Deutscher Bundestag -18. Wahlperiode - 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juli 2015 (A) Letztlich uss die Subventionierung von Erdgas und Flüssiggas auc vor dem Hintergrund alternativer Regulierungsinstrume e betrachtet werden - etwa inwieweit die Marktdurchdrin g mit effizienten Antriebstechnologien vor allem durch ehrgeizige und technologieneutrale Verbrauchsgrenzwe auf EU-Ebene forciert werden sollte anstatt mit einer' bventionierung bestimmter Kraftstoffarten. Um dieser tscheidung nicht vorzugreifen, enthält sich die Fraktion ündnis 90/Die Grünen zu dem vorliegenden Antrag. Anlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung (Tagesordnungspunkt 26) Uwe Feiler (CDU/CSU): Wir beraten heute über ein Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung. Mit diesem hat die Bundesregierung ein schlüssiges und konsequentes Konzept vorgelegt, um unsere Zollbehörde noch effektiver und effizienter zu machen. Der Zoll hat bereits 2007 eine erfolgreiche Strukturreform auf der Ortsebene durchlaufen und steht gut da. Jetzt ist es an der Zeit, die Ergebnisse dieser Reform zu sichern und konsequent zu Ende zu bringen. (B) Zentraler Bestandteil der Reform ist die Bildung der Generalzolldirektion in Bonn. Diese wird die bisherigen Bundesfinanzdirektionen bündeln, sodass die gesamte Kompetenz der Zollverwaltung mit Zuständigkeit für das ganze Bundesgebiet dort zusammengefasst wird. Die allgemeine Verwaltung und die IT werden zentral bei der Generalzolldirektion angesiedelt. Durch kürzere Entscheidungswege und klarere Zuständigkeiten wird die Verwaltung optimiert. Auch die Zusammenarbeit in Europa kann dann noch besser koordiniert werden. So kann der Zoll seine in den letzten Jahren gewachsenen und auch in Zukunft wachsenden Aufgaben noch besser erfuilen. Dabei wird aber nicht alles umgeworfen. Zum Beispiel wird die mit maritimen Fragen erfahrene Bundesfinanzdirektion Hamburg zu einer Außenstelle der Generalzolldirektion. Die Verwaltung wird reformiert, die Spezialisten in Hamburg sind nun aber sogar für die maritimen Fragen des Zolls in ganz Deutschland zuständig, sodass der Zoll in Gänze und die Ansprechpartner in der maritimen Wirtschaft von der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren. Auch das Zollkriminalamt wird in die neue Behörde eingegliedert, bleibt aber als eigenständige etablierte Sicherheitsbehörde erhalten. Entlastet von allgemeinen Verwaltungs aufgaben kann es noch besser wirken und sich auf seine originären Zuständigkeiten konzentrieren. Gleichzeitig bleibt die bewährte Ortsstruktur erhalten. Der Zoll wird weiterhin - und in Zukunft sogar verstärkt - in der Fläche aktiv und sichtbar sein. Dafür ste- 11265 hen die 43 Hauptzollämter und acht Zollfahndungsämter. CC) Überhaupt wird die gesamte Umstellung geordnet und überlegt verlaufen. Sie wurde mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften gemeinsam diskutiert, und es wurden verbindliche Verabredungen getroffen. Alle Dienststellen bleiben erhalten, sogar größtenteils an den bisherigen Orten. Umzüge sind freiwillig. Änderungen wird es vor allem in der Abteilung III des BMF geben. Das Ergebnis wird eine bessere Zollverwaltung ohne Nachteile für die Mitarbeiter sein. • Damit sorgen wir dafur, dass auch in Zukunft unser Zoll seine vielfaltigen Aufgaben zur Sicherung der staatlichen Einnahmen und der Sicherheit der Menschen erfüllen kann. Vor allem die Überprüfung des gesetzlichen Mindestlohns und die von den Ländern übernommene Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer haben eine große gesellschaftliche Bedeutung und die Behörde vor neue Aufgaben gestellt. Die angegebenen Kosten der Zollreform beinhalten nicht nur die IT-Umstellung und Anmietung neuer Räumlichkeiten, sondern auch die Modernisierung der Kommunikationsausstattung der Zollliegenschaften. Auch in der Ausrüstung wird der Zoll somit besser aufgestellt. Wenn man sich den vorliegenden Gesetzesvorschlag der Bundesregierung anschaut, muss man feststellen, dass wir hier eine durchdachte, konsequente und sinnvolle Reform vorliegen haben. Unser Zoll wird damit für seine wichtigen und auch in Zukunft weiter wachsenden Aufgaben gerüstet. Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Fast jeder erwachsene Bürger kennt ihn: den Zoll; aber nur wenige kennen das wirkliche Maß seiner Bedeutung. Die Zollverwaltung ist eine Großbehörde und hat ungefähr 39 000 Mitarbeiter. Diese sichern nationale und europäische Einnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe, vor allem im Bereich der Verbrauchsteuern. Für das Jahr 2014 waren das ungefähr 130 Milliarden Euro. Zu den Kernaufgaben des Zolls gehören die Unterbindung illegalen Handels und der Schutz der Bevölkerung durch die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Ich nenne an dieser Stelle nur einmal exemplarisch den Schmuggel von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Alkohol, Drogen-, Waffenschmuggel, Markenpiraterie, Geldwäsche, Artenschutz - Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten -, Einfuhr verbotener Arznei- und Lebensmittel und vieles andere mehr. Vor der Öffnung der Grenzen in Europa - Stichwort: Schengen-Raum - hatten zumindest diejenigen, die ins Ausland fuhren, im Regelfall unmittelbaren Kontakt mit den Grenzbeamten des Zolls. Das ging auch mir als Abgeordnete aus einer Grenzregion zu den Niederlanden häufig so. Mit dem Wegfall der Grenzkontrollen wurde der Zoll für viele Bürger weniger erfahrbar und unsichtbarer. Aufgabenspektrum und Bedeutung des Zolls aber sind seitdem nicht weniger geworden - ganz im Gegenteil, sie haben sogar zugenommen. CD) 11266 (A) Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode - 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Ich nenne hier die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die seit 2004 vom Zoll übernommen wurde, die jüngst hinzugekommene Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern und die Kontrolle des gerade von der Bundesregierung beschlossenen gesetzlichen Mindestlohns. Um den wachsenden Aufgaben gerecht werden zu können, hat die Regierung jetzt eine umfassendere Neuorganisation der Zollverwaltung beschlossen, die wir heute erstmalig im Bundestag einbringen und in den kommenden Wochen und Monaten in den Gremien beraten werden. Wesentliches Element der Reform ist die Schaffung einer Generalzolldirektion als zentrale Oberbehörde in Bonn. In diese werden die fünf Bundesfinanzdirektionen und die Bereiche aus dem Finanzministerium, die nicht der Gesetzgebung dienen, überführt, Das Zollkriminalamt bleibt als Generaldirektion als eigenständige Abteilung bestehen. Die neue Einheit Generalzolldirektion wird unmittelbar dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Die Reform will bestehende Strukturen effizienter gestalten und verschlanken; sie will Hierarchieebenen abbauen. Leitbild der Regierung war der Erhalt des Zolls als Einheit von Finanzverwaltung und Vollzug. Die meisten Verbände, denen der Gesetzentwurf zur Konsultation vorab übersandt wurde, unterstützen diesen Ansatz im Grundsatz. Ich will aber nicht verschweigen, dass die Gewerkschaft der Polizei, GdP, eine davon abweichende Meinung vertritt. Die GdP lehnt eine Integration des (B) Zollkriminalamtes als eigenständigen Teil der Generaldirektion ab. EmpfoWen wird die Trennung von Verwaltungs- und Polizeiaufgaben. Kontroll-, Fahndungs-, und Ermittlungsaufgaben sollten nach Vorstellung der GdP in einer von drei eigenständigen "Säulen" unter dem Dach des Zollkrirninalamts gebündelt werden. Laut GdP- Vorschlag würden die FKS und die Kontrolldienste Teil des ZKAs. Das Zollkriminalamt soll dann entweder direkt dem Bundesfinanzminister oder demselben mittelbar mit einer dazwischengeschalteten Generaldirektion unterstehen. Die GdP erhofft sich von der Zusammenführung "polizeilicher" Aufgaben eine Stärkung der polizeilichen und eine bessere Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden der Landes- und Bundespolizeibehörden. Die Abschaffung der Mittelbehörden dagegen wird ausnahmslos von allen Verbänden unterstützt. Ausdrücklich begruee ich d.,., An-:at:z der Rezierung, kein Personal abzubauen. Stellen, die durch Neu- und Umorgamsation der Verwaltungsstrukturen an der einen Stelle frei werden, entfallen nicht, sondern werden dorthin verlagert, wo sie im Zuge der Neuorganisation benötigt werden. Es steht außer Frage, dass der Zoll heute und zukünftig jede Fachkraft benötigt. Der demografische Wandel wird auch am Zoll nicht spurlos vorbeigehen. Personalgewinnung bleibt ein zentrales Thema - nicht der Abbau! Die Herausforderungen sind und bleiben groß: Ich erinnere an die 1 600 zusätzlichen Stellen für die Mindestlohnkontrolle, für die Personal gewonnen und ausgebildet werden muss. Juli2015 Der Zoll bleibt auch in der Fläche in vollem Umfang präsent. Kein Standort wird geschlossen. Das gilt für die ehemaligen Bundesfinanzdirektionen ebenso wie für die 43 Hauptzollämter und die acht Zollfahndungsämter. Die Fachkompetenz vor Ort und in der Fläche kann so erhalten werden. (e) Ich halte den vorliegenden Entwurf für eine gute Diskussionsgrundlage. In den nächsten Wochen haben wir alle Zeit, um intensiv darüber nachzudenken, um dann nach der Sommerpause vertieft in die Sachdebatte einzusteigen. Frank Tempel (DIE LINKE): Die Linke hat in der vergangenen Wahlperiode einen Antrag zur Einrichtung einer Bundesfmanzpolizei als Wirtschafts- und Finanzermittlungsbehörde eingebracht. Unser Ansatz war es, die Bundeszollverwaltung zu einer selbstständigen, originär polizeilich ausgerichteten Behörde umzuwandeln. Mit der Bündelung der Ermittlungs-, Fahndungs- und Kontrolleinheiten des Zolls unter eine einheitliche Führung und Fachaufsicht sollte ein Effizienzschub bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Geldwäsche, der Außenwirtschaftskriminalität, des Subventionsbetrugs und des organisierten Schmuggels erreicht werden. Die Bundesregierung hat ebenfalls die Notwendigkeit einer Strukturreform der Zollverwaltung erkannt, aber einen anderen - unserer Meinung nach viel zu zaghaften - Ansatz gewählt, die bestehenden Probleme anzugehen. Die aufgeblähten sechs Mittelbehörden sollen abgeschafft und eine effizientere Struktur durch die Bildung einer Generalzolldirektion als Oberbe- (D) hörde mit neun Direktionen geschaffen werden. Das Zollkriminalamt und das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung sollen innerhalb der Generalzolldirektion als funktionale Einheit erhalten bleiben. Es stellt sich die Frage, ob ein einheitliches und strategisch ausgerichtetes Zusammenwirken aller Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungskräfte erreicht werden kann, wenn sich die operative Steuerung der vollzugspolizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste auf vier Direktionen, die Streifen- und Kontrolldienste sich auf drei verschiedene Direktionen und die Fahndungsund Ermittlungsdienste auf zwei Direktionen verteilen. Die führungskräfte der Mittelebene waren bisher zum Großteil leitende Finanzbeamte ohne Erfahrungen bezüglich der Führung eher polizeilich ausgerichteten Ermittlungseinheiten. Es ist zu befürchten, dass sich dieser UmStand in <let> Direktionen wiederfindet. Das grundhafte Problem der Zollverwaltung, dass die CnnltLlung~einheiten als Anhängsel der Finanzverwaltung behandelt werden, würde sich strukturell und personell fortsetzen. Neben der zweifelhaften Grundrichtung der Reform sieht die Linke schon jetzt Probleme bei der Umsetzung. Der nötige Kulturwandel einer bisher stark hierarchisch geleite~en Behörde hin zu mehr Entscheidungsbefugnis und EIgenverantwortung an die örtlichen Strukturen wird extrem schwierig. Ohne diesen Wandel ist aber auch diese begrenzte Reform zum Scheitern verurteilt. Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode - 11S. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juli 2015 (A) (8) Die Gewerkschaften, vom DGB über die Gewerkschaft der Polizei - GdP - bis hin zur Deutschen Zollund Finanzgewerkschaft - BDZ - fordern für die Beschäftigten ein transparentes Herangehen an den Umbau des Zolls. Wegfallende Tätigkeiten und Aufgabenumverteilungen werden mit Dienstpostenverschiebungen einhergehen. Frühzeitige Information über Veränderungen ermöglichen den Betroffenen frühzeitige individuelle Planungen zum Beispiel zum Wohnungswechsel oder notwendige Weiterbildungen. Das abschreckende Beispiel der Reform der Bundespolizei muss den Verantwortlichen eine Warnung sein, die Reform nicht auf dem Rücken der Beschäftigten durchzudrücken. Dort hatte sich der Zustand zunehmender Aufgabenverdichtung ständig verschärft. Bei der Zollverwaltung sieht es seit Jahren ähnlich aus. Die bislang erfolgte mangelnde Beteiligung der Beschäftigten und Personal vertretungen und die knapp bemessene Zeitschiene der Umsetzung bis zum 1. Januar 2016 lässt hingegen Schlechtes ahnen. Ein Umbauprozess ist ohne das Engagement der Beschäftigten aber nicht zu bewerkstelligen. Die Linke wird diesen Prozess beobachten und parlamentarisch begleiten. Die Gewerkschaft der Polizei, GdP, weist in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf berechtigterweise darauf hin, dass mit der Zuordnung des Zollkriminalamtes und seiner nachgeordneten Zollfahndungsärnter unter die GeneralzoJldirektion die Befugnisse nach dem Zollfahndungsdienstgesetz, ZFdG, auf die Generalzolldirektion übergehen werden. Damit sind bei der Generaldirektion tiefgehende Befugnisse beim Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gebündelt, die im Übrigen weit über polizeiliche Eingriffsrechte hinausgehen. Zu nennen sind etwa umfangreiche Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbanken, präventive Abhörmöglichkeiten und weitgehende Befugnisse zum Führen von verdeckten Ermittlern. Diese neue Qualität der institutionellen Machtfülle in einer Behörde von 7 000 Beschäftigten bedarf einer viel schärferen gesetzlichen Regelung der innerbehördlichen Zuständigkeiten und datenschutzrechtlicher Bestimmungen, als dies im vorliegenden Gesetzentwurf vorhanden ist. Es bedarf auch einer neuen Qualität demokratischer Kontrolle. Die jetzige Arbeitsweise des Gremiums nach § 23 c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes wird dem nicht gerecht. Bloße Berichterstattungen ohne Kontrollmöglichkeiten vor Ort, das Recht der Akteneinsicht und Vorladungsrechte sind nicht ausreichend. Usa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch wenn die Zollverwaltung in der Öffentlichkeit nicht besonders im Vordergrund steht, erfüllt sie doch eine wichtige Rolle für die Funktion unseres Gemeinwesens. Zu nennen ist die Überwachung des mit unserer Unterstützung eingeführten gesetzlichen Mindestlohns, die Bekämpfung des Schwarzmarktes und der illegalen Beschäftigung sowie die Erhebung und Verwaltung der Kfz-Steuer und der Verbrauchsteuern. Besonders wichtig ist die Zollverwaltung für die Bekämpfung organisierter Wirtschafts- und Finanzkriminalität, insbesondere der Steuerhinterziehung. Die Methoden der organisierten Kriminalität werden von Jahr zu 11267 Jahr raffinierter, und damit erweitert sich auch das Aufgabenspektrum des Zolls kontinuierlich. Es ist daher richtig und wichtig, den zunehmend komplexer werdenden Aufgaben mit einer effektiven und effizienten Struktur der Zollverwaltung Rechnung zu tragen - aber auch für eine ausreichend dicke Personaldecke zu sorgen. (C) Dass es hier deutlichen Verbesserungsbedarf gibt, sieht man etwa, wenn es darum geht, Steuerhinterziehung zu verhindern. Zwar leistet der Zoll hier wertvolle Arbeit. Dennoch gehen dem Staat nach Schätzungen der Finanzämter aufgrund von Umsatzsteuerbetrug jährlich mehrere Milliarden an Steuereinnahmen verloren. Zu nennen sind hier vor allem die sogenannten Umsatzsteuerkarusselle. Der Finanzminister möchte sein Ziel der Effektivität und Effizienz mit der Einrichtung einer Generalzolldirektion als Oberbehörde erreichen, in der die bisherigen Aufgaben der fünf Bundesfmanzdirektionen sowie des Zollkriminalamts zusammengeführt werden. Die Verschlankung besteht darin, dass die bisherigen Mittelebenen wegfallen, an örtlichen Zollämtern aber festgehalten wird. Insbesondere vor dem Hintergrund des Problems Steuerhinterziehung begrüßen wir das Ziel, die Zollverwaltung zu stärken. Das Ziel einer effektiven und effizienten neuen Organisation, wie es der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt, wird auch von uns Grünen grundsätzlich unterstützt. Inwieweit genau diese neue Organisations struktur effektiver und effizienter sein wird, muss sich noch zeigen. Das Gesetz allein überzeugt da noch nicht. Vielleicht kann die Anhörung da noch weiterhelfen. Denn auch die (D) derzeitige Struktur mit den fünf Bundesfinanzdirektionen wurde seinerzeit mit der gleichen oder ähnlichen Begründung eingeführt. Wir fordern daher eine regelmäßige Überprüfung der im Zusammenhang mit der Neuorganisation vorgenommenen Änderungen hinsichtlich ihrer Effizienz und Effektivität. Schwer nachzuvollziehen ist, auf welche Analyse der alten Struktur sich Finanzrninister Schäuble im vorliegenden Gesetzentwurf bezieht. Beschäftigte und deren Interessenvertretungen wurden offensichtlich dabei kaum berücksichtigt. Ohne eine umfassende Analyse der Ist-Situation wird eine Bewertung von Effizienz- und Effektivitätssteigerungen, die auf die Neuorganisation zurückzuführen sind, jedoch schwierig. Die ganze Strukturreform wird auf jeden Fall verpuffen, wenn die Personal ausstattung nicht aufgabenadäquat ist. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert zum Beispiel seit diesem Jahr den flächendeckenden Mindestlohn - ein Mammutprojekt für den Zoll. Auf Anfrage stellte sich heraus, dass es sich bei den von der Bundesregierung angekündigten 1 600 neuen Stellen für Finanzkontrolle Schwarzarbeit um leere Versprechungen handelt. Diese sollen bis zum Jahr 2019 geschaffen werden. Tatsächlich blieb bei dieser Rechnung unberücksichtigt, dass 3 Prozent des Personals pro Jahr altersbedingt oder aus anderen Gründen ausscheidet. Realistisch kann mit etwa 160 Neueinstellungen im Jahr gerechnet werden. Das ist zu wenig, um die Überlastung abzumildern. Zudem kommt die Hilfe zu spät. • 11268 (A) Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode - 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juli 2015 Darüber hinaus hat der Zoll im letzten Jahr zusätzlich die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern übernommen. Hier konnte man bereits erkennen, dass der Zoll stellenweise völlig überlastet ist. Es kam zu fehlerhaften Steuerbescheiden, da es an Personal fehlte. Zumindest der zusätzliche Personal bedarf im Rahmen der Einführung der PKW-Maut scheint sich glücklicherweise erledigt zu haben. Die Umsiedlung der Abteilung III des BMF, zuständig für Zoll und Verbrauchsteuern, von Bonn nach Berlin ist überfällig. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese als einzige Abteilung nicht in Berlin angesiedelt war. Genauso bleibt die Frage offen, nach welchen Kriterien die Entscheidung für den Standort der Oberbehörde getroffen wurde. Auch das wird sich vielleicht im Rahmen der Anhörung klären. Abschließend lässt sich festhalten, dass wir einer sinnvollen Neuorganisation der Zollverwaltung nicht im Wege stehen werden. Dr. Michael Meister, Pari. Staatssekretär beim Bun- (B) desminister der Finanzen: Der Zoll stellt seine Leistungsfähigkeit seit Jahrzehnten erfolgreich unter Beweis als Einnahmeverwaltung des Bundes, als Ansprechpartner und für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie als Partner der Wirtschaft. Sein Aufgabenspektrum ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Zuletzt hat der Zoll die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern und die Überprüfung des gesetzlichen Mindestlohns übernommen. Der vom Bundeskabinett am 6. Mai 2015 beschlossene Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Zollverwaltung schafft die Rahmenbedingungen, unter denen die Zollverwaltung ihre künftigen Aufgaben weiter erfolgreich und mit hoher Effizienz erfüllen kann. Die Erfahrungen bisheriger Reformschritte werden genutzt, um die Strukturen der Zollverwaltung auch für die Zukunft optimal zukunftsorientiert zu gestalten. Mit den zu beteiligenden Verbänden und Gewerkschaften gab es im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen einen breiten Konsens. Wesentliches Element der Neuorganisation der Zollverwaltung ist die Einrichtung einer Generalzolldirektion als neue Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn zum l. Januar 2016. In der Generalzolldirektion werden die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie die nicht zum unmittelbaren ministeriellen Kernbereich gehörenden Aufgaben der Z01l- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt. Hierzu werden die derzeit fiinfBundesfinanzdirektionen sowie das Zollkriminalamt in die Generalzolldirektion integriert. Die Generalzolldirektion soll aus neun Direktionen bestehen, einschließlich des Zollkriminalamtes und des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung. Das Zollkriminalamt bleibt dabei - innerhalb der Generalzolldirektion - als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten. (C) Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung wird als Einheit ebenfalls organisatorisch in die Struktur der Generalzolldirektion eingegliedert. Die besondere Stellung des Fachbereichs Finanzen als integraler Bestandteil der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung bleibt dabei unberührt. Die Standorte der bisherigen Mittelbehörden - Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstraße und Nümberg - sowie des Zollkrirninalamtes - Köln - und des Bildungs- und Wissenschaftszentrums - Münster bleiben bestehen. Sie sind Dienstsitze der Generalzolldirektion - neben dem Hauptdienstsitz in Bonn. Der Generalzolldirektion werden rund 7 000 Beschäftigte angehören. Mit der Einrichtung der Generaldirektion geht kein Stellenabbau bei der Zollverwaltung einher. Die durch Synergien zu erzielenden Effizienzgewinne sollen vielmehr der Ortsebene zugutekommen. Bereits kurzfristig lässt sich eine Rendite von rund 90 Dienstposten aufgrund der konsequenten ZentraJisierung der Verwaltungssteuerung realisieren. In einzelnen Bereichen konnte darüber hinaus bereits Potenzial zur weiteren Abschichtung von Aufgaben auf die Ortsebene identifiziert werden - zum Beispiel Aufhebung von Zustimmungsund Genehmigungsvorbehalten, Sachbearbeitung im Marktordnungsbereich, Zulassung von Steuerbürgen. Angestrebt wird mittelfristig eine Effizienzrendite von weiteren gut 300 Dienstposten. Die Leitung der Generalzolldirektion soll mit B 9 - politisches Amt -, die Stellvertretung mit B 7 bewertet werden. Die Direktionspräsidenten sind mit B 6 bewertet - analog zu den Präsidenten der bisherigen Mittelbehörden. Die neu zu schaffenden Leitungsdienstposten sind im Haushaltsvoranschlag für die Zollverwaltung stellenwirtschaftlich kompensiert. Die Ortsebene der Zollverwaltung mit ihren 43 Hauptzollämtern, acht Zollfahndungsämtern und 271 Zollämtern bleibt den Bürgerinnen und Bürgern, den Wirtschaftsbeteiligten und den Länderverwaltungen als kompetenter Ansprech- und Kooperationspartner vollständig erhalten. Die Präsenz der Zollverwaltung in der Fläche soll künftig durch die erwähnten Effizienzgewinne noch weiter gestärkt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die zur Umsetzung der skizzierten Neuorganisation notwendigen Änderungen von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen. Das sind im Wesentlichen: Änderungen im Finanzverwaltungsgesetz zur Einrichtung der Generalzolldirektion sowie zur Auflösung und Integration der behördlichen Mittelebene der Zollverwaltung in die Generalzolldirektion; Änderungen des Bundesbeamtenund des Bundesbesoldungsgesetzes; Änderungen von Fachgesetzen - Zollfahndungsdienstgesetz, Abgaben- (D) Deutscher Bundestag- 18. Wahlperiode- 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juli 2015 CA) ordnung, Marktordnungsgesetz und Außenwirtschaftsgesetz; Anpassungen sonstigen Bundesrechts. Die Verwaltungsstrukturen der Länder werden durch das Gesetz nicht berührt. Das Gesetz betrifft ausschließlich die Bundesverwaltung. Im Vorfeld der für den 10. Juli 2015 vorgesehenen ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat haben der federfuhrende Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss fiir Kulturfragen am 26. Juni 2015 jeweils die Empfehlung ausgesprochen, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben. Auf Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg sprach sich der mitberatende Wirtschaftsausschuss für eine differenziertere Stellungnahme des Bundesrates aus. Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zielt im Wesentlichen auf den Fortbestand des Dienstleistungsangebots der Zollverwaltung in der Fläche und auf eine gute Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten ab. Zusammenfassend ist festzustellen: Die Präsenz der Zollverwaltung in der Fläche ist und bleibt gewährleistet. Die Ortsebene der Zollverwaltung wird - wie ausgefuhrt - nicht berührt. Durch die Beibehaltung der Standorte der bisherigen Mittelbehörden sowie des Zollkriminalamtes bleiben zudem regionale Kompetenz und Erfahrung auf Ebene der Generalzolldirektion erhalten. Ich bin daher überzeugt, dass auch in der neuen (B) Struktur der bislang sehr gute Dialog mit der Wirtschaft und das gemeinsame Streben nach praxisorientierten Lösungen weiterhin fortgesetzt und ausgebaut wird. Das Gesetz hat keine negativen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Dem Bund entsteht im Finanzplanungszeitraum, bis 2019, ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 28 Millionen Euro. Der Erfüllungsaufwand entsteht im Wesentlichen durch die Anpassung zahlreicher IT-Verfahren und die Ausstattung der Liegenschaften im gesamten Bundesgebiet mit geeigneter Kommunikationstechnik. Parallel zur Einrichtung der Generalzolldirektion wird die bisherige Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen auf ihren ministeriellen Kernbereich reduziert und schrittweise bis Ende 2019 nach Berlin umziehen. Als verwaltungs interne Maßnahme des BMF ist der Umzug nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs zur Neuorganisation der Zollverwaltung. Die Vorteile der Neuorganisation liegen auf der Hand: Wir erhalten Bewährtes und entwickeln es in einem neuen organisatorischen Rahmen fort, der das Arbeiten hinsichtlich Effizienz und Effektivität optimiert. Kurze Entscheidungswege gewährleisten schnelles und zielgerichtetes Verwaltungshandeln bei der Lösung der fachlichen Aufgaben. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der Einrichtung der Generalzolldirektion als Kernstück der Neuorganisation die Erfolgsgeschichte der Zollverwaltung fortschreiben werden. 11269 Anlage 25 CC) Zu ProtokoU gegebene Reden zur Bera ung des von der Bundesregierung einEntwurfs eines Gesetzes zu dem gebracht Ubereink men vom 25. Januar 1988 über die gegenseiti Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Proto II vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übere· ommens über die gegenseitige Amtshilfe Steuersachen (Tagesordnungspunkt 27) • Uwe Feiler (I . U/CSU): Heute beraten und beschließen wir in zw~iter und dritter Lesung zu einem Thema, dessen Ums~tzung ein großer Fortschritt für den Vollzug der Be teuerung in einer globalisierten FinanzweIt darstellt. 51 Staaten haben sic Initiative von Bundesfin . ister Schäuble in Berlin darauf verständigt, zukün ig durch einen gemeinsamen Informationsaustausch in teuersachen die Zusammenarbeit zu intensivieren und Schlupflöcher zu schließen. Sie knüpft damit an den Fore Account Tax Compliance Act, FATCA, mit den Verein, en Staaten von Amerika und dem Übereinkommen zur mtshilfe in Steuersachen von 1988 an. Diese Vereinbar g stellt aber auch sicher, dass Ungleichbehandlungen d Doppelbesteuerungen vermieden werden. Von daher i t dieser Gesetzentwurf das Resultat zwischen dem Erfo emis, dass kein Steuerpflichtiger seiner Verantwortun durch Steuerhinterziehung und Vermeidung auswei hen kann, und dem Bekenntnis der teilnehmenden Staa n, dass die Besteuerung nach feststehenden Regeln erfo . Die im Titel dieses Gesetzes enthaltene Jahreszabl19 8 macht aber auch deutlich, dass dringender Handlungs darf bestand, um die Vereinbarung den Erfordernissen er heutigen Zeit anzupassen. Gleichzeitig galt es sicherzustellen, dass mit den Möglichkeiten der automatisierten Üb agung von Steuerdaten auch dem Datenschutz zur . icherstellung des Steuergeheimnisses besondere Bedeu g zukommt. Dies wird durch die Vereinbarung sichergest llt, dass die Staaten nur dann Informationen erteilen s len, wenn dies im Einklang mit ihrem innerstaatlichen cht steht. In dem Gesetz ist deshalb sehr detailliert festg egt, welche Übermittlungspflichten bestehen und wi die Finanzinstitute die Daten entsprechend aUfzuber~ten haben. Aber auch auf das Bundeszentralamt fiir S uern kommen Aufgaben zu. Da aus guten Gründen die . ermittlung nicht zwischen den Finanzinstituten direk erfolgt, sondern über staatliche Institutionen, die einer besonderen Aufsicht unterliegen, abgewickelt wird, s d zum einen die Datensätze an die teilnehmenden Staat n zu übermitteln und zum anderen die ankommende Datensätze anzunehmen und an die Landesfinanzver waltungen weiterzuleiten, die Daten für 15 Jahre zu speichern - die Löschung ist sicherzustellen - und die Melde- und Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute zu überprüfen. Das Übereinkommen umfasst deshalb auch (D)
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