11265 (A) Letztlich uss die Subventionierung von Erdgas und

Deutscher Bundestag -18. Wahlperiode - 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juli 2015
(A)
Letztlich uss die Subventionierung von Erdgas und
Flüssiggas auc vor dem Hintergrund alternativer Regulierungsinstrume e betrachtet werden - etwa inwieweit
die Marktdurchdrin
g mit effizienten Antriebstechnologien vor allem durch ehrgeizige und technologieneutrale Verbrauchsgrenzwe
auf EU-Ebene forciert werden sollte anstatt mit einer' bventionierung bestimmter
Kraftstoffarten. Um dieser
tscheidung nicht vorzugreifen, enthält sich die Fraktion ündnis 90/Die Grünen
zu dem vorliegenden Antrag.
Anlage 24
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung (Tagesordnungspunkt 26)
Uwe Feiler (CDU/CSU): Wir beraten heute über ein
Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung. Mit diesem hat die Bundesregierung ein schlüssiges und konsequentes Konzept vorgelegt, um unsere Zollbehörde noch
effektiver und effizienter zu machen. Der Zoll hat bereits
2007 eine erfolgreiche Strukturreform auf der Ortsebene
durchlaufen und steht gut da. Jetzt ist es an der Zeit, die
Ergebnisse dieser Reform zu sichern und konsequent zu
Ende zu bringen.
(B)
Zentraler Bestandteil der Reform ist die Bildung der
Generalzolldirektion in Bonn. Diese wird die bisherigen
Bundesfinanzdirektionen bündeln, sodass die gesamte
Kompetenz der Zollverwaltung mit Zuständigkeit für
das ganze Bundesgebiet dort zusammengefasst wird. Die
allgemeine Verwaltung und die IT werden zentral bei der
Generalzolldirektion angesiedelt. Durch kürzere Entscheidungswege und klarere Zuständigkeiten wird die
Verwaltung optimiert. Auch die Zusammenarbeit in Europa kann dann noch besser koordiniert werden. So kann
der Zoll seine in den letzten Jahren gewachsenen und
auch in Zukunft wachsenden Aufgaben noch besser erfuilen.
Dabei wird aber nicht alles umgeworfen. Zum Beispiel wird die mit maritimen Fragen erfahrene Bundesfinanzdirektion Hamburg zu einer Außenstelle der Generalzolldirektion. Die Verwaltung wird reformiert, die
Spezialisten in Hamburg sind nun aber sogar für die maritimen Fragen des Zolls in ganz Deutschland zuständig,
sodass der Zoll in Gänze und die Ansprechpartner in der
maritimen Wirtschaft von der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren.
Auch das Zollkriminalamt wird in die neue Behörde
eingegliedert, bleibt aber als eigenständige etablierte Sicherheitsbehörde erhalten. Entlastet von allgemeinen
Verwaltungs aufgaben kann es noch besser wirken und
sich auf seine originären Zuständigkeiten konzentrieren.
Gleichzeitig bleibt die bewährte Ortsstruktur erhalten.
Der Zoll wird weiterhin - und in Zukunft sogar verstärkt - in der Fläche aktiv und sichtbar sein. Dafür ste-
11265
hen die 43 Hauptzollämter und acht Zollfahndungsämter.
CC)
Überhaupt wird die gesamte Umstellung geordnet
und überlegt verlaufen. Sie wurde mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften gemeinsam diskutiert,
und es wurden verbindliche Verabredungen getroffen.
Alle Dienststellen bleiben erhalten, sogar größtenteils an
den bisherigen Orten. Umzüge sind freiwillig. Änderungen wird es vor allem in der Abteilung III des BMF geben. Das Ergebnis wird eine bessere Zollverwaltung
ohne Nachteile für die Mitarbeiter sein.
•
Damit sorgen wir dafur, dass auch in Zukunft unser
Zoll seine vielfaltigen Aufgaben zur Sicherung der staatlichen Einnahmen und der Sicherheit der Menschen erfüllen kann. Vor allem die Überprüfung des gesetzlichen
Mindestlohns und die von den Ländern übernommene
Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer haben eine große
gesellschaftliche Bedeutung und die Behörde vor neue
Aufgaben gestellt.
Die angegebenen Kosten der Zollreform beinhalten
nicht nur die IT-Umstellung und Anmietung neuer
Räumlichkeiten, sondern auch die Modernisierung der
Kommunikationsausstattung
der Zollliegenschaften.
Auch in der Ausrüstung wird der Zoll somit besser aufgestellt.
Wenn man sich den vorliegenden Gesetzesvorschlag
der Bundesregierung anschaut, muss man feststellen,
dass wir hier eine durchdachte, konsequente und sinnvolle Reform vorliegen haben. Unser Zoll wird damit für
seine wichtigen und auch in Zukunft weiter wachsenden
Aufgaben gerüstet.
Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Fast jeder erwachsene
Bürger kennt ihn: den Zoll; aber nur wenige kennen das
wirkliche Maß seiner Bedeutung. Die Zollverwaltung ist
eine Großbehörde und hat ungefähr 39 000 Mitarbeiter.
Diese sichern nationale und europäische Einnahmen in
dreistelliger Milliardenhöhe, vor allem im Bereich der
Verbrauchsteuern. Für das Jahr 2014 waren das ungefähr
130 Milliarden Euro. Zu den Kernaufgaben des Zolls
gehören die Unterbindung illegalen Handels und der
Schutz der Bevölkerung durch die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität. Ich nenne an dieser
Stelle nur einmal exemplarisch den Schmuggel von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Alkohol, Drogen-, Waffenschmuggel, Markenpiraterie, Geldwäsche, Artenschutz - Handel mit geschützten Tier- und
Pflanzenarten -, Einfuhr verbotener Arznei- und Lebensmittel und vieles andere mehr.
Vor der Öffnung der Grenzen in Europa - Stichwort:
Schengen-Raum - hatten zumindest diejenigen, die ins
Ausland fuhren, im Regelfall unmittelbaren Kontakt mit
den Grenzbeamten des Zolls. Das ging auch mir als Abgeordnete aus einer Grenzregion zu den Niederlanden
häufig so. Mit dem Wegfall der Grenzkontrollen wurde
der Zoll für viele Bürger weniger erfahrbar und unsichtbarer. Aufgabenspektrum und Bedeutung des Zolls aber
sind seitdem nicht weniger geworden - ganz im Gegenteil, sie haben sogar zugenommen.
CD)
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Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode - 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2.
Ich nenne hier die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die
seit 2004 vom Zoll übernommen wurde, die jüngst hinzugekommene Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern und die Kontrolle des
gerade von der Bundesregierung beschlossenen gesetzlichen Mindestlohns. Um den wachsenden Aufgaben gerecht werden zu können, hat die Regierung jetzt eine
umfassendere Neuorganisation der Zollverwaltung beschlossen, die wir heute erstmalig im Bundestag einbringen und in den kommenden Wochen und Monaten in den
Gremien beraten werden.
Wesentliches Element der Reform ist die Schaffung
einer Generalzolldirektion als zentrale Oberbehörde in
Bonn. In diese werden die fünf Bundesfinanzdirektionen
und die Bereiche aus dem Finanzministerium, die nicht
der Gesetzgebung dienen, überführt, Das Zollkriminalamt bleibt als Generaldirektion als eigenständige Abteilung bestehen. Die neue Einheit Generalzolldirektion
wird unmittelbar dem Bundesfinanzministerium unterstellt.
Die Reform will bestehende Strukturen effizienter gestalten und verschlanken; sie will Hierarchieebenen abbauen. Leitbild der Regierung war der Erhalt des Zolls
als Einheit von Finanzverwaltung und Vollzug. Die
meisten Verbände, denen der Gesetzentwurf zur Konsultation vorab übersandt wurde, unterstützen diesen Ansatz im Grundsatz.
Ich will aber nicht verschweigen, dass die Gewerkschaft der Polizei, GdP, eine davon abweichende
Meinung vertritt. Die GdP lehnt eine Integration des
(B)
Zollkriminalamtes als eigenständigen Teil der Generaldirektion ab. EmpfoWen wird die Trennung von Verwaltungs- und Polizeiaufgaben. Kontroll-, Fahndungs-, und
Ermittlungsaufgaben sollten nach Vorstellung der GdP
in einer von drei eigenständigen "Säulen" unter dem
Dach des Zollkrirninalamts gebündelt werden. Laut
GdP- Vorschlag würden die FKS und die Kontrolldienste
Teil des ZKAs. Das Zollkriminalamt soll dann entweder
direkt dem Bundesfinanzminister oder demselben mittelbar mit einer dazwischengeschalteten Generaldirektion
unterstehen. Die GdP erhofft sich von der Zusammenführung "polizeilicher" Aufgaben eine Stärkung der
polizeilichen und eine bessere Zusammenarbeit mit den
Sicherheitsbehörden der Landes- und Bundespolizeibehörden.
Die Abschaffung der Mittelbehörden dagegen wird
ausnahmslos von allen Verbänden unterstützt. Ausdrücklich begruee ich d.,., An-:at:z der Rezierung, kein Personal abzubauen. Stellen, die durch Neu- und Umorgamsation der Verwaltungsstrukturen an der einen Stelle frei
werden, entfallen nicht, sondern werden dorthin verlagert, wo sie im Zuge der Neuorganisation benötigt
werden. Es steht außer Frage, dass der Zoll heute und zukünftig jede Fachkraft benötigt. Der demografische
Wandel wird auch am Zoll nicht spurlos vorbeigehen.
Personalgewinnung bleibt ein zentrales Thema - nicht
der Abbau! Die Herausforderungen sind und bleiben
groß: Ich erinnere an die 1 600 zusätzlichen Stellen für
die Mindestlohnkontrolle, für die Personal gewonnen
und ausgebildet werden muss.
Juli2015
Der Zoll bleibt auch in der Fläche in vollem Umfang
präsent. Kein Standort wird geschlossen. Das gilt für die
ehemaligen Bundesfinanzdirektionen ebenso wie für die
43 Hauptzollämter und die acht Zollfahndungsämter.
Die Fachkompetenz vor Ort und in der Fläche kann so
erhalten werden.
(e)
Ich halte den vorliegenden Entwurf für eine gute Diskussionsgrundlage. In den nächsten Wochen haben wir
alle Zeit, um intensiv darüber nachzudenken, um dann
nach der Sommerpause vertieft in die Sachdebatte einzusteigen.
Frank Tempel (DIE LINKE): Die Linke hat in der
vergangenen Wahlperiode einen Antrag zur Einrichtung
einer Bundesfmanzpolizei als Wirtschafts- und Finanzermittlungsbehörde eingebracht. Unser Ansatz war es,
die Bundeszollverwaltung zu einer selbstständigen, originär polizeilich ausgerichteten Behörde umzuwandeln.
Mit der Bündelung der Ermittlungs-, Fahndungs- und
Kontrolleinheiten des Zolls unter eine einheitliche Führung und Fachaufsicht sollte ein Effizienzschub bei der
Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten
Geldwäsche, der Außenwirtschaftskriminalität, des Subventionsbetrugs und des organisierten Schmuggels erreicht werden. Die Bundesregierung hat ebenfalls die
Notwendigkeit einer Strukturreform der Zollverwaltung
erkannt, aber einen anderen - unserer Meinung nach viel
zu zaghaften - Ansatz gewählt, die bestehenden Probleme anzugehen. Die aufgeblähten sechs Mittelbehörden sollen abgeschafft und eine effizientere Struktur
durch die Bildung einer Generalzolldirektion als Oberbe- (D)
hörde mit neun Direktionen geschaffen werden. Das Zollkriminalamt und das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung sollen innerhalb der
Generalzolldirektion als funktionale Einheit erhalten
bleiben.
Es stellt sich die Frage, ob ein einheitliches und strategisch ausgerichtetes Zusammenwirken aller Kontroll-,
Fahndungs- und Ermittlungskräfte erreicht werden kann,
wenn sich die operative Steuerung der vollzugspolizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste auf
vier Direktionen, die Streifen- und Kontrolldienste sich
auf drei verschiedene Direktionen und die Fahndungsund Ermittlungsdienste auf zwei Direktionen verteilen.
Die führungskräfte der Mittelebene waren bisher zum
Großteil leitende Finanzbeamte ohne Erfahrungen bezüglich der Führung eher polizeilich ausgerichteten Ermittlungseinheiten. Es ist zu befürchten, dass sich dieser
UmStand in <let> Direktionen
wiederfindet. Das grundhafte Problem der Zollverwaltung, dass die CnnltLlung~einheiten als Anhängsel der Finanzverwaltung behandelt
werden, würde sich strukturell und personell fortsetzen.
Neben der zweifelhaften Grundrichtung der Reform
sieht die Linke schon jetzt Probleme bei der Umsetzung.
Der nötige Kulturwandel einer bisher stark hierarchisch
geleite~en Behörde hin zu mehr Entscheidungsbefugnis
und EIgenverantwortung an die örtlichen Strukturen
wird extrem schwierig. Ohne diesen Wandel ist aber
auch diese begrenzte Reform zum Scheitern verurteilt.
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode - 11S. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juli 2015
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(8)
Die Gewerkschaften, vom DGB über die Gewerkschaft der Polizei - GdP - bis hin zur Deutschen Zollund Finanzgewerkschaft - BDZ - fordern für die Beschäftigten ein transparentes Herangehen an den Umbau
des Zolls. Wegfallende Tätigkeiten und Aufgabenumverteilungen werden mit Dienstpostenverschiebungen einhergehen. Frühzeitige Information über Veränderungen
ermöglichen den Betroffenen frühzeitige individuelle
Planungen zum Beispiel zum Wohnungswechsel oder
notwendige Weiterbildungen. Das abschreckende Beispiel der Reform der Bundespolizei muss den Verantwortlichen eine Warnung sein, die Reform nicht auf dem
Rücken der Beschäftigten durchzudrücken. Dort hatte
sich der Zustand zunehmender Aufgabenverdichtung
ständig verschärft. Bei der Zollverwaltung sieht es seit
Jahren ähnlich aus. Die bislang erfolgte mangelnde Beteiligung der Beschäftigten und Personal vertretungen
und die knapp bemessene Zeitschiene der Umsetzung bis
zum 1. Januar 2016 lässt hingegen Schlechtes ahnen. Ein
Umbauprozess ist ohne das Engagement der Beschäftigten aber nicht zu bewerkstelligen. Die Linke wird diesen
Prozess beobachten und parlamentarisch begleiten.
Die Gewerkschaft der Polizei, GdP, weist in ihrer
Stellungnahme zum Gesetzentwurf berechtigterweise
darauf hin, dass mit der Zuordnung des Zollkriminalamtes und seiner nachgeordneten Zollfahndungsärnter unter
die GeneralzoJldirektion die Befugnisse nach dem Zollfahndungsdienstgesetz, ZFdG, auf die Generalzolldirektion übergehen werden. Damit sind bei der Generaldirektion tiefgehende Befugnisse beim Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte gebündelt, die im Übrigen weit
über polizeiliche Eingriffsrechte hinausgehen. Zu nennen sind etwa umfangreiche Zugriffsmöglichkeiten auf
Datenbanken, präventive Abhörmöglichkeiten und weitgehende Befugnisse zum Führen von verdeckten Ermittlern. Diese neue Qualität der institutionellen Machtfülle
in einer Behörde von 7 000 Beschäftigten bedarf einer
viel schärferen gesetzlichen Regelung der innerbehördlichen Zuständigkeiten und datenschutzrechtlicher Bestimmungen, als dies im vorliegenden Gesetzentwurf
vorhanden ist. Es bedarf auch einer neuen Qualität demokratischer Kontrolle. Die jetzige Arbeitsweise des
Gremiums nach § 23 c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes wird dem nicht gerecht. Bloße Berichterstattungen ohne Kontrollmöglichkeiten vor Ort, das
Recht der Akteneinsicht und Vorladungsrechte sind nicht
ausreichend.
Usa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch
wenn die Zollverwaltung in der Öffentlichkeit nicht besonders im Vordergrund steht, erfüllt sie doch eine wichtige Rolle für die Funktion unseres Gemeinwesens. Zu
nennen ist die Überwachung des mit unserer Unterstützung eingeführten gesetzlichen Mindestlohns, die Bekämpfung des Schwarzmarktes und der illegalen Beschäftigung sowie die Erhebung und Verwaltung der
Kfz-Steuer und der Verbrauchsteuern.
Besonders wichtig ist die Zollverwaltung für die Bekämpfung organisierter Wirtschafts- und Finanzkriminalität, insbesondere der Steuerhinterziehung. Die Methoden der organisierten Kriminalität werden von Jahr zu
11267
Jahr raffinierter, und damit erweitert sich auch das Aufgabenspektrum des Zolls kontinuierlich. Es ist daher
richtig und wichtig, den zunehmend komplexer werdenden Aufgaben mit einer effektiven und effizienten Struktur der Zollverwaltung Rechnung zu tragen - aber auch
für eine ausreichend dicke Personaldecke zu sorgen.
(C)
Dass es hier deutlichen Verbesserungsbedarf gibt,
sieht man etwa, wenn es darum geht, Steuerhinterziehung zu verhindern. Zwar leistet der Zoll hier wertvolle
Arbeit. Dennoch gehen dem Staat nach Schätzungen der
Finanzämter aufgrund von Umsatzsteuerbetrug jährlich
mehrere Milliarden an Steuereinnahmen verloren. Zu
nennen sind hier vor allem die sogenannten Umsatzsteuerkarusselle.
Der Finanzminister möchte sein Ziel der Effektivität
und Effizienz mit der Einrichtung einer Generalzolldirektion als Oberbehörde erreichen, in der die bisherigen
Aufgaben der fünf Bundesfmanzdirektionen sowie des
Zollkriminalamts zusammengeführt werden. Die Verschlankung besteht darin, dass die bisherigen Mittelebenen wegfallen, an örtlichen Zollämtern aber festgehalten
wird. Insbesondere vor dem Hintergrund des Problems
Steuerhinterziehung begrüßen wir das Ziel, die Zollverwaltung zu stärken. Das Ziel einer effektiven und
effizienten neuen Organisation, wie es der vorliegende
Gesetzentwurf verfolgt, wird auch von uns Grünen
grundsätzlich unterstützt.
Inwieweit genau diese neue Organisations struktur effektiver und effizienter sein wird, muss sich noch zeigen.
Das Gesetz allein überzeugt da noch nicht. Vielleicht
kann die Anhörung da noch weiterhelfen. Denn auch die (D)
derzeitige Struktur mit den fünf Bundesfinanzdirektionen wurde seinerzeit mit der gleichen oder ähnlichen Begründung eingeführt. Wir fordern daher eine regelmäßige Überprüfung der im Zusammenhang mit der
Neuorganisation vorgenommenen Änderungen hinsichtlich ihrer Effizienz und Effektivität.
Schwer nachzuvollziehen ist, auf welche Analyse der
alten Struktur sich Finanzrninister Schäuble im vorliegenden Gesetzentwurf bezieht. Beschäftigte und deren
Interessenvertretungen wurden offensichtlich dabei
kaum berücksichtigt. Ohne eine umfassende Analyse der
Ist-Situation wird eine Bewertung von Effizienz- und
Effektivitätssteigerungen, die auf die Neuorganisation
zurückzuführen sind, jedoch schwierig.
Die ganze Strukturreform wird auf jeden Fall verpuffen, wenn die Personal ausstattung nicht aufgabenadäquat ist. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert
zum Beispiel seit diesem Jahr den flächendeckenden
Mindestlohn - ein Mammutprojekt für den Zoll. Auf
Anfrage stellte sich heraus, dass es sich bei den von der
Bundesregierung angekündigten 1 600 neuen Stellen für
Finanzkontrolle Schwarzarbeit um leere Versprechungen
handelt. Diese sollen bis zum Jahr 2019 geschaffen
werden. Tatsächlich blieb bei dieser Rechnung unberücksichtigt, dass 3 Prozent des Personals pro Jahr
altersbedingt oder aus anderen Gründen ausscheidet.
Realistisch kann mit etwa 160 Neueinstellungen im Jahr
gerechnet werden. Das ist zu wenig, um die Überlastung
abzumildern. Zudem kommt die Hilfe zu spät.
•
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Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode - 115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juli 2015
Darüber hinaus hat der Zoll im letzten Jahr zusätzlich
die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern
übernommen. Hier konnte man bereits erkennen, dass
der Zoll stellenweise völlig überlastet ist. Es kam zu fehlerhaften Steuerbescheiden, da es an Personal fehlte. Zumindest der zusätzliche Personal bedarf im Rahmen der
Einführung der PKW-Maut scheint sich glücklicherweise erledigt zu haben.
Die Umsiedlung der Abteilung III des BMF, zuständig für Zoll und Verbrauchsteuern, von Bonn nach Berlin ist überfällig. Es ist nicht nachvollziehbar, warum
diese als einzige Abteilung nicht in Berlin angesiedelt
war. Genauso bleibt die Frage offen, nach welchen
Kriterien die Entscheidung für den Standort der Oberbehörde getroffen wurde. Auch das wird sich vielleicht im
Rahmen der Anhörung klären.
Abschließend lässt sich festhalten, dass wir einer
sinnvollen Neuorganisation der Zollverwaltung nicht im
Wege stehen werden.
Dr. Michael Meister, Pari. Staatssekretär beim Bun-
(B)
desminister der Finanzen: Der Zoll stellt seine Leistungsfähigkeit seit Jahrzehnten erfolgreich unter Beweis
als Einnahmeverwaltung des Bundes, als Ansprechpartner und für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie als Partner der Wirtschaft. Sein Aufgabenspektrum
ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Zuletzt hat der
Zoll die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den
Ländern und die Überprüfung des gesetzlichen Mindestlohns übernommen.
Der vom Bundeskabinett am 6. Mai 2015 beschlossene Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Zollverwaltung schafft die Rahmenbedingungen, unter denen die
Zollverwaltung ihre künftigen Aufgaben weiter erfolgreich und mit hoher Effizienz erfüllen kann. Die Erfahrungen bisheriger Reformschritte werden genutzt, um
die Strukturen der Zollverwaltung auch für die Zukunft
optimal zukunftsorientiert zu gestalten. Mit den zu beteiligenden Verbänden und Gewerkschaften gab es im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen einen breiten
Konsens.
Wesentliches Element der Neuorganisation der Zollverwaltung ist die Einrichtung einer Generalzolldirektion als neue Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn zum
l. Januar 2016.
In der Generalzolldirektion werden die Aufgaben der
bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie
die nicht zum unmittelbaren ministeriellen Kernbereich
gehörenden Aufgaben der Z01l- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt. Hierzu werden die derzeit fiinfBundesfinanzdirektionen sowie das Zollkriminalamt in die
Generalzolldirektion integriert.
Die Generalzolldirektion soll aus neun Direktionen
bestehen, einschließlich des Zollkriminalamtes und des
Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung.
Das Zollkriminalamt bleibt dabei - innerhalb der Generalzolldirektion - als funktionale Einheit mit seiner
gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten.
(C)
Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung wird als Einheit ebenfalls organisatorisch in die Struktur der Generalzolldirektion eingegliedert. Die besondere Stellung des Fachbereichs
Finanzen als integraler Bestandteil der Hochschule des
Bundes für öffentliche Verwaltung bleibt dabei unberührt.
Die Standorte der bisherigen Mittelbehörden - Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstraße und
Nümberg - sowie des Zollkrirninalamtes - Köln - und
des Bildungs- und Wissenschaftszentrums - Münster bleiben bestehen. Sie sind Dienstsitze der Generalzolldirektion - neben dem Hauptdienstsitz in Bonn.
Der Generalzolldirektion werden rund 7 000 Beschäftigte angehören.
Mit der Einrichtung der Generaldirektion geht kein
Stellenabbau bei der Zollverwaltung einher. Die durch
Synergien zu erzielenden Effizienzgewinne sollen vielmehr der Ortsebene zugutekommen. Bereits kurzfristig
lässt sich eine Rendite von rund 90 Dienstposten aufgrund der konsequenten ZentraJisierung der Verwaltungssteuerung realisieren. In einzelnen Bereichen
konnte darüber hinaus bereits Potenzial zur weiteren Abschichtung von Aufgaben auf die Ortsebene identifiziert
werden - zum Beispiel Aufhebung von Zustimmungsund Genehmigungsvorbehalten, Sachbearbeitung im
Marktordnungsbereich, Zulassung von Steuerbürgen.
Angestrebt wird mittelfristig eine Effizienzrendite von
weiteren gut 300 Dienstposten.
Die Leitung der Generalzolldirektion soll mit B 9
- politisches Amt -, die Stellvertretung mit B 7 bewertet
werden. Die Direktionspräsidenten sind mit B 6 bewertet
- analog zu den Präsidenten der bisherigen Mittelbehörden. Die neu zu schaffenden Leitungsdienstposten sind
im Haushaltsvoranschlag für die Zollverwaltung stellenwirtschaftlich kompensiert.
Die Ortsebene der Zollverwaltung mit ihren 43
Hauptzollämtern, acht Zollfahndungsämtern und 271
Zollämtern bleibt den Bürgerinnen und Bürgern, den
Wirtschaftsbeteiligten und den Länderverwaltungen als
kompetenter Ansprech- und Kooperationspartner vollständig erhalten. Die Präsenz der Zollverwaltung in der
Fläche soll künftig durch die erwähnten Effizienzgewinne noch weiter gestärkt werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die zur Umsetzung der skizzierten Neuorganisation notwendigen
Änderungen von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen. Das sind im Wesentlichen: Änderungen im Finanzverwaltungsgesetz zur Einrichtung der Generalzolldirektion sowie zur Auflösung und Integration der
behördlichen Mittelebene der Zollverwaltung in die Generalzolldirektion; Änderungen des Bundesbeamtenund des Bundesbesoldungsgesetzes; Änderungen von
Fachgesetzen - Zollfahndungsdienstgesetz, Abgaben-
(D)
Deutscher Bundestag-
18. Wahlperiode-
115. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Juli 2015
CA) ordnung, Marktordnungsgesetz und Außenwirtschaftsgesetz; Anpassungen sonstigen Bundesrechts.
Die Verwaltungsstrukturen der Länder werden durch
das Gesetz nicht berührt. Das Gesetz betrifft ausschließlich die Bundesverwaltung.
Im Vorfeld der für den 10. Juli 2015 vorgesehenen
ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat haben
der federfuhrende Finanzausschuss, der Ausschuss für
Innere Angelegenheiten und der Ausschuss fiir Kulturfragen am 26. Juni 2015 jeweils die Empfehlung ausgesprochen, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben.
Auf Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
sprach sich der mitberatende Wirtschaftsausschuss für
eine differenziertere Stellungnahme des Bundesrates
aus. Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zielt
im Wesentlichen auf den Fortbestand des Dienstleistungsangebots der Zollverwaltung in der Fläche und auf
eine gute Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten ab.
Zusammenfassend ist festzustellen: Die Präsenz der
Zollverwaltung in der Fläche ist und bleibt gewährleistet. Die Ortsebene der Zollverwaltung wird - wie ausgefuhrt - nicht berührt. Durch die Beibehaltung der Standorte der bisherigen Mittelbehörden
sowie des
Zollkriminalamtes bleiben zudem regionale Kompetenz
und Erfahrung auf Ebene der Generalzolldirektion erhalten. Ich bin daher überzeugt, dass auch in der neuen
(B) Struktur der bislang sehr gute Dialog mit der Wirtschaft
und das gemeinsame Streben nach praxisorientierten Lösungen weiterhin fortgesetzt und ausgebaut wird.
Das Gesetz hat keine negativen Auswirkungen auf die
öffentlichen Haushalte. Dem Bund entsteht im Finanzplanungszeitraum, bis 2019, ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 28 Millionen Euro. Der Erfüllungsaufwand entsteht im Wesentlichen durch die
Anpassung zahlreicher IT-Verfahren und die Ausstattung
der Liegenschaften im gesamten Bundesgebiet mit geeigneter Kommunikationstechnik.
Parallel zur Einrichtung der Generalzolldirektion
wird die bisherige Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung
des Bundesministeriums der Finanzen auf ihren ministeriellen Kernbereich reduziert und schrittweise bis Ende
2019 nach Berlin umziehen. Als verwaltungs interne
Maßnahme des BMF ist der Umzug nicht Gegenstand
des Gesetzentwurfs zur Neuorganisation der Zollverwaltung.
Die Vorteile der Neuorganisation liegen auf der Hand:
Wir erhalten Bewährtes und entwickeln es in einem
neuen organisatorischen Rahmen fort, der das Arbeiten
hinsichtlich Effizienz und Effektivität optimiert. Kurze
Entscheidungswege gewährleisten schnelles und zielgerichtetes Verwaltungshandeln bei der Lösung der fachlichen Aufgaben. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der
Einrichtung der Generalzolldirektion als Kernstück der
Neuorganisation die Erfolgsgeschichte der Zollverwaltung fortschreiben werden.
11269
Anlage 25
CC)
Zu ProtokoU gegebene Reden
zur Bera ung des von der Bundesregierung einEntwurfs eines Gesetzes zu dem
gebracht
Ubereink
men vom 25. Januar 1988 über die
gegenseiti
Amtshilfe in Steuersachen und zu
dem Proto II vom 27. Mai 2010 zur Änderung
des Übere· ommens über die gegenseitige
Amtshilfe
Steuersachen
(Tagesordnungspunkt 27)
•
Uwe Feiler (I . U/CSU): Heute beraten und beschließen wir in zw~iter und dritter Lesung zu einem
Thema, dessen Ums~tzung ein großer Fortschritt für
den Vollzug der Be teuerung in einer globalisierten
FinanzweIt darstellt.
51 Staaten haben sic
Initiative von Bundesfin
. ister Schäuble in Berlin
darauf verständigt, zukün ig durch einen gemeinsamen
Informationsaustausch in teuersachen die Zusammenarbeit zu intensivieren und Schlupflöcher zu schließen.
Sie knüpft damit an den Fore
Account Tax Compliance
Act, FATCA, mit den Verein, en Staaten von Amerika
und dem Übereinkommen zur mtshilfe in Steuersachen
von 1988 an. Diese Vereinbar g stellt aber auch sicher,
dass Ungleichbehandlungen
d Doppelbesteuerungen
vermieden werden. Von daher i t dieser Gesetzentwurf
das Resultat zwischen dem Erfo emis, dass kein Steuerpflichtiger seiner Verantwortun durch Steuerhinterziehung und Vermeidung auswei hen kann, und dem
Bekenntnis der teilnehmenden Staa n, dass die Besteuerung nach feststehenden Regeln erfo . Die im Titel dieses Gesetzes enthaltene Jahreszabl19 8 macht aber auch
deutlich, dass dringender Handlungs darf bestand, um
die Vereinbarung den Erfordernissen er heutigen Zeit
anzupassen.
Gleichzeitig galt es sicherzustellen, dass mit den
Möglichkeiten der automatisierten Üb
agung von
Steuerdaten auch dem Datenschutz zur . icherstellung
des Steuergeheimnisses besondere Bedeu g zukommt.
Dies wird durch die Vereinbarung sichergest llt, dass die
Staaten nur dann Informationen erteilen s len, wenn
dies im Einklang mit ihrem innerstaatlichen
cht steht.
In dem Gesetz ist deshalb sehr detailliert festg egt, welche Übermittlungspflichten bestehen und wi die Finanzinstitute die Daten entsprechend aUfzuber~ten haben.
Aber auch auf das Bundeszentralamt fiir S uern
kommen Aufgaben zu. Da aus guten Gründen die . ermittlung nicht zwischen den Finanzinstituten direk erfolgt, sondern über staatliche Institutionen, die einer besonderen Aufsicht unterliegen, abgewickelt wird, s d
zum einen die Datensätze an die teilnehmenden Staat n
zu übermitteln und zum anderen die ankommende
Datensätze anzunehmen und an die Landesfinanzver
waltungen weiterzuleiten, die Daten für 15 Jahre zu
speichern - die Löschung ist sicherzustellen - und die
Melde- und Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute zu
überprüfen. Das Übereinkommen umfasst deshalb auch
(D)