Lagezentrum Zoll wird beim Zollkriminalamt Köln errichtet

Nr. 1
6. Januar 2016
BDZ aktuell
Lagezentrum Zoll wird beim Zollkriminalamt Köln errichtet
Das Bundesfinanzministerium hat mit Erlass vom 30. Dezember 2015 der Errichtung eines Lagezentrums Zoll in der Generalzolldirektion zugestimmt. Damit
werden nun Strukturen geschaffen, die eine signifikante Verbesserung der Handlungsfähigkeit erlauben. Dadurch wird die Neuordnung des Melde- und Berichtswesens um die einheitliche und schnelle Steuerung von Meldungen aller Art
verbessert. Mit dieser Maßnahme wird zudem eine zentral ausgerichtete Kommunikationsstruktur geschaffen. Allen Beschäftigten beziehungsweise operativen
Einheiten der Zollverwaltung steht für Meldungen aller Art ein zentraler Meldekopf zur Verfügung. Somit besteht nur für diese eine Meldeverpflichtung. Das
Lagezentrum Zoll übernimmt alle weiteren Aufgaben der Informationssteuerung
und Alarmierungen u.a. zu anderen Behörden bis hin zum Bundesfinanzministerium von Planstellen unter Überschreitung der allgemeinen Obergrenzen.
Mit Erlass des Bundesfinanzministeriums
vom 19. Mai 2015 hatte Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger angeordnet, zur
Optimierung der Zusammenarbeit verschiedener Organisationseinheiten durch
einheitliche Information, Kommunikation
und erforderlichenfalls zentrale Führung in
der Generalzolldirektion ein Lagezentrum
Zoll einzurichten. Hierzu wurde das Zollkriminalamt beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um die Konzeptionierung
und Ausgestaltung des Lagezentrums
Zoll in der Generalzolldirektion – Direktion
8 am Standort Köln zu erarbeiten. Das
Zollkriminalamt hat am 8. Oktober 2015
dem Bundesfinanzministerium das von
der Arbeitsgruppe erstellte Konzept zur
Errichtung eines Lagezentrums Zoll vorgelegt und den Hauptpersonalrat darüber
informiert.
BDZ-Erfolg bei der Polizeizulage
Herausgeber:
BDZ
Deutsche Zoll- und
Finanzgewerkschaft
Friedrichstr. 169
10117 Berlin
Dieter Dewes
Bundesvorsitzender
Tel.: 030 - 40 81 66 00
Fax: 030 - 40 81 66 33
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bdz.eu
Da das Konzept des Zollkriminalamts
keine Aussage zur Gewährung der Polizeizulage für die Beschäftigten des Lagezentrum Zoll vorsah, haben sich der
Vorsitzende des Hauptpersonalrats Dieter
Dewes und der zuständige Berichterstatter beim Hauptpersonalrat Hans Eich
mit Schreiben vom 22. Oktober 2015 an
Würtenberger gewandt und um Prüfung
der Gewährung der Polizeizulage gebeten. Nach Abstimmung auf der Ebene der
Leitungen der Abteilungen Z und III ist
nun beabsichtigt, die vollzugspolizeiliche
Prägung aller Tätigkeiten im Lagezentrum
Zoll ohne Einzelfallprüfung der auf einem
solchen Dienstposten wahrgenommenen
Aufgaben zu unterstellen (beispielsweise
in der Datenstation die Ausschreibungen
zur Fahndung in INPOL oder im Schengener Informationssystem).
Mit der Errichtung des Lagezentrums Zoll
werden klare Strukturen und keine neuen
Aufgaben geschaffen. Im Hinblick auf die
Beschäftigten des künftigen Lagezentrums Zolls ist die Polizeizulageberechtigung unter anderem aufgrund der Initiative des BDZ somit gegeben, wie aus dem
Erlass des Bundesfinanzministeriums
vom 30. Dezember 2015 hervorgeht.
Die Zustimmung zur notwendigen Anpassung der Verwaltungsvorschrift zur Polizeizulage gilt wegen der BDZ-Mehrheit im
Hauptpersonalrat als sicher.