Wegleitung

Bestattungsamt Berg SG
Dorfstrasse 17
9305 Berg SG
Telefon
071 455 11 92
Telefax
071 455 11 52
E-Mail
[email protected]
Internet www.bergsg.ch
Wegleitung des Bestattungsamtes Berg SG
In allen Bestattungsangelegenheiten erteilt Ihnen das Bestattungsamt Berg SG kostenlos
Auskunft. Beinahe alles, was mit einer Abdankung, Überführung oder Bestattung
zusammenhängt, wird vom Bestattungsamt zusammen mit der religiösen Körperschaft
organisiert. Grundlage dieser Wegleitung ist Friedhof- und Bestattungsordnung der
Politischen Gemeinde Berg SG vom 11. November 1983.
Vorgehen bei einem Todesfall
1. Todesfall zu Hause
Es ist gesetzlich geregelt, dass jeder Todesfall von einem Arzt festgestellt und bestätigt
werden muss. Bitte rufen Sie unverzüglich Ihren Hausarzt an. Falls dieser nicht erreichbar,
wenden Sie sich an den diensthabenden Notfallarzt (Tel. 0900 57 54 20, Fr. 2.13/Min.).
Sobald Sie bereit sind, dass die verstorbene Person würdig hergerichtet, eingesargt und in
der Aufbahrungshalle Berg aufgebahrt wird, melden Sie dies dem Bestattungsdienst
(Bestattungsamt Arbon, Frau Lippmann, Tel. 079 639 61 73).
Anschliessend sprechen Sie so bald als möglich auf dem Bestattungsamt Berg persönlich
vor. Das Bestattungsamt Berg befindet sich im Gemeindehaus an der Dorfstrasse 17 im
Büro 1. Falls Sie Fragen haben, welche durch dieses Merkblatt nicht beantwortet werden,
erreichen Sie uns während den Bürozeiten unter der Telefonnummer 071 455 11 92.
Am Wochenende, während den Feiertagen und zwischen Weihnachten und Neujahr ist ein
Pikettdienst eingesetzt. Bitte wenden Sie sich an das Bestattungsamt Arbon, 079 639 61 73.
2. Todesfall im Spital oder Heim
Setzen Sie sich mit dem Portier oder mit der Verwaltung in Verbindung. Meist haben diese
bereits das Zivilstandsamt oder Bestattungsamt informiert. Anschliessend sprechen Sie so
bald als möglich während den Bürozeiten beim Bestattungsamt Berg vor.
3. Todesfall irgendwo in der Schweiz oder Ausland
Ziehen Sie einen Arzt bei, um den Tod zu bestätigen. Versuchen Sie anschliessend
telefonisch mit dem Bestattungsamt Kontakt aufzunehmen. Falls Sie sich im Ausland
befinden, ist es empfehlenswert, die nächstgelegene schweizerische Botschaft zu
informieren.
4. Seelsorgerliche Begleitung
Für eine seelsorgerliche Unterstützung und Begleitung in der Trauerphase haben Sie die
Möglichkeit einen Pfarrer anzufragen. Die Adressen und Telefonnummern der Pfarrämter
sind auf der letzten Seite ersichtlich.
Organisation
Wir bitten Sie, nichts zu organisieren, ohne mit dem Bestattungsamt das weitere Vorgehen
zu besprechen. Wo immer möglich, helfen wir Ihnen, sämtliche notwendige Vorkehrungen in
die Wege zu leiten. Die Angehörigen verbleiben in der Regel folgende Besorgungen:
- Besprechung der Art der Beisetzung
- Erdbestattung
- Kremation / Feuerbestattung zum Voraus
- Kremation / Feuerbestattung; Abdankung am Sarg
- Beisetzungsort im Friedhof Berg SG oder anderer auswärtiger Standort
- Formulierung, Aufgabe und Versand der privaten Todesanzeige / Leidzirkulare
- Bestellen von allfälligem Trauerschmuck
- Reservation des Leidmahls und Schreiben der Einladungen
- Absprache mit der zuständigen religiösen Körperschaft betreffend der Gestaltung der
Bestattungsfeier
Anordnung der Abdankung und Bestattung
Der Zeitpunkt der Bestattungsfeier wird im Einvernehmen mit den Angehörigen und den
zuständigen religiösen Körperschaften vom Bestattungsamt festgesetzt. Darin
eingeschlossen ist auch die Vergabe des Grabplatzes auf dem Friedhof in Berg. Die
Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen.
Für die Einwohner der Berg SG wird eine amtliche Todesanzeige mit Angabe des
Abdankungstermins im Tagblatt (Gesamtausgabe) veröffentlicht. Auf Wunsch der
Angehörigen wird diese Anzeige erst nach der Abdankung oder gar nicht publiziert.
Einsargen / Leichenbesorgung
Das Bestattungsamt Arbon, Frau Lippmann, Tel. 079 639 61 73, sargt die verstorbene
Person ein. Die Gemeinde Berg übernimmt für die Einwohner die Kosten für einen einfachen
Sarg (Grundausstattung).
Überführung
Die Überführung der verstorbenen Person findet in Absprache mit den Angehörigen statt. Bei
einem Todesfall in Berg wird der/die Verstorbene in die Aufbahrungshalle Berg von Frau
Lippmann, Tel. 079 639 61 73, überführt. Für die Aufbahrung steht ein gekühlter Katafalk zur
Verfügung. Der Einzelaufbahrungsraum kann von den Angehörigen besucht werden, sofern
es aus Gründen der Hygiene und Pietät möglich ist.
Eine Erdbestattung oder Einäscherung kann frühestens nach Ablauf von 48 Stunden nach
Eintritt des Todes in die Wege geleitet werden.
Auf Wunsch der Angehörigen vermittelt das Bestattungsamt auch Überführungen ins
Ausland oder vom Ausland in die Schweiz.
Abdankung
Die Gestaltung der Abdankungsfeier ist Sache der Angehörigen, in Absprache mit dem
zuständigen Pfarramt. Der Grabschmuck wird vor Beginn der Abdankungsfeier vor der
Aufbahrungshalle beim Abdankungsplatz aufgestellt.
Sobald die Abdankung vorbei ist, wird der Grabschmuck beim entsprechenden Grab
aufgestellt. Verwelkte Blumen und Kränze sowie unansehnlich gewordene Gebinde werden
vom Personal der Friedhofs entfernt. Findet nach einer Abdankung mit Sarg und erfolgter
Kremation die Beisetzung der Urne statt, ist diese mit dem Pfarramt abzusprechen.
Nach der Abdankung
Es sind verschiedene Stellen über den Tod zu informieren. Dazu gehören unter anderem:
Pensionskasse, Krankenkasse, Versicherungen, Banken, Post, Strassenverkehrsamt,
Wohnungsvermieter, Kreditkarteninstitute. Bei der Wohnung, bei Zeitungen, Telefon und TV
ist eine Kündigung einzureichen. Im Zusammenhang mit einem Testament setzen Sie sich
mit dem Notariat in Verbindung. Zur Erstellung einer Erbenbescheinigung nimmt das Notariat
mit Ihnen Kontakt auf. Eventuell schliessen Sie einen Grabpflegevertrag bei einem Gärtner
ab und bestellen einen Grabstein. Ebenfalls kann es sein, dass Sie Anträge für Witwen- und
Waisenrenten besorgen und ausfüllen müssen. Diese Anträge können bei der AHVZweigstelle der Gemeinde bezogen werden (Gemeindehaus, Büro 2).
Anpflanzung und Unterhalt der Gräber, Aufstellen von Grabmählern
Die Bepflanzung und der Unterhalt der Gräber ist Sache der Angehörigen. Diese können die
Pflanzen selbst beschaffen oder die Besorgung Dritten übertragen.
Das Aufstellen eines Grabmals kann bei den Erdgräben frühestens neun Monate nach der
Beisetzung erfolgen. Die Urnengrabplatte wird von der Gemeinde in Auftrage gegeben.
Leistungen der Gemeinde
Gemäss Art. 32 des Friedhofreglements der Gemeinde Berg SG geht die Erdbestattung
umfassend mit folgenden Leistungen zulasten der Politischen Gemeinde:
- die Funktion des Zivilstandsbeamten
- die Leichenschau
- die Lieferung des einfachen Sarges
- die Einsargung der Leiche
- die Überführung der Leiche innerhalb der Gemeinde auf den Friedhof
- das Öffnen und Zudecken des Grabes
- die Lieferung des beschrifteten Holzkreuzes
- die Abräumung und Ausplanierung der Grabfelder sowie das Ansäen derselben
- die Abfuhr von Abfällen aus dem Friedhof
Bei Feuerbestattungen übernimmt die Gemeinde die Kosten analog bis zur Höhe eine
Erdbestattung.
Die Hinterbliebenen tragen die Kosten weiter gehender Ansprüche.
Bestattung einer auswärtig verstorbenen Person
Für die Bestattung einer Person, die im Zeitpunkt des Todes den Wohnsitz nicht in Berg SG
hatte, ist nebst den Bestattungskosten eine Grabplatzgebühr zu entrichten.
Auswärtige Bestattung
Wird eine in Berg wohnhaft gewesene Person auswärts bestattet, leistet die Gemeinde auf
Gesuch hin einen Beitrag bis zum Umfang der Kosten, die in Berg entstanden wären, soweit
sie nicht von der Bestattungsgemeinde übernommen werden.
Bestattungsverfügung
Auf Wunsch kann zu Lebzeiten die letztwillige Verfügung über das Vorgehen bei der
Bestattung auf dem Bestattungsamt hinterlegt werden. Das Erstellen einer solchen
Verfügung wird in der Regel durch das Amtsnotariat St. Gallen übernommen und ist
kostenlos.
Adressverzeichnis
Bestattungsamt Berg SG
Dorfstrasse 17, 9305 Berg SG
071 455 11 92
Bestattungsamt Arbon, Frau Lippmann
(Leichenbesorgung, Einsargen und Transport)
079 639 61 73
Spitex Verein Roggwil-Berg SG
(Leichenbesorgung Spitex Patienten/innen)
079 631 66 20
Kath. Kirchgemeinde Berg SG
Pfarreihaus, 9305 Berg SG
071 455 11 19
Evang. Pfarramt Roggwil
Poststrasse 3, 9325 Roggwil TG
071 455 12 45
Publicitas AG, St. Gallen
Fax
E-Mail
071 221 00 21
071 221 02 21
[email protected]
Amtsnotariat St. Gallen
Davidstrasse 27, 9001 St. Gallen
Fax
E-Mail
058 229 37 24
Regionales Zivilstandsamt Rorschach
Hauptstrasse 29, 9401 Rorschach
Fax
E-Mail
071 844 21 47
058 229 46 60
[email protected]
071 844 21 78
[email protected]