Bestattungsamt Berg SG Dorfstrasse 17 9305 Berg SG Telefon 071 455 11 92 Telefax 071 455 11 52 E-Mail [email protected] Internet www.bergsg.ch Wegleitung des Bestattungsamtes Berg SG In allen Bestattungsangelegenheiten erteilt Ihnen das Bestattungsamt Berg SG kostenlos Auskunft. Beinahe alles, was mit einer Abdankung, Überführung oder Bestattung zusammenhängt, wird vom Bestattungsamt zusammen mit der religiösen Körperschaft organisiert. Grundlage dieser Wegleitung ist Friedhof- und Bestattungsordnung der Politischen Gemeinde Berg SG vom 11. November 1983. Vorgehen bei einem Todesfall 1. Todesfall zu Hause Es ist gesetzlich geregelt, dass jeder Todesfall von einem Arzt festgestellt und bestätigt werden muss. Bitte rufen Sie unverzüglich Ihren Hausarzt an. Falls dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den diensthabenden Notfallarzt (Tel. 0900 57 54 20, Fr. 2.13/Min.). Sobald Sie bereit sind, dass die verstorbene Person würdig hergerichtet, eingesargt und in der Aufbahrungshalle Berg aufgebahrt wird, melden Sie dies dem Bestattungsdienst (Bestattungsamt Arbon, Frau Lippmann, Tel. 079 639 61 73). Anschliessend sprechen Sie so bald als möglich auf dem Bestattungsamt Berg persönlich vor. Das Bestattungsamt Berg befindet sich im Gemeindehaus an der Dorfstrasse 17 im Büro 1. Falls Sie Fragen haben, welche durch dieses Merkblatt nicht beantwortet werden, erreichen Sie uns während den Bürozeiten unter der Telefonnummer 071 455 11 92. Am Wochenende, während den Feiertagen und zwischen Weihnachten und Neujahr ist ein Pikettdienst eingesetzt. Bitte wenden Sie sich an das Bestattungsamt Arbon, 079 639 61 73. 2. Todesfall im Spital oder Heim Setzen Sie sich mit dem Portier oder mit der Verwaltung in Verbindung. Meist haben diese bereits das Zivilstandsamt oder Bestattungsamt informiert. Anschliessend sprechen Sie so bald als möglich während den Bürozeiten beim Bestattungsamt Berg vor. 3. Todesfall irgendwo in der Schweiz oder Ausland Ziehen Sie einen Arzt bei, um den Tod zu bestätigen. Versuchen Sie anschliessend telefonisch mit dem Bestattungsamt Kontakt aufzunehmen. Falls Sie sich im Ausland befinden, ist es empfehlenswert, die nächstgelegene schweizerische Botschaft zu informieren. 4. Seelsorgerliche Begleitung Für eine seelsorgerliche Unterstützung und Begleitung in der Trauerphase haben Sie die Möglichkeit einen Pfarrer anzufragen. Die Adressen und Telefonnummern der Pfarrämter sind auf der letzten Seite ersichtlich. Organisation Wir bitten Sie, nichts zu organisieren, ohne mit dem Bestattungsamt das weitere Vorgehen zu besprechen. Wo immer möglich, helfen wir Ihnen, sämtliche notwendige Vorkehrungen in die Wege zu leiten. Die Angehörigen verbleiben in der Regel folgende Besorgungen: - Besprechung der Art der Beisetzung - Erdbestattung - Kremation / Feuerbestattung zum Voraus - Kremation / Feuerbestattung; Abdankung am Sarg - Beisetzungsort im Friedhof Berg SG oder anderer auswärtiger Standort - Formulierung, Aufgabe und Versand der privaten Todesanzeige / Leidzirkulare - Bestellen von allfälligem Trauerschmuck - Reservation des Leidmahls und Schreiben der Einladungen - Absprache mit der zuständigen religiösen Körperschaft betreffend der Gestaltung der Bestattungsfeier Anordnung der Abdankung und Bestattung Der Zeitpunkt der Bestattungsfeier wird im Einvernehmen mit den Angehörigen und den zuständigen religiösen Körperschaften vom Bestattungsamt festgesetzt. Darin eingeschlossen ist auch die Vergabe des Grabplatzes auf dem Friedhof in Berg. Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen. Für die Einwohner der Berg SG wird eine amtliche Todesanzeige mit Angabe des Abdankungstermins im Tagblatt (Gesamtausgabe) veröffentlicht. Auf Wunsch der Angehörigen wird diese Anzeige erst nach der Abdankung oder gar nicht publiziert. Einsargen / Leichenbesorgung Das Bestattungsamt Arbon, Frau Lippmann, Tel. 079 639 61 73, sargt die verstorbene Person ein. Die Gemeinde Berg übernimmt für die Einwohner die Kosten für einen einfachen Sarg (Grundausstattung). Überführung Die Überführung der verstorbenen Person findet in Absprache mit den Angehörigen statt. Bei einem Todesfall in Berg wird der/die Verstorbene in die Aufbahrungshalle Berg von Frau Lippmann, Tel. 079 639 61 73, überführt. Für die Aufbahrung steht ein gekühlter Katafalk zur Verfügung. Der Einzelaufbahrungsraum kann von den Angehörigen besucht werden, sofern es aus Gründen der Hygiene und Pietät möglich ist. Eine Erdbestattung oder Einäscherung kann frühestens nach Ablauf von 48 Stunden nach Eintritt des Todes in die Wege geleitet werden. Auf Wunsch der Angehörigen vermittelt das Bestattungsamt auch Überführungen ins Ausland oder vom Ausland in die Schweiz. Abdankung Die Gestaltung der Abdankungsfeier ist Sache der Angehörigen, in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt. Der Grabschmuck wird vor Beginn der Abdankungsfeier vor der Aufbahrungshalle beim Abdankungsplatz aufgestellt. Sobald die Abdankung vorbei ist, wird der Grabschmuck beim entsprechenden Grab aufgestellt. Verwelkte Blumen und Kränze sowie unansehnlich gewordene Gebinde werden vom Personal der Friedhofs entfernt. Findet nach einer Abdankung mit Sarg und erfolgter Kremation die Beisetzung der Urne statt, ist diese mit dem Pfarramt abzusprechen. Nach der Abdankung Es sind verschiedene Stellen über den Tod zu informieren. Dazu gehören unter anderem: Pensionskasse, Krankenkasse, Versicherungen, Banken, Post, Strassenverkehrsamt, Wohnungsvermieter, Kreditkarteninstitute. Bei der Wohnung, bei Zeitungen, Telefon und TV ist eine Kündigung einzureichen. Im Zusammenhang mit einem Testament setzen Sie sich mit dem Notariat in Verbindung. Zur Erstellung einer Erbenbescheinigung nimmt das Notariat mit Ihnen Kontakt auf. Eventuell schliessen Sie einen Grabpflegevertrag bei einem Gärtner ab und bestellen einen Grabstein. Ebenfalls kann es sein, dass Sie Anträge für Witwen- und Waisenrenten besorgen und ausfüllen müssen. Diese Anträge können bei der AHVZweigstelle der Gemeinde bezogen werden (Gemeindehaus, Büro 2). Anpflanzung und Unterhalt der Gräber, Aufstellen von Grabmählern Die Bepflanzung und der Unterhalt der Gräber ist Sache der Angehörigen. Diese können die Pflanzen selbst beschaffen oder die Besorgung Dritten übertragen. Das Aufstellen eines Grabmals kann bei den Erdgräben frühestens neun Monate nach der Beisetzung erfolgen. Die Urnengrabplatte wird von der Gemeinde in Auftrage gegeben. Leistungen der Gemeinde Gemäss Art. 32 des Friedhofreglements der Gemeinde Berg SG geht die Erdbestattung umfassend mit folgenden Leistungen zulasten der Politischen Gemeinde: - die Funktion des Zivilstandsbeamten - die Leichenschau - die Lieferung des einfachen Sarges - die Einsargung der Leiche - die Überführung der Leiche innerhalb der Gemeinde auf den Friedhof - das Öffnen und Zudecken des Grabes - die Lieferung des beschrifteten Holzkreuzes - die Abräumung und Ausplanierung der Grabfelder sowie das Ansäen derselben - die Abfuhr von Abfällen aus dem Friedhof Bei Feuerbestattungen übernimmt die Gemeinde die Kosten analog bis zur Höhe eine Erdbestattung. Die Hinterbliebenen tragen die Kosten weiter gehender Ansprüche. Bestattung einer auswärtig verstorbenen Person Für die Bestattung einer Person, die im Zeitpunkt des Todes den Wohnsitz nicht in Berg SG hatte, ist nebst den Bestattungskosten eine Grabplatzgebühr zu entrichten. Auswärtige Bestattung Wird eine in Berg wohnhaft gewesene Person auswärts bestattet, leistet die Gemeinde auf Gesuch hin einen Beitrag bis zum Umfang der Kosten, die in Berg entstanden wären, soweit sie nicht von der Bestattungsgemeinde übernommen werden. Bestattungsverfügung Auf Wunsch kann zu Lebzeiten die letztwillige Verfügung über das Vorgehen bei der Bestattung auf dem Bestattungsamt hinterlegt werden. Das Erstellen einer solchen Verfügung wird in der Regel durch das Amtsnotariat St. Gallen übernommen und ist kostenlos. Adressverzeichnis Bestattungsamt Berg SG Dorfstrasse 17, 9305 Berg SG 071 455 11 92 Bestattungsamt Arbon, Frau Lippmann (Leichenbesorgung, Einsargen und Transport) 079 639 61 73 Spitex Verein Roggwil-Berg SG (Leichenbesorgung Spitex Patienten/innen) 079 631 66 20 Kath. Kirchgemeinde Berg SG Pfarreihaus, 9305 Berg SG 071 455 11 19 Evang. Pfarramt Roggwil Poststrasse 3, 9325 Roggwil TG 071 455 12 45 Publicitas AG, St. Gallen Fax E-Mail 071 221 00 21 071 221 02 21 [email protected] Amtsnotariat St. Gallen Davidstrasse 27, 9001 St. Gallen Fax E-Mail 058 229 37 24 Regionales Zivilstandsamt Rorschach Hauptstrasse 29, 9401 Rorschach Fax E-Mail 071 844 21 47 058 229 46 60 [email protected] 071 844 21 78 [email protected]
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