Wegleitung im Bestattungsfall

Hubstrasse
9535 Wilen
Tel. 071 929 55 00
Fax 071 929 55 01
[email protected]
WEGLEITUNG IM TODESFALL
Es tut weh, einen geliebten Menschen zu verlieren. Gerade in dieser schwierigen Situation
der Trauer haben Sie als Hinterbliebene viel zu erledigen: mit dem Bestattungsamt müssen
die ersten Termine abgesprochen werden, das Zivilstandsamt braucht Papiere des Verstorbenen für den Todesschein, die Abdankungsfeier muss vorbereitet werden. Dazu kommt,
dass die Todesanzeige entworfen und aufgegeben und die letzte Ruhestätte bestimmt werden muss. Innerhalb kurzer Zeit müssen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Dieser Anhang soll Ihnen aufzeigen, was alles bei einem Todesfall zu beachten und wer zu
benachrichtigen ist.
1. Teil
Checkliste
Wichtige Telefonnummern
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2. Teil
Ausführungen im Zusammenhang mit Bestattungsamt,
Beisetzung und Kirche
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3. Teil
Wichtige Hinweise
Bestattungsamt Wilen, 071 929 55 00
01.09.2015
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Todesfall zu Hause
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Hausarzt / Notarzt zur Ausstellung der ärztlichen Todesurkunde beiziehen
Bestattungsdienst Brühlmann anfordern
071 966 55 06
Bestattungsamt der Gemeinde Wilen kontaktieren
und Beisetzungstermin festlegen
071 929 55 00
(ärztlicher Todesschein, Familienbüchlein mitbringen)
zuständiges Pfarramt benachrichtigen
Gespräch mit Pfarrperson abmachen, Abdankung besprechen, Lebenslauf
Todesfall im Spital / Heim
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Bestattungsamt der Gemeinde Wilen kontaktieren
und Beisetzungstermin festlegen (Familienbüchlein mitbringen)
071 929 55 00
zuständiges Pfarramt benachrichtigen
Gespräch mit Pfarrperson abmachen, Abdankung besprechen, Lebenslauf
Todesfall im Ausland
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Arzt / Notarzt beiziehen
Bestattungsamt der Gemeinde Wilen kontaktieren
umgehend nächstgelegene schweizerische Botschaft informieren
071 929 55 00
weiter
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Angehörige informieren
Arbeitgeber / Vereine informieren
letztwillige Verfügung des Verstorbenen (Testament / Ehevertrag etc.) ungeöffnet dem
Notariat überbringen
Druckerei / Zeitung Todesanzeigen aufgeben
Restaurant, Abklärungen betreffend Leidmahl
Bestellung der Blumenkränze / Sargbouquet
nach der Beerdigung
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Meldung des Todes an Pensionskasse, Versicherungen
(Lebensversicherung, Vorsorgeversicherung, Krankenkasse)
Vermieter benachrichtigen
Anmeldung einer allfälligen Witwen- und/oder Waisenrente bei der AHV-Zweigstelle der
Wohngemeinde
Überprüfen der Post- und Bankverbindungen
Sektionschef / Zivilschutzstelle benachrichtigen
Kündigen von Mietvertrag, Telefonanschluss, Elektrizität, Gasversorgung, Abonnements
von Zeitungen und Zeitschriften
Grabmal auslesen (Richtlinien des Friedhofreglement beachten), Gesuch an Friedhofskommission stellen, falls gewünscht: Grabunterhaltsvertrag mit Gärtner abschliessen
Bestattungsamt Wilen, 071 929 55 00
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WICHTIGE TELEFONNUMMERN
Bestattungsamt Wilen
(im Notfall 079 287 85 06)
9535 Wilen, Hubstrasse 1
[email protected]
071 929 55 00
Zivilstandsamt Bezirk Münchwilen
8370 Sirnach, Kirchplatz 5
058 345 13 40
Notariat Sirnach
9542 Münchwilen, Murgtalstrasse 20
058 345 78 50
Bestattungsinstitut Brühlmann
9543 St. Margarethen, Kapellstrasse 13
071 966 55 06
Gemeindearbeiter / Friedhofabwart
079 304 09 05
Evang. Kirchgemeinde Wil
9500 Wil, Toggenburgerstrasse 50
071 555 58 00
[email protected]
Markus Lohner, Pfarrer
071 555 58 21
[email protected]
Kath. Kirchgemeinde Wil
9500 Wil, Lerchenfeldstr. 3
071 914 88 10
[email protected]
Walter Lingenhöle, Diakon
Leiter Seelsorgebereich Wilen
9535 Wilen, Freudenbergstrasse 9, Postfach 82
071 920 14 11
[email protected]
Team Selbsthilfe Thurgau
Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen
8570 Weinfelden, Freiestrasse 4
www.selbsthilfe-tg.ch
071 620 10 00
Krankenbesuchs- und Begleitgruppe Wil
Ehrenamtliche Einsätze; Begleitung von Kranken, Einsamen,
Sterbenden oder Trauernden und deren Angehörige
Helen Müller-Tanner, Langwiesenstrasse 48, 9535 Wilen
071 925 39 13
Bestattungsamt Wilen, 071 929 55 00
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KONTAKTADRESSE
Das Bestattungsamt der Politischen Gemeinde Wilen, Hubstrasse 1, 9535 Wilen, gibt gerne
in allen Bestattungsangelegenheiten Auskunft.
Tel. 071 929 55 00, in dringenden Fällen ausser Bürozeit 079 287 85 06.
MELDUNG DES TODESFALLES – EINSARGUNG DES VERSTORBENEN
Tritt ein Todesfall zu Hause ein, so ist der Hausarzt oder der Notfalldienst zur Ausstellung
der ärztlichen Todesurkunde beizuziehen. Anschliessend können die Angehörigen (oder
durch Vermittlung des Bestattungsamtes) den Bestattungsdienst Vreni Brühlmann, Kapellstrasse 13, 9543 St. Margarethen TG (Telefon 071 966 55 06) anfordern, der dann die verstorbene Person in den Aufbahrungsraum des Friedhofs Wilen überführt.
Das Bestattungsunternehmen Brühlmann berät die Angehörigen auch über die verschiedenen Särge, die gewünschte Ausstattung und die entstehenden Kosten. Im Rahmen des Möglichen übernimmt die Firma Brühlmann auch weitergehende Dienstleistungen für die Angehörigen (z.B. Besorgung von Blumen etc.), die jedoch nach Aufwand zu entschädigen sind.
Für viele ist es ein schwerer Augenblick, wenn ein naher Mensch aus dem Haus gebracht
wird. Nehmen Sie sich stille Augenblicke zum Abschiednehmen.
ANORDNUNG DER BESTATTUNG
Die Angehörigen sind verpflichtet, den Todesfall innert zweier Tage dem Bestattungsamt des
Wohnortes des Verstorbenen unter Vorlage des ärztlichen Todesscheines (sofern zu Hause
verstorben) und zivilstandsamtliche Dokumente (Familienbüchlein; für Ausländer: Pass, Ausländerausweis, Eheschein etc.) anzuzeigen.
Allfällige Wünsche und Weisungen des Verstorbenen sind zu berücksichtigen (Vereinbarungen über Bestattungswünsche können bereits zu Lebzeiten beim Bestattungsamt deponiert werden) .
Fehlt eine solche Willensäusserung, gilt der Wunsch der nächsten Angehörigen. Im Einvernehmen mit diesen setzt das Bestattungsamt des Wohnortes den Ort und den Zeitpunkt der
Bestattung, der Abdankung bzw. der Urnenbeisetzung fest.
BESTATTUNGSARTEN
Die Entscheidung für die Form der Bestattung soll im Sinne des Verstorbenen gefällt werden.
Sie kann frei gewählt werden. Wer für sich eine bestimmte Bestattungsart wünscht, sollte
dies am besten schriftlich festhalten und die Angehörigen über seine Wünsche informieren.
Kremation
Eine Feuerbestattung erfolgt, sofern der Wille des Verstorbenen nicht
entgegensteht oder die nächsten Angehörigen eine Erdbestattung verlangen.
Gemeinschaftsgrab Ein Gemeinschaftsgrab bietet die Möglichkeit für eine Urnenbestattung
der Menschen, welche die Bestattung in einem solchen Grab ausdrücklich wünschen, oder gewünscht haben. Diese Bestattungsart ist
vor allem dann sehr sinnvoll, wenn die Verstorbenen keine nahen Verwandten mehr haben.
Erdbestattung
Beerdigung des Verstorbenen in einem Sarg in einem Reihengrab.
Bestattungsamt Wilen, 071 929 55 00
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ausserhalb des
Friedhofs
Wer die Asche eines/einer Verstorbenen ausserhalb des Friedhofs
beisetzen oder aufbewahren möchte, ist dazu berechtigt.
Urnen dürfen aber nicht willkürlich oder irgendwo im Wald ohne Zustimmung des Eigentümers oder Landbesitzers begraben werden.
Kontaktieren Sie in diesem Fall das Bestattungsamt Wilen.
Besondere
Bestattungsformen
unter einem Baum die letzte Ruhe finden (Friedwälder)
www.friedwald.ch
www.waldesruh.ch
Im Friedhof Wilen sind folgende Bestattungsarten möglich:
a) Urnenbeisetzung
in Urnenreihengräber
im Urnenhain
im Gemeinschaftsgrab
in einem bereits bestehenden Grab
b) Erdbestattung
Die Erdbestattung oder Urnenbeisetzung auswärts wohnhafter Personen ist gegen eine Gebühr möglich.
VERBINDLICHE BESTATTUNGSZEITEN
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag
Angehörige der katholischen Kirche um 10.00 Uhr
Angehörige der evangelischen Kirche um 14.00 Uhr
Der Trauergottesdienst findet im Anschluss an die Bestattung im Kirchen- und Gemeindezentrum statt. Auf Wunsch kann die Trauerfeier im kleinen Rahmen auf dem Friedhofareal
abgehalten werden.
Urnenbeisetzungen im engsten Familienkreis, ohne Gottesdienst finden zwischen 11.00 –
11.30 Uhr und von 15.30 – 16.30 Uhr statt.
Bezüglich des kirchlichen Trauergottesdienstes haben sich die Angehörigen direkt mit dem
zuständigen katholischen Pfarreisekretariat bzw. der evangelischen Pfarrperson zu verständigen.
Wünschen die Angehörigen, dass ein Verstorbener kremiert wird, so haben sie dies dem
Bestattungsamt bekannt zu geben, damit die notwendigen Massnahmen eingeleitet werden
können.
Tritt der Tod im Spital, im Pflege- oder Altersheim ein, so sorgt in den meisten Fällen die zuständige Verwaltung für das Einsargen und die Überführung nach Rücksprache mit den Angehörigen, sodass diese nur noch mit dem Bestattungsamt des Wohnortes den Zeitpunkt
und den Ort der Bestattung bzw. Beisetzung regeln müssen.
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BESTATTUNGEN FÜR KONFESSIONSLOSE
Die Angehörigen sind selber für einen freischaffenden Priester, eine Pfarrperson oder einen
offiziellen Vertreter anderer Konfessionen besorgt. Jegliche dadurch entstehende Kosten
sind durch die Hinterbliebenen vollumfänglich zu begleichen.
Bei Benützung von kirchlichen oder ähnlichen Gebäuden ist eine entsprechende Gebühr zu
entrichten.
Verzichten die Angehörigen gänzlich auf eine Begleitung, ist die Gemeinde verpflichtet eine
Amtsperson für die Bezeugung der Beisetzung auf dem Friedhof der Gemeinde zu stellen.
ROSENKRANZGEBET (FÜR KATHOLIKEN)
An einem oder zwei Abenden vor der Beerdigung findet, falls es die Angehörigen wünschen,
im Kirchen- und Gemeindezentrum der Rosenkranz statt. (Absprache mit dem Diakon der
Gemeinde Wilen, Tel. Nr. 071 920 14 11). Es ist sinnvoll, dieses Rosenkranzgebet mit Zeitangabe in der Todesanzeige zu erwähnen.
LEISTUNGEN DER POLITISCHEN GEMEINDE
Nach geltendem Recht werden die Bestattungskosten von der Wohngemeinde des Verstorbenen übernommen.
Die Bestattungskosten umfassen die Auslagen für die amtliche Leichenschau, die amtliche
Bekanntmachung des Todesfalls, die Lieferung des Sarges (einfache Ausführung), das Einsargen und die Überführung des Leichnams auf den Friedhof innerhalb der zur Bestattung
verpflichteten Gemeinde, das Bereitstellen, das Öffnen und Schliessen des Grabes und dessen Bezeichnung. Bei Kremationen übernimmt die Politische Gemeinde die Kosten der Einäscherung.
Mehrkosten für einen speziellen Sarg, Waschen und Ankleiden der Leiche, Blumenschmuck
usw. sind von den Angehörigen zu bezahlen.
GRABMÄLER
Die Grabmäler und Grabausstattungen sollen sich harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofes einfügen. Alle störenden Materialien, Farben und Formen sind zu vermeiden. Alle in
unserem Land vorkommenden natürliche Steine, geeignete Holzarten sowie schmiedeiserne
Kreuze sind zugelassen.
Für jedes Grabmal auf dem Friedhof ist bei der Friedhofskommission ein Gesuch um Bewilligung mit Angaben über Masse, Material und Bearbeitung sowie über die Beschriftung einzureichen.
Die Grabsteine dürfen nicht vor Ablauf von 9 Monaten nach der Erdbestattung aufgestellt
werden. Für Urnengräber wird diese auf 3 Monate reduziert.
Die gesetzliche Grabesruhe für Reihengräber beträgt 20 Jahre, für alle übrigen Gräberarten
15 Jahre.
Die Beschriftung mit den Lebensdaten der Verstorbenen im Gemeinschaftsgrab erfolgt mit
einer Gravur in der Sandsteinbank, die von den Angehörigen bezahlt werden muss. Das
Aufstellen von Blumen und sonstigen Gegenständen beim Gemeinschaftsgrab oder an der
Standsteinbank ist nicht gestattet.
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UNTERHALT DER GRÄBER
Der Unterhalt der Reihen-, Urnen- und Kindergräber – das heisst das Bepflanzen und Zieren
– ist grundsätzlich Sache der Angehörigen. Gegen entsprechende Bezahlung kann die Instandstellung einer Gärtnerei übertragen werden (Abschluss eines GrabunterhaltsVertrages).
Wird von der Politischen Gemeinde Wilen die Räumung eines Grabfeldes zufolge Ablauf der
gesetzlichen Grabesruhe verfügt, so wird dies in den amtlichen Publikationsorganen der Politischen Gemeinde veröffentlicht. Die Grabsteine sind dann von den Angehörigen innert der
bezeichneten Frist zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Friedhofverwaltung
über die nicht weggeräumten Grabsteine.
SCHLUSSBEMERKUNGEN
Es wäre empfehlenswert, zu Lebzeiten die Adressen oder Telefonnummern der nächsten
Angehörigen zu notieren, die in einem Todesfall benachrichtigt werden müssen. Dazu gehört
auch, dass man sich über die Hinterlassenschaft bei Zeiten Gedanken macht und mit dem
Partner bespricht. Viele Personen setzen ihren Lebenslauf selbst auf, sodass im Todesfall
darauf zurückgegriffen werden kann.
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WICHTIGE HINWEISE
Druckerei
/ Zeitung
Daten und Zeiten unbedingt vor dem Druckauftrag mit dem Bestattungsamt absprechen.
Todesanzeigen können in lokalen, regionalen und überregionalen Zeitungen aufgegeben werden.
Adressliste
für das Versenden der Todesanzeigen an Verwandte, Bekannte, Nachbarn, Vereine, Institutionen und Arbeitgeber
Restaurant
Abklärungen betreffend Leidmahl
Militär
Mitteilung des Todesfalles an den militärischen Vorgesetzten. Die Adresse befindet sich im Dienstbüchlein (gilt sinngemäss auch für Zivilschutzpflichtige)
Vermieter
Todesfall an den Vermieter melden
Testament,
Auskünfte zu diesem umfangreichen Thema erhalten Sie beim
Ehe- und Erbver- Notariat in 9542 Münchwilen, 071 627 65 15
träge
AHV/IV
Besteht Anspruch auf eine Hinterlassenenrente (Witwen-/Witwer/Waisenrente) sollte dieser möglichst umgehend geltend gemacht werden. Unterlagen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle bei der Wohngemeinde des Verstorbenen.
Versicherungen
Private Unfall-, Lebensversicherungen sowie Vorsorgeeinrichtungen müssen umgehend verständigt werden.
Bank und
Postcheckamt
Zivilstandsamt
Umgehende Meldung an alle Bank- und Postcheckstellen.
Bestellung der amtlichen Todesurkunde beim Zivilstandsamt des Todesortes durch die Angehörigen
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