Hubstrasse 9535 Wilen Tel. 071 929 55 00 Fax 071 929 55 01 [email protected] WEGLEITUNG IM TODESFALL Es tut weh, einen geliebten Menschen zu verlieren. Gerade in dieser schwierigen Situation der Trauer haben Sie als Hinterbliebene viel zu erledigen: mit dem Bestattungsamt müssen die ersten Termine abgesprochen werden, das Zivilstandsamt braucht Papiere des Verstorbenen für den Todesschein, die Abdankungsfeier muss vorbereitet werden. Dazu kommt, dass die Todesanzeige entworfen und aufgegeben und die letzte Ruhestätte bestimmt werden muss. Innerhalb kurzer Zeit müssen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Dieser Anhang soll Ihnen aufzeigen, was alles bei einem Todesfall zu beachten und wer zu benachrichtigen ist. 1. Teil Checkliste Wichtige Telefonnummern Seite Seite 2 3 2. Teil Ausführungen im Zusammenhang mit Bestattungsamt, Beisetzung und Kirche Seite 4 - 7 3. Teil Wichtige Hinweise Bestattungsamt Wilen, 071 929 55 00 01.09.2015 Seite 8 1 Todesfall zu Hause Hausarzt / Notarzt zur Ausstellung der ärztlichen Todesurkunde beiziehen Bestattungsdienst Brühlmann anfordern 071 966 55 06 Bestattungsamt der Gemeinde Wilen kontaktieren und Beisetzungstermin festlegen 071 929 55 00 (ärztlicher Todesschein, Familienbüchlein mitbringen) zuständiges Pfarramt benachrichtigen Gespräch mit Pfarrperson abmachen, Abdankung besprechen, Lebenslauf Todesfall im Spital / Heim Bestattungsamt der Gemeinde Wilen kontaktieren und Beisetzungstermin festlegen (Familienbüchlein mitbringen) 071 929 55 00 zuständiges Pfarramt benachrichtigen Gespräch mit Pfarrperson abmachen, Abdankung besprechen, Lebenslauf Todesfall im Ausland Arzt / Notarzt beiziehen Bestattungsamt der Gemeinde Wilen kontaktieren umgehend nächstgelegene schweizerische Botschaft informieren 071 929 55 00 weiter Angehörige informieren Arbeitgeber / Vereine informieren letztwillige Verfügung des Verstorbenen (Testament / Ehevertrag etc.) ungeöffnet dem Notariat überbringen Druckerei / Zeitung Todesanzeigen aufgeben Restaurant, Abklärungen betreffend Leidmahl Bestellung der Blumenkränze / Sargbouquet nach der Beerdigung Meldung des Todes an Pensionskasse, Versicherungen (Lebensversicherung, Vorsorgeversicherung, Krankenkasse) Vermieter benachrichtigen Anmeldung einer allfälligen Witwen- und/oder Waisenrente bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde Überprüfen der Post- und Bankverbindungen Sektionschef / Zivilschutzstelle benachrichtigen Kündigen von Mietvertrag, Telefonanschluss, Elektrizität, Gasversorgung, Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften Grabmal auslesen (Richtlinien des Friedhofreglement beachten), Gesuch an Friedhofskommission stellen, falls gewünscht: Grabunterhaltsvertrag mit Gärtner abschliessen Bestattungsamt Wilen, 071 929 55 00 01.09.2015 2 WICHTIGE TELEFONNUMMERN Bestattungsamt Wilen (im Notfall 079 287 85 06) 9535 Wilen, Hubstrasse 1 [email protected] 071 929 55 00 Zivilstandsamt Bezirk Münchwilen 8370 Sirnach, Kirchplatz 5 058 345 13 40 Notariat Sirnach 9542 Münchwilen, Murgtalstrasse 20 058 345 78 50 Bestattungsinstitut Brühlmann 9543 St. Margarethen, Kapellstrasse 13 071 966 55 06 Gemeindearbeiter / Friedhofabwart 079 304 09 05 Evang. Kirchgemeinde Wil 9500 Wil, Toggenburgerstrasse 50 071 555 58 00 [email protected] Markus Lohner, Pfarrer 071 555 58 21 [email protected] Kath. Kirchgemeinde Wil 9500 Wil, Lerchenfeldstr. 3 071 914 88 10 [email protected] Walter Lingenhöle, Diakon Leiter Seelsorgebereich Wilen 9535 Wilen, Freudenbergstrasse 9, Postfach 82 071 920 14 11 [email protected] Team Selbsthilfe Thurgau Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen 8570 Weinfelden, Freiestrasse 4 www.selbsthilfe-tg.ch 071 620 10 00 Krankenbesuchs- und Begleitgruppe Wil Ehrenamtliche Einsätze; Begleitung von Kranken, Einsamen, Sterbenden oder Trauernden und deren Angehörige Helen Müller-Tanner, Langwiesenstrasse 48, 9535 Wilen 071 925 39 13 Bestattungsamt Wilen, 071 929 55 00 01.09.2015 3 KONTAKTADRESSE Das Bestattungsamt der Politischen Gemeinde Wilen, Hubstrasse 1, 9535 Wilen, gibt gerne in allen Bestattungsangelegenheiten Auskunft. Tel. 071 929 55 00, in dringenden Fällen ausser Bürozeit 079 287 85 06. MELDUNG DES TODESFALLES – EINSARGUNG DES VERSTORBENEN Tritt ein Todesfall zu Hause ein, so ist der Hausarzt oder der Notfalldienst zur Ausstellung der ärztlichen Todesurkunde beizuziehen. Anschliessend können die Angehörigen (oder durch Vermittlung des Bestattungsamtes) den Bestattungsdienst Vreni Brühlmann, Kapellstrasse 13, 9543 St. Margarethen TG (Telefon 071 966 55 06) anfordern, der dann die verstorbene Person in den Aufbahrungsraum des Friedhofs Wilen überführt. Das Bestattungsunternehmen Brühlmann berät die Angehörigen auch über die verschiedenen Särge, die gewünschte Ausstattung und die entstehenden Kosten. Im Rahmen des Möglichen übernimmt die Firma Brühlmann auch weitergehende Dienstleistungen für die Angehörigen (z.B. Besorgung von Blumen etc.), die jedoch nach Aufwand zu entschädigen sind. Für viele ist es ein schwerer Augenblick, wenn ein naher Mensch aus dem Haus gebracht wird. Nehmen Sie sich stille Augenblicke zum Abschiednehmen. ANORDNUNG DER BESTATTUNG Die Angehörigen sind verpflichtet, den Todesfall innert zweier Tage dem Bestattungsamt des Wohnortes des Verstorbenen unter Vorlage des ärztlichen Todesscheines (sofern zu Hause verstorben) und zivilstandsamtliche Dokumente (Familienbüchlein; für Ausländer: Pass, Ausländerausweis, Eheschein etc.) anzuzeigen. Allfällige Wünsche und Weisungen des Verstorbenen sind zu berücksichtigen (Vereinbarungen über Bestattungswünsche können bereits zu Lebzeiten beim Bestattungsamt deponiert werden) . Fehlt eine solche Willensäusserung, gilt der Wunsch der nächsten Angehörigen. Im Einvernehmen mit diesen setzt das Bestattungsamt des Wohnortes den Ort und den Zeitpunkt der Bestattung, der Abdankung bzw. der Urnenbeisetzung fest. BESTATTUNGSARTEN Die Entscheidung für die Form der Bestattung soll im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Sie kann frei gewählt werden. Wer für sich eine bestimmte Bestattungsart wünscht, sollte dies am besten schriftlich festhalten und die Angehörigen über seine Wünsche informieren. Kremation Eine Feuerbestattung erfolgt, sofern der Wille des Verstorbenen nicht entgegensteht oder die nächsten Angehörigen eine Erdbestattung verlangen. Gemeinschaftsgrab Ein Gemeinschaftsgrab bietet die Möglichkeit für eine Urnenbestattung der Menschen, welche die Bestattung in einem solchen Grab ausdrücklich wünschen, oder gewünscht haben. Diese Bestattungsart ist vor allem dann sehr sinnvoll, wenn die Verstorbenen keine nahen Verwandten mehr haben. Erdbestattung Beerdigung des Verstorbenen in einem Sarg in einem Reihengrab. Bestattungsamt Wilen, 071 929 55 00 01.09.2015 4 ausserhalb des Friedhofs Wer die Asche eines/einer Verstorbenen ausserhalb des Friedhofs beisetzen oder aufbewahren möchte, ist dazu berechtigt. Urnen dürfen aber nicht willkürlich oder irgendwo im Wald ohne Zustimmung des Eigentümers oder Landbesitzers begraben werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Bestattungsamt Wilen. Besondere Bestattungsformen unter einem Baum die letzte Ruhe finden (Friedwälder) www.friedwald.ch www.waldesruh.ch Im Friedhof Wilen sind folgende Bestattungsarten möglich: a) Urnenbeisetzung in Urnenreihengräber im Urnenhain im Gemeinschaftsgrab in einem bereits bestehenden Grab b) Erdbestattung Die Erdbestattung oder Urnenbeisetzung auswärts wohnhafter Personen ist gegen eine Gebühr möglich. VERBINDLICHE BESTATTUNGSZEITEN Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag Angehörige der katholischen Kirche um 10.00 Uhr Angehörige der evangelischen Kirche um 14.00 Uhr Der Trauergottesdienst findet im Anschluss an die Bestattung im Kirchen- und Gemeindezentrum statt. Auf Wunsch kann die Trauerfeier im kleinen Rahmen auf dem Friedhofareal abgehalten werden. Urnenbeisetzungen im engsten Familienkreis, ohne Gottesdienst finden zwischen 11.00 – 11.30 Uhr und von 15.30 – 16.30 Uhr statt. Bezüglich des kirchlichen Trauergottesdienstes haben sich die Angehörigen direkt mit dem zuständigen katholischen Pfarreisekretariat bzw. der evangelischen Pfarrperson zu verständigen. Wünschen die Angehörigen, dass ein Verstorbener kremiert wird, so haben sie dies dem Bestattungsamt bekannt zu geben, damit die notwendigen Massnahmen eingeleitet werden können. Tritt der Tod im Spital, im Pflege- oder Altersheim ein, so sorgt in den meisten Fällen die zuständige Verwaltung für das Einsargen und die Überführung nach Rücksprache mit den Angehörigen, sodass diese nur noch mit dem Bestattungsamt des Wohnortes den Zeitpunkt und den Ort der Bestattung bzw. Beisetzung regeln müssen. Bestattungsamt Wilen, 071 929 55 00 01.09.2015 5 BESTATTUNGEN FÜR KONFESSIONSLOSE Die Angehörigen sind selber für einen freischaffenden Priester, eine Pfarrperson oder einen offiziellen Vertreter anderer Konfessionen besorgt. Jegliche dadurch entstehende Kosten sind durch die Hinterbliebenen vollumfänglich zu begleichen. Bei Benützung von kirchlichen oder ähnlichen Gebäuden ist eine entsprechende Gebühr zu entrichten. Verzichten die Angehörigen gänzlich auf eine Begleitung, ist die Gemeinde verpflichtet eine Amtsperson für die Bezeugung der Beisetzung auf dem Friedhof der Gemeinde zu stellen. ROSENKRANZGEBET (FÜR KATHOLIKEN) An einem oder zwei Abenden vor der Beerdigung findet, falls es die Angehörigen wünschen, im Kirchen- und Gemeindezentrum der Rosenkranz statt. (Absprache mit dem Diakon der Gemeinde Wilen, Tel. Nr. 071 920 14 11). Es ist sinnvoll, dieses Rosenkranzgebet mit Zeitangabe in der Todesanzeige zu erwähnen. LEISTUNGEN DER POLITISCHEN GEMEINDE Nach geltendem Recht werden die Bestattungskosten von der Wohngemeinde des Verstorbenen übernommen. Die Bestattungskosten umfassen die Auslagen für die amtliche Leichenschau, die amtliche Bekanntmachung des Todesfalls, die Lieferung des Sarges (einfache Ausführung), das Einsargen und die Überführung des Leichnams auf den Friedhof innerhalb der zur Bestattung verpflichteten Gemeinde, das Bereitstellen, das Öffnen und Schliessen des Grabes und dessen Bezeichnung. Bei Kremationen übernimmt die Politische Gemeinde die Kosten der Einäscherung. Mehrkosten für einen speziellen Sarg, Waschen und Ankleiden der Leiche, Blumenschmuck usw. sind von den Angehörigen zu bezahlen. GRABMÄLER Die Grabmäler und Grabausstattungen sollen sich harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofes einfügen. Alle störenden Materialien, Farben und Formen sind zu vermeiden. Alle in unserem Land vorkommenden natürliche Steine, geeignete Holzarten sowie schmiedeiserne Kreuze sind zugelassen. Für jedes Grabmal auf dem Friedhof ist bei der Friedhofskommission ein Gesuch um Bewilligung mit Angaben über Masse, Material und Bearbeitung sowie über die Beschriftung einzureichen. Die Grabsteine dürfen nicht vor Ablauf von 9 Monaten nach der Erdbestattung aufgestellt werden. Für Urnengräber wird diese auf 3 Monate reduziert. Die gesetzliche Grabesruhe für Reihengräber beträgt 20 Jahre, für alle übrigen Gräberarten 15 Jahre. Die Beschriftung mit den Lebensdaten der Verstorbenen im Gemeinschaftsgrab erfolgt mit einer Gravur in der Sandsteinbank, die von den Angehörigen bezahlt werden muss. Das Aufstellen von Blumen und sonstigen Gegenständen beim Gemeinschaftsgrab oder an der Standsteinbank ist nicht gestattet. Bestattungsamt Wilen, 071 929 55 00 01.09.2015 6 UNTERHALT DER GRÄBER Der Unterhalt der Reihen-, Urnen- und Kindergräber – das heisst das Bepflanzen und Zieren – ist grundsätzlich Sache der Angehörigen. Gegen entsprechende Bezahlung kann die Instandstellung einer Gärtnerei übertragen werden (Abschluss eines GrabunterhaltsVertrages). Wird von der Politischen Gemeinde Wilen die Räumung eines Grabfeldes zufolge Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe verfügt, so wird dies in den amtlichen Publikationsorganen der Politischen Gemeinde veröffentlicht. Die Grabsteine sind dann von den Angehörigen innert der bezeichneten Frist zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Friedhofverwaltung über die nicht weggeräumten Grabsteine. SCHLUSSBEMERKUNGEN Es wäre empfehlenswert, zu Lebzeiten die Adressen oder Telefonnummern der nächsten Angehörigen zu notieren, die in einem Todesfall benachrichtigt werden müssen. Dazu gehört auch, dass man sich über die Hinterlassenschaft bei Zeiten Gedanken macht und mit dem Partner bespricht. Viele Personen setzen ihren Lebenslauf selbst auf, sodass im Todesfall darauf zurückgegriffen werden kann. Bestattungsamt Wilen, 071 929 55 00 01.09.2015 7 WICHTIGE HINWEISE Druckerei / Zeitung Daten und Zeiten unbedingt vor dem Druckauftrag mit dem Bestattungsamt absprechen. Todesanzeigen können in lokalen, regionalen und überregionalen Zeitungen aufgegeben werden. Adressliste für das Versenden der Todesanzeigen an Verwandte, Bekannte, Nachbarn, Vereine, Institutionen und Arbeitgeber Restaurant Abklärungen betreffend Leidmahl Militär Mitteilung des Todesfalles an den militärischen Vorgesetzten. Die Adresse befindet sich im Dienstbüchlein (gilt sinngemäss auch für Zivilschutzpflichtige) Vermieter Todesfall an den Vermieter melden Testament, Auskünfte zu diesem umfangreichen Thema erhalten Sie beim Ehe- und Erbver- Notariat in 9542 Münchwilen, 071 627 65 15 träge AHV/IV Besteht Anspruch auf eine Hinterlassenenrente (Witwen-/Witwer/Waisenrente) sollte dieser möglichst umgehend geltend gemacht werden. Unterlagen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle bei der Wohngemeinde des Verstorbenen. Versicherungen Private Unfall-, Lebensversicherungen sowie Vorsorgeeinrichtungen müssen umgehend verständigt werden. Bank und Postcheckamt Zivilstandsamt Umgehende Meldung an alle Bank- und Postcheckstellen. Bestellung der amtlichen Todesurkunde beim Zivilstandsamt des Todesortes durch die Angehörigen Bestattungsamt Wilen, 071 929 55 00 01.09.2015 8
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