Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: EU-Kommission nimmt geplante Übernahme von BASE Belgium durch Liberty Global unter die Lupe Brüssel, 5. Oktober 2015 Die Europäische Kommission wird die geplante Übernahme von BASE Belgium durch Liberty Global einer eingehenden Prüfung unterziehen. Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung auf der Grundlage der EUFusionskontrollverordnung eingeleitet, um zu untersuchen, ob die geplante Übernahme von BASE Company NV durch Liberty Global den wirksamen Wettbewerb beeinträchtigen könnte. Eine erste Untersuchung der Kommission hat wettbewerbsrechtliche Bedenken ergeben. Demnach könnte die Übernahme für die Verbraucher auf dem belgischen Telekommunikationsmarkt höhere Preise, eine geringere Auswahl und weniger innovative Dienstleistungen zur Folge haben. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 18. Februar 2016, einen Beschluss erlassen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt. Wie die für die Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager ausführte, „Die Verbraucher sind für ihren Kommunikations- und Informationsbedarf zunehmend auf verlässliche und wettbewerbsfähige Telekommunikationsdienstleistungen angewiesen. Wir wollen sicherstellen, dass die geplante Übernahme für die Verbraucher in Belgien nicht zu höheren Preisen und weniger Auswahl führt“. Durch die geplante Übernahme würde der Mobilfunkbetreiber BASE, der in Belgien gemessen an den Einnahmen an dritter und gemessen an der Abonnentenzahl an zweiter Stelle steht, mit Telenet zusammengeführt. Das Tochterunternehmen von Liberty Global ist Belgiens größter virtueller Mobilfunknetzbetreiber. Es verfügt über kein eigenes Netz und vertreibt seine Mobilfunkdienste derzeit über das Mobistar-Netz. Zudem würde das Vorhaben einen starken Festnetz-Betreiber (Telenet) mit einem Mobilfunknetzbetreiber (BASE) verbinden. Die von der Kommission durchgeführte erste Marktuntersuchung warf in Bezug auf zwei Punkte wettbewerbsrechtliche Bedenken auf: - Zum einen könnte die geplante Übernahme den Wettbewerb auf dem belgischen Mobilfunkendkundenmarkt reduzieren, wo Telenet und BASE derzeit miteinander konkurrieren. Die Kommission hat Bedenken, dass künftig ein wichtiger Wettbewerber entfällt und für das fusionierte Unternehmen deshalb kaum Anreize bestehen, erheblichen Wettbewerbsdruck auf die beiden verbleibenden konkurrierenden Anbieter auf dem Endkundenmarkt (Proximus und Mobistar) auszuüben. - Zum anderen könnte das Vorhaben dazu führen, dass BASE erheblich weniger Interesse daran hätte, virtuellen Mobilfunkbetreibern Zugang zu seinem Mobilfunknetz zu gewähren. Dies hätte voraussichtlich schlechtere Bedingungen für virtuelle Mobilfunknetzbetreiber zur Folge, die auf den Zugang zu bestehenden Mobilfunknetzen angewiesen sind. Auch darunter könnte der Wettbewerb auf dem Mobilfunkendkundenmarkt leiden. Darüber hinaus wird die Kommission auch untersuchen, ob das Vorhaben Telenet den Vertrieb seiner Festnetz-Dienstleistungen an die Mobilfunkkunden von BASE erleichtern könnte (insbesondere durch die Bündelung von Mobilfunk- und Festnetzdiensten) und ob dadurch die Marktmacht des fusionierten Unternehmens in einem Umfang zunehmen würde, dass konkurrierende Unternehmen vom Markt ausgeschlossen werden könnten. Die Kommission wird nun im Rahmen einer eingehenden Prüfung der geplanten Übernahme feststellen, ob die Bedenken gerechtfertigt sind. Das Vorhaben war am 17. August 2015 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet worden. Unternehmen und Produkte BASE, ein Tochterunternehmen des niederländischen Telekommunikations-Konzerns KPN, zählt neben Proximus und Mobistar zu den drei belgischen Mobilfunknetzbetreibern. Es vertreibt mobile Telekommunikationsdienste für Verbraucher und Unternehmen in Belgien. Liberty Global kontrolliert den Kabelnetzbetreiber Telenet, der Festnetz-Telekommunikationsdienste (Fernsehen, Festnetz-Breitbanddienste und Festnetz-Telefon) in Flandern und Teilen der Hauptstadtregion Brüssel anbietet. Darüber hinaus bietet Telenet als virtueller Betreiber Mobilfunkdienste an und nutzt dafür das Mobilfunknetz von Mobistar. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). Derzeit laufen fünf weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II) in Bezug auf folgende Vorhaben: - die geplante Übernahme des britischen Getränkedosenherstellers Rexam durch die USamerikanische Ball Corporation (vorläufige Frist für den Beschluss: 9. Dezember 2015), - die geplante Übernahme des Paketzustellers TNT Express durch FedEx (vorläufige Frist für den Beschluss: 13. Januar 2016), - die geplante Teilübernahme der Industrieverpackungssparte von Walki durch Mondi (vorläufige Frist für den Beschluss: 18. Januar 2016), - die geplante Übernahme des Bürobedarfshändlers Office Depot durch dessen Wettbewerber Staples (vorläufige Frist für den Beschluss: 10. Februar 2016), - und die geplante Übernahme des griechischen Gasleitungsnetz-Betreibers DESFA durch die staatliche aserbaidschanische Mineralölgesellschaft SOCAR. Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7637 veröffentlicht. IP/15/5774 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Carolina LUNA GORDO (+32 2 296 83 86) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc