Fusionskontrolle: EU-Kommission nimmt geplante

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: EU-Kommission nimmt geplante Übernahme von BASE
Belgium durch Liberty Global unter die Lupe
Brüssel, 5. Oktober 2015
Die Europäische Kommission wird die geplante Übernahme von BASE Belgium durch Liberty
Global einer eingehenden Prüfung unterziehen.
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung auf der Grundlage der EUFusionskontrollverordnung eingeleitet, um zu untersuchen, ob die geplante Übernahme von BASE
Company NV durch Liberty Global den wirksamen Wettbewerb beeinträchtigen könnte.
Eine erste Untersuchung der Kommission hat wettbewerbsrechtliche Bedenken ergeben. Demnach
könnte die Übernahme für die Verbraucher auf dem belgischen Telekommunikationsmarkt höhere
Preise, eine geringere Auswahl und weniger innovative Dienstleistungen zur Folge haben. Die
Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 18. Februar 2016, einen Beschluss
erlassen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.
Wie die für die Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager ausführte, „Die
Verbraucher sind für ihren Kommunikations- und Informationsbedarf zunehmend auf verlässliche und
wettbewerbsfähige Telekommunikationsdienstleistungen angewiesen. Wir wollen sicherstellen, dass die
geplante Übernahme für die Verbraucher in Belgien nicht zu höheren Preisen und weniger Auswahl
führt“.
Durch die geplante Übernahme würde der Mobilfunkbetreiber BASE, der in Belgien gemessen an den
Einnahmen an dritter und gemessen an der Abonnentenzahl an zweiter Stelle steht, mit Telenet
zusammengeführt. Das Tochterunternehmen von Liberty Global ist Belgiens größter virtueller
Mobilfunknetzbetreiber. Es verfügt über kein eigenes Netz und vertreibt seine Mobilfunkdienste derzeit
über das Mobistar-Netz. Zudem würde das Vorhaben einen starken Festnetz-Betreiber (Telenet) mit
einem Mobilfunknetzbetreiber (BASE) verbinden.
Die von der Kommission durchgeführte erste Marktuntersuchung warf in Bezug auf zwei Punkte
wettbewerbsrechtliche Bedenken auf:
- Zum einen könnte die geplante Übernahme den Wettbewerb auf dem belgischen
Mobilfunkendkundenmarkt reduzieren, wo Telenet und BASE derzeit miteinander konkurrieren. Die
Kommission hat Bedenken, dass künftig ein wichtiger Wettbewerber entfällt und für das fusionierte
Unternehmen deshalb kaum Anreize bestehen, erheblichen Wettbewerbsdruck auf die beiden
verbleibenden konkurrierenden Anbieter auf dem Endkundenmarkt (Proximus und Mobistar)
auszuüben.
- Zum anderen könnte das Vorhaben dazu führen, dass BASE erheblich weniger Interesse daran
hätte, virtuellen Mobilfunkbetreibern Zugang zu seinem Mobilfunknetz zu gewähren. Dies hätte
voraussichtlich schlechtere Bedingungen für virtuelle Mobilfunknetzbetreiber zur Folge, die auf den
Zugang zu bestehenden Mobilfunknetzen angewiesen sind. Auch darunter könnte der Wettbewerb
auf dem Mobilfunkendkundenmarkt leiden.
Darüber hinaus wird die Kommission auch untersuchen, ob das Vorhaben Telenet den Vertrieb seiner
Festnetz-Dienstleistungen an die Mobilfunkkunden von BASE erleichtern könnte (insbesondere durch
die Bündelung von Mobilfunk- und Festnetzdiensten) und ob dadurch die Marktmacht des fusionierten
Unternehmens in einem Umfang zunehmen würde, dass konkurrierende Unternehmen vom Markt
ausgeschlossen werden könnten.
Die Kommission wird nun im Rahmen einer eingehenden Prüfung der geplanten Übernahme feststellen,
ob die Bedenken gerechtfertigt sind.
Das Vorhaben war am 17. August 2015 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet worden.
Unternehmen und Produkte
BASE, ein Tochterunternehmen des niederländischen Telekommunikations-Konzerns KPN, zählt neben
Proximus und Mobistar zu den drei belgischen Mobilfunknetzbetreibern. Es vertreibt mobile
Telekommunikationsdienste für Verbraucher und Unternehmen in Belgien.
Liberty Global kontrolliert den Kabelnetzbetreiber Telenet, der Festnetz-Telekommunikationsdienste
(Fernsehen, Festnetz-Breitbanddienste und Festnetz-Telefon) in Flandern und Teilen der
Hauptstadtregion Brüssel anbietet. Darüber hinaus bietet Telenet als virtueller Betreiber
Mobilfunkdienste an und nutzt dafür das Mobilfunknetz von Mobistar.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz
bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I)
oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).
Derzeit laufen fünf weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II) in Bezug auf folgende Vorhaben:
- die geplante Übernahme des britischen Getränkedosenherstellers Rexam durch die USamerikanische Ball Corporation (vorläufige Frist für den Beschluss: 9. Dezember 2015),
- die geplante Übernahme des Paketzustellers TNT Express durch FedEx (vorläufige Frist für den
Beschluss: 13. Januar 2016),
- die geplante Teilübernahme der Industrieverpackungssparte von Walki durch Mondi (vorläufige
Frist für den Beschluss: 18. Januar 2016),
- die geplante Übernahme des Bürobedarfshändlers Office Depot durch dessen Wettbewerber
Staples (vorläufige Frist für den Beschluss: 10. Februar 2016),
- und die geplante Übernahme des griechischen Gasleitungsnetz-Betreibers DESFA durch die
staatliche aserbaidschanische Mineralölgesellschaft SOCAR.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im
öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7637 veröffentlicht.
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