Newsletter - Gamper & Compagnie

Newsletter
Newsletter
zur Altersvorsorge, Risikoabsicherung, Finanzierung und
Vermögensplanung
Ausgabe 2 / 2015
Fulda, den 25.11.2015
Gamper & Compagnie Kommanditgesellschaft (0661) 90 19 70 40
Editorial
Sehr verehrte Leser,
wir freuen uns sehr, Ihnen die zweite Ausgabe unseres Newsletters vorstellen zu
können.
Themenschwerpunkt sind diesmal Beteiligungen bzw. geschlossene Fonds. Handelt
es sich bei solchen Kapitalanlagen um ein Randthema? Nein. Alleine die 35 Mitglieder
des Bundesverbandes Sachwerte und Investmentvermögen e.V. (vorher: Verband
Geschlossene Fonds e.V.) verwalteten 2014 ein Vermögen von 160,1 Milliarden Euro.
Ingesamt wird dieses Marktsegment auf ein verwaltetes Vermögen von zirka 200
Milliarden Euro geschätzt.
Im Monatsturnus beschäftigen wir uns in Beteiligungsanalysen mit diesen Produkten,
d.h. wir bilden den Beteiligungsverlauf und ggf. den Kreditverlauf nach und ermitteln
für unsere Auftraggeber die Überschüsse vor/nach Steuern. Die Ergebnisse sind leider
regelmäßig sehr ernüchternd.
Daneben beschäftigen wir uns in diesem Newsletter mit der Frage, ob freiwillige
Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung unter Renditegesichtspunkten Sinn
machen und zum Jahresabschluss natürlich mit dem Thema Steuern sparen bei
Vorsorgeaufwendungen. Weitere, hoffentlich spannende Themen, finden Sie im
Newsletter. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre Kathleen Gamper
Ihr Robert Gamper
Schlimme Bilanz bei geschlossenen Fonds – Einführung
Artikelübersicht:
Kapitalanlagen
und
2
Altersvorsorge- und
Ruhestandsplanung 3
Finanzierung
4
Altersvorsorge II
5
Über uns
6
Geschlossene Fonds. Statt Gewinnen bescherten Beteiligungen an Immobilien, Schiffen,
Umwelt- und Medienfonds nach Analysen der Stiftung Warentest Anlegern
Milliardenverluste.
Was wir schon immer geahnt hatten, wird jetzt durch eine umfangreiche Analyse der
Stiftung Warentest (Finanztest 10/2015) bestätigt. Die Untersuchung der Stiftung
Warentest basiert auf den besseren der seit 1972 aufgelegten Fonds. Viele Fonds, die
zwischenzeitlich Insolvenz anmelden mussten oder in diesem Zuge abgewickelt worden
sind, konnten von der Stiftung Warentest nicht ausgewertet werden. Die Untersuchung
umfasst 1.139 geschlossene Fonds, die seit 1972 bis heute aufgelegt worden sind.
Das Ergebnis vorweg: Im Schnitt haben nur 6 Prozent der geschlossenen Immobilien-,
Umwelt-, Schiffs- und Medienfonds, gemessen am investierten Anlegergeld, ihre
Gewinnprognose erfüllt. Weitere 25 Prozent haben ihre Prognose verfehlt, aber
wenigstens noch die Gewinnzone erreicht. Satte 69 Prozent schafften das nicht. Sie
erzeugten Anlegern Kapitalverluste.
Im Schnitt erlitten Anleger mit den von der Stiftung Warentest geprüften Fonds auf Basis
des eingesetzten Kapitals bei 57 Prozent der Immobilienfonds, 62 Prozent der
Umweltfonds, 81 Prozent der Schiffsbeteiligungen und 96 Prozent der Medienfonds
einen vollständigen oder teilweisen Verlust ihres angelegten Kapitals.
Newsletter zur Altersvorsorge, Risikoabsicherung, Finanzierung u.a.
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Geschlossene Fonds – die wichtigsten Erkenntnisse
Insgesamt „verbrannten“ die von der Stiftung Warentest untersuchten, bereits aufgelösten Fonds
(Gesamtzahl: 666 Fonds) Anlegergelder in Höhe von knapp 4,3 Milliarden Euro, statt prospektierte
Gewinne in Höhe von 15,4 Milliarden Euro auszuschütten.
Was sind die möglichen Gründe hierfür?
„Im Schnitt haben nur 6
Prozent der
geschlossenen
Immobilien-, Umwelt-,
Schiffs- und
Medienfonds ihre
Gewinnprognose erfüllt.“
1. Viele geschlossene Fonds und Beteiligungen sind zu optimistisch geplant oder „schöngerechnet“.
2. Einige Fondsklassen (z.B. Medienfonds) enthielten hohe Steuerhebel, obwohl nicht klar war, ob
die Finanzbehörden bzw. der Finanzgerichtsbarkeit die Steuerstruktur anerkennen würde.
3. Hebelwirkungen: Einbau von Hebeln durch hohen Fremdkapitaleinsatz oder ungesicherte
Währungsspekulationen (Fremdfinanzierung im Schweizer Franken oder japanischen Yen).
4. Zu hohe Kosten: Innenprovisionen und weiche Kosten in der Investitions- und Betriebsphase
belaufen sich auf 15 bis 25 Prozent des Beteiligungsbetrages.
5. Fehlende oder unzureichende Risikosteuerung: Die beauftragten Fondsmanager sind nach
unseren Beobachtungen regelmäßig nicht in der Lage, komplexe Währungsspekulation, den
hohen Fremdkapitaleinsatz und die eingebauten Steuerhebel angemessen zu steuern.
Eigene Einschätzung: Zur Altersvorsorge eignen sich geschlossene Fonds wegen der hohen Risiken
in Form einer Unternehmensbeteiligung nicht. Als sogenannter Mitunternehmer einer Gesellschaft
müssen Anleger nämlich für Verluste bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Oftmals fehlt es zudem an
einer Fristenkongruenz, d.h. der zeitlichen Übereinstimmung zwischen gewünschter Entnahme und
tatsächlicher Beendigung der Beteiligung.
Seit Mitte 2013 sind Anbieter geschlossener Fonds durch das Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“)
einer strengeren Regulierung unterworfen. Es bleibt abzuwarten, ob die Einführung des KAGB zu
wesentlichen Änderungen in dieser Branche führen wird.
Beinhaltet der Abschluss einer Privatrente eine Wette gegen den
Versicherer auf eine höhere Lebenserwartung (als kalkuliert)?
„Letztlich ist eine private
Lebensversicherung im
heutigen Zinsumfeld
jedoch nichts anderes
als eine Wette auf ein
langes Leben: Nur wer
überdurchschnittlich alt
wird, verdient eine
angemessene Rendite.“
Um die Frage gleich klar zu beantworten. Ja, denn Gegenstand von (privaten) Rentenversicherungen
ist nicht die Gewährung von Versicherungsschutz für den Todesfall. Fest vereinbarte
Versicherungsleistung ist vielmehr die Zahlung einer garantierten Rente, und zwar solange, bis die
versicherte Person stirbt („Leibrente“). Das Risiko des Versicherers liegt also nicht im Todesfall des
Versicherten, sondern in dessen (hoher) Lebenserwartung (Langlebigkeit).
Daher ist formal betrachtet eine Rentenversicherung in Form einer Leibrente immer auch eine „Wette
gegen den Versicherer“ in Bezug auf die Lebenserwartung des Versicherungsnehmers, d.h. er/sie hofft
auf eine überdurchschnittlich hohe Lebenserwartung und der Versicherer „hofft“ auf eine
durchschnittliche bzw. kalkulierte (oder sogar unterdurchschnittliche) Lebenserwartung.
Kalkulatorisch wird die Wette aus Sicht des Versicherers mit dem Risikoanteil berücksichtigt. Mit dem
Risikoanteil wird der Teil des Versicherungsbeitrags bezeichnet, der kalkulatorisch für die Finanzierung
der Versicherungsleistungen vorgesehen ist, die der Versicherer für vorzeitige Todesfälle oder
Rentenzahlungen erbringen muss, soweit diese über das kalkulatorisch vorgesehene Deckungskapital
des Versicherungsvertrages hinausgehen (riskiertes Kapital).
Dabei ist der Risikoanteil so kalkuliert, dass die Differenz zwischen Versicherungsleistung und dem
bis zu diesem Zeitpunkt erreichten Deckungskapital ausgeglichen wird. Diese Differenz wiederrum
bezeichnet man als riskiertes Kapital. Eine sorgfältige Versichertenauslese und die vorsichtige
Kalkulation des Sterblichkeitsrisikos sind daher insbesondere nötig, weil es in der privaten
Rentenversicherung keine Möglichkeit für den Versicherer gibt, „Gefahrenerhöhungen“ durch höhere
Beiträge oder Einmalbeiträge zu kompensieren.
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Rechnen sich sogenannte freiwillige Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung und schlagen die dort
erzielbaren Renditen die Renditen von Privatrenten?
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Ausgabe 259 vom 07.11.2015) wurde dieses Thema
gerade aktuell in dem Artikel „Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Ältere unschlagbar“
thematisiert.
„Für Ältere ist es derzeit
deutlich lukrativer, Geld
in das staatliche
Umlagensystem zu
investieren, als in eine
kapitalgedeckte
Altersvorsorge.“
Leider macht der Artikel keine Aussagen zu möglicherweise erzielbaren Renditen (Rendite hier
definiert als internen Zinsfuß einer Investition). Diese Lücke wollen wir mit einem aktuellen
Beratungsfall schließen.
Eingangsdaten für die Berechnung der Rendite eines Einmalbeitrages in die GRV*:
Alter der Auftraggebers (in Jahren):
63
Individuell berechnete Lebenserwartung in Jahren:
86,5
Dauer der Rentenzahlungen; aufgerundet (in Jahren):
Einmalbeitrag:
24
26.989,20 €
Monatliche Rente:
Endwert:
120,06 €
0,00 €
Anhang der vorgenannten Daten berechneten wir für unseren Auftraggeber (vor Steuern und
Abgaben sowie ohne Berücksichtigung von Rentensteigerungen) eine Rendite (interner Zinsfuß) in
Höhe von 2,173 % (p.a.).
Im Vergleich dazu lagen unserem Auftraggeber ein gutes Dutzend an Angeboten für den Abschluss
einer Privatrente vor. Das beste Angebot „zahlte“ eine garantierte monatliche Rente von 89,53 €
und eine
mögliche, monatlich konstante/flexible Rente von 114,16 € (inkl.
Überschussbeteiligungen, jedoch ohne Zusatzleistungen wie Rentengarantiezeiten und
Beitragsrückgewähr im Falle des Todes des Versicherungsnehmers). Das ergibt (Vorsteuer)Renditen im Sinne des internen Zinsfußes für die garantierte monatliche Rente in Höhe von -0,376%
und 1,711% für die mögliche, monatlich konstante/flexible Rente.
Um hier jedoch nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen muss angefügt werden, dass die Differenz
zwischen garantierter und konstanter/flexibler Rente nicht vom Versicherer garantiert wird, also nur
auf Prognosen beruht.
Zudem handelt es sich bei der gesetzlichen Rente um eine „Alles inklusive“-Versicherung. Sie bietet
beispielsweise einen Hinterbliebenenschutz in Form der sogenannten „großen“ Witwenrente und
ggf. sogar Schutz bei Erwerbsunfähigkeit.
Für wen sind solche Einmalbeiträge (freiwillige Beiträge) in die gesetzliche Rentenversicherung
besonders geeignet?



Menschen im Alter von 55 Jahren oder älter.
Privat versicherte Menschen.
Menschen, die nicht pflichtversichert sind (z.B. Beamte, Hausfrauen, Hausmänner,
Freiberufler wie Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte und Selbstständige).
Wer kommt nicht in den Genuss der Leistung von freiwilligen Beiträgen?
− Menschen, die bereits eine Altersrente von der GRV beziehen.
− Menschen, die in der gesetzlichen Renten pflichtversichert sind.
Fazit: Sogenannte freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rechnen sich und
schlagen (zumindest) die Renditen von Privatrenten deutlich.
* Gesetzliche Rentenversicherung
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Auch Sparkassen müssen sich an Regeln halten –
Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm
„Scala-Verträge der
Sparkasse Ulm – auch
das OLG Stuttgart gibt
den Sparern Recht –
Sparkasse bildet
Rückstellungen in Höhe
von 36 Mio. €.“
Zwischen 1993 und 2005 hat die Sparkasse Ulm zirka 22.000 sogenannte Scala-Sparverträge mit
ihren Kunden abgeschlossen. Das Besondere an diesen Verträgen ist die attraktive Verzinsung
(variabler Grundzinssatz und steigende Bonuszinsen von 0,50% in den Jahren 3 und 4 bis zu 3,50%
per annum in den letzten drei Laufzeitjahren), die Flexibilität der einzuzahlenden Sparraten (von 25
€ bis 2.500 €) und die lange Laufzeit von 25 Jahren.
Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase will die Sparkasse seit einigen Jahren aus diesen
Verträgen wieder aussteigen. Zudem verweigerte sie die Erhöhung der Sparraten, obwohl es anderes
vereinbart war. Zirka 14.000 Scala-Verträge wurden bislang aufgelöst bzw. den Sparkassenkunden
andere Produkte angeboten.
Nachdem das Landgericht Ulm den ersten klagenden Sparern Recht gab, hat dies am 23.09.2015
auch das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt. So steht nach Meinung der Gerichte der Sparkasse
weder ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu, noch kann sie die Erhöhung von Sparraten verweigern.
Die Sparkasse Ulm muss sich daher an die eigenen Werbeversprechen halten und Veränderungen
der Sparraten zwischen 25 € bis 2.500 € zulassen.
Das LG Ulm hat weiterhin bestimmt, dass die Zinsen zu korrigieren sind. Danach ergibt sich zum
Beispiel für einen in 1996 abgeschlossenen Scala-Vertrag eine Zinsdifferenz von zirka 2% per annum
allein in 2011 zugunsten der Sparer.
Für die Sparkasse Ulm bedeutet diese Entwicklung mögliche Nachzahlungen an Scala-Sparer in
Millionenhöhe. Gemäß einem Bericht der Südwest Presse vom 09.09.2015 hat die Sparkasse Ulm
mittlerweile Rückstellungen in Höhe von 36 Mio. € gebildet.
Dieser Fall hat unseres Erachtens Auswirkungen für andere Banken und Sparkassen, die ähnliche
Produkte angeboten haben. Bitte melden sie sich, wenn Sie ein finanzmathematische Prüfung einers
solchen Produktes wünschen.
Weitere Neuigkeiten in Sachen Widerruf
„Bundesgerichtshof
bestätigt
Herausgabeansprüche
im Falle des Widerrufs
eines Darlehens.“
Der Bundesgerichtshof („BGH“) hat in einem Beschluss am 22.09.2015 (Az.XI ZR 116/15) nochmals
bestätigt, welche Herausgabeansprüche Darlehensnehmer und Darlehensgeber im Falle des
Widerrufs eines Darlehens haben. Danach hat der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber die
Darlehensvaluta (Nettodarlehensbetrag) nebst Wertersatz für Gebrauchsvorteile (vertraglich
vereinbarter Sollzinssatz oder marktübliche Verzinsung, sofern diese niedriger ist) herauszugeben.
Im Gegenzug schuldet der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer die Herausgabe aller geleisteten
Zins- und Tilgungsleistungen sowie der gezogenen Nutzungen (5% über dem Basiszinssatz).
In der Literatur sind insbesondere in 2015 gegenteilige Meinungen zur vorstehend beschriebenen
Berechnungsmethodik aufgetaucht. So vertritt das institut für finanzdienstleistungen e.V. im infobrief
11/2015 die Meinung, dass die marktübliche Verzinsung periodisch unter Herannahme monatlicher
Marktzinsen zu berechnen ist. In einem im WM Heft 23/2015 veröffentlichten Artikel argumentieren
die Rechtsanwälte Dr. Müller und Dr. Fuchs, dass die gezogenen Nutzungen nur auf die
Zinszahlungen des Darlehensnehmers zu berechnen sind.
Diese beiden Berechnungsoptionen entsprechen jedoch nicht der bislang gängigen Rechtsprechung
des BGH, wie der XI-Senat mit Beschluss vom 22.09.2015 bestätigt hat.
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Was ändert sich in der Sozialversicherung 2016?
„In der gesetzlichen
Krankenversicherung
(GKV) dürfte es mit der
noch dieses Jahr
erwarteten Verabschiedung des zweiten
Pflegestärkungsgesetzes zu einer weiteren
Anhebung des Beitrags
zur Pflegeversicherung
kommen.“
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden auch 2016 weiter angehoben. Die Verordnung
über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016 (SozialversicherungsRechengrößenversordnung 2016) wurde von der Bundesregierung beschlossen und am 14.10.2015
dem Bundesrat zur Zustimmung zugesandt. Formal muss der Bundesrat der Verordnung noch
zustimmen. Die mathematischen Regeln zur Berechnung stehen allerdings fest, so dass keine
inhaltlichen Veränderungen zu erwarten sind.
Rechengrößen der Sozialversicherung 2016
West
Monat
6.200,-- €
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine
Rentenversicherung
Beitragsmessungsgrenze Arbeitslosenversicherung
6.200,-- €
Vorläufiges Durchschnittsentgelt Rentenversicherung
3.022,25 €
Versicherungspflichtgrenze/Jahresentgeltgrenze
(Kranken- und Pflegeversicherung)
4.687,50 €
Beitragsbemessungsgrenze/Jahresentgeltgrenze
(Kranken- und Pflegeversicherung)
4.237,50 €
Rechengrößen der Sozialversicherung 2016
Beitragssätze
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Pflegeversicherung (Kinderlosenbeitrag)
18,7 %
3,0 %
14,6 (+ x)
2,55 %*
0,25 %
Jahr
74.400,-- €
74.400,-- €
36.267,-- €
56.250,-- €
50.850,-- €
Monatliche
Höchstbeiträge
1.159,40 €
186,-- €
618,68 (+ x)
108,06 €
10,59 €
* Pflegestärkungsgesetz II – noch nicht formell beschlossen, Berechnung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge / Stand: 10.09.2015
Steuern sparen durch Vorauszahlung von Basis-KV-Beiträgen
„Dieses Sparmodell
kann alle zwei Jahre
durchgeführt werden.
Wenn Sie bereits Ende
2014 Basis-KV-Beiträge
vorausbezahlt haben,
ist eine erneuete
Vorauszahlung also erst
2016 sinnvoll.“
Durch ein Informationsschreiben der Marcus Wilp GmbH, Steuerberatungsgesellschaft (Hamburg)
sind
wir
auf
ein
Steuersparmodell
auf
Grundlage
der
Vorauszahlung
von
Krankenversicherungsbeiträgen (sog. Basis-KB-Beiträge) und der damit verbundenen teilweisen
oder vollständigen Ausnutzung der „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ als Sonderausgaben
aufmerksam geworden
Basis-Beiträge (Basis-Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge) sind unbegrenzt abzugsfähig.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen (z.B. Unfallversicherung, private Haftpflichtversicherungen,
Berufsunfähigkeitsversicherung*, Risikolebensversicherung, Aussteuer-, Ausbildungs-, Sterbegeld-,
Erbschaftsteuerversicherung mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 u.a;
nicht jedoch Rechtsschutz- und Hausratversicherung sowie die Kaskoversicherung) werden
hingegen auf jährlich 1.900,-- € (Angestellte, Beamte, Arbeitsnehmer) bzw. 2.800,-- € (Unternehmer)
begrenzt. Da bereits die vorgenannten Basis-Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in aller
Regel die genannten Grenzen übersteigen, fallen die sonstigen Vorsorgeaufwendungen meistens
steuerlich „unter den Tisch“.
Die Marcus Wilp GmbH, Steuerberatungsgesellschaft zeigt Wege auf, wie dieser nicht gewünschte
Effekt teilweise oder ganz vermieden werden kann. Das Informationsschreiben der Marcus Wilp
GmbH haben wir als pdf-Anlage diesem Newsletter beigefügt.
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zu diesem Thema direkt an die Marcus Wilp GmbH,
Steuerberatungsgesellschaft und lassen Sie sich dort den individuellen steuerlichen Vorteil aus
diesem Steuersparmodell berechnen. Sie erreichen Herrn Marcus Wilp und seine Kollegen und
Kolleginnen unter (040) 52 01 92 90.
*Dies gilt nur für eigenständige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Zusatzversicherungen als Bestandteil einer
kapitalbildenden Lebensversicherung, die nach dem 31.12.2014 abgeschlossen wurden (BMF-Schreiben vom 13.9.2010, BStBl. 2010 I S. 681
Tz. 77).
Sachverständigenbüro
Gamper & Compagnie KG
Wilhelmstraße 5
36037 Fulda
TELEFON:
(0661) 90 19 70 40
FAX:
(0661) 90 19 70 41
E-MAIL:
[email protected]
Zum Schluss: Ein Drei-Tassen Problem
Möglicher Anlagebetrug – auf Warnsignale achten!
Auf der Suche nach rentablen Geldanlagen lassen sich Anleger leider immer wieder
auf eigentlich dubiose Angebote ein. Die beim Bundeskriminalamt erfassten
Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrugsdelikte stiegen 2014 gegenüber 2013 um 18
Prozent auf 7.495 Fälle*. Die Dunkelziffer dürfte jedoch höher liegen. Die
Aufklärungsquote ist mit 99 Prozent der erfassten Anlagebetrugsdelikte sehr hoch. Ihr
Geld sahen die geschädigten Anleger jedoch oftmals trotzdem nicht wieder.
Folgende Warnsignale sollten dazu führen, einen Sachverständigen
Rechtsanwalt einzuschalten, um das Geldanlageangebot prüfen zu lassen:
oder
1. Gewinnversprechen: Renditen im zweistelligen Bereich klingen verlockend. Doch
je höher die Renditeversprechen, desto höher die Verlustrisiken.
2. Telefonkontakt: Obwohl gesetzlich verboten, knüpfen unseriöse Anbieter gern
erst Kundenkontakt per Telefon.
3. Auslandsadressen: Vorsicht ist angesagt, wenn der Geschäftssitz des Vermittlers
oder der Fondsgesellschaft in einem exotischen Land ist.
4. Zeitdruck: Häufig drängen unseriöse Vermittler potentielle Anleger zum sofortigen
Vertragsabschluss.
* PKS Bundeskriminalamt, 2014.
Über uns
Seit 01.07.2015 haben wir aus dem Hause XPS-Finanzsoftware GmbH ein
Softwaremodul im Einsatz, mit dem wir bei Beteiligungen (geschlossene Fonds und
Containerbeteiligungen) Beteiligungsanalysen durchführen können.
Wir haben eine neue
Website!
Besuchen Sie uns unter:
www.gamperundcompagnie.de
Mit dieser Beteiligungsanalyse wird der Beteiligungsverlauf und ggf. der Kreditverlauf
nachgebildet und die Überschüsse vor/nach Steuern berechnet. Zudem ermittelt die
Software die tatsächlich erzeugten Renditen vor/nach Steuern. Die
Beteiligungsanalyse sollte vor Zeichnung einer Beteiligung, kann aber auch während
der Laufzeit der Beteiligung durchgeführt werden.
Zur Erinnerung: Anteile an einem Geschlossenen Fonds sind unternehmerische
Beteiligungen. Durch die Auflegung eines solchen Fonds wird (meistens) Geld für ein
definiertes Projekt gesammelt. Rechtlich sind Geschlossene Fonds meist als
Personengesellschaften organisiert.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Freien Sachverständigen für
Kapitalanlagen und private Finanzplanung, Herrn Robert Gamper.
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Diese Veröffentlichung wurde von der Gamper & Compagnie Kommanditgesellschaft erstellt. Die darin enthaltenen Ansichten entsprechen
denen der Gamper & Compagnie Kommanditgesellschaft zum Zeitpunkt der Erstellung und können sich ohne Vorankündigung ändern.
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sonstiger professioneller Ratschlag auszulegen. Die Gamper & Compagnie Kommanditgesellschaft lehnt jeder Haftung im Zusammenhang
mit der Nutzung oder dem Verlass auf diese Veröffentlichung ab. Bestimmte Aussagen in dieser Veröffentlichung sind zukunftsgerichtete
Aussagen, einschließlich aber nicht ausschließlich, Aussagen, die Vorhersagen von künftigen Ereignissen, Trends, Plänen, Entwicklungen
oder Zielen oder diesbezügliche Hinweise darstellen.
Da diese Aussagen von Natur aus bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch zahlreiche
unvorhersehbare Faktoren beeinträchtigt werden können, sollten sie nicht als absolut verlässlich angesehen werden. Die Gamper &
Compagnie Kommanditgesellschaft haftet nicht für etwaige Verluste, die sich aus der Nutzung oder der Verteilung der vorliegenden
Veröffentlichung ergeben.
Die vorliegende Veröffentlichung stellt kein Angebot und keine Aufforderung für den Verkauf oder Kauf von Wertpapieren und/oder
sonstigen Kapitalanlagen in jedweder Gerichtsbarkeit dar.
Diese Veröffentlichung ersetzt insbesondere nicht die individuelle Beratung.