Newsletter Newsletter zur Altersvorsorge, Risikoabsicherung, Finanzierung und Vermögensplanung Ausgabe 2 / 2015 Fulda, den 25.11.2015 Gamper & Compagnie Kommanditgesellschaft (0661) 90 19 70 40 Editorial Sehr verehrte Leser, wir freuen uns sehr, Ihnen die zweite Ausgabe unseres Newsletters vorstellen zu können. Themenschwerpunkt sind diesmal Beteiligungen bzw. geschlossene Fonds. Handelt es sich bei solchen Kapitalanlagen um ein Randthema? Nein. Alleine die 35 Mitglieder des Bundesverbandes Sachwerte und Investmentvermögen e.V. (vorher: Verband Geschlossene Fonds e.V.) verwalteten 2014 ein Vermögen von 160,1 Milliarden Euro. Ingesamt wird dieses Marktsegment auf ein verwaltetes Vermögen von zirka 200 Milliarden Euro geschätzt. Im Monatsturnus beschäftigen wir uns in Beteiligungsanalysen mit diesen Produkten, d.h. wir bilden den Beteiligungsverlauf und ggf. den Kreditverlauf nach und ermitteln für unsere Auftraggeber die Überschüsse vor/nach Steuern. Die Ergebnisse sind leider regelmäßig sehr ernüchternd. Daneben beschäftigen wir uns in diesem Newsletter mit der Frage, ob freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung unter Renditegesichtspunkten Sinn machen und zum Jahresabschluss natürlich mit dem Thema Steuern sparen bei Vorsorgeaufwendungen. Weitere, hoffentlich spannende Themen, finden Sie im Newsletter. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Kathleen Gamper Ihr Robert Gamper Schlimme Bilanz bei geschlossenen Fonds – Einführung Artikelübersicht: Kapitalanlagen und 2 Altersvorsorge- und Ruhestandsplanung 3 Finanzierung 4 Altersvorsorge II 5 Über uns 6 Geschlossene Fonds. Statt Gewinnen bescherten Beteiligungen an Immobilien, Schiffen, Umwelt- und Medienfonds nach Analysen der Stiftung Warentest Anlegern Milliardenverluste. Was wir schon immer geahnt hatten, wird jetzt durch eine umfangreiche Analyse der Stiftung Warentest (Finanztest 10/2015) bestätigt. Die Untersuchung der Stiftung Warentest basiert auf den besseren der seit 1972 aufgelegten Fonds. Viele Fonds, die zwischenzeitlich Insolvenz anmelden mussten oder in diesem Zuge abgewickelt worden sind, konnten von der Stiftung Warentest nicht ausgewertet werden. Die Untersuchung umfasst 1.139 geschlossene Fonds, die seit 1972 bis heute aufgelegt worden sind. Das Ergebnis vorweg: Im Schnitt haben nur 6 Prozent der geschlossenen Immobilien-, Umwelt-, Schiffs- und Medienfonds, gemessen am investierten Anlegergeld, ihre Gewinnprognose erfüllt. Weitere 25 Prozent haben ihre Prognose verfehlt, aber wenigstens noch die Gewinnzone erreicht. Satte 69 Prozent schafften das nicht. Sie erzeugten Anlegern Kapitalverluste. Im Schnitt erlitten Anleger mit den von der Stiftung Warentest geprüften Fonds auf Basis des eingesetzten Kapitals bei 57 Prozent der Immobilienfonds, 62 Prozent der Umweltfonds, 81 Prozent der Schiffsbeteiligungen und 96 Prozent der Medienfonds einen vollständigen oder teilweisen Verlust ihres angelegten Kapitals. Newsletter zur Altersvorsorge, Risikoabsicherung, Finanzierung u.a. Seite 2 von 6 Geschlossene Fonds – die wichtigsten Erkenntnisse Insgesamt „verbrannten“ die von der Stiftung Warentest untersuchten, bereits aufgelösten Fonds (Gesamtzahl: 666 Fonds) Anlegergelder in Höhe von knapp 4,3 Milliarden Euro, statt prospektierte Gewinne in Höhe von 15,4 Milliarden Euro auszuschütten. Was sind die möglichen Gründe hierfür? „Im Schnitt haben nur 6 Prozent der geschlossenen Immobilien-, Umwelt-, Schiffs- und Medienfonds ihre Gewinnprognose erfüllt.“ 1. Viele geschlossene Fonds und Beteiligungen sind zu optimistisch geplant oder „schöngerechnet“. 2. Einige Fondsklassen (z.B. Medienfonds) enthielten hohe Steuerhebel, obwohl nicht klar war, ob die Finanzbehörden bzw. der Finanzgerichtsbarkeit die Steuerstruktur anerkennen würde. 3. Hebelwirkungen: Einbau von Hebeln durch hohen Fremdkapitaleinsatz oder ungesicherte Währungsspekulationen (Fremdfinanzierung im Schweizer Franken oder japanischen Yen). 4. Zu hohe Kosten: Innenprovisionen und weiche Kosten in der Investitions- und Betriebsphase belaufen sich auf 15 bis 25 Prozent des Beteiligungsbetrages. 5. Fehlende oder unzureichende Risikosteuerung: Die beauftragten Fondsmanager sind nach unseren Beobachtungen regelmäßig nicht in der Lage, komplexe Währungsspekulation, den hohen Fremdkapitaleinsatz und die eingebauten Steuerhebel angemessen zu steuern. Eigene Einschätzung: Zur Altersvorsorge eignen sich geschlossene Fonds wegen der hohen Risiken in Form einer Unternehmensbeteiligung nicht. Als sogenannter Mitunternehmer einer Gesellschaft müssen Anleger nämlich für Verluste bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Oftmals fehlt es zudem an einer Fristenkongruenz, d.h. der zeitlichen Übereinstimmung zwischen gewünschter Entnahme und tatsächlicher Beendigung der Beteiligung. Seit Mitte 2013 sind Anbieter geschlossener Fonds durch das Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) einer strengeren Regulierung unterworfen. Es bleibt abzuwarten, ob die Einführung des KAGB zu wesentlichen Änderungen in dieser Branche führen wird. Beinhaltet der Abschluss einer Privatrente eine Wette gegen den Versicherer auf eine höhere Lebenserwartung (als kalkuliert)? „Letztlich ist eine private Lebensversicherung im heutigen Zinsumfeld jedoch nichts anderes als eine Wette auf ein langes Leben: Nur wer überdurchschnittlich alt wird, verdient eine angemessene Rendite.“ Um die Frage gleich klar zu beantworten. Ja, denn Gegenstand von (privaten) Rentenversicherungen ist nicht die Gewährung von Versicherungsschutz für den Todesfall. Fest vereinbarte Versicherungsleistung ist vielmehr die Zahlung einer garantierten Rente, und zwar solange, bis die versicherte Person stirbt („Leibrente“). Das Risiko des Versicherers liegt also nicht im Todesfall des Versicherten, sondern in dessen (hoher) Lebenserwartung (Langlebigkeit). Daher ist formal betrachtet eine Rentenversicherung in Form einer Leibrente immer auch eine „Wette gegen den Versicherer“ in Bezug auf die Lebenserwartung des Versicherungsnehmers, d.h. er/sie hofft auf eine überdurchschnittlich hohe Lebenserwartung und der Versicherer „hofft“ auf eine durchschnittliche bzw. kalkulierte (oder sogar unterdurchschnittliche) Lebenserwartung. Kalkulatorisch wird die Wette aus Sicht des Versicherers mit dem Risikoanteil berücksichtigt. Mit dem Risikoanteil wird der Teil des Versicherungsbeitrags bezeichnet, der kalkulatorisch für die Finanzierung der Versicherungsleistungen vorgesehen ist, die der Versicherer für vorzeitige Todesfälle oder Rentenzahlungen erbringen muss, soweit diese über das kalkulatorisch vorgesehene Deckungskapital des Versicherungsvertrages hinausgehen (riskiertes Kapital). Dabei ist der Risikoanteil so kalkuliert, dass die Differenz zwischen Versicherungsleistung und dem bis zu diesem Zeitpunkt erreichten Deckungskapital ausgeglichen wird. Diese Differenz wiederrum bezeichnet man als riskiertes Kapital. Eine sorgfältige Versichertenauslese und die vorsichtige Kalkulation des Sterblichkeitsrisikos sind daher insbesondere nötig, weil es in der privaten Rentenversicherung keine Möglichkeit für den Versicherer gibt, „Gefahrenerhöhungen“ durch höhere Beiträge oder Einmalbeiträge zu kompensieren. Newsletter zur Altersvorsorge, Risikoabsicherung, Finanzierung u.a. Seite 3 von 6 Rechnen sich sogenannte freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und schlagen die dort erzielbaren Renditen die Renditen von Privatrenten? In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Ausgabe 259 vom 07.11.2015) wurde dieses Thema gerade aktuell in dem Artikel „Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Ältere unschlagbar“ thematisiert. „Für Ältere ist es derzeit deutlich lukrativer, Geld in das staatliche Umlagensystem zu investieren, als in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge.“ Leider macht der Artikel keine Aussagen zu möglicherweise erzielbaren Renditen (Rendite hier definiert als internen Zinsfuß einer Investition). Diese Lücke wollen wir mit einem aktuellen Beratungsfall schließen. Eingangsdaten für die Berechnung der Rendite eines Einmalbeitrages in die GRV*: Alter der Auftraggebers (in Jahren): 63 Individuell berechnete Lebenserwartung in Jahren: 86,5 Dauer der Rentenzahlungen; aufgerundet (in Jahren): Einmalbeitrag: 24 26.989,20 € Monatliche Rente: Endwert: 120,06 € 0,00 € Anhang der vorgenannten Daten berechneten wir für unseren Auftraggeber (vor Steuern und Abgaben sowie ohne Berücksichtigung von Rentensteigerungen) eine Rendite (interner Zinsfuß) in Höhe von 2,173 % (p.a.). Im Vergleich dazu lagen unserem Auftraggeber ein gutes Dutzend an Angeboten für den Abschluss einer Privatrente vor. Das beste Angebot „zahlte“ eine garantierte monatliche Rente von 89,53 € und eine mögliche, monatlich konstante/flexible Rente von 114,16 € (inkl. Überschussbeteiligungen, jedoch ohne Zusatzleistungen wie Rentengarantiezeiten und Beitragsrückgewähr im Falle des Todes des Versicherungsnehmers). Das ergibt (Vorsteuer)Renditen im Sinne des internen Zinsfußes für die garantierte monatliche Rente in Höhe von -0,376% und 1,711% für die mögliche, monatlich konstante/flexible Rente. Um hier jedoch nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen muss angefügt werden, dass die Differenz zwischen garantierter und konstanter/flexibler Rente nicht vom Versicherer garantiert wird, also nur auf Prognosen beruht. Zudem handelt es sich bei der gesetzlichen Rente um eine „Alles inklusive“-Versicherung. Sie bietet beispielsweise einen Hinterbliebenenschutz in Form der sogenannten „großen“ Witwenrente und ggf. sogar Schutz bei Erwerbsunfähigkeit. Für wen sind solche Einmalbeiträge (freiwillige Beiträge) in die gesetzliche Rentenversicherung besonders geeignet? Menschen im Alter von 55 Jahren oder älter. Privat versicherte Menschen. Menschen, die nicht pflichtversichert sind (z.B. Beamte, Hausfrauen, Hausmänner, Freiberufler wie Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte und Selbstständige). Wer kommt nicht in den Genuss der Leistung von freiwilligen Beiträgen? − Menschen, die bereits eine Altersrente von der GRV beziehen. − Menschen, die in der gesetzlichen Renten pflichtversichert sind. Fazit: Sogenannte freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rechnen sich und schlagen (zumindest) die Renditen von Privatrenten deutlich. * Gesetzliche Rentenversicherung Newsletter zur Altersvorsorge, Risikoabsicherung, Finanzierung u.a. Seite 4 von 6 Auch Sparkassen müssen sich an Regeln halten – Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm „Scala-Verträge der Sparkasse Ulm – auch das OLG Stuttgart gibt den Sparern Recht – Sparkasse bildet Rückstellungen in Höhe von 36 Mio. €.“ Zwischen 1993 und 2005 hat die Sparkasse Ulm zirka 22.000 sogenannte Scala-Sparverträge mit ihren Kunden abgeschlossen. Das Besondere an diesen Verträgen ist die attraktive Verzinsung (variabler Grundzinssatz und steigende Bonuszinsen von 0,50% in den Jahren 3 und 4 bis zu 3,50% per annum in den letzten drei Laufzeitjahren), die Flexibilität der einzuzahlenden Sparraten (von 25 € bis 2.500 €) und die lange Laufzeit von 25 Jahren. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase will die Sparkasse seit einigen Jahren aus diesen Verträgen wieder aussteigen. Zudem verweigerte sie die Erhöhung der Sparraten, obwohl es anderes vereinbart war. Zirka 14.000 Scala-Verträge wurden bislang aufgelöst bzw. den Sparkassenkunden andere Produkte angeboten. Nachdem das Landgericht Ulm den ersten klagenden Sparern Recht gab, hat dies am 23.09.2015 auch das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt. So steht nach Meinung der Gerichte der Sparkasse weder ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu, noch kann sie die Erhöhung von Sparraten verweigern. Die Sparkasse Ulm muss sich daher an die eigenen Werbeversprechen halten und Veränderungen der Sparraten zwischen 25 € bis 2.500 € zulassen. Das LG Ulm hat weiterhin bestimmt, dass die Zinsen zu korrigieren sind. Danach ergibt sich zum Beispiel für einen in 1996 abgeschlossenen Scala-Vertrag eine Zinsdifferenz von zirka 2% per annum allein in 2011 zugunsten der Sparer. Für die Sparkasse Ulm bedeutet diese Entwicklung mögliche Nachzahlungen an Scala-Sparer in Millionenhöhe. Gemäß einem Bericht der Südwest Presse vom 09.09.2015 hat die Sparkasse Ulm mittlerweile Rückstellungen in Höhe von 36 Mio. € gebildet. Dieser Fall hat unseres Erachtens Auswirkungen für andere Banken und Sparkassen, die ähnliche Produkte angeboten haben. Bitte melden sie sich, wenn Sie ein finanzmathematische Prüfung einers solchen Produktes wünschen. Weitere Neuigkeiten in Sachen Widerruf „Bundesgerichtshof bestätigt Herausgabeansprüche im Falle des Widerrufs eines Darlehens.“ Der Bundesgerichtshof („BGH“) hat in einem Beschluss am 22.09.2015 (Az.XI ZR 116/15) nochmals bestätigt, welche Herausgabeansprüche Darlehensnehmer und Darlehensgeber im Falle des Widerrufs eines Darlehens haben. Danach hat der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber die Darlehensvaluta (Nettodarlehensbetrag) nebst Wertersatz für Gebrauchsvorteile (vertraglich vereinbarter Sollzinssatz oder marktübliche Verzinsung, sofern diese niedriger ist) herauszugeben. Im Gegenzug schuldet der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer die Herausgabe aller geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen sowie der gezogenen Nutzungen (5% über dem Basiszinssatz). In der Literatur sind insbesondere in 2015 gegenteilige Meinungen zur vorstehend beschriebenen Berechnungsmethodik aufgetaucht. So vertritt das institut für finanzdienstleistungen e.V. im infobrief 11/2015 die Meinung, dass die marktübliche Verzinsung periodisch unter Herannahme monatlicher Marktzinsen zu berechnen ist. In einem im WM Heft 23/2015 veröffentlichten Artikel argumentieren die Rechtsanwälte Dr. Müller und Dr. Fuchs, dass die gezogenen Nutzungen nur auf die Zinszahlungen des Darlehensnehmers zu berechnen sind. Diese beiden Berechnungsoptionen entsprechen jedoch nicht der bislang gängigen Rechtsprechung des BGH, wie der XI-Senat mit Beschluss vom 22.09.2015 bestätigt hat. Newsletter zur Altersvorsorge, Risikoabsicherung, Finanzierung u.a. Seite 5 von 6 Was ändert sich in der Sozialversicherung 2016? „In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfte es mit der noch dieses Jahr erwarteten Verabschiedung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes zu einer weiteren Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung kommen.“ Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden auch 2016 weiter angehoben. Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016 (SozialversicherungsRechengrößenversordnung 2016) wurde von der Bundesregierung beschlossen und am 14.10.2015 dem Bundesrat zur Zustimmung zugesandt. Formal muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen. Die mathematischen Regeln zur Berechnung stehen allerdings fest, so dass keine inhaltlichen Veränderungen zu erwarten sind. Rechengrößen der Sozialversicherung 2016 West Monat 6.200,-- € Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung Beitragsmessungsgrenze Arbeitslosenversicherung 6.200,-- € Vorläufiges Durchschnittsentgelt Rentenversicherung 3.022,25 € Versicherungspflichtgrenze/Jahresentgeltgrenze (Kranken- und Pflegeversicherung) 4.687,50 € Beitragsbemessungsgrenze/Jahresentgeltgrenze (Kranken- und Pflegeversicherung) 4.237,50 € Rechengrößen der Sozialversicherung 2016 Beitragssätze Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Pflegeversicherung (Kinderlosenbeitrag) 18,7 % 3,0 % 14,6 (+ x) 2,55 %* 0,25 % Jahr 74.400,-- € 74.400,-- € 36.267,-- € 56.250,-- € 50.850,-- € Monatliche Höchstbeiträge 1.159,40 € 186,-- € 618,68 (+ x) 108,06 € 10,59 € * Pflegestärkungsgesetz II – noch nicht formell beschlossen, Berechnung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge / Stand: 10.09.2015 Steuern sparen durch Vorauszahlung von Basis-KV-Beiträgen „Dieses Sparmodell kann alle zwei Jahre durchgeführt werden. Wenn Sie bereits Ende 2014 Basis-KV-Beiträge vorausbezahlt haben, ist eine erneuete Vorauszahlung also erst 2016 sinnvoll.“ Durch ein Informationsschreiben der Marcus Wilp GmbH, Steuerberatungsgesellschaft (Hamburg) sind wir auf ein Steuersparmodell auf Grundlage der Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen (sog. Basis-KB-Beiträge) und der damit verbundenen teilweisen oder vollständigen Ausnutzung der „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ als Sonderausgaben aufmerksam geworden Basis-Beiträge (Basis-Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge) sind unbegrenzt abzugsfähig. Sonstige Vorsorgeaufwendungen (z.B. Unfallversicherung, private Haftpflichtversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung*, Risikolebensversicherung, Aussteuer-, Ausbildungs-, Sterbegeld-, Erbschaftsteuerversicherung mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 u.a; nicht jedoch Rechtsschutz- und Hausratversicherung sowie die Kaskoversicherung) werden hingegen auf jährlich 1.900,-- € (Angestellte, Beamte, Arbeitsnehmer) bzw. 2.800,-- € (Unternehmer) begrenzt. Da bereits die vorgenannten Basis-Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in aller Regel die genannten Grenzen übersteigen, fallen die sonstigen Vorsorgeaufwendungen meistens steuerlich „unter den Tisch“. Die Marcus Wilp GmbH, Steuerberatungsgesellschaft zeigt Wege auf, wie dieser nicht gewünschte Effekt teilweise oder ganz vermieden werden kann. Das Informationsschreiben der Marcus Wilp GmbH haben wir als pdf-Anlage diesem Newsletter beigefügt. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zu diesem Thema direkt an die Marcus Wilp GmbH, Steuerberatungsgesellschaft und lassen Sie sich dort den individuellen steuerlichen Vorteil aus diesem Steuersparmodell berechnen. Sie erreichen Herrn Marcus Wilp und seine Kollegen und Kolleginnen unter (040) 52 01 92 90. *Dies gilt nur für eigenständige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Zusatzversicherungen als Bestandteil einer kapitalbildenden Lebensversicherung, die nach dem 31.12.2014 abgeschlossen wurden (BMF-Schreiben vom 13.9.2010, BStBl. 2010 I S. 681 Tz. 77). Sachverständigenbüro Gamper & Compagnie KG Wilhelmstraße 5 36037 Fulda TELEFON: (0661) 90 19 70 40 FAX: (0661) 90 19 70 41 E-MAIL: [email protected] Zum Schluss: Ein Drei-Tassen Problem Möglicher Anlagebetrug – auf Warnsignale achten! Auf der Suche nach rentablen Geldanlagen lassen sich Anleger leider immer wieder auf eigentlich dubiose Angebote ein. Die beim Bundeskriminalamt erfassten Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrugsdelikte stiegen 2014 gegenüber 2013 um 18 Prozent auf 7.495 Fälle*. Die Dunkelziffer dürfte jedoch höher liegen. Die Aufklärungsquote ist mit 99 Prozent der erfassten Anlagebetrugsdelikte sehr hoch. Ihr Geld sahen die geschädigten Anleger jedoch oftmals trotzdem nicht wieder. Folgende Warnsignale sollten dazu führen, einen Sachverständigen Rechtsanwalt einzuschalten, um das Geldanlageangebot prüfen zu lassen: oder 1. Gewinnversprechen: Renditen im zweistelligen Bereich klingen verlockend. Doch je höher die Renditeversprechen, desto höher die Verlustrisiken. 2. Telefonkontakt: Obwohl gesetzlich verboten, knüpfen unseriöse Anbieter gern erst Kundenkontakt per Telefon. 3. Auslandsadressen: Vorsicht ist angesagt, wenn der Geschäftssitz des Vermittlers oder der Fondsgesellschaft in einem exotischen Land ist. 4. Zeitdruck: Häufig drängen unseriöse Vermittler potentielle Anleger zum sofortigen Vertragsabschluss. * PKS Bundeskriminalamt, 2014. Über uns Seit 01.07.2015 haben wir aus dem Hause XPS-Finanzsoftware GmbH ein Softwaremodul im Einsatz, mit dem wir bei Beteiligungen (geschlossene Fonds und Containerbeteiligungen) Beteiligungsanalysen durchführen können. Wir haben eine neue Website! Besuchen Sie uns unter: www.gamperundcompagnie.de Mit dieser Beteiligungsanalyse wird der Beteiligungsverlauf und ggf. der Kreditverlauf nachgebildet und die Überschüsse vor/nach Steuern berechnet. Zudem ermittelt die Software die tatsächlich erzeugten Renditen vor/nach Steuern. Die Beteiligungsanalyse sollte vor Zeichnung einer Beteiligung, kann aber auch während der Laufzeit der Beteiligung durchgeführt werden. Zur Erinnerung: Anteile an einem Geschlossenen Fonds sind unternehmerische Beteiligungen. Durch die Auflegung eines solchen Fonds wird (meistens) Geld für ein definiertes Projekt gesammelt. Rechtlich sind Geschlossene Fonds meist als Personengesellschaften organisiert. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Freien Sachverständigen für Kapitalanlagen und private Finanzplanung, Herrn Robert Gamper. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Diese Veröffentlichung wurde von der Gamper & Compagnie Kommanditgesellschaft erstellt. Die darin enthaltenen Ansichten entsprechen denen der Gamper & Compagnie Kommanditgesellschaft zum Zeitpunkt der Erstellung und können sich ohne Vorankündigung ändern. Diese Veröffentlichung wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sämtliche darin enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die als verlässlich und glaubwürdig erachtet wurden. Die Gamper & Compagnie Kommanditgesellschaft gibt weder eine ausdrückliche noch stillschweigende Zusicherung oder Garantien in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. 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