DEM ÖFFENTLICHEN PERSONAL SORGE TRAGEN Lohnrunde 2016 Angepasst an die Verhältnisse vor Ort, erachtet Öffentliches Personal Schweiz (ZV) eine Reallohnerhöhung von 1 – 1,5 Prozent als angemessen. Es sind Rückstände aus vergangenen Jahren (endlich!) auszugleichen, der Erhalt der Kaufkraft (soweit notwendig) sicherzustellen, Sparmassnahmen im Personalbereich zu unterlassen und Mehrbelastungen des Personals im Einzelfall angemessen zu honorieren. Öffentliches Personal Schweiz (ZV) empfiehlt ausserdem, vermehrt frühzeitig bei Abstimmungen auf politischer Ebene aktiv zu werden. Argumentarium Lohnverhandlungen 2016 Die Personalvertreter haben je nach Stadt, Gemeinde oder Kanton mit den unterschiedlichsten Schwierigkeiten und Gegenargumenten zu kämpfen. Öffentliches Personal Schweiz (ZV) hat deshalb für die Lohnrunde 2016 ein Argumentarium zusammengestellt, aus dem (hoffentlich) jeder Verband ein paar Punkte verwenden kann. Urs Stauffer Präsident Öffentliches Personal Schweiz Der Service Public in der Schweiz erhält gute Noten und ist ein entscheidender Standortvorteil der Schweizer Unternehmen. Möglich macht dies das öffentliche Personal, welches sich tagtäglich für einen ausgezeichnet funktionierenden Service Public einsetzt. Schnell erbrachte Dienstleistungen mit hoher Qualität sind aber keine Selbstverständlichkeit – notwendig ist motiviertes Personal, das sich gerne in der öffentlichen Verwaltung engagiert. Für diesen Einsatz soll dem öffentlichen Personal die entsprechende Wertschätzung entgegengebracht werden. Es ist nur fair, wenn sich diese Wertschätzung auch im Lohn niederschlägt. Denn nur mit anständigen und zeitgemässen Anstellungsbedingungen ist es möglich, engagierte und motivierte Fachkräfte langfristig im öffentlichen Dienst behalten zu können – zu Gunsten der Bevölkerung, der Schweizer Wirtschaft und des Service Public. ZV-INFO JULI/AUGUST 2015 Teuerung Die prognostizierte Teuerung für das Jahr 2016 beträgt Stand heute 0,3 %. Darin nicht berücksichtigt sind aufgrund der fehlenden Einbindung in den für die Berechnung der Teuerung massgebenden Warenkorb die Krankenkassenprämien. Aufgrund der stetig steigenden Gesundheitskosten ist eine weitere Prämienerhöhung im Jahr 2016 jedoch absehbar. Es ist deshalb durch die Gewährung des Teuerungsausgleichs unbedingt eine Sicherstellung der Kaufkraft der Löhne anzustreben. Arbeitgeber, die in den letzten Jahren die Teuerung nicht oder nur teilweise ausgeglichen haben, werden zudem aufgefordert, die tiefe Teuerung zu nutzen und Rückstände auszugleichen, damit zukünftig wiederum eine parallele Ausgleichung der Teuerung möglich ist. Nur so kann die Kaufkraft der Löhne sichergestellt werden. Wirtschaftslage Lohnforderungen wurden in vergangenen Jahren gerne mit dem Hinweis auf die schwierige und unsichere Wirtschaftslage sowie den daraus resultierenden tieferen Steuereinahmen abgewiesen. Es ist unbestritten, dass die Aufhebung des Mindestkurses gegenüber dem Euro und der damit verbundene starke Franken die Schweizer Wirtschaft belastet hat. Doch trotz der weltweiten lauen Konjunkturentwicklung prognostiziert die KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich einen leichten Anstieg für 2016. Aus diesem Grund ist die Gewährung von Lohnerhöhungen auch unter diesem Aspekt gerechtfertigt. Sparmassnahmen Das öffentliche Personal muss schon seit Jahren beim Sparen mithelfen, durch unterbliebene Reallohnerhöhungen, unterbliebene Teuerungsausgleiche und den fehlenden Ersatz bei personellen Abgängen. Neben der fehlenden Lohnentwicklung kommt durch die teilweise massive Einsparung von Stellenprozenten die Mehrbelastung des Personals hinzu, denn die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen haben nicht abgenommen. Im Gegenteil: je nach Region wurde die Arbeitslast – insbesondere im sozialen Bereich – noch grösser. Der Vorstand von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) ist sich deshalb einig, dass weitere Sparmassnahmen im Personalbereich unbedingt zu verhindern sind. Politiker, die den stetigen weiteren Abbau beim öffentlichen Personal fordern, müssen sich ernsthaft Gedanken machen, ob die Aufgaben des öffentlichen Dienstes ab einem gewissen Grad überhaupt noch vom bestehenden Personal getragen wer- LOHNRUNDE 2016 7 den können und mit einer rigorosen Sparpolitik nicht ein Aufgabenabbau die Folge sein wird. Politisches Engagement Je wohlgesinnter die Exekutive und Legislative gegenüber dem öffentlichen Personal sind, desto konstruktiver dürften die sozialpartnerschaftlichen Gespräche sein und desto besser dürften die personalrelevanten Entscheide ausfallen. Es ist deshalb für die Personalverbände und das gesamte öffentliche Personal wichtig, bereits bei der Wahl der Entscheidungsträger die Weichen richtig zu stellen. Der Verband Bündner Staatspersonal, welcher von Gion Cotti, Vizepräsident Öffentliches Personal Schweiz (ZV) präsidiert wird, hat sich aufgrund dieser Überlegungen entschlossen, dem Vorstand mittels Statutenänderung zu ermöglichen, neu bei Abstimmungen und Wahlen Empfehlungen abgeben zu können – sofern dies im Interesse des Verbandes ist. Der Verband kann so ihm nahestehende Mitglieder des Grossen Rates oder Abstimmungsvorlagen im sozialund familienpolitischen Bereich wirksamer unterstützen. Gion Cotti erklärt: «Unser Verband hat rund 1900 Mitglieder. Mit unseren Familienangehörigen, aber auch in unserem Bekanntenkreis können wir – vorsichtig geschätzt – ohne Weiteres bei Wahlen und Abstimmungen zwischen 5000 und 6000 Stimmen mobilisieren. Wenn wir das können, dann müssen wir es zur Wahrung unserer Interessen auch tun.» Recht hat er! Die Personalverbände müssen mit allen legalen Mitteln für ihre Sache einstehen, um die Interessen der Mitglieder wirkungsvoll vertreten zu können. Schlusswort Der ausgezeichnet funktionierende Service Public in der Schweiz muss geschützt werden; weitere Sparmassnahmen sind deshalb unter allen Umständen zu vermeiden. Das öffentliche Personal ist die Stütze des öffentlichen Dienstes, weshalb ihm besonders Sorge getragen werden muss. Nicht Einsparungen beim Lohn, Abbau von Stellen oder der Abbau von Lohnbestandteilen sollten im Vordergrund der Lohnpolitik stehen, sondern die Wertschätzung für die tägliche Arbeit – zu Gunsten von motiviertem Personal und somit auch eines attraktiven Wirtschaftsstandorts Schweiz. Urs Stauffer, Präsident SCHWEIZER LUNCH-CHECK LANCIERT KARTENLÖSUNG Weitere Auskünfte unter: Schweizer Lunch-Check Thomas Recher, Geschäftsführer Tel.: +41 44 202 02 08 [email protected] lunch-check.ch 1234 1234 1234 1234 n Musterman Anna-Maria Neu verwalten Arbeitgeber die Verpflegungsbeiträge im Onlineportal – das physische Verteilen der Lunch-Checks an die Mitarbeitenden entfällt. Zudem werden Arbeitgeber durch monatliche Sammelrechnung und individuellen 8 LOHNRUNDE 2016 34 1234 1234 1234 12 Lösungen für Datenerfassung und -transfer entlastet. Arbeitnehmenden bietet die Lunch-CheckKarte maximale Effizienz – auch in stark frequentierten Zeiten. Denn in Restaurants zahlen sie sowohl an bestehenden Terminals als auch an Geräten mit Kontaktlos-Funktion. Die Saldoabfrage ist auf der Website, per QR-Code oder per SMS möglich und bei Verlust kann die Karte gesperrt werden. Zusätzliches Zahlungsmittel, mehr Komfort, keine Mehrkosten: Weiterhin sind die Verpflegungsbeiträge bis zu einem Betrag von 180 Franken pro Person und Monat von allen Sozialabgaben befreit. Die neue Lunch-Check-Karte wird ab August 2015 eingeführt und ist für bestehende Kunden kostenlos. ZV-INFO JULI/AUGUST 2015
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