Erziehungsauftrag für Begleiter von Minderjährigen beim

Erziehungsauftrag für Begleiter von Minderjährigen
beim KNOCKDOWN Festival 2015
Liebe Erziehungsberechtigte,
Eltern/Personensorgeberechtigte haben mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes die Möglichkeit,
für individuelle Anlässe ausdrücklich einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, in dessen Begleitung ein
Kind/Jugendlicher unter 16 Jahren an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen kann.
Dies betrifft auch den Besuch des KNOCKDOWN Festivals, der für Besucher unter 16 bislang nur in Begleitung
eines Personensorgeberechtigten, also i. d. R. eines Elternteiles möglich war. Mit einer entsprechenden Erklärung,
die im Anhang dieses Dokumentes zu finden ist, können Personensorgeberechtigte ab sofort eine dritte Person
beauftragen, ihr Kind/ihre Kinder auf unsere Veranstaltungen zu begleiten.
Bitte dabei folgendes beachten:
• Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
• Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
• Die erziehungsbeauftragte Person muss reif genug sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die
notwendige Unterstützung bieten zu können.
• Beim abendlichen Festivalbesuchs muss die Heimfahrt Ihres Kindes gewährleistet sein.
• Es muss sichergestellt sein, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht
unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht.
Folgende Dokumente sollte Ihr Kind/die erziehungsbeauftragte Person mit sich führen:
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Erziehungsauftrag gem. §1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz
Ausweiskopie der personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern)
Ausweis der erziehungsbeauftragten Person
Ausweis des/der Jugendlichen
Grundsätzlich tragen Sie hinsichtlich der Aufsichtspflicht und sämtlicher haftungsrechtlicher Regelungen weiterhin
die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten benennen. Wir weisen an dieser
Stelle ausdrücklich darauf hin, dass jede Urkundenfälschung zur Anzeige gebracht wird. Wir behalten uns das
Recht vor, die Erziehungsbeauftragung zu kontrollieren und im Falle des Nichtvorliegens dem Minderjährigen den
Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
Mit besten Grüßen
Das KNOCKDOWN Festival-Team
Erziehungsbeauftragung
(gemäß des §1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz)
Der Erziehungsberechtigte (meist Elternteil)
Name, Vorname:
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Adresse:
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Telefonnummer:
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überträgt laut §1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz die Erziehungspflichten seiner minderjährigen Tochter
/ seines minderjährigen Sohnes:
Name, Vorname:
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Adresse:
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Geburtsdatum:
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beim Besuch des KNOCKDOWN-Festivals in Karlsruhe am 20. Dezember 2015 (einschließlich
Heimweg) auf die nachfolgend benannte volljährige Begleitperson als Erziehungsbeauftragte:
Name, Vorname:
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Adresse:
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Geburtsdatum:
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Ort/Datum
Unterschrift des Personensorgeberechtigten
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Ort/Datum
Unterschrift der Begleitperson in Funktion des Erziehungsbeauftragten