Position der WirtschaftsVereinigung Metalle e. V. Konfliktrohstoffe Worum geht es? Derzeitig berät der Europäische Rat über den vom EU-Parlament verabschiedeten Verordnungsentwurf in Sachen Konfliktrohstoffe. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass sich europäische Importeure von 3T&G (Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold) als „verantwortungsvolle Einführer“ zertifizieren lassen. Dabei soll die gesamte Lieferkette berücksichtigt werden (Down- und Upstreamindustrie), der regionale Anwendungsbereich ist nicht beschränkt. Orientieren wird sich die EUVerordnung an den Due Diligence Richtlinien der OECD. Ziel ist es, Querfinanzierungen von Rebellengruppen und Konflikten bei der Rohstoffgewinnung zu unterbinden. Die EU reagiert damit auf den seit 22. August 2012 in Kraft getretenen US-amerikanischen Dodd-Frank Act (DFA). Danach müssen Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind, angeben, ob ihre Produkte 3T&G enthalten, die aus der Konfliktregion der Demokratischen Republik Kongo (DRK) oder ihren Nachbarstaaten stammen und nachweisen, dass diese „konfliktfrei“ sind. Die deutschen Unternehmen der NichteisenMetallindustrie sind als Zulieferer für solche Unternehmen indirekt von den Regulierungen des DFA betroffen, denn die Anforderungen des Herkunftsnachweises werden innerhalb der Wertschöpfungskette weitergegeben. Die Ratspräsidentschaft geht davon aus, dass Ende 2015 ein Kompromiss im Rat vorliegt. Anfang 2016 soll das Trilog-Verfahren eingeleitet werden. Was sieht der Verordnungsvorschlag des EP vor? Anwendungsbereich: Das Europäische Parlament will die Verordnung auf die Rohstoffe Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold beschränken. Das Parlament hat sich darauf verständigt, dass es eine verbindliche Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der gesamten Lieferkette geben soll. Die Zertifizierung soll auf Basis der OECD Due Diligence Guidance für das verantwortungsvolle Management von Lieferketten durchgeführt werden. Somit werden alle Akteure in der Lieferkette verpflichtet, das Unionssystem zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette anzuwenden um sicherzustellen, dass keine „Konfliktmineralien“ im Produktionsprozess verarbeitet werden. Sekundärrohstoffe: Aus Sicht der WVMetalle ist es sehr erfreulich, dass das Europäische Parlament die Sekundärrohstoffe aus dem Anwendungsbereich der Verordnung exkludieren will. Die Unternehmen müssen jedoch in „vernünftiger Weise nachvollziehbar nachweisen“, dass die Ressourcen ausschließlich aus recycelten Materialien oder Schrott gewonnen wurden. Das Unternehmen muss seine Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht beschreiben und darlegen, wie es zu dem Nachweis gelangt ist. Diese Formulierung ist sehr vage und unbestimmt, die Begrifflichkeiten und die daraus abgeleiteten notwendigen Maßnahmen sind nicht klar definiert. Die Ausnahme von Schrott aus dem Anwendungsbereich wird ausgehöhlt und steht somit unter Nachweisvorbehalt. Definition der Konflikt- und Hochrisikogebiete: Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, KEINE abschließende Liste der „Konflikt- und Hochrisikogebiete“ zu erstellen. Eine Länderliste lehnt die EU kategorisch ab, da sie kein Land oder Region stigmatisieren will. 'Konflikt- und Hochrisi1 kogebiete' sind als Gebiete definiert, in denen bewaffnete Konflikte geführt werden, Gewalt weit verbreitet und die zivile Infrastruktur zusammengebrochen ist. Überdies gehören Gebiete dazu, die sich nach Konflikten in einer fragilen Situation befinden, sowie Gebiete, in denen Staatsführung und Sicherheit schwach oder nicht vorhanden sind, und die durch weit verbreitete und systematische Verletzungen der im internationalen Recht verankerten Menschenrechte gekennzeichnet sind. Die Identifizierung jener Gebiete wird somit auf die Rohstoffimporteure verlagert, was inakzeptabel ist. Unternehmensinitiativen: Bereits bestehende Unternehmensinitiativen oder andere Systeme sollen anerkannt werden, wenn sie der OECD Due Diligence Guidance Rechnung tragen. Somit gelten diejenigen Unternehmen, die sich bereits in Initiativen wie EICC oder ITRI engagieren, als verantwortungsvolle Einführer und müssen sich keiner weiteren Zertifizierung unterziehen. WVMetalle Forderungen: 1. Bestehende Embargolisten nutzen: Die EU-Definition von „Konflikt- und Hochrisikogebieten“ ist unbestimmt und bietet Interpretationsspielraum. Die Identifizierung jener Regionen wird somit auf die Rohstoffimporteure verlagert. Es entsteht eine nicht tragbare Rechtsunsicherheit zu Lasten der Unternehmen. Hierbei muss die EU nachbessern und explizit definieren, nach welchen Kriterien eine Region tatsächlich ein Konflikt- und Hochrisikogebiet ist. Als Alternative schlagen wir vor, dass die EU bestehende Embargolisten nutzt. Die Listen werden von der EU, UN, USA und anderer Akteure regelmäßig veröffentlicht und aktualisiert. Somit könnte die EU auf bereits bestehende Infrastruktur zurückgreifen und diese – sollte Bedarf bestehen – auch anpassen. 2. Nachvollziehbare Nachweispflichten für den Import von Sekundärrohstoffen. Die Sekundärrohstoffe sind nicht im Anwendungsbereich, was wir sehr begrüßen. Die Firmen sollen aber in vernünftiger Weise nachvollziehbar nachweisen, dass die Sekundärrohstoffe ausschließlich aus recycelten Materialien oder Schrott gewonnen wurden. Diese Formulierung ist sehr vage und unbestimmt, die Begrifflichkeiten und die daraus abgeleiteten notwendigen Maßnahmen sind nicht klar definiert. Wir sprechen uns für einen unbürokratischen Nachweis aus, wie es im Dodd-Frank Act erfolgreich praktiziert wird. 3. Freiwilligen Ansätzen ist der Vorzug vor verpflichtenden Herkunftszertifikaten zu geben. Die Unternehmen der Nichteisen-Metallindustrie sind sich ihrer verantwortlichen Position innerhalb der Wertschöpfungskette bewusst und setzen bereits seit Jahren auf freiwillige Initiativen, welche sehr gut funktionieren und die auf Basis der OECD-Leitlinie für das verantwortungsvolle Management von Lieferketten formuliert wurden. Dahingehend präferieren wir einen freiwilligen Ansatz, der die gesamte Wertschöpfungskette betrifft. 4. Verordnung muss auf bestehenden Systemen aufbauen. Dass bestehende Unternehmensinitiativen anerkannt werden, begrüßen wir sehr. Jedoch muss dezidiert beschrieben werden, wie die Anerkennung dieser Unternehmensinitiativen geregelt ist. Wir befürchten in diesem Kontext, dass die gut funktionierenden Initiativen, die auch den Due Diligence Regelungen Rechnung tragen, durch die EU-Verordnung ausgehöhlt werden. Ein Qualitätsmanagement auf europäischer Ebene in Sachen Konfliktrohstoffe, das explizit definiert nach welchen Kriterien geprüft wird, wäre ein wichtiger, nächster Schritt, um den Unternehmen Rechtssicherheit zu geben. Berlin, 3. Dezember 2015 Sebastian Schiweck WirtschaftsVereinigung Metalle e. V. Wallstraße 58/59, 10179 Berlin Tel: 030-726207-107 [email protected] 2
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