Albert-Einstein-Gymnasium Leistungsbewertung im Fach Latein Vorbemerkung Die Leistungsbewertung am Albert-Einstein-Gymnasium erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des Schulgesetzes in der gültigen Fassung aus dem Jahr 2006: „Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung des Schülerin oder des Schülers sein. [...] Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich 1 „Schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht" erbrachten Leistungen.“ Die fachspezifischen Kriterien zur Leistungsbewertung sowie deren kriteriengeleitete Begründung werden zu Beginn eines jeden Schuljahres und ggf. auch an anderer Stelle von der Lehrkraft transparent gemacht. Die Schülerinnen und Schüler und die Eltern sind darüber informiert, dass sie sich bei der Lehrkraft jederzeit nach ihrem Leistungsstand erkundigen können. Grundsätze der Leistungsbewertung 1. Kriterien der Beurteilung von schriftlichen Arbeiten 1.1 Sekundarstufe l, Klassen 6-92 1.1.1 Zahl und Dauer der Klassenarbeiten pro Jahr KI.6/7 KI.8 KI.9 6 5 4 1 (Schul-) Stunde 1 (Schul-) Stunde 1-2 (Schul-) Stunden 1.1.2 Aufgabenarten die zweigeteilte Aufgabenstellung (Übersetzung von Texten (keine Einzelsätze), drei bis vier Begleitaufgaben zu inhaltlichen, sprachlichen, stilistischen, historischen, kulturellen Aspekten) ist die Regel; textunabhängige Begleitaufgaben sind nur in der Anfangsphase des Spracherwerbs zulässig. 1.1.3 Umfang • bei didaktisierten Texten 1,5 bis 2 Wörter pro Übersetzungsminute (abhängig vom Schwierigkeitsgrad) • bei Originaltexten 1,2 bis 1,5 Wörter pro Übersetzungsminute (abhängig vom Schwierigkeitsgrad) 1.1.4 zweisprachiges Wörterbuch • Einführung des Lexikons im Unterricht nach Abschluss der Lehrbuchphase. • Die Nutzung in Klassenarbeiten ist erst nach dem 2. Lektürehalbjahr gestattet. 1.1.5 Bewertung 1 2 Schulgesetz § 48 vgl. KLP Sek l, S. 65 f. • oberstes Kriterium für die Gewichtung der Fehler ist der Grad der Sinnentstellung, ferner die Anzahl der missachteten Signale und die Nähe des Fehlers zum jeweils für die Arbeit geübten Unterrichtsstoff • bei einem völlig verfehlten Satz oder einer größeren Textlücke wird nicht mehr als ein Doppelfehler pro fünf Wörter gerechnet • die Note „ausreichend" in der Übersetzung wird erreicht, wenn nicht mehr als 12 ganze Fehler je 100 Wörter vorliegen (12%-Regel) • die Note „ausreichend" in dem zweiten Aufgabenteil wird erreicht, wenn annähernd die Hälfte der Höchstpunktzahl erlangt wird • die Teilnoten für die Übersetzung und den zweiten Aufgabenteil sind getrennt auszuweisen und ergeben in der Regel nach dem Verhältnis 2:1 die Gesamtnote. In Ausnahmefällen (z. B. bei einem längeren Originaltext) kann auch im Verhältnis 3:1 gewichtet werden 1.2. Sekundarstufe II, Klasse 10-123 1.2.1 Anzahl der Klausuren 4 pro Jahr 1.2.2 Aufgabenart zweigeteilte Aufgabenstellung mit angemessener Angabe von Hilfen im Übersetzungsteil 1.2.3 Umfang Der Umfang nähert sich schrittweise dem der Abiturprüfung an (dort ca. 60 Wörter bei unbekannten Texten). Bei Texten, die unmittelbar aus der Arbeit im Unterricht hervorgehen, bis zu 1,5 Wörter pro Übersetzungsminute. 1.2.4 zweisprachiges Wörterbuch Das Lexikon kann in allen Klausuren benutzt werden. 1.2.5 Bewertung • oberstes Kriterium für die Gewichtung der Fehler ist der Grad der Sinnentstellung und die Anzahl der missachteten Signale • bei einem völlig verfehlten Satz oder einer größeren Textlücke wird nicht mehr als ein Doppelfehler pro fünf Wörter gerechnet • die Note „ausreichend" (oder 5 Punkte) in der Übersetzung wird erreicht, wenn nicht mehr als 10 ganze Fehler je 100 Wörter vorliegen (10%-Regel) • die Note „ausreichend" (oder 5 Punkte) in dem zweiten Aufgabenteil wird erreicht, wenn annähernd die Hälfte der Höchstpunktzahl erlangt wird • die Teilnoten für die Übersetzung und den zweiten Aufgabenteil werden getrennt ausgewiesen und ergeben nach dem Verhältnis 2:1 die Gesamtnote. 2. Kriterien der Beurteilung im Bereich „Sonstige Leistungen im Unterricht" (Sek. I) bzw. „Sonstigen Mitarbeit" (Einführungsphase bzw. Sek. II)4 3 4 s. Richtlinien, S. 76 ff. vgl. Kernlehrplan Sek. I, 2008, S. 66 f. und Lehrpläne Sek. II, S. 90 ff. Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen" bzw. „Sonstige Mitarbeit" wird die Qualität und die Kontinuität der Unterrichtsbeiträge berücksichtigt Der Übersetzungskompetenz kommt eine besondere Bedeutung zu. So ist darauf hinzuweisen, dass dieser in der Gewichtung die anderen Kriterien der Mitarbeit unterzuordnen sind und dass die Quantität von Beiträgen in einem niedrigeren Anforderungsbereich fehlende Leistung in einem höheren Anforderungsbereich nicht ersetzen kann. Für die Sekundarstufe gilt: Dem Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit" kommt der gleiche Stellenwert zu wie dem Beurteilungsbereich Klausuren. 2.1 Fachliche Kriterien der Bewertung 2.1.1 Unterrichtsbeiträge • Qualität, Kontinuität, Konstanz, • Reflexionsvermögen und Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Textinhalten, • Qualität der Sprachbeherrschung (Fachsprache, Kenntnis und Verständnis der Grammatik), • Qualität der Methodenbeherrschung in Texterschließung und Übersetzung, • Wissen und Problemverständnis im Bereich römischer Geschichte und Kultur, • Vokabelkenntnisse und Fähigkeit zum Sprachvergleich, • Erstellung von Referaten (s. auch Punkt 4) und Protokollen. 2.1.2 Beteiligung an kooperativen Lernformen • Bereitschaft, mit anderen zielgerecht und kooperativ zu arbeiten, z.B. in Projekten, • Bereitschaft und Fähigkeit, Fachkenntnisse in den Gruppenprozess einzubringen und anzuwenden, • Bereitschaft und Fähigkeit zu kritischer und problemlösender Auseinandersetzung, • Fähigkeit, Ergebnisse zusammenzufassen und zu präsentieren. 1.2.3 Lern- und Arbeitstechniken • Heftführung (Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Datum), • Umgang mit Texten (u.a. Markieren, Gliedern, Zusammenfassen), • Regelmäßigkeit und Sorgfalt der Hausaufgaben, • Erstellung und Präsentation von Kurzreferaten, • Beherrschung verschiedener Methoden der Wortschatzarbeit, • Vor- und Nachbereiten einer Exkursion. 1.2.4 Punktuelle Überprüfung einzelner Kompetenzen • Wortschatzkontrolle (Vokabeltests), • kurze schriftliche Übungen, • Hör- und Leseverstehen, • Protokolle von EA, PA oder GA, • vorgetragene Hausaufgaben. 1.2.5 Freiwillige Teilnahme an Wettbewerben • Bundeswettbewerb Fremdsprachen, • Certamen Carolinum.
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