Leistungsbewertung im Fach Spanisch in der Sekundarstufe II Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von den Schülern im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ erbrachten Leistungen. In der Sekundarstufe II setzt sich die Zeugnisnote zur Hälfte aus den schriftlichen Arbeiten sowie den sonstigen Leistungen zusammen. Nicht erbrachte Leistungsnachweise sind nach der Entscheidung der Fachlehrerin/ des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Feststellungsprüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes notwendig ist und sofern der Schüler/die Schülerin für das Versäumnis keine Verantwortung tragen. (APO-SI § 6 Abs. 5) Die Bewertung der Schülerinnen und Schüler erfolgt nach den in § 48 Schulgesetz festgelegten Notenstufen. Die Beurteilung der Leistungen muss den Schülern/Schülerinnen transparent gemacht werden. Dieses erfolgt etwa durch Kommentare, außerunterrichtliche Gespräche und Erwartungshorizonte (s.u.). Grundsätzlich gilt: die sprachliche Leistung wird höher bewertet als die inhaltliche Leistung, d.h.die produktive (besonders mündliche) Sprachverwendung hat in der Fremdsprache Spanisch einen besonderen Stellenwert. Im Sinne der Orientierung an Standards sind alle im Lehrplan ausgewiesenen Bereiche („Kommunikative Kompetenz“, „Interkulturelle Kompetenzen“,„Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachliche Korrektheit“ sowie „Methodische Kompetenzen“) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen, d.h. mittels verschiedener Aufgabentypen zu überprüfen und zu bewerten. Hinweis auf fachspezifische Besonderheiten Die Leistungsbewertung im Fach Spanisch bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungs-bewertung sind alle von der Schülerin/ dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Klausuren In den Stufen E, Q1 und Q2 werden pro Halbjahr zwei Klausuren geschrieben. E: zweistündig Q1.1: zweistündig Q1.2: dreistündig Q2.1: dreistündig Q2.2: vierstündig In der E-Phase der neueinsetzenden Fremdsprache ist nur die Überprüfung der Teilkompetenz „Schreiben“ verpflichtend. Sie wird in der Regel mit weiteren Überprüfungformen (z.B. zum Verfügen über sprachliche Mittel) ergänzt, d.h. Ein Prüfungsteil ist die „Redacción“ (z.B. ein Dialog, die Vorstellung einer Person, die Beschreibung eines Zimmers etc.), ein weiterer die Überprüfung grammatischer und lexikalischer Phänomene. Im Verlauf der Qualifikationsphase werden alle drei Teilkompetenzen einmal in einer Klausur überprüft (Comprensión, Análisis, Comentario), müssen aber nicht schon alle in der Q1 überprüft werden. Die kommunikative Teilkompetenz Sprechen wird in der Q-Phase mittels einer mündlichen Prüfung anstelle einer schriftlichen Klausur überprüft. In der Q1 werden die Teilkompetenzen Comprensión und Comentario überprüft. Die Schüler erhalten einen kurzen authentischen spanischsprachigen Text mit angemessenem Schwierigkeitsgrad. Dieser kann durch einen sogenannten diskontinuierlichen Text (Foto, Comic, Karikatur, Grafik, Diagramm) ergänzt werden. Außerdem muss die Teilkompetenz „Sprachmittlung“ im Laufe der Q-Phase überprüft werden. Dies geschieht in der Regel durch einen zusätzlichen Text, dessen Mittlung in die spanische Sprache isoliert überprüft wird. In der Q2 werden die Teilkompetenzen Comprensión, Análisis und Comentario überprüft. Die Schüler erhalten einen komplexeren authentischen spanischsprachigen Text. Bewertungskriterien der Klausuren in der Q-Phase In schriftlichen Klausuren wird sowohl eine inhaltliche Leistung als auch eine sprachliche Darstellungsleistung erbracht. In der Q1 wird die inhaltliche Leistung mit maximal 40 Punkten und die sprachliche Darstellung mit maximal 60 Punkten bewertet. In der Q2 wird, angelehnt an die Anforderungen der Abiturprüfungen, die inhaltliche Leistung mit maximal 60 Punkten und die sprachliche Darstellungsleistung mit maximal 90 Punkten bewertet. Mündliche Prüfung: Eine Klausur in der Q2 wird durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Sonstige Mitarbeit Die sonstigen Leistungen im Unterricht machen 50% der Endnote aus. Der Bereich „Sonstige Mitarbeit“ fasst die unterschiedlichen Leistungen der Schüler außerhalb der Klausuren zusammen. Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche und schriftliche Beiträge erkennbare Kompetenzentwicklung der Schüler. Diese wird durch kontinuierliche Beobachtung während des Schuljahres und durch punktuelle Überprüfungen festgestellt. Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ zählen eine Vielzahl unterschiedlicher Schülerbeiträge: regelmäßige mündliche und schriftliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen aktive und engagierte Teilnahme am Unterrichtgespräch aktive Teilnahme an Gruppenarbeitsprozessen und Vortrag der Ergebnisse von Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten kreatives Handeln in unterschiedlichen Sozialformen Präsentationen der Ergebnisse von Einzel- oder Gruppenarbeiten Referate, Protokolle schriftliche Vokabelüberprüfungen regelmäßiges Anfertigen von Hausaufgaben: diese werden in der Regel nicht zensiert. Das Versäumen von HA führt dazu, dass die mündliche Beteiligung im Rahmen der Besprechung nicht von ausreichender Leistung sein kann und hat somit direkten Einfluss auf die Notengebung.
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