Prinzipien der Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II

Leistungsbewertung im Fach Spanisch in der Sekundarstufe II
Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von den
Schülern im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich
„Sonstige Mitarbeit“ erbrachten Leistungen. In der Sekundarstufe II setzt sich die
Zeugnisnote zur Hälfte aus den schriftlichen Arbeiten sowie den sonstigen Leistungen
zusammen.
Nicht erbrachte Leistungsnachweise sind nach der Entscheidung der Fachlehrerin/ des
Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Feststellungsprüfung zu ersetzen, falls dies zur
Feststellung des Leistungsstandes notwendig ist und sofern der Schüler/die Schülerin für
das Versäumnis keine Verantwortung tragen. (APO-SI § 6 Abs. 5)
Die Bewertung der Schülerinnen und Schüler erfolgt nach den in § 48 Schulgesetz
festgelegten Notenstufen.
Die Beurteilung der Leistungen muss den Schülern/Schülerinnen transparent gemacht
werden. Dieses erfolgt etwa durch Kommentare, außerunterrichtliche Gespräche und
Erwartungshorizonte (s.u.).
Grundsätzlich gilt: die sprachliche Leistung wird höher bewertet als die inhaltliche
Leistung, d.h.die produktive (besonders mündliche) Sprachverwendung hat in der
Fremdsprache Spanisch einen besonderen Stellenwert.
Im Sinne der Orientierung an Standards sind alle im Lehrplan ausgewiesenen Bereiche
(„Kommunikative
Kompetenz“,
„Interkulturelle
Kompetenzen“,„Verfügbarkeit
von
sprachlichen Mitteln und sprachliche Korrektheit“ sowie „Methodische Kompetenzen“) bei
der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen, d.h. mittels verschiedener
Aufgabentypen zu überprüfen und zu bewerten.
Hinweis auf fachspezifische Besonderheiten
Die Leistungsbewertung im Fach Spanisch bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungs-bewertung sind alle
von der Schülerin/ dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im
Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen.
Klausuren
In den Stufen E, Q1 und Q2 werden pro Halbjahr zwei Klausuren geschrieben.
E:
zweistündig
Q1.1: zweistündig
Q1.2: dreistündig
Q2.1: dreistündig
Q2.2: vierstündig
In der E-Phase der neueinsetzenden Fremdsprache ist nur die Überprüfung der
Teilkompetenz „Schreiben“ verpflichtend. Sie wird in der Regel mit weiteren
Überprüfungformen (z.B. zum Verfügen über sprachliche Mittel) ergänzt, d.h. Ein
Prüfungsteil ist die „Redacción“ (z.B. ein Dialog, die Vorstellung einer Person, die
Beschreibung eines Zimmers etc.), ein weiterer die Überprüfung grammatischer und
lexikalischer Phänomene.
Im Verlauf der Qualifikationsphase werden alle drei Teilkompetenzen einmal in einer
Klausur überprüft (Comprensión, Análisis, Comentario), müssen aber nicht schon alle in
der Q1 überprüft werden.
Die kommunikative Teilkompetenz Sprechen wird in der Q-Phase mittels einer
mündlichen Prüfung anstelle einer schriftlichen Klausur überprüft.
In der Q1 werden die Teilkompetenzen Comprensión und Comentario überprüft. Die
Schüler erhalten einen kurzen authentischen spanischsprachigen Text mit angemessenem
Schwierigkeitsgrad. Dieser kann durch einen sogenannten diskontinuierlichen Text (Foto,
Comic, Karikatur, Grafik, Diagramm) ergänzt werden.
Außerdem muss die Teilkompetenz „Sprachmittlung“ im Laufe der Q-Phase überprüft
werden. Dies geschieht in der Regel durch einen zusätzlichen Text, dessen Mittlung in die
spanische Sprache isoliert überprüft wird.
In der Q2 werden die Teilkompetenzen Comprensión, Análisis und Comentario
überprüft. Die Schüler erhalten einen komplexeren authentischen spanischsprachigen
Text.
Bewertungskriterien der Klausuren in der Q-Phase
In schriftlichen Klausuren wird sowohl eine inhaltliche Leistung als auch eine sprachliche
Darstellungsleistung erbracht. In der Q1 wird die inhaltliche Leistung mit maximal 40
Punkten und die sprachliche Darstellung mit maximal 60 Punkten bewertet.
In der Q2 wird, angelehnt an die Anforderungen der Abiturprüfungen, die inhaltliche
Leistung mit maximal 60 Punkten und die sprachliche Darstellungsleistung mit maximal
90 Punkten bewertet.
Mündliche Prüfung:
Eine Klausur in der Q2 wird durch eine mündliche Prüfung ersetzt.
Sonstige Mitarbeit
Die sonstigen Leistungen im Unterricht machen 50% der Endnote aus. Der Bereich
„Sonstige Mitarbeit“ fasst die unterschiedlichen Leistungen der Schüler außerhalb der
Klausuren zusammen.
Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch
mündliche und schriftliche Beiträge erkennbare Kompetenzentwicklung der Schüler. Diese
wird durch kontinuierliche Beobachtung während des Schuljahres und durch
punktuelle Überprüfungen festgestellt.
Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ zählen eine Vielzahl unterschiedlicher
Schülerbeiträge:
regelmäßige mündliche und schriftliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen
aktive und engagierte Teilnahme am Unterrichtgespräch
aktive Teilnahme an Gruppenarbeitsprozessen und Vortrag der Ergebnisse von
Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten
kreatives Handeln in unterschiedlichen Sozialformen
Präsentationen der Ergebnisse von Einzel- oder Gruppenarbeiten
Referate, Protokolle
schriftliche Vokabelüberprüfungen
regelmäßiges Anfertigen von Hausaufgaben: diese werden in der Regel nicht
zensiert. Das Versäumen von HA führt dazu, dass die mündliche Beteiligung im
Rahmen der Besprechung nicht von ausreichender Leistung sein kann und hat
somit direkten Einfluss auf die Notengebung.