Gruppe erhält BaFin-Genehmigung für ihr internes

Presseinformation
Hannover Rück-Gruppe erhält BaFinGenehmigung für ihr internes Kapitalmodell
Hannover, 5. August 2015: Nach intensiven Vorbereitungen hat
die Hannover Rück-Gruppe von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungen (BaFin) die Genehmigung erhalten, mit
der Einführung von Solvency II ihre Solvenzanforderungen
anhand ihres internen Kapitalmodells zu berechnen. Dieses
Modell wird bereits seit mehreren Jahren im Risikomanagement
und in der Unternehmenssteuerung der Hannover Rück-Gruppe
erfolgreich eingesetzt und deckt im Rahmen der Umsetzung
von Solvency II die für die Unternehmenssteuerung wichtigsten
Zeichnungs-, Markt- und Gegenparteiausfallrisiken ab.
„Mit unserem internen Kapitalmodell können wir, anders als mit
einem Standardmodell, die Risikostruktur unseres Rückversicherungsgeschäfts bestmöglich abbilden und so auch unsere
aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen im Rahmen von
Solvency II weiterhin effizient umsetzen“, erklärte der
Vorstandsvorsitzende Ulrich Wallin.
Die Kapitalbedeckungsquote liegt zum 31.12.2014 nach den
zukünftigen Solvency II-Regeln für die Hannover Rück-Gruppe
weiterhin komfortabel bei über 250 %.
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Die Hannover Rück ist mit einem Bruttoprämienvolumen von 14,4 Mrd. EUR der
drittgrößte Rückversicherer der Welt. Sie betreibt alle Sparten der Schaden- und
Personen-Rückversicherung und ist mit ca. 2.500 Mitarbeitern auf allen Kontinenten
vertreten. Das Deutschland-Geschäft der Gruppe wird von der Tochtergesellschaft E+S
Rück betrieben. Die für die Versicherungswirtschaft wichtigen Ratingagenturen haben
sowohl Hannover Rück als auch E+S Rück sehr gute Finanzkraft-Bewertungen
zuerkannt (Standard & Poor’s AA- „Very Strong“; A.M. Best A+ „Superior“).
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