Reglement Inkonvenienzen und Pikettdienste: Zulagen für Nacht-, Sonntags-, Schicht- und Pikettdienst Gültig ab 01. Juli 2015 Das Reglement regelt die Ausrichtung von Zulagen für Nacht-, Sonntags-, Schicht- und Pikettdienst sowie die Zulagenberechtigungen. 1. Inkonvenienzen nichtärztliche Mitarbeitende 1.1. Vergütungsbeträge für Nacht-, Sonntags-, Schichtdienst Die Vergütung richtet sich nach § 132 Abs. 1 VVO. Lohnart 1500 Nacht-, Sonntags- und Schichtdienst 1 4 Wochen Ferien 5 Wochen Ferien 6 Wochen Ferien Fr. 6.25/h Fr. 6.40/h Fr. 6.55/h Zeitzuschlag von 20 % im Nachtdienst von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Zulagenberechtigte Arbeitszeiten sind: - Montag bis Freitag von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr Samstag von 06:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr 2 Feiertage 1.2. Vergütungsbeträge für Pikettdienst Die Vergütung richtet sich nach § 133 Abs. 3 VVO Lohnart Fr./h 1520 Pikettdienst, Bereitschaftsdienst 1522 Pikettdienst, Präsenzzeit 1.75 3 3.00 Zeitzuschlag 10 % während der gesamten Pikettzeit (exkl. Einsatzzeit) bei einer Einsatzzeit von weniger als 30 Minuten. 1 Mit dem erhöhten Ansatz ist der Anspruch auf eine Auszahlung von Zulagen während den Ferien abgegolten. 2 Neujahrstag, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag (ohne Fastnachtsmontag und 24. Dezember). 3 Gemäss Arbeitsgesetz gilt Präsenzzeit am Arbeitsplatz als Arbeitszeit (Art. 15 Abs. 1 ArGV 1). Diese Entschädigungsform wird im KSW nicht mehr angewendet. Eigentümer: Markus Wittwer Verantwortlich: Markus Wittwer Verfasser: Markus Wittwer Geltungsbereich: KSW Version Nr.: 2.0 Datum: 01.07.2015 Ersetzt Version Nr.: Datum: Genehmigt durch: Rolf Zehnder Gültig ab: 01.07.2105 Nächste Überprüfung: 30.06.2017 2 2. Inkonvenienzen ärztliche Mitarbeitende Die Vergütung für Assistenzärztinnen und -ärzte sowie Oberärztinnen und Oberärzte richtet sich nach RRB 99 vom 19. Januar 2005. 2.1. Inkonvenienzen Oberärztinnen und Oberärzte Lohnart 1564 Präsenzdienst im Spital ≥ 6 bis 12 Stunden (Wochenenden, Feiertage, Nachtarbeit) 120.00 1561 Hintergrunddienst 48.00 1562 Zusätzliche Arbeit im Spital < 4 Stunden 36.00 1563 Weitere zusätzliche Arbeit im Spital ≥ 4 bis 8 Stunden 36.00 1560 Pikettdienst 12.00 Zeitzuschlag von 10 % im Nachtdienst von 22:00 bis 06:00 Uhr Lohnart 1500 Schichtzulage zwischen 20:00 und 06:00 Uhr bei Verlängerung der Tagesarbeitszeit oder des Spätdienstes. 4 Wochen Ferien 5 Wochen Ferien 6 Wochen Ferien Fr. 6.25/h Fr. 6.40/h Fr. 6.55/h Hinweise: - Die Inkonvenienzen „Hintergrunddienst“ (Lohnart 1561) oder „Pikettdienst“ (Lohnart 1560) können mit „zusätzliche Arbeit im Spital“ (Lohnart 1562 und 1563) kumuliert werden. - Die Inkonvenienzen „zusätzliche Arbeit im Spital < 4 Stunden (Lohnart 1562) und „weitere zusätzliche Arbeit im Spital ≥ 4 bis 8 Stunden (Lohnart 1563), können kumuliert werden. - Die Inkonvenienz „Präsenzdienst im Spital 6 bis 12 Stunden“ (Lohnart 1564) kann nicht mit den Inkonvenienzen „zusätzliche Arbeit im Spital < 4 Stunden“ (Lohnart 1562) sowie „weitere zusätzliche Arbeit im Spital ≥ 4 bis 8 Stunden“ (Lohnart 1563) kumuliert werden. - Die Inkonvenienzen „Hintergrunddienst“ (Lohnart 1561) und „Pikettdienst“ (Lohnart 1560) können nicht kumuliert werden. - Bei einer Intervention während dem Hintergrunddienst kann eine Wegzeit von maximal 30 Minuten als Arbeitszeit angerechnet werden. 3 2.2. Inkonvenienzen Assistenzärztinnen und -ärzte Die Vergütung für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte richtet sich nach RRB 99 vom 19. Januar 2005. Lohnart 1564 Nachtarbeit 6-12 Stunden 1523 Pikett mit < 5 Stunden Arbeitseinsatz 4 40.00 1524 Pikett mit > 5 Stunden Arbeitseinsatz 5 80.00 1570 Tagesarbeit an Wochenenden und Feiertagen ≥ 4 bis 10 Stunden 120.00 80.00 Zeitzuschlag von 10 % im Nachtdienst von 22:00 bis 06:00 Uhr Lohnart 1500 Schichtzulage zwischen 20:00 und 06:00 Uhr bei Verlängerung der Tagesarbeitszeit oder des Spätdienstes. 4 Wochen Ferien 5 Wochen Ferien 6 Wochen Ferien Fr. 6.25/h Fr. 6.40/h Fr. 6.55/h Hinweise: - Die Inkonvenienzen „Tagesarbeit an Wochenenden und Feiertagen ≥ 4 bis 10 Stunden“ (Lohnart 1570) und „Pikett mit < 5 Stunden Arbeitseinsatz“ (Lohnart 1523) sowie „Pikett mit > 5 Stunden Arbeitseinsatz“ (Lohnart 1524)) können nicht kumuliert werden. - Die Inkonvenienzen „Pikett mit < 5 Stunden Arbeitseinsatz“ (Lohnart 1523) und „Pikett mit > 5 Stunden Arbeitseinsatz“ (Lohnart 1524) können nicht kumuliert werden. - Bei einer Intervention während dem Pikettdienst kann eine Wegzeit von maximal 30 Minuten als Arbeitszeit angerechnet werden. 4 Wird bei Pikett mit Arbeitseinsatz bis zu 5 Stunden eingetragen 5 Wird bei Pikett mit Arbeitseinsatz von mehr als 5 Stunden eingetragen 4 3. Sonderregelungen In Bereichen, in denen ein Pikettdienst mit einer Interventionszeit von maximal 30 Minuten geplant wird, kann auf Antrag an den Direktor HRM und Pflege, eine pauschale Pikettentschädigung ausgerichtet werden. Es gelten folgende Richtwerte: Pikettzeit < 12 Stunden: Fr. 50.00 (Code 1530) Pikettzeit ≥ 12 bis 16 Stunden: Fr. 100.00 (Code 1531) Pikettzeit ≥ 16 bis 24 Stunden: Fr. 150.00 (Code 1537) Wenn effektive Arbeitseinsätze nicht regelmässig erfolgen, wird bei den Vergütungsansätzen mit Code 1531 bzw. 1537 jeweils eine tiefere Stufe gewählt (- 1 Stufe). Erfolgt ein Einsatz, wird dieser zusätzlich als Arbeitszeit angerechnet. Bei einer Intervention während dem Pikettdienst (Code 811) kann eine Wegzeit von maximal 30 Minuten als Arbeitszeit angerechnet werden. Fachbereich Interdisziplinäre Fachbereiche Lohnart 1531 (OPS/ANA) PEPCode 566 909 DGG/Hebammen 1530 DKJ/Neonatologie 1530 818 Beschreibung Vergütung - Bereitschaftsdienst für Notfalleinsätze im KSW 100.00 - Anrechnung von pauschal 2 Std. Arbeitszeit pro Nacht - Erfolgt ein Einsatz, wird dieser zusätzlich als Arbeitszeit ohne Zeitzuschlag angerechnet - Pikettdienst für kurzfristige Einsätze 50.00 - Pikettdienst für NEOTransporte 50.00 - Pikettdienst für kurzfristige 6 Einsätze - Montag bis Freitag 16:00 Uhr bis 07:00 Uhr 50.00 - Samstag, Sonntag, Feiertage 07:00 Uhr bis 07:00 Uhr 100.00 805 Augenklinik 1530 805 1531 6 809 Betrag tiefer angesetzt, da effektive Arbeitseinsätze nicht regelmässig erfolgen 5 Fachbereich Lohnart PEPCode Radiologie MTRA 1530 1531 806 808 Kardiologie Pflege 1531 1537 Flex-Dienste Pflege/ 8 E-Dienste Pflege 1530 806 808 818 Beschreibung - Pikettdienst für kurzfristige 7 Einsätze - Montag bis Freitag 16:30 Uhr bis 07:36 Uhr 50.00 - Samstag, Sonntag, Feiertage 07:36 Uhr bis 07:36 Uhr 100.00 - Pikettdienst für Notfallinterventionen - Montag bis Freitag 17:00 Uhr bis 08:00 Uhr 100.00 - Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr 150.00 - Erfolgt ein Einsatz, wird dieser zusätzlich als Arbeitszeit angerechnet - Ersatzdienst wird vorgeplant Ersatz-Frühdienst wird bis spätestens 07:30 Uhr aufgeboten Ersatz-Spätdienst wird bis spätestens 12.00 Uhr aufgeboten Ersatz-Nachdienst wird bis spätestens 18:00 Uhr aufgeboten - - - Wahlweise ist eine Anrechnung von pauschal 2 Std. Arbeitszeit 9 möglich - Einsatz erfolgt kurzfristig Dauer von Zeitpunkt der Anfrage bis Einsatz max. 4 Stunden - Wahlweise ist eine Anrechnung von pauschal 2 Std. Arbeitszeit 10 möglich 566 Kurzfristige Einsätze Pflege 1530 818 566 Vergütung 50.00 50.00 7 Betrag tiefer angesetzt, da effektive Arbeitseinsätze nicht regelmässig erfolgen 8 Die Entschädigung kann auch ausgerichtet werden, wenn bereits geplante Dienste in Pikettdienste umgewandelt werden 9 Die beiden Vergütungsformen dürfen nicht kumuliert werden (d.h. entweder Zeit oder Geld). Pro DID wird eine einheitliche Lösung gewählt. 10 Die beiden Vergütungsformen dürfen nicht kumuliert werden (d.h. entweder Zeit oder Geld). Pro DID wird eine einheitliche Lösung gewählt. 6 Fachbereich Infrastruktur/ Medizinaltechnik Lohnart 1530 PEPCode 909 Beschreibung - Infrastruktur/ Elektrowerkstatt 1530 909 - Informatik - 1530 Gärtnerei 809 Pikettdienst für kurzfristige Einsätze Samstag und Feiertage von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr 50.00 Pikettdienst für kurzfristige Einsätze Samstag und Feiertage von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr 50.00 Pikettdienst für kurzfristige Einsätze Einsätze von zu Hause aus gelten als Arbeitszeit - Montag bis Freitag von 17:00 Uhr bis 07:00 Uhr (14 Std.) 50.00 - Samstag, Sonntag, Feiertage von 07:00 Uhr bis 07:00 Uhr (24 Std.) 100.00 - Monatliche Pauschalentschädigung gemäss separaten Vereinbarungen 805 1531 Vergütung 7 4. Ergänzende Bestimmungen 4.1. Inkonvenienzen bei Dienstausfällen wie Krankheit/Unfall/Mutterschaft - Bei bereits geplanten Diensten werden die Inkonvenienzen gemäss Planung vergütet. Bei nicht mehr vorgeplanten Diensten werden die bisher durchschnittlich ausbezahlten 11 Inkonvenienzen vergütet (Lohnart 1581). Langzeitabsenzen bei Mitarbeitenden mit Anstellung im Stundenlohn sind der Lohnadministration zu melden. - 4.2. - Zulageberechtigte Personen Alle Mitarbeitenden die betrieblich bedingt in zulageberechtigten Betriebszeit eine Arbeitsleistung erbringen (Ausnahmen siehe Kap. 4.3.) 4.3. Nicht zulageberechtigte Personen - Leitende Ärzte Chefärzte Mitglieder der Spitalleitung - Arbeitszeit in zulageberechtigten Betriebszeiten, die nicht betrieblich bedingt ist, gilt als Gleitzeit. Es besteht kein Anspruch auf Zulagen. 11 Berechnungszeitraum mindestens 6 Monate, wenn möglich 12 Monate
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