Stadt Laichingen Hauptamt BU-Nr. 4/2016 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags in Laichingen 1. Vorlage An den Gemeinderat zur Beratung in der Sitzung am 29. Februar 2016 (öffentlich). 2. Sachdarstellung Durch die Erweiterung der Einzelhandelsbetriebe seit 2014 in der Graf-von-ZeppelinStraße (Norma, Schuh-Mann, AWG), ist die Aufnahme dieser Straße in die Satzung über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags in Laichingen notwendig, um die Rechtmäßigkeit zu wahren. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden – Württemberg vom 14.02.2007 (LadÖG). Demnach kann die Stadtverwaltung die Offenhaltung von Verkaufsstellen auf bestimmte Bezirke beschränken. Da das Verkaufsgebiet bereits in der Satzung über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags vom 4.11.2013 definiert wurde, ist lediglich die Erweiterung des Verkaufsgebietes aufgrund der dazugekommenen Geschäfte notwendig. 3. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung zur Festsetzung des verkaufsoffenen Sonntags in Laichingen. Laichingen, 14.01.2016 Gefertigt: Gesehen: Gesehen: Dörenbecher Sachbearbeiterin Fabian Amtsleiter Kaufmann Bürgermeister N:\VerkaufsoffenerSonntag\bu04-2016 verkaufsoffener Sonntag IIG.docx Entwurf Hauptamt Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags in Laichingen Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden–Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 8 Abs.1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden–Württemberg (LadÖG) vom 14. Februar 2007 (GBl.S.135) hat der Gemeinderat der Stadt Laichingen am 29. Februar 2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Das Verkaufsgebiet, das in § 1 der Satzung über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags in Laichingen vom 4. November 2013 genau definiert wird, wird um eine Straße erweitert: „§ 1 Sonntagsverkauf 1) Aus Anlass eines Frühlingsmarktes dürfen immer am 1. Sonntag im Mai (sollte dieser auf einen Feiertag fallen, wird der verkaufsoffene Sonntag auf den 2. Sonntag im Mai verschoben) in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr im gesamten Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet und in folgenden Straßen: Gottlieb-Daimler-Straße Carl-Benz-Straße Werner-von-Siemens-Straße Hirschstraße Graf-von-Zeppelin-Straße die Verkaufsstellen geöffnet werden.“ Artikel 2 §4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. N:\VerkaufsoffenerSonntag\1. Änderungssatzung der Satzung verkaufsoffener Sonntag im IIG.doc Hinweis nach § 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden–Württemberg (GemO) oder aufgrund in der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs.4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Stadt Laichingen geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn: • Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Laichingen, Kaufmann Bürgermeister N:\VerkaufsoffenerSonntag\1. Änderungssatzung der Satzung verkaufsoffener Sonntag im IIG.doc
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