Ablaufschema zur Meldung einer Diensterfindung

Ablaufschema: Verwertung von Erfindungen i. S. d. Arbeitnehmererfindungsgesetzes
(technische Erfindungen [ggf. auch Software], die als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet
werden können)
Erfinder /
TH-Angehöriger
Erfindung
↓
Erfindungsmeldung
an TIB-Stelle
Eingangsbestätigung
TH Wildau /
TIB-Stelle
Eingang der
Erfindungsmeldung
↓
Prüfung der
Erfindungsmeldung
←
(Vollständigkeit,
Rechte Dritter)
→
ggf. unverzügliche
Schutzrechtsanmeldung
beim DPMA
Mitteilung über
Inanspruchnahme
oder Freigabe
Patentverwertungsagentur
(Brainshell)
←
Entscheidung über
Inanspruchnahme oder
Freigabe (nach max. 4
Monaten)
Unverzügliche Bewertung
der Erfindung
→
(schutzrechtliche und
wirtschaftliche Aspekte)
↓
Empfehlung bzgl.
← Schutzrechtsanmeldung ↓
←
Empfehlung bzgl.
Inanspruchnahme
↓ bei Inanspruchnahme
Verwertung und ggf. Schutzrechtsanmeldung im Ausland
Fbl_3.6.3_04_00
Revisionsdatum: 16.07.2015
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Ablaufschema: Verwertung von Computersoftware i.S.v. § 69b UrhG
Erfinder
Erfindung i.S.v.
§ 69a UrhG
(Computersoftware)
↓
Erfindungsmeldung
an TIB-Stelle
Eingangsbestätigung
Lizenzierung an
Erfinder
TH Wildau,
TIB-Stelle
Eingang der
Erfindungsmeldung
↓
Prüfung der
Erfindungsmeldung
←
(Vollständigkeit,
Rechte Dritter)
TH Wildau,
Hochschulgremium1
→
↙
↓
Lizenzierung an
Industrie
Entscheidung über
Verwertung innerhalb von
→
sechs Wochen
Lizenzierung /
Lizenzvertrag
↓
1
Präsident, Vizepräsident Forschung, Kanzler, Leiter TIB Stelle (nach Abstimmung durch/Beratung durch
Brainshell). Ggf. ist weiterer externer Sachverstand (z.B. juristischer Sachverstand) heranzuziehen. Der
„Erfinder“ (Entwickler der Computersoftware) soll gehört werden.
Fbl_3.6.3_04_00
Revisionsdatum: 16.07.2015
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