Ablaufschema: Verwertung von Erfindungen i. S. d. Arbeitnehmererfindungsgesetzes (technische Erfindungen [ggf. auch Software], die als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden können) Erfinder / TH-Angehöriger Erfindung ↓ Erfindungsmeldung an TIB-Stelle Eingangsbestätigung TH Wildau / TIB-Stelle Eingang der Erfindungsmeldung ↓ Prüfung der Erfindungsmeldung ← (Vollständigkeit, Rechte Dritter) → ggf. unverzügliche Schutzrechtsanmeldung beim DPMA Mitteilung über Inanspruchnahme oder Freigabe Patentverwertungsagentur (Brainshell) ← Entscheidung über Inanspruchnahme oder Freigabe (nach max. 4 Monaten) Unverzügliche Bewertung der Erfindung → (schutzrechtliche und wirtschaftliche Aspekte) ↓ Empfehlung bzgl. ← Schutzrechtsanmeldung ↓ ← Empfehlung bzgl. Inanspruchnahme ↓ bei Inanspruchnahme Verwertung und ggf. Schutzrechtsanmeldung im Ausland Fbl_3.6.3_04_00 Revisionsdatum: 16.07.2015 Seite 1 von 2 Ablaufschema: Verwertung von Computersoftware i.S.v. § 69b UrhG Erfinder Erfindung i.S.v. § 69a UrhG (Computersoftware) ↓ Erfindungsmeldung an TIB-Stelle Eingangsbestätigung Lizenzierung an Erfinder TH Wildau, TIB-Stelle Eingang der Erfindungsmeldung ↓ Prüfung der Erfindungsmeldung ← (Vollständigkeit, Rechte Dritter) TH Wildau, Hochschulgremium1 → ↙ ↓ Lizenzierung an Industrie Entscheidung über Verwertung innerhalb von → sechs Wochen Lizenzierung / Lizenzvertrag ↓ 1 Präsident, Vizepräsident Forschung, Kanzler, Leiter TIB Stelle (nach Abstimmung durch/Beratung durch Brainshell). Ggf. ist weiterer externer Sachverstand (z.B. juristischer Sachverstand) heranzuziehen. Der „Erfinder“ (Entwickler der Computersoftware) soll gehört werden. Fbl_3.6.3_04_00 Revisionsdatum: 16.07.2015 Seite 2 von 2
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