Unterstützungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche Helfer

Fachstelle für Senioren und Bürgerschaftliches Engagement
Unter diesem Link können die Anträge/Vordrucke abgerufen werden:
https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/buergerinnen_und_buerger/
Unterstützungsmöglichkeiten für Ehrenamtlicher Helfer
Ehrenamtliche Helfer können Asylbewerber bei der Lösung vieler Probleme helfen und sie
unterstützen.
1.) Ehrenamtliche Helfer können die Asylbewerber besuchen
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um ihnen amtliche Schreiben und/oder Vorgänge, die sie nicht verstehen, zu
erklären,
um notwendige Arzttermine zu vereinbaren und sie ggf. zum Arzt zu begleiten,
um sie bei Behördengängen zu unterstützen,
um sie bei der Anmeldung bei einer Kindertagesstätte/Schule zu unterstützen,
um ihnen bei Fragen zu Alltagsproblemen zur Seite zu stehen.
2.) Ehrenamtliche Helfer können schulpflichtigen Kindern bei ihren Hausaufgaben
helfen und so auch deren Deutschkenntnisse verbessern.
3.) Ehrenamtliche können Asylbewerber in Einrichtungen und Sozialkaufhäusern begleiten
oder zeigen ihnen Einkaufsmöglichkeiten, wo sie günstig Lebensmittel, Bekleidung, Hausrat
und Ähnliches erhalten können.
4.) Ehrenamtliche können ein Bindeglied zwischen Vereinen vor Ort und den Asylbewerbern
sein. Sie können über angebotene Sportarten für Kinder und Jugendliche im Rahmen
informieren und auf kirchliche oder caritative Jugendgruppen und deren Freizeitprogramme
verweisen. Es können zudem Anregungen für die Freizeitgestaltung gegeben und ggf. auch
organisiert werden.
5.) Ziel ist, „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu geben. Unterstützung soll nur dort gegeben werden, wo
es nötig ist, damit die Flüchtlinge möglichst bald integriert und selbständig in unserer
Gemeinschaft leben können.
Dies soll keine abschließende Aufzählung sein. Sie bietet lediglich Anregungen
und Beispiele für mögliche Unterstützungsleistungen.
In ihrem Engagement werden die Helfer, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, von
den verschiedenen Stellen im Landratsamt unterstützt.
Es handelt sich um ein reines Ehrenamt.
Eine Aufwandsentschädigung ist hierfür nicht vorgesehen. Jedoch besteht die Möglichkeit für
ehrenamtliche Helfer, die die Rahmenbedingungen erfüllen(z.B.:2 Jahre ehrenamtliche
Tätigkeit mit mehr als 5 Stunden die Woche,…), die sogenannte Ehrenamtskarte zu
beantragen, die zahlreiche Vergünstigungen beinhaltet.
Informationen zur Ehrenamtskarte
Fr. Woitek-Bremberger
Tel: 08561/20-529
[email protected]