Fachstelle für Senioren und Bürgerschaftliches Engagement Unter diesem Link können die Anträge/Vordrucke abgerufen werden: https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/buergerinnen_und_buerger/ Unterstützungsmöglichkeiten für Ehrenamtlicher Helfer Ehrenamtliche Helfer können Asylbewerber bei der Lösung vieler Probleme helfen und sie unterstützen. 1.) Ehrenamtliche Helfer können die Asylbewerber besuchen • • • • • • um ihnen amtliche Schreiben und/oder Vorgänge, die sie nicht verstehen, zu erklären, um notwendige Arzttermine zu vereinbaren und sie ggf. zum Arzt zu begleiten, um sie bei Behördengängen zu unterstützen, um sie bei der Anmeldung bei einer Kindertagesstätte/Schule zu unterstützen, um ihnen bei Fragen zu Alltagsproblemen zur Seite zu stehen. 2.) Ehrenamtliche Helfer können schulpflichtigen Kindern bei ihren Hausaufgaben helfen und so auch deren Deutschkenntnisse verbessern. 3.) Ehrenamtliche können Asylbewerber in Einrichtungen und Sozialkaufhäusern begleiten oder zeigen ihnen Einkaufsmöglichkeiten, wo sie günstig Lebensmittel, Bekleidung, Hausrat und Ähnliches erhalten können. 4.) Ehrenamtliche können ein Bindeglied zwischen Vereinen vor Ort und den Asylbewerbern sein. Sie können über angebotene Sportarten für Kinder und Jugendliche im Rahmen informieren und auf kirchliche oder caritative Jugendgruppen und deren Freizeitprogramme verweisen. Es können zudem Anregungen für die Freizeitgestaltung gegeben und ggf. auch organisiert werden. 5.) Ziel ist, „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu geben. Unterstützung soll nur dort gegeben werden, wo es nötig ist, damit die Flüchtlinge möglichst bald integriert und selbständig in unserer Gemeinschaft leben können. Dies soll keine abschließende Aufzählung sein. Sie bietet lediglich Anregungen und Beispiele für mögliche Unterstützungsleistungen. In ihrem Engagement werden die Helfer, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, von den verschiedenen Stellen im Landratsamt unterstützt. Es handelt sich um ein reines Ehrenamt. Eine Aufwandsentschädigung ist hierfür nicht vorgesehen. Jedoch besteht die Möglichkeit für ehrenamtliche Helfer, die die Rahmenbedingungen erfüllen(z.B.:2 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit mit mehr als 5 Stunden die Woche,…), die sogenannte Ehrenamtskarte zu beantragen, die zahlreiche Vergünstigungen beinhaltet. Informationen zur Ehrenamtskarte Fr. Woitek-Bremberger Tel: 08561/20-529 [email protected]
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