Verein Dorfleben und Soziales in der Gemeinde Aying e.V. Helfer-Information Asyl Gemeinde Aying Der Verein haftet bei allen Verweisen auf fremde Internetseiten im Rahmen dieser Broschüre, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, nicht für deren Inhalte. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher Art dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde. Auf die aktuelle oder zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder Urheberschaft der Internetseiten hat der Verein keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der Internetseiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Impressum Herausgeber: Verein Dorfleben und Soziales in der Gemeinde Aying e.V. Redaktion: Helferkreis Kommunikation, Bäumer / Beil Druck: flyeralarm.com, 1. Auflage: 250 Stück 2 Helferkreis Asyl Aying Viele Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Krieg, Folter und Vertreibung. Oder wie unser Bürgermeister, Herr Johann Eichler sagt: „Es ist eine Zeit der Völkerwanderung und wir sind ein Teil davon“. Wir wollen den Menschen, die zu uns nach Aying kommen, einen sicheren und freundlichen Ort bieten. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die in Aying dazu beitragen wollen, den Flüchtlingen und Asylsuchenden ihren Start in Aying zu erleichtern, ihnen mit ihrem Engagement über die ersten Hürden zu helfen, soll dieser Leitfaden nützliche Informationen geben. 3 Inhaltsverzeichnis 1) Informationen für Helfer a) Helferkreis – wie läuft das? b) Ansprechpartner c) Tipps für Helfer/-innen d) Datenschutz e) Versicherungsschutz f) Erweitertes Führungszeugnis 2) Mit wem haben wir es zu tun? 3) Grundbegriffe zum Thema Asyl a) Ablauf des Verfahrens b) Anhörung c) Entscheidung (Anerkennung oder Ablehnung) 4) Leistungen während des Asylverfahrens a) Asylsozialberatung b) Soziale Leistungen c) Monatliche Leistungen d) Medizinische Versorgung e) Kinder f) Sprachintegration g) LandkreisPass 5) Leistungen nach der Entscheidung über den Asylantrag a) Antrag auf Aufenthaltstitel b) Antrag auf Arbeitslosengeld II / Hartz IV c) Antrag auf Kindergeld d) Ausländeramt 6) Arbeit und Ausbildung 7) Argumentationshilfen 4 1. Informationen für Helfer a) Helferkreis Asyl – wie läuft das? Der Helferkreis Asyl wird vom Verein Dorfleben und Soziales in der Gemeinde Aying e.V. (nachfolgend auch als DSGA bezeichnet) organisiert und koordiniert. Es haben sich Gruppen mit verschiedenen Schwerpunktthemen gebildet, die über ein Kernteam miteinander vernetzt sind. Aktionsgruppe Sobald die Flüchtlinge bei uns ankommen, gibt es eine ganze Menge zu tun. Die Menschen willkommen heißen, ihnen anfängliche Orientierung geben und über die ersten Tage und Hürden helfen. Für 1-2 Wochen wird sich dieses Team intensiv um die erste Eingewöhnung kümmern. Gruppe Alltag Für Flüchtlinge und Asylsuchende sind Dinge des täglichen Lebens oft große Hürden. Wo kann ich einkaufen? Wie geht das hier? An wen kann ich mich wenden, wenn ich krank bin? Wie komme ich mit den Behörden klar? Die Helfer in der Gruppe Alltagshilfen geben den Flüchtlingen direkte Hilfestellungen und begleiten sie bei Bedarf durch den Ämterdschungel und zu Ärzten, zeigen ihnen Möglichkeiten zum Einkaufen und bei alltäglichen Dingen. Gruppe Freizeit, Sport und Religion Die Flüchtlinge kommen in eine für sie völlig neue Umgebung und dürfen in den ersten Wochen und Monaten keine Arbeit antreten. Um sie schnell in das Dorfleben zu integ5 rieren, ihnen Gelegenheiten zu bieten, die Flüchtlingsunterkunft zu verlassen und vor allem auch ihre schlimmen Erlebnisse für eine Weile zu vergessen, sorgt die Gruppe Freizeit, Sport und Religion für verschiedene Angebote: z.B. Rundgang und Vorstellung der Gemeinde Aying, Einbindung in das vorhandene Sportprogramm der Gemeinde, Spielnachmittage oder Unterstützung bei persönlicher Religionsausübung. Gruppe Sprachförderung Die geflüchteten Menschen können sich bei uns nur dann zurechtfinden und integrieren, wenn die bestehenden sprachlichen Barrieren abgebaut werden. Die finanzielle Förderung von Sprachkursen für Asylbewerber/-innen ist behördenseitig nicht gesichert, deshalb kümmert sich in unserer Gemeinde die Gruppe Sprachförderung zu Beginn um Deutschunterricht bzw. Hausaufgabenhilfe für die Flüchtlinge. Gruppe Kommunikation Ob Informationen für die Bürgerinnen und Bürger in Aying zu Themen aus der Flüchtlingsarbeit, eine Informationsmappe für die Flüchtlinge oder Informationen für die Helfer: Viel Wissen muss gesammelt, gebündelt, aufbereitet und verbreitet werden. Die Gruppe Kommunikation hat sich diese Themen auf die Fahnen geschrieben. 6 b) Ansprechpartner Sie wollen gerne mithelfen? Wunderbar. Bitte wenden Sie sich an den Verein Dorfleben und Soziales in der Gemeinde Aying e.V. Veronika Stahuber (Organisation des Helferkreises Asyl) [email protected] Dorfstrasse 3, Großhelfendorf, Tel. 08095/875977, Mobil: 0157/33940103 Jeweils Freitag 10-12 Uhr (außerhalb der Ferien) Susanne Schwarze (Ansprechpartnerin im Bereich Asyl), [email protected] Dienstag 16-18 Uhr, Donnerstag 10-12 Uhr (außerhalb der Ferien) Rosi Fritzsche (1. Vorsitzende), [email protected] (Termine nach Vereinbarung). In unserer Geschäftsstelle erhalten Sie auch weitere Informationen bzw. Merkblätter zum Asylverfahren, Datenschutz und zur Handhabung von Spenden. c) Tipps für Helfer/-innen Tipp 1: Selbständigkeit fördern, nicht alles abnehmen Es ist das Ziel der überwiegenden Mehrheit der Asylsuchenden, sich in Deutschland zu integrieren. Dazu benötigen sie unsere Unterstützung. Aber vergessen Sie bitte nicht, dass wir es teilweise mit sehr gut ausgebildeten Leuten zu tun haben. Diese möchten auch gefordert werden und Dinge selbst erreichen. 7 Tipp 2: Nicht über Fluchterfahrungen ausfragen Zunächst sind die Asylsuchenden froh, angekommen zu sein und beginnen sich sicher zu fühlen. Je nach den Erfahrungen in den letzten Monaten wird dies unterschiedlich lange dauern. Geben Sie ihnen diese Zeit. Wenn ein Vertrauensverhältnis gewachsen ist, werden die Asylbewerber/-innen von sich aus das Bedürfnis haben, über ihre Flucht zu sprechen. Tipp 3: Kulturelle Unterschiede achten „Andere Länder, andere Sitten“. Was im Urlaub gilt, macht sich auch bei den Asylsuchenden bemerkbar. Sie kommen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Gewohnheiten. Oftmals ist Deutschland die erste Berührung mit der europäischen und christlichen Kultur. Erläutern Sie den Asylbewerbern viel über unsere Kultur und geben Sie ihnen Zeit, das Neue zu verarbeiten. Tipp 4: Bedenken Sie das unterschiedliche Rollenverständnis von Mann und Frau Im Rollenverständnis zwischen Mann und Frau sind viele Dinge in den Herkunftsländern der Asylsuchenden komplett verschieden. Das zeigt sich bei alltäglichen Dingen, aber auch beispielsweise beim Arztbesuch. Dann sollten immer Frauen auch Frauen begleiten. Tipp 5: Schenken – sinnvoll und in Maßen Die Asylbewerber/-innen sollen unsere Geschenke achten und nicht als Selbstverständlichkeit hinnehmen. Deshalb denken Sie bitte daran, mit Augenmaß zu unterstützen. 8 Tipp 6: ICH-Botschaften senden Wenn Sie sich als Helfer/-in über das Verhalten eines Asylbewerbers, einer Asylbewerberin ärgern, weil er/sie beispielsweise unpünktlich war, können Sie am besten mit Ich-Botschaften eine Enttäuschung vermitteln. Z.B. „Ich bin sehr traurig, weil…“ statt „Hier in Deutschland ist man immer pünktlich“. Tipp 7: Denken Sie auch an sich Die Unterstützung der Asylsuchenden ist meist eine zusätzliche ehrenamtliche Tätigkeit. Sie als Helfer/-in bringen viele Eindrücke und Erfahrungen mit und werfen vielleicht auch Fragen auf. Achten Sie auf sich und ziehen Sie sich von Zeit zu Zeit etwas zurück, wenn es nötig ist. Wenn Sie sich mit jemanden besprechen wollen, können manchmal andere Helfer/-innen aus den Helferkreisen gute Ansprechpartner sein. Tipp 8: Grenzen der Tätigkeit beachten Es ist schön, wenn Sie sich, soweit es Ihnen möglich ist, einbringen und einen Kontakt zu den Asylsuchenden aufbauen. Aber achten Sie auf die Grenzen der Helfertätigkeit: Rechtliche Beratungen oder psychologische Betreuung gehören in die Hände von Profis. Wir sind uns unserer Schweigepflicht bewusst und respektieren die Grundlagen von Datenschutz. d) Dolmetscher Dolmetscher können über den Verein Dorfleben und Soziales nachgefragt und ggf. organisiert werden. 9 e) Versicherungsschutz Der Verein hat eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung für ehrenamtlich/freiwillig Tätige abgeschlossen. Das heißt für Aying, dass die im Helferkreis ehrenamtlich Tätigen über eine DSGA-vereinsinterne Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert sind. Dies bedeutet konkret …. … für Haftpflichtschäden, die im Zuge der ehrenamtlichen Tätigkeit für den Verein bei Dritten oder an Sachen, z.B. bei den Asylbewerbern, in der Asylbewerberunterkunft etc., entstehen. Aber Achtung: Haftpflichtschäden, die durch Dritte bei den Helfern selbst entstehen, sind nicht mitversichert; hierzu benötigt der Schadenverursacher eine eigene Haftpflichtversicherung. Außerdem sind sämtliche Schäden, die ehrenamtliche Helfer durch Kfz-Gebrauch verursachen, in der Vereinshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. … für Unfälle, die im Rahmen der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Helferkreis entstehen können: In der vereinsinternen Unfallversicherung sind alle ehrenamtlichen Mitarbeiter und Teilnehmer von Vereinsveranstaltungen mitversichert, d.h. wenn ein Asylbewerber/-in ehrenamtlich für den Verein tätig ist bzw. ein Teilnehmer/-in einer Vereinsveranstaltung ist, dann ist dieser auch in der Unfallversicherung umfasst. 10 Aber Achtung: Fahrten im privaten Pkw zum Arzt, Sport, zur Behörde gelten nicht als Vereinsveranstaltung, somit sind die Teilnehmer/-innen bei Fahrten im Pkw nicht über die DSGA Vereinsversicherung unfallversichert. Auch Schadenersatzansprüche Dritter gehen immer zu Lasten der zuständigen privaten Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Asylbewerber/-innen selbst sind über den DSGAVerein nur dann im Rahmen der Vereinshaftpflicht versichert, wenn sie im Auftrag des Vereins eine Tätigkeit ausführen und dabei einen Dritten schuldhaft schädigen. Im Rahmen der Vereins-Unfallversicherung gelten die Asylbewerber/-innen als versichert, falls sie für den Verein ehrenamtlich tätig sind oder als Teilnehmer von Vereinsveranstaltungen. Soweit Asylbewerber/-innen keine Aufgaben für den Verein ausführen, sondern lediglich vom Helferkreis betreut werden, sind sie nicht über den Verein versichert. f) Erweitertes Führungszeugnis Für die Tätigkeit im Helferkreis ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich. Sobald Sie sich als Helfer/-in beim Verein Dorfleben und Soziales gemeldet haben, wird das Führungszeugnis für Sie beantragt und per Post zu Ihnen nach Hause versendet. Bitte legen Sie es dann im Verein vor. 2. Mit wem haben wir es überhaupt zu tun? In den vergangenen Jahren sind viele Menschen über das Mittelmeer geflohen. Sie alle versuchen Armut, Krieg, 11 Terror, Vertreibung und Unterdrückung zu entkommen. Viele Flüchtlinge geben ihren ganzen Besitz auf und bezahlen sehr viel Geld um nach Deutschland zu gelangen. Die Fluchtwege sind oft sehr gefährlich. Unzählige haben dabei ihr Leben gelassen. Einige Herkunftsländer kurz beleuchtet: Syrien: Dort herrscht Bürgerkrieg (2015 im 5. Jahr), bisher sind ca. 220.000 Menschen im Konflikt ums Leben gekommen, davon ca. 65.000 Zivilisten, 4 von 5 Bürgern leben in Armut. Ein Ende der Kämpfe ist nicht absehbar, alle Vermittlungsbemühungen sind gescheitert und die Kämpfe wüten in beispielloser Brutalität. Landessprache: Arabisch Religion: ~ 87% Muslime, davon ~ 74% Sunniten, ~ 10% Christen Eritrea: Land der Diktatur, Andersdenkende werden gefoltert, Präsident Afwerki hat das Land abriegeln lassen, selbst UN-Sondergesandte kommen nicht hinein. Junge Menschen fliehen vor Militärdienst und „moderner Sklaverei“, es herrscht bittere Armut. Landessprache: Englisch, Tigrinya, Arabisch Religion: ~ 50% Muslime, ~48% Christen Mali: Tuareg-Rebellen erhoben sich 2012 zu einem Militärputsch, franz. Militäreinsatz und UN-Blauhelme waren im Jahr 2013 im Einsatz. Die Islamisten kon12 trollieren Religion und üben Anschläge aus. Mali zählt zu den ärmsten Ländern der Welt. Landessprache: Französisch Religion: ~ 90% Sunniten, ~ 5% Christen Nigeria: Es herrscht massive Korruption und Terror der Gruppe Boko Haram, mit Kämpfen der Miliz seit 2009 um einen islamistischen Staat zu schaffen, 2014 wurden allein 10.000 Menschen getötet, zuletzt mehrere hundert Mädchen entführt, lt. Transparency Intern. gehört das Land zu den Korruptesten. Landessprache: Englisch Religion: ~ 50% Muslime und ~ 48% Christen Somalia: Nach Bürgerkriegen ein Land ohne funktionierende Zentralregierung, Hunderttausende überleben nur mit Unterstützung von Hilfsorganisationen, islamistische Miliz terrorisiert Landesteile. Landessprache: Arabisch, Somali Religion: Muslime, fast 100% Sunniten Palästinenser-Gebiete: Eine jahrzehntelange Flüchtlingskrise, Millionen leben in Nachbarstaaten Syrien, Libanon, Jordanien ohne Bürgerrechte. Junge Menschen versuchen zu entkommen, vollständige Abhängigkeit von internationaler Hilfe. Landessprache: Arabisch Religion: ~ 98,5% Muslime 13 Afghanistan: Nach Bürgerkriegen große Armut und Terrorvergangenheit, Taliban-Herrschaft, Einsätze von NATO um für innere Sicherheit zu sorgen. Landessprache: Paschtunische Sprache, Dari Religion: ~ 99,9% Muslime Pakistan: Gewaltsame Konflikte zw. versch. Volks- und Glaubensgruppen, dazu Militärdiktatur und Terroranschläge. Landessprache: Urdu, Englisch Religion: ~ 97% Muslime, ~3% Christen, Hindus, Sikhs, Parsen und Buddhisten 3. Grundbegriffe zum Thema Asyl a) Ablauf des Asylverfahrens Wir möchten hier einen kurzen und doch verständlichen Überblick bieten über den Ablauf des Asylverfahrens, Leistungen und auch Grenzen der Helfertätigkeit. Die Informationen zur Handhabe verändern sich schnell und somit ist es sehr hilfreich, sich gelegentlich in den allgemeinen Medien oder den genannten Internetseiten hierzu zu informieren. Dieser Abschnitt dient den Asylhelfer/-innen als Hintergrundinformation und stellt keine Grundlage für Beratungen etc. von Asylbewerbern dar. Gibt sich eine asylsuchende Person zu erkennen, so beginnt das Asylverfahren. Details zum Ablauf des Asylverfahrens sind im Asylverfahrensgesetz festgelegt (http://www.gesetze -im-internet.de/asylvfg_1992). In 14 der Regel muss der Asylbewerber/-in seinen/ihren Antrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Entsprechend erfolgt eine erste Überweisung in eine Erstaufnahmeeinrichtung. Nach dem Verteilungsschlüssel, dem sog. Königsteiner Schlüssel, werden die Asylsuchenden in das zuständige Bundesland, und dort in die zuständige Einrichtung weitergeleitet. Bei der Antragstellung wird ein Ausweisdokument, die Aufenthaltsgestattung, ausgestellt. Diese muss der/die Antragsteller/-in immer bei sich tragen und bei Polizeikontrollen vorlegen. Der Aufenthaltsstatus verändert sich im Laufe des Prozedere und bis zum Abschluss des Asylverfahrens sind sie Asylbewerber/-innen. Kontingentflüchtlinge: Unabhängig von einem Asylverfahren entscheidet die Regierung in bestimmten Fällen, Kontingente von Flüchtlingen aufzunehmen. Zurzeit gibt es ein Kontingent für Flüchtlinge aus Syrien. Sie unterliegen nicht den Beschränkungen von Asylbewerbern. Flüchtlinge mit Duldung: Viele Flüchtlinge können aufgrund von Abschiebehindernissen, wie z.B. gesundheitlichen Gründen, nicht abgeschoben werden und bleiben mit einer sog. „Duldung“ in Deutschland. 15 Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge: Bei einem positiven Ausgang des Asylverfahrens ist der Asylbewerber/-in dann Asylberechtigte/-r oder anerkannter Flüchtling und genießt den Schutz nach internationalen Bestimmungen, wie der Genfer Flüchtlingskonvention oder nach nationalen Rechtsvorschriften. Nach der Antragstellung erfolgt die Unterbringung in zentralen oder dezentralen Quartieren, welche durch den Landkreis nach den Bestimmungen des Aufnahmegesetzes (AufnG) und der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) bestimmt werden. In unserer Gemeinde Aying wird die Unterbringung der Asylbewerber/-innen in einem Neubau – bis zur Fertigstellung vorrübergehend in Wohncontainern – auf einem Grundstück nahe dem S-Bahnhof Aying erfolgen. b) Anhörung Die Anhörung ist der wichtigste Termin des Antragstellers im Asylverfahren und ist grundsätzlich nicht öffentlich. Beteiligt sind der Antragsteller, sein Verfahrensbevollmächtigter (Rechtsanwalt, Vormund) und der Entscheider des BAMF. Ein Dolmetscher dient als Sprachmittler. Auf Wunsch kann der Asylbewerber einen Vertreter des UNFlüchtlingskommissariats (UNHCR) an seiner Anhörung teilnehmen lassen. Weitere Personen können nur nach Zustimmung von Asylbewerber und BAMF teilnehmen. Über die Anhörung wird eine Niederschrift angefertigt, die der Antragsteller in Kopie erhält. 16 Die Zeitdauer bis zur Anhörung über den Asylantrag kann von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren dauern. Weiterführende Informationen zur ausführlichen Beschreibung des Asylverfahrens liegen in der Geschäftsstelle des Vereins Dorfleben und Soziales Aying aus bzw. können unter folgendem Link nachgelesen werden: http://www.bamf.de. c) Entscheidung über den Asylantrag Aufgrund der Anhörung beim BAMF erfolgt eine schriftliche Entscheidung. Es bestehen mehrere Entscheidungsoptionen, die kurz erläutert werden: 17 Ablauf des Asylverfahrens Quelle: Ratgeber für Asylhelfer, Wolfratshausen, 2015 (angepasst) 18 Zunächst erfolgt eine Zuständigkeitsprüfung. Der Antrag kann als unzulässig abgewiesen werden, wenn die Einreise über einen sicheren Drittstaat erfolgte. Hierbei handelt es sich nach der Dublin III Verordnung um eine innereuropäische Klärung der Zuständigkeiten für Asylbewerber/-in. In ihr wird geregelt, welcher Mitgliederstaat für einen im Geltungsbereich gestellten Asylantrag zuständig ist. Innereuropäische politische Entscheidungen in der Handhabe des Flüchtlingsstroms befinden sich im steten Wandel, Umbruch und somit permanenter Neudefinition auf EUBundes- und Landesebene. Wir müssen hier auf die aktuellen zeitnahen Informationen des BAMF verweisen (http://www.bamf.de). c) 1. Anerkennung Option 1: Anerkennung des Asylberechtigten nach Artikel 16a des Grundgesetzes. Art. 16a sagt, dass politisch Verfolgte das Asylrecht genießen, davon ausgenommen sind jedoch Menschen, welche aus sicheren Staaten oder der EU einreisen. Entscheidend ist, dass die Verfolgung von Staaten oder staatsähnlichen Gruppierungen ausgehen muss. Option 2: Feststellung des Flüchtlingsschutzes nach §3 Abs. 1 des AsylVfG. Demnach gilt ein Ausländer als „Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, falls er/sie sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer 19 bestimmten sozialen Gruppe außerhalb seines Herkunftslandes befindet“. Option 3: Subsidiärer Schutz § 4 Abs. 1 AsylVfG Dieser Schutz kann gewährt werden, wenn - Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung drohen - Gefahr auf Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe bestehen - Ernsthafte individuelle Gefahr des Lebens ...infolge willkürlicher Gewalt i.R. eines ....bewaffneten Konflikts besteht. Option 4: Nationaler Abschiebeschutz § 60 Abs. 5 und 7 des AufenthG Dieser Schutz besteht, wenn schwerwiegende Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen. c) 2. Ablehnung - Aussetzung der Abschiebung und damit eine Duldung erfolgt, wenn ein Abschiebehindernis vorliegt z.B. eine Erkrankung, Fehlen eines Reisepasses. - Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“, wenn z.B. eine Täuschung durch den Antragsteller/-in über die eigene Identität erfolgte, gefälschte Beweismittel vorgelegt wurden oder angenommen werden muss, dass vom Antragsteller/-in eine Gefahr für die Sicherheit Deutschlands ausgeht. 20 Auswirkungen der Entscheidung Die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt - Option 1 und 2 für die Dauer von 3 Jahren - Option 3 für die Dauer von 1 Jahr - Option 4 für die Dauer von mind. einem Jahr - Option 5 Duldung ist entsprechend der Definition im Aufenthaltsrecht eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung und stellt keinen Aufenthaltstitel dar. Nach § 25 Abs. 5 des AufenthG besteht nach 18 Monaten Duldungszeit ein Soll-Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Für rechtshilfesuchende Asylbewerber/-innen gibt es in München mehrere Anlaufstellen, insbesondere - Anwälte im Eine-Welt-Haus: www. rechtshilfemuenchen.de - Amnesty International: www.amnesty-muenchen-asyl.de - Infobus des Münchner Flüchtlingsrates: www.muenchnerfluechtlingsrat.de/infobus/infokontakt. 4. Leistungen während des Asylverfahrens a) Asylsozialberatung Alle Asylsuchenden und Flüchtlinge können kostenlos eine soziale Beratung zu folg. Themen in Anspruch nehmen: - Umgang mit Behörden und karitativen Einrichtungen - Hilfe bei der Betreuung und schulischen Eingliederung von Kindern und Jugendlichen - Hilfe bei der Anmeldung in Kindergärten und Stellen der Kostenanträge - Beratung über rechtliche Situation und bei Bedarf 21 Vermittlung von Rechtsanwälten - Förderung der Bereitschaft zur Rückkehr (Rückkehrberatung) - Hilfe in besonderen Lebenslagen (Krankheit, Traumatisierung, Behinderung, Krisensituationen) Ansprechpartner: LRA-München, Ansprechpartner: Caritas-München b) Soziale Leistungen Unterkünfte Nach § 53 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) sind Asylsuchende verpflichtet, in den ihnen zugewiesenen Unterkünften zu wohnen. Im Landkreis München-Land sind Asylbewerber in dezentralen Unterkünften untergebracht. Eine private Wohnsitznahme und damit die Entbindung von der Verpflichtung, in einer Asylunterkunft zu wohnen, kann auf Antrag abgesehen werden, wenn der Asylsuchende keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr benötigt. Die kann durch ein eigenes Einkommen bzw. durch Einkommen des Ehepartners möglich sein. Aufenthaltsort Asylbewerber/-innen dürfen sich nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich vorübergehend ohne räumliche Beschränkung im Gebiet der gesamten Bundesrepublik aufhalten. Die sog. Residenzpflicht wurde 22 abgeschafft. Die Verpflichtung, unter der zugewiesenen Adresse Wohnung nehmen zu müssen, besteht weiterhin fort. Bei Straftätern und Personen, bei denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt geworden sind oder bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen konkret bevorstehen, kann eine Residenzpflicht wieder angeordnet werden. Je nach Verfahrensstand und Besonderheiten des Einzelfalls werden die Gestattungen für einen Zeitraum von meist sechs Monaten ausgestellt. c) Monatliche Leistungen Asylbewerber erhalten während des Asylverfahrens für 15 Monate Grundleistungen lt. § 3 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - Kosten der Unterkunft inkl. Nebenleistungen (z.B. Strom, Heizung, Wasser) sowie Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsausstattung (Sachleistungen) - Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums (Taschengeld) - Sicherstellung des physischen Existenzminimums (Grundleistung) Die Höhe der Unterstützung ist u.a. vom Alter und Familienstand des Asylbewerbers abhängig. Die Leistungsbescheide werden für jede Bedarfsgemeinschaft extra berechnet. Als Beispiel erhält ein alleinstehender Erwachsener insges. 326,00€ wovon 143,00€ Taschengeld (sozio.kultur. 23 Existenzminimum) sind und 183,00 € notwendiger Bedarf (phys. Existenzminimum). Die Wohnung, Energie und Wohnungsinstandhaltung wird als Sachleistung erbracht (Stand 2015). Da die finanziellen Hilfen lt. §3 Abs. 4 AsylbLG aus rechtlichen Gründen persönlich auszuhändigen sind, können die Gelder nicht auf Bankkonten überwiesen werden. Die Auszahlung findet jeweils zum Monatsbeginn im Rathaus der Gemeinde Aying statt. Die genauen Auszahlungstermine werden im Voraus in den Unterkünften per Aushang bekannt gegeben. Rundfunkbeiträge Die Asylbewerber sind solange von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit, solange sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Befreiung ist an die Person gebunden und nicht an die Wohnung. Sollte ein Schreiben des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio ankommen, so sind diese an das Landratsamt-Sozialamt weiterzuleiten. Ansprechpartner LRA-München Da die konkrete Zuständigkeit des/der Sozialarbeiters/-in des Landratsamtes für unsere Gemeinde zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses nicht feststand, kann diese im Bedarfsfall beim Verein Dorfleben und Soziales e.V. erfragt werden. 24 d) Medizinische Versorgung Geregelt im Asylbewerberleistungsgesetz. Generell gilt, dass die Asylbewerber keine Krankenkarte erhalten, so wie wir das aus dem Alltag kennen. Asylbewerber/-innen erhalten einen Kranken- oder Zahnbehandlungsschein. Die Ausgabe dieser Scheine erfolgt im Namen des Landratsamtes durch die Gemeindeverwaltung Aying. Hier besteht das Landratsamt darauf, zuerst zum Hausarzt zu gehen und nicht direkt zum Facharzt. Ausnahmen bilden Behandlungen beim Frauenarzt, Zahnarzt und Kinderarzt. Die Zuzahlungspflicht ist grundsätzlich aufgehoben. Das schließt die Versorgung mit Arzneimitteln sowie sonstige zur Genesung erforderliche Leistungen ein. Benötigt ein Asylbewerber/-in einen Dolmetscher, da kein Arzt oder Familienangehöriger übersetzen kann, so werden diese Kosten nach eingeholter Genehmigung ebenfalls übernommen. Aus den Medien konnte entnommen werden, dass in Syrien vereinzelt Fälle von Kinderlähmung (Polio) bzw. Krätze aufgetreten sind. Asylbewerber/-innen werden bereits in der Aufnahmeeinrichtung ärztlich versorgt und, sofern angezeigt, auch beraten. Weitere medizinische Leistungen: Vorsorgeuntersuchungen für Kinder Die Untersuchungen U1 bis U9 sind im Leistungsumfang enthalten. Das beinhaltet auch die amtlich empfohlenen Schutzimpfungen. 25 Schwangerschaft Es wird ein Schwangerschaftsmehrbedarf von 17% nach Vorlage des Mutterpasses ab der 12. Schwangerschaftswoche ausbezahlt. Nach der Geburt des Kindes ist dem Sozialamt eine Geburtsurkunde vorzulegen, erst dann werden die Leistungen für das Kind ausbezahlt. Die Geburtsurkunde wird im Standesamt der Gemeinde Aying beantragt. Sehhilfen Brillen werden nach Feststellung der ärztlichen Notwendigkeit bis zum Alter von 18 Jahren übernommen. Der Augenarzt soll eine Brillenverordnung mit Angabe von Dioptrien und Visus ausstellen, die dann im Sozialamt eingereicht werden muss. Zahnärztliche Behandlungen Zahnärztliche Behandlungen werden im Notfall durchgeführt. Zahnchirurgische oder kieferorthopädische Behandlungen werden jedoch nur übernommen, sofern das im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Der vom Zahnarzt ausgestellte Kosten- und Heilungsplan wird vom Sozialamt an einen Vertrauensarzt zur Begutachtung weitergeleitet. Daraufhin wird eine Entscheidung der Kostenübernahme getroffen. Notfälle Für eine mögliche Notfalleinweisung in ein Krankenhaus ist kein Krankenbehandlungsschein erforderlich. Das Kranken26 haus beantragt eine Kostenübernahme direkt beim Landratsamt München-Land. e) Sprach- und Integrationskurse Während der Laufzeit des Asylantrages werden oftmals keine Sprachkurse für die Asylbewerber gefördert. Daher nehmen die durch ehrenamtliche Helfer angebotenen Deutschkurse einen sehr hohen Stellenrang ein, denn das Erlernen der deutschen Sprache ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration und die Übernahme einer Beschäftigung. Bei uns in Aying werden Kurse angeboten und können individuell an die Anforderungen der Teilnehmer angepasst werden. Genauere Angaben erhalten Sie über den jeweiligen Helferkreis. Der Besuch eines Integrationskurses ist während des Asylverfahrens nicht möglich. f) Kinder Besuch von Krippen und Kindergärten Das Recht auf einen Platz in der Kindertageseinrichtung besteht genauso für deutsche Kinder wie für Kinder der Asylbewerber. Weitere Leistungen der Jugendhilfe (z.B. Erziehungshilfen) werden vom Kreisjugendamt übernommen. Dies ist gleichzeitig auch für den Kinderschutz bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindergefährdung zuständig. Für Kinderkrippen und –gärten ist bei der jeweiligen Einrichtung ein Antrag auf Aufnahme zu stellen. Anschließend muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Dabei ist zu 27 beachten, dass aktuell eine Betreuungszeit bis höchstens 5 Stunden pro Tag übernommen wird. Schulbesuch Die allgemeine Schulpflicht gilt nach einem dreimonatigen Aufenthalt auch für die Kinder der Asylbewerber/-innen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Grundschulbesuch erfolgt in der Schule des jeweiligen Wohnortes. Weiterführende Schulen werden individuell zugewiesen. Ferner bestehen Fördermöglichkeiten bei der Übernahme für Gebühren für unsere Mittagsbetreuung und der Kosten für die Verpflegung in der Kindertagesstätte. Antrag auf Leistung zu Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) Der BUT-Antrag ist beim Sozialamt einzureichen. Es werden bei Kindern bis 18 Jahren folgende Leistungen unterstützt: - Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung - Mehrtägige Klassenfahrten - Ergänzende angemessene Lernförderung (Bestätigung der Schule erforderlich) - Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung - Teilhabe am kulturellen und sozialem Leben (z.B. Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilhabe an Freizeiten) Der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe kann von der Internetseite des Landratsamtes heruntergeladen werden. 28 Eltern-/Kindergeld Während des Asylverfahrens besteht kein Anspruch auf Kinder- oder Elterngeld. Sportversicherung Viele Vereine bieten bereits spezielle Sportangebote für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen an. Damit durch diese Angebote nicht noch zusätzliche finanzielle Belastungen auf die Vereine zukommen, übernimmt der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) die kompletten Kosten für eine pauschale Sportversicherung aller Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen, die an Angeboten der BLSV-Mitgliedsvereine teilnehmen. Die Versicherung ist gültig für alle BLSV-Mitgliedsvereine. Abgedeckt sind Unfall- und Haftpflichtschäden im Rahmen der aktuellen Sportversicherung, die der BLSV für seine Vereine mit der ARAG abgeschlossen hat. Wichtigstes Gebot ist dabei die unbürokratische Abwicklung. Sollten die Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen allerdings länger im Verein bleiben und am Spiel- oder Mannschaftsbetrieb teilnehmen, so müssen sie als Mitglieder gemeldet werden. Sonst kann für sie keine Startberechtigung oder ein Spielerpass beantragt werden. Über diese Anmeldung sind sie dann ohnehin in der standardmäßigen Sportversicherung des BLSV versorgt. 29 LandkreisPass: Der LandkreisPass ist für Asylbewerber/-innen grundsätzlich 6 Monate gültig und kann persönlich direkt beim Landratsamt München, Sachgebiet LandkreisPass beantragt werden. Eine Antragstellung per Post ist ebenfalls möglich. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage: www.landkreis-muenchen.de. Zur Beantragung ist erforderlich: Ausgefülltes Antragsformular, ein aktuelles Passbild je Antragsteller/-in, der aktuelle Leistungsbescheid sowie das Ausweisdokument. Inhaber/-innen des LandkreisPasses erhalten Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art, darunter Vergünstigungen bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der Privatwirtschaft. Eine aktuelle Übersicht der Akzeptanzpartner/-in ist auf der Homepage unter: www.landkreismuenchen.de verfügbar. Daneben haben Inhaber/-innen des LandkreisPasses die Möglichkeit, die IsarCard S – Landkreis München zur Benutzung der Verkehrsmittel des MVV für das Gesamtnetz als Monatsticket zu einem vergünstigten Preis zu erwerben. Wochenkarten, Einzelfahrkarten oder Tagestickets sind nicht vergünstigt erhältlich. Die IsarCard S ist nicht übertragbar, es erfolgt keine Rücknahme, Erstattung oder Umtausch. Kinder unter 6 Jahren fahren immer zum Nulltarif mit. Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder fahren in beliebiger Anzahl mit, ansonsten maximal drei Kinder. 30 Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Sachgebiet LandkreisPass unter der zentralen Telefonnummer 089/ 6221- 1700 oder unter: [email protected] zur Verfügung. 5. Leistungen nach der Entscheidung über den Asylantrag Mit dem Entscheid über den Asylantrag enden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG. Um weitere staatliche Unterstützung zu bekommen, sind einige Anträge und Notwendigkeiten zu beachten, die kurz beschrieben werden: Passfoto: Für einige der folgenden Anträge wird ein Passfoto (biometrisch) benötigt. Deshalb ist es sinnvoll, sich einige Passbilder anfertigen zu lassen. Krankenkasse Mit dem Brief über den Entscheid des Asylantrags sollte man sich bei einer Krankenkasse anmelden, um dort eine Versicherungsnummer zu erhalten. Dabei wird bereits das erste Passfoto benötigt. Bankkonto Um später Leistungen beziehen zu können, die nun nicht mehr in der Gemeindeverwaltung ausbezahlt, sondern auf ein Konto überwiesen werden, ist es notwendig, ein Bankkonto (Guthabenkonto) einzurichten. 31 a) Antrag auf Aufenthaltstitel Für jede Person ist unabhängig vom Alter ein „Antrag auf Aufenthaltstitel“ auszufüllen und mit dem Passfoto zu versehen. Die Anträge sind beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde erhältlich und müssen auch dort wieder abgegeben werden. Das Landratsamt vereinbart einen Termin für eine persönliche Vorsprache. Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis – Erteilung bzw. Verlängerung beim LRA München. b) Antrag auf Arbeitslosengeld II/Hartz IV Es empfiehlt sich umgehend nach Erhalt des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II / Hartz IV) zu stellen, da mit Ablauf des Monats der rechtskräftigen Entscheidung des BAMF der Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) endet. Bei festgestellten sonstigen Abschiebungshindernissen endet der Leistungsanspruch nach dem AsylbLG erst mit Erhalt der Aufenthaltserlaubnis. Um Leistungen nach Arbeitslosengeld II zu erhalten, muss persönlich im Jobcenter ein Antrag gestellt werden. Die benötigten ALG II-Formulare sowie Ausfüllhinweise, Merkblätter und Informationen gibt es auf der Internetseite der Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de. Nach dem ersten Gespräch werden die Daten des Antragstellers erfasst und es wird ein Termin beim zuständigen Arbeitsvermittler/-in vereinbart. Hier werden 32 dann die weiteren Schritte für eine Integration in den Arbeitsmarkt besprochen. Die Datenerhebung ist zeitaufwendig, eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, Ausweispapiere sind unbedingt mitzubringen! Nach Genehmigung des Antrages ist für die weitere Betreuung der persönliche Leistungssachbearbeiter/-in zuständig. c) Antrag auf Kindergeld Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für die Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Ein Antrag auf Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse einzureichen. Informationen über die wichtigsten Regelungen sind unter folgendem Link zu finden: http://www.arbeitsagentur.de. d) Ausländeramt Das Ausländeramt wird nach Bearbeitung des Antrages durch die Agentur für Arbeit einen Termin zusenden, bei dem ALLE Antragsteller/-innen anwesend sein müssen. Bei diesem Termin werden u.a. Fingerabdrücke genommen. Antrag auf Wohnberechtigungsschein Anträge auf Vormerkung und Wohnungsberechtigungsscheine werden bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde per Formblatt beantragt. Die Anträge sind bei den Gemeinden erhältlich. Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link zu finden: www.stmi.bayern.de/buw/wohnen. 33 Integrationskurse Nach Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommt der Besuch eines Integrationskurses in Betracht. Die für den Integrationskurs zuständigen Ansprechpartner/-innen können unter: www.landkreismuenchen.de entnommen werden. Das LRA München führt die Integrationskurse durch, für die eine Einladung über das Jobcenter zugesendet wird. Es erfolgt eine Einstufung durch den Anbieter/-in, um den jeweils richtigen Kurs zu ermitteln. Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link zu finden: www.bildungskolleg.de/main/integrationskurse und www.landkreis-muenchen.de. 6. Arbeit und Ausbildung Sofern die Arbeitsagentur zustimmt, können Asylbewerber/-innen nach drei Monaten eine Beschäftigung ausüben. Neben der Absenkung des absoluten Beschäftigungsverbots über drei Monate hinaus, ist Asylbewerbern und Geduldeten künftig die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Ablauf von 15 Monaten gestattet, ohne vorherige Prüfung, ob ein Vorrang von deutschen oder Bewerbern aus EU-Mitgliedsstaaten besteht. Schon vor Ablauf dieser Frist können Asylbewerber/-innen Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5 AsylbLG wahrnehmen. Demnach kommt die Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit in Betracht, sofern die zu leistende Arbeit hinsichtlich Umfang und Zeitpunkt sonst nicht verrichtet würde. Für die geleistete Arbeit wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde 34 ausgezahlt, ohne dass Arbeitsverhältnisse begründet werden (Stand Juni 2015). Somit hat die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit keine Auswirkung auf Fragestellungen der Kranken- und Rentenversicherung. Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, hier ist die Änderung der Aufenthaltsgestattung durch die Ausländerbehörde ausreichend. Die Ausübung einer Beschäftigung ist dem Landratsamt, Sozialamt, unverzüglich mitzuteilen, die aktuellen Gehaltsnachweise sind monatlich vorzulegen. Das monatliche Arbeitseinkommen des Asylbewerbers/-in und dessen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, ist vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhalts heranzuziehen. Ansprechpartner: Die konkrete Zuständigkeit des/der Sozialarbeiters/-in des Landratsamtes für unsere Gemeinde steht zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht fest. Diese kann im Bedarfsfall beim Verein Dorfleben und Soziales e.V. erfragt werden. 7. Argumentationshilfe Bei Veranstaltungen in der Gemeinde oder Treffen mit kritischen Mitbürgern werden Sie auch auf Meinungen stoßen, die eine wünschenswerte Offenheit gegenüber den Asylsuchenden nicht mitbringen. Wir möchten Ihnen ein paar Anregungen geben, wie Sie Vorurteilen oder Kritik an der Arbeit mit Flüchtlingen begegnen können. 35 Es gibt im Internet viele Seiten, die Faktenwissen zur Flüchtlings- und Asylthematik liefern. Hier ein paar Beispiele: http://www.proasyl.de/de/home/gemeinsam-gegenrassismus/fakten-gegen-vorurteile http://www.sueddeutsche.de/politik/faktencheck-zureinwanderung-zahlen-gegen-vorurteile-1.2240831 http://asyl.journalistenschule-ifp.de/fakten-gegenvorurteile Da sich Flüchtlingszahlen, Herkunftsländer und politische Vorgaben immer wieder ändern, empfehlen wir Ihnen, sich immer wieder aktuell zu informieren. Neben den harten Fakten, die in der Argumentation gegenüber Gegnern und Skeptikern dargestellt werden können, kommt es oft darauf an, wie diese Argumente vertreten werden. Dabei ist es hilfreich, nicht gleich auf das Vorurteil mit einem „nein, stimmt nicht“ einzusteigen. Damit eröffnen Sie vermutlich einen verbalen Schlagabtausch. Wie Sie die Aufmerksamkeit des Gesprächspartners erhalten und vielleicht ein Umdenken anstoßen können, zeigen wir am Beispiel der Aussage „Alle Flüchtlinge kommen nach Deutschland“. Der Faktencheck besagt, dass Deutschland im Mittelfeld der aufnehmenden EU-Länder liegt. Gemessen am Anteil der Bevölkerung liegt beispielsweise Schweden weit vor Deutschland. Die Länder, die an die Krisenregionen, wie beispielsweise Syrien angrenzen, tragen die Hauptlast der Flüchtlinge. 36 Bei der Argumentation ist es wichtig, den Gesprächspartner erst einmal ernst zu nehmen. Seine Sichtweise beruht auf seinen Erfahrungen und seinem Kenntnisstand. Also hinterfragen Sie seine Meinung und Einschätzung. Z.B. „Wie viel Prozent der weltweiten Flüchtlinge denken Sie kommen bis nach Deutschland?“ Oder: „Beziehen Sie Ihre Einschätzung auf Europa oder insgesamt?“ Über diese Fragen können Sie erkennen, ob Ihr Gesprächspartner an einem echten Austausch über die Flüchtlingszahlen interessiert ist. Wenn er/sie sich auf die Frage einlässt, haben Sie eine gute Basis, tatsächlich über die Fakten zu sprechen und zu einem echten Meinungsaustausch zu kommen. Beispielsweise könnte das so laufen: Antwort Skeptiker: „Wir nehmen doch mindestens 80% bei uns auf.“ Ihre weitere Frage könnte sein: „Ist das Ihr Bauchgefühl oder haben Sie die Zahl irgendwo gelesen?“ Bleiben Sie dran und bringen den Skeptiker dazu, dass er über seine Sichtweise nachdenken muss, um Ihnen zu antworten. Skeptiker: „Wir sehen doch, dass alle Auffanglager überfüllt sind und jetzt sogar schon Flüchtlinge bis nach Aying kommen.“ Sie: „Ja, das mag einem vielleicht so vorkommen.“ An der Stelle ist wichtig dem Skeptiker zu signalisieren, dass Sie seine Sichtweise verstanden haben. Das bedeutet nicht, dass Sie ihm Recht geben. Jetzt können Sie mit Ihren Argumenten einsteigen: „Leider ist die weltweite Flüchtlingszahl um ein Vielfaches höher. Die meisten Flüchtlinge bleiben in den unmittelbar angrenzenden Ländern zu den Kriegsgebieten/ Krisenregionen…“ 37 Noch ein anderes Beispiel: „Wenn Flüchtlinge kommen, steigt die Kriminalität bei uns“. Helfer: „Ich höre, dass Ihnen die Sicherheit im Ort wichtig ist.“ Skeptiker: „Ja klar. Wir hatten sowieso schon diese Einbruchserie. Jetzt wird es dann doch noch schlimmer.“ Helfer: „Natürlich sind wir alle interessiert, dass Aying ein sicherer Ort ist. Genauso wie es bei uns Menschen gibt, die sich nicht an die Regeln halten, gibt es auch unter den Flüchtlingen schwarze Schafe. Der sicherste Schutz dagegen ist allerdings, die Menschen so gut wie möglich zu integrieren, sie persönlich kennen zu lernen. Sie werden sehen, dass diese Menschen nicht besser und nicht schlechter als andere sind. Je stärker die Flüchtlinge in die Dorfgemeinschaft eingebunden sind, umso besser wird das Zusammenleben funktionieren.“ Der Schlüssel, Menschen für die eigene Argumentation zu gewinnen, ist die gegenseitige Wertschätzung. Es wird trotzdem nicht gelingen, alle zu überzeugen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Wenn Sie merken, dass Sie Ihr Gegenüber nicht erreichen können, lassen Sie einfach die unterschiedlichen Meinungen stehen. Wenn Sie Fragen zu der Argumentationshilfe haben, können Sie sich gerne bei Renate Bäumer melden: [email protected]. 38 Fliehende Menschen mit ihren Bitten um Bleiberecht bewegen, beschäftigen und betreffen uns ALLE. Jetzt findet dieses Ereignis direkt vor unseren Haustüren statt. Neues kann und wird geschaffen. Das konnten wir bei den Vorbereitungsarbeiten zu den uns bisher unbekannten Aufgaben und Herausforderungen erleben. Wir danken den vielen ehrenamtlichen Helfern benachbarter Gemeinden und Organisationen für ihre Antworten auf unsere Fragen, Informationen, Tipps und Hilfestellungen. Die gegenseitige Hilfsbereitschaft und Vernetzung macht Spaß, gibt Zuversicht und ein immenses Gefühl der Verbundenheit. Folgen wir der großen Einladung uns durch diese Herausforderungen selbst und andere besser kennen zu lernen, daran zu wachsen und Neues zu schaffen. 39 Verein Dorfleben und Soziales in der Gemeinde Aying e. V. Wir verstehen uns als Ansprechpartner für die kleinen und großen Belange rund um die Themen Kinder, Jugend, Familie, Behindertenhilfe und Senioren. In der Gemeinde wollen wir soziale Aktivitäten koordinieren und fördern. Unsere Schwerpunkte sind: Mittagsbetreuung an der Grundschule Aying in Großhelfendorf bis 17 Uhr Organisation des Ferienprogramms Helferkreis Asyl Besuchs- und Begleitdienst im Alltag für Senioren des weiteren bieten wir regelmäßige oder gelegentliche Aktionen an: Vermittlung von Babysittern, Tagesmüttern, Nachhilfeunterricht, Haushaltshilfen Selbsthilfegruppe für Legasthenie, AD(H)S, Dyskalkulie Seniorenbetreuung im Seniorenzentrum Helfer- und Unterstützerkreise Selbstsicherheitstraining für Kinder Gesprächskreis Besondere Kinder Beratung (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung) Vorträge über Gesundheit und Soziales Bauchtanz-/Bollywood-Kurse Abendflohmarkt Weihnachtspäckchenaktion Stand am Helfendorfer Weihnachtsmarkt Spinn- und Bastlkuchl Unter www.dorfleben-soziales-aying.de finden Sie alle Ansprechpartner mit Kontaktdaten, als auch unsere aktuellen und fortlaufenden Angebote. 40
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