Helfer-Information Asyl Gemeinde Aying

Verein Dorfleben und Soziales in der Gemeinde Aying e.V.
Helfer-Information Asyl
Gemeinde Aying
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Impressum
Herausgeber: Verein Dorfleben und Soziales in der Gemeinde Aying e.V.
Redaktion: Helferkreis Kommunikation, Bäumer / Beil
Druck: flyeralarm.com, 1. Auflage: 250 Stück
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Helferkreis Asyl Aying
Viele Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Krieg,
Folter und Vertreibung. Oder wie unser Bürgermeister,
Herr Johann Eichler sagt: „Es ist eine Zeit der Völkerwanderung und wir sind ein Teil davon“. Wir wollen den
Menschen, die zu uns nach Aying kommen, einen sicheren
und freundlichen Ort bieten. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die in Aying dazu beitragen wollen, den Flüchtlingen
und Asylsuchenden ihren Start in Aying zu erleichtern,
ihnen mit ihrem Engagement über die ersten Hürden zu
helfen, soll dieser Leitfaden nützliche Informationen
geben.
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Inhaltsverzeichnis
1) Informationen für Helfer
a) Helferkreis – wie läuft das?
b) Ansprechpartner
c) Tipps für Helfer/-innen
d) Datenschutz
e) Versicherungsschutz
f) Erweitertes Führungszeugnis
2) Mit wem haben wir es zu tun?
3) Grundbegriffe zum Thema Asyl
a) Ablauf des Verfahrens
b) Anhörung
c) Entscheidung (Anerkennung oder Ablehnung)
4) Leistungen während des Asylverfahrens
a) Asylsozialberatung
b) Soziale Leistungen
c) Monatliche Leistungen
d) Medizinische Versorgung
e) Kinder
f) Sprachintegration
g) LandkreisPass
5) Leistungen nach der Entscheidung über den Asylantrag
a) Antrag auf Aufenthaltstitel
b) Antrag auf Arbeitslosengeld II / Hartz IV
c) Antrag auf Kindergeld
d) Ausländeramt
6) Arbeit und Ausbildung
7) Argumentationshilfen
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1. Informationen für Helfer
a) Helferkreis Asyl – wie läuft das?
Der Helferkreis Asyl wird vom Verein Dorfleben und
Soziales in der Gemeinde Aying e.V. (nachfolgend auch als
DSGA bezeichnet) organisiert und koordiniert. Es haben
sich Gruppen mit verschiedenen Schwerpunktthemen
gebildet, die über ein Kernteam miteinander vernetzt sind.
Aktionsgruppe
Sobald die Flüchtlinge bei uns ankommen, gibt es eine ganze
Menge zu tun. Die Menschen willkommen heißen, ihnen
anfängliche Orientierung geben und über die ersten Tage
und Hürden helfen. Für 1-2 Wochen wird sich dieses Team
intensiv um die erste Eingewöhnung kümmern.
Gruppe Alltag
Für Flüchtlinge und Asylsuchende sind Dinge des täglichen
Lebens oft große Hürden. Wo kann ich einkaufen? Wie geht
das hier? An wen kann ich mich wenden, wenn ich krank bin?
Wie komme ich mit den Behörden klar?
Die Helfer in der Gruppe Alltagshilfen geben den Flüchtlingen direkte Hilfestellungen und begleiten sie bei Bedarf
durch den Ämterdschungel und zu Ärzten, zeigen ihnen
Möglichkeiten zum Einkaufen und bei alltäglichen Dingen.
Gruppe Freizeit, Sport und Religion
Die Flüchtlinge kommen in eine für sie völlig neue Umgebung
und dürfen in den ersten Wochen und Monaten keine Arbeit antreten. Um sie schnell in das Dorfleben zu integ5
rieren, ihnen Gelegenheiten zu bieten, die Flüchtlingsunterkunft zu verlassen und vor allem auch ihre schlimmen
Erlebnisse für eine Weile zu vergessen, sorgt die Gruppe
Freizeit, Sport und Religion für verschiedene Angebote:
z.B. Rundgang und Vorstellung der Gemeinde Aying, Einbindung in das vorhandene Sportprogramm der Gemeinde,
Spielnachmittage oder Unterstützung bei persönlicher
Religionsausübung.
Gruppe Sprachförderung
Die geflüchteten Menschen können sich bei uns nur dann
zurechtfinden und integrieren, wenn die bestehenden
sprachlichen Barrieren abgebaut werden. Die finanzielle
Förderung von Sprachkursen für Asylbewerber/-innen ist
behördenseitig nicht gesichert, deshalb kümmert sich in
unserer Gemeinde die Gruppe Sprachförderung zu Beginn
um Deutschunterricht bzw. Hausaufgabenhilfe für die
Flüchtlinge.
Gruppe Kommunikation
Ob Informationen für die Bürgerinnen und Bürger in Aying
zu Themen aus der Flüchtlingsarbeit, eine Informationsmappe für die Flüchtlinge oder Informationen für die
Helfer: Viel Wissen muss gesammelt, gebündelt, aufbereitet und verbreitet werden. Die Gruppe Kommunikation
hat sich diese Themen auf die Fahnen geschrieben.
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b) Ansprechpartner
Sie wollen gerne mithelfen? Wunderbar. Bitte wenden Sie
sich an den Verein Dorfleben und Soziales in der Gemeinde
Aying e.V.
Veronika Stahuber (Organisation des Helferkreises Asyl)
[email protected]
Dorfstrasse 3, Großhelfendorf, Tel. 08095/875977,
Mobil: 0157/33940103
Jeweils Freitag 10-12 Uhr (außerhalb der Ferien)
Susanne Schwarze (Ansprechpartnerin im Bereich Asyl),
[email protected]
Dienstag 16-18 Uhr, Donnerstag 10-12 Uhr (außerhalb der
Ferien)
Rosi Fritzsche (1. Vorsitzende),
[email protected] (Termine nach
Vereinbarung).
In unserer Geschäftsstelle erhalten Sie auch weitere
Informationen bzw. Merkblätter zum Asylverfahren,
Datenschutz und zur Handhabung von Spenden.
c) Tipps für Helfer/-innen
Tipp 1: Selbständigkeit fördern, nicht alles abnehmen
Es ist das Ziel der überwiegenden Mehrheit der Asylsuchenden, sich in Deutschland zu integrieren. Dazu
benötigen sie unsere Unterstützung. Aber vergessen Sie
bitte nicht, dass wir es teilweise mit sehr gut ausgebildeten Leuten zu tun haben. Diese möchten auch
gefordert werden und Dinge selbst erreichen.
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Tipp 2: Nicht über Fluchterfahrungen ausfragen
Zunächst sind die Asylsuchenden froh, angekommen zu sein
und beginnen sich sicher zu fühlen. Je nach den Erfahrungen in den letzten Monaten wird dies unterschiedlich
lange dauern. Geben Sie ihnen diese Zeit. Wenn ein Vertrauensverhältnis gewachsen ist, werden die Asylbewerber/-innen von sich aus das Bedürfnis haben, über ihre
Flucht zu sprechen.
Tipp 3: Kulturelle Unterschiede achten
„Andere Länder, andere Sitten“. Was im Urlaub gilt, macht
sich auch bei den Asylsuchenden bemerkbar. Sie kommen
mit unterschiedlichen Erfahrungen und Gewohnheiten.
Oftmals ist Deutschland die erste Berührung mit der europäischen und christlichen Kultur. Erläutern Sie den Asylbewerbern viel über unsere Kultur und geben Sie ihnen Zeit,
das Neue zu verarbeiten.
Tipp 4: Bedenken Sie das unterschiedliche
Rollenverständnis von Mann und Frau
Im Rollenverständnis zwischen Mann und Frau sind viele
Dinge in den Herkunftsländern der Asylsuchenden komplett
verschieden. Das zeigt sich bei alltäglichen Dingen, aber
auch beispielsweise beim Arztbesuch. Dann sollten immer
Frauen auch Frauen begleiten.
Tipp 5: Schenken – sinnvoll und in Maßen
Die Asylbewerber/-innen sollen unsere Geschenke achten
und nicht als Selbstverständlichkeit hinnehmen. Deshalb
denken Sie bitte daran, mit Augenmaß zu unterstützen.
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Tipp 6: ICH-Botschaften senden
Wenn Sie sich als Helfer/-in über das Verhalten eines
Asylbewerbers, einer Asylbewerberin ärgern, weil er/sie
beispielsweise unpünktlich war, können Sie am besten mit
Ich-Botschaften eine Enttäuschung vermitteln. Z.B. „Ich
bin sehr traurig, weil…“ statt „Hier in Deutschland ist man
immer pünktlich“.
Tipp 7: Denken Sie auch an sich
Die Unterstützung der Asylsuchenden ist meist eine
zusätzliche ehrenamtliche Tätigkeit. Sie als Helfer/-in
bringen viele Eindrücke und Erfahrungen mit und werfen
vielleicht auch Fragen auf. Achten Sie auf sich und ziehen
Sie sich von Zeit zu Zeit etwas zurück, wenn es nötig ist.
Wenn Sie sich mit jemanden besprechen wollen, können
manchmal andere Helfer/-innen aus den Helferkreisen gute
Ansprechpartner sein.
Tipp 8: Grenzen der Tätigkeit beachten
Es ist schön, wenn Sie sich, soweit es Ihnen möglich ist,
einbringen und einen Kontakt zu den Asylsuchenden
aufbauen. Aber achten Sie auf die Grenzen der Helfertätigkeit: Rechtliche Beratungen oder psychologische
Betreuung gehören in die Hände von Profis. Wir sind uns
unserer Schweigepflicht bewusst und respektieren die
Grundlagen von Datenschutz.
d) Dolmetscher
Dolmetscher können über den Verein Dorfleben und
Soziales nachgefragt und ggf. organisiert werden.
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e) Versicherungsschutz
Der Verein hat eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung für ehrenamtlich/freiwillig Tätige abgeschlossen. Das heißt für Aying, dass die im Helferkreis
ehrenamtlich Tätigen über eine DSGA-vereinsinterne
Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert sind. Dies
bedeutet konkret ….
… für Haftpflichtschäden, die im Zuge der ehrenamtlichen
Tätigkeit für den Verein bei Dritten oder an Sachen, z.B.
bei den Asylbewerbern, in der Asylbewerberunterkunft etc., entstehen.
Aber Achtung: Haftpflichtschäden, die durch Dritte bei
den Helfern selbst entstehen, sind nicht mitversichert;
hierzu benötigt der Schadenverursacher eine eigene
Haftpflichtversicherung. Außerdem sind sämtliche
Schäden, die ehrenamtliche Helfer durch Kfz-Gebrauch
verursachen, in der Vereinshaftpflichtversicherung
ausgeschlossen.
… für Unfälle, die im Rahmen der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Helferkreis entstehen können:
In der vereinsinternen Unfallversicherung sind alle
ehrenamtlichen Mitarbeiter und Teilnehmer von Vereinsveranstaltungen mitversichert, d.h. wenn ein Asylbewerber/-in ehrenamtlich für den Verein tätig ist bzw. ein
Teilnehmer/-in einer Vereinsveranstaltung ist, dann ist
dieser auch in der Unfallversicherung umfasst.
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Aber Achtung: Fahrten im privaten Pkw zum Arzt, Sport,
zur Behörde gelten nicht als Vereinsveranstaltung, somit
sind die Teilnehmer/-innen bei Fahrten im Pkw nicht über
die DSGA Vereinsversicherung unfallversichert. Auch
Schadenersatzansprüche Dritter gehen immer zu Lasten
der zuständigen privaten Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Asylbewerber/-innen selbst sind über den DSGAVerein nur dann im Rahmen der Vereinshaftpflicht
versichert, wenn sie im Auftrag des Vereins eine Tätigkeit
ausführen und dabei einen Dritten schuldhaft schädigen.
Im Rahmen der Vereins-Unfallversicherung gelten die
Asylbewerber/-innen als versichert, falls sie für den
Verein ehrenamtlich tätig sind oder als Teilnehmer von
Vereinsveranstaltungen. Soweit Asylbewerber/-innen keine
Aufgaben für den Verein ausführen, sondern lediglich vom
Helferkreis betreut werden, sind sie nicht über den Verein
versichert.
f) Erweitertes Führungszeugnis
Für die Tätigkeit im Helferkreis ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich. Sobald Sie sich als Helfer/-in
beim Verein Dorfleben und Soziales gemeldet haben, wird
das Führungszeugnis für Sie beantragt und per Post zu
Ihnen nach Hause versendet. Bitte legen Sie es dann im
Verein vor.
2. Mit wem haben wir es überhaupt zu tun?
In den vergangenen Jahren sind viele Menschen über das
Mittelmeer geflohen. Sie alle versuchen Armut, Krieg,
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Terror, Vertreibung und Unterdrückung zu entkommen.
Viele Flüchtlinge geben ihren ganzen Besitz auf und bezahlen sehr viel Geld um nach Deutschland zu gelangen. Die
Fluchtwege sind oft sehr gefährlich. Unzählige haben dabei
ihr Leben gelassen.
Einige Herkunftsländer kurz beleuchtet:
Syrien: Dort herrscht Bürgerkrieg (2015 im 5. Jahr),
bisher sind ca. 220.000 Menschen im Konflikt ums Leben
gekommen, davon ca. 65.000 Zivilisten, 4 von 5 Bürgern
leben in Armut. Ein Ende der Kämpfe ist nicht absehbar,
alle Vermittlungsbemühungen sind gescheitert und die
Kämpfe wüten in beispielloser Brutalität.
Landessprache: Arabisch
Religion: ~ 87% Muslime, davon ~ 74% Sunniten, ~ 10%
Christen
Eritrea: Land der Diktatur, Andersdenkende werden gefoltert, Präsident Afwerki hat das Land abriegeln lassen,
selbst UN-Sondergesandte kommen nicht hinein. Junge
Menschen fliehen vor Militärdienst und „moderner
Sklaverei“, es herrscht bittere Armut.
Landessprache: Englisch, Tigrinya, Arabisch
Religion: ~ 50% Muslime, ~48% Christen
Mali: Tuareg-Rebellen erhoben sich 2012 zu einem
Militärputsch, franz. Militäreinsatz und UN-Blauhelme
waren im Jahr 2013 im Einsatz. Die Islamisten kon12
trollieren Religion und üben Anschläge aus. Mali zählt zu
den ärmsten Ländern der Welt.
Landessprache: Französisch
Religion: ~ 90% Sunniten, ~ 5% Christen
Nigeria: Es herrscht massive Korruption und Terror der
Gruppe Boko Haram, mit Kämpfen der Miliz seit 2009 um
einen islamistischen Staat zu schaffen, 2014 wurden allein
10.000 Menschen getötet, zuletzt mehrere hundert
Mädchen entführt, lt. Transparency Intern. gehört das
Land zu den Korruptesten.
Landessprache: Englisch
Religion: ~ 50% Muslime und ~ 48% Christen
Somalia: Nach Bürgerkriegen ein Land ohne funktionierende Zentralregierung, Hunderttausende überleben nur
mit Unterstützung von Hilfsorganisationen, islamistische
Miliz terrorisiert Landesteile.
Landessprache: Arabisch, Somali
Religion: Muslime, fast 100% Sunniten
Palästinenser-Gebiete: Eine jahrzehntelange Flüchtlingskrise, Millionen leben in Nachbarstaaten Syrien, Libanon,
Jordanien ohne Bürgerrechte. Junge Menschen versuchen
zu entkommen, vollständige Abhängigkeit von internationaler Hilfe.
Landessprache: Arabisch
Religion: ~ 98,5% Muslime
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Afghanistan: Nach Bürgerkriegen große Armut und
Terrorvergangenheit, Taliban-Herrschaft, Einsätze von
NATO um für innere Sicherheit zu sorgen.
Landessprache: Paschtunische Sprache, Dari
Religion: ~ 99,9% Muslime
Pakistan: Gewaltsame Konflikte zw. versch. Volks- und
Glaubensgruppen, dazu Militärdiktatur und Terroranschläge.
Landessprache: Urdu, Englisch
Religion: ~ 97% Muslime, ~3% Christen, Hindus, Sikhs,
Parsen und Buddhisten
3. Grundbegriffe zum Thema Asyl
a) Ablauf des Asylverfahrens
Wir möchten hier einen kurzen und doch verständlichen
Überblick bieten über den Ablauf des Asylverfahrens,
Leistungen und auch Grenzen der Helfertätigkeit. Die
Informationen zur Handhabe verändern sich schnell und
somit ist es sehr hilfreich, sich gelegentlich in den
allgemeinen Medien oder den genannten Internetseiten
hierzu zu informieren. Dieser Abschnitt dient den
Asylhelfer/-innen als Hintergrundinformation und stellt
keine Grundlage für Beratungen etc. von Asylbewerbern
dar.
Gibt sich eine asylsuchende Person zu erkennen, so beginnt
das Asylverfahren. Details zum Ablauf des Asylverfahrens
sind im Asylverfahrensgesetz festgelegt
(http://www.gesetze -im-internet.de/asylvfg_1992). In
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der Regel muss der Asylbewerber/-in seinen/ihren Antrag
persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Entsprechend
erfolgt eine erste Überweisung in eine Erstaufnahmeeinrichtung. Nach dem Verteilungsschlüssel, dem sog.
Königsteiner Schlüssel, werden die Asylsuchenden in das
zuständige Bundesland, und dort in die zuständige
Einrichtung weitergeleitet.
Bei der Antragstellung wird ein Ausweisdokument, die
Aufenthaltsgestattung, ausgestellt. Diese muss der/die
Antragsteller/-in immer bei sich tragen und bei Polizeikontrollen vorlegen.
Der Aufenthaltsstatus verändert sich im Laufe des
Prozedere und bis zum Abschluss des Asylverfahrens
sind sie Asylbewerber/-innen.
Kontingentflüchtlinge: Unabhängig von einem Asylverfahren entscheidet die Regierung in bestimmten Fällen,
Kontingente von Flüchtlingen aufzunehmen. Zurzeit gibt es
ein Kontingent für Flüchtlinge aus Syrien. Sie unterliegen
nicht den Beschränkungen von Asylbewerbern.
Flüchtlinge mit Duldung: Viele Flüchtlinge können aufgrund
von Abschiebehindernissen, wie z.B. gesundheitlichen
Gründen, nicht abgeschoben werden und bleiben mit einer
sog. „Duldung“ in Deutschland.
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Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge: Bei einem
positiven Ausgang des Asylverfahrens ist der Asylbewerber/-in dann Asylberechtigte/-r oder anerkannter
Flüchtling und genießt den Schutz nach internationalen
Bestimmungen, wie der Genfer Flüchtlingskonvention oder
nach nationalen Rechtsvorschriften.
Nach der Antragstellung erfolgt die Unterbringung in
zentralen oder dezentralen Quartieren, welche durch den
Landkreis nach den Bestimmungen des Aufnahmegesetzes
(AufnG) und der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl)
bestimmt werden.
In unserer Gemeinde Aying wird die Unterbringung der
Asylbewerber/-innen in einem Neubau – bis zur Fertigstellung vorrübergehend in Wohncontainern – auf einem
Grundstück nahe dem S-Bahnhof Aying erfolgen.
b) Anhörung
Die Anhörung ist der wichtigste Termin des Antragstellers
im Asylverfahren und ist grundsätzlich nicht öffentlich.
Beteiligt sind der Antragsteller, sein Verfahrensbevollmächtigter (Rechtsanwalt, Vormund) und der Entscheider
des BAMF. Ein Dolmetscher dient als Sprachmittler. Auf
Wunsch kann der Asylbewerber einen Vertreter des UNFlüchtlingskommissariats (UNHCR) an seiner Anhörung
teilnehmen lassen. Weitere Personen können nur nach
Zustimmung von Asylbewerber und BAMF teilnehmen. Über
die Anhörung wird eine Niederschrift angefertigt, die der
Antragsteller in Kopie erhält.
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Die Zeitdauer bis zur Anhörung über den Asylantrag kann
von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren dauern.
Weiterführende Informationen zur ausführlichen Beschreibung des Asylverfahrens liegen in der Geschäftsstelle des Vereins Dorfleben und Soziales Aying aus bzw.
können unter folgendem Link nachgelesen werden:
http://www.bamf.de.
c) Entscheidung über den Asylantrag
Aufgrund der Anhörung beim BAMF erfolgt eine
schriftliche Entscheidung. Es bestehen mehrere
Entscheidungsoptionen, die kurz erläutert werden:
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Ablauf des Asylverfahrens
Quelle: Ratgeber für Asylhelfer, Wolfratshausen, 2015 (angepasst)
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Zunächst erfolgt eine Zuständigkeitsprüfung. Der Antrag
kann als unzulässig abgewiesen werden, wenn die Einreise
über einen sicheren Drittstaat erfolgte. Hierbei handelt es
sich nach der Dublin III Verordnung um eine innereuropäische Klärung der Zuständigkeiten für Asylbewerber/-in.
In ihr wird geregelt, welcher Mitgliederstaat für einen im
Geltungsbereich gestellten Asylantrag zuständig ist.
Innereuropäische politische Entscheidungen in der Handhabe des Flüchtlingsstroms befinden sich im steten Wandel, Umbruch und somit permanenter Neudefinition auf EUBundes- und Landesebene. Wir müssen hier auf die aktuellen zeitnahen Informationen des BAMF verweisen
(http://www.bamf.de).
c) 1. Anerkennung
Option 1: Anerkennung des Asylberechtigten nach
Artikel 16a des Grundgesetzes.
Art. 16a sagt, dass politisch Verfolgte das Asylrecht
genießen, davon ausgenommen sind jedoch Menschen,
welche aus sicheren Staaten oder der EU einreisen.
Entscheidend ist, dass die Verfolgung von Staaten oder
staatsähnlichen Gruppierungen ausgehen muss.
Option 2: Feststellung des Flüchtlingsschutzes nach §3
Abs. 1 des AsylVfG.
Demnach gilt ein Ausländer als „Flüchtling im Sinne des
Abkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge, falls er/sie sich aus begründeter Furcht vor
Verfolgung aufgrund Rasse, Religion, Nationalität,
politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer
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bestimmten sozialen Gruppe außerhalb seines Herkunftslandes befindet“.
Option 3: Subsidiärer Schutz § 4 Abs. 1 AsylVfG
Dieser Schutz kann gewährt werden, wenn
- Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Bestrafung drohen
- Gefahr auf Verhängung oder Vollstreckung der
Todesstrafe bestehen
- Ernsthafte individuelle Gefahr des Lebens ...infolge
willkürlicher Gewalt i.R. eines ....bewaffneten
Konflikts besteht.
Option 4: Nationaler Abschiebeschutz § 60 Abs. 5 und
7 des AufenthG
Dieser Schutz besteht, wenn schwerwiegende Gefahren
für Freiheit, Leib oder Leben drohen.
c) 2. Ablehnung
- Aussetzung der Abschiebung und damit eine Duldung
erfolgt, wenn ein Abschiebehindernis vorliegt z.B.
eine Erkrankung, Fehlen eines Reisepasses.
- Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“, wenn
z.B. eine Täuschung durch den Antragsteller/-in über
die eigene Identität erfolgte, gefälschte
Beweismittel vorgelegt wurden oder angenommen
werden muss, dass vom Antragsteller/-in eine Gefahr
für die Sicherheit Deutschlands ausgeht.
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Auswirkungen der Entscheidung
Die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt
- Option 1 und 2 für die Dauer von 3 Jahren
- Option 3 für die Dauer von 1 Jahr
- Option 4 für die Dauer von mind. einem Jahr
- Option 5 Duldung ist entsprechend der Definition im
Aufenthaltsrecht eine vorübergehende Aussetzung der
Abschiebung und stellt keinen Aufenthaltstitel dar. Nach
§ 25 Abs. 5 des AufenthG besteht nach 18 Monaten
Duldungszeit ein Soll-Anspruch auf Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis.
Für rechtshilfesuchende Asylbewerber/-innen gibt es in
München mehrere Anlaufstellen, insbesondere
- Anwälte im Eine-Welt-Haus: www. rechtshilfemuenchen.de
- Amnesty International: www.amnesty-muenchen-asyl.de
- Infobus des Münchner Flüchtlingsrates:
www.muenchnerfluechtlingsrat.de/infobus/infokontakt.
4. Leistungen während des Asylverfahrens
a) Asylsozialberatung
Alle Asylsuchenden und Flüchtlinge können kostenlos eine
soziale Beratung zu folg. Themen in Anspruch nehmen:
- Umgang mit Behörden und karitativen Einrichtungen
- Hilfe bei der Betreuung und schulischen Eingliederung
von Kindern und Jugendlichen
- Hilfe bei der Anmeldung in Kindergärten und Stellen der
Kostenanträge
- Beratung über rechtliche Situation und bei Bedarf
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Vermittlung von Rechtsanwälten
- Förderung der Bereitschaft zur Rückkehr (Rückkehrberatung)
- Hilfe in besonderen Lebenslagen (Krankheit, Traumatisierung, Behinderung, Krisensituationen)
Ansprechpartner: LRA-München,
Ansprechpartner: Caritas-München
b) Soziale Leistungen
Unterkünfte
Nach § 53 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
sind Asylsuchende verpflichtet, in den ihnen zugewiesenen Unterkünften zu wohnen. Im Landkreis
München-Land sind Asylbewerber in dezentralen
Unterkünften untergebracht.
Eine private Wohnsitznahme und damit die Entbindung
von der Verpflichtung, in einer Asylunterkunft zu
wohnen, kann auf Antrag abgesehen werden, wenn der
Asylsuchende keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr benötigt. Die kann durch ein
eigenes Einkommen bzw. durch Einkommen des Ehepartners möglich sein.
Aufenthaltsort
Asylbewerber/-innen dürfen sich nach drei Monaten
Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich vorübergehend
ohne räumliche Beschränkung im Gebiet der gesamten
Bundesrepublik aufhalten. Die sog. Residenzpflicht wurde
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abgeschafft. Die Verpflichtung, unter der zugewiesenen
Adresse Wohnung nehmen zu müssen, besteht weiterhin
fort. Bei Straftätern und Personen, bei denen Verstöße
gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt geworden sind
oder bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen konkret
bevorstehen, kann eine Residenzpflicht wieder angeordnet
werden.
Je nach Verfahrensstand und Besonderheiten des Einzelfalls werden die Gestattungen für einen Zeitraum von meist
sechs Monaten ausgestellt.
c) Monatliche Leistungen
Asylbewerber erhalten während des Asylverfahrens für 15
Monate Grundleistungen lt. § 3 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kosten der Unterkunft inkl. Nebenleistungen (z.B.
Strom, Heizung, Wasser) sowie Innenausstattung,
Haushaltsgeräte und Haushaltsausstattung
(Sachleistungen)
- Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums
(Taschengeld)
- Sicherstellung des physischen Existenzminimums
(Grundleistung)
Die Höhe der Unterstützung ist u.a. vom Alter und
Familienstand des Asylbewerbers abhängig. Die Leistungsbescheide werden für jede Bedarfsgemeinschaft extra
berechnet.
Als Beispiel erhält ein alleinstehender Erwachsener insges.
326,00€ wovon 143,00€ Taschengeld (sozio.kultur.
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Existenzminimum) sind und 183,00 € notwendiger Bedarf
(phys. Existenzminimum). Die Wohnung, Energie und
Wohnungsinstandhaltung wird als Sachleistung erbracht
(Stand 2015).
Da die finanziellen Hilfen lt. §3 Abs. 4 AsylbLG aus rechtlichen Gründen persönlich auszuhändigen sind, können die
Gelder nicht auf Bankkonten überwiesen werden. Die Auszahlung findet jeweils zum Monatsbeginn im Rathaus der
Gemeinde Aying statt. Die genauen Auszahlungstermine
werden im Voraus in den Unterkünften per Aushang
bekannt gegeben.
Rundfunkbeiträge
Die Asylbewerber sind solange von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit, solange sie Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Befreiung ist
an die Person gebunden und nicht an die Wohnung. Sollte
ein Schreiben des Beitragsservices von ARD, ZDF und
Deutschlandradio ankommen, so sind diese an das Landratsamt-Sozialamt weiterzuleiten.
Ansprechpartner LRA-München
Da die konkrete Zuständigkeit des/der Sozialarbeiters/-in
des Landratsamtes für unsere Gemeinde zum Zeitpunkt des
Redaktionsschlusses nicht feststand, kann diese im Bedarfsfall beim Verein Dorfleben und Soziales e.V. erfragt
werden.
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d) Medizinische Versorgung
Geregelt im Asylbewerberleistungsgesetz. Generell gilt,
dass die Asylbewerber keine Krankenkarte erhalten, so wie
wir das aus dem Alltag kennen. Asylbewerber/-innen
erhalten einen Kranken- oder Zahnbehandlungsschein. Die
Ausgabe dieser Scheine erfolgt im Namen des Landratsamtes durch die Gemeindeverwaltung Aying. Hier besteht
das Landratsamt darauf, zuerst zum Hausarzt zu gehen und
nicht direkt zum Facharzt. Ausnahmen bilden Behandlungen
beim Frauenarzt, Zahnarzt und Kinderarzt.
Die Zuzahlungspflicht ist grundsätzlich aufgehoben. Das
schließt die Versorgung mit Arzneimitteln sowie sonstige
zur Genesung erforderliche Leistungen ein. Benötigt ein
Asylbewerber/-in einen Dolmetscher, da kein Arzt oder
Familienangehöriger übersetzen kann, so werden diese
Kosten nach eingeholter Genehmigung ebenfalls übernommen. Aus den Medien konnte entnommen werden, dass
in Syrien vereinzelt Fälle von Kinderlähmung (Polio) bzw.
Krätze aufgetreten sind. Asylbewerber/-innen werden
bereits in der Aufnahmeeinrichtung ärztlich versorgt und,
sofern angezeigt, auch beraten.
Weitere medizinische Leistungen:
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Die Untersuchungen U1 bis U9 sind im Leistungsumfang
enthalten. Das beinhaltet auch die amtlich empfohlenen
Schutzimpfungen.
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Schwangerschaft
Es wird ein Schwangerschaftsmehrbedarf von 17% nach
Vorlage des Mutterpasses ab der 12. Schwangerschaftswoche ausbezahlt. Nach der Geburt des Kindes ist dem
Sozialamt eine Geburtsurkunde vorzulegen, erst dann
werden die Leistungen für das Kind ausbezahlt. Die Geburtsurkunde wird im Standesamt der Gemeinde Aying
beantragt.
Sehhilfen
Brillen werden nach Feststellung der ärztlichen Notwendigkeit bis zum Alter von 18 Jahren übernommen. Der
Augenarzt soll eine Brillenverordnung mit Angabe von
Dioptrien und Visus ausstellen, die dann im Sozialamt
eingereicht werden muss.
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnärztliche Behandlungen werden im Notfall durchgeführt. Zahnchirurgische oder kieferorthopädische
Behandlungen werden jedoch nur übernommen, sofern das
im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
Der vom Zahnarzt ausgestellte Kosten- und Heilungsplan
wird vom Sozialamt an einen Vertrauensarzt zur Begutachtung weitergeleitet. Daraufhin wird eine Entscheidung
der Kostenübernahme getroffen.
Notfälle
Für eine mögliche Notfalleinweisung in ein Krankenhaus ist
kein Krankenbehandlungsschein erforderlich. Das Kranken26
haus beantragt eine Kostenübernahme direkt beim
Landratsamt München-Land.
e) Sprach- und Integrationskurse
Während der Laufzeit des Asylantrages werden oftmals
keine Sprachkurse für die Asylbewerber gefördert. Daher
nehmen die durch ehrenamtliche Helfer angebotenen
Deutschkurse einen sehr hohen Stellenrang ein, denn das
Erlernen der deutschen Sprache ist der Schlüssel für eine
erfolgreiche Integration und die Übernahme einer Beschäftigung. Bei uns in Aying werden Kurse angeboten und
können individuell an die Anforderungen der Teilnehmer
angepasst werden. Genauere Angaben erhalten Sie über
den jeweiligen Helferkreis. Der Besuch eines Integrationskurses ist während des Asylverfahrens nicht möglich.
f) Kinder
Besuch von Krippen und Kindergärten
Das Recht auf einen Platz in der Kindertageseinrichtung
besteht genauso für deutsche Kinder wie für Kinder der
Asylbewerber. Weitere Leistungen der Jugendhilfe (z.B.
Erziehungshilfen) werden vom Kreisjugendamt übernommen. Dies ist gleichzeitig auch für den Kinderschutz bei
Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindergefährdung zuständig.
Für Kinderkrippen und –gärten ist bei der jeweiligen
Einrichtung ein Antrag auf Aufnahme zu stellen.
Anschließend muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der
zuständigen Behörde gestellt werden. Dabei ist zu
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beachten, dass aktuell eine Betreuungszeit bis höchstens 5
Stunden pro Tag übernommen wird.
Schulbesuch
Die allgemeine Schulpflicht gilt nach einem dreimonatigen
Aufenthalt auch für die Kinder der Asylbewerber/-innen
bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Grundschulbesuch erfolgt in der Schule des jeweiligen Wohnortes.
Weiterführende Schulen werden individuell zugewiesen.
Ferner bestehen Fördermöglichkeiten bei der Übernahme
für Gebühren für unsere Mittagsbetreuung und der Kosten
für die Verpflegung in der Kindertagesstätte.
Antrag auf Leistung zu Bildung und Teilhabe
(Bildungspaket)
Der BUT-Antrag ist beim Sozialamt einzureichen. Es
werden bei Kindern bis 18 Jahren folgende Leistungen
unterstützt:
- Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Ergänzende angemessene Lernförderung (Bestätigung
der Schule erforderlich)
- Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am kulturellen und sozialem Leben (z.B.
Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen
Fächern, Teilhabe an Freizeiten)
Der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe kann
von der Internetseite des Landratsamtes heruntergeladen
werden.
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Eltern-/Kindergeld
Während des Asylverfahrens besteht kein Anspruch auf
Kinder- oder Elterngeld.
Sportversicherung
Viele Vereine bieten bereits spezielle Sportangebote für
Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen an. Damit durch diese
Angebote nicht noch zusätzliche finanzielle Belastungen
auf die Vereine zukommen, übernimmt der Bayerische
Landes-Sportverband (BLSV) die kompletten Kosten für
eine pauschale Sportversicherung aller Flüchtlinge und
Asylbewerber/-innen, die an Angeboten der BLSV-Mitgliedsvereine teilnehmen.
Die Versicherung ist gültig für alle BLSV-Mitgliedsvereine. Abgedeckt sind Unfall- und Haftpflichtschäden
im Rahmen der aktuellen Sportversicherung, die der
BLSV für seine Vereine mit der ARAG abgeschlossen hat.
Wichtigstes Gebot ist dabei die unbürokratische Abwicklung.
Sollten die Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen allerdings länger im Verein bleiben und am Spiel- oder
Mannschaftsbetrieb teilnehmen, so müssen sie als
Mitglieder gemeldet werden. Sonst kann für sie keine
Startberechtigung oder ein Spielerpass beantragt werden.
Über diese Anmeldung sind sie dann ohnehin in der standardmäßigen Sportversicherung des BLSV versorgt.
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LandkreisPass:
Der LandkreisPass ist für Asylbewerber/-innen grundsätzlich 6 Monate gültig und kann persönlich direkt beim
Landratsamt München, Sachgebiet LandkreisPass beantragt
werden. Eine Antragstellung per Post ist ebenfalls möglich.
Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage:
www.landkreis-muenchen.de. Zur Beantragung ist
erforderlich: Ausgefülltes Antragsformular, ein aktuelles
Passbild je Antragsteller/-in, der aktuelle Leistungsbescheid sowie das Ausweisdokument.
Inhaber/-innen des LandkreisPasses erhalten Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art, darunter Vergünstigungen bei teilnehmenden kommunalen
Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der Privatwirtschaft. Eine aktuelle Übersicht der Akzeptanzpartner/-in ist auf der Homepage unter: www.landkreismuenchen.de verfügbar.
Daneben haben Inhaber/-innen des LandkreisPasses die
Möglichkeit, die IsarCard S – Landkreis München zur
Benutzung der Verkehrsmittel des MVV für das Gesamtnetz als Monatsticket zu einem vergünstigten Preis zu
erwerben. Wochenkarten, Einzelfahrkarten oder
Tagestickets sind nicht vergünstigt erhältlich. Die
IsarCard S ist nicht übertragbar, es erfolgt keine
Rücknahme, Erstattung oder Umtausch.
Kinder unter 6 Jahren fahren immer zum Nulltarif mit.
Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder fahren in
beliebiger Anzahl mit, ansonsten maximal drei Kinder.
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Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Sachgebiet
LandkreisPass unter der zentralen Telefonnummer 089/
6221- 1700 oder unter: [email protected] zur
Verfügung.
5. Leistungen nach der Entscheidung über den
Asylantrag
Mit dem Entscheid über den Asylantrag enden die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
AsylbLG. Um weitere staatliche Unterstützung zu
bekommen, sind einige Anträge und Notwendigkeiten zu
beachten, die kurz beschrieben werden:
Passfoto:
Für einige der folgenden Anträge wird ein Passfoto (biometrisch) benötigt. Deshalb ist es sinnvoll, sich einige
Passbilder anfertigen zu lassen.
Krankenkasse
Mit dem Brief über den Entscheid des Asylantrags sollte
man sich bei einer Krankenkasse anmelden, um dort eine
Versicherungsnummer zu erhalten. Dabei wird bereits das
erste Passfoto benötigt.
Bankkonto
Um später Leistungen beziehen zu können, die nun nicht
mehr in der Gemeindeverwaltung ausbezahlt, sondern auf
ein Konto überwiesen werden, ist es notwendig, ein
Bankkonto (Guthabenkonto) einzurichten.
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a) Antrag auf Aufenthaltstitel
Für jede Person ist unabhängig vom Alter ein „Antrag auf
Aufenthaltstitel“ auszufüllen und mit dem Passfoto zu
versehen. Die Anträge sind beim Einwohnermeldeamt der
Gemeinde erhältlich und müssen auch dort wieder abgegeben werden. Das Landratsamt vereinbart einen Termin
für eine persönliche Vorsprache.
Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis – Erteilung bzw.
Verlängerung beim LRA München.
b) Antrag auf Arbeitslosengeld II/Hartz IV
Es empfiehlt sich umgehend nach Erhalt des Bescheides
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einen
Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II / Hartz IV) zu stellen, da mit Ablauf des
Monats der rechtskräftigen Entscheidung des BAMF der
Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) endet. Bei festgestellten sonstigen Abschiebungshindernissen endet der Leistungsanspruch nach dem
AsylbLG erst mit Erhalt der Aufenthaltserlaubnis. Um
Leistungen nach Arbeitslosengeld II zu erhalten, muss
persönlich im Jobcenter ein Antrag gestellt werden. Die
benötigten ALG II-Formulare sowie Ausfüllhinweise,
Merkblätter und Informationen gibt es auf der Internetseite der Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de.
Nach dem ersten Gespräch werden die Daten des
Antragstellers erfasst und es wird ein Termin beim
zuständigen Arbeitsvermittler/-in vereinbart. Hier werden
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dann die weiteren Schritte für eine Integration in den
Arbeitsmarkt besprochen. Die Datenerhebung ist zeitaufwendig, eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich,
Ausweispapiere sind unbedingt mitzubringen!
Nach Genehmigung des Antrages ist für die weitere
Betreuung der persönliche Leistungssachbearbeiter/-in
zuständig.
c) Antrag auf Kindergeld
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für die Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Ein
Antrag auf Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse einzureichen. Informationen über die wichtigsten
Regelungen sind unter folgendem Link zu finden:
http://www.arbeitsagentur.de.
d) Ausländeramt
Das Ausländeramt wird nach Bearbeitung des Antrages
durch die Agentur für Arbeit einen Termin zusenden, bei
dem ALLE Antragsteller/-innen anwesend sein müssen. Bei
diesem Termin werden u.a. Fingerabdrücke genommen.
Antrag auf Wohnberechtigungsschein
Anträge auf Vormerkung und Wohnungsberechtigungsscheine werden bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde per
Formblatt beantragt. Die Anträge sind bei den Gemeinden
erhältlich.
Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link zu
finden: www.stmi.bayern.de/buw/wohnen.
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Integrationskurse
Nach Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge kommt der Besuch eines Integrationskurses in
Betracht. Die für den Integrationskurs zuständigen Ansprechpartner/-innen können unter: www.landkreismuenchen.de entnommen werden.
Das LRA München führt die Integrationskurse durch, für
die eine Einladung über das Jobcenter zugesendet wird. Es
erfolgt eine Einstufung durch den Anbieter/-in, um den
jeweils richtigen Kurs zu ermitteln. Weitere Informationen
dazu sind unter folgendem Link zu finden:
www.bildungskolleg.de/main/integrationskurse und
www.landkreis-muenchen.de.
6. Arbeit und Ausbildung
Sofern die Arbeitsagentur zustimmt, können Asylbewerber/-innen nach drei Monaten eine Beschäftigung ausüben.
Neben der Absenkung des absoluten Beschäftigungsverbots über drei Monate hinaus, ist Asylbewerbern und
Geduldeten künftig die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
nach Ablauf von 15 Monaten gestattet, ohne vorherige
Prüfung, ob ein Vorrang von deutschen oder Bewerbern aus
EU-Mitgliedsstaaten besteht. Schon vor Ablauf dieser
Frist können Asylbewerber/-innen Arbeitsgelegenheiten
gemäß § 5 AsylbLG wahrnehmen. Demnach kommt die
Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit in Betracht, sofern
die zu leistende Arbeit hinsichtlich Umfang und Zeitpunkt
sonst nicht verrichtet würde. Für die geleistete Arbeit
wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde
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ausgezahlt, ohne dass Arbeitsverhältnisse begründet
werden (Stand Juni 2015). Somit hat die Wahrnehmung
einer Arbeitsgelegenheit keine Auswirkung auf Fragestellungen der Kranken- und Rentenversicherung.
Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf keiner Zustimmung
der Bundesagentur für Arbeit, hier ist die Änderung der
Aufenthaltsgestattung durch die Ausländerbehörde
ausreichend. Die Ausübung einer Beschäftigung ist dem
Landratsamt, Sozialamt, unverzüglich mitzuteilen, die
aktuellen Gehaltsnachweise sind monatlich vorzulegen. Das
monatliche Arbeitseinkommen des Asylbewerbers/-in und
dessen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben,
ist vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhalts
heranzuziehen.
Ansprechpartner:
Die konkrete Zuständigkeit des/der Sozialarbeiters/-in
des Landratsamtes für unsere Gemeinde steht zum
Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht fest. Diese
kann im Bedarfsfall beim Verein Dorfleben und Soziales
e.V. erfragt werden.
7. Argumentationshilfe
Bei Veranstaltungen in der Gemeinde oder Treffen mit
kritischen Mitbürgern werden Sie auch auf Meinungen
stoßen, die eine wünschenswerte Offenheit gegenüber den
Asylsuchenden nicht mitbringen. Wir möchten Ihnen ein
paar Anregungen geben, wie Sie Vorurteilen oder Kritik an
der Arbeit mit Flüchtlingen begegnen können.
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Es gibt im Internet viele Seiten, die Faktenwissen zur
Flüchtlings- und Asylthematik liefern. Hier ein paar
Beispiele:
http://www.proasyl.de/de/home/gemeinsam-gegenrassismus/fakten-gegen-vorurteile
http://www.sueddeutsche.de/politik/faktencheck-zureinwanderung-zahlen-gegen-vorurteile-1.2240831
http://asyl.journalistenschule-ifp.de/fakten-gegenvorurteile
Da sich Flüchtlingszahlen, Herkunftsländer und politische
Vorgaben immer wieder ändern, empfehlen wir Ihnen, sich
immer wieder aktuell zu informieren.
Neben den harten Fakten, die in der Argumentation
gegenüber Gegnern und Skeptikern dargestellt werden
können, kommt es oft darauf an, wie diese Argumente
vertreten werden. Dabei ist es hilfreich, nicht gleich auf
das Vorurteil mit einem „nein, stimmt nicht“ einzusteigen.
Damit eröffnen Sie vermutlich einen verbalen Schlagabtausch. Wie Sie die Aufmerksamkeit des Gesprächspartners erhalten und vielleicht ein Umdenken anstoßen
können, zeigen wir am Beispiel der Aussage „Alle Flüchtlinge kommen nach Deutschland“.
Der Faktencheck besagt, dass Deutschland im Mittelfeld
der aufnehmenden EU-Länder liegt. Gemessen am Anteil
der Bevölkerung liegt beispielsweise Schweden weit vor
Deutschland. Die Länder, die an die Krisenregionen, wie
beispielsweise Syrien angrenzen, tragen die Hauptlast der
Flüchtlinge.
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Bei der Argumentation ist es wichtig, den Gesprächspartner erst einmal ernst zu nehmen. Seine Sichtweise
beruht auf seinen Erfahrungen und seinem Kenntnisstand.
Also hinterfragen Sie seine Meinung und Einschätzung. Z.B.
„Wie viel Prozent der weltweiten Flüchtlinge denken Sie
kommen bis nach Deutschland?“ Oder: „Beziehen Sie Ihre
Einschätzung auf Europa oder insgesamt?“ Über diese
Fragen können Sie erkennen, ob Ihr Gesprächspartner an
einem echten Austausch über die Flüchtlingszahlen interessiert ist. Wenn er/sie sich auf die Frage einlässt, haben
Sie eine gute Basis, tatsächlich über die Fakten zu
sprechen und zu einem echten Meinungsaustausch zu
kommen.
Beispielsweise könnte das so laufen: Antwort Skeptiker:
„Wir nehmen doch mindestens 80% bei uns auf.“ Ihre
weitere Frage könnte sein: „Ist das Ihr Bauchgefühl oder
haben Sie die Zahl irgendwo gelesen?“ Bleiben Sie dran und
bringen den Skeptiker dazu, dass er über seine Sichtweise
nachdenken muss, um Ihnen zu antworten. Skeptiker: „Wir
sehen doch, dass alle Auffanglager überfüllt sind und jetzt
sogar schon Flüchtlinge bis nach Aying kommen.“ Sie: „Ja,
das mag einem vielleicht so vorkommen.“ An der Stelle ist
wichtig dem Skeptiker zu signalisieren, dass Sie seine
Sichtweise verstanden haben. Das bedeutet nicht, dass Sie
ihm Recht geben. Jetzt können Sie mit Ihren Argumenten
einsteigen: „Leider ist die weltweite Flüchtlingszahl um ein
Vielfaches höher. Die meisten Flüchtlinge bleiben in den unmittelbar angrenzenden Ländern zu den Kriegsgebieten/
Krisenregionen…“
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Noch ein anderes Beispiel: „Wenn Flüchtlinge kommen,
steigt die Kriminalität bei uns“.
Helfer: „Ich höre, dass Ihnen die Sicherheit im Ort
wichtig ist.“
Skeptiker: „Ja klar. Wir hatten sowieso schon diese Einbruchserie. Jetzt wird es dann doch noch schlimmer.“
Helfer: „Natürlich sind wir alle interessiert, dass Aying ein
sicherer Ort ist. Genauso wie es bei uns Menschen gibt, die
sich nicht an die Regeln halten, gibt es auch unter den
Flüchtlingen schwarze Schafe. Der sicherste Schutz
dagegen ist allerdings, die Menschen so gut wie möglich zu
integrieren, sie persönlich kennen zu lernen. Sie werden
sehen, dass diese Menschen nicht besser und nicht
schlechter als andere sind. Je stärker die Flüchtlinge in die
Dorfgemeinschaft eingebunden sind, umso besser wird das
Zusammenleben funktionieren.“
Der Schlüssel, Menschen für die eigene Argumentation zu
gewinnen, ist die gegenseitige Wertschätzung. Es wird
trotzdem nicht gelingen, alle zu überzeugen. Lassen Sie
sich davon nicht entmutigen. Wenn Sie merken, dass Sie
Ihr Gegenüber nicht erreichen können, lassen Sie einfach
die unterschiedlichen Meinungen stehen.
Wenn Sie Fragen zu der Argumentationshilfe haben,
können Sie sich gerne bei Renate Bäumer melden:
[email protected].
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Fliehende Menschen mit ihren Bitten um Bleiberecht
bewegen, beschäftigen und betreffen uns ALLE. Jetzt
findet dieses Ereignis direkt vor unseren Haustüren
statt. Neues kann und wird geschaffen.
Das konnten wir bei den Vorbereitungsarbeiten zu den
uns bisher unbekannten Aufgaben und
Herausforderungen erleben.
Wir danken den vielen ehrenamtlichen Helfern
benachbarter Gemeinden und Organisationen für ihre
Antworten auf unsere Fragen, Informationen, Tipps
und Hilfestellungen. Die gegenseitige
Hilfsbereitschaft und Vernetzung macht Spaß, gibt
Zuversicht und ein immenses Gefühl der
Verbundenheit.
Folgen wir der großen Einladung uns durch diese
Herausforderungen selbst und andere besser kennen
zu lernen, daran zu wachsen und Neues zu schaffen.
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Verein Dorfleben und Soziales
in der Gemeinde Aying e. V.
Wir verstehen uns als Ansprechpartner für die kleinen und großen Belange rund
um die Themen Kinder, Jugend, Familie, Behindertenhilfe und Senioren. In der
Gemeinde wollen wir soziale Aktivitäten koordinieren und fördern.
Unsere Schwerpunkte sind:
 Mittagsbetreuung an der Grundschule Aying in Großhelfendorf bis 17 Uhr
 Organisation des Ferienprogramms
 Helferkreis Asyl
 Besuchs- und Begleitdienst im Alltag für Senioren
des weiteren bieten wir regelmäßige oder gelegentliche Aktionen an:
 Vermittlung von Babysittern, Tagesmüttern, Nachhilfeunterricht,
Haushaltshilfen
 Selbsthilfegruppe für Legasthenie, AD(H)S, Dyskalkulie
 Seniorenbetreuung im Seniorenzentrum
 Helfer- und Unterstützerkreise
 Selbstsicherheitstraining für Kinder
 Gesprächskreis Besondere Kinder
 Beratung (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung)
 Vorträge über Gesundheit und Soziales
 Bauchtanz-/Bollywood-Kurse
 Abendflohmarkt
 Weihnachtspäckchenaktion
 Stand am Helfendorfer Weihnachtsmarkt
 Spinn- und Bastlkuchl
Unter www.dorfleben-soziales-aying.de finden Sie alle Ansprechpartner mit
Kontaktdaten, als auch unsere aktuellen und fortlaufenden Angebote.
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