Häufig gestellte Fragen zum Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK Gilt es als erste Erfahrung im Pflegebereich, wenn man sich regelmäßig um einen Angehörigen zu Hause kümmert? Nein, eine Person, die nie im medizinisch-sozialen Bereich gearbeitet hat, muss ein Vorpraktikum von mindestens fünf Tagen in einer Institution in der Schweiz (Pflegeheim, Spitex oder Institution für behinderte Personen) machen und unter der Supervision von geschultem Pflegepersonal gearbeitet haben. Zählt eine Arbeit im Bereich der Pflege im Ausland als erste Erfahrung? Nein, es muss eine Pflegeerfahrung in der Schweiz und darf nicht älter als 5 Jahre sein. Ich finde keinen Praktikumsplatz, was kann ich tun? Sie können die Website www.afipa-vfa.ch konsultieren, wo Sie die sämtliche Institutionen für Betagte des Kantons Freiburg finden. Sie können sich ebenfalls bei den Spitex-Organisationen jedes Bezirks (Sie finden die Adressen auf www.spitex-freiburg.ch) bewerben. Wir empfehlen Ihnen, sich schriftlich zu bewerben. Ihr Brief muss sorgfältig formuliert, fehlerfrei und lesbar sein. Schreiben Sie, dass Sie dieses Praktikum machen möchten, um den Lehrgang Pflegehelfer/ Pflegehelferin beim Freiburgisches Roten Kreuz abschliessen zu können! Warum ist ein Vorpraktikum vor der Einschreibung obligatorisch? Eine erste Erfahrung im Bereich der Pflege wird verlangt, damit Sie einen Überblick über die Aktivitäten der Pflegehelfer/in erhalten und Sie sicher sind, dass Sie sich in diesem Gebiet engagieren möchten. Das Vorpraktikum ermöglicht auch, im Unterricht die Theorie mit der Praxis zu verknüpfen. Muss man den Platz für das 15-tägige Praktikum selber suchen? Nein, die Praktikumsplätze werden durch die Kursleiterin zugeteilt. Falls Sie bereits arbeiten, kann das Praktikum nicht an Ihrer Arbeitsstelle durchgeführt werden und im Prinzip auch nicht am gleichen Ort, wo Sie Ihr Vorpraktikum gemacht haben. Wie lange dauert ein Lehrgang? Der theoretische Teil des Lehrgangs dauert 120 Stunden verteilt auf 20 Tage. Das Praktikum 15 Tage zu 100% in einer Institution und es ist auf 3 oder 4 Wochen verteilt. Der gesamte Lehrgang dauert zwischen 8 und 10 Monaten. Welches Sprachniveau ist notwendig, um die Ausbildung zu absolvieren? Sie müssen mindestens über ein Sprachniveau B2 (mündlich und schriftlich) verfügen. Nur mit diesen Sprachkenntnissen können Sie die Kursunterlagen, die Dokumente und die Hinweise Ihrer Kursleiterin auch wirklich verstehen und die schriftliche Prüfung bestehen. Die Institutionen verlangen heute auch von einer Hilfskraft, dass sie ihre Beobachtungen schriftlich verfassen kann und dies bereits im Praktikum. Ausreichende Sprachkenntnisse sind ebenfalls notwendig, damit Sie mit den Betagten kommunizieren und die notwendigen Informationen an das Pflegepersonal weitergeben können. Lehrgang PH SRK
© Copyright 2024 ExpyDoc