Präsentation Integrationpoint

Erstanlaufstelle für Flüchtlinge
Integration Point
Aktuelle Situation in Hamm
 aktuell leben in Hamm 1449 zugewiesene Flüchtlinge ( u.a. Syrien,
Irak Afghanistan, Albanien, Kosovo)
 Tendenz ist steigend – täglich bis 30 Neuzuweisungen
 ca. 400 Menschen wird eine sog. Bleibeperspektive eingeräumt
 800 Flüchtlinge sind in der ZUE (Zentrale Unterbingungs-Einrichtung
 Ausbau der ZUE auf 1400 Plätze
 560 Menschen in der Notunterkunft „Alfred-Fischer Halle“
Erstanlaufstelle für Flüchtlinge
Integration Point
Integration Point als erste Anlaufstelle für
Flüchtlinge in der Agentur für Arbeit Hamm
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Besetzung: Agentur für Arbeit, Kommunales
Jobcenter Hamm AöR
Gastzimmer, stehen den Netzwerkpartnern zur
Verfügung
Erstanlaufstelle für Flüchtlinge
Integration Point
Agentur für Arbeit
Kommunales Jobcenter
4 Arbeitsvermittlung
2 Arbeitsvermittlung
1 Arbeitgeberservice
2 Leistungssachbearbeitung
Nächste Schritte
- Entwicklung gemeinsamer Handlungsstrategien
- Zusammenarbeit bei der Teilnehmerakquise
- gemeinsame Dienstbesprechungen zur Optimierung von Verfahrensabläufen und Arbeitsprozessen
Erstanlaufstelle für Flüchtlinge
Integration Point
Eröffnung am 1. Dezember 2015 in der 1. Etage der Agentur für Arbeit Hamm
Erstanlaufstelle für Flüchtlinge
Integration Point
Integration Point Hamm
Agentur für Arbeit Hamm
1. Etage
Bismarckstr. 2
59065 Hamm
Öffnungszeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.00
8.00
8.00
8.00
8.00
– 15.30 Uhr
– 15.30 Uhr
– 12.30 Uhr
– 18.00 Uhr
– 12.30 Uhr
Erstanlaufstelle für Flüchtlinge
Integration Point
Zuständigkeiten:
Agentur für Arbeit Hamm:
Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Asylverfahrens
oder mit einer Duldung nach Ablehnung des Asylantrages werden von der
Arbeitsagentur Hamm betreut.
Jobcenter Hamm AöR:
Anerkannte Flüchtlinge bzw. Kontingentflüchtlinge beziehen in der Regel
Leistungen nach dem SGB II und fallen in die Zuständigkeit des Kommunalen
Jobcenters Hamm AöR. Unabhängig davon wechseln sie spätestens 18 Monate
nach Erteilung einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung nach negativem
Asylverfahren) in die Zuständigkeit des SGB II.
Rechtlicher Rahmen: Dürfen Asylbewerber,
anerkannte Flüchtlinge und Geduldete arbeiten?
SGB II= Jobcenter
SGB III= Agentur für Arbeit
Sie möchten einen (anerkannten)
Asylbewerber/Flüchtling/Geduldeten einstellen?
Bitte melden Sie sich in der Agentur für Arbeit Hamm
a) bei Ihrem bekannten persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice
b) bei der gebührenfreien Hotline: 08004555520
c) Email: [email protected]
d) der Ansprechpartnerin für Arbeitgeber im Integration Point
Mirja Paltian 02381/910-2191
oder
dem Kommunalen Jobcenter Hamm AöR – Unternehmerservice
Herr Yakup Uysal, Telefon: 0 23 81/17-65 37
Email: [email protected]
Erstanlaufstelle für Flüchtlinge
Integration Point
Ansprechpartner im Jobcenter Hamm AöR
Arbeitsvermittlung:
A-I
Herr Tagoe
Zimmer: 107
Telefon: 0 23 81/17-79 34
J-Z
Herr Kocabayraktar
Zimmer: 109
Telefon: 0 23 81/17-79 33
Unternehmerservice:
Herr Uysal
(Stellenangebote und Praktikumsplätze)
Telefon: 0 23 81/17-65 37
Erstanlaufstelle für Flüchtlinge
Integration Point
Die aktuelle Situation im SGB II im IP
Land
Eritrea
Ägypten
Afghanistan
Irak
Iran, Islamische Republik
Jordanien
Syrien,Arabische Rep.
Gesamt
Anzahl
4
1
25
105
22
5
210
372
Erstanlaufstelle für Flüchtlinge
Integration Point
Die aktuelle Situation im SGB II im IP
Alter
15 Jahre bis 24 Jahre
25 Jahre bis 34 Jahre
35 Jahre bis 44 Jahre
über 45 Jahre
Gesamt
Anzahl
66
117
105
84
372
Erstanlaufstelle für Flüchtlinge
Integration Point
Die aktuelle Situation im SGB II im IP
Qualifikationsprofil
unbekannt
ohne abgeschlossene Berufsausbildung
betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung
Hochschule
in Deutschland nicht anerkannte Berufsausbildung
in Deutschland nicht anerkannter Hochschulabschluss
Gesamt
Anzahl
94
246
5
7
17
3
372
Erstanlaufstelle für Flüchtlinge
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Handlungsstrategien
3 Säulen-Modell
Erstanlaufstelle für Flüchtlinge
Integration Point
Berufsspezifische
Sprachförderung z.B. Pflege
und Betreuung für Frauen mit
Migrationshintergrund
Sprachangebote in
Hamm
Berufsbezogene
Sprachförderung- regulärer
Sprachkurs ESF-BAMF
3-wöchige Praktika bei
Arbeitgebern
BAMF Integrationskurse
Auch für Beschäftigte
und Praktikanten.
Kompetenzfeststellung und
Sprachstandserhebung
Integration von Flüchtlingen in den
Ausbildungsmarkt
 Betriebliche Berufsausbildungen (duale Ausbildungen) können
Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete (sofern kein Arbeitsverbot
vorliegt) ab der Erteilung der Duldung beginnen, sofern die Ausländerbehörde
dies erlaubt.
 Für den konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde
individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden, eine Zustimmung
der BA ist nicht erforderlich.
 Einstiegsqualifizierung (EQ) für die Dauer von 6-12 Monaten möglich. Eine
Genehmigung der Ausländerbehörde ist erforderlich, der Antrag auf Förderung
ist vor Beginn bei der AA zu stellen (s. Handout zu Praktika).
 Schulische Berufsausbildungen sind für Asylsuchende und Geduldete
rechtlich immer möglich und müssen nicht durch die Ausländerbehörde
genehmigt werden.
Förderinstrumente zur Integration in
Arbeit und Ausbildung
Einstiegsqualifizierung
 Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit
 Inhalte orientieren sich an den anerkannten Ausbildungsberufen
 Dauer: 6-12 Monate
 Zuschuss bis zu 216 Euro monatlich zuzüglich des pauschalierten Anteils am
durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag
 Genehmigung durch Ausländerbehörde
 Antrag vor Beginn bei der Arbeitsagentur stellen
Förderinstrumente zur Integration in
Arbeit und Ausbildung
Programm „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“
Assistierte Ausbildung
 Förderung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen
 Unterstützung und Begleitung der Teilnehmenden und Betriebe bei Formalitäten
vor und beim Vertragsabschluss
 Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses und Sicherung des
Ausbildungsabschlusses
Förderinstrumente zur Integration in
Arbeit und Ausbildung
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Unterstützungsangebot für junge Menschen zur Aufnahme, Fortsetzung und
erfolgreichem Abschluss einer betrieblichen Ausbildung
Hilfestellung bei:
 Lücken und Lernschwierigkeiten in Theorie und Praxis
 Sprachproblemen
 Problemen im Betrieb oder im sozialen Umfeld
 Problemen bei Prüfungen
für Geduldete erst nach 4 Jahren Aufenthalt in Deutschland, ab 2016 bereits nach
15
Monaten Aufenthalt
Berufliche Fort- und Weiterbildung für
Flüchtlinge
Berufliche Qualifizierungsangebote
• Anerkennungsberatung zu Schul- und Berufsabschlüssen
• Berufliche Fort- und Weiterbildungsangebote (auch
betriebliche Einzelumschulungen)
Unterstützungsangebote bei der
Vermittlung von Flüchtlingen
Vermittlung in Arbeit und Ausbildung
• Maßnahmen bei Arbeitgebern - Praktika (max. 6 Wochen)
• Eingliederungszuschüsse
(max. 12 Monate und 50 % der Lohnkosten)
• Förderung im Rahmen des Europäischen Sozial-fonds für
Langzeitarbeitslose; auch Flüchtlinge (bis zu 18 Monate
75 % bis 25 % degressiv der Lohnkosten); während der
Förderung wird eine Betreuung durch einen Mitarbeiter
des Jobcenters sichergestellt.
Erstanlaufstelle für Flüchtlinge
Integration Point
Maßnahmen „Perspektive für Flüchtlinge“
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Feststellung berufsfachlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
Vermittlung/ Erreichung berufsfachlicher Sprachkenntnisse
Heranführungen an den deutschen Arbeitsmarkt
Dauer: 12 Wochen, davon 6 Wochen „Echtbetrieb“
keine Genehmigung durch Ausländerbehörde
kein weiteres Zustimmungsverfahren durch Bundesagentur für Arbeit