MERKBLATT BVK Hypotheken In diesem Merkblatt erfahren Sie, wer bei der BVK eine Hypothek beantragen kann und welche Arten von Hypotheken zu welchen Konditionen gewährt werden. Wer kann eine BVK-Hypothek beantragen? Was für Objekte werden finanziert? Wir gewähren Hypotheken im ersten Rang an BVK-Versicherte und NichtBVK-Versicherte, einschliesslich Rentnerinnen und Rentner. Wir helfen bei der Finanzierung von Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentumseinheiten (Eigentumswohnungen) und Mehrfamilienhäusern mit einem maximalen Gewerbeanteil von 10% des Ertrages. Wir finanzieren auch Wohneigentum im Baurecht. Die BVK finanziert ausschliesslich Immobilien in der Schweiz und in Schweizer Franken. Das zu finanzierende Objekt muss in einem der folgenden Kantone liegen: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG oder ZH. Nach individueller Abklärung gewähren wir auch Baugenossenschaften mit Sitz im Kanton Zürich Hypotheken. Bitte beachten: Wir belehnen keine Zweitwohnungen (Ferienobjekte) und vergeben keine Baukredite. Wo unterscheidet sich die BVK von andern Anbietern? Was für Hypotheken werden angeboten? Unsere Hypothekarzinssätze sind für alle Kunden gleich, egal ob sie bei der BVK versichert sind oder nicht. Die Konditionen sind nicht verhandelbar. Bei Nicht-BVK-Versicherten sinkt die Belehnungsgrenze um 15 Prozentpunkte. Wir gewähren ausschliesslich erstrangige Hypotheken in Form von Festhypotheken mit einer Laufzeit von 2–10 Jahren und variablen Hypotheken. Nicht angeboten werden sogenannte Geldmarkt- oder Libor-Hypotheken. Sie haben zudem die Möglichkeit, mit einer Forward Hypothek den attraktiven Zinssatz von heute für eine Festhypothek von morgen zu sichern. Eine Forward Hypothek auf Neuhypotheken ist bis zu 12 Monate vor Start der Laufzeit abschliessbar. Forward-Zuschläge sind 3 Monate unentgeltlich. Seite 1/4 Stand 2015.12 Welche Zinskonditionen gelten? Unsere Hypothekarzinssätze orientieren sich am Markt für gleichartige erstrangige Hypotheken. Die Konditionen für variable Hypotheken werden periodisch an die Marktverhältnisse angepasst und auf der BVK-Webseite publiziert. Die Konditionen für Festhypotheken werden wöchentlich am ersten Werktag festgelegt und ebenfalls auf der BVK-Webseite publiziert. Was geschieht, wenn BVK die Hypothekarzinssätze anpasst? Variable Hypotheken Der Zinssatz der betroffenen BVK-Hypothek wird auf Beginn des folgenden Quartals an den neuen Satz angepasst. Für Alt- und Neuhypotheken gilt der gleiche Anpassungszeitpunkt. Festhypotheken Für die Vergabe von BVK-Festhypotheken gilt der wöchentlich publizierte Zinssatz. Gesuche werden frühestens zwölf Monate vor gewünschtem Beginn der Festhypothek entgegengenommen. Wie hoch sind die Belehnungsgrenzen? Belehnungsgrenze für selbstbewohnte Wohnobjekte – Bis 75% für BVK-Versicherte bis Alter 65 – Bis 65% für BVK-Versicherte ab Alter 65 – Bis 60% für Nicht-BVK-Versicherte bis Alter 65 – Bis 50% für Nicht-BVK-Versicherte ab Alter 65 Kreditbetrag: mind. 100'000 CHF bis max. 2 Mio. CHF Belehnungsgrenze für nicht selbstbewohnte Wohnobjekte (z.B. Mehrfamilienhäuser, Vermietung Eigenheim) – Bis 70% für BVK-Versicherte bis Alter 65 – Bis 55% für Nicht-BVK-Versicherte bis Alter 65 Kreditbetrag: mind. 100'000 CHF bis max. 5 Mio. CHF Welche Eigenmittel müssen eingebracht werden? Beim Kauf einer Immobilie müssen mindestens 10% des Kaufpreises aus Eigenmitteln eingebracht werden. Weitere Eigenmittel können mit Vorsorgegeldern im Rahmen des Wohneigentumsförderungsgesetzes finanziert werden. Wie ist die Amortisation geregelt? Bei Vertragsabschluss können Amortisationen für alle Produkte individuell vereinbart werden. Die Amortisationszahlungen sind derart ausgestaltet, dass der Belehnungsgrad bei Vollendung des 65. Altersjahres der kreditnehmenden Person 65% des Marktwertes nicht übersteigt (bzw. 50% bei NichtBVK-Versicherten). Treten mehrere Personen gegenüber der BVK als Kreditnehmer auf, wird die Belehnungsgrenze auf 65% (bzw. 50%) reduziert, sobald die erste Person die Altersgrenze erreicht. Seite 2/4 Stand 2015.12 Wird der Vertrag von mehreren Personen als Darlehensnehmer mit solidarischer Haftung unterzeichnet, so kann das bzw. können die Zusatzeinkommen für die Tragbarkeitsberechnung berücksichtigt werden. Bei der Gewährung von Hypotheken an Personen, die das 55. Altersjahr bereits vollendet haben, werden - falls nötig - die Amortisationsraten vertraglich so festgelegt, dass bei Erreichen des 65. Altersjahres der Belehnungsgrad von 65% (bzw. 50%) nicht überschritten wird und die Tragbarkeit mit dem dannzumaligen Einkommen (Rente etc.) gewährleistet bleibt. Wie wird die Tragbarkeit berechnet? Die Kosten für Hypothekarzinsen, Unterhalt und Betrieb der Immobilie dürfen einen Drittel des Nettoeinkommens, das vom Darlehensnehmer alleine oder gemeinsam mit einem weiteren, solidarisch haftenden Darlehensnehmer erzielt wird, nicht übersteigen. Bei der Tragbarkeitsberechnung geht die BVK von einem theoretischen marktüblichen Zinssatz von 5% aus. Zudem wird für Unterhalt und Betrieb 1% der Belehnungsbasis dazu gerechnet. Für die Tragbarkeitsrechnung werden weiteren Schulden (wie z.B. andere Kreditverpflichtungen) miteinbezogen. Alimentenverpflichtungen werden grundsätzlich vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht. Was geschieht mit der BVKHypothek, wenn ich aus der BVK austrete oder wenn die Eigennutzung der Liegenschaft aufgegeben wird? Austritt aus der BVK: Die Hypothek wird unverändert weitergeführt, sofern die Bonität weiterhin gegeben ist. Vermietung: Wird die Liegenschaft nicht mehr selbst bewohnt, muss die Belehnung auf 70% (bzw. 55% bei Nicht-BVK-Versicherten) reduziert werden. Verkauf: Der Käufer kann bei Interesse die BVK-Hypothek übernehmen. Dies unter der Voraussetzung, dass die Tragbarkeit gegeben ist. Kann die Hypothek nicht übernommen werden, muss sie vorzeitig gekündigt werden. Wie werden die Hypothekarzinsen beglichen? Die Hypothekarzinsen werden grundsätzlich im Lastschriftenverfahren (LSV) beglichen. Der Hypothekarnehmer unterschreibt zu diesem Zweck eine Belastungsermächtigung. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen bei ungenügendem Kontoguthaben bzw. falschen oder nicht mehr gültigen Kontoangaben eine Umtriebsentschädigung in Rechnung stellen müssen. Hypothekarzinsen sind vierteljährlich nachschüssig fällig per: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember. Was geschieht, wenn der Hypothekarzins nicht fristgemäss überwiesen wird? Seite 3/4 Stand 2015.12 Wer die Hypothekarzinsen nicht zum vereinbarten Termin überweist, gerät unmittelbar und ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5%. Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen? Variable Hypotheken Diese können von jeder Partei mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines jeden Kalendermonats mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Bei Verkauf der Liegenschaft kann auf den Termin der Eigentumsübertragung schriftlich gekündigt werden. Dazu muss der Darlehensnehmer zwingend einen Entwurf des Kaufvertrags einreichen. Festhypotheken Für Festhypotheken sind während der vertraglich vereinbarten Laufzeit keine Teilrückzahlungen möglich, sofern dies im Vertrag nicht anderweitig geregelt wurde. Eine vorzeitige Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Es muss eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichtet werden (positive Differenz aus dem geltenden Festhypothekarzinssatz inklusive Marge beim Vertragsabschluss gemäss Hypothekarvertrag und dem jeweiligen Geld- oder Kapitalmarktsatz, kumuliert für die ordentliche Restlaufzeit). Bei Ablauf einer Festhypothek wird der Schuldner rund drei Monate vor Ablauf angeschrieben und es werden ihm die neuen für ihn verbindlichen Konditionen bekannt gegeben. Erfolgt bis zum Ende der Ablauffrist keine anderweitige Mitteilung des Schuldners, so wird die Hypothek als variable Hypothek zum dannzumal geltenden BVK-Zinssatz weitergeführt. Gilt die sechsmonatige Kündigungsfrist auf variable Hypotheken auch bei einer Umwandlung in eine BVKFesthypothek? Bei der Umwandlung einer variablen Hypothek in eine Festhypothek gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für diesen Zeitraum wird kein Forward-Zuschlag erhoben. Deshalb kann der Zinssatz bei Kündigung der variablen Hypothek (Eingangsstempel BVK) verbindlich festgelegt werden. Kontakt BVK | Obstgartenstrasse 21 | Postfach | 8090 Zürich | www.bvk.ch Telefon 058 470 45 66 (Teamnummer Hypotheken) Rechtlicher Hinweis Das Merkblatt soll einen vereinfachten Überblick über das Thema verschaffen. Es können keine Ansprüche daraus abgeleitet werden. Rechtlich verbindlich sind ausschliesslich das Vorsorgereglement sowie die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Seite 4/4 Stand 2015.12
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