STRELITZER ECHO Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Neustrelitz mit Stadtteilen und Ortsteilen, des Amtes Neustrelitz-Land und der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin, Wokuhl-Dabelow, des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee sowie des Wasserzweckverbandes Strelitz Jahrgang 24, Ausgabe 10, Sonnabend, den 23. Mai 2015 Die Ausstellung „Mensch und Tier in der Plastik“ wurde in der Schlosskirche eröffnet. Die Plastikgalerie zeigt noch bis zum 26. Juli Werke aus 100 Jahren von 22 Künstlern, darunter „Diana auf der Hirschkuh“ von Georg Wrba (1872-1939). Foto: Wilfried Baganz Inhalt Stadtvertretung mehrheitlich für Theaterverhandlungen 2 Wichtige Beschlüsse zum Kulturquartier gefasst 3 3-D-Illusionsmalerei entsteht in der Strelitzer Straße 4 48 Stunden Neustrelitz und die Seenplatte erleben 4 „Wintermärchen“ überzeugte beim Seniorenfotowettbewerb 5 Elektrorennboote starteten zum Vereinsjubiläum 7 Neustrelitzer Jugendtheater thematisiert Rassismus 8 Bekanntmachungen der Stadt Neustrelitz 11 Bekanntmachungen des Amtes Neustrelitz-Land 15 2 Strelitzer Echo 23. Mai 2015/10 Stadtvertretung mehrheitlich für Theaterverhandlungen Die Stadtvertretung Neustrelitz hat am 12. Mai mehrheitlich beschlossen, dass die Stadt Neustrelitz auf der Grundlage des Eckpunktepapiers der Landesregierung vom Dezember 2014 mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den weiteren Gesellschaftern der Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz (TOG) und den Gesellschaftern der Theater Vorpommern GmbH in Verhandlungen über die zukünftige Theaterstruktur im östlichen Landesteil eintreten soll. Dabei geht es um eine Fusion der Häuser. In den Kommunalvertretungen in Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE) waren in den vergangenen Monaten entsprechende Beschlüsse gefasst worden. Die Stadtvertretung möchte außerdem prüfen lassen, ob eine Autonomie der TOG sowie des Theaters Neustrelitz über das Jahr 2016 hinaus möglich und umsetzungsfähig ist. Im Hinblick auf die Lage der kommunalen Haushalte aller Theater tragenden Kommunen soll darüber hinaus gegenüber dem Land auf eine Entlastung ab 2016 hingewirkt werden. Die Entscheidung fiel nach monatelangen kontrovers geführten Debatten über mögliche Theatermodelle, darunter auch ein zwischenzeitlich vorgelegtes Konzept für eine Autonomie der TOG, die nicht in Beschlüsse mündeten. Die Stadtvertretung orientiert mit dem jetzt beschlossenen Papier auf die Umsetzung der Eckpunkte für eine künftige Theater- und Orchesterstruktur, auf die sich Land und Kommunen im Dezember 2014 verständigt hatten. Dazu gehören für Neustrelitz unter anderem der Erhalt der produzierenden Sparte musikalisches Schauspiel und der Festspiele im Schlossgarten, die Betreibung der zentralen Werkstätten einer neuen Theater GmbH in Neustrelitz, keine betriebsbedingten Kündigungen, eine am Flächentarif orientierte Entlohnung mit Dynamisierungen ab 2020 sowie der Erhalt von 94 der insgesamt 179 für die TOGStandorte künftig zugesicherten Arbeitsplätze in Neustrelitz (in Neubrandenburg 85). Derzeit hat die TOG insgesamt 203 Beschäftigte. Außerdem soll der Landkreis MSE seine Zuschüsse bis zu einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes aufrechterhalten und das Land Umstrukturierungshilfen leisten. Im Eckpunktepapier verpflichtet sich das Land, Gesellschafter einer neuen Theater GmbH zu werden. Kompromiss soll Insolvenz abwenden Der Neustrelitzer Beschluss am 12. Mai wurde auf der Grundlage einer im Mai von der CDU eingebrachten Vorlage gefasst, die infolge von Beratungen im Sonderausschuss für Kultur und Tourismus am 7. Mai und während der Stadtvertreterberatung am 12. Mai nochmals geändert wurde. Da die Beschlussvorlage der CDU in ihren wesentlichen Teilen mit der seit Januar zweimal eingebrachten Beschlussvorlage der Verwaltung konform ist, hatte Bürgermeister Andreas Grund die Verwaltungsvorlage im Interesse eines Kompromisses während der Sitzung zurück gezogen. Zuvor hatte der Bürgermeister erneut auf die Dringlichkeit einer Entscheidung der Stadtvertretung hingewiesen, die in den vergangenen Die Stadtvertretung sich für Verhandlungen mit dem Land im Rahmen der anstehenden Theaterreform ausgesprochen. Dazu beginnen im Mai Gespräche in Schwerin. Foto: Stadt Neustrelitz/T.K. Monaten mehrfach vertagt worden war: „Wenn Sie keine Entscheidung treffen, gibt es keine Fortführungsprognose für die Gesellschaft.“, warnte er mit Blick auf die wirtschaftliche Situation der TOG, die derzeit kein Testat des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2014 erhält. Darüber hinaus kann das aktuelle Haushaltsdefizit der GmbH von den Kommunen allein nicht ausgeglichen werden. Intendant Joachim Kümmritz hatte bereits mehrfach in den Gremien der Stadtvertretung auf die in diesem Jahr drohende Insolvenz der TOG hingewiesen. Das Land, das jährlich 8,3 Millionen Euro Zuschüsse zahlt, macht die Zahlungshöhe und weitere Hilfen von der Herbeiführung zukunftsfähiger Strukturen abhängig. Der Bürgermeister mahnte daher die Erfüllung der im vorigen Jahr von allen Gesellschaftern gefassten entsprechenden Zielvereinbarung mit dem Land an. „Diese Vereinbarung ist unteilbar und muss neben Neubrandenburg und dem Landkreis auch von Neustrelitz eingehalten werden.“, sagte er und betonte: „Für Neustrelitz ist wichtig, dass wir bei den anstehenden Verhandlungen um eine künftige Theatergesellschaft im Osten unseres Landes mit am Verhandlungstisch sitzen. Wir suchen eine Lösung zugunsten unseres Theaterstandortes. Das hat eben auch mit Geld zu tun. Der Schaden für unsere Stadt wäre enorm, wenn wir kein produzierender Standort mehr wären, wenn die Zuschüsse, von denen wir bisher überproportional profitieren, und die Effekte des Theaters zum Beispiel für Gastronomie, Tourismus und Wirtschaft entfallen würden.“ Während der emotional geführten Diskussion nahmen viele Stadtvertreter das Wort, um Positionen noch einmal zusammenzufassen. „Wir gehen mit den Prämissen des Eckpunktepapiers in die Verhandlungen, haben uns aber im Wortlaut mehr Spielräume gelassen, denn wir möchten nicht nur für Detailfragen zuständig sein.“, erklärte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Ernst-August von der Wense. Die Fraktionsvorsitzende der Linken Waltraud Bauer bedauerte, dass das „Solidarmodell“ ihrer Fraktion keine Mehrheiten gefunden hatte. „Der jetzige Beschluss beinhaltet die Mindestforderungen und bedeutet einen Kompromiss.“, sagte sie. „Es mag den Eindruck machen, dass wir uns erpressen lassen, aber wir müssen diesen Kompromiss eingehen, denn wenn wir nicht am Verhandlungstisch sitzen, wäre das der Tod für unser Theater.“, betonte Ralf Milbredt (CDU). Christian Arnold Krüger (Die Linke) bezeichnete die Theaterreform als Kulturabbau, dem er nicht zustimmen könne. Er sehe Neustrelitz „am Abgrund stehend mit der Pistole auf der Brust.“ Guido Antonow (PuLS) zweifelte die Insolvenzgefahr an, die seiner Ansicht nach als Druckmittel eingesetzt werde. Er habe kein Vertrauen in die Landeszusagen, äußerte der Einzelbewerber Bela Witt. Falk Jagszent (Bündnisgrüne) bezeichnete es als wichtig, „weitere Optionen zu schaffen“. Während Rolf Kadgien (Die Linke) meinte, Neustrelitz sitze in Schwerin „am Katzentisch“, schätzte Stadtpräsident Christoph Poland (CDU) ein, dass Neustrelitz nur durch einen Beschluss an den Verhandlungstisch komme. „Dieser Tag ist für das Neustrelitzer Theater kein guter Tag. Dass wir unser Theater nicht in der bisherigen Form erhalten können, sondern Veränderungen herbeiführen müssen, ist eine bittere Erkenntnis.“, sagte Dr. Michael Körner (SPD). Frank Obermair (CDU) wies auf die Verantwortung für die Mitarbeiter der TOG hin: „Wenn wir draußen sind, werden wir weniger Planstellen haben als mit dem Eckpunktepapier. Wir müssen ein faires Angebot verhandeln und auch versuchen, die Deutsche Tanzkompanie herüberzuretten.“ Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bereits am 28. Mai mit den Theaterkommunen einen Gesprächstermin über die weiteren Schritte der Theaterfusion anberaumt. Neustrelitz hofft nach dem Beschluss, dazu eingeladen zu werden. Die Stadtvertretung hat sich dafür ausgesprochen, einen eigenen Begleitausschuss einzurichten, über dessen Form noch beraten werden soll. (lu) 23. Mai 2015/10 Strelitzer Echo Wichtige Beschlüsse zum Kulturquartier gefasst Die Stadtvertretung hat am 12. Mai mehrheitlich Beschlüsse zum Kulturquartier gefasst. Sie stimmte zu, die Einrichtung als gemeinnützige GmbH (gGmbH) zu gründen. Auch der Gesellschaftervertrag passierte das Gremium. Die Stadt Neustrelitz wird demnach einziger Gesellschafter der gGmbH sein. Mit einem weiteren Beschluss hat die Stadtvertretung der Übertragung der Sammlungsbestände des Museums und des Karbe-Wagner-Archivs sowie der Bestände der Stadtbibliothek an die Kulturquartier gGmbH zugestimmt. Außerdem war nach EU-Beihilferecht formell eine Betrauung des Kulturquartiers für die Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erforderlich, die ebenfalls vollzogen wurde. 3 Strelitzius gratuliert … zum 90. Geburtstag am 27. Mai Herrn Wilhelm Korsches am 30. Mai Frau Erna Golbs … zur goldenen Hochzeit am 26. Mai dem Ehepaar Anita und Peter Mozarski am 28. Mai dem Ehepaar Barbara und Wilhelm Wagner am 5. Juni dem Ehepaar Monika und Christian Köppen … zur diamantenen Hochzeit am 27. Mai dem Ehepaar Irma und Heinz-Jürgen Rudolph am 4. Juni dem Ehepaar Irma und Werner Lehmann Herzlichen Glückwunsch! Interessierte Bürger konnten sich am Tag der Städtebauförderung im Kulturquartier umsehen. Bei zwei Terminen nahmen rund 200 Besucher an Führungen auf der (noch) Baustelle teil. Foto: Ludewig Preisgeld fördert Buchenwaldschutz in Albanien Ein bewegendes Ereignis 70 Jahre nach der Zerstörung der Altstrelitzer St.-Marienkirche: Pastorin Cornelia Seidel übergab am 3. Mai nach dem Gottesdienst den 1945 geretteten Strelitzer Abendmahlskelch an Projektleiter Albrecht Pyritz als Dauerleihgabe für das Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz. Foto: Baganz Fünf Ferientage im Familienzentrum Ein Ausflugstag, ein Wandertag, ein Werktag, ein Koch- und Backtag und ein Sport-Spiel-Tag werden im Familienzentrum mit Angeboten, den Wünschen der Teilnehmer und viel Spaß und Erholung gefüllt. Unter der Leitung der Dipl.-Sozialpädagogin Katrin Raemisch treffen sich interessierte Schüler von Montag, dem 20. Juli, bis Freitag, dem 24. Juli, jeweils von 9 bis 16 Uhr in der Useriner Str. 3. Am Freitag ist bereits um 13 Uhr Schluss. Der Ferienkurs kostet 65 Euro bzw. 60 Euro mit Kultur- und Sozialpass Neustrelitz. Bitte unter Telefon 03981 205087 anmelden. Der niederländische Regisseur Lars Damoiseaux nahm im April in der Alten Kachelofenfabrik den mit 300 Euro dotierten Publikumspreis für seinen Kurzfilm „Chopper“ (2012) entgegen. Beim 5. Neustrelitzer Naturfilmfestival Mensch! Natur! hatte der originelle und humorvolle Film im vorigen Jahr beim Publikum den größten Zuspruch gefunden. Erzählt wird in gut zwei Minuten ein besonders tragischer Kreislauf der Natur. Damoiseaux spendete das Preisgeld umgehend an eine Naturschutzorganisation aus Albanien. Unter schwierigen politischen Bedingungen kämpft diese für den Erhalt von natürlichen Buchenwäldern. Die Wälder sollen nach Willen der Naturschützer Teil einer Europäischen UNESCOWeltnaturerbestätte werden. Alte Buchenwälder im Müritz-Nationalpark tragen schon seit Juni 2011 den Titel UNESCO-Weltnaturerbe. Buchenwälder aus zehn europäischen Staaten sind mittlerweile auf einer Vormerkliste bei der UNESCO. 2017 soll über die Erweiterung der bestehenden UNESCO-Weltnaturerbestätte mit Gebieten in der Slowakei, der Ukraine und in Deutschland entschieden werden. Aktuell laufen bereits die Vorbereitungen für das 6. Neustrelitzer Naturfilmfestival Mensch! Natur!. Es wird vom 15. bis zum 18. Oktober 2015 über die Leinwand gehen. Neben den Filmvorführungen wird erneut ein vielseitiges und interessantes Rahmenprogramm geplant. 4 Strelitzer Echo 23. Mai 2015/10 3-D-Illusionsmalerei entsteht in der Strelitzer Straße Mit einer 3-D-Straßenmalerei werden Passanten in der Strelitzer Straße in der ersten Juniwoche zu einer „futuristischen Zeitreise in die Vergangenheit“ eingeladen. Vom 4. bis 6. Juni können sie auf der Aktionsfläche in der Fußgängerzone das Entstehen einer Illusionsmalerei miterleben, die das Team von FreddArt Streetpainting dort mit Acrylfarbe erzeugen wird. Die Künstlerin Frederike Wouters aus Kevelaer malt dann mit einem Partner zusammen an dem rund 4 mal 35 Meter großen Motiv. „Bei diesem Motiv habe ich das Thema Stadt zwischen Barock und Moderne aufgegriffen. Man sieht im unteren Bildbereich eine Tanzveranstaltung zu Zeiten des Barock. Dieser Blick in die Vergangenheit wird durch das Stargate - eine durch eine Fernsehserie bekannte Zeitmaschine - möglich. Ein barockes Musikerduo und eine holde Maid sind durch das Stargate in das heutige moderne Neustrelitz gekommen und laden ein zum Tanzen oder lassen sich durch die Passanten zum Tanz auffordern“, beschreibt Wouters ihre Idee. Das künstlerische Werden des dreidimensionalen Werkes können Beobachter auch durch eine Weitwinkel-Linse perspektivisch betrachten. Die Künstler werden stets den ganzen Tag über vor Ort sein und freuen sich über interessierte Zuschauer. Diese sollten - wenn es ihnen möglich ist - mehrmals kommen, um den Fortgang des Projektes mitzuerleben. Am Ende werden nicht nur die Musiker und die „holde Maid“ im Bild sein - auch die Vorbeikommenden können sich in das Kunstwerk einfügen und kommen damit zu einem ganz besonderen Erinnerungsfoto. Die 3-D-Malerei wird - wenn das Wetter mitspielt - am 6. Juni vollendet sein, sodass auch die Gäste der Aktion „48 Stunden Seenplatte“ und der Einkaufsnacht sie erleben können. Das Kunstwerk ist natürlich darüber hinaus noch länger zu betrachten - solange bis der Regen die Farben von der Straße gewaschen haben wird. (lu) 4. bis 6. Juni, Aktionsfläche Strelitzer Straße: Entstehen der 3-D-Illusionsmalerei „Futuristische Zeitreise in die Vergangenheit“ (www.freddart.de) Neustrelitz bereitet sich auf ein ereignisreiches touristisches Wochenende vor. 48 Stunden Neustrelitz und die Seenplatte erleben Am ersten Juniwochenende lädt die Mecklenburgische Seenplatte Gäste und Gastgeber zu einer Schnupperreise quer durch die Region um Neustrelitz ein. Im 60-Minuten-Takt verkehren Busse und Bahnen auf einer großen Runde bis zur Müritz. Ab und an Neustrelitz Bahnhof bündeln mehrere Routen viele touristische Angebote und Attraktionen an mehr als 15 Haltepunkten. Man kann an jeder Station zu- und aussteigen, so dass sich jeder Gast ein individuelles Tagesprogramm zusammenstellen kann. Viele Angebote in Neustrelitz sind auch für Besucher mit Handicap geeignet. Das Tagesticket für den Shuttleverkehr kostet 5 Euro, Kinder bis einschließlich 14 Jahre fahren kostenfrei. Alle Shuttle-Linien werden von Gästeführern begleitet. Zu erwerben ist das Ticket an jedem Standort der Tour sowie vorab in der Touristinformation Neustrelitz. Breite Angebotspalette in der Residenzstadt In Neustrelitz haben sich gut ein Dutzend Partner zusammengefunden, um unter dem Motto „Neustrelitz erleben!“ ein abwechslungsreiches buntes Programm für Einwohner und Gäste aus nah und fern zu bieten. Mit den Stadtführern, dem StrelitzTrolli, auf Wanderwegen oder individuell durch die am Samstag bis 21 Uhr verkaufsoffene Innenstadt bummeln, den Tiergarten, die Plastikgalerie Schlosskirche, die Hafengalerie besuchen, hinter die Theaterkulissen schauen, die 3 D-Illusionsmalerei in der Fußgängerzone bestaunen, Partystimmung am Hafen beim Bootshaus und Live am Hafen oder regionale Produkte und Livemusik in der Alten Kachelofenfabrik genießen, im Alten Kornspeicher ein Kaffee-Showrösten erleben oder auf dem Zierker See mit einem Hausboot Probefahren - die Angebotspalette ist vielfältig! Außerdem gehen Landschaftsführerinnen mit Besuchern vom Hauptbahnhof auf Waldwegen zum Zierker See (Vorherige Anmeldung erforderlich bei heike.brechler@naturfuehrer-mv. de.) Programmflyer mit allen Informationen sind in der Touristinformation, in vielen Geschäften und bei den touristischen Anbietern vorrätig und können im Internet abgerufen werden. „Da man mit Sicherheit nicht alle Angebote der Region an diesem einen Wochenende besuchen kann, sollen sie doch auch Anregung und Anlass für einen späteren wiederholten Besuch bei uns sein“, sagt Frank Fechner, Amtsleiter für Standortmarketing und Tourismus. Mit der Aktion „Ansommern“ möchte die regionale Tourismusbranche Gäste besonders in der Vorsaison für den Besuch und Aufenthalt gewinnen, denn: Ob angrillen, anbaden, anradeln, anpaddeln … - die Vielfalt der Möglichkeiten ist groß und individuell. (fe/lu) www.neustrelitz.de www.1000seen.de/ansommern/48-stunden/ haltepunkt-neustrelitz-bahnhof.html www.ansommern.de Straßensperrung beachten Wegen der künstlerischen Arbeit an dem 3-DStraßenbild wird die Strelitzer Straße vom 4. bis 7. Juni 2015 in Höhe der Häuser Nr. 46 und 47 voll gesperrt. Die Zufahrt ist bis zur Aktionsfläche von der Elisabethstraße und vom Katersteig aus möglich. Von beiden Seiten ist die Strelitzer Straße dann eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Der Lieferverkehr mit LKW ist nicht möglich. Alle betroffenen Grundstücke werden durch die Stadt auch per Postwurfsendung informiert. Am Stadthafen wird zur 48-Stunden-Aktion allerhand geboten. Fotos (2): Roman Vitt-Fotografie 23. Mai 2015/10 Strelitzer Echo 5 Tankstelle auf dem Parkplatz Bruchstraße Auf dem Parkplatz Bruchstraße ist Ende April eine Tankstelle in Betrieb genommen worden: An dieser speziellen Schnelllade-Station können Elektroautos Strom tanken. Neben dem Landeszentrum für erneuerbare Energien (Leea) steht hier die zweite diesem Zweck gewidmete Stromzapfsäule in Neustrelitz. In MV gibt es insgesamt 27, wie Stadtwerke-Geschäftsführer Frank Schmetzke informierte. Das Unternehmen hat die 11.000 Euro teure Anlage aufgestellt. Wie beim Erdgas treibt die Stadtwerke auch bei der Elektromobilität der Pioniergeist an. „Noch fahren nicht so viele Elektroautos auf unseren Straßen. Im ganzen Land sind gerade einmal 126 zugelassen. Aber die Versorgung wird aufgebaut und das Geschäftsfeld wird sich wirtschaftlich entwickeln. Im Erdgasbereich hat es auch so angefangen. Wir wollen nicht die Zeit verschlafen.“, schätzt Schmetzke ein. Seit zehn Jahren betreiben sie Stadtwerke auch die Erdgaszapfsäule bei der HEM-Tankstelle in der Woldegker Straße. Der Geschäftsführer ist überzeugt von der wachsenden Bedeutung alternativer Antriebe. Sie seien wichtiger Bestandteil der Energiewende. Die ökologische Energieerzeugung werde zunehmend Grundlage der E-Mobilität werden, blickt er voraus und hofft auf eine baldige Vereinheitlichung der Systeme etwa bei Akkus oder Steckdosen. „Der Aufbau der Infrastruktur passt zu Neustrelitz als Stadt der erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit spielt für uns als Tourismusstandort eine immer größere Rolle“, sagt Bürgermeister Andreas Grund. Touristen sind ohnehin vielfach alternativ motorisiert. So steigt der Erdgasumsatz in Neustrelitz in der Urlaubszeit deutlich an. Und auch Elektrofahrräder werden schon seit einigen Jahren am Stadthafen an der Ladestation gut versorgt. Bürgermeister Andreas Grund, Stadtwerke-Mitarbeiter David Nicke und Geschäftsführer Frank Schmetzke bei der Inbetriebnahme der neuen Elektro-Ladestation. Foto: lu In Neustrelitz gehört die Neustrelitzer Wohnungsgesellschaft neuwo zu den Pionieren der E-Mobilität und hat besonders auf kurzen Strecken und im Stadtverkehr damit gute Erfahrungen gemacht. Je nach Jahreszeit und Fahrverhalten schafft der E-Mitsubishi Reichweiten von 60 bis 140 Kilometern. Die Stadtwerke sehen sich als vielfältigen Multiplikator für den Ökoenergiebereich. So wurde der Gemeinde Kublank unlängst im Rahmen des Windenergieprojektes der Stadtwerke und der Nordwind GmbH Schwerin ein VW-Up als „Dorf- auto“ zur Verfügung gestellt. Einwohner können es gegen eine Tagespauschale für die Unkosten in Höhe von 6 Euro ausleihen -zum Beispiel zum Eisessen-Fahren nach Neustrelitz. Strom für die Rückfahrt zu bekommen, ist hier kein Problem. Dank eines Bonusprogrammes können Elektroautos noch bis September am Leea und in der Bruchstraße kostenlos betankt werden. (lu) Informationen zur E-Mobilität gibt es auch im Leea (www.leea-mv.de) Die nächste Ausgabe erscheint am 06. Juni 2015. „Wintermärchen“ überzeugte beim Seniorenfotowettbewerb Von „Entdeckungen in unserer Stadt Neustrelitz“ berichten 17 Hobbyfotografinnen und -fotografen - alle zwischen 61 und 81 Jahre alt - im Rathaus Neustrelitz. Für den gleichnamigen 4. Fotowettbewerb des Seniorenrates hatten sie rund 50 Bilder eingereicht, von denen es 33 in die Ausstellung geschafft haben. „Aus Platzgründen mussten wir uns beschränken und haben nach einem Punktesystem unsere Auswahl getroffen“, sagte Horst Rösner, der die Ausstellung im Namen der Jury und des Seniorenrates eröffnete. Den ersten Preis beim Fotowettbewerb gewann Bernd Müggenburg mit seinem Bild „Wintermärchen“. Es zeigt einen Uferabschnitt am Glambecker See mit Blick zur Hohenzieritzer Straße. Das Foto besticht durch die von Rauhreif und einer Spiegelung auf dem See getragene Stimmung an einem klaren Wintertag. Der zweite Preis wurde Wilfried Baganz zuerkannt. „Turmpeilungen“ nannte er sein vom Stadtkirchturm aus aufgenommenes Motiv, bei dem er die Türme der Schlosskirche ins Auge gefasst hat. Den dritten Preis vergab sie Jury an Klaus Wriege, der auf die „Drei Orangen an der Orangerie“ aufmerksam macht. Zur Jury gehörten fünf Damen und Herren der Strelitzer PC-Senioren, des Fotoklubs Neustrelitz und des Seniorenrates der Stadt. Der nächste Fotowettbewerb für Senioren mit einem neuen Thema kommt bestimmt, bekräftigte Horst Rösner. „Ich würde mir wünschen, dass dann noch mehr Hobbyfotografen in der Stadt den Mut finden, sich zu beteiligen“, sagte er. Alle eingereichten Bilder sind zurzeit auch auf der Internetseite des Fotoklubs zu sehen. Die eindrucksvollen Großformate werden noch bis zum 20. Juni im ersten Stock des Rathauses gezeigt. Zu besichtigen ist die Ausstellung montags bis freitags während der Öffnungszeiten der Verwaltung. www.fotoclub-neustrelitz.de Von links: Bürgermeister Andreas Grund, Wilfried Baganz (2. Preis), Siegfried Schindler, Renate Quast (beide Jury), Klaus Wriege (3. Preis), Roland Klaffke, Uwe Rauchmann und Horst Rösner (alle Jury) vor dem Foto des ersten Preisträgers Bernd Müggenburg, der leider nicht dabei sein konnte. Foto: Stadt Neustrelitz/Ludewig 6 Strelitzer Echo 23. Mai 2015/10 Im Leea sind Dauerausstellung und Außenexponat in Arbeit Am 6. Mai wurde der offizielle Projektstart zur Realisierung der Dauerausstellung „Ressourcenkammer Erde“ und des Außenexponates „EnergieKraft-Werk“ im Landeszentrum für erneuerbare Energien M-V (Leea) in Neustrelitz vollzogen. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) und das Land Mecklenburg-Vorpommern haben Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt 779.050 EUR übergeben. Die Umsetzung der Vorhaben soll bis Ende 2015 erfolgen. Unter dem Motto „Verstehen, Erleben, Mitmachen“ werden Besucher in der künftigen Dauerausstellung „Ressourcenkammer Erde“ auf knapp 170 qm in attraktiven, aufwändig gestalteten Kulissen wissenschaftliches, informationsreiches und geschichtliches Wissen über erneuerbare Energiequellen erfahren. Welche Potenziale gibt es? Wie können diese genutzt werden? Was bedeutet es, Ressourcen standortgerecht und nachhaltig zu nutzen? Acht aufwendig erarbeitete und ausführlich entwickelte Themengebiete und viele andere Fragen werden die Besucher zum Ende des Jahres im Leea spielerisch und hautnah entdecken können. Ein besonderes Highlight der Ausstellung wird die „pupsende Kuh“ sein, die symbolisch das Thema Bioenergie und Biogas aufgreift. Auch Windkraft, Solarenergie und Wasserkraft werden mit spannenden interaktiven Exponaten durch die Ausstellung begleitet. Das „Energie-Kraft-Werk“ soll vor dem Leea einen dauerhaften Platz finden und die Besucher einladen, die Leistung und Kraft von z. B. Wasser und Wind selbst auszuprobieren. Sie werden zum Beispiel Wasser bis zu sieben Meter hoch pumpen und damit ein Wasserrad antreiben können, mit dem Strom produziert wird. Beim feierlichen Projektstart hat das Ensemble des Gymnasiums Carolinum die Gäste musikalisch empfangen. Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V Christian Pegel, Leea-Vor- Falk Roloff-Ahrend, Frank Schmetzke, Dr. Annelie Saß, Vincent Kokert, Dr. Thomas Pyhel und Minister Christian Pegel (von li.) bei der Übergabe der Förderbescheide. Foto: Leea e. V. standsmitglied Vincent Kokert, der stellvertretende Abteilungsleiter bei der DBU Dr. Thomas Pyhel und Leea-Geschäftsführer Frank Schmetzke stellten sich in einer Podiumsdiskussion Fragen zur Arbeit und zur Zukunft des Landeszentrums. Dr. Thomas Pyhel verwies darauf, dass es zukünftig nicht nur wichtig sei, neue Technologien zu entwickeln, sondern auch die Akzeptanz bei den Bürgern zu schaffen. Er sehe die Kombination der festen künftigen Dauerausstellung und den bisherigen Wechselausstellungen als gelungene Mischung und sei beeindruckt von der Größe und Architektur des Leea. Vincent Kokert sieht eine Aufgabe darin, noch mehr die jungen Menschen, Schulen und Interessierte, aber auch an Einwohner der Stadt und des Umlandes für das Leea zu gewinnen. Minister Pegel erklärte, dass es wichtig sei, die Angebote für Schul- und Lehreinrichtungen weiter auszubauen, um Umweltund Klimabewusstsein besser zu entwickeln und zu unterstützen. „Hierzu bietet das Leea bereits entsprechende Workshops im EnergieLab, die seit April 2014 mit stets sehr großer Begeisterung von Schülerinnen und Schülern aus der Region, aber auch aus Berlin, Brandenburg, Stralsund besucht werden.“, berichtete der Geschäftstsellenleiter Falk Roloff-Ahrend. Das Leea bietet Gästen und Einheimischen in der Freizeit, am Wochenende und in den Ferien auf lebendige Weise viel Wissenswertes zum Zukunftsthema erneuerbare Energien. Alle aktuellen Informationen unter: www.leea-mv.de Großes Frühlingssingen vereinte Chöre und Publikum Am 2. Mai wurde in der gut besuchten Aula des Carolinums fröhlich gesungen. Der Verein „Strelitzer Musikfreunde“ e. V. hatte zum traditionellen Frühlingssingen unter dem Motto „Liebesleid und Liebesfreud“ eingeladen. Drei Neustrelitzer Chöre gestalteten das Programm des Sonnabendnachmittags. Zunächst stand der Frauenchor „Freundschaft“ Neustrelitz e. V. auf der Bühne und sang unter der Leitung von Hans-Joachim Fiedler Liebeslieder, wobei „Solveigs Lied“ von Edward Grieg besonders schön und emotional klang. Der Seniorenchor der Singakademie Neustrelitz war mit Liebesliedern unter Leitung von Michael Voigt erstmals beim Frühlingssingen dabei. Das Lied „Rossignol“ mit einem Solopart wurde vom Publikum mit großem Beifall bedacht. Der Konzertchor Neustrelitz e.V., ebenfalls von Hans-Joachim Fiedler geleitet, eröffnete seinen Programmteil mit der „Barcarole“ aus Hoffmanns Erzählungen. Eine fröhliche Variante des Liedes „Hab mein Wage vollgeladen“ rief Schmunzeln beim Publikum hervor. Neu war der gemeinsame Gesang vom Frauenchor, Seniorenchor und dem Solisten Jürgen Bertelmann „Wo find ich denn deins Vaters Haus?“ Traditionell wurden Volkslieder mit dem Publikum gesungen. Den Auftakt bildete das bekannte Lied vom „Heideröslein“. „Dat du mien Levsten büst“ und ein Quodlibet, bestehend aus drei Kanons, machten dem Publikum besonders viel Freude beim Singen. Am Ende des Konzertnachmittags sangen alle Chöre gemeinsam mit dem Publikum das Volks- lied „Das Lieben bringt groß Freud“. Den Chören und dem Publikum hat der Nachmittag viel Spaß bereitet. Der Musikverein konnte eine Spende von einem begeisterten Musikfreund entgegen nehmen. Mary Tiede Drei Chöre und ein Programm voller guter Laune und Frühlingsgefühle, das den Nerv des Publikums traf. Foto: Veranstalter 23. Mai 2015/10 Strelitzer Echo 7 Elektrorennboote starteten zum Vereinsjubiläum „Das würde ich gerne wieder machen!“, sagte Bürgermeister Andreas Grund begeistert beim Elektrorennbootwettbewerb auf dem Glammi. Mit einigen Sponsoren erwarb er Ende April anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Modellsportclubs Neustrelitz ein „Kapitänspatent der besonderen Art“: Als Auftakt der Veranstaltung am Glambecker See fuhren die Ehrengäste mit einem funkferngesteuerten Renn-Modell eine Runde um einen Dreieckskurs. Durch fachliche Unterstützung schafften es alle, auch wenn die Hände schweißnass waren und die Knie zitterten. Die zuschauenden Wettbewerbsfahrer spendeten fleißig Applaus, konzentrierten sich nach der lustigen Einlage aber sofort auf ihre Rennboote. Es ging Schlag auf Schlag. Im Durchschnitt wurde alle zehn Minuten ein neues Rennen gestartet. Auf den Kursen um das 30-Meter-Dreieck oder um das 75 Meter lange Oval war also immer etwas los. Die zahlreichen Zuschauer erlebten an einem Wochenende 57 Rennen. Alle fanden auf sehr hohem Niveau statt, waren doch Europa- und Weltmeister mit am Start. Die 32 startenden Rennbootfahrer, unter ihnen zwölf Fahrer aus Polen, waren sehr diszipliniert und der Zeitplan konnte korrekt eingehalten werden. Auch vier Starter aus der Partnerstadt Szczecinek waren am Start. Aufgrund des sehr guten Wetters wurden Spitzenergebnisse eingefahren. Mehrere Modellbaufirmen, wie die Firma „Graupner“, hatten hochwertige Sachpreise für den Jubiläumswettbewerb zur Verfügung gestellt, die über eine Lotterie an die Sportler ausgegeben wurden. Den Hauptpreis gewann Ronald Henschel aus Eberswalde. Für die Besten in den zwölf ausgefahrenen Elektrorennbootklassen standen wunderschöne Glaspokale bereit. Die Sieger in den einzelnen Klassen waren: Eco-Start: Marcel Höhne, Deutschland Eco-Expert: Harald Melchert, Deutschland Eco-Standard: Ulrich Krieger, Deutschland, Modellsportclub Neustrelitz ESR-E: Harald Melchert, Deutschland Mini-Eco Expert: Ulrich Krieger, Deutschland, Modellsportclub Neustrelitz Mini-Eco Standard: Grzegorz Jermolaj, Polen Mono 1: Karol Penconek, Polen Mono 2: Michael Steinle, Deutschland Hydro 1: Rafael von Cysewski, Polen S7: Sören Clasen, Deutschland Mini Hydro: Michael Steinle, Deutschland Mini Mono: Hartwig Koch, Deutschland Leider hatte ein polnischer Sportfreund den Verlust eines Mono 1-Modells zu beklagen. Im Rennen war es abgetaucht und blieb verschwunden. Die Taucher der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) der Ortsgruppe Neubrandenburg Robert Kluske, Matthias Gast und Matthis Fraustein fan- den das Modell nach dem Ende des Wettbewerbs tatsächlich wieder! Es steckte in 15 Meter Tiefe fast komplett im Schlamm. Sofort zerlegten die Neustrelitzer Rennbootfahrer Maik Luplow und Ulrich Krieger das Modell, trockneten alle elek- tronischen Komponenten. Wie es den Anschein hat, funktioniert alles wieder einwandfrei. Dem Sportfreund Grzegorz Jermolaj aus Warschau wird sein Modell per Post zugeschickt, worüber er sich (UK) schon per E-Mail sehr freute. Ein großes Fahrerfeld aus Polen und ganz Deutschland weilte zum Wettbewerb am Glambecker See in Neustrelitz. Der Gewinner des Hauptpreises der Tombola, ein komplettes Mono-Rennboot, Ronald Henschel (Mitte) mit Glücksfee Annegret Löblich. Sie bargen das polnische Rennboot aus 15 Metern Tiefe, die Taucher der DLRG-Ortsgruppe Neubrandenburg Robert Kluske, Matthias Gast und Matthis Fraunstein (von links). 8 Strelitzer Echo 23. Mai 2015/10 Neustrelitzer Jugendtheater thematisiert Rassismus Am 8. Mai, dem 70. Jahrestag der Befreiung, gedachten Neustrelitzer Bürger der Opfer, die die Naziherrschaft und der verheerende Zweite Weltkrieg gefordert haben. Mit einer Aufführung in der Aula der Nehru-Schule beteiligte sich die Jugendtheatergruppe des Familienzentrums an der Gestaltung des Gedenktages. „Schattenzeiten“ hieß ihr Stück. Es beschäftigt sich mit der Frage, wie Rassismus und Ausgrenzung entstehen und wie er sich im Alltag ausbereiten kann. Dabei nahmen die jungen Schauspieler auch Bezug auf die Neustrelitzer Geschichte. Sie verarbeiteten Erinnerungen des Lehrjungen Willi Beck, der in den 1930-er Jahren bei dem jüdischen Schuhhändler Litten in der Strelitzer Straße gelernt hat. Willi freundete sich mit dessen Tochter Ruth an, die wegen ihrer jüdischen Abstammung Repressalien ausgesetzt war. Dann wurde die Familien deportiert, der Vater in Auschwitz ermordet. Ruth überlebte und ging ins Ausland. Was Willi und Ruth in Neustrelitz erfahren mussten, beschreibt eine Szene, die auf Basis von Erzählungen Willi Becks geschrieben wurde. Der heute über 90-Jährige hatte darüber bei einem Besuch berichtet, zu dem er anlässlich der Verlegung des Stolpersteins für Familie Litten wieder nach Neustrelitz gekommen war. Das Theaterstück knüpfte mit Szenen zu Anne Frank und zu der Kinderrechtsaktivistin Malala Yousafzai aus Pakistan sehr eindrücklich an Erfahrungen Jugendlicher mit alltäglichem Rassismus damals und heute an. Im Anschluss an die Theateraufführung fanden am Gedenkstein für die Opfer des Faschismus in der Marienstraße und auf dem Ehrenfriedhof im Schlossgarten Kranzniederlegungen statt. Die Jugendtheatergruppe des Familienzentrums bekam nach der Aufführung nachdenklichen Applaus. Alljährlich gedenken Neustrelitzer am Ehrenmal in der Marienstraße der Opfer des Faschismus und Krieges. Fotos (2): lu Vielseitige Lesung ganz im Zeichen des Buches In einem „Meer aus Lesenden“ endete der 10. Mai im Kunsthaus. Schüler der Theatergruppe „KulTTour“ hatten nach einer eindrücklichen, eigens für den 82. Jahrestag der nationalsozialistischen Bücherverbrennung einstudierten Szene das gesamte Publikum mit Büchern jedweder Couleur ausgestattet und aufgefordert, dem Sitznachbarn vorzulesen. Vorausgegangen war ein vielfältiges Programm, in dem Schriftsteller zu Wort kamen, die Loblieder auf das Buch und die Kraft der Sprache und Literatur dichteten. Unter dem Motto „Bücher über Bücher“ hatte der Hans-Fallada-Klub e. V. zu seiner diesjährigen Erinnerungsveranstaltung eingeladen. „Wir haben dieses wichtige Datum zum Anlass genommen, uns einen Nachmittag lang mit dem Medium Buch zu Eine aufrüttelnde Performance gestaltete die Schülertheatergruppe „KulTTour“ bei der Veranstaltung des Hans-Fallada-Klubs. Foto: Veranstalter beschäftigen“, sagt Christoph Kurzweil, Klubratsmitglied im Hans-Fallada-Klub. „Es ging dabei nicht um einen moralischen Fingerzeig. Viel wichtiger ist doch, den Wert und die Macht freier Gedanken und Meinungen immer wieder neu zu entdecken.“ Gestaltet wurde die Lesung mit Texten von namhaften Autoren wie Kurt Tucholsky, Hermann Hesse, Umberto Eco oder Carlos Ruiz Zafón. Mit den Schauspielern Arno Sudermann und Christian Arnold sowie Klubratsmitglied und Filmemacher Lucas Thiem konnten leidenschaftliche Leser gewonnen werden, die ihre Begeisterung für Literatur spürbar auf die Zuschauer übertragen haben. Die Besucher waren die Besucher außerdem aufgerufen, ihre handwerklichen Fähigkeiten beim Bücherbinden unter Beweis zu stellen. „Allesamt erfolgreich“, lautete das Urteil von Stella Schüssler, die den Workshop gemeinsam mit Kollegen vom Kunsthaus gestaltete. Marco Zabel, der sich als Historiker schon seit vielen Jahren mit der Strelitzer Regionalgeschichte auseinandersetzt, lieferte trotz dürftiger Quellenlage einen Einblick in die Ereignisse, die Neustrelitz im Jahr 1933 bewegten, insbesondere auch am 13. Mai, als auf dem Paradeplatz an der Orangerie die Bücher brannten. Seine Anregung: Auch in Neustrelitz könne man überlegen, dem Beispiel vom Berliner Bebelplatz zu folgen und eine angemessene Form der dauerhaften Erinnerung finden. 23. Mai 2015/10 Strelitzer Echo 9 Dankeschön an die Volkssolidarität Einen herrlichen Nachmittag verbrachten Senioren mit der Volkssolidarität am 6. Mai. „Organisiert von dem Team der Begegnungsstätte der Volkssolidarität fuhren wir mit dem Strelitz-Trolli nach Userin. Dort konnten wir in der mit viel Maigrün geschmückten Kirche ein wunderschönes Konzert des Frauenchores Freundschaft erleben. Anschließend saßen wir im Garten am Kulturstall bei Dagmar Wenndorff. In netter und freundlicher Atmosphäre konnten wir bei Sonnenschein unter blühenden Bäumen den leckeren Kaffee und den selbstgebackenen Kuchen genießen. Bis der Trolli zurückfuhr, blieb sogar noch etwas Zeit für einen kleinen Spaziergang. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Wenndorff, bei Frau Walter und Frau Loreck von der Volkssolidarität und den vielen fleißigen Helfern, die uns diesen schönen Nachmittag bescherten“, heißt es in einer Mitteilung der Teilnehmer. Der Kulturstall-Garten in Userin war eine Station des Nachmittagsausflugs. Foto: VS Musikreise in schöne Kirchen Mecklenburgs In diesem Jahr findet bereits die 21. Musikreise in schöne Kirchen Mecklenburgs statt. Die ganztägige Busreise am Sonnabend, dem 20. Juni, wird vom Kirchenmusikwerk Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet und führt diesmal in den nordwestlichen Teil der Mecklenburgischen Seenplatte. Das erste Ziel um 10 Uhr ist die Dorfkirche in Schloen, wo ein Konzert mit Angelika Ohse (Sopran) und KMD Martin Ohse an der 1881 erbauten und 2006 renovierten romantischen Orgel von Friedrich Friese (III) stattfindet. Nach einem Mittagessen geht die Reise weiter in die Stadtkirche Stavenhagen. Die dortige Orgel des Wittstocker Meisters Friedrich Hermann Lütkemüller stammt aus dem Jahr 1861 und wurde bis 2013 in mehreren Bauabschnitten restauriert. Es spielt die Stavenhagener Kantorin Elisabeth Neumann, und es singt der Güstrower Volkschor unter der Leitung von Emanuel Jessel. Nach einem Kaffeetrinken führt die Musikreise schließlich noch nach Schlieffenberg. In dem ehemaligen Gutsdorf der Grafen von Schlieffen befindet sich eine außergewöhnlich schöne und große neugotische Kirche, die 1859 mit konsequent romantischer Innenausstattung erbaut wurde. Der Bläserkreis der dortigen Kirchengemeinde Wattmannshagen gestaltet um 17 Uhr unter der Leitung von Lothar Leschke das Abschlusskonzert. Gegen 20 Uhr trifft der Bus dann wieder in Neustrelitz ein. Die Abfahrtszeiten sind in Neustrelitz um 8 Uhr am Borwinheim, um 8:05 Uhr am Busbahnhof und um 8:10 Uhr an der IGS „Walter Karbe“ Lessingstraße. Einige Restkarten (inklusive Mittagessen und Kaffeetrinken) sind noch zum Preis von 40 Euro in der Touristinformation Neustrelitz, Telefon: 03981 253-119) erhältlich. (PM) Wildpainting im Müritz-Nationalpark Vom 24. bis zum 29. August 2015 wird zum ersten Mal der englischsprachige Wildpainting-Kurs im Müritz-Nationalpark zu Gast sein. Dort wo sich die Natur frei und ungestört entfalten kann und alte Buchenwälder, eiszeitliche Seen und Moore eine atemberaubende landschaftliche Kulisse bieten. Wildpainting, also Malen in und mit der Wildnis, eröffnet Interessierten die Möglichkeit neue Wege des Malens zu entdecken, während sie in die natürliche Umwelt eintauchen und ihrer Einladung folgen, all Sinne zu öffnen. Der Kurs ist offen für alle, die gern frei und experimentell malen und sich nicht scheuen, dabei neue und unerwartete Erfahrungen zwischen Wäldern und Seen zu machen. Gemeinsames Essen, Wanderungen im Nationalpark und Gespräche über das Erlebte und Gesehene sind wichtiger Teil des Kurses. Viele Menschen wurden in ihrer kreativen Entfaltung durch Lehrer und Erwachsene einge- schränkt. Pablo Picasso meinte dazu: „Jedes Kind ist ein Künstler. Das Problem ist nur, wie man Künstler bleibt, wenn man größer wird.“ Die Neugier und kreative Sehnsucht, die wir als Kinder alle erlebt haben, wurden mit der Zeit oft vergessen. Allerdings können diese wiederentdeckt und neu beflügelt werden. Jeder kann am Kurs teilnehmen, auch wenn noch keine Malerfahrungen vorhanden sind. Je nach Witterung gehen die Teilnehmer auf die Suche nach einer geeigneten Stelle im Serrahner Teil des MüritzNationalparks, wo sie als Gruppe malen werden. Als Kursleiter wird Jan van Boeckel, Dozent an der Kunstakademie Reykjavik (Island), an jedem Tag eine neue Herangehensweise und Maltechnik vorschlagen. Der Fokus liegt dabei auf dem kreativen Prozess, sich dem Zauber der Farben zu überlassen und sich der Landschaft mit allen Sinnen zu öffnen. Die Kursgebühr, inklusive fünf Übernachtungen im Jugendwaldheim Steinmühle, Vollverpflegung und aller Materialien, beträgt pro Person 450 Euro. Der Kurs wird bei einer Anmeldung von mindestens acht Personen stattfinden und ist auf höchsten 15 Plätze begrenzt, um eine qualitative Betreuung sowie eine angenehme und kreative Atmosphäre zu gewährleisten. Anmeldeschluss ist der 31.7.2015. (PM/lu) Kreative Mal-Tage in der Natur sollen im August im Nationalpark stattfinden. Foto: Veranstalter Anmeldung über das Kunsthaus Neustrelitz: [email protected] Weitere Informationen: www.mueritzwildpainting. wordpress.com oder unter Telefon 0174 1709357 10 Strelitzer Echo Spannendes über Bewusstsein und Materie Plattdütscher Nahmiddag in Trebbow Im alten Strelitz wurde früher viel Platt gesnackt. Viele Geschichten, Sagen, Erlebnisse, Lieder sind auf Plattdeutsch aufgeschrieben worden. Uschi Eichert und ihre Damen vom Chor „Die Herbstzeitlosen“ wollen am Sonntag, dem 31. Mai, einige dieser Geschichten erzählen und natürlich auch singen, immer wieder gern auch gemeinsam mit dem Publikum. Auf dem Polandschen Hof in Klein Trebbow laden sie zu einem plattdeutschen musikalisch-literarischen Kaffeenachmittag ein. Im Programm haben sie auch einige Strelitz-Lieder, die Uschi Eichert in den letzten Jahren um- und neu gedichtet hat. Die Veranstaltung beginnt um 15 Uhr. Zwischen den einzelnen Programmteilen ist ausreichend Zeit für einen gemütlichen Kaffeeplausch. Hip-Hop für coole Kids Unter der Anleitung von Katrin Witt vom Tanzsportverein Neustrelitz e. V. werden die Kinder in einem Ferienkurs im Familienzentrum zu richtigen Hip-Hoppern, die Spaß an der Bewegung, dem Rhythmus und der Musik haben. Es entsteht eine gemeinsame Choreografie, die am Ende der Woche präsentiert wird. Der Tanzkurs findet vom 24. bis 28. August jeweils von 9 bis 16 Uhr statt, am Freitag bis 13 Uhr. Es wird ein Kursbeitrag von 65 Euro bzw. 60 Euro mit Kultur- und Sozialpass Neustrelitz erhoben. Anmeldung unter Telefon 03981 205087! Bericht aus Nepal im Antiquariat Wie sieht es in Nepal nach den verheerenden Erdbeben aus? Wie helfen deutsche Organisationen beim Wiederaufbau? Darüber berichtet am Mittwoch, 3. Juni, 18 Uhr Vassilios Saroglou im Neustrelitzer Antiquariat im Speicher, Am Stadthafen 17. Er war eine Woche lang in Nepal und wird in Wort und Bild über die Hilfsaktionen berichten. Saroglou ist hauptamtlicher Referent von AWO International und wird auch andere Projekte seines Verbandes vorstellen. Der Eintritt ist frei, es kann fair gehandelter Kaffee verkostet und erworben werden. Das Antiquariat bietet eine reiche Auswahl landeskundlicher Bücher über Länder aus allen Kontinenten. AWO International ist der Fachverband der Arbeiterwohlfahrt für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe. In Kooperation mit lokalen Partnerorganisationen setzt sich AWO International in den Regionen Südasien, Südostasien und Mittelamerika dafür ein, dass benachteiligte Menschen ihre Lebensumstände nachhaltig verbessern können. In Krisenfällen leistet der Verband, ebenfalls in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen vor Ort, schnell Hilfe für die betroffene Bevölkerung und unterstützt den Wiederaufbau. Der Akademiekreis Neustrelitz lädt am Freitag, dem 29. Mai, um 19:30 Uhr zum Vortrag „Mind and Matter - Bewusstsein und Materie“ ein. Im Katholischen Pfarramt Am Tiergarten 2 referiert Prof. Dr. Friedrich Balck aus Clausthal-Zellerfeld. Zwischen den Begriffen Bewusstsein und Materie scheint eine tiefe Kluft zu bestehen. Neuere Forschungen zeigen jedoch, dass es eine Brücke zwischen beiden gibt. Geistige Tätigkeit kann Materie beeinflussen und umgekehrt kann auch Materie auf das Bewusstsein einwirken. Prof. Balck plädiert für einen Paradigmenwechsel im Weltbild der Physik. Etwa jeder fünfte Mensch besitzt erweiterte Wahrnehmungsfähigkeiten. Es gibt unsichtbare Strukturen (Strahlungen, Wellen oder Zonen), die von diesen sensitiven Personen wahr-genommen werden können. Trotzdem werden die Forschungen auf diesem Gebiet oftmals als Esoterik abgetan. Die unsichtbaren Strukturen hängen mit einer Art von Materie zusammen, die für normale Augen oder Kameras nicht sichtbar ist. Man hat diese Materie vor über einhundert Jahren als „Äther“ bezeichnet. Seit dieser Zeit versucht man den „Äther“ mit Experimenten im sichtbaren Bereich nachzuweisen, aber bisher ohne Erfolg. Heute benutzt man dafür die Begriffe „feinstoffliche Materie“, „dunkle Materie“ oder „subtle matter“. Prof. Balck wird von eigenen Untersuchungen und Experimenten berichten. Mit sehr einfach aufgebauten physikalischen Experimenten kann man die vermutete Existenz einer anderen Materie untermauern. Ein weiteres Feld ist die Auffindung von Spuren in dieser Materie, die durch Gedankenkraft in prähistorischer Zeit und auch heute erzeugt wurden. Der Referent: Prof. Dr. Friedrich Balck, Physiker, war bis zu seiner Pensionierung am Institut für Energieforschung und physikalische Technologien der TU Clausthal tätig. Der Abend wird vom Thomas-Morus-Bildungswerk Schwerin veranstaltet. Holm Heinke „Mal` so, mal` so“ Anlässlich Holm Heinkes 60. Geburtstages zeigt die Galerie für gegenwärtige Kunst in der Alten Kachelofenfabrik bis zum 14. Juni die neusten Arbeiten des emsigen Malers, Zeichners und Grafikers. Der Name der Ausstellung „Mal´ so, mal` so“ ist Programm, denn viele kennen den Künstler vor allem durch seine beeindruckenden Landschaftszeichnungen mit dem Bleistift oder den Fett- und Ölkreiden. Hier zeigte er fast in impressionistischer Manier, welche genaue Beobachtungsgabe er hat und wie er das Gesehene in leicht dahingeworfene Farbspuren übersetzen kann. Doch Holm Heinke malt eben auch „mal so“, nämlich abstrakt und in dick mit Öl aufgetragenen Farbflächen. Diese neuesten Bilder lassen erahnen, dass ein Künstler, egal welchen Alters, in seinen Kunstwerken auf der Suche ist. Es gibt keinen „Moment verweile Du bist so schön!“, zumindest beim Schaffensprozess. Für die Betrachter dieser Bilder gibt es dafür umso mehr Momente des Innehaltens und Staunens. (PM) 23. Mai 2015/10 Zum Kindertag auf Schatzsuche! Am Sonntag vor dem Kindertag ist Zeit für Familie und was gibt es Schöneres, als eine gemeinsame Schatzsuche mit Kinderwagen, Roller oder zu Fuß? Es gilt, den richtigen Schlüssel zu einer Schatztruhe zu finden und dabei gemeinsam Aufgaben zu lösen und Prüfungen zu bestehen. Ein großer Spaß für Jung und Alt, Groß und Klein. Treffpunkt am Sonntag, dem 31. Mai um 14 Uhr ist der Spielplatz des Familienzentrums in der Useriner Str. 3. Ein kleiner Imbiss wird angeboten. Der Kostenbeitrag beträgt 8 Euro pro Familie. Bitte verbindlich anmelden unter Telefon 03981 205087. Kurs Babymassage/ Babygymnastik Die Babymassage wird in diesem Kurs kombiniert mit der Babygymnastik (ab 9. Lebenswoche möglich). In den ersten drei Treffen liegt der Schwerpunkt auf der Babymassage, danach wird damit begonnen, die natürliche Entwicklung des Kindes durch spielerische Übungen zu unterstützen. Der Stütz- und Bewegungsapparat des Babys soll gekräftigt, die körperliche und geistige Entwicklung unterstützt und nicht zuletzt die Widerstandskraft erhöht werden. Verschiedene Übungen werden angeboten und erlernt, die dann auch gut zu Hause angewendet werden können. Der nächste Kurs beginnt am Mittwoch, dem 27. Mai um 11:30 Uhr im Familienzentrum. Die sieben Treffen leitet Dipl.-Sportwissenschaftlerin Silke Dittmann. Die Kursgebühr beträgt 40 Euro. Anmeldungen sind unter Telefon 03981 205087 möglich. PEKiP-Kurs hat Plätze frei Das Prager-Eltern-Kind-Programm ist ein Kursangebot für Eltern mit ihren Babys im ersten Lebensjahr. Das erste Lebensjahr ist eine ganz besondere Zeit. Das Baby lernt stetig dazu: Es kann seinen Körper immer besser steuern, übt neue Laute und beginnt, seine Umwelt zu erkunden. In der PEKiP-Gruppe hat es die Möglichkeit, seine neu gewonnenen Fähigkeiten und seinen Forschergeist auszuprobieren - auch im Kontakt zu Gleichaltrigen. Eltern können im Austausch mit anderen Eltern und der PEKiP-Gruppenleiterin Dipl.-Sozialpädagogin Katrin Raemisch von- und miteinander lernen. Sie bekommen Antworten, Anregungen und Unterstützung. Im Kurs im Familienzentrum, Useriner Str. 3, sind donnerstags noch Restplätze frei. Anmeldung unter Telefon 03981 205087. 23. Mai 2015/10 Strelitzer Echo 11 Bekanntmachungen der Stadt Neustrelitz Jahresabschluss der Deutschen Tanzkompanie gGmbH zum 31.12.2013 Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger unter der Registernummer HRB 1946 veröffentlicht. In der Gesellschafterversammlung vom 25. November 2014 wurde der Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 80.191,82 EURO festgestellt. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir mit Datum vom 30. Mai 2014 den nachstehenden mit einem Hinweis versehenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Theater und Orchester Gesellschaft mit beschränkter Haftung Neubrandenburg/Neustrelitz, Neustrelitz für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Durch § 13 Abs. 3 KPG M-V wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach unserer Beurteilung wegen der unzureichenden Eigenkapitalausstattung sowie der ungesicherten Liquidität Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir ausdrücklich auf die Ausführungen im Lagebericht unter Abschnitten C und D „Hinweise auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung“ und „Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGB“ hin. Dort führt die Geschäftsführung aus, dass die Gesellschaft auch in Zukunft auf regelmäßige Zuschüsse aus der Theaterfinanzierung des Landes MecklenburgVorpommern und den Finanzierungshilfen der Gesellschafter angewiesen sein wird. Schwerin, den 30. Mai 2014 DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Zweigniederlassung Schwerin Kobarg Wirtschaftsprüfer Feld Wirtschaftsprüfer Die Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgt im Landestheater Neustrelitz, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 14 in der Zeit vom 01.-30.04.2015 zu den Geschäftszeiten. Joachim Kümmritz, Intendant/Geschäftsführer Information des Bürgerbüros Am Donnerstag, dem 28.05.2015, bleibt das Bürgerbüro aus technischen Gründen geschlossen. Versteigerung im Rathaushof Die nächste Versteigerung von Fundsachen findet am Freitag, dem 29. Mai 2015 im Rathaushof statt. Das Fundbüro bietet diverse verloren gegangene Dinge an, die von ihren ursprünglichen Eigentümern innerhalb der sechsmonatigen Verwahrfrist nicht abgeholt worden sind. Die Versteigerung beginnt um 13 Uhr. Eine halbe Stunde vorher ist eine Besichtigung möglich. Das Amt für Ordnung und Sicherheit informiert: Immergut-Festival vom 29.05.2015 bis 31.05.2015 Zum 16. Mal wird in diesem Jahr das auf Ehrenamtsbasis organisierte Jugendfestival in Neustrelitz durchgeführt. Es handelt sich um eine bundesweit gediegene und bedeutungsvolle kulturelle Veranstaltung für Jugendliche, die für viele Besucher einen festen Termin im Jahreskalender darstellt. Gespielt wird qualitativ hochwertige Rock- und Gitarrenmusik von vor allem jungen Bands, die sich niveauvollen Themen der angesprochenen Altersgruppe widmen und hier die Chance erhalten, sich vor einem größeren Publikum zu präsentieren. Das Festival wird auch von jungen Leuten aus unserer Region mit einem hohen Stundenvolumen in ehrenamtlicher Arbeit geleistet und findet in enger Absprache mit allen Sicherheitsbehörden und unter hohen Auflagen statt. Für Neustrelitz selbst handelt es sich um das größte Jugendevent, das als sehr unterstützenswert angesehen werden kann. Es erhielt den Ehrenamtspreis der Stadt Neustrelitz im Jahre 2012. Für derart bedeutsame Musikveranstaltungen wird die Freizeitlärmrichtlinie M-V in Anwendung gebracht, die einige Einschränkungen bei auftretenden Immissionen für die Bürger erlaubt. Insoweit ist auch für die Nachtzeit ein höherer Lärmpegel erlaubt. Gerade die Kontrolle der auftretenden Lärmwerte findet Hauptaugenmerk bei der behördlichen Kontrolle und wird bei der jährlichen Auswertung der Veranstaltung berücksichtigt. Es ist mit dem Veranstalter in den letzten Jahren gelungen, den Lärmpegel insgesamt auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Bei der Abwägung zwischen Nachtruhe unserer Bürger und der Hochwertigkeit der Veranstaltung wird ein angemessenes Verhältnis angestrebt. Näheres zum Festival selbst erfahren Sie unter www. immergutrocken.de. Sylke Drobek, Amtsleiterin 12 Öffentliche Bekanntmachung über die Fortgeltung der Grundsteuerbescheide im Jahr 2015 Grundsteuerbescheide aus 2010 und den Folgejahren bleiben gültig. Gegenüber dem Kalenderjahr 2010 haben sich keine Änderungen der Steuersätze ergeben, so dass diese Sätze auch für das Kalenderjahr 2015 fortgelten. Für alle diejenigen Abgabepflichtigen, deren Besteuerungs- und Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015, in der per Dauerbescheid ab dem Kalenderjahr 2010 veranlagten Höhe, festgesetzt. Die Hebesätze der Grundsteuer werden jährlich durch Beschluss der Stadtvertretung in der Haushaltssatzung der Stadt Neustrelitz festgesetzt. Die Hebesätze der Stadt Neustrelitz betragen für das Kalenderjahr 2015 für die Grundsteuer A = 400 v. H. sowie für die Grundsteuer B = 400 v. H. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2010 bzw. in den Folgejahren veranlagten Höhe festgesetzt. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. Die Grundsteuern 2015 werden mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die nach Antragstellung bei der Stadt Neustrelitz von der Möglichkeit, die Steuern in einem Jahresbetrag zu zahlen, Gebrauch gemacht haben, werden diese in dem Kalenderjahr 2015 am 01. Juli fällig. Inkrafttreten und Rechtsbehelfsbelehrung Die öffentliche Bekanntmachung dieser Abgabenfestsetzung tritt am 23.05.2015 in Kraft. Für die Abgabenschuldner treten zu diesem Zeitpunkt die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid ergangen wäre. Gegen die Abgabenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit Ablauf des Tages dieser Strelitzer Echo 23. Mai 2015/10 Bekanntmachung beginnt, Widerspruch beim Bürgermeister der Stadt Neustrelitz, Markt 1, 17235 Neustrelitz, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung Da mit dieser öffentlichen Bekanntmachung Grundsteuern erhoben werden, hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Grundsteuer ist deshalb in der festgesetzten Höhe zu den in den Bescheiden genannten Fälligkeiten zu zahlen. Birgit Szumny, Amtsleiterin Finanzen und Liegenschaften Vergabebekanntmachung Auftraggeber: Anschrift: Stadt Neustrelitz Amt für Soziales und Bildung Strelitzer Straße 01 17235 Neustrelitz Ansprech- partner: Telefon: Fax: E-Mail: Frau Michallik/ Herr Weckwerth 03981 253 231 oder 253234 03981 214938 jugend.sport@ neustrelitz.de Zum Vergabeverfahren: - gewähltes Beschränkte Vergabe- Ausschreibung nach verfahren: VOL/A - Vergabe- ABS-28/05-2015-L nummer: - Auftrags- Schulbuchbestellung gegenstand: 2015/2016 - Ort der Schulen in Ausführung: Trägerschaft der Stadt Neustrelitz - Grundschule „Daniel Senders“ - EUROPASCHULE - GS Kiefernheide - Grundschule „Sandberg“ - Integrierte Gesamtschule „Walter Kerbe“ - Jawaharlal-Nehru Schule - Art und Lieferung von voraus- Schulbüchern sichtlicher Schuljahr 2015/2016 Umfang der Leistungen: voraus- 24. - 28.08.2015 sichtlicher Ausführungszeitraum: Hinweis: Teilnehmer sind ausgewählt Stellenausschreibung Die Stadt Neustrelitz sucht für das Amt für Bildung und Soziales eine/n Erzieher/in für die pädagogische Arbeit überwiegend mit Kindergarten- und Hortkindern zum 01.09.2015, vorerst befristet zu besetzen für 2 Jahre. Anforderungen an die Bewerberin/den Bewerber • Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/ in • die Fähigkeit zu qualifizierter pädagogischer Arbeit und zu kreativer Umsetzung der Bildungskonzeption M-V sowie • Freude an der Arbeit mit Kindern • die Fähigkeit, sportliche, musikalische oder künstlerische Interessen der Kinder zu fördern • eine engagierte Mitarbeit und konstruktive Impulse für das Team Die Bewerberin/den Bewerber erwarten • eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit sowie Vergütung nach dem Tarifvertrag für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in der S 6 und • Teilzeitarbeit mit durchschnittlich 30 Stunden wöchentlich Wenn Sie Interesse an dieser Stelle haben, übersenden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 05.06.2015 an: Stadt Neustrelitz, Referat Personal, Postfach 11 42, 17221 Neustrelitz oder Stadt Neustrelitz, Referat Personal, Markt 1, 17235 Neustrelitz. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen bis zum 31.10.2015 im o. g. Referat und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Hinweis: Die im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung bzw. einem Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten werden von der Stadt Neustrelitz nicht erstattet. Impressum Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Neustrelitz mit Stadtteilen und Ortsteilen, des Amtes Neustrelitz-Land und der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin, Wokuhl-Dabelow, des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee sowie des Wasserzweckverbandes Strelitz Verlag + Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30 Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Verantwortlich: Amtlicher Teil Stadt Neustrelitz: Der Bürgermeister Verantwortliche Redakteurin: Petra Ludewig, E-Mail: [email protected] Amtlicher Teil des Amtes Neustrelitz-Land: Der Amtsvorsteher Vervielfältigung von Abbildungen, Nachdruck von Artikeln ist nicht gestattet. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Haushalte im Stadtgebiet und im Amt Neustrelitz-Land erhalten das Mitteilungsblatt kostenlos. Einzelexemplare liegen in der Stadtinformation zum Mitnehmen aus. Auflagenhöhe: 15.870; Postbezug möglich. Abonnements über die Stadtverwaltung. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Die Vervielfältigungsund Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Amtlicher Teil des Wasserzweckverbandes Strelitz: Der Verbandsvorsteher Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke Erscheinungsweise: Auflage: Bezug: 14-täglich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt 15.870 Exemplare über die Stadtverwaltung Amtlicher Teil des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee: Der Verbandsvorsteher Verlag + Druck Linus Wittich KG Heimat- und Bürgerzeitungen 23. Mai 2015/10 Öffentliche Ausschreibung Nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Stadt Neustrelitz, Zentrale Vergabestelle Straße Strelitzer Straße 1 PLZ, Ort 17235 Neustrelitz Telefon 03981 253250 Fax 03981 214938 E-Mail [email protected] Internet www.neustrelitz.de b) Vergabe- Öffentliche Ausschreibung, VOB/A verfahren Vergabe- AHT-06/05-2015-B nummer c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen [x] kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags (x) Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Strelitzer Chaussee, 17235 Neustrelitz f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Pflasterarbeiten 1600 qm Planum herstellen 150 cbm Bodenaushub und Bodeneinbau 650 cbm Schottertragschicht 700 qm Betonsteinpflaster grau 750 qm Betonsteinpflaster farbig 60 qm Gehwegplatten 230 m Betonbordstein 75 m Kabelgraben/Kabelverlegung 2 St. Beleuchtungsmast 4 St. Baum pflanzen/pflegen 25 m Heckenpflanzung/Pflege 250 qm Oberbodenandeckung einschl. Rasenansaat g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage / Zweck des Auftrags / h) Aufteilung in Lose [x] nein i) Ausführungsfristen (x) Beginn der Ausführung: 20.07.2015 (x) Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.08.2015 j) Nebenangebote (x) nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabestelle, siehe a) Unterlagen sind bis spätestens zum 08.06.2015 abzufordern. l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten 35,00 € Zahlungsweise Banküberweisung Empfänger: Stadt Neustrelitz Kontonummer 39 00 16 16 BLZ, Geldinstitut 150 517 32; bei der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz Verwendungszweck PK-5893; Vergabe AHT-06/05-2015-B Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. IBAN DE75 150 517 320 039 00 1616 BIC-Code NOLADE21MST Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle, siehe a) p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung am 15/6/15 um 10:00 Uhr Ort Stadt Neustrelitz, Zentrale Vergabestelle Strelitzer Straße 1, Beratungsraum 222 (Raum Rovaniemi) 17235 Neustrelitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind nach VOB/B Strelitzer Echo t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Neustrelitz Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, der Krankenkasse sowie die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes für Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48b EStG) v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 15.07.2015 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als Aufsichtsbehörde Platanenstr. 43, 17033 Neubrandenburg Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name BIG Städtebau GmbH Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Neustrelitz Straße Woldegker Straße 4 PLZ, Ort 17033 Neubrandenburg Telefon 0395 4553829 Fax 0395 4553840 E-Mail [email protected] Internet www.big-staedtebau.de b) Vergabe- Öffentliche Ausschreibung, VOL/A verfahren Vergabe- AHT-27/05-2015-L nummer c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen [x] kein elektronisches Vergabeverfahren d) Ort der Leistungserbringung Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in LOSE - kurze Beschreibung des Vorhabens Beschaffung von technischen Geräten fürs Raumklima - Hydro-Thermograph, Luftent- und -befeuchter e) Aufteilung in Lose [x] nein f) Nebenangebote [x] zugelassen [x] nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen g) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 20.07.2015 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 18.08.2015 weitere Fristen: KEINE h) Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabestelle, siehe a) ab 26.05.2015 bis spätestens 15.06.2015 i) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 22.07.2015 j) geforderte Sicherheiten siehe Vergabe-/Verdingungsunterlagen k) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen 13 14 Strelitzer Echo und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind KEINE l) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste der PQ-Nord-Servicestelle (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste der PQ-Nord-Servicestelle (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich: - bei der Vergabestelle, siehe a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOL/A zu machen: - Abfrage erfolgt in den Vergabeunterlagen m) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten 15,00 € Zahlungsweise per Banküberweisung Empfänger: Stadt Neustrelitz Kontonummer 39001616 BLZ, Geldinstitut 150 517 32; Sparkasse Mecklenburg-Strelitz Verwendungszweck PK 5893 - Vergabe AHT-27/05-2015-L Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. IBAN DE75 150 517 3200 3900 1616 BIC-Code NOLADE21MST Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt j) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Angaben der Zuschlagskriterien - benannt in den Vergabeunterlagen o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle, siehe a) p) Angebotseröffnung am 22.06.2015 um 10:00 Uhr Ort: Stadt Neustrelitz, Zentrale Vergabestelle - Strelitzer Straße 1, Raum 2.21 - Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: KEINE q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch r) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften: - gesamtschuldnerische haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A a) b) c) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Stadt Neustrelitz, Zentrale Vergabestelle Straße Strelitzer Straße 1 PLZ, Ort 17235 Neustrelitz Telefon 03981 253250 Fax 03981 214938 E-Mail [email protected] Internet www.neustrelitz.de Vergabe- Öffentliche Ausschreibung, VOB/A verfahren Vergabe- AHT-07/05-2015-B nummer Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen [x] kein elektronisches Vergabeverfahren 23. Mai 2015/10 d) Art des Auftrags (x) Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Mühlenstraße, 17235 Neustrelitz f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Mischwasserkanal und Straßenbau Fahrbahn 720 qm bit. Befestigung aufnehmen 200 m Borde aufnehmen 200 cbm Bodenaushub 160 cbm Schottertragschicht 665 qm 10 cm Asphalttragschicht 665 qm 4 cm Asphaltdeckschicht 280 m Naturbordstein setzen 220 m 2-zeilige Entwässerungsrinne aus Naturstein 120 m Kabelgraben/Kabelumverlegung 120 qm Natursteingroßpflaster 10 St. Straßenablauf 40 m Anschlussleitung DN 160 PP Gehwege 490 qm Befestigung aufnehmen 165 m Borde aufnehmen 135 cbm Bodenaushub 10 cbm Schottertragschicht 70 cbm Frostschutzschicht 270 qm Gehwegplatten 115 qm Natursteinmosaikpflaster 100 m Naturbordstein setzen 32 m Winkelstützwand 160 m Kabelgraben/Kabelverlegung 3 St. Beleuchtungsmast Kanalbau 65 m Rohrleitung DN 250 ausbauen T bis 3,50 55 m Rohrleitung DN 250 verdämmen 3 St. Schacht abbrechen T bis 3,50 m 95 m Rohrgraben mit Rohrleitung DN 400 Stzg. T bis 3,50 m 20 m Rohrgraben mit Rohrleitung DN 400 PP T bis 3,50 m 115 m Kanalreinigung 3 St. Einsteigeschächte T bis 3,50 m 55 m Schmutzwasserhausanschlussleitungen DN 150 Stzg. 7 St. Schmutzwasserhausanschlussschacht 10 m Regenwasserhausanschlussleitungen DN 160 PP g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage / Zweck des Auftrags / h) Aufteilung in Lose [x] nein i) Ausführungsfristen (x) Beginn der Ausführung: 20.07.2015 (x) Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.10.2015 j) Nebenangebote (x) nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabestelle, siehe a) Unterlagen sind bis spätestens zum 09.06.2015 abzufordern. l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten 45,00 € Zahlungsweise Banküberweisung Empfänger: Stadt Neustrelitz Kontonummer 39 00 16 16 BLZ, Geldinstitut 150 517 32; bei der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz Verwendungszweck PK-5893; Vergabe AHT-07/05-2015-B Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. IBAN DE75 150 517 3200 3900 1616 BIC-Code NOLADE21MST Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle, siehe a) p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch 23. Mai 2015/10 Strelitzer Echo q) Angebotseröffnung am 16/6/15 um 10:00 Uhr Ort Stadt Neustrelitz, Zentrale Vergabestelle Strelitzer Straße 1, Beratungsraum 222 (Raum Rovaniemi) 17235 Neustrelitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind nach VOB/B t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die 15 Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Neustrelitz Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, der Krankenkasse sowie die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes für Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48b EStG) v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 16.07.2015 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als Aufsichtsbehörde Platanenstr. 43, 17033 Neubrandenburg Bekanntmachungen des Amtes Neustrelitz-Land Amt Neustrelitz-Land Gemeinde Carpin Gemeinde Klein Vielen Jahresabschluss der Gemeinde Carpin zum 31.12.2011 Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land und die durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestellten Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss der Gemeinde Carpin zum 31.12.2011 gemäß § 3a KPG M-V geprüft. Die Rechnungsprüfungsprüfer haben das Ergebnis in ihrem Prüfbericht und ihrem anschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 24.02.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 zu empfehlen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carpin hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Jahresabschluss der Gemeinde Klein Vielen zum 31.12.2011 Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land und die durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestellten Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss der Gemeinde Klein Vielen zum 31.12.2011 gemäß § 3a KPG M-V geprüft. Die Rechnungsprüfungsprüfer haben das Ergebnis in ihrem Prüfbericht und ihrem anschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 24.02.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 zu empfehlen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Vielen hat in ihrer Sitzung am 27.04.2015 dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Lange-Marquart, Kämmerin Amt Neustrelitz-Land Gemeinde Carpin Die Gemeindevertretung Carpin hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 den geprüften Jahresabschluss 2011 festgestellt. Der Jahresabschluss 2011 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 08.06.2015 bis 19.06.2015 während der Öffnungszeiten im Amt NeustrelitzLand, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der Kämmerei im Zimmer 37 aus und kann eingesehen werden. Lange-Marquart, Kämmerin Amt Neustrelitz-Land Amt Neustrelitz-Land Gemeinde Möllenbeck Jahresabschluss der Gemeinde Möllenbeck zum 31.12.2011 Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land und die durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestellten Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss der Gemeinde Möllenbeck zum 31.12.2011 gemäß § 3a KPG M-V geprüft. Die Rechnungsprüfungsprüfer haben das Ergebnis in ihrem Prüfbericht und ihrem anschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 24.02.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 zu empfehlen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Möllenbeck hat in ihrer Sitzung am 07.05.2015 dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Lange-Marquart, Kämmerin Lange-Marquart, Kämmerin Amt Neustrelitz-Land Gemeinde Klein Vielen Amt Neustrelitz-Land Gemeinde Möllenbeck Die Gemeindevertretung Klein Vielen hat in ihrer Sitzung am 27.04.2015 den geprüften Jahresabschluss 2011 festgestellt. Der Jahresabschluss 2011 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 08.06.2015 bis 19.06.2015 während der Öffnungszeiten im Amt NeustrelitzLand, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der Kämmerei im Zimmer 37 aus und kann eingesehen werden. Die Gemeindevertretung Möllenbeck hat in ihrer Sitzung am 07.05.2015 den geprüften Jahresabschluss 2011 festgestellt. Der Jahresabschluss 2011 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 06.06.2015 bis 19.06.2015 während der Öffnungszeiten im Amt NeustrelitzLand, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der Kämmerei im Zimmer 37 aus und kann eingesehen werden. Lange-Marquart, Kämmerin Lange-Marquart, Kämmerin 16 Strelitzer Echo Amt Neustrelitz-Land Gemeinde Wokuhl-Dabelow GEMEINDE WOKUHL-DABELOW • LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE • Jahresabschluss der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31.12.2011 §2 Ortsteile Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Carolinenhof, Comthurey, Dabelow, Grammertin, Herzwolde, Neubrück, Wokuhl und Wutschendorf. Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land und die durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestellten Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31.12.2011 gemäß § 3a KPG M-V geprüft. Die Rechnungsprüfungsprüfer haben das Ergebnis in ihrem Prüfbericht und ihrem anschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 24.02.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 zu empfehlen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde WokuhlDabelow hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Lange-Marquart, Kämmerin Amt Neustrelitz-Land Gemeinde Wokuhl-Dabelow Die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 den geprüften Jahresabschluss 2011 festgestellt. Der Jahresabschluss 2011 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 08.06.2015 bis 19.06.2015 während der Öffnungszeiten im Amt NeustrelitzLand, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der Kämmerei im Zimmer 37 aus und kann eingesehen werden. Lange-Marquart, Kämmerin Hauptsatzung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung WokuhlDabelow vom 23.04.2015 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen: §1 Name/Wappen/Dienstsiegel (1) Die Gemeinde Wokuhl-Dabelow führt kein eigenes Wappen. (2) Die Gemeinde Wokuhl-Dabelow führt ein Dienstsiegel. Das Dienstsiegel zeigt das Wappenbild des Landesteiles Mecklenburg, einen hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone und trägt die Umschrift: §3 Rechte der Einwohner (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft durch öffentliche Bekanntmachung bei vorhandenem Bedarf eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgefühlt werden. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens 5 Arbeitstage vorher beim Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden. (3) Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. §4 Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen und Abberufungen, 2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner, 3. Grundstücksgeschäfte, 4. Vergabe von Aufträgen. Sollten keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sein, sind auch die Angelegenheiten der Ziffern 1 - 4 in öffentlicher Sitzung zu behandeln. §5 Ausschüsse (1) Dem Haupt- und Finanzausschuss gehören neben der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister fünf weitere Mitglieder an. 23. Mai 2015/10 (2) Folgende Ausschüsse werden gebildet: Bezeichnung: Aufgabenbereich: 1. Haupt- und - alle Aufgaben, die Finanz- nicht ausschließlich ausschuss entsprechend § 22 Kommunalverfassung M-V der Gemeinde vertretung vorbehalten sind. Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen im Werte von 100 bis 1.000 Euro. (3) Die Bildung weiterer zeitweiliger Ausschüsse ist möglich. (4) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land übertragen. (5) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. §6 Bürgermeisterin oder Bürgermeister/ Stellvertreterin oder Stellvertreter (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen: 1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 600,00 E gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 300,00 E pro Monat; 2. die Zustimmung a) bei überplanmäßigen Ausgaben, wenn die Planansätze bis zu 2.500,00 € nicht mehr als um 200,00 € über 2.500,00 € nicht mehr als um 500,00 € überschritten werden; b) bei außerplanmäßigen Ausgaben, wenn sie den Betrag von 500,00 € nicht überschreiten; 3. bei Veräußerungen oder Belastung von Grundstücken von 500,00 €, bei Hingabe von Darlehen die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden von 2.500,00 € sowie bei Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes von 10.000,00 €. 4. bei Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen, die Bestellung sonstiger Sicherheiten für Dritte sowie wirtschaftlich gleich zu achtende Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 3.000,00 €; 5. bei Abschluss von städtebaulichen Verträgen, insbesondere Erschließungsverträgen und Durcheahninswerträgen zu Vorhaben- und Erschließungsplänen, bis zu einem Wert von 5.000,00 €. 6. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 500,00 € und nach der VOB bis zum Wert von 3.000,00 €. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten. (3) Verpflichtungserklärungen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 € bzw. von 300,00 € bei wiederkehrenden Verpflichtungen können von der Bürgermeisterin oder vom Bürgermeister allein bzw. durch eine oder einen von ihr oder ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt wer- 23. Mai 2015/10 den. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 1.000,00 €. (4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen unter 100 €. (5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister entscheidet weiterhin über die Abnahme von Einzelbäumen in den Ortslagen auf gemeindlichen Grundstücken, die nicht dem Geltungsbereich der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde oder anderen gesetzlichen Regelungen unterliegen. (6) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist auch zuständig, wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde (§§ 24 ff. BauGB) nicht ausgeübt werden soll. Sofern von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird, obliegt die Entscheidung der Gemeindevertretung. §7 Entschädigungen (1) Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 700,00 €. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weiter gezahlt. Danach erhält die stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung. (2) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für Sitzungen der Gemeindevertretungen sowie ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 40,00 €. Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses, in dem sie gewählt worden sind. Ausschussvorsitzende erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung 60,00 €. (3) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden. (4) Die Anzahl der Sitzungen für die Sitzungsgeld gezahlt wird, ist auf maximal 4 Sitzungen im Monat beschränkt. §8 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes, dem „Strelitzer Echo“. Das Bekanntmachungsblatt erscheint 14-tägig und ist einzeln bzw. im Abonnement zu beziehen und wird in die Haushalte geliefert. Das Abonnement bzw. die Einzellieferung ist über die Stadtverwaltung Neustrelitz, Markt 01, 17235 Neustrelitz, möglich. Die Bekanntmachung gilt am Tag nach der Herausgabe als bewirkt. (2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes (1) hinzuweisen. Die vorgenannten Pläne und Verzeichnisse liegen zur Einsichtnahme im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, während der Dienststunden aus. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (3) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form der Absätze 1 bis 2 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in Wokuhl an der Bushaltestelle im Oberdorf, zu veröffentlichen. Die Aushangsfrist beträgt 14 Tage. Strelitzer Echo 17 (4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung sowie vereinfachte Bekanntmachungen werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in Wokuhl an der Bushaltestelle im Oberdorf, öffentlich bekanntgemacht. §9 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2015 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Hauptsatzung treten die Hauptsatzung vom 22.10.2010 sowie die 1. Änderung zur Hauptsatzung vom 29.11.2011 außer Kraft. Hinweis Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften. Wokuhl-Dabelow, den 12.05.2015 Schöler, Bürgermeister Satzung des Amtes Neustrelitz-Land über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Entsprechend der §§ 5 und 129 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) sowie § 2 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 GVOBI. M-V 2005 S. 146) hat der Amtsausschuss NeustrelitzLand in seiner Sitzung am 05.05.2015 folgende Verwaltungskostensatzung beschlossen: §1 Allgemeines (1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten - im nachfolgenden Verwaltungstätigkeiten - im eigenen Wirkungskreis werden nach dieser Satzung Gebühren und Auslagen - im nachfolgenden Kosten - erhoben, wenn der Beteiligte die besondere Leistung beantragt hat oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigt. Verwaltungstätigkeiten sind auch Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe. (2) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird. (3) Die Erhebung von Kosten aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt. §2 Kostentarif Die Höhe der Kosten bemisst sich unbeschadet des § 6 nach dem Kostentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. §3 Gebühren (1) Ist für den Ansatz von Gebühren durch den Kostentarif (siehe Anlage) ein Rahmen (Mindestoder Höchstsatz) bestimmt, so sind bei Festsetzung der Gebühr das Maß des Verwaltungsaufwandes sowie der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit zu berücksichtigen. (2) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Verwaltungstätigkeit eine Gebühr zu erheben. (3) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit - ganz oder teilweise abgelehnt, - zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist, so sind 10 bis 75 v. H. der Gebühren zu erheben, die bei ihrer Vornahme zu erheben wäre. (4) Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so ist keine Gebühr zu erheben. Dasselbe gilt bei Zurücknahme des Antrags, wenn mit der sachlichen Bearbeitung noch nicht begonnen wurde. (5) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung erhobene Gebühr angerechnet. §4 Rechtsbehelfsgebühren (1) Soweit ein Rechtsbehelf erfolglos bleibt, darf eine Gebühr erhoben werden, wenn der Verwaltungsakt, gegen den der Widerspruch erhoben wird, gebührenpflichtig ist. Die Gebühr beträgt höchstens die Hälfte der für den angefochtenen Verwaltungsakt festzusetzenden Gebühr. (2) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben, so ermäßigt sich die aus Absatz 1 ergebene Gebühr im Verhältnis der Abweisung. Im Falle der teilweisen bzw. vollständigen Rücknahme des Rechtsbehelfs gilt § 3 Abs. 3 Satzung entsprechend. §5 Gebührenbefreiung (1) Gebühren werden nicht erhoben für - mündliche Auskünfte; - Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten: a) Arbeits- und Dienstleistungssachen, b) Besuch von Schulen, c) Zahlung von Ruhegeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen, d) Nachweise der Bedürftigkeit; - Verwaltungstätigkeiten, die die Stundung, Niederschlagung oder den Erlass von Verwaltungskosten betreffen, - für die Vergabe öffentlicher Aufträge, 18 - Verwaltungstätigkeiten, zu denen a) in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behörde im Lande, eine Behörde des Bundes oder die Behörde eines anderen Landes Anlass gegeben hat, es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist, b) Kirchen und andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts einschließlich ihrer öffentlich-rechtlichen Verbände, Anstalten und Stiftungen, es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist. (2) Von der Erhebung einer Gebühr kann außer den in Absatz 1 genannten Fällen ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. §6 Auslagen (1) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer Verwaltungstätigkeit besondere Auslagen notwendig, so hat der Kostenschuldner sie ohne Rücksicht darauf, ob eine Gebühr zu entrichten ist, zu erstatten. Dies gilt nicht für besondere Auslagen bei der Bearbeitung eines Rechtsbehelfs, soweit diesem stattgegeben wird. Maßgebend hierfür ist das Verwaltungskostengesetz. (2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben: - Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen sowie für die Ladung von Zeugen und Sachverständigen. Wird durch Bedienstete der Behörde zugestellt, so werden die für die Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde entstehenden Postgebühren erhoben. - Kosten öffentlicher Bekanntmachungen; - Zeugen- und Sachverständigengebühren; - bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten; - Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zu zahlen sind; - Kosten der Beförderung oder Verwahrung von Sachen; - Fotokopien, und Vervielfältigung nach den im Kostentarif vorgesehenen Sätzen. (3) Beim Verkehr mit den Behörden des Landes und den Gebietskörperschaften im Lande werden, soweit Gerechtigkeit verbürgt ist, Auslagen nur erhoben, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 10 Euro überschreiten. §7 Kostenpflichtiger (1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, wer: a) die Amtshandlung veranlasst hat, oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird; b) die Kosten durch eine vor der zuständigen Behörde abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat; c) für die Kostenschuld kraft Gesetzes haftet. (2) Kostenpflichtiger nach § 4 ist derjenige, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. (3) Mehrere Kostenpflichtige sind Gesamtschuldner. §8 Entstehung der Kostenpflicht (1) Die Gebührenpflicht entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei der Strelitzer Echo 23. Mai 2015/10 zuständigen Behörde, im Übrigen mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung. (2) Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. §9 Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Kosten werden von Amts wegen festgesetzt. (2) Eine Verwaltungstätigkeit kann von der vorherigen Zahlung der Kosten oder von der Zahlung oder Sicherstellung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuss die endgültige Kostenschuld übersteigt, ist er zu erstatten. § 10 Inkrafttreten (1) Diese Verwaltungskostensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Verwaltungskostensatzung vom 01.012002 außer Kraft. ANLAGE KOSTENTARIF zur Verwaltungskostensatzung (§ 2) des Amtes Neustrelitz-Land vom 05.05.2015 Gebühren und Pauschalbeträge für Auslagen Gegenstand Euro I. Abschriften, Durchschriften und andere Vervielfältigungen Abschriften je angefangene Seite im Format DIN A 5 3,00 im Format DIN A4 6,00 Bei Schriftstücken in fremder Sprache oder in größeren Formaten als DIN A 4, oder wenn höhere Sachaufwendungen entstehen, kann der Pauschalsatz nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes je Seite erhöht werden bis auf 10,00 Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt je angefangene halbe Stunde 18,00 Kopien in einer Auflage 1. bis zu 10 Stück 2. bis zu 50 Stück 3. ab 50 Stück 3,00 6,00 10,00 II. Amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen und Ausweise Beglaubigungen von Unterschriften 1,50 Beglaubigung von Abschriften je Seite der Erstausfertigung 2,50 der Durchschrift 1,00 Beglaubigung von Vervielfältigungen, die mit Büro-Druckgeräten hergestellt werden je Seite des ersten Abdrucks zusätzlich für jeden weiteren Abdruck je Seite Beglaubigung von Urkunden und Bescheinigung für den Gebrauch im Ausland je angefangene 1/4 Stunde Ausstellung von Zeugnissen, Bescheinigungen und Ausweisen je angefangene 1/4 Stunde III. Sonstige Verwaltungstätigkeiten Akteneinsicht Die Einsicht in Akten, Karteien, Register und dgl., soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind, für jeden Fall Schriftliche Auskünfte für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen an interessierte Gesellschaften o. ä. Grundgebühren je angefangene 1/2 Std. zuzüglich je angefangene Seite Abgabe von Druckstücken (Satzungen, Gebührensatzungen, Pläne, Tarifen, Straßen- und Stimmbezirksverzeichnissen und dgl.) je angefangene 5 min Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können und die mit besonderer Mühewaltung verbunden sind (z. B. IEG) je angefangene halbe Stunde Zweitausfertigungen von Steuernund sonstigen Quittungen je angefangene 5 min Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre für jedes Jahr je angefangene 10 min Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene 1/2 Std. Ersatz Hundesteuermarke bei Antrag des Hundehalters Beglaubigung von Urkunden, Zeugnissen, Abschriften u. ä. zzgl. der Gebühr für Vervielfältigungen je angefangene 10 min Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen aus amtlichen Unterlagen je angefangene 1/4 Std. Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder Erklärung, die von Privatpersonen zu deren Nutzung gewünscht wird (ausgenommen die Niederschrift über die Erhebung von Rechtsbehelfen) je angefangene 1/4 Std. Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger bei umfangreichem Verwaltungsaufwand je angefangene 1/4 Std. 1,00 0,50 9,00 9,00 6,00 18,00 6,00 3,00 18,00 3,00 6,00 18,00 5,00 6,00 9,00 9,00 9,00 23. Mai 2015/10 Versand und Aufbereitung von Akten an Verfahrensbeteiligte und Rechtsanwälte je angefangene 1/4 Std. 9,00 Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang nicht näher bestimmt werden können und die mit besonderer Müheverwaltung verbunden sind. (Auskünfte nach Informationsfreiheitsgesetz, familiengeschichtliche Auskünfte u. ä.) je angefangene 1/2 Std. 18,00 Sondernutzung - Plakatierung an Ortsdurchfahrten und Gemeindestraßen pro Ortslage je angefangene 1/4 Std. 9,00 Wohngeldberechtigungsschein 5,00 Portokosten nach dem gültigen Tarif Auskünfte aus Grundstücksund Gebäudeakten je angefangene 1/4 Std. 9,00 Bearbeitungsgebühr für Kaufverträge 120,00 Rangrücktrittserklärungen/ Verzicht Vorkaufsrecht Erhebung eines Pauschalbetrages bei Grundstücken - 1 Grundstück je angefangene 3/4 Std. 27,00 - je weiteres Grundstück zusätzlich 3,00 Erteilung von Vorrangseinräumung, Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch 20,00 Antrag auf Baumfällung bzw. -pflege 54,00 Kontrolle der Ersatzbepflanzung 27,00 Antrag auf Errichten einer Grundstückszufahrt 54,00 Vergabe Hausnummern 20,00 Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V 27,00 schriftliche Auskunft zum Grundstück oder planungsrechtliche je angefangene 1/4 Std. 9,00 Soweit Tatbestände in dieser Gebührentabelle nicht besonders aufgeführt sind, ist die Gebühr nach dem Zeitaufwand zu erheben. Sie wird für jede angefangene halbe Stunde berechnet. Für den Aufwand gilt der gültige Gebührenerlass M-V Kostentarif Verwaltungskostensatzung Hinweis: Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Strelitzer Echo 19 Satzung über die Hausnummerierung in der Gemeinde Godendorf (Hausnummernsatzung) Auf der Grundlage der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777) und des § 51 Straßen- und Wegegesetz vom 13.01.1993 (GVOBI. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOB1. M-V S. 323), beschließt die Gemeindevertretung Godendorf in ihrer Sitzung am 11.05.2015 folgende Satzung: §1 Pflichten des Grundstückseigentümers (1) Der jeweilige Grundstückseigentümer ist zur Beschaffung, Anbringung und Instandhaltung der Hausnummernschilder und Hinweisschilder auf seine Kosten verpflichtet. Ist ein Erbbaurecht oder ein gleichartiges dingliches Recht gestellt, so trifft die Verpflichtung an seiner Stelle den Erbbauberechtigten. (2) Im Falle der Festsetzung einer geänderten Hausnummer gilt Abs. 1 entsprechend. (3) Die Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 sind bei Neubauten ab Festsetzung der Hausnummer bzw. mit dem Bezug und der Inbetriebnahme des Gebäudes zu erfüllen, spätestens aber innerhalb der 6 folgenden Wochen. §2 Grund der Nummerierung Die Hausnummerierung zur Kennzeichnung der Gebäude dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis, die postalische Zustellung etc. §3 Art und Weise der Nummerierung und Festsetzung der Hausnummer (1) Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude ist mit der von der Gemeinde Godendorf festgesetzten Hausnummer für jede Straße bzw. Platz zu versehen. Die Hausnummer besteht aus einer Nummer und erforderlichenfalls einem kleinen Buchstaben als Zusatz. (2) Für unbebaute Grundstücke wird eine Hausnummer nur festgesetzt, wenn eine Bebauung möglich ist oder wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist. (3) Umnummerierungen sind Nummerierungen im Sinne dieser Satzung. (4) Umnummerierungen können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zur Schaffung einer eindeutigen, durchgängigen Nummerierung vorgenommen werden. (5) Hausnummern werden als Zahl oder bei Erforderlichkeit mit alphabetischen Zusatzbuchstaben vergeben. §4 Anbringung der Hausnummernschilder (1) Das Hausnummernschild ist so anzubringen, dass es von der Straße aus deutlich sichtbar ist. (2) Befinden sich auf dem Grundstück mehrere selbständige genutzte Gebäude, so sind die Hausnummernschilder an den Hauseingängen der ein- zelnen Gebäude und außerdem am straßenwärts gelegenen Eingang zum Grundstück anzubringen. Falls es zu dem oder aus anderen Gründen zum leichten Auffinden von Gebäuden erforderlich ist, kann die Gemeinde Godendorf zusätzlich verlangen, dass an den von ihr festgesetzten Stellen Hinweisschilder mit einer zusammengefassten Angabe von Hausnummern angebracht werden. (3) Straßennamensschilder, die an Gebäuden oder in unmittelbarer Nähe der Gebäude angebracht sind oder werden, können auch Hausnummern nennen. §5 Antragstellung und Pflichten des Grundstückseigentümers und Nutzers (1) Den Eigentümern stehen die Inhaber grundstücksgleicher Rechte (Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Wohnungserbbauberechtigte) gleich. (2) Die Grundstückseigentümer haben im Zuge des Bauantrages bzw. vor Nutzungsbeginn eines Gebäudes im Sinne von § 2 Abs. 1 die Hausnummernvergebe beim Amt Neustrelitz-Land zu beantragen. (3) Für die Beschaffung, das Anbringen und die Unterhaltung der Hausnummernschilder sind die Grundstückseigentümer und Nutzer verantwortlich. Die damit verbundenen Kosten tragen die Grundstückseigentümer und Nutzer. (4) Im Falle der Festsetzung einer geänderten Hausnummer gilt Abs. 3 entsprechend. (5) Ist der Grundstückseigentümer für seine Pflichterfüllung zum Anbringen seines Hausnummernschildes nicht erreichbar, so ist ein Treuhänder an seiner statt zur Pflichterfüllung heranzuziehen. §6 Untersagung Für den Fall, dass Hausnummern oder sonstige Bezeichnungen im privaten oder geschäftlichen Verkehr nicht ordnungsgemäß beantragt und nicht amtlich erteilt wurden, kann das Amt Neustrelitz-Land deren Verwendung durch Verwaltungsakt untersagen. §7 Zwangsmittel (1) Für den Fall, dass die Vorschriften nach §§ 3, 4 und 7 dieser Satzung nicht befolgt werden oder gegen sie verstoßen wird, können Zwangsmittel nach § 86 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 bis § 89 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes MecklenburgVorpommern in der jeweils gültigen Fassung angewendet werden. (2) Das Zwangsgeld kann in einer Höhe von bis 100 € angedroht und festgesetzt werden. Dieses Zwangsmittel kann wiederholt werden, bis das ordnungsgemäße Hausnummernschild am Gebäude angebracht bzw. die nicht amtlich erteilte Hausnummer entfernt worden ist. (3) Die zu erzwingende Handlung kann nach vorheriger Androhung im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen durchgesetzt werden. (4) Das Zwangsgeld und die Kosten der Ersatzvornahme werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. 20 Strelitzer Echo §8 Verwaltungsgebühr Die Hausnunmernvergabe ist nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Neustrelitz-Land gebührenpflichtig. §9 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. des Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, so ist der Inhaber dieses Rechtes anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentü- 23. Mai 2015/10 mer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. Vor der Entscheidung über eine Baumaßnahme sind die Beitragspflichtigen anzuhören. Die Meinung der Beitragspflichtigen ist bei der Entscheidung über die Durchführung, sowie die grundlegenden Festlegungen der Art und Weise der Baumaßnahme angemessen zu berücksichtigen. §3 Beitragsfähiger Aufwand und Vorteilsregelung (1) Der Beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. Hinweis Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften. Godendorf, den 11.05.2015 Blaack, Bürgermeister Straßenausbaubeitragssatzung Satzung der Gemeinde Blumenholz über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 06.05.2015 im Gemeindegebiet (Straßenausbaubeitragssatzung) Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Blumenholz vom 06.05.2015 folgende Satzung erlassen: §1 Allgemeines Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Aus- und Umbau, die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, auch wenn sie nicht zum Anbau bestimmt sind, erhebt die Gemeinde Blumenholz Beiträge von den Beitragspflichtigen des § 2, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtung Vorteile erwachsen. Zu den Einrichtungen gehören auch Wohnwege, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen befahren werden können, sowie Wirtschaftswege. §2 Beitragspflichtige Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer (2) Zum beitragsfähigen Aufwand Anteile der Beitragspflichtigen am gehören insbesondere die beitragsfähigen Aufwand Kosten für Anlieger- Innerorts- Hauptverkehrs straße straße straße ______________________________________________________________________________________ 1. Fahrbahn (einschl. Sicherheits streifen, Rinnensteine 75 % 50 % 25 % 2. Radwege (einschl. Sicherheits streifen) 75 % 50 % 30 % 3. Kombinierte Geh- und Radwege (einschl. Sicherheitsstreifen und Bordsteine) 75 % 65 % 40 % 4. Gehwege (einschl. Sicherheits streifen und Bordsteine) 75 % 65 % 55 % 5. Unselbständige Park- und Abstellfläche 75 % 55 % 40 % 6. Unselbständige Grünanlagen, Straßenbegleitgrün 75 % 60 % 50 % 7. Beleuchtungseinrichtung 75 % 60 % 50 % 8. Straßenentwässerung 75 % 55 % 40 % 9. Bushaltebuchten 75 % 50 % 25 % 10. Verkehrsberuhigte Bereiche und Mischflächen 75 % 60 % 0 % 11. Fußgängerzonen 60 % 12. Außenbereichsstraßen Siehe § 3 Abs. 3 13. Unbefahrbare Wohnwege 75 % Zum beitragsfähigen Aufwand gehören ferner die Kosten für - den Erwerb der erforderlichen Grundfläche einschließlich der beitragsfähigen Maßnahmen zuzuordnenden Ausgleichs- und Ersatzflächen (hierzu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung), - die Freilegung der Flächen, - die Möblierung einschließlich Absperreinrichtungen, Pflanzenbehälter und Spielgeräte, - die Böschung, Schutz- und Stützmauern, - Bauleitungs- und Planungskosten eines beauftragten Ingenieurbüros - den Anschluss an andere Einrichtungen Sie werden der jeweiligen Teileinrichtung (Nr. 1 - 13) entsprechend zugeordnet. (3) Straßen und Wege, die nicht zum Anbau bestimmt sind (Außenbereichsstraßen) a) die überwiegend der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen und keine Gemeindeverbindungsfunktion haben (Wirtschaftswege), werden den Anliegerstraßen gleichgestellt, b) die überwiegend der Verbindung von Ortsteilen und anderen Verkehrswegen innerhalb des Gemeindegebietes dienen (§ 3 Nr. 3b zweite und dritte Alternative StrWG M-V), werden den Innerortsstraßen gleichgestellt, c) die überwiegend dem nachbarlichen Verkehr der Gemeinde dienen (§ 3 Nr. 3b StrWG M-V), werden den Hauptverkehrsstraßen gleichgestellt. (4) Die Anteile am beitragsfähigen Aufwand, die nicht nach Abs. 2 umgelegt werden, werden als Abgeltung des öffentlichen Interesses von der Gemeinde getragen. (5) Im Sinne des Absatzes 2 gelten als 1. Anliegerstraßen Straßen, Wege und Plätze, die ausschließlich oder überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung verbundenen Grundstücke dienen, 2. Innerortsstraßen Straßen, Wege und Plätze, die weder überwiegend der Erschließung von Grundstücken noch überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, 3. Hauptverkehrsstraßen Straßen, Wege und Plätze (hauptsächlich Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), die neben der Erschließung von Grundstücken und neben der Aufnahme von innerörtlichem Verkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, 4. Verkehrsberuhigte Bereiche Straßen, Wege und Plätze, die als Anliegerstraßen oder (in Ausnahmefällen) als Innerortsstraße nach der Straßenverkehrsordnung entsprechend gekennzeichnet sind. Sie sind als Mischfläche ausgestaltet und dürfen in ihrer ganzen Breite von allen Verkehrsteilnehmern benutzt werden. 23. Mai 2015/10 (6) Die Gemeinde kann durch Satzung vor Entstehen der Beitragspflicht bestimmen, dass auch nicht in Absatz 2 genannte Kosten zum beitragsfähigen Aufwand gehören. (7) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörenden Rampen. (8) Zuschüsse sind, soweit der Zuschussgeber nichts anderes bestimmt hat, vorrangig zur Deckung des öffentlichen Anteils und nur, soweit sie diese übersteigen, zur Deckung des übrigen Aufwandes zu verwenden. §4 Abrechnungsgebiet (1) Das Abrechnungsgebiet bilden die Grundstücke, von denen aus wegen ihrer räumlichen engen Beziehung zur ausgebauten Einrichtung eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit dieser Einrichtung eröffnet wird. (2) Wird ein Abschnitt einer Anlage oder werden zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasste Anlagen abgerechnet, bilden der Abschnitt bzw. die Abrechnungseinheit das Abrechnungsgebiet. §5 Beitragsmaßstab (1) Der nach § 3 ermittelte, auf die Beitragspflichtigen entfallender Anteil am beitragsfähigen Aufwand wird nach der gewichteten Grundstücksfläche auf die das Abrechnungsgebiet (§ 4) bildenden Grundstücke verteilt. (2) Für die Ermittlung der Grundstücksflächen gilt: 1. Soweit Grundstücke im Bereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) oder in einem Gebiet, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan aufzustellen (§ 33 BauGB), liegen, wird die Fläche, auf die der Bebauungsplan bzw. der Bebauungsplanentwurf die bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzungsfestsetzung bezieht, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. Für Teile der Grundstücksfläche, auf die der Bebauungsplan die baulichen, gewerblichen, industriellen oder vergleichbaren Nutzungsfestsetzungen nicht bezieht oder Grundstücke, die danach nicht baulich, gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise nutzbar sind, gilt Vervielfältiger von 0,05. 2. Liegt ein Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) wird die Grundstücksfläche, die baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird oder genutzt werden kann, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0 berücksichtigt. 3. Liegt ein Grundstück teilweise im Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Übrigen mit seiner Restfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) wird eine Fläche bis zu einer Tiefe von 50 m in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. Ist das Grundstück über die Tiefenbegrenzungslinie hinaus baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt, wird die Fläche bis zum Ende dieser Nutzung zu Grunde gelegt. Als Bebauung in diesem Sinne gelten nicht untergeordnete Baulichkeiten, die weniger als 30 qm Grund- Strelitzer Echo fläche haben. Bei unbebauten Grundstücken, auf denen eine Hinterbebauung (2. Baureihe) zulässig ist, wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 100 m zu Grunde gelegt. Für die vorstehenden Regelungen dient zur Abgrenzung der baulichen, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzten Grundstücksflächen eine Linie in gleichmäßigem Abstand von der Straße, dem Wege oder dem Platz. Der Abstand wird: a) bei Grundstücken, die an die Straße, den Weg oder den Platz angrenzen, von Straßengrenze aus gemessen. b) bei Grundstücken, die mit der Straße, dem Weg oder dem Platz nur durch eine Zuwegung verbunden sind, vom Ende der Zuwegung an gemessen. 4. Für bebaute Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) wird als Grundstücksfläche für den bebauten Teil die mit Gebäude überbaute Fläche mit dem Vervielfältiger 5 berücksichtigt; höchstens wird die tatsächliche Grundstücksgröße berücksichtigt. Für unbebaute gewerbliche oder industriell genutzte Grundstücke im Außenbereich wird die so genutzte Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger 1,0 berücksichtigt. Der jeweils übrige Teil der Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger 0,05 angesetzt. 5. An Stelle der Ziff. 1 bis 4 geregelten Vervielfältiger wird die Grundstücksfläche bei nachfolgenden Funktionen in den Fällen der Ziff. 1 auf Grund der zulässigen, in den Fällen der Ziff. 2,3 und 4 auf Grund der tatsächlichen Nutzung nach nachstehender Tabelle ermittelt: a) Friedhöfe 0,3 b) Sportplätze 0,3 c) Kleingärten 0,5 d) Freibäder 0,5 e) Gartenbaubetriebe und Baumschule ohne Gewächshausfläche 0,5 f) Gartenbaubetriebe mit Gewächshausflächen 0,7 (3) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die nach Absatz 2 Nr. 1 bis 4 ermittelte Fläche - ohne die mit dem Faktor 0,05 berücksichtigten Flächen - vervielfacht mit a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss, b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen, c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen, d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier und fünf Vollgeschossen e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen, (4) Als Zahl der Vollgeschossen nach Absatz 3 gilt 1. soweit ein Bebauungsplan entsteht, a) die darin festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, b) bei Grundstücken, für die die Zahl der Vollgeschosse nicht festgesetzt, sondern nur die Höhe der baulichen Anlagen angegeben ist die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen auf- oder abgerundet, c) bei Grundstücken, für die nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, die 21 Baumassenzahl geteilt durch 3,5, auf ganze Zahlen auf- oder abrundet, d) bei Grundstücken, für die gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von einem Vollgeschoss, e) bei Grundstücken, für die tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden ist, ist diese zu Grunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten werden. 2. soweit keine Festsetzung besteht, a) bei bebauten Grundstücken, die Zahl der tatsächlichen vorhandenen Vollgeschosse, b) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschossen, c) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, wird die Kirche als eingeschossiges Gebäude behandelt d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Spielplätze errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene. 3. Ist eine Geschosszahl wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, werden bei gewerblich oder industriell nutzbaren Grundstücken als Höhe eines zulässigen Geschosses im Sinne dieser Satzung 3,5 m und eine bei allen in anderer Weise nutzbaren Grundstücken 2,6 m zu Grunde gelegt. (5) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung wird die nach Absatz 3 ermittelte Fläche vervielfacht mit a) 1,5, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlichen bestehenden (§ 34 Abs. 2 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Wohngebietes (§§ 3, 4 und 4a Baunutzungsverordnung - BauNVO), Dorfgebietes (§ 5 BauNVO) oder Mischgebietes (§ 6 BauNVO) der ohne entsprechende Gebietsfestsetzung innerhalb eines Bebauungsplangebietes überwiegend in einer der gewerblichen Nutzung ähnlicher Weise (z. B. Verwaltungs-, Schul-, Post-, Bahnhofsgebäude, Parkhaus, Praxen für Freie Berufe, Museen) genutzt wird, b) 2,0, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden (§ 34 Abs. 2 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbegebietes (§ 8 BauGB), Industriegebietes (9 BauNVO), Kerngebietes (§ 7 BauNVO) oder sonstigen Sondergebieten (§ 11 BauNVO) liegt. (6) Bei Grundstücken in Wohngebieten i. S. v. §§ 2 - 5 und 10 BauNVO sowie bei Wohngrundstücken in Gebieten nach § 6 BauNVO (Mischgebiete), die durch mehrere Straßen, Wege oder Plätze erschlossen sind, wird der sich nach § 6 ergebende Betrag nur zu zwei Dritteln erhoben. §6 Kostenspaltung Der Beitrag kann für die im § 3 Abs. 2 Nr. 1 - 8 genannten Teileinrichtungen selbständig erhoben werden (Kostenspaltung). 22 Strelitzer Echo §7 Vorausleistung Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen verlangt werden, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht endgültig beitragspflichtig ist. §8 Ablösung des Beitrages Vor Entstehen der Beitragspflicht kann die Ablösung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung entstehenden Beitrages. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Durch Zahlung des Ablösungsbetrages wird die Beitragspflicht endgültig abgegolten. §9 Entstehen der Beitragspflicht Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss der Baumaßnahme, sobald die Kosten feststehen und der erforderliche Grunderwerb grundbuchrechtlich durchgeführt ist. Das ist frühestens der Zeitpunkt des Einganges der letzten Unternehmerrechnung. § 10 Veranlagung, Fälligkeit Der Beitrag bzw. die Vorausleistung wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. 23. Mai 2015/10 Blumenholz, den 06.05.2015 Hinweis: Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften. Blumenholz, den 06.05.2015 Schock, Bürgermeister Veranstaltungskalender Neustrelitz 23. Mai bis 05. Juni 2015 weitere Tipps unter: www.neustrelitz.de KIRCHEN EV.-LUTH.-KIRCHENGEMEINDE STRELITZER LAND Gottesdienste: Stadtkirche: So., 24.05., 10 Uhr, Konfirmationsgottesdienst mit Abendmahl u. 31.05., 10:30 Uhr, Gospelgottesdienst mit der Gospel-Union unter Ltg. Von Linda Psaute Zierke Kirche: Sa., 23.05., 18 Uhr, Beichtgottesdienst vor der Konfirmation u. So., 31.05., 18 Uhr, Taizégebet Seniorenheime: Tiergartenstraße: Gottesdienst, So., 31.05., 16 Uhr; Lessingstraße: Di., 26.05., 10 Uhr; Useriner Straße: Mi., 27.05., 16 Uhr; Luisendomizil: Fr., 29.05., 15:30 Uhr; Seniorenwohnanlage Lichterfeld: Mi., 03.06., 9:30 Uhr Treffpunkte: Singakademie, montags, 19 Uhr, Borwinheim; Seniorenchor, montags, 15:30 Uhr im Andachtsraum des Alten- u. Pflegeheims „Kurt Winkelmann“; Frauen-, Alten- und Bibelstundenkreis, dienstags, 14:30 Uhr, Betreutes Wohnen, Strelitzer Straße; Gospelchor, Mi., 03.06., 19 Uhr STRELITZ-ALT Gemeinderaum: Gottesdienst, So., 31.05., 9 Uhr; Treffpunkte: Bläserchor Alt-Strelitz, dienstags, 19:30 Uhr; Kirchenchor Alt-Strelitz, donnerstags, 19:30 Uhr EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHE GEMEINDE, Tel. 238840 Gottesdienste: sonntags, 10 Uhr EV.-LUTH.-KIRCHENGEMEINDE NEUSTRELITZKIEFERNHEIDE Gemeindehaus: Familiengottesdienst, So., 31.05., 10 Uhr; Treffpunkt: Singkreis, dienstags, 18:10 Uhr; Gemütliches Beisammensein, Mi., 03.06., 14:30 Uhr; Männerkreis, Mi., 03.06., 19 Uhr; Frauenkreis, Do., 04.06., 19 Uhr; Kindergartenandacht, freitags, 8:45 Uhr LANDESKIRCHLICHE GEMEINSCHAFT, Tel. 205842 Gottesdienste: Gottesdienst, So., 31.05., 17 Uhr Treffpunkte: Seniorenkaffee, Di., 02.06, 15 Uhr; Bibelstunde, Di., 26.05., 19:45 Uhr; Jugendkreis, freitags, 19 Uhr KATHOLISCHES PFARRAMT, Tel. 200481 Gottesdienste: So., 24.05. u. 31.05., sowie Mo., 25.05., 11 Uhr, Heilige Messe; Di., 26.05., 18 Uhr, Maiandacht; Fr., 29.05. u. 05.06., 9 Uhr, Gottesdienst Treffpunkte: Mo., 25.05., 10 Uhr, Fahrradtour der Gemeinde, Treffpunkt Feldberg; Di., 26.05., 8:30 Uhr, Frühlingswanderung, Treffpunkt: Stadtkirche Neustrelitz; Fr., 29.05., 9:30 Uhr, Seniorenfrühstück u. 19:30 Uhr, Akademievortrag: „Mind and Matter“-„Bewusstsein und Materie“ FILME FABRIK.KINO, Tel. 203145 Programm im redaktionellen Teil oder unter www. basiskulturfabrik.de; MOVIE STAR NEUSTRELITZ, Tel. 489250 Aktuelles Programm unter: www.moviestar-net.de THEATER/KLEINKUNST/TANZ THEATER- UND ORCHESTER GMBH NEUBRANDENBURG/NEUSTRELITZ, Tel. 206400 SCHAUSPIELHAUS NEUBRANDENBURG: Premiere - Das Wirtshaus im Spessart, Kurt Hoffmanns musikalische Räuberpistole, Musik von Franz Grothe Fr., 29.05., 19:30 Uhr weitere Aufführungen: Sa., 30.05., 19:30 Uhr So., 31.05., 19:30 Uhr Fr., 05.06., 19:30 Uhr Däumelinchen, Puppenspiel nach Hans Christian Andersen Mo., 01.06., 15 Uhr LANDESTHEATER NEUSTRELITZ: Die acht Frauen,Kriminalkomödie von Robert Thomas Sa., 23.05., 19:30 Uhr La Traviata, Oper von Giuseppe Verdi So., 24.05., 16 Uhr Immergut Festival: Immergut im Großen Haus, Unter einem Dach mit Haldern Pop Recordings Do., 28.05., 20 Uhr Premiere - Die Nibelungen, Ein Tanzepos mit mittelhochdeutschen Texten Fr., 29.05., 19:30 Uhr weitere Aufführung: So., 31.05., 16 Uhr Heute Abend: Lola blau, Musical von Georg Kreisler Sa., 30.05., 19:30 Uhr Däumelinchen, Puppenspiel nach Hans Christian Andersen Mo., 01.06., 10 Uhr Martha, Romantisch-Komische Oper von Friedrich von Flotow Fr., 05.06., 19:30 Uhr MUSIK/KONZERTE/ PARTY HOFKONZERTE KLEIN TREBBOW, Tel. 441308 204. Hofkonzert: Brasil Acoustic Quintett & Lao Xao Trio, kreative Aufarbeitung vietnamesichen Volksliedgutes mit kammermusikalischem Anspruch 23. Mai 2015/10 Sa., 23.05., 19:30 Uhr Eintritt: 15,00 EUR 205. Hofkonzert: Tango Transit, Energie und Ausdruckskraft des klassischen Tangos verschmilzen mit modernem Sound Sa., 30.05., 19:30 Uhr Eintritt: 15 EUR THEATER- UND ORCHESTER GMBH NEUBRANDENBURG/NEUSTRELITZ, Tel. 206400 LANDESTHEATER NEUSTRELITZ: 44. Neubrandenburger Konzertnacht, Musikalische Blumensträuße & mehr Neubrandenburger Philharmonie & Gäste Sa., 30.05., 19 Uhr AUSFLÜGE/ FÜHRUNGEN MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE KunstOffen: Künstler, Kunsthandwerker und Galeristen öffnen ihre Türen und gestatten einen Einblick in ihr künstlerisches Schaffen Sa., 23.05. bis Mo., 25.05. MÜRITZ-NATIONALPARK Von Germanen und Gegenwart - Lassen Sie sich die Geschichte und Gegenwart der Landschaft und Dörfer an der Oberen Havel von einem unserer Ranger näher bringen Treffpunkt: Kratzeburg, Nationalpark-Information Di., 26.05. u. 02.06., 10 - 13 Uhr Abendliches Froschkonzert - Familienführung für große und kleine Amphibienfreunde Treffpunkt: Jugendwaldheim Steinmühle, Parkplatz Fr., 29.05., 20:30 - 23 Uhr SCHLOSSKOPPEL NEUSTRELITZ Kräuterwanderung, es werden kulinarisch und gesundheitlich wertvolle Wildkräuter auf einer kleinen Wanderung durch die Schlosskoppel gesucht Sa., 30.05., 10 - 12 Uhr Anmeldung bitte unter: 03981 2293319 SLAWENDORF NEUSTRELITZ, Tel. 237545 Öffnungszeiten: Mo. - Fr., 10 - 17 Uhr TIERGARTEN NEUSTRELITZ, Tel. 204490 Öffnungszeiten im Mai: tägl. 9 - 18 Uhr im Juni: tägl. 9 - 19 Uhr TOURISTINFORMATION NEUSTRELITZ, Tel. 03981 253119 Stadtführung durch die Residenzstadt Sa., 23.05. u. 30.05., 10:30 Uhr Verein zum Erhalt der Domjüch, Tel. 206195 Führungen, So., 24.05. u 31.05., 14 - 17 Uhr AUSSTELLUNGEN ALTE KACHELOFENFABRIK, Tel. 237096 Ausstellung: Mal‘ so, Mal‘ so, Mit Malereien von Holm Heinke Öffnungszeiten: tägl. ab 17 Uhr, bis 21.06. ANTIQUARIAT IM SPEICHER, Tel. 237096 Strelitzer Echo Ausstellung: „Sommerbilder“ - Landschaften und Stillleben von Wolfram Schubert, bis 30.09. Öffnungszeiten: Di. - Sa., 14 - 18 Uhr DRK-KRANKENHAUS MECKLENBURG-STRELITZ gGmbH, Tel. 268-0 Malerei von Reimer Pöschel Öffnungszeiten: tägl. zu den Besuchszeiten HAFENGALERIE Ausstellung: „Irgendwo“, Malerei von Cornelia Kestner, bis 31.05., „Landschaft pur“, Malerei von Marko Fenske aus Berlin, Vernissage: So., 07.06., 14 Uhr Öffnungszeiten: Mi. - Fr., 14 - 17 Uhr; Sa. u. So.: 14 - 18 Uhr LANDESZENTRUM FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN (LEEA), Tel. 4490101 Ausstellung - „Insparation Natur - Patentwerkstatt Bionik“ Lernen von der Natur Dauerausstellung: Leistungsschau der Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbare Energien Öffnungszeiten: Mi. - So., 11 - 17 Uhr MUSEUM DER STADT, Tel. 205874 Das Museum ist bis zur Eröffnung des Kulturquartiers 2015 geschlossen. PLASTIKGALERIE SCHLOSSKIRCHE Tier und Mensch. Plastiken von 1900 bis zur Gegenwart, bis 02.08. Öffnungszeiten: Di. - So., 11 - 18 Uhr RATHAUS, Tel. 253-0 Ausstellung: 4. Seniorenfotowettbewerb - „Entdeckungen in unserer Stadt Neustrelitz“, bis 20.06. Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., 8 - 16:30 Uhr; Di., 8 - 18 Uhr; Fr., 8 - 12:30 Uhr (1. Etage) RATHAUSSAAL NEUSTRELITZ, Tel. 253-0 Ausstellung: „The dramatic history of the world“ Die zeitgenössische, surraelistische Kunst des äqyptischen Künstlers John Sedrak beschreibt die gefährliche Flucht aus seinem Heimatland, bis 10.06. Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., 8 - 16:30 Uhr; Di., 8 - 18 Uhr; Fr., 8 - 12:30 Uhr (1. Etage) TECHNIKUM STRELITZ - MAX HITTENKOFER, Tel. 447306 Verein zur Wahrung der Geschichte der Ingenieurausbildung in Neustrelitz SENIOREN AWO-KREISVERBAND MST e. V., Tel. 253810 Begegnungsstätte im Haus der Strelitzie montags: Handarbeit/Gesellschaftsspiele, 14:30 Uhr Seniorenbegegnungsstätte Kiefernheide, Tel. 449489 montags: Gesellschaftsspiele, 14 Uhr; dienstags: Bastel-Stunde u. Handarbeiten, 10 Uhr; Erzählkaffee, 14 Uhr; mittwochs: Sportspiele und Sitzgymnastik, 10 Uhr; Kreativnachmittag u. Kartenspiele, 14 Uhr; donnerstags: Heitere Gedächtnisspiele, 14 Uhr; freitags: Seniorensport mit Sitzgymnastik, 10 Uhr 23 SENIORENCLUB STRELITZ-ALT, Tel. 447131 montags: Rückenschule, 9 Uhr; Handarbeit u. Brettspiele, 14 Uhr; Yoga, 17:15 Uhr; dienstags: Computer, 9 Uhr; Chorprobe, 13:30 Uhr; mittwochs: Skat und Rommé, 13:30 Uhr; donnerstags: Kegeln, 9 Uhr; Bowling, 10 Uhr; freitags: Computer, 9 Uhr; Hardanger, 14 Uhr „STRELITZER PC-SENIOREN“ e. V. dienstags u. mittwochs: Themenveranstaltungen, 14 Uhr; donnerstags: Computerfrühstück, 9 Uhr Club Pablo-Neruda-Ring 76 VOLKSSOLIDARITÄT NEUBRANDENBURG/ NEUSTRELITZ e. V. Begegnungsstätte Glambecker Str. 38, Tel. 202604 montags: Sportgruppe, 9:30 Uhr; Kartenspielen, 14 Uhr; dienstags: Kreatives Gestalten, 9:30 Uhr; donnerstags: „Die lustigen Tanzweiber“, 9:30 Uhr Treffpunkte: Fahrt mit der VS zur Insel Rügen/ Ummanz/Gingst u. eine OG aus NB zu Gast, Mo., 27.05., Begegnungsstätte M.-Gorki-Ring 41, Tel. 421652 täglich: „Stille Stunde“ - Plaudern über dies und das, 10 - 11 Uhr; montags: Kartenspiele für alle, 13:30 Uhr; dienstags: Seniorensport, 10 Uhr; mittwochs: Spielnachmittag, 13:30 Uhr; donnerstags: Rommé/Skat OG 21, 13:30 Uhr Begegnungsstätte Rudower Str. 28, Tel. 243478 u. 206819 montags: Sportgruppe Kunst, 14 Uhr; dienstags: Sportgruppe Stolp JUGEND/KINDER JUGENDZENTRUM „BLUE BOX“, Tel. 2399146 Projekte: montags: Mehrgenerationenhaus (14-täglich), 14 Uhr; dienstags: Judo, 16 Uhr; Gitarrenunterricht, 17 Uhr; donnerstags: Backund Kochtag; freitags: Fußball, 15:30 Uhr; Tanzworkshop, 17 Uhr; einmal im Monat Schülerdisco JUGENDCLUB „MOSKITO“, Tel. 3497048 Projekte: dienstags: Ganztagsschulprojekt Fußball, 14:30 - 16 Uhr; mittwochs: Zukunftswerkstatt, 14 - 16 Uhr, 14-täglich Hilfen bei Bewerbungen, Praktikumssuche u Berufswahl; donnerstags: Ganztagsschulprojekt Töpfern, Gruppe 1 u. 2, 14-täglich im Wechsel, 13:40 15:10 Uhr; freitags: Ganztagsschulprojekt Töpfern, Gruppe 3 u. 4, 14-täglich im Wechsel, 12:30 - 14 Uhr/13:30 - 15 Uhr JUNGE GEMEINDE Junge Gemeinde, dienstags, 18:30 Uhr, Borwinheim; Landeskirchliche Gemeinschaft, Jugendkreis, freitags, 19 Uhr, Töpferberg 3 c KINDER- UND JUGENDCLUB „ARCHE NOAH“, Tel. 442907 Projekte: dienstags: Projekte Berufsorientierung, 14 Uhr; Tanzen, 16 Uhr; Sportspiele (ab 15 Jahre), 18 Uhr; mittwochs: Keramik/Kreativ, 15 Uhr; Bandprobe, 16:30 Uhr; Kinderclub, 16:30 Uhr; Kreativ mit der Nadel, 16:30 Uhr; donnerstags: Projekte zur Berufsorientierung, 15 Uhr; freitags: Fußball, 13:30 Uhr; Volleyball (12 - 15 Jahre), 14:45 Uhr; Projekte zur Berufsorientierung, 15 Uhr; Tanzen, 16 Uhr 24 KUNSTHAUS, Tel. 256040 Für Kinder und Jugendliche: montags: 15:30 17:30 Uhr, KunstWerkstatt, 11 - 14 Jahre; dienstags: 15 - 17 Uhr, KreativWerkstatt „Klecksen, malen, zeichnen“, 6 - 10 Jahre; 15 - 17 Uhr, KreativWerkstatt „Bauen, basteln, konstruieren, 9 - 12 Jahre; mittwochs: 10 - 11 Uhr, Kreative Frühförderung (1x pro Monat); 14 - 16 Uhr, Aufbaukeramik für Jugendliche, ab 10 Jahre; , 15-17 Uhr, KlecksWerkstatt, 5 - 8 Jahre; 15:30 - 17:30 Uhr, Comic & Animation, ab 8 Jahre; 18 - 20 Uhr, Aufbaukeramik; ab 18 Uhr, Offenes Atelier; donnerstags: 14:30 - 16:30 Uhr, KreativWerkstatt „Malen und Zeichnen“, 8 - 11 Jahre; 15 - 17 Uhr, KlecksWerkstatt, 5 - 8 Jahre; 15:30 - 17:30 Uhr, Freie Kunst; 18 - 20 Uhr, Keramikkurs; freitags: 14:30 - 16:30 Uhr, Theater-Gruppe, ab 11 Jahre; 16 - 18 Uhr, FilmWerkstatt 1, ab 11 Jahre SPORT MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE Mecklenburger Seenrunde, Das größte Jedermann-Radsportevent Mecklenburg-Vorpommerns Fr., 29.05. und Sa., 30.05. www.mecklenburger-seen-runde.de ORANGERIE NEUSTRELITZ, Tel. 237487 Willkommen in der Welt der Tänze, Tanzabend für Einsteiger u. Erfahrene, montags 17:30 18:45 Für Fortgeschrittene, montags, 19 - 20:15 Uhr u. 20:30 - 21:45 Uhr PSV NEUSTRELITZ e. V., Tel. 440830 Aikido Training für Jugendliche und Erwachsene, dienstags u. donnerstags, 18 - 19:30 Uhr REITVEREIN BUSCHREITER NEUSTRELITZ e. V. Kinder-Reitkurse, Anfänger samstags und Fortgeschrittene sonntags, 14 Uhr REITVEREIN SOPHIENHOF e. V., Tel. 200157 Reiten für Kinder und Jugendliche, samstags und sonntags, 9 - 12 Uhr, Reithalle SCHÜTZENVEREIN NEUSTRELITZ e. V., Tel. 200206 Training: mittwochs, 14 Uhr u. sonntags, 9 Uhr TANZHAUS DEUTSCHE TANZKOMPANIE, Tel. 203334 montags: Tänzerische Gymnastik für Frauen, 18:30; dienstags: Kindertanz (6 - 8 Jahre), 15 Uhr; mittwochs: Klassischer Tanz für Erwachsene, 18 Uhr; donnerstags: Neustrelitzer Tanzkreis (Senioren), 15 Uhr; Tänzerische Früherziehung (4 - 5 Jahre), 15 Uhr; Jazz Dance für Erwachsene, 19 Uhr TANZREMISE NEUSTRELITZ Tanzabend, donnerstags, 19 - 20:15 Uhr TSG NEUSTRELITZ, ABT. SCHACH, Tel. 0395 5664059 Schach für Kinder und Jugendliche, dienstags u. mittwochs, 16 Uhr; für Erwachsene, mittwochs, ab 18 Uhr, Räume des TSG-Vorstandes, Parkstadion Strelitzer Echo TENNISCLUB NEUSTRELITZ e. V., Tel. 0162 1328616 Tennis für Neueinsteiger: Kinder montags, 17 - 18 Uhr u dienstags, 16 - 17 Uhr; Erwachsene dienstags, 20 - 21 Uhr u. mittwochs, 18 - 19 Uhr VEREIN MECKLENBURG-STRELITZER SEGLER e. V., Tel. 0173 2356218 Training der Kinder- und Jugendsegelgruppe am Stadthafen, dienstags,16:30 Uhr WASSERSPORTVEREIN, Tel. 204338 Fitnessstudio, Mo., 17 - 20:30 Uhr, Di. u. Do., 9 - 11:30 Uhr u. 17 - 20:30 Uhr, Mi., 9 - 11:30 Uhr u. 16 - 20:30 Uhr, Fr., 17 - 20 Uhr ZUMBA FITNESS, Tel. 0152 33982683 Tanz-Fitness-Programm, montags, 19:30 Uhr, mittwochs, 19:30 Uhr, Turnhalle J.-Nehru-Schule VEREINE DRK-FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE, Tel.443757 montags: Nähkurs, 8:30 Uhr u. 16:30 Uhr; Rückbildungsgymnastik mit Baby, 9 Uhr; PEKiP, 10 Uhr; Yoga - Rheumaliga, 13:30 Uhr; Spielund Kontaktgruppe, 15 Uhr; Wohlfühlgewicht, 16:30 Uhr; Frauenfrühstück, Mo., 01.06., 9 Uhr; dienstags: Osteoporosesport, 8:30 Uhr; Kurs Hardanger, 8:30 Uhr; Yoga, 9:45 Uhr u. 17 Uhr; Spiel- und Kontaktgruppe, 10 Uhr u. 15 Uhr; Sport-Sozialverband, 11 Uhr; Seniorensport, 13 Uhr; Qi-Gong, 18:30 Uhr; Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs, Di., 26.05., 15 Uhr; mittwochs: Kreativkurs-Teddy, 8:30 Uhr; Osteoporosesport, 8:45 Uhr; PEKiP, 9:30 Uhr; Wirbelsäulengymnastik, 10 Uhr; Kreativkurs, 13 Uhr; Qi Gong, 14:30 Uhr; EFFEKT Programm, 15 Uhr; Line-Dance, 17:30 Uhr; Wohlfühlgewicht, 19 Uhr; Töpfern, 19 Uhr; donnerstags: Nähkurs, 8:30 Uhr u. 16:30 Uhr; Mobil ab 50, 8:45 Uhr; EFFEKT Programm, 10 Uhr; Seniorentanz, 10:30 Uhr; Osteoporosesport, 14:30 Uhr u. 15:45 Uhr; PEKiP, 15 Uhr; Wohlfühlgewicht, 17 Uhr; Englischkurs, 17 Uhr; Wirbelsäulengymnastik, 18:30 Uhr; Yoga, 19:45 Uhr; freitags: Treff Tagesmütter, 9 Uhr; PEKiP, 9:30 Uhr; Wirbelsäulengymnastik, 10:15 Uhr DRK-KREISVERBAND Mecklenburgische Seenplatte e. V., Tel. 28710 Erste Hilfe: Do., 28.05., 8 - 16 Uhr; Erste-HilfeTraining: Sa., 30.05. u. Mo., 01.06., 8 - 16 Uhr FAMILIENZENTRUM, Tel. 205087 montags: TRX-Schlingen Training, 9 Uhr; Mütter-(Still)Treff 10 Uhr, (01.06.); Fitness für junge Mütter, 10:30 Uhr; Nähen und Gestalten, 14 Uhr; Treff der Fallada-SeniorInnen, 14:30 Uhr; HathaYoga-Aufbaukurs, 17:15 Uhr; dienstags: Verziert und zugenäht, 9 Uhr; Beckenbodentraining, 9 Uhr; Töpferwerkstatt 10 Uhr (26.05.); Krabbelgruppe I, 10 Uhr; Rückbildungsgymnastik, 10:30 Uhr; Offener Frauentreff, 14 Uhr; Heitere Gedächtnisspiele, 14:30 Uhr, (02.06.); Jugendtheatergruppe, 16 Uhr; TriYoga-Kurs, 17 Uhr; Hatha-Yoga-Aufbaukurs, 17:15 Uhr u. 19 Uhr; mittwochs: Krabbelgruppe II, 9:30 Uhr; Textiles Gestalten, 9:30 Uhr; Fitness für junge Mütter, 10:15 Uhr; Babymassage/Babygymnastik, 11:30 Uhr; Bridge-Kreis, 14:30 Uhr; Bandscheibengymnastik, 18 Uhr; Ganzkörpertraining I, 18:30 Uhr donnerstags: Ganzkörpertraining II, 9 Uhr; 23. Mai 2015/10 Englisch mit Spaß, 10 Uhr; PEKiP-Kurs, 11 Uhr; Nähen und Gestalten II, 14:30 Uhr; Hatha-YogaAufbaukurs, 19 Uhr; freitags: Pilates, 8:45 Uhr; Miniclub, 9:30 Uhr; Hatha-Yoga-Aufbau-Kurs, 17 Uhr Einzelveranstaltung: Zum Kindertag auf Schatzsuche, So., 31.05., 14 Uhr HOBBYLAND, Tel. 256821 Kreativkurs, dienstags, 18:30 Uhr; Familienbasteltag, donnerstags, 9 - 18 Uhr; Töpferkurs, donnerstags, 18:30 Uhr MEHRGENERATIONENHAUS, Tel. 2385150 montags: Englisch Konversation, (14-täglich), 10 Uhr; Romménachmittag, 14 Uhr; Englisch Startphase A2, 18:30 Uhr; dienstags: Englisch A2, 10 Uhr; Englisch B1, 18:30 Uhr; Volksliedersingen für jedermann, 15 Uhr; Alten- u. Bibelstundenkreis, 14:30 Uhr; Volksliedersingen, 15 Uhr; mittwochs: Englisch B1, 8:15 Uhr; Selbsthilfegruppe, 9 Uhr; Karten- u. Brettspiele, 10 Uhr; Englisch B1, 10 Uhr; donnerstags: Gymnastik im Sitzen, 10 Uhr; Englisch B1, 10 Uhr; Handarbeitsgruppe, 13 Uhr; Handarbeit für jedermann, 14 Uhr; Englisch Konversation, 16 Uhr; freitags: Kreatives gestalten, (14-täglich), 9 Uhr; Englisch B2, 9:15 Uhr; Englisch A1, 11 Uhr; Hausaufgabenbetreuung, 13:30 Uhr; Vorlesen bei Kaffee und Kuchen, 15 Uhr VERBRAUCHERZENTRALE IM FAMILIENZENTRUM Energieberatung, jeden 1. . 3. Montag im Monat, 16 - 19 Uhr, Terminabsprache unter Tel. 0381 2087050 oder 0800 809802400 (kostenfrei) BERATUNG/SERVICE ARBEITSLOSENVERBAND, Tel. 206103 Begegnungsstätte und Soziale Hilfestellung, Tel. 03981 206103 Sozialfundus, Tel., 03981 206669 PC-Jugendselbsthilfewerkstatt CHIB, Tel. 03981 474832 Schuldnerberatung, Tel. 481306 AWO-VIELFALT MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE gGmbH, Tel. 253810 AWO-TESA Beratungsstelle des Kreisverbandes Mecklenburgische Seenplatte montags 13 - 17 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Allgemeine Soziale Beratung; Familienberatung; Mutter-Kind-Kurberatung, Annett Bähr, Dipl.Sozialpädagogin, Familientherapeutin Schloßstr. 10, Tel. 2293359 CARITAS, Tel. 205200 Erziehungsberatung, Allgemeine soziale Beratung, Betreutes Wohnen und Schwangerschaftsberatung Anmeldung und Bürozeiten: Mo. - Do., 9:30 - 15 Uhr; Tel. 205200 Sozialstation, Sprechzeiten: Mo. - Fr., 8 - 10 Uhr; Tel. 206058 DIAKONIEWERK STARGARD, Tel. 24570 Ev. Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern gGmbH, Sucht- und Drogenberatung Neustrelitz Borwinheim, Bruchstr. 15 Tel. 2399-131, -133, -130 23. Mai 2015/10 Strelitzer Echo Tagesbegegnung BOOT: 2399-132; Suchtprävention: Tel. 2399-133; Sozialpädagogische Familienhilfe: Tel. 2399-141; Frühförderung: Tel. 2399-150; Sprechzeit: Di., 13 - 16 Uhr SHG Adipositas, jeden letzten Dienstag im Monat, 18:30 Uhr Gemeinschaftsraum, Strelitzer Str. 29, Tel. 23852385 DRK-FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE, Tel. 443757 Sprechzeiten DRK-Schwangerschaftsberatung: Mo., 13 - 16 Uhr; Di., 10 - 16 Uhr; Mi., 8-15:30 Uhr; Do., 9 - 17 Uhr; Fr., nach Vereinbarung, Tel. 440014 Sprechzeiten der Kontakt- und Begegnungsstätte für psychisch Kranke u. deren Angehörige: Di. u. Do., 11:30 - 14:30 Uhr; Mi., 15 - 17 Uhr; Fr., 8:30 - 12:30 Uhr, Tel. 0152 58049263 PFLEGESTÜTZPUNKT Woldegker Chaussee 35, Sozialberater, Tel. 0395 570873750 u. Pflegeberater, 0395570873751 Sprechzeiten: Di., 9 - 12 Uhr u. 13 - 17:30 Uhr; Do., 8 - 12 Uhr u. 13 - 16 Uhr SELBSTHILFE-KONTAKTSTELLE, Tel. 203862 DRK-Familienbildungsstätte: Osteoporosesport; 1. Gruppe: dienstags, 8:30 Uhr; 2. Gruppe: mittwochs, 8:45 Uhr; 3. Gruppe: donnerstags, 14:30 Uhr; 4. Gruppe: donnerstags, 15:45 Uhr; SHG Multiple Sklerose jeden 1. Freitag im Monat, 15 Uhr; SHG Frauenselbsthilfe nach Krebs jeden 4. Dienstag im Monat, 15 Uhr; Familienzentrum: SHG Bandscheibe, mittwochs, 18 Uhr; SHG Fibromyalgie, jeden 3. Mittwoch, Haben Sie eine für jemanden? 17 Uhr; SHG Treffer Bipolar, Di., 26.05., 18:30 Uhr; SHG Tinnitus, Do., 28.05., 16 Uhr Mehrgenerationshaus: Anonyme Alkoholiker, sonntags, 16 Uhr Café Zeitlos: Treffen der SHG Adipositas, letzter Mittwoch im Monat, 17:30 Uhr Bürozeiten: Mo., 11 - 16 Uhr; Di., - Do., 14 - 17 Uhr SCHIEDSSTELLEN NEUSTRELITZ Schiedsstelle 1: Herr Müller, Tel. 202743 Sprechzeit: jeden letzten Donnerstag im Monat, 18 - 19 Uhr, Rathaus Neustrelitz, Strelitzer Str. 1, Beratungsraum 2.22 Schiedsstelle 2: Herr Speiser, Tel. 039825 21889 (9 - 19 Uhr), Sprechzeit: jeden ersten Dienstag im Monat, 17 - 18 Uhr, Rathaus Neustrelitz, Strelitzer Str. 1, Beratungsraum 2.22 STADTBIBLIOTHEK, Tel. 253125 Die Stadtbibliothek ist bis zur Eröffnung des Kulturquartiers 2015 geschlossen. STADTFÖRSTER, Tel. 253403 Sprechzeiten: dienstags, 14 - 18 Uhr, Stadthaus, W.-Riefstahl-Platz 3, Zimmer 102 STROMSPAR-CHECK, Tel. 4749635 Telefonische Terminvereinbarung oder per E-Mail [email protected] TOURIST- und NATIONALPARKINFORMATION, Tel. 253119 Öffnungszeiten: Mo. - Fr., 9 - 18 Uhr u. Sa./So., 9:30 - 13 Uhr HILFS- UND NOTRUFE Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116016 Kinderschutzhotline - 0800 1414007 Verein Quo vadis für Betroffene von sexueller Gewalt, Maxi-Beratungsstelle - 0395 5706661, E-Mail: [email protected] Opferhilfe M-V - 0395 3511218 E-Mail: [email protected] Rettungsleitstelle (Regionalleitstelle) 0395 570878001 Rettungsdienst/Notarzt - 112 Linus Wittich KG Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow · Telefon: 03 99 31/5 79-0 Telefax: 03 99 31/5 79-30 · Internet: www.wittich.de e-mail: [email protected] Iberogast® seit 55 Jahren bewährt bei Magenbeschwerden - Anzeige - Gerade wenn es um das Thema Gesundheit geht, hat Vertrauen eine sehr große Bedeutung. Wer ein Arzneimittel verwendet, sollte sich darauf verlassen können, dass es hilft. Bis heute wird Iberogast® ständig kontrolliert und klinischen Prüfungen unterzogen. So wurde das pflanzliche Arzneimittel beispielsweise in zahlreichen Studien und Erhebungen an mehr als 50.000 Patienten untersucht. Quelle: Iberogast ®-Befragung, durchgeführt von TNS Emnid, 2015 * Laut der repräsentativen Befragung antworten 76 Prozent der Deutschen auf die Frage, woran sie vor allem denken, wenn sie das Wort Qualität hören, mit den Schlagworten „Erfahrung“ und „Gut Bewährtes“. Es scheint, als müsste sich in Deutschland erst einmal etwas eine gewisse Zeit lang beweisen, bevor es als qualitativ hochwertig angesehen wird. Etwa die Qualität von Iberogast®, mit dem bereits mehr als 60 Millionen Patienten weltweit behandelt wurden. In Deutschland ist es sogar das meistverkaufte pflanzliche Magenmedikament. Knapp drei Viertel (73 Prozent) der Befragten* kommt direkt das Wort Vertrauen in den Sinn, wenn sie nach einer Assoziation zu Qualität befragt werden. NeuWo: Bereitschaftstelefon: 0151 16128266 Stadtwerke: Wasser, Gas, Abwasser, Tel. 0171 7412512 Dieser Bereitschaftsdienst ist auch für den Wasser/Abwasserbereich des Wasserzweckverbandes Strelitz zuständig. Strom: Tel. 0171 3192400 Fernwärme: Tel. 0171 3171899 Verlag + Druck Anzeige! Bewährt gut BEREITSCHAFTSDIENSTE Doreen Mahncke - Tel. 039931/ 5 79 57 Wir verpacken sie in einer Iberogast®, das beliebte pflanzliche Magenmedikament, feiert in diesem Jahr sein 55-jähriges Jubiläum. Diese Zahl steht für das langjährige Vertrauen der Patienten in die Qualität von Iberogast® und seine Wirkung gegen unterschiedliche Magenbeschwerden. Dass „Qualität“ einen besonderen Stellenwert für die Deutschen hat, zeigt eine aktuelle Emnid-Studie* von Iberogast®. VOLKSSOLIDARITÄT NEUBRANDENBURG/ NEUSTRELITZ e. V., Sozial- und Behindertenberatung, jeden 1. Donnerstag, oder nach Anmeldung Tel. 202604 Ich bin telefonisch für Sie da. Nachricht aussagekräftigen 25 * Iberogast®. Zur Behandlung von funktionellen und motilitätsbedingten Magen-Darm-Erkrankungen wie Reizmagen- und Reizdarmsyndrom sowie zur unterstützenden Behandlung der Beschwerden bei Magenschleimhautentzündung (Gastritis). Diese Erkrankungen äußern sich vorwiegend in Beschwerden wie Magenschmerzen, Völlegefühl, Blähungen, Magen-Darm-Krämpfen, Übelkeit und Sodbrennen. Das Arzneimittel enthält 31,0 Vol.-% Alkohol. Stand: 12/2014. STEIGERWALD Arzneimittelwerk GmbH (ein Unternehmen der Bayer Gruppe), Havelstraße 5, 64295 Darmstadt. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. - Anzeige - Neue Perspektiven für Blinde Jeroen Perk hat seine Sehkraft durch Retinitis pigmentosa (RP) vollständig verloren. Nach mehr als 15 Jahren in vollständiger Blindheit nutzt er seit 2 Jahren die Netzhautprothese Argus® II und ist begeistert: „Argus II verhilft mir zu einem selbstbewussteren Leben. Mit dem System ist es viel einfacher, mich draußen zu orientieren.“ Selbst Bogenschießen und Ski fahren sind dank des Implantats keine Hürde. Beim Argus II-System wird ein Chip auf die Netzhaut des Betroffenen gesetzt. Dieser erhält Signale einer Minikamera, die in eine Brille integriert ist. Noch funktionsfähige Netzhautzellen werden stimuliert und erzeugen so über den Sehnerv eine visuelle Wahrnehmung im Gehirn. Jeroen hat auf diese Weise eine funktionale Sehfähigkeit zurückerhalten, die ihm wichtige Informationen über seine Umgebung vermittelt. Argus II wurde bereits bei mehr als 100 Patienten eingesetzt. In Deutschland werden die Kosten für das Implantat von den Krankenkassen übernommen. Das System ist für Patienten mit Retinitis pigmentosa sowie Usher-Syndrom, Chorioideremie, Stäbchen-Zapfen-Degeneration, Lebersche kongenitale Amaurose und Bardet-Biedl-Syndrom geeignet. Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-1844321 und auf der Seite www.secondsight.com erhalten Sie weitere Informationen. 26 Strelitzer Echo 23. Mai 2015/10 23. Mai 2015/10 Strelitzer Echo Wir suchen zuverlässige Zeitungszusteller/innen Sie sind regelmäßig zu festen Zeiten für uns tätig. Wir liefern die Zeitungen direkt an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt immer monatlich. Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt. Wir suchen Schülerinnen und Schüler, Rentnerinnen und Rentner sowie Hausfrauen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: E-Mail: [email protected] oder Telefon: 039931/57931 27 28 Strelitzer Echo 23. Mai 2015/10 Fachmann aten r e b r i W rn! 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Unsere Familie und meine Mitarbeiter werden auch weiterhin alles geben, um ein zuverlässiger Dienstleister für Sie zu bleiben, der alles rund um das Papier, Druck und Gestaltung sowie Schule, Büro, Basteln und Schenken für Sie organisiert. „Alles aus einer Hand, alles unter einem Dach“, so unser Slogan. Aus alten Buchdrucktiegeln sind hochmoderne Offset-und Digitaldruckmaschinen geworden. Heidelberg Speedmaster SM 74 DI, AGFA digitale chemiefreie Plattenbelichtung und Epson-Posterprinter, Minolta Digitaldruck-Systeme, MACs zur Gestaltung sind nur einige genannte Maschinen, die hier in Neubrandenburg für Kunden im ganzen Bundesgebiet produzieren. Außerdem kommen Kunden von weit her in unsere handwerkliche Buchbinderei, wo wir alte Bücher wieder herrichten, Gästebücher in echtes Leder binden oder ein persönliches Geschenk in handgefertigte Kassetten verstauen. Weiterhin können Sie sich bei uns einen individuellen Rahmen aussuchen und Ihre Poster und Bilder rahmen lassen. Aber Technik ist nicht alles. Aus dem kleinen Büroladen mit 20 m² sind zwei moderne Fachgeschäfte auf einer Fläche von 400 m² entstanden, die ein vielfältiges Sortiment führen. Unsere Kunden wissen es zu schätzen, Parkmöglichkeiten unmittelbar vor den Geschäften vorzufinden und fachlich beraten zu werden. Gerade umgebaut, vergrößert und neu eröffnet wurde unser Copyshop. Bis AO scannen und drucken wir in schwarz/weiß und farbig, falten, binden und versenden nach Ihren Wünschen. Der Bastel- & Künstlerbedarf wurde ebenfalls modernisiert und das Sortiment erweitert. Unsere Homepage wurde auf den neusten Stand gebracht und geht mit neuer Optik und vielen Anfragemöglichkeiten in wenigen Tagen online. Schauen Sie doch mal rein: www.walther-druck.de Ihr Henryk Walther Hier wird Geschichte geschrieben... Das Papier- & Druck-Center H. Walther feiert in diesen Tagen sein 70-jähriges Bestehen. 1945 startete Firmengründer Hugo Walther mit einer Druckerei- und Buchbinderei. Heute ist das Neubrandenburger Unternehmen als Meisterbetrieb für Druck und... ... Weiterverarbeitung, der handwerklichen Buchbinderei, Logistik, dem Copyservice sowie mit seinen Fachgeschäften für Büro-, Schul-, Künstler- und Bastelbedarf ein zuverlässiger Dienstleister. Foto: Walther www.wittich.de Anzeige
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