strelitzer echo

STRELITZER
ECHO
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Neustrelitz mit Stadtteilen und Ortsteilen, des Amtes Neustrelitz-Land und der Gemeinden
Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin, Wokuhl-Dabelow,
des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee sowie des Wasserzweckverbandes Strelitz
Jahrgang 24, Ausgabe 10, Sonnabend, den 23. Mai 2015
Die Ausstellung „Mensch und Tier in der Plastik“ wurde in der Schlosskirche eröffnet. Die Plastikgalerie zeigt noch bis zum
26. Juli Werke aus 100 Jahren von 22 Künstlern, darunter „Diana auf der Hirschkuh“ von Georg Wrba (1872-1939). Foto: Wilfried Baganz
Inhalt
Stadtvertretung mehrheitlich für Theaterverhandlungen
2
Wichtige Beschlüsse zum Kulturquartier gefasst
3
3-D-Illusionsmalerei entsteht in der Strelitzer Straße
4
48 Stunden Neustrelitz und die Seenplatte erleben
4
„Wintermärchen“ überzeugte beim Seniorenfotowettbewerb 5
Elektrorennboote starteten zum Vereinsjubiläum
7
Neustrelitzer Jugendtheater thematisiert Rassismus
8
Bekanntmachungen der Stadt Neustrelitz
11
Bekanntmachungen des Amtes Neustrelitz-Land
15
2
Strelitzer Echo
23. Mai 2015/10
Stadtvertretung mehrheitlich für Theaterverhandlungen
Die Stadtvertretung Neustrelitz hat am 12. Mai
mehrheitlich beschlossen, dass die Stadt Neustrelitz auf der Grundlage des Eckpunktepapiers
der Landesregierung vom Dezember 2014 mit
dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den weiteren Gesellschaftern der Theater- und Orchester
GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz (TOG) und
den Gesellschaftern der Theater Vorpommern
GmbH in Verhandlungen über die zukünftige
Theaterstruktur im östlichen Landesteil eintreten soll. Dabei geht es um eine Fusion der Häuser. In den Kommunalvertretungen in Stralsund,
Greifswald, Neubrandenburg und im Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte (MSE) waren in den
vergangenen Monaten entsprechende Beschlüsse
gefasst worden.
Die Stadtvertretung möchte außerdem prüfen
lassen, ob eine Autonomie der TOG sowie des
Theaters Neustrelitz über das Jahr 2016 hinaus
möglich und umsetzungsfähig ist. Im Hinblick
auf die Lage der kommunalen Haushalte aller
Theater tragenden Kommunen soll darüber hinaus gegenüber dem Land auf eine Entlastung ab
2016 hingewirkt werden.
Die Entscheidung fiel nach monatelangen kontrovers geführten Debatten über mögliche Theatermodelle, darunter auch ein zwischenzeitlich
vorgelegtes Konzept für eine Autonomie der TOG,
die nicht in Beschlüsse mündeten.
Die Stadtvertretung orientiert mit dem jetzt beschlossenen Papier auf die Umsetzung der Eckpunkte für eine künftige Theater- und Orchesterstruktur, auf die sich Land und Kommunen im
Dezember 2014 verständigt hatten. Dazu gehören
für Neustrelitz unter anderem der Erhalt der produzierenden Sparte musikalisches Schauspiel und
der Festspiele im Schlossgarten, die Betreibung
der zentralen Werkstätten einer neuen Theater
GmbH in Neustrelitz, keine betriebsbedingten
Kündigungen, eine am Flächentarif orientierte
Entlohnung mit Dynamisierungen ab 2020 sowie
der Erhalt von 94 der insgesamt 179 für die TOGStandorte künftig zugesicherten Arbeitsplätze in
Neustrelitz (in Neubrandenburg 85). Derzeit hat
die TOG insgesamt 203 Beschäftigte. Außerdem
soll der Landkreis MSE seine Zuschüsse bis zu einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes aufrechterhalten und das Land Umstrukturierungshilfen leisten. Im Eckpunktepapier verpflichtet
sich das Land, Gesellschafter einer neuen Theater
GmbH zu werden.
Kompromiss soll Insolvenz abwenden
Der Neustrelitzer Beschluss am 12. Mai wurde
auf der Grundlage einer im Mai von der CDU
eingebrachten Vorlage gefasst, die infolge von
Beratungen im Sonderausschuss für Kultur und
Tourismus am 7. Mai und während der Stadtvertreterberatung am 12. Mai nochmals geändert
wurde. Da die Beschlussvorlage der CDU in ihren
wesentlichen Teilen mit der seit Januar zweimal
eingebrachten Beschlussvorlage der Verwaltung
konform ist, hatte Bürgermeister Andreas Grund
die Verwaltungsvorlage im Interesse eines Kompromisses während der Sitzung zurück gezogen.
Zuvor hatte der Bürgermeister erneut auf die
Dringlichkeit einer Entscheidung der Stadtvertretung hingewiesen, die in den vergangenen
Die Stadtvertretung sich für Verhandlungen mit dem Land im Rahmen der anstehenden Theaterreform
ausgesprochen. Dazu beginnen im Mai Gespräche in Schwerin. Foto: Stadt Neustrelitz/T.K.
Monaten mehrfach vertagt worden war: „Wenn
Sie keine Entscheidung treffen, gibt es keine Fortführungsprognose für die Gesellschaft.“, warnte
er mit Blick auf die wirtschaftliche Situation der
TOG, die derzeit kein Testat des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2014 erhält. Darüber hinaus
kann das aktuelle Haushaltsdefizit der GmbH von
den Kommunen allein nicht ausgeglichen werden. Intendant Joachim Kümmritz hatte bereits
mehrfach in den Gremien der Stadtvertretung auf
die in diesem Jahr drohende Insolvenz der TOG
hingewiesen. Das Land, das jährlich 8,3 Millionen
Euro Zuschüsse zahlt, macht die Zahlungshöhe und weitere Hilfen von der Herbeiführung
zukunftsfähiger Strukturen abhängig. Der Bürgermeister mahnte daher die Erfüllung der im
vorigen Jahr von allen Gesellschaftern gefassten
entsprechenden Zielvereinbarung mit dem Land
an. „Diese Vereinbarung ist unteilbar und muss
neben Neubrandenburg und dem Landkreis auch
von Neustrelitz eingehalten werden.“, sagte er
und betonte: „Für Neustrelitz ist wichtig, dass
wir bei den anstehenden Verhandlungen um eine
künftige Theatergesellschaft im Osten unseres
Landes mit am Verhandlungstisch sitzen. Wir
suchen eine Lösung zugunsten unseres Theaterstandortes. Das hat eben auch mit Geld zu
tun. Der Schaden für unsere Stadt wäre enorm,
wenn wir kein produzierender Standort mehr wären, wenn die Zuschüsse, von denen wir bisher
überproportional profitieren, und die Effekte des
Theaters zum Beispiel für Gastronomie, Tourismus
und Wirtschaft entfallen würden.“
Während der emotional geführten Diskussion
nahmen viele Stadtvertreter das Wort, um Positionen noch einmal zusammenzufassen.
„Wir gehen mit den Prämissen des Eckpunktepapiers in die Verhandlungen, haben uns aber im
Wortlaut mehr Spielräume gelassen, denn wir
möchten nicht nur für Detailfragen zuständig
sein.“, erklärte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Ernst-August von der Wense. Die
Fraktionsvorsitzende der Linken Waltraud Bauer
bedauerte, dass das „Solidarmodell“ ihrer Fraktion
keine Mehrheiten gefunden hatte. „Der jetzige
Beschluss beinhaltet die Mindestforderungen
und bedeutet einen Kompromiss.“, sagte sie. „Es
mag den Eindruck machen, dass wir uns erpressen lassen, aber wir müssen diesen Kompromiss
eingehen, denn wenn wir nicht am Verhandlungstisch sitzen, wäre das der Tod für unser Theater.“,
betonte Ralf Milbredt (CDU). Christian Arnold
Krüger (Die Linke) bezeichnete die Theaterreform als Kulturabbau, dem er nicht zustimmen
könne. Er sehe Neustrelitz „am Abgrund stehend
mit der Pistole auf der Brust.“ Guido Antonow
(PuLS) zweifelte die Insolvenzgefahr an, die seiner
Ansicht nach als Druckmittel eingesetzt werde.
Er habe kein Vertrauen in die Landeszusagen,
äußerte der Einzelbewerber Bela Witt. Falk Jagszent (Bündnisgrüne) bezeichnete es als wichtig,
„weitere Optionen zu schaffen“. Während Rolf
Kadgien (Die Linke) meinte, Neustrelitz sitze in
Schwerin „am Katzentisch“, schätzte Stadtpräsident Christoph Poland (CDU) ein, dass Neustrelitz
nur durch einen Beschluss an den Verhandlungstisch komme. „Dieser Tag ist für das Neustrelitzer
Theater kein guter Tag. Dass wir unser Theater
nicht in der bisherigen Form erhalten können,
sondern Veränderungen herbeiführen müssen,
ist eine bittere Erkenntnis.“, sagte Dr. Michael
Körner (SPD). Frank Obermair (CDU) wies auf die
Verantwortung für die Mitarbeiter der TOG hin:
„Wenn wir draußen sind, werden wir weniger
Planstellen haben als mit dem Eckpunktepapier.
Wir müssen ein faires Angebot verhandeln und
auch versuchen, die Deutsche Tanzkompanie
herüberzuretten.“
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bereits
am 28. Mai mit den Theaterkommunen einen
Gesprächstermin über die weiteren Schritte der
Theaterfusion anberaumt. Neustrelitz hofft nach
dem Beschluss, dazu eingeladen zu werden. Die
Stadtvertretung hat sich dafür ausgesprochen,
einen eigenen Begleitausschuss einzurichten,
über dessen Form noch beraten werden soll. (lu)
23. Mai 2015/10
Strelitzer Echo
Wichtige Beschlüsse zum Kulturquartier gefasst
Die Stadtvertretung hat am 12. Mai mehrheitlich Beschlüsse zum Kulturquartier gefasst. Sie
stimmte zu, die Einrichtung als gemeinnützige
GmbH (gGmbH) zu gründen. Auch der Gesellschaftervertrag passierte das Gremium. Die Stadt
Neustrelitz wird demnach einziger Gesellschafter
der gGmbH sein. Mit einem weiteren Beschluss
hat die Stadtvertretung der Übertragung der
Sammlungsbestände des Museums und des
Karbe-Wagner-Archivs sowie der Bestände der
Stadtbibliothek an die Kulturquartier gGmbH zugestimmt. Außerdem war nach EU-Beihilferecht
formell eine Betrauung des Kulturquartiers für die
Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse erforderlich, die ebenfalls vollzogen wurde.
3
Strelitzius
gratuliert
… zum 90. Geburtstag
am 27. Mai Herrn Wilhelm Korsches
am 30. Mai Frau Erna Golbs
… zur goldenen Hochzeit
am 26. Mai dem Ehepaar Anita
und Peter Mozarski
am 28. Mai dem Ehepaar Barbara
und Wilhelm Wagner
am 5. Juni dem Ehepaar Monika
und Christian Köppen
… zur diamantenen Hochzeit
am 27. Mai dem Ehepaar
Irma und Heinz-Jürgen Rudolph
am 4. Juni dem Ehepaar
Irma und Werner Lehmann
Herzlichen
Glückwunsch!
Interessierte Bürger konnten sich am Tag der Städtebauförderung im Kulturquartier umsehen. Bei zwei
Terminen nahmen rund 200 Besucher an Führungen auf der (noch) Baustelle teil. Foto: Ludewig
Preisgeld fördert
Buchenwaldschutz
in Albanien
Ein bewegendes Ereignis 70 Jahre nach der Zerstörung der Altstrelitzer St.-Marienkirche: Pastorin Cornelia
Seidel übergab am 3. Mai nach dem Gottesdienst den 1945 geretteten Strelitzer Abendmahlskelch an
Projektleiter Albrecht Pyritz als Dauerleihgabe für das Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz. Foto: Baganz
Fünf Ferientage im Familienzentrum
Ein Ausflugstag, ein Wandertag, ein Werktag, ein Koch- und Backtag und ein Sport-Spiel-Tag
werden im Familienzentrum mit Angeboten, den Wünschen der Teilnehmer und viel Spaß und
Erholung gefüllt. Unter der Leitung der Dipl.-Sozialpädagogin Katrin Raemisch treffen sich interessierte Schüler von Montag, dem 20. Juli, bis Freitag, dem 24. Juli, jeweils von 9 bis 16 Uhr in
der Useriner Str. 3. Am Freitag ist bereits um 13 Uhr Schluss. Der Ferienkurs kostet 65 Euro bzw.
60 Euro mit Kultur- und Sozialpass Neustrelitz. Bitte unter Telefon 03981 205087 anmelden.
Der niederländische Regisseur Lars Damoiseaux
nahm im April in der Alten Kachelofenfabrik den
mit 300 Euro dotierten Publikumspreis für seinen Kurzfilm „Chopper“ (2012) entgegen. Beim
5. Neustrelitzer Naturfilmfestival Mensch! Natur!
hatte der originelle und humorvolle Film im vorigen Jahr beim Publikum den größten Zuspruch
gefunden. Erzählt wird in gut zwei Minuten ein
besonders tragischer Kreislauf der Natur.
Damoiseaux spendete das Preisgeld umgehend
an eine Naturschutzorganisation aus Albanien.
Unter schwierigen politischen Bedingungen
kämpft diese für den Erhalt von natürlichen Buchenwäldern. Die Wälder sollen nach Willen der
Naturschützer Teil einer Europäischen UNESCOWeltnaturerbestätte werden. Alte Buchenwälder
im Müritz-Nationalpark tragen schon seit Juni
2011 den Titel UNESCO-Weltnaturerbe. Buchenwälder aus zehn europäischen Staaten sind mittlerweile auf einer Vormerkliste bei der UNESCO.
2017 soll über die Erweiterung der bestehenden
UNESCO-Weltnaturerbestätte mit Gebieten in
der Slowakei, der Ukraine und in Deutschland
entschieden werden.
Aktuell laufen bereits die Vorbereitungen für das
6. Neustrelitzer Naturfilmfestival Mensch! Natur!. Es wird vom 15. bis zum 18. Oktober 2015
über die Leinwand gehen. Neben den Filmvorführungen wird erneut ein vielseitiges und interessantes Rahmenprogramm geplant.
4
Strelitzer Echo
23. Mai 2015/10
3-D-Illusionsmalerei
entsteht in der
Strelitzer Straße
Mit einer 3-D-Straßenmalerei werden Passanten
in der Strelitzer Straße in der ersten Juniwoche
zu einer „futuristischen Zeitreise in die Vergangenheit“ eingeladen. Vom 4. bis 6. Juni können sie
auf der Aktionsfläche in der Fußgängerzone das
Entstehen einer Illusionsmalerei miterleben, die
das Team von FreddArt Streetpainting dort mit
Acrylfarbe erzeugen wird. Die Künstlerin Frederike Wouters aus Kevelaer malt dann mit einem
Partner zusammen an dem rund 4 mal 35 Meter
großen Motiv. „Bei diesem Motiv habe ich das
Thema Stadt zwischen Barock und Moderne aufgegriffen. Man sieht im unteren Bildbereich eine
Tanzveranstaltung zu Zeiten des Barock. Dieser
Blick in die Vergangenheit wird durch das Stargate - eine durch eine Fernsehserie bekannte
Zeitmaschine - möglich. Ein barockes Musikerduo
und eine holde Maid sind durch das Stargate
in das heutige moderne Neustrelitz gekommen
und laden ein zum Tanzen oder lassen sich durch
die Passanten zum Tanz auffordern“, beschreibt
Wouters ihre Idee. Das künstlerische Werden des
dreidimensionalen Werkes können Beobachter
auch durch eine Weitwinkel-Linse perspektivisch
betrachten.
Die Künstler werden stets den ganzen Tag über
vor Ort sein und freuen sich über interessierte
Zuschauer. Diese sollten - wenn es ihnen möglich
ist - mehrmals kommen, um den Fortgang des
Projektes mitzuerleben. Am Ende werden nicht
nur die Musiker und die „holde Maid“ im Bild
sein - auch die Vorbeikommenden können sich
in das Kunstwerk einfügen und kommen damit zu
einem ganz besonderen Erinnerungsfoto.
Die 3-D-Malerei wird - wenn das Wetter mitspielt
- am 6. Juni vollendet sein, sodass auch die Gäste
der Aktion „48 Stunden Seenplatte“ und der Einkaufsnacht sie erleben können.
Das Kunstwerk ist natürlich darüber hinaus noch
länger zu betrachten - solange bis der Regen die
Farben von der Straße gewaschen haben wird. (lu)
4. bis 6. Juni, Aktionsfläche Strelitzer Straße:
Entstehen der 3-D-Illusionsmalerei
„Futuristische Zeitreise in die Vergangenheit“
(www.freddart.de)
Neustrelitz bereitet sich auf ein ereignisreiches touristisches Wochenende vor.
48 Stunden Neustrelitz und die Seenplatte erleben
Am ersten Juniwochenende lädt die Mecklenburgische Seenplatte Gäste und Gastgeber zu einer
Schnupperreise quer durch die Region um Neustrelitz ein. Im 60-Minuten-Takt verkehren Busse und
Bahnen auf einer großen Runde bis zur Müritz. Ab
und an Neustrelitz Bahnhof bündeln mehrere Routen viele touristische Angebote und Attraktionen
an mehr als 15 Haltepunkten. Man kann an jeder
Station zu- und aussteigen, so dass sich jeder Gast
ein individuelles Tagesprogramm zusammenstellen
kann. Viele Angebote in Neustrelitz sind auch für
Besucher mit Handicap geeignet. Das Tagesticket
für den Shuttleverkehr kostet 5 Euro, Kinder bis einschließlich 14 Jahre fahren kostenfrei. Alle Shuttle-Linien werden von Gästeführern begleitet. Zu
erwerben ist das Ticket an jedem Standort der Tour
sowie vorab in der Touristinformation Neustrelitz.
Breite Angebotspalette
in der Residenzstadt
In Neustrelitz haben sich gut ein Dutzend Partner
zusammengefunden, um unter dem Motto „Neustrelitz erleben!“ ein abwechslungsreiches buntes
Programm für Einwohner und Gäste aus nah und
fern zu bieten. Mit den Stadtführern, dem StrelitzTrolli, auf Wanderwegen oder individuell durch
die am Samstag bis 21 Uhr verkaufsoffene Innenstadt bummeln, den Tiergarten, die Plastikgalerie
Schlosskirche, die Hafengalerie besuchen, hinter die
Theaterkulissen schauen, die 3 D-Illusionsmalerei
in der Fußgängerzone bestaunen, Partystimmung
am Hafen beim Bootshaus und Live am Hafen oder
regionale Produkte und Livemusik in der Alten Kachelofenfabrik genießen, im Alten Kornspeicher ein
Kaffee-Showrösten erleben oder auf dem Zierker See
mit einem Hausboot Probefahren - die Angebotspalette ist vielfältig! Außerdem gehen Landschaftsführerinnen mit Besuchern vom Hauptbahnhof auf
Waldwegen zum Zierker See (Vorherige Anmeldung
erforderlich bei heike.brechler@naturfuehrer-mv.
de.)
Programmflyer mit allen Informationen sind in der
Touristinformation, in vielen Geschäften und bei
den touristischen Anbietern vorrätig und können
im Internet abgerufen werden.
„Da man mit Sicherheit nicht alle Angebote der Region an diesem einen Wochenende besuchen kann,
sollen sie doch auch Anregung und Anlass für einen
späteren wiederholten Besuch bei uns sein“, sagt
Frank Fechner, Amtsleiter für Standortmarketing
und Tourismus.
Mit der Aktion „Ansommern“ möchte die regionale
Tourismusbranche Gäste besonders in der Vorsaison
für den Besuch und Aufenthalt gewinnen, denn: Ob
angrillen, anbaden, anradeln, anpaddeln … - die
Vielfalt der Möglichkeiten ist groß und individuell.
(fe/lu)
www.neustrelitz.de
www.1000seen.de/ansommern/48-stunden/
haltepunkt-neustrelitz-bahnhof.html
www.ansommern.de
Straßensperrung
beachten
Wegen der künstlerischen Arbeit an dem 3-DStraßenbild wird die Strelitzer Straße vom 4.
bis 7. Juni 2015 in Höhe der Häuser Nr. 46 und
47 voll gesperrt. Die Zufahrt ist bis zur Aktionsfläche von der Elisabethstraße und vom
Katersteig aus möglich. Von beiden Seiten
ist die Strelitzer Straße dann eine Sackgasse
ohne Wendemöglichkeit. Der Lieferverkehr
mit LKW ist nicht möglich. Alle betroffenen
Grundstücke werden durch die Stadt auch per
Postwurfsendung informiert.
Am Stadthafen wird zur 48-Stunden-Aktion allerhand geboten. Fotos (2): Roman Vitt-Fotografie
23. Mai 2015/10
Strelitzer Echo
5
Tankstelle auf dem Parkplatz Bruchstraße
Auf dem Parkplatz Bruchstraße ist Ende April
eine Tankstelle in Betrieb genommen worden:
An dieser speziellen Schnelllade-Station können Elektroautos Strom tanken. Neben dem
Landeszentrum für erneuerbare Energien (Leea)
steht hier die zweite diesem Zweck gewidmete Stromzapfsäule in Neustrelitz. In MV gibt es
insgesamt 27, wie Stadtwerke-Geschäftsführer
Frank Schmetzke informierte. Das Unternehmen
hat die 11.000 Euro teure Anlage aufgestellt.
Wie beim Erdgas treibt die Stadtwerke auch bei
der Elektromobilität der Pioniergeist an. „Noch
fahren nicht so viele Elektroautos auf unseren
Straßen. Im ganzen Land sind gerade einmal 126
zugelassen. Aber die Versorgung wird aufgebaut
und das Geschäftsfeld wird sich wirtschaftlich
entwickeln. Im Erdgasbereich hat es auch so
angefangen. Wir wollen nicht die Zeit verschlafen.“, schätzt Schmetzke ein. Seit zehn Jahren
betreiben sie Stadtwerke auch die Erdgaszapfsäule bei der HEM-Tankstelle in der Woldegker
Straße. Der Geschäftsführer ist überzeugt von der
wachsenden Bedeutung alternativer Antriebe. Sie
seien wichtiger Bestandteil der Energiewende. Die
ökologische Energieerzeugung werde zunehmend
Grundlage der E-Mobilität werden, blickt er voraus und hofft auf eine baldige Vereinheitlichung
der Systeme etwa bei Akkus oder Steckdosen.
„Der Aufbau der Infrastruktur passt zu Neustrelitz
als Stadt der erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit spielt für uns als Tourismusstandort eine
immer größere Rolle“, sagt Bürgermeister Andreas
Grund. Touristen sind ohnehin vielfach alternativ
motorisiert. So steigt der Erdgasumsatz in Neustrelitz in der Urlaubszeit deutlich an. Und auch
Elektrofahrräder werden schon seit einigen Jahren
am Stadthafen an der Ladestation gut versorgt.
Bürgermeister Andreas Grund, Stadtwerke-Mitarbeiter David Nicke und Geschäftsführer Frank Schmetzke
bei der Inbetriebnahme der neuen Elektro-Ladestation. Foto: lu
In Neustrelitz gehört die Neustrelitzer Wohnungsgesellschaft neuwo zu den Pionieren der
E-Mobilität und hat besonders auf kurzen Strecken und im Stadtverkehr damit gute Erfahrungen
gemacht. Je nach Jahreszeit und Fahrverhalten
schafft der E-Mitsubishi Reichweiten von 60 bis
140 Kilometern.
Die Stadtwerke sehen sich als vielfältigen Multiplikator für den Ökoenergiebereich. So wurde
der Gemeinde Kublank unlängst im Rahmen des
Windenergieprojektes der Stadtwerke und der
Nordwind GmbH Schwerin ein VW-Up als „Dorf-
auto“ zur Verfügung gestellt. Einwohner können
es gegen eine Tagespauschale für die Unkosten
in Höhe von 6 Euro ausleihen -zum Beispiel zum
Eisessen-Fahren nach Neustrelitz. Strom für die
Rückfahrt zu bekommen, ist hier kein Problem.
Dank eines Bonusprogrammes können Elektroautos noch bis September am Leea und in der
Bruchstraße kostenlos betankt werden.
(lu)
Informationen zur E-Mobilität gibt es auch im Leea
(www.leea-mv.de)
Die nächste Ausgabe erscheint am 06. Juni 2015.
„Wintermärchen“ überzeugte beim Seniorenfotowettbewerb
Von „Entdeckungen in unserer Stadt Neustrelitz“ berichten 17 Hobbyfotografinnen und -fotografen - alle zwischen 61 und 81 Jahre alt - im
Rathaus Neustrelitz. Für den gleichnamigen 4.
Fotowettbewerb des Seniorenrates hatten sie
rund 50 Bilder eingereicht, von denen es 33 in die
Ausstellung geschafft haben. „Aus Platzgründen
mussten wir uns beschränken und haben nach
einem Punktesystem unsere Auswahl getroffen“,
sagte Horst Rösner, der die Ausstellung im Namen
der Jury und des Seniorenrates eröffnete.
Den ersten Preis beim Fotowettbewerb gewann
Bernd Müggenburg mit seinem Bild „Wintermärchen“. Es zeigt einen Uferabschnitt am Glambecker See mit Blick zur Hohenzieritzer Straße.
Das Foto besticht durch die von Rauhreif und
einer Spiegelung auf dem See getragene Stimmung an einem klaren Wintertag. Der zweite
Preis wurde Wilfried Baganz zuerkannt. „Turmpeilungen“ nannte er sein vom Stadtkirchturm aus
aufgenommenes Motiv, bei dem er die Türme der
Schlosskirche ins Auge gefasst hat. Den dritten
Preis vergab sie Jury an Klaus Wriege, der auf
die „Drei Orangen an der Orangerie“ aufmerksam macht. Zur Jury gehörten fünf Damen und
Herren der Strelitzer PC-Senioren, des Fotoklubs
Neustrelitz und des Seniorenrates der Stadt. Der
nächste Fotowettbewerb für Senioren mit einem
neuen Thema kommt bestimmt, bekräftigte Horst
Rösner. „Ich würde mir wünschen, dass dann noch
mehr Hobbyfotografen in der Stadt den Mut finden, sich zu beteiligen“, sagte er. Alle eingereichten Bilder sind zurzeit auch auf der Internetseite
des Fotoklubs zu sehen. Die eindrucksvollen Großformate werden noch bis zum 20. Juni im ersten
Stock des Rathauses gezeigt. Zu besichtigen ist
die Ausstellung montags bis freitags während der
Öffnungszeiten der Verwaltung.
www.fotoclub-neustrelitz.de
Von links: Bürgermeister Andreas Grund, Wilfried Baganz (2. Preis), Siegfried Schindler, Renate Quast (beide
Jury), Klaus Wriege (3. Preis), Roland Klaffke, Uwe Rauchmann und Horst Rösner (alle Jury) vor dem Foto des
ersten Preisträgers Bernd Müggenburg, der leider nicht dabei sein konnte. Foto: Stadt Neustrelitz/Ludewig
6
Strelitzer Echo
23. Mai 2015/10
Im Leea sind Dauerausstellung und Außenexponat in Arbeit
Am 6. Mai wurde der offizielle Projektstart zur
Realisierung der Dauerausstellung „Ressourcenkammer Erde“ und des Außenexponates „EnergieKraft-Werk“ im Landeszentrum für erneuerbare
Energien M-V (Leea) in Neustrelitz vollzogen. Die
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) und das
Land Mecklenburg-Vorpommern haben Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt 779.050 EUR
übergeben. Die Umsetzung der Vorhaben soll bis
Ende 2015 erfolgen.
Unter dem Motto „Verstehen, Erleben, Mitmachen“
werden Besucher in der künftigen Dauerausstellung
„Ressourcenkammer Erde“ auf knapp 170 qm in attraktiven, aufwändig gestalteten Kulissen wissenschaftliches, informationsreiches und geschichtliches Wissen über erneuerbare Energiequellen
erfahren. Welche Potenziale gibt es? Wie können
diese genutzt werden? Was bedeutet es, Ressourcen
standortgerecht und nachhaltig zu nutzen? Acht
aufwendig erarbeitete und ausführlich entwickelte
Themengebiete und viele andere Fragen werden die
Besucher zum Ende des Jahres im Leea spielerisch
und hautnah entdecken können. Ein besonderes
Highlight der Ausstellung wird die „pupsende Kuh“
sein, die symbolisch das Thema Bioenergie und Biogas aufgreift. Auch Windkraft, Solarenergie und
Wasserkraft werden mit spannenden interaktiven
Exponaten durch die Ausstellung begleitet.
Das „Energie-Kraft-Werk“ soll vor dem Leea einen dauerhaften Platz finden und die Besucher
einladen, die Leistung und Kraft von z. B. Wasser
und Wind selbst auszuprobieren. Sie werden zum
Beispiel Wasser bis zu sieben Meter hoch pumpen
und damit ein Wasserrad antreiben können, mit
dem Strom produziert wird.
Beim feierlichen Projektstart hat das Ensemble des
Gymnasiums Carolinum die Gäste musikalisch empfangen. Der Minister für Energie, Infrastruktur und
Landesentwicklung M-V Christian Pegel, Leea-Vor-
Falk Roloff-Ahrend, Frank Schmetzke, Dr. Annelie Saß, Vincent Kokert, Dr. Thomas Pyhel und Minister
Christian Pegel (von li.) bei der Übergabe der Förderbescheide. Foto: Leea e. V.
standsmitglied Vincent Kokert, der stellvertretende
Abteilungsleiter bei der DBU Dr. Thomas Pyhel und
Leea-Geschäftsführer Frank Schmetzke stellten sich
in einer Podiumsdiskussion Fragen zur Arbeit und
zur Zukunft des Landeszentrums. Dr. Thomas Pyhel
verwies darauf, dass es zukünftig nicht nur wichtig
sei, neue Technologien zu entwickeln, sondern auch
die Akzeptanz bei den Bürgern zu schaffen. Er sehe
die Kombination der festen künftigen Dauerausstellung und den bisherigen Wechselausstellungen als
gelungene Mischung und sei beeindruckt von der
Größe und Architektur des Leea. Vincent Kokert
sieht eine Aufgabe darin, noch mehr die jungen
Menschen, Schulen und Interessierte, aber auch
an Einwohner der Stadt und des Umlandes für das
Leea zu gewinnen. Minister Pegel erklärte, dass
es wichtig sei, die Angebote für Schul- und Lehreinrichtungen weiter auszubauen, um Umweltund Klimabewusstsein besser zu entwickeln und
zu unterstützen. „Hierzu bietet das Leea bereits
entsprechende Workshops im EnergieLab, die seit
April 2014 mit stets sehr großer Begeisterung von
Schülerinnen und Schülern aus der Region, aber
auch aus Berlin, Brandenburg, Stralsund besucht
werden.“, berichtete der Geschäftstsellenleiter Falk
Roloff-Ahrend. Das Leea bietet Gästen und Einheimischen in der Freizeit, am Wochenende und in
den Ferien auf lebendige Weise viel Wissenswertes
zum Zukunftsthema erneuerbare Energien. Alle
aktuellen Informationen unter: www.leea-mv.de
Großes Frühlingssingen vereinte Chöre und Publikum
Am 2. Mai wurde in der gut besuchten Aula des
Carolinums fröhlich gesungen. Der Verein „Strelitzer Musikfreunde“ e. V. hatte zum traditionellen
Frühlingssingen unter dem Motto „Liebesleid und
Liebesfreud“ eingeladen. Drei Neustrelitzer Chöre
gestalteten das Programm des Sonnabendnachmittags.
Zunächst stand der Frauenchor „Freundschaft“
Neustrelitz e. V. auf der Bühne und sang unter der
Leitung von Hans-Joachim Fiedler Liebeslieder,
wobei „Solveigs Lied“ von Edward Grieg besonders
schön und emotional klang. Der Seniorenchor der
Singakademie Neustrelitz war mit Liebesliedern
unter Leitung von Michael Voigt erstmals beim
Frühlingssingen dabei. Das Lied „Rossignol“ mit
einem Solopart wurde vom Publikum mit großem
Beifall bedacht.
Der Konzertchor Neustrelitz e.V., ebenfalls von
Hans-Joachim Fiedler geleitet, eröffnete seinen
Programmteil mit der „Barcarole“ aus Hoffmanns
Erzählungen. Eine fröhliche Variante des Liedes
„Hab mein Wage vollgeladen“ rief Schmunzeln
beim Publikum hervor. Neu war der gemeinsame
Gesang vom Frauenchor, Seniorenchor und dem
Solisten Jürgen Bertelmann „Wo find ich denn
deins Vaters Haus?“ Traditionell wurden Volkslieder mit dem Publikum gesungen. Den Auftakt
bildete das bekannte Lied vom „Heideröslein“.
„Dat du mien Levsten büst“ und ein Quodlibet,
bestehend aus drei Kanons, machten dem Publikum besonders viel Freude beim Singen.
Am Ende des Konzertnachmittags sangen alle
Chöre gemeinsam mit dem Publikum das Volks-
lied „Das Lieben bringt groß Freud“. Den Chören
und dem Publikum hat der Nachmittag viel Spaß
bereitet. Der Musikverein konnte eine Spende von
einem begeisterten Musikfreund entgegen nehmen.
Mary Tiede
Drei Chöre und ein Programm voller guter Laune und Frühlingsgefühle, das den Nerv des Publikums traf.
Foto: Veranstalter
23. Mai 2015/10
Strelitzer Echo
7
Elektrorennboote starteten zum Vereinsjubiläum
„Das würde ich gerne wieder machen!“, sagte
Bürgermeister Andreas Grund begeistert beim
Elektrorennbootwettbewerb auf dem Glammi. Mit
einigen Sponsoren erwarb er Ende April anlässlich
des 25-jährigen Bestehens des Modellsportclubs
Neustrelitz ein „Kapitänspatent der besonderen
Art“: Als Auftakt der Veranstaltung am Glambecker
See fuhren die Ehrengäste mit einem funkferngesteuerten Renn-Modell eine Runde um einen Dreieckskurs. Durch fachliche Unterstützung schafften
es alle, auch wenn die Hände schweißnass waren
und die Knie zitterten.
Die zuschauenden Wettbewerbsfahrer spendeten
fleißig Applaus, konzentrierten sich nach der lustigen Einlage aber sofort auf ihre Rennboote. Es
ging Schlag auf Schlag. Im Durchschnitt wurde
alle zehn Minuten ein neues Rennen gestartet.
Auf den Kursen um das 30-Meter-Dreieck oder
um das 75 Meter lange Oval war also immer etwas los. Die zahlreichen Zuschauer erlebten an
einem Wochenende 57 Rennen. Alle fanden auf
sehr hohem Niveau statt, waren doch Europa- und
Weltmeister mit am Start.
Die 32 startenden Rennbootfahrer, unter ihnen
zwölf Fahrer aus Polen, waren sehr diszipliniert
und der Zeitplan konnte korrekt eingehalten werden. Auch vier Starter aus der Partnerstadt Szczecinek waren am Start. Aufgrund des sehr guten
Wetters wurden Spitzenergebnisse eingefahren.
Mehrere Modellbaufirmen, wie die Firma „Graupner“, hatten hochwertige Sachpreise für den Jubiläumswettbewerb zur Verfügung gestellt, die
über eine Lotterie an die Sportler ausgegeben
wurden. Den Hauptpreis gewann Ronald Henschel
aus Eberswalde.
Für die Besten in den zwölf ausgefahrenen Elektrorennbootklassen standen wunderschöne Glaspokale bereit.
Die Sieger in den einzelnen Klassen waren:
Eco-Start: Marcel Höhne, Deutschland
Eco-Expert: Harald Melchert,
Deutschland
Eco-Standard: Ulrich Krieger, Deutschland, Modellsportclub
Neustrelitz
ESR-E: Harald Melchert,
Deutschland
Mini-Eco Expert: Ulrich Krieger, Deutschland, Modellsportclub
Neustrelitz
Mini-Eco Standard:
Grzegorz Jermolaj, Polen
Mono 1: Karol Penconek, Polen
Mono 2: Michael Steinle,
Deutschland
Hydro 1: Rafael von Cysewski,
Polen
S7: Sören Clasen, Deutschland
Mini Hydro: Michael Steinle,
Deutschland
Mini Mono: Hartwig Koch, Deutschland
Leider hatte ein polnischer Sportfreund den Verlust
eines Mono 1-Modells zu beklagen. Im Rennen war
es abgetaucht und blieb verschwunden. Die Taucher der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft
(DLRG) der Ortsgruppe Neubrandenburg Robert
Kluske, Matthias Gast und Matthis Fraustein fan-
den das Modell nach dem Ende des Wettbewerbs
tatsächlich wieder! Es steckte in 15 Meter Tiefe
fast komplett im Schlamm. Sofort zerlegten die
Neustrelitzer Rennbootfahrer Maik Luplow und
Ulrich Krieger das Modell, trockneten alle elek-
tronischen Komponenten. Wie es den Anschein
hat, funktioniert alles wieder einwandfrei. Dem
Sportfreund Grzegorz Jermolaj aus Warschau wird
sein Modell per Post zugeschickt, worüber er sich
(UK)
schon per E-Mail sehr freute. Ein großes Fahrerfeld aus Polen und ganz Deutschland weilte zum Wettbewerb am Glambecker See in
Neustrelitz.
Der Gewinner des Hauptpreises der Tombola, ein komplettes Mono-Rennboot, Ronald Henschel (Mitte)
mit Glücksfee Annegret Löblich.
Sie bargen das polnische Rennboot aus 15 Metern Tiefe, die Taucher der DLRG-Ortsgruppe Neubrandenburg Robert Kluske, Matthias Gast und Matthis Fraunstein (von links).
8
Strelitzer Echo
23. Mai 2015/10
Neustrelitzer Jugendtheater thematisiert Rassismus
Am 8. Mai, dem 70. Jahrestag der Befreiung, gedachten Neustrelitzer Bürger der Opfer, die die
Naziherrschaft und der verheerende Zweite Weltkrieg gefordert haben. Mit einer Aufführung in
der Aula der Nehru-Schule beteiligte sich die Jugendtheatergruppe des Familienzentrums an der
Gestaltung des Gedenktages. „Schattenzeiten“
hieß ihr Stück. Es beschäftigt sich mit der Frage,
wie Rassismus und Ausgrenzung entstehen und
wie er sich im Alltag ausbereiten kann. Dabei
nahmen die jungen Schauspieler auch Bezug auf
die Neustrelitzer Geschichte. Sie verarbeiteten
Erinnerungen des Lehrjungen Willi Beck, der in
den 1930-er Jahren bei dem jüdischen Schuhhändler Litten in der Strelitzer Straße gelernt hat.
Willi freundete sich mit dessen Tochter Ruth an,
die wegen ihrer jüdischen Abstammung Repressalien ausgesetzt war. Dann wurde die Familien
deportiert, der Vater in Auschwitz ermordet. Ruth
überlebte und ging ins Ausland. Was Willi und
Ruth in Neustrelitz erfahren mussten, beschreibt
eine Szene, die auf Basis von Erzählungen Willi
Becks geschrieben wurde. Der heute über 90-Jährige hatte darüber bei einem Besuch berichtet, zu
dem er anlässlich der Verlegung des Stolpersteins
für Familie Litten wieder nach Neustrelitz gekommen war. Das Theaterstück knüpfte mit Szenen
zu Anne Frank und zu der Kinderrechtsaktivistin
Malala Yousafzai aus Pakistan sehr eindrücklich
an Erfahrungen Jugendlicher mit alltäglichem
Rassismus damals und heute an. Im Anschluss an
die Theateraufführung fanden am Gedenkstein
für die Opfer des Faschismus in der Marienstraße und auf dem Ehrenfriedhof im Schlossgarten
Kranzniederlegungen statt.
Die Jugendtheatergruppe des Familienzentrums bekam nach der Aufführung nachdenklichen Applaus.
Alljährlich gedenken Neustrelitzer am Ehrenmal in der Marienstraße der Opfer des Faschismus und
Krieges. Fotos (2): lu
Vielseitige Lesung ganz im Zeichen des Buches
In einem „Meer aus Lesenden“ endete der 10. Mai
im Kunsthaus. Schüler der Theatergruppe „KulTTour“ hatten nach einer eindrücklichen, eigens
für den 82. Jahrestag der nationalsozialistischen
Bücherverbrennung einstudierten Szene das gesamte Publikum mit Büchern jedweder Couleur
ausgestattet und aufgefordert, dem Sitznachbarn
vorzulesen. Vorausgegangen war ein vielfältiges
Programm, in dem Schriftsteller zu Wort kamen, die
Loblieder auf das Buch und die Kraft der Sprache
und Literatur dichteten.
Unter dem Motto „Bücher über Bücher“ hatte der
Hans-Fallada-Klub e. V. zu seiner diesjährigen Erinnerungsveranstaltung eingeladen. „Wir haben
dieses wichtige Datum zum Anlass genommen, uns
einen Nachmittag lang mit dem Medium Buch zu
Eine aufrüttelnde Performance gestaltete die Schülertheatergruppe „KulTTour“ bei der Veranstaltung
des Hans-Fallada-Klubs. Foto: Veranstalter
beschäftigen“, sagt Christoph Kurzweil, Klubratsmitglied im Hans-Fallada-Klub. „Es ging dabei nicht
um einen moralischen Fingerzeig. Viel wichtiger
ist doch, den Wert und die Macht freier Gedanken und Meinungen immer wieder neu zu entdecken.“ Gestaltet wurde die Lesung mit Texten von
namhaften Autoren wie Kurt Tucholsky, Hermann
Hesse, Umberto Eco oder Carlos Ruiz Zafón. Mit
den Schauspielern Arno Sudermann und Christian
Arnold sowie Klubratsmitglied und Filmemacher
Lucas Thiem konnten leidenschaftliche Leser gewonnen werden, die ihre Begeisterung für Literatur
spürbar auf die Zuschauer übertragen haben.
Die Besucher waren die Besucher außerdem aufgerufen, ihre handwerklichen Fähigkeiten beim
Bücherbinden unter Beweis zu stellen. „Allesamt
erfolgreich“, lautete das Urteil von Stella Schüssler,
die den Workshop gemeinsam mit Kollegen vom
Kunsthaus gestaltete. Marco Zabel, der sich als
Historiker schon seit vielen Jahren mit der Strelitzer Regionalgeschichte auseinandersetzt, lieferte
trotz dürftiger Quellenlage einen Einblick in die
Ereignisse, die Neustrelitz im Jahr 1933 bewegten,
insbesondere auch am 13. Mai, als auf dem Paradeplatz an der Orangerie die Bücher brannten.
Seine Anregung: Auch in Neustrelitz könne man
überlegen, dem Beispiel vom Berliner Bebelplatz zu
folgen und eine angemessene Form der dauerhaften
Erinnerung finden.
23. Mai 2015/10
Strelitzer Echo
9
Dankeschön an die
Volkssolidarität
Einen herrlichen Nachmittag verbrachten Senioren
mit der Volkssolidarität am 6. Mai. „Organisiert von
dem Team der Begegnungsstätte der Volkssolidarität
fuhren wir mit dem Strelitz-Trolli nach Userin. Dort
konnten wir in der mit viel Maigrün geschmückten
Kirche ein wunderschönes Konzert des Frauenchores
Freundschaft erleben. Anschließend saßen wir im
Garten am Kulturstall bei Dagmar Wenndorff. In
netter und freundlicher Atmosphäre konnten wir
bei Sonnenschein unter blühenden Bäumen den
leckeren Kaffee und den selbstgebackenen Kuchen
genießen. Bis der Trolli zurückfuhr, blieb sogar noch
etwas Zeit für einen kleinen Spaziergang. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Wenndorff, bei
Frau Walter und Frau Loreck von der Volkssolidarität
und den vielen fleißigen Helfern, die uns diesen
schönen Nachmittag bescherten“, heißt es in einer
Mitteilung der Teilnehmer.
Der Kulturstall-Garten in Userin war eine Station des Nachmittagsausflugs. Foto: VS
Musikreise in schöne Kirchen Mecklenburgs
In diesem Jahr findet bereits die 21. Musikreise in
schöne Kirchen Mecklenburgs statt. Die ganztägige
Busreise am Sonnabend, dem 20. Juni, wird vom
Kirchenmusikwerk Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet und führt diesmal in den nordwestlichen
Teil der Mecklenburgischen Seenplatte. Das erste
Ziel um 10 Uhr ist die Dorfkirche in Schloen, wo
ein Konzert mit Angelika Ohse (Sopran) und KMD
Martin Ohse an der 1881 erbauten und 2006 renovierten romantischen Orgel von Friedrich Friese
(III) stattfindet. Nach einem Mittagessen geht die
Reise weiter in die Stadtkirche Stavenhagen. Die
dortige Orgel des Wittstocker Meisters Friedrich
Hermann Lütkemüller stammt aus dem Jahr 1861
und wurde bis 2013 in mehreren Bauabschnitten
restauriert. Es spielt die Stavenhagener Kantorin
Elisabeth Neumann, und es singt der Güstrower
Volkschor unter der Leitung von Emanuel Jessel.
Nach einem Kaffeetrinken führt die Musikreise
schließlich noch nach Schlieffenberg. In dem
ehemaligen Gutsdorf der Grafen von Schlieffen
befindet sich eine außergewöhnlich schöne und
große neugotische Kirche, die 1859 mit konsequent
romantischer Innenausstattung erbaut wurde. Der
Bläserkreis der dortigen Kirchengemeinde Wattmannshagen gestaltet um 17 Uhr unter der Leitung
von Lothar Leschke das Abschlusskonzert. Gegen 20
Uhr trifft der Bus dann wieder in Neustrelitz ein.
Die Abfahrtszeiten sind in Neustrelitz um 8 Uhr am
Borwinheim, um 8:05 Uhr am Busbahnhof und um
8:10 Uhr an der IGS „Walter Karbe“ Lessingstraße. Einige Restkarten (inklusive Mittagessen und
Kaffeetrinken) sind noch zum Preis von 40 Euro in
der Touristinformation Neustrelitz, Telefon: 03981
253-119) erhältlich. (PM)
Wildpainting im Müritz-Nationalpark
Vom 24. bis zum 29. August 2015 wird zum ersten
Mal der englischsprachige Wildpainting-Kurs im
Müritz-Nationalpark zu Gast sein. Dort wo sich die
Natur frei und ungestört entfalten kann und alte
Buchenwälder, eiszeitliche Seen und Moore eine
atemberaubende landschaftliche Kulisse bieten.
Wildpainting, also Malen in und mit der Wildnis, eröffnet Interessierten die Möglichkeit neue Wege des
Malens zu entdecken, während sie in die natürliche
Umwelt eintauchen und ihrer Einladung folgen, all
Sinne zu öffnen. Der Kurs ist offen für alle, die gern
frei und experimentell malen und sich nicht scheuen,
dabei neue und unerwartete Erfahrungen zwischen
Wäldern und Seen zu machen. Gemeinsames Essen,
Wanderungen im Nationalpark und Gespräche über
das Erlebte und Gesehene sind wichtiger Teil des
Kurses. Viele Menschen wurden in ihrer kreativen
Entfaltung durch Lehrer und Erwachsene einge-
schränkt. Pablo Picasso meinte dazu: „Jedes Kind ist
ein Künstler. Das Problem ist nur, wie man Künstler
bleibt, wenn man größer wird.“ Die Neugier und kreative Sehnsucht, die wir als Kinder alle erlebt haben,
wurden mit der Zeit oft vergessen. Allerdings können
diese wiederentdeckt und neu beflügelt werden.
Jeder kann am Kurs teilnehmen, auch wenn noch
keine Malerfahrungen vorhanden sind. Je nach Witterung gehen die Teilnehmer auf die Suche nach
einer geeigneten Stelle im Serrahner Teil des MüritzNationalparks, wo sie als Gruppe malen werden.
Als Kursleiter wird Jan van Boeckel, Dozent an der
Kunstakademie Reykjavik (Island), an jedem Tag
eine neue Herangehensweise und Maltechnik vorschlagen. Der Fokus liegt dabei auf dem kreativen
Prozess, sich dem Zauber der Farben zu überlassen
und sich der Landschaft mit allen Sinnen zu öffnen.
Die Kursgebühr, inklusive fünf Übernachtungen im
Jugendwaldheim Steinmühle, Vollverpflegung und
aller Materialien, beträgt pro Person 450 Euro. Der
Kurs wird bei einer Anmeldung von mindestens acht
Personen stattfinden und ist auf höchsten 15 Plätze
begrenzt, um eine qualitative Betreuung sowie eine
angenehme und kreative Atmosphäre zu gewährleisten. Anmeldeschluss ist der 31.7.2015.
(PM/lu)
Kreative Mal-Tage in der Natur sollen im August im Nationalpark stattfinden. Foto: Veranstalter
Anmeldung über das Kunsthaus Neustrelitz:
[email protected]
Weitere Informationen: www.mueritzwildpainting.
wordpress.com oder unter Telefon 0174 1709357
10
Strelitzer Echo
Spannendes über
Bewusstsein und Materie
Plattdütscher Nahmiddag
in Trebbow
Im alten Strelitz wurde früher viel Platt gesnackt. Viele Geschichten, Sagen, Erlebnisse,
Lieder sind auf Plattdeutsch aufgeschrieben
worden. Uschi Eichert und ihre Damen vom
Chor „Die Herbstzeitlosen“ wollen am Sonntag, dem 31. Mai, einige dieser Geschichten
erzählen und natürlich auch singen, immer
wieder gern auch gemeinsam mit dem Publikum. Auf dem Polandschen Hof in Klein
Trebbow laden sie zu einem plattdeutschen
musikalisch-literarischen Kaffeenachmittag
ein. Im Programm haben sie auch einige
Strelitz-Lieder, die Uschi Eichert in den letzten Jahren um- und neu gedichtet hat. Die
Veranstaltung beginnt um 15 Uhr. Zwischen
den einzelnen Programmteilen ist ausreichend
Zeit für einen gemütlichen Kaffeeplausch.
Hip-Hop für coole Kids
Unter der Anleitung von Katrin Witt vom Tanzsportverein Neustrelitz e. V. werden die Kinder
in einem Ferienkurs im Familienzentrum zu richtigen Hip-Hoppern, die Spaß an der Bewegung,
dem Rhythmus und der Musik haben. Es entsteht
eine gemeinsame Choreografie, die am Ende der
Woche präsentiert wird.
Der Tanzkurs findet vom 24. bis 28. August jeweils
von 9 bis 16 Uhr statt, am Freitag bis 13 Uhr. Es
wird ein Kursbeitrag von 65 Euro bzw. 60 Euro
mit Kultur- und Sozialpass Neustrelitz erhoben.
Anmeldung unter Telefon 03981 205087!
Bericht aus Nepal
im Antiquariat
Wie sieht es in Nepal nach den verheerenden Erdbeben aus? Wie helfen deutsche Organisationen beim
Wiederaufbau? Darüber berichtet am Mittwoch,
3. Juni, 18 Uhr Vassilios Saroglou im Neustrelitzer
Antiquariat im Speicher, Am Stadthafen 17. Er war
eine Woche lang in Nepal und wird in Wort und
Bild über die Hilfsaktionen berichten. Saroglou ist
hauptamtlicher Referent von AWO International
und wird auch andere Projekte seines Verbandes
vorstellen. Der Eintritt ist frei, es kann fair gehandelter Kaffee verkostet und erworben werden. Das
Antiquariat bietet eine reiche Auswahl landeskundlicher Bücher über Länder aus allen Kontinenten.
AWO International ist der Fachverband der Arbeiterwohlfahrt für Entwicklungszusammenarbeit
und Humanitäre Hilfe. In Kooperation mit lokalen
Partnerorganisationen setzt sich AWO International in den Regionen Südasien, Südostasien und
Mittelamerika dafür ein, dass benachteiligte Menschen ihre Lebensumstände nachhaltig verbessern
können. In Krisenfällen leistet der Verband, ebenfalls in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen vor Ort, schnell Hilfe für die betroffene
Bevölkerung und unterstützt den Wiederaufbau.
Der Akademiekreis Neustrelitz lädt am Freitag,
dem 29. Mai, um 19:30 Uhr zum Vortrag „Mind
and Matter - Bewusstsein und Materie“ ein. Im
Katholischen Pfarramt Am Tiergarten 2 referiert
Prof. Dr. Friedrich Balck aus Clausthal-Zellerfeld.
Zwischen den Begriffen Bewusstsein und Materie scheint eine tiefe Kluft zu bestehen. Neuere
Forschungen zeigen jedoch, dass es eine Brücke
zwischen beiden gibt. Geistige Tätigkeit kann
Materie beeinflussen und umgekehrt kann auch
Materie auf das Bewusstsein einwirken. Prof.
Balck plädiert für einen Paradigmenwechsel im
Weltbild der Physik.
Etwa jeder fünfte Mensch besitzt erweiterte
Wahrnehmungsfähigkeiten. Es gibt unsichtbare
Strukturen (Strahlungen, Wellen oder Zonen), die
von diesen sensitiven Personen wahr-genommen
werden können. Trotzdem werden die Forschungen auf diesem Gebiet oftmals als Esoterik abgetan.
Die unsichtbaren Strukturen hängen mit einer Art
von Materie zusammen, die für normale Augen
oder Kameras nicht sichtbar ist. Man hat diese
Materie vor über einhundert Jahren als „Äther“
bezeichnet. Seit dieser Zeit versucht man den
„Äther“ mit Experimenten im sichtbaren Bereich
nachzuweisen, aber bisher ohne Erfolg. Heute
benutzt man dafür die Begriffe „feinstoffliche
Materie“, „dunkle Materie“ oder „subtle matter“.
Prof. Balck wird von eigenen Untersuchungen
und Experimenten berichten. Mit sehr einfach
aufgebauten physikalischen Experimenten kann
man die vermutete Existenz einer anderen Materie untermauern. Ein weiteres Feld ist die Auffindung von Spuren in dieser Materie, die durch
Gedankenkraft in prähistorischer Zeit und auch
heute erzeugt wurden.
Der Referent: Prof. Dr. Friedrich Balck, Physiker,
war bis zu seiner Pensionierung am Institut für
Energieforschung und physikalische Technologien der TU Clausthal tätig.
Der Abend wird vom Thomas-Morus-Bildungswerk Schwerin veranstaltet.
Holm Heinke „Mal` so, mal` so“
Anlässlich Holm Heinkes 60. Geburtstages zeigt
die Galerie für gegenwärtige Kunst in der Alten
Kachelofenfabrik bis zum 14. Juni die neusten
Arbeiten des emsigen Malers, Zeichners und
Grafikers. Der Name der Ausstellung „Mal´ so,
mal` so“ ist Programm, denn viele kennen den
Künstler vor allem durch seine beeindruckenden
Landschaftszeichnungen mit dem Bleistift oder
den Fett- und Ölkreiden. Hier zeigte er fast in
impressionistischer Manier, welche genaue Beobachtungsgabe er hat und wie er das Gesehene
in leicht dahingeworfene Farbspuren übersetzen
kann. Doch Holm Heinke malt eben auch „mal
so“, nämlich abstrakt und in dick mit Öl aufgetragenen Farbflächen. Diese neuesten Bilder
lassen erahnen, dass ein Künstler, egal welchen
Alters, in seinen Kunstwerken auf der Suche
ist. Es gibt keinen „Moment verweile Du bist so
schön!“, zumindest beim Schaffensprozess. Für
die Betrachter dieser Bilder gibt es dafür umso
mehr Momente des Innehaltens und Staunens.
(PM)
23. Mai 2015/10
Zum Kindertag
auf Schatzsuche!
Am Sonntag vor dem Kindertag ist Zeit für
Familie und was gibt es Schöneres, als eine
gemeinsame Schatzsuche mit Kinderwagen,
Roller oder zu Fuß? Es gilt, den richtigen
Schlüssel zu einer Schatztruhe zu finden
und dabei gemeinsam Aufgaben zu lösen
und Prüfungen zu bestehen. Ein großer Spaß
für Jung und Alt, Groß und Klein.
Treffpunkt am Sonntag, dem 31. Mai um 14 Uhr ist der Spielplatz des Familienzentrums in der Useriner Str. 3. Ein kleiner
Imbiss wird angeboten. Der Kostenbeitrag
beträgt 8 Euro pro Familie. Bitte verbindlich
anmelden unter Telefon 03981 205087.
Kurs Babymassage/
Babygymnastik
Die Babymassage wird in diesem Kurs kombiniert mit der Babygymnastik (ab 9. Lebenswoche möglich). In den ersten drei Treffen liegt der
Schwerpunkt auf der Babymassage, danach wird
damit begonnen, die natürliche Entwicklung des
Kindes durch spielerische Übungen zu unterstützen. Der Stütz- und Bewegungsapparat des Babys soll gekräftigt, die körperliche und geistige
Entwicklung unterstützt und nicht zuletzt die
Widerstandskraft erhöht werden. Verschiedene
Übungen werden angeboten und erlernt, die dann
auch gut zu Hause angewendet werden können.
Der nächste Kurs beginnt am Mittwoch, dem 27.
Mai um 11:30 Uhr im Familienzentrum. Die sieben Treffen leitet Dipl.-Sportwissenschaftlerin
Silke Dittmann. Die Kursgebühr beträgt 40 Euro.
Anmeldungen sind unter Telefon 03981 205087
möglich.
PEKiP-Kurs hat Plätze frei
Das Prager-Eltern-Kind-Programm ist ein Kursangebot für Eltern mit ihren Babys im ersten
Lebensjahr. Das erste Lebensjahr ist eine ganz
besondere Zeit. Das Baby lernt stetig dazu: Es
kann seinen Körper immer besser steuern, übt
neue Laute und beginnt, seine Umwelt zu erkunden. In der PEKiP-Gruppe hat es die Möglichkeit,
seine neu gewonnenen Fähigkeiten und seinen
Forschergeist auszuprobieren - auch im Kontakt
zu Gleichaltrigen. Eltern können im Austausch
mit anderen Eltern und der PEKiP-Gruppenleiterin
Dipl.-Sozialpädagogin Katrin Raemisch von- und
miteinander lernen. Sie bekommen Antworten,
Anregungen und Unterstützung. Im Kurs im Familienzentrum, Useriner Str. 3, sind donnerstags
noch Restplätze frei. Anmeldung unter Telefon
03981 205087.
23. Mai 2015/10
Strelitzer Echo
11
Bekanntmachungen der Stadt Neustrelitz
Jahresabschluss der
Deutschen Tanzkompanie gGmbH zum 31.12.2013
Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss beim
elektronischen Bundesanzeiger unter der Registernummer HRB 1946 veröffentlicht.
In der Gesellschafterversammlung vom 25. November 2014 wurde der Jahresabschluss mit einer
Bilanzsumme von 80.191,82 EURO festgestellt.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir mit Datum vom 30. Mai 2014
den nachstehenden mit einem Hinweis versehenen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Theater und Orchester Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Neubrandenburg/Neustrelitz,
Neustrelitz
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2013 geprüft. Durch § 13 Abs. 3
KPG M-V wurde der Prüfungsgegenstand
erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher
auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG.
Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft liegen in
der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die
wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung
nach § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass
mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden
kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie
die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise
für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber
hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und
der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53
HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach unserer Beurteilung wegen
der unzureichenden Eigenkapitalausstattung
sowie der ungesicherten Liquidität Anlass zu
wesentlichen Beanstandungen.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir ausdrücklich auf die Ausführungen im
Lagebericht unter Abschnitten C und D „Hinweise auf wesentliche Risiken der künftigen
Entwicklung“ und „Berichterstattung nach §
289 Abs. 2 HGB“ hin. Dort führt die Geschäftsführung aus, dass die Gesellschaft auch in
Zukunft auf regelmäßige Zuschüsse aus der
Theaterfinanzierung des Landes MecklenburgVorpommern und den Finanzierungshilfen der
Gesellschafter angewiesen sein wird.
Schwerin, den 30. Mai 2014
DOMUS AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Zweigniederlassung Schwerin
Kobarg
Wirtschaftsprüfer
Feld
Wirtschaftsprüfer
Die Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgt im Landestheater Neustrelitz,
Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 14 in der Zeit vom
01.-30.04.2015 zu den Geschäftszeiten.
Joachim Kümmritz,
Intendant/Geschäftsführer
Information
des Bürgerbüros
Am Donnerstag, dem 28.05.2015, bleibt das
Bürgerbüro aus technischen Gründen geschlossen.
Versteigerung
im Rathaushof
Die nächste Versteigerung von Fundsachen
findet am Freitag, dem 29. Mai 2015 im Rathaushof statt. Das Fundbüro bietet diverse
verloren gegangene Dinge an, die von ihren
ursprünglichen Eigentümern innerhalb der
sechsmonatigen Verwahrfrist nicht abgeholt
worden sind. Die Versteigerung beginnt um
13 Uhr. Eine halbe Stunde vorher ist eine Besichtigung möglich.
Das Amt für Ordnung und Sicherheit informiert:
Immergut-Festival vom
29.05.2015 bis 31.05.2015
Zum 16. Mal wird in diesem Jahr das auf Ehrenamtsbasis organisierte Jugendfestival in Neustrelitz
durchgeführt. Es handelt sich um eine bundesweit
gediegene und bedeutungsvolle kulturelle Veranstaltung für Jugendliche, die für viele Besucher
einen festen Termin im Jahreskalender darstellt.
Gespielt wird qualitativ hochwertige Rock- und
Gitarrenmusik von vor allem jungen Bands, die
sich niveauvollen Themen der angesprochenen Altersgruppe widmen und hier die Chance erhalten,
sich vor einem größeren Publikum zu präsentieren.
Das Festival wird auch von jungen Leuten aus unserer Region mit einem hohen Stundenvolumen in
ehrenamtlicher Arbeit geleistet und findet in enger Absprache mit allen Sicherheitsbehörden und
unter hohen Auflagen statt. Für Neustrelitz selbst
handelt es sich um das größte Jugendevent, das als
sehr unterstützenswert angesehen werden kann. Es
erhielt den Ehrenamtspreis der Stadt Neustrelitz
im Jahre 2012.
Für derart bedeutsame Musikveranstaltungen wird
die Freizeitlärmrichtlinie M-V in Anwendung gebracht, die einige Einschränkungen bei auftretenden
Immissionen für die Bürger erlaubt. Insoweit ist
auch für die Nachtzeit ein höherer Lärmpegel erlaubt. Gerade die Kontrolle der auftretenden Lärmwerte findet Hauptaugenmerk bei der behördlichen
Kontrolle und wird bei der jährlichen Auswertung
der Veranstaltung berücksichtigt. Es ist mit dem
Veranstalter in den letzten Jahren gelungen, den
Lärmpegel insgesamt auf ein verträgliches Maß zu
reduzieren. Bei der Abwägung zwischen Nachtruhe unserer Bürger und der Hochwertigkeit der
Veranstaltung wird ein angemessenes Verhältnis
angestrebt.
Näheres zum Festival selbst erfahren Sie unter www.
immergutrocken.de.
Sylke Drobek,
Amtsleiterin
12
Öffentliche Bekanntmachung
über die Fortgeltung
der Grundsteuerbescheide
im Jahr 2015
Grundsteuerbescheide aus 2010 und den Folgejahren
bleiben gültig.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2010 haben sich keine
Änderungen der Steuersätze ergeben, so dass diese
Sätze auch für das Kalenderjahr 2015 fortgelten. Für
alle diejenigen Abgabepflichtigen, deren Besteuerungs- und Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten
Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch
diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für
das Kalenderjahr 2015, in der per Dauerbescheid ab
dem Kalenderjahr 2010 veranlagten Höhe, festgesetzt.
Die Hebesätze der Grundsteuer werden jährlich durch
Beschluss der Stadtvertretung in der Haushaltssatzung
der Stadt Neustrelitz festgesetzt. Die Hebesätze der
Stadt Neustrelitz betragen für das Kalenderjahr 2015
für die Grundsteuer A = 400 v. H. sowie für die Grundsteuer B = 400 v. H.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb
durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß §
27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer
für das Kalenderjahr 2015 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2010 bzw. in den Folgejahren veranlagten
Höhe festgesetzt. Dies gilt nicht, wenn Änderungen
in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht
eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den
Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender
schriftlicher Grundsteuerbescheid.
Die Grundsteuern 2015 werden mit den in den zuletzt
erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August
und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die
nach Antragstellung bei der Stadt Neustrelitz von
der Möglichkeit, die Steuern in einem Jahresbetrag
zu zahlen, Gebrauch gemacht haben, werden diese in
dem Kalenderjahr 2015 am 01. Juli fällig.
Inkrafttreten und Rechtsbehelfsbelehrung
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Abgabenfestsetzung tritt am 23.05.2015 in Kraft. Für die Abgabenschuldner treten zu diesem Zeitpunkt die gleichen
Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tage ein
schriftlicher Bescheid ergangen wäre.
Gegen die Abgabenfestsetzung kann innerhalb einer
Frist von einem Monat, die mit Ablauf des Tages dieser
Strelitzer Echo
23. Mai 2015/10
Bekanntmachung beginnt, Widerspruch beim Bürgermeister der Stadt Neustrelitz, Markt 1, 17235 Neustrelitz, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung
Da mit dieser öffentlichen Bekanntmachung Grundsteuern erhoben werden, hat ein Widerspruch keine
aufschiebende Wirkung. Die Grundsteuer ist deshalb
in der festgesetzten Höhe zu den in den Bescheiden
genannten Fälligkeiten zu zahlen.
Birgit Szumny,
Amtsleiterin
Finanzen und Liegenschaften
Vergabebekanntmachung
Auftraggeber:
Anschrift: Stadt Neustrelitz
Amt für Soziales und Bildung
Strelitzer Straße 01
17235 Neustrelitz
Ansprech-
partner:
Telefon: Fax: E-Mail: Frau Michallik/
Herr Weckwerth
03981 253 231 oder 253234
03981 214938
jugend.sport@
neustrelitz.de
Zum Vergabeverfahren:
- gewähltes Beschränkte
Vergabe-
Ausschreibung nach
verfahren:
VOL/A
- Vergabe-
ABS-28/05-2015-L
nummer:
- Auftrags-
Schulbuchbestellung
gegenstand:
2015/2016
- Ort der Schulen in
Ausführung:
Trägerschaft der Stadt Neustrelitz
- Grundschule „Daniel Senders“
- EUROPASCHULE - GS Kiefernheide
- Grundschule „Sandberg“
- Integrierte Gesamtschule
„Walter Kerbe“
- Jawaharlal-Nehru Schule
- Art und Lieferung von
voraus-
Schulbüchern
sichtlicher
Schuljahr 2015/2016
Umfang der Leistungen:
voraus-
24. - 28.08.2015
sichtlicher
Ausführungszeitraum:
Hinweis: Teilnehmer sind ausgewählt
Stellenausschreibung
Die Stadt Neustrelitz sucht für das Amt für Bildung
und Soziales eine/n
Erzieher/in
für die pädagogische Arbeit überwiegend mit
Kindergarten- und Hortkindern zum 01.09.2015,
vorerst befristet zu besetzen für 2 Jahre.
Anforderungen an die Bewerberin/den Bewerber
• Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/
in
• die Fähigkeit zu qualifizierter pädagogischer
Arbeit und zu kreativer Umsetzung der Bildungskonzeption M-V sowie
• Freude an der Arbeit mit Kindern
• die Fähigkeit, sportliche, musikalische oder
künstlerische Interessen der Kinder zu fördern
• eine engagierte Mitarbeit und konstruktive
Impulse für das Team
Die Bewerberin/den Bewerber erwarten
• eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit sowie Vergütung nach dem Tarifvertrag für
Beschäftigte im öffentlichen Dienst in der S 6
und
• Teilzeitarbeit mit durchschnittlich 30 Stunden
wöchentlich
Wenn Sie Interesse an dieser Stelle haben, übersenden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen
Unterlagen bis zum 05.06.2015 an:
Stadt Neustrelitz, Referat Personal, Postfach 11 42,
17221 Neustrelitz oder
Stadt Neustrelitz, Referat Personal, Markt 1, 17235
Neustrelitz.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens
verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen bis zum 31.10.2015
im o. g. Referat und werden danach vernichtet.
Wenn Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten
Rückumschlag bei.
Hinweis:
Die im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung
bzw. einem Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten werden von der Stadt Neustrelitz nicht erstattet.
Impressum
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Neustrelitz mit Stadtteilen und Ortsteilen, des Amtes Neustrelitz-Land und der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin, Wokuhl-Dabelow, des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee sowie des Wasserzweckverbandes Strelitz
Verlag + Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druck: Druckhaus Wittich
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:
Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30
Redaktion:
Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45
Internet und E-Mail:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Verantwortlich:
Amtlicher Teil Stadt Neustrelitz:
Der Bürgermeister
Verantwortliche Redakteurin:
Petra Ludewig, E-Mail: [email protected]
Amtlicher Teil
des Amtes Neustrelitz-Land:
Der Amtsvorsteher
Vervielfältigung von Abbildungen, Nachdruck von Artikeln ist nicht gestattet. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für
ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Haushalte im Stadtgebiet und im Amt Neustrelitz-Land erhalten das Mitteilungsblatt
kostenlos. Einzel­exemplare liegen in der Stadtinformation zum Mitnehmen aus. Auflagenhöhe: 15.870; Postbezug möglich. Abonnements über die Stadtverwaltung. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei
unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie
übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleis­tung.Die Vervielfältigungsund Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim
Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Amtlicher Teil
des Wasserzweckverbandes Strelitz:
Der Verbandsvorsteher
Außeramtlicher Teil:
Anzeigenteil: Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Jan Gohlke
Erscheinungsweise:
Auflage:
Bezug: 14-täglich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt
15.870 Exemplare
über die Stadtverwaltung
Amtlicher Teil des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee: Der Verbandsvorsteher
Verlag + Druck
Linus Wittich KG
Heimat- und Bürgerzeitungen
23. Mai 2015/10
Öffentliche Ausschreibung Nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name Stadt Neustrelitz, Zentrale Vergabestelle
Straße Strelitzer Straße 1
PLZ, Ort 17235 Neustrelitz
Telefon 03981 253250 Fax 03981 214938
E-Mail [email protected]
Internet www.neustrelitz.de
b) Vergabe-
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
verfahren Vergabe-
AHT-06/05-2015-B
nummer
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und
Entschlüsselung der Unterlagen
[x] kein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags
(x) Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
Strelitzer Chaussee, 17235 Neustrelitz
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Pflasterarbeiten
1600 qm Planum herstellen
150 cbm Bodenaushub und Bodeneinbau
650 cbm Schottertragschicht
700 qm Betonsteinpflaster grau
750 qm Betonsteinpflaster farbig
60 qm Gehwegplatten
230 m Betonbordstein
75 m Kabelgraben/Kabelverlegung
2 St. Beleuchtungsmast
4 St. Baum pflanzen/pflegen
25 m Heckenpflanzung/Pflege
250 qm Oberbodenandeckung einschl. Rasenansaat
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags,
wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage /
Zweck des Auftrags /
h) Aufteilung in Lose [x] nein
i) Ausführungsfristen
(x) Beginn der Ausführung: 20.07.2015
(x) Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
31.08.2015
j) Nebenangebote
(x) nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabestelle, siehe a)
Unterlagen sind bis spätestens zum 08.06.2015 abzufordern.
l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform
Höhe der Kosten 35,00 €
Zahlungsweise Banküberweisung
Empfänger: Stadt Neustrelitz
Kontonummer 39 00 16 16
BLZ, Geldinstitut 150 517 32; bei der
Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
Verwendungszweck PK-5893; Vergabe AHT-06/05-2015-B
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die
Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.
IBAN DE75 150 517 320 039 00 1616
BIC-Code NOLADE21MST
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn
- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,
- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief
oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei
der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Vergabestelle, siehe a)
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
deutsch
q) Angebotseröffnung am 15/6/15 um 10:00 Uhr
Ort
Stadt Neustrelitz, Zentrale Vergabestelle
Strelitzer Straße 1, Beratungsraum 222 (Raum Rovaniemi)
17235 Neustrelitz
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie
enthalten sind nach VOB/B
Strelitzer Echo
t) Rechtsform der/Anforderung an
Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend
mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweise zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
„Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung
zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich bei der
Zentralen Vergabestelle der Stadt Neustrelitz
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde
folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
der Krankenkasse sowie die Freistellungsbescheinigung des
Finanzamtes für Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48b EStG)
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 15.07.2015
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als Aufsichtsbehörde Platanenstr. 43, 17033 Neubrandenburg
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name BIG Städtebau GmbH
Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt
Neustrelitz
Straße Woldegker Straße 4
PLZ, Ort 17033 Neubrandenburg
Telefon 0395 4553829 Fax 0395 4553840
E-Mail [email protected]
Internet www.big-staedtebau.de
b) Vergabe-
Öffentliche Ausschreibung, VOL/A
verfahren Vergabe-
AHT-27/05-2015-L
nummer
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und
Entschlüsselung der Unterlagen
[x] kein elektronisches Vergabeverfahren
d) Ort der Leistungserbringung
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in LOSE
- kurze Beschreibung des Vorhabens
Beschaffung von technischen Geräten fürs Raumklima
- Hydro-Thermograph, Luftent- und -befeuchter
e) Aufteilung in Lose [x] nein
f) Nebenangebote
[x] zugelassen
[x] nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
g) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung: 20.07.2015
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 18.08.2015
weitere Fristen: KEINE
h) Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabestelle, siehe a) ab 26.05.2015 bis spätestens 15.06.2015
i) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist
22.07.2015
j) geforderte Sicherheiten
siehe Vergabe-/Verdingungsunterlagen
k) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
13
14
Strelitzer Echo
und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen
sie enthalten sind
KEINE
l) Nachweise zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste der PQ-Nord-Servicestelle
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
„Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste der PQ-Nord-Servicestelle
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung
zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich:
- bei der Vergabestelle, siehe a)
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde
folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOL/A zu machen:
- Abfrage erfolgt in den Vergabeunterlagen
m) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform
Höhe der Kosten 15,00 €
Zahlungsweise per Banküberweisung
Empfänger: Stadt Neustrelitz
Kontonummer 39001616
BLZ, Geldinstitut 150 517 32;
Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
Verwendungszweck PK 5893 - Vergabe AHT-27/05-2015-L
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die
Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.
IBAN DE75 150 517 3200 3900 1616
BIC-Code NOLADE21MST
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn
- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,
- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief
oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei
der in Abschnitt j) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
n) Angaben der Zuschlagskriterien
- benannt in den Vergabeunterlagen
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Vergabestelle, siehe a)
p) Angebotseröffnung am 22.06.2015 um 10:00 Uhr
Ort: Stadt Neustrelitz, Zentrale Vergabestelle - Strelitzer
Straße 1, Raum 2.21
- Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: KEINE
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
deutsch
r) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
- gesamtschuldnerische haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
a) b) c) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name Stadt Neustrelitz, Zentrale Vergabestelle
Straße Strelitzer Straße 1
PLZ, Ort 17235 Neustrelitz
Telefon 03981 253250 Fax 03981 214938
E-Mail [email protected]
Internet www.neustrelitz.de
Vergabe-
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
verfahren
Vergabe-
AHT-07/05-2015-B
nummer
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und
Entschlüsselung der Unterlagen
[x] kein elektronisches Vergabeverfahren
23. Mai 2015/10
d) Art des Auftrags
(x) Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
Mühlenstraße, 17235 Neustrelitz
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Mischwasserkanal und Straßenbau
Fahrbahn
720 qm bit. Befestigung aufnehmen
200 m Borde aufnehmen
200 cbm Bodenaushub
160 cbm Schottertragschicht
665 qm 10 cm Asphalttragschicht
665 qm 4 cm Asphaltdeckschicht
280 m Naturbordstein setzen
220 m 2-zeilige Entwässerungsrinne aus Naturstein
120 m Kabelgraben/Kabelumverlegung
120 qm Natursteingroßpflaster
10 St. Straßenablauf
40 m Anschlussleitung DN 160 PP
Gehwege
490 qm Befestigung aufnehmen
165 m Borde aufnehmen
135 cbm Bodenaushub
10 cbm Schottertragschicht
70 cbm Frostschutzschicht
270 qm Gehwegplatten
115 qm Natursteinmosaikpflaster
100 m Naturbordstein setzen
32 m Winkelstützwand
160 m Kabelgraben/Kabelverlegung
3 St. Beleuchtungsmast
Kanalbau
65 m Rohrleitung DN 250 ausbauen T bis 3,50
55 m Rohrleitung DN 250 verdämmen
3 St. Schacht abbrechen T bis 3,50 m
95 m Rohrgraben mit Rohrleitung DN 400 Stzg.
T bis 3,50 m
20 m Rohrgraben mit Rohrleitung DN 400 PP T bis 3,50 m
115 m Kanalreinigung
3 St. Einsteigeschächte T bis 3,50 m
55 m Schmutzwasserhausanschlussleitungen
DN 150 Stzg.
7 St. Schmutzwasserhausanschlussschacht
10 m Regenwasserhausanschlussleitungen DN 160 PP
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags,
wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage /
Zweck des Auftrags /
h) Aufteilung in Lose [x] nein
i) Ausführungsfristen
(x) Beginn der Ausführung: 20.07.2015
(x) Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
30.10.2015
j) Nebenangebote
(x) nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabestelle, siehe a)
Unterlagen sind bis spätestens zum 09.06.2015 abzufordern.
l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform
Höhe der Kosten 45,00 €
Zahlungsweise Banküberweisung
Empfänger: Stadt Neustrelitz
Kontonummer 39 00 16 16
BLZ, Geldinstitut 150 517 32; bei der
Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
Verwendungszweck PK-5893; Vergabe AHT-07/05-2015-B
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die
Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.
IBAN DE75 150 517 3200 3900 1616
BIC-Code NOLADE21MST
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn
- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,
- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief
oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei
der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Vergabestelle, siehe a)
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
deutsch
23. Mai 2015/10
Strelitzer Echo
q) Angebotseröffnung am 16/6/15 um 10:00 Uhr
Ort
Stadt Neustrelitz, Zentrale Vergabestelle
Strelitzer Straße 1, Beratungsraum 222 (Raum Rovaniemi)
17235 Neustrelitz
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie
enthalten sind nach VOB/B
t) Rechtsform der/Anforderung an
Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend
mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweise zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
„Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
15
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung
zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich
bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Neustrelitz
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde
folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
der Krankenkasse sowie die Freistellungsbescheinigung des
Finanzamtes für Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48b EStG)
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 16.07.2015
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als Aufsichtsbehörde Platanenstr. 43, 17033 Neubrandenburg
Bekanntmachungen des Amtes Neustrelitz-Land
Amt Neustrelitz-Land
Gemeinde Carpin
Gemeinde Klein Vielen
Jahresabschluss
der Gemeinde Carpin
zum 31.12.2011
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Neustrelitz-Land und die durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestellten Rechnungsprüfer
haben den Jahresabschluss der Gemeinde Carpin
zum 31.12.2011 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.
Die Rechnungsprüfungsprüfer haben das Ergebnis
in ihrem Prüfbericht und ihrem anschließenden
Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am
24.02.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das
Haushaltsjahr 2011 zu empfehlen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carpin
hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 dem Bürgermeister Entlastung erteilt.
Jahresabschluss
der Gemeinde Klein Vielen
zum 31.12.2011
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Neustrelitz-Land und die durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestellten Rechnungsprüfer
haben den Jahresabschluss der Gemeinde Klein
Vielen zum 31.12.2011 gemäß § 3a KPG M-V
geprüft.
Die Rechnungsprüfungsprüfer haben das Ergebnis
in ihrem Prüfbericht und ihrem anschließenden
Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am
24.02.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das
Haushaltsjahr 2011 zu empfehlen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein
Vielen hat in ihrer Sitzung am 27.04.2015 dem
Bürgermeister Entlastung erteilt.
Lange-Marquart,
Kämmerin
Amt Neustrelitz-Land
Gemeinde Carpin
Die Gemeindevertretung Carpin hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 den geprüften Jahresabschluss 2011 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2011 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 08.06.2015 bis 19.06.2015
während der Öffnungszeiten im Amt NeustrelitzLand, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der
Kämmerei im Zimmer 37 aus und kann eingesehen
werden.
Lange-Marquart,
Kämmerin
Amt Neustrelitz-Land
Amt Neustrelitz-Land
Gemeinde Möllenbeck
Jahresabschluss
der Gemeinde Möllenbeck
zum 31.12.2011
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Neustrelitz-Land und die durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestellten Rechnungsprüfer
haben den Jahresabschluss der Gemeinde Möllenbeck zum 31.12.2011 gemäß § 3a KPG M-V
geprüft.
Die Rechnungsprüfungsprüfer haben das Ergebnis
in ihrem Prüfbericht und ihrem anschließenden
Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am
24.02.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das
Haushaltsjahr 2011 zu empfehlen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Möllenbeck hat in ihrer Sitzung am 07.05.2015 dem
Bürgermeister Entlastung erteilt.
Lange-Marquart,
Kämmerin
Lange-Marquart,
Kämmerin
Amt Neustrelitz-Land
Gemeinde Klein Vielen
Amt Neustrelitz-Land
Gemeinde Möllenbeck
Die Gemeindevertretung Klein Vielen hat in ihrer
Sitzung am 27.04.2015 den geprüften Jahresabschluss 2011 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2011 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 08.06.2015 bis 19.06.2015
während der Öffnungszeiten im Amt NeustrelitzLand, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der
Kämmerei im Zimmer 37 aus und kann eingesehen
werden.
Die Gemeindevertretung Möllenbeck hat in ihrer
Sitzung am 07.05.2015 den geprüften Jahresabschluss 2011 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2011 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 06.06.2015 bis 19.06.2015
während der Öffnungszeiten im Amt NeustrelitzLand, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der
Kämmerei im Zimmer 37 aus und kann eingesehen
werden.
Lange-Marquart,
Kämmerin
Lange-Marquart,
Kämmerin
16
Strelitzer Echo
Amt Neustrelitz-Land
Gemeinde Wokuhl-Dabelow
GEMEINDE WOKUHL-DABELOW • LANDKREIS
MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE •
Jahresabschluss der
Gemeinde Wokuhl-Dabelow
zum 31.12.2011
§2
Ortsteile
Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Carolinenhof, Comthurey, Dabelow, Grammertin, Herzwolde, Neubrück, Wokuhl und Wutschendorf.
Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Neustrelitz-Land und die durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestellten Rechnungsprüfer
haben den Jahresabschluss der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31.12.2011 gemäß § 3a KPG
M-V geprüft.
Die Rechnungsprüfungsprüfer haben das Ergebnis in ihrem Prüfbericht und ihrem anschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am
24.02.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das
Haushaltsjahr 2011 zu empfehlen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde WokuhlDabelow hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 dem
Bürgermeister Entlastung erteilt.
Lange-Marquart,
Kämmerin
Amt Neustrelitz-Land
Gemeinde Wokuhl-Dabelow
Die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow hat
in ihrer Sitzung am 23.04.2015 den geprüften
Jahresabschluss 2011 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2011 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 08.06.2015 bis 19.06.2015
während der Öffnungszeiten im Amt NeustrelitzLand, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der
Kämmerei im Zimmer 37 aus und kann eingesehen werden.
Lange-Marquart,
Kämmerin
Hauptsatzung der
Gemeinde Wokuhl-Dabelow
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV
M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung WokuhlDabelow vom 23.04.2015 und nach Anzeige
bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende
Hauptsatzung erlassen:
§1
Name/Wappen/Dienstsiegel
(1) Die Gemeinde Wokuhl-Dabelow führt kein
eigenes Wappen.
(2) Die Gemeinde Wokuhl-Dabelow führt ein
Dienstsiegel. Das Dienstsiegel zeigt das Wappenbild des Landesteiles Mecklenburg, einen
hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell
und Krone und trägt die Umschrift:
§3
Rechte der Einwohner
(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
beruft durch öffentliche Bekanntmachung bei
vorhandenem Bedarf eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ein.
Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt
auf Ortsteile durchgefühlt werden.
(2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung
behandelt werden müssen, sollen dieser in einer
angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. Anfragen von Gemeindevertretern sollen
spätestens 5 Arbeitstage vorher beim Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen
während der Gemeindevertretersitzung sollen,
sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet
werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen
schriftlich beantwortet werden.
(3) Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten
die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn
des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Bürgermeisterin oder den
Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder
Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht
auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden
Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für
die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten
vorzusehen.
(4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung
der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.
§4
Gemeindevertretung
(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich.
(2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen:
1. einzelne Personalangelegenheiten außer
Wahlen und Abberufungen,
2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner,
3. Grundstücksgeschäfte,
4. Vergabe von Aufträgen.
Sollten keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen
Einzelner betroffen sein, sind auch die Angelegenheiten der Ziffern 1 - 4 in öffentlicher Sitzung
zu behandeln.
§5
Ausschüsse
(1) Dem Haupt- und Finanzausschuss gehören
neben der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister fünf weitere Mitglieder an.
23. Mai 2015/10
(2) Folgende Ausschüsse werden gebildet:
Bezeichnung: Aufgabenbereich:
1. Haupt- und - alle Aufgaben, die
Finanz- nicht ausschließlich
ausschuss
entsprechend § 22
Kommunalverfassung
M-V der Gemeinde
vertretung
vorbehalten sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet
über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen
im Werte von 100 bis 1.000 Euro.
(3) Die Bildung weiterer zeitweiliger Ausschüsse
ist möglich.
(4) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land übertragen.
(5) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.
§6
Bürgermeisterin oder Bürgermeister/
Stellvertreterin oder Stellvertreter
(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden
Wertgrenzen:
1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen
von 600,00 E gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 300,00 E pro
Monat;
2. die Zustimmung
a) bei überplanmäßigen Ausgaben, wenn
die Planansätze
bis zu 2.500,00 €
nicht mehr als um 200,00 €
über
2.500,00 €
nicht mehr als um 500,00 €
überschritten werden;
b) bei außerplanmäßigen Ausgaben, wenn
sie den Betrag von 500,00 € nicht überschreiten;
3. bei Veräußerungen oder Belastung von
Grundstücken von 500,00 €, bei Hingabe von
Darlehen die innerhalb eines Haushaltsjahres
zurückgezahlt werden von 2.500,00 € sowie
bei Aufnahme von Krediten im Rahmen des
Haushaltsplanes von 10.000,00 €.
4. bei Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen, die Bestellung sonstiger Sicherheiten für Dritte sowie
wirtschaftlich gleich zu achtende Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 3.000,00 €;
5. bei Abschluss von städtebaulichen Verträgen,
insbesondere Erschließungsverträgen und
Durcheahninswerträgen zu Vorhaben- und
Erschließungsplänen, bis zu einem Wert von
5.000,00 €.
6. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
entscheidet über die Vergabe von Aufträgen
nach der VOL bis zum Wert von 500,00 € und
nach der VOB bis zum Wert von 3.000,00 €.
(2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die
Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten.
(3) Verpflichtungserklärungen der Gemeinde bis
zu einer Wertgrenze von 1.000,00 € bzw. von
300,00 € bei wiederkehrenden Verpflichtungen
können von der Bürgermeisterin oder vom Bürgermeister allein bzw. durch eine oder einen
von ihr oder ihm beauftragten Bediensteten des
Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt wer-
23. Mai 2015/10
den. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht
liegt diese Wertgrenze bei 1.000,00 €.
(4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
entscheidet über die Annahme oder Vermittlung
von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen unter 100 €.
(5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
entscheidet weiterhin über die Abnahme von Einzelbäumen in den Ortslagen auf gemeindlichen
Grundstücken, die nicht dem Geltungsbereich der
Gehölzschutzsatzung der Gemeinde oder anderen
gesetzlichen Regelungen unterliegen.
(6) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
ist auch zuständig, wenn das Vorkaufsrecht der
Gemeinde (§§ 24 ff. BauGB) nicht ausgeübt werden soll. Sofern von dem Vorkaufsrecht Gebrauch
gemacht wird, obliegt die Entscheidung der Gemeindevertretung.
§7
Entschädigungen
(1) Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin
erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung
von 700,00 €. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weiter gezahlt. Danach
erhält die stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung.
(2) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für Sitzungen der Gemeindevertretungen sowie
ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 40,00 €.
Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner
für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses,
in dem sie gewählt worden sind. Ausschussvorsitzende erhalten für jede von ihnen geleitete
Ausschusssitzung 60,00 €.
(3) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt
werden.
(4) Die Anzahl der Sitzungen für die Sitzungsgeld
gezahlt wird, ist auf maximal 4 Sitzungen im
Monat beschränkt.
§8
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes, dem „Strelitzer Echo“. Das
Bekanntmachungsblatt erscheint 14-tägig und
ist einzeln bzw. im Abonnement zu beziehen und
wird in die Haushalte geliefert. Das Abonnement
bzw. die Einzellieferung ist über die Stadtverwaltung Neustrelitz, Markt 01, 17235 Neustrelitz,
möglich. Die Bekanntmachung gilt am Tag nach
der Herausgabe als bewirkt.
(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung
von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form
des Absatzes (1) hinzuweisen. Die vorgenannten
Pläne und Verzeichnisse liegen zur Einsichtnahme im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05,
17235 Neustrelitz, während der Dienststunden
aus. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat,
soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt
ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem
ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und
Dienstsiegel zu vermerken.
(3) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der
Form der Absätze 1 bis 2 infolge höherer Gewalt
oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht
möglich, so ist diese durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in Wokuhl an der Bushaltestelle im Oberdorf, zu veröffentlichen.
Die Aushangsfrist beträgt 14 Tage.
Strelitzer Echo
17
(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen
der Gemeindevertretung sowie vereinfachte Bekanntmachungen werden durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel in Wokuhl an der Bushaltestelle im Oberdorf, öffentlich bekanntgemacht.
§9
Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt mit Wirkung vom
01. Januar 2015 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Hauptsatzung treten
die Hauptsatzung vom 22.10.2010 sowie die 1.
Änderung zur Hauptsatzung vom 29.11.2011
außer Kraft.
Hinweis
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde,
können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht
für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften.
Wokuhl-Dabelow, den 12.05.2015
Schöler,
Bürgermeister
Satzung des Amtes
Neustrelitz-Land
über die Erhebung
von Verwaltungskosten
im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung)
Entsprechend der §§ 5 und 129 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli
2011 (GVOBI. M-V S. 777) sowie § 2 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 12. April 2005 GVOBI. M-V
2005 S. 146) hat der Amtsausschuss NeustrelitzLand in seiner Sitzung am 05.05.2015 folgende
Verwaltungskostensatzung beschlossen:
§1
Allgemeines
(1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten - im nachfolgenden Verwaltungstätigkeiten - im eigenen Wirkungskreis
werden nach dieser Satzung Gebühren und
Auslagen - im nachfolgenden Kosten - erhoben, wenn der Beteiligte die besondere Leistung
beantragt hat oder wenn sie ihn unmittelbar
begünstigt. Verwaltungstätigkeiten sind auch
Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe.
(2) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf
Vornahme einer kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt oder nach
Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird.
(3) Die Erhebung von Kosten aufgrund anderer
Rechtsvorschriften bleibt unberührt.
§2
Kostentarif
Die Höhe der Kosten bemisst sich unbeschadet
des § 6 nach dem Kostentarif, der Bestandteil
dieser Satzung ist.
§3
Gebühren
(1) Ist für den Ansatz von Gebühren durch den
Kostentarif (siehe Anlage) ein Rahmen (Mindestoder Höchstsatz) bestimmt, so sind bei Festsetzung der Gebühr das Maß des Verwaltungsaufwandes sowie der Wert des Gegenstandes zur
Zeit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit
zu berücksichtigen.
(2) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander vorgenommen,
so ist für jede Verwaltungstätigkeit eine Gebühr
zu erheben.
(3) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit
- ganz oder teilweise abgelehnt,
- zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist,
so sind 10 bis 75 v. H. der Gebühren zu erheben, die bei ihrer Vornahme zu erheben wäre.
(4) Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so ist keine Gebühr zu erheben. Dasselbe
gilt bei Zurücknahme des Antrags, wenn mit der
sachlichen Bearbeitung noch nicht begonnen
wurde.
(5) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung erhobene
Gebühr angerechnet.
§4
Rechtsbehelfsgebühren
(1) Soweit ein Rechtsbehelf erfolglos bleibt, darf
eine Gebühr erhoben werden, wenn der Verwaltungsakt, gegen den der Widerspruch erhoben
wird, gebührenpflichtig ist. Die Gebühr beträgt
höchstens die Hälfte der für den angefochtenen
Verwaltungsakt festzusetzenden Gebühr.
(2) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben, so ermäßigt sich die aus Absatz 1 ergebene
Gebühr im Verhältnis der Abweisung. Im Falle
der teilweisen bzw. vollständigen Rücknahme
des Rechtsbehelfs gilt § 3 Abs. 3 Satzung entsprechend.
§5
Gebührenbefreiung
(1) Gebühren werden nicht erhoben für
- mündliche Auskünfte;
- Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden
Angelegenheiten:
a) Arbeits- und Dienstleistungssachen,
b) Besuch von Schulen,
c) Zahlung von Ruhegeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen
und privaten Kassen,
d) Nachweise der Bedürftigkeit;
- Verwaltungstätigkeiten, die die Stundung,
Niederschlagung oder den Erlass von Verwaltungskosten betreffen,
- für die Vergabe öffentlicher Aufträge,
18
- Verwaltungstätigkeiten, zu denen
a) in Ausübung öffentlicher Gewalt eine
andere Behörde im Lande, eine Behörde
des Bundes oder die Behörde eines anderen Landes Anlass gegeben hat, es sei
denn, dass die Gebühr einem Dritten zur
Last zu legen ist,
b) Kirchen und andere Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften des
öffentlichen Rechts einschließlich ihrer öffentlich-rechtlichen Verbände,
Anstalten und Stiftungen, es sei denn,
dass die Gebühr einem Dritten zur Last
zu legen ist.
(2) Von der Erhebung einer Gebühr kann außer
den in Absatz 1 genannten Fällen ganz oder
teilweise abgesehen werden, wenn daran ein
öffentliches Interesse besteht.
§6
Auslagen
(1) Werden bei der Vorbereitung oder bei der
Vornahme einer Verwaltungstätigkeit besondere
Auslagen notwendig, so hat der Kostenschuldner
sie ohne Rücksicht darauf, ob eine Gebühr zu
entrichten ist, zu erstatten.
Dies gilt nicht für besondere Auslagen bei der
Bearbeitung eines Rechtsbehelfs, soweit diesem
stattgegeben wird.
Maßgebend hierfür ist das Verwaltungskostengesetz.
(2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben:
- Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen sowie für die Ladung von Zeugen und
Sachverständigen. Wird durch Bedienstete
der Behörde zugestellt, so werden die für die
Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde entstehenden Postgebühren erhoben.
- Kosten öffentlicher Bekanntmachungen;
- Zeugen- und Sachverständigengebühren;
- bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten;
- Beträge, die anderen Behörden oder anderen
Personen für ihre Tätigkeit zu zahlen sind;
- Kosten der Beförderung oder Verwahrung
von Sachen;
- Fotokopien, und Vervielfältigung nach den
im Kostentarif vorgesehenen Sätzen.
(3) Beim Verkehr mit den Behörden des Landes
und den Gebietskörperschaften im Lande werden,
soweit Gerechtigkeit verbürgt ist, Auslagen nur
erhoben, wenn sie im Einzelfall den Betrag von
10 Euro überschreiten.
§7
Kostenpflichtiger
(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, wer:
a) die Amtshandlung veranlasst hat, oder zu
dessen Gunsten sie vorgenommen wird;
b) die Kosten durch eine vor der zuständigen
Behörde abgegebene oder ihr mitgeteilte
Erklärung übernommen hat;
c) für die Kostenschuld kraft Gesetzes haftet.
(2) Kostenpflichtiger nach § 4 ist derjenige, der
den Rechtsbehelf eingelegt hat.
(3) Mehrere Kostenpflichtige sind Gesamtschuldner.
§8
Entstehung der Kostenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei der
Strelitzer Echo
23. Mai 2015/10
zuständigen Behörde, im Übrigen mit Beendigung
der gebührenpflichtigen Amtshandlung.
(2) Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen
entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden
Betrages.
§9
Fälligkeit der Kostenschuld
(1) Die Kosten werden von Amts wegen festgesetzt.
(2) Eine Verwaltungstätigkeit kann von der vorherigen Zahlung der Kosten oder von der Zahlung
oder Sicherstellung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden. Soweit
der Vorschuss die endgültige Kostenschuld übersteigt, ist er zu erstatten.
§ 10
Inkrafttreten
(1) Diese Verwaltungskostensatzung tritt am Tag
nach der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Verwaltungskostensatzung vom 01.012002 außer
Kraft.
ANLAGE
KOSTENTARIF
zur Verwaltungskostensatzung (§ 2) des Amtes
Neustrelitz-Land vom 05.05.2015
Gebühren und Pauschalbeträge für Auslagen
Gegenstand Euro
I. Abschriften, Durchschriften und andere
Vervielfältigungen
Abschriften je angefangene Seite
im Format DIN A 5 3,00
im Format DIN A4 6,00
Bei Schriftstücken in fremder
Sprache oder in größeren Formaten
als DIN A 4, oder wenn höhere
Sachaufwendungen entstehen,
kann der Pauschalsatz nach dem
Maß des Verwaltungsaufwandes
je Seite erhöht werden bis auf 10,00
Für Schriftstücke in tabellarischer
Form, Verzeichnisse, Listen,
Rechnungen, Zeichnungen, wird
eine Gebühr nach dem Zeitaufwand
erhoben, der bei durchschnittlicher
Arbeitsleistung zur Herstellung
benötigt wird. Die Gebühr beträgt
je angefangene halbe Stunde 18,00
Kopien in einer Auflage
1. bis zu 10 Stück 2. bis zu 50 Stück 3. ab 50 Stück 3,00
6,00
10,00
II. Amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen und Ausweise
Beglaubigungen von Unterschriften
1,50
Beglaubigung von Abschriften
je Seite
der Erstausfertigung 2,50
der Durchschrift 1,00
Beglaubigung von Vervielfältigungen,
die mit Büro-Druckgeräten
hergestellt werden je Seite des
ersten Abdrucks zusätzlich für jeden weiteren
Abdruck je Seite Beglaubigung von Urkunden und
Bescheinigung für den Gebrauch
im Ausland
je angefangene 1/4 Stunde Ausstellung von Zeugnissen,
Bescheinigungen und Ausweisen
je angefangene 1/4 Stunde III. Sonstige Verwaltungstätigkeiten
Akteneinsicht
Die Einsicht in Akten, Karteien,
Register und dgl., soweit
sie nicht zur Einsichtnahme
öffentlich ausgelegt sind,
für jeden Fall Schriftliche Auskünfte für
wirtschaftliche Dispositionen und
Prognosen an interessierte
Gesellschaften o. ä.
Grundgebühren
je angefangene 1/2 Std. zuzüglich je angefangene Seite Abgabe von Druckstücken
(Satzungen, Gebührensatzungen,
Pläne, Tarifen, Straßen- und
Stimmbezirksverzeichnissen
und dgl.)
je angefangene 5 min Verwaltungstätigkeiten, die nach
Art und Umfang in der
Gebührensatzung nicht näher
bestimmt werden können und
die mit besonderer Mühewaltung
verbunden sind (z. B. IEG)
je angefangene halbe Stunde Zweitausfertigungen von Steuernund sonstigen Quittungen
je angefangene 5 min Bescheinigung über öffentliche
Abgaben früherer Jahre für
jedes Jahr
je angefangene 10 min Feststellungen aus Konten und Akten
je angefangene 1/2 Std. Ersatz Hundesteuermarke bei
Antrag des Hundehalters Beglaubigung von Urkunden,
Zeugnissen, Abschriften u. ä.
zzgl. der Gebühr für
Vervielfältigungen
je angefangene 10 min Schriftliche Auskünfte und
Bescheinigungen aus amtlichen
Unterlagen
je angefangene 1/4 Std.
Schriftliche Aufnahme eines
Antrages oder Erklärung, die von
Privatpersonen zu deren Nutzung
gewünscht wird (ausgenommen
die Niederschrift über die Erhebung
von Rechtsbehelfen)
je angefangene 1/4 Std. Einsichtnahme in Akten und
sonstige Informationsträger
bei umfangreichem Verwaltungsaufwand
je angefangene 1/4 Std. 1,00
0,50
9,00
9,00
6,00
18,00
6,00
3,00
18,00
3,00
6,00
18,00
5,00
6,00
9,00
9,00
9,00
23. Mai 2015/10
Versand und Aufbereitung von
Akten an Verfahrensbeteiligte und
Rechtsanwälte
je angefangene 1/4 Std. 9,00
Verwaltungstätigkeiten, die nach
Art und Umfang nicht näher
bestimmt werden können und die
mit besonderer Müheverwaltung
verbunden sind. (Auskünfte nach
Informationsfreiheitsgesetz,
familiengeschichtliche Auskünfte u. ä.)
je angefangene 1/2 Std. 18,00
Sondernutzung - Plakatierung an
Ortsdurchfahrten und
Gemeindestraßen pro Ortslage
je angefangene 1/4 Std. 9,00
Wohngeldberechtigungsschein 5,00
Portokosten nach dem
gültigen Tarif
Auskünfte aus Grundstücksund Gebäudeakten
je angefangene 1/4 Std. 9,00
Bearbeitungsgebühr für
Kaufverträge 120,00
Rangrücktrittserklärungen/
Verzicht Vorkaufsrecht
Erhebung eines Pauschalbetrages bei Grundstücken
- 1 Grundstück
je angefangene 3/4 Std. 27,00
- je weiteres Grundstück
zusätzlich 3,00
Erteilung von Vorrangseinräumung,
Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen
und sonstige Erklärungen für
das Grundbuch 20,00
Antrag auf Baumfällung bzw.
-pflege 54,00
Kontrolle der Ersatzbepflanzung 27,00
Antrag auf Errichten einer
Grundstückszufahrt 54,00
Vergabe Hausnummern 20,00
Genehmigungsfreistellung
nach § 62 LBauO M-V 27,00
schriftliche Auskunft zum
Grundstück oder planungsrechtliche
je angefangene 1/4 Std. 9,00
Soweit Tatbestände in dieser Gebührentabelle
nicht besonders aufgeführt sind, ist die Gebühr
nach dem Zeitaufwand zu erheben. Sie wird für
jede angefangene halbe Stunde berechnet. Für
den Aufwand gilt der gültige Gebührenerlass M-V
Kostentarif Verwaltungskostensatzung
Hinweis:
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde,
können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser
öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung
von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Strelitzer Echo
19
Satzung über die Hausnummerierung in der
Gemeinde Godendorf (Hausnummernsatzung)
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011
(GVOBI. M-V S. 777) und des § 51 Straßen- und
Wegegesetz vom 13.01.1993 (GVOBI. M-V S. 42),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
20. Mai 2011 (GVOB1. M-V S. 323), beschließt die
Gemeindevertretung Godendorf in ihrer Sitzung
am 11.05.2015 folgende Satzung:
§1
Pflichten des
Grundstückseigentümers
(1) Der jeweilige Grundstückseigentümer ist zur
Beschaffung, Anbringung und Instandhaltung
der Hausnummernschilder und Hinweisschilder
auf seine Kosten verpflichtet. Ist ein Erbbaurecht
oder ein gleichartiges dingliches Recht gestellt,
so trifft die Verpflichtung an seiner Stelle den
Erbbauberechtigten.
(2) Im Falle der Festsetzung einer geänderten
Hausnummer gilt Abs. 1 entsprechend.
(3) Die Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 sind
bei Neubauten ab Festsetzung der Hausnummer
bzw. mit dem Bezug und der Inbetriebnahme des
Gebäudes zu erfüllen, spätestens aber innerhalb
der 6 folgenden Wochen.
§2
Grund der Nummerierung
Die Hausnummerierung zur Kennzeichnung der
Gebäude dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger,
den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst
sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für
den Einwohnermeldenachweis, die postalische
Zustellung etc.
§3
Art und Weise der Nummerierung und Festsetzung der Hausnummer
(1) Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte
Gebäude ist mit der von der Gemeinde Godendorf festgesetzten Hausnummer für jede Straße
bzw. Platz zu versehen. Die Hausnummer besteht
aus einer Nummer und erforderlichenfalls einem
kleinen Buchstaben als Zusatz.
(2) Für unbebaute Grundstücke wird eine Hausnummer nur festgesetzt, wenn eine Bebauung
möglich ist oder wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist.
(3) Umnummerierungen sind Nummerierungen
im Sinne dieser Satzung.
(4) Umnummerierungen können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zur Schaffung einer eindeutigen, durchgängigen Nummerierung vorgenommen werden.
(5) Hausnummern werden als Zahl oder bei Erforderlichkeit mit alphabetischen Zusatzbuchstaben
vergeben.
§4
Anbringung der Hausnummernschilder
(1) Das Hausnummernschild ist so anzubringen,
dass es von der Straße aus deutlich sichtbar ist.
(2) Befinden sich auf dem Grundstück mehrere
selbständige genutzte Gebäude, so sind die Hausnummernschilder an den Hauseingängen der ein-
zelnen Gebäude und außerdem am straßenwärts
gelegenen Eingang zum Grundstück anzubringen.
Falls es zu dem oder aus anderen Gründen zum
leichten Auffinden von Gebäuden erforderlich
ist, kann die Gemeinde Godendorf zusätzlich verlangen, dass an den von ihr festgesetzten Stellen
Hinweisschilder mit einer zusammengefassten
Angabe von Hausnummern angebracht werden.
(3) Straßennamensschilder, die an Gebäuden oder
in unmittelbarer Nähe der Gebäude angebracht
sind oder werden, können auch Hausnummern
nennen.
§5
Antragstellung und Pflichten
des Grundstückseigentümers und Nutzers
(1) Den Eigentümern stehen die Inhaber grundstücksgleicher Rechte (Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Wohnungserbbauberechtigte) gleich.
(2) Die Grundstückseigentümer haben im Zuge
des Bauantrages bzw. vor Nutzungsbeginn eines
Gebäudes im Sinne von § 2 Abs. 1 die Hausnummernvergebe beim Amt Neustrelitz-Land zu
beantragen.
(3) Für die Beschaffung, das Anbringen und die
Unterhaltung der Hausnummernschilder sind die
Grundstückseigentümer und Nutzer verantwortlich. Die damit verbundenen Kosten tragen die
Grundstückseigentümer und Nutzer.
(4) Im Falle der Festsetzung einer geänderten
Hausnummer gilt Abs. 3 entsprechend.
(5) Ist der Grundstückseigentümer für seine
Pflichterfüllung zum Anbringen seines Hausnummernschildes nicht erreichbar, so ist ein
Treuhänder an seiner statt zur Pflichterfüllung
heranzuziehen.
§6
Untersagung
Für den Fall, dass Hausnummern oder sonstige
Bezeichnungen im privaten oder geschäftlichen
Verkehr nicht ordnungsgemäß beantragt und
nicht amtlich erteilt wurden, kann das Amt
Neustrelitz-Land deren Verwendung durch Verwaltungsakt untersagen.
§7
Zwangsmittel
(1) Für den Fall, dass die Vorschriften nach §§ 3,
4 und 7 dieser Satzung nicht befolgt werden oder
gegen sie verstoßen wird, können Zwangsmittel
nach § 86 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 bis § 89 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes MecklenburgVorpommern in der jeweils gültigen Fassung angewendet werden.
(2) Das Zwangsgeld kann in einer Höhe von bis
100 € angedroht und festgesetzt werden. Dieses
Zwangsmittel kann wiederholt werden, bis das
ordnungsgemäße Hausnummernschild am Gebäude angebracht bzw. die nicht amtlich erteilte
Hausnummer entfernt worden ist.
(3) Die zu erzwingende Handlung kann nach vorheriger Androhung im Wege der Ersatzvornahme
auf Kosten des Pflichtigen durchgesetzt werden.
(4) Das Zwangsgeld und die Kosten der Ersatzvornahme werden im Verwaltungszwangsverfahren
eingezogen.
20
Strelitzer Echo
§8
Verwaltungsgebühr
Die Hausnunmernvergabe ist nach der jeweils
gültigen Verwaltungsgebührensatzung des
Amtes Neustrelitz-Land gebührenpflichtig.
§9
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
des Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit
einem dinglichen Nutzungsrecht nach Artikel 233
§ 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch belastet, so ist der Inhaber dieses
Rechtes anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum
sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentü-
23. Mai 2015/10
mer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil
beitragspflichtig.
Vor der Entscheidung über eine Baumaßnahme
sind die Beitragspflichtigen anzuhören. Die Meinung der Beitragspflichtigen ist bei der Entscheidung über die Durchführung, sowie die grundlegenden Festlegungen der Art und Weise der
Baumaßnahme angemessen zu berücksichtigen.
§3
Beitragsfähiger Aufwand und Vorteilsregelung
(1) Der Beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
Hinweis
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde,
können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht
für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften.
Godendorf, den 11.05.2015
Blaack,
Bürgermeister
Straßenausbaubeitragssatzung
Satzung der Gemeinde Blumenholz über die
Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von
Straßen, Wegen und Plätzen vom 06.05.2015
im Gemeindegebiet
(Straßenausbaubeitragssatzung)
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), und des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes
Mecklenburg-Vorpommern vom 12.04.2005
(GVOBI. M-V S. 146) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Blumenholz vom
06.05.2015 folgende Satzung erlassen:
§1
Allgemeines
Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die
Herstellung, den Aus- und Umbau, die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, auch wenn
sie nicht zum Anbau bestimmt sind, erhebt die
Gemeinde Blumenholz Beiträge von den Beitragspflichtigen des § 2, denen durch die Möglichkeit
der Inanspruchnahme dieser Einrichtung Vorteile
erwachsen. Zu den Einrichtungen gehören auch
Wohnwege, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen befahren
werden können, sowie Wirtschaftswege.
§2
Beitragspflichtige
Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer
(2)
Zum beitragsfähigen Aufwand
Anteile der Beitragspflichtigen am
gehören insbesondere die
beitragsfähigen Aufwand
Kosten für
Anlieger-
Innerorts-
Hauptverkehrs
straße
straße
straße
______________________________________________________________________________________
1.
Fahrbahn (einschl. Sicherheits
streifen, Rinnensteine
75 %
50 %
25 %
2.
Radwege (einschl. Sicherheits
streifen)
75 %
50 %
30 %
3.
Kombinierte Geh- und Radwege
(einschl. Sicherheitsstreifen
und Bordsteine)
75 %
65 %
40 %
4.
Gehwege (einschl. Sicherheits
streifen und Bordsteine)
75 %
65 %
55 %
5.
Unselbständige Park- und
Abstellfläche 75 %
55 %
40 %
6.
Unselbständige Grünanlagen,
Straßenbegleitgrün
75 %
60 %
50 %
7.
Beleuchtungseinrichtung
75 %
60 %
50 %
8.
Straßenentwässerung
75 %
55 %
40 %
9.
Bushaltebuchten
75 %
50 %
25 %
10. Verkehrsberuhigte Bereiche
und Mischflächen
75 %
60 %
0 %
11. Fußgängerzonen 60 %
12. Außenbereichsstraßen
Siehe § 3 Abs. 3
13. Unbefahrbare Wohnwege
75 %
Zum beitragsfähigen Aufwand gehören ferner
die Kosten für
- den Erwerb der erforderlichen Grundfläche
einschließlich der beitragsfähigen Maßnahmen zuzuordnenden Ausgleichs- und
Ersatzflächen (hierzu gehört auch der Wert
der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen
bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der
Bereitstellung),
- die Freilegung der Flächen,
- die Möblierung einschließlich Absperreinrichtungen, Pflanzenbehälter und Spielgeräte,
- die Böschung, Schutz- und Stützmauern,
- Bauleitungs- und Planungskosten eines beauftragten Ingenieurbüros
- den Anschluss an andere Einrichtungen
Sie werden der jeweiligen Teileinrichtung (Nr.
1 - 13) entsprechend zugeordnet.
(3) Straßen und Wege, die nicht zum Anbau bestimmt sind (Außenbereichsstraßen)
a) die überwiegend der Bewirtschaftung von
Feld- und Waldgrundstücken dienen und
keine Gemeindeverbindungsfunktion haben
(Wirtschaftswege), werden den Anliegerstraßen gleichgestellt,
b) die überwiegend der Verbindung von Ortsteilen und anderen Verkehrswegen innerhalb des
Gemeindegebietes dienen (§ 3 Nr. 3b zweite
und dritte Alternative StrWG M-V), werden
den Innerortsstraßen gleichgestellt,
c) die überwiegend dem nachbarlichen Verkehr
der Gemeinde dienen (§ 3 Nr. 3b StrWG M-V),
werden den Hauptverkehrsstraßen gleichgestellt.
(4) Die Anteile am beitragsfähigen Aufwand, die
nicht nach Abs. 2 umgelegt werden, werden als
Abgeltung des öffentlichen Interesses von der
Gemeinde getragen.
(5) Im Sinne des Absatzes 2 gelten als
1. Anliegerstraßen
Straßen, Wege und Plätze, die ausschließlich oder überwiegend der Erschließung der
angrenzenden oder durch private Zuwegung
verbundenen Grundstücke dienen,
2. Innerortsstraßen
Straßen, Wege und Plätze, die weder überwiegend der Erschließung von Grundstücken
noch überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen,
3. Hauptverkehrsstraßen
Straßen, Wege und Plätze (hauptsächlich
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), die neben der Erschließung von Grundstücken und
neben der Aufnahme von innerörtlichem Verkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen,
4. Verkehrsberuhigte Bereiche
Straßen, Wege und Plätze, die als Anliegerstraßen oder (in Ausnahmefällen) als Innerortsstraße nach der Straßenverkehrsordnung
entsprechend gekennzeichnet sind. Sie sind
als Mischfläche ausgestaltet und dürfen in
ihrer ganzen Breite von allen Verkehrsteilnehmern benutzt werden.
23. Mai 2015/10
(6) Die Gemeinde kann durch Satzung vor Entstehen der Beitragspflicht bestimmen, dass auch
nicht in Absatz 2 genannte Kosten zum beitragsfähigen Aufwand gehören.
(7) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörenden Rampen.
(8) Zuschüsse sind, soweit der Zuschussgeber
nichts anderes bestimmt hat, vorrangig zur Deckung des öffentlichen Anteils und nur, soweit
sie diese übersteigen, zur Deckung des übrigen
Aufwandes zu verwenden.
§4
Abrechnungsgebiet
(1) Das Abrechnungsgebiet bilden die Grundstücke, von denen aus wegen ihrer räumlichen
engen Beziehung zur ausgebauten Einrichtung
eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit
dieser Einrichtung eröffnet wird.
(2) Wird ein Abschnitt einer Anlage oder werden
zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasste
Anlagen abgerechnet, bilden der Abschnitt bzw.
die Abrechnungseinheit das Abrechnungsgebiet.
§5
Beitragsmaßstab
(1) Der nach § 3 ermittelte, auf die Beitragspflichtigen entfallender Anteil am beitragsfähigen
Aufwand wird nach der gewichteten Grundstücksfläche auf die das Abrechnungsgebiet (§
4) bildenden Grundstücke verteilt.
(2) Für die Ermittlung der Grundstücksflächen
gilt:
1. Soweit Grundstücke im Bereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) oder in einem
Gebiet, für das die Gemeinde beschlossen
hat, einen Bebauungsplan aufzustellen (§ 33
BauGB), liegen, wird die Fläche, auf die der
Bebauungsplan bzw. der Bebauungsplanentwurf die bauliche, gewerbliche, industrielle
oder vergleichbare Nutzungsfestsetzung bezieht, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0)
berücksichtigt. Für Teile der Grundstücksfläche, auf die der Bebauungsplan die baulichen,
gewerblichen, industriellen oder vergleichbaren Nutzungsfestsetzungen nicht bezieht
oder Grundstücke, die danach nicht baulich,
gewerblich, industriell oder in vergleichbarer
Weise nutzbar sind, gilt Vervielfältiger von
0,05.
2. Liegt ein Grundstück nicht im Geltungsbereich
eines Bebauungsplanes, aber im Innenbereich
(§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich einer
Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) wird die Grundstücksfläche,
die baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird oder genutzt werden
kann, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0
berücksichtigt.
3. Liegt ein Grundstück teilweise im Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Übrigen mit
seiner Restfläche im Außenbereich (§ 35
BauGB) wird eine Fläche bis zu einer Tiefe
von 50 m in vollem Umfang (Vervielfältiger
1,0) berücksichtigt. Ist das Grundstück über
die Tiefenbegrenzungslinie hinaus baulich,
gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt, wird die Fläche bis zum Ende dieser
Nutzung zu Grunde gelegt. Als Bebauung in
diesem Sinne gelten nicht untergeordnete
Baulichkeiten, die weniger als 30 qm Grund-
Strelitzer Echo
fläche haben. Bei unbebauten Grundstücken,
auf denen eine Hinterbebauung (2. Baureihe)
zulässig ist, wird die Fläche bis zu einer Tiefe
von 100 m zu Grunde gelegt. Für die vorstehenden Regelungen dient zur Abgrenzung
der baulichen, gewerblich, industriell oder
vergleichbar genutzten Grundstücksflächen
eine Linie in gleichmäßigem Abstand von der
Straße, dem Wege oder dem Platz.
Der Abstand wird:
a) bei Grundstücken, die an die Straße, den
Weg oder den Platz angrenzen, von Straßengrenze aus gemessen.
b) bei Grundstücken, die mit der Straße,
dem Weg oder dem Platz nur durch eine
Zuwegung verbunden sind, vom Ende
der Zuwegung an gemessen.
4. Für bebaute Grundstücke im Außenbereich
(§ 35 BauGB) wird als Grundstücksfläche für
den bebauten Teil die mit Gebäude überbaute
Fläche mit dem Vervielfältiger 5 berücksichtigt; höchstens wird die tatsächliche Grundstücksgröße berücksichtigt. Für unbebaute
gewerbliche oder industriell genutzte Grundstücke im Außenbereich wird die so genutzte
Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger
1,0 berücksichtigt. Der jeweils übrige Teil der
Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger
0,05 angesetzt.
5. An Stelle der Ziff. 1 bis 4 geregelten Vervielfältiger wird die Grundstücksfläche bei
nachfolgenden Funktionen in den Fällen der
Ziff. 1 auf Grund der zulässigen, in den Fällen
der Ziff. 2,3 und 4 auf Grund der tatsächlichen Nutzung nach nachstehender Tabelle
ermittelt:
a) Friedhöfe
0,3
b) Sportplätze
0,3
c) Kleingärten
0,5
d) Freibäder
0,5
e) Gartenbaubetriebe und
Baumschule ohne
Gewächshausfläche
0,5
f) Gartenbaubetriebe mit
Gewächshausflächen
0,7
(3) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen
Maßes der Nutzung wird die nach Absatz 2 Nr. 1
bis 4 ermittelte Fläche - ohne die mit dem Faktor
0,05 berücksichtigten Flächen - vervielfacht mit
a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss,
b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen,
c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen,
d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier und fünf
Vollgeschossen
e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs oder
mehr Vollgeschossen,
(4) Als Zahl der Vollgeschossen nach Absatz 3 gilt
1. soweit ein Bebauungsplan entsteht,
a) die darin festgesetzte höchstzulässige
Zahl der Vollgeschosse,
b) bei Grundstücken, für die die Zahl der
Vollgeschosse nicht festgesetzt, sondern
nur die Höhe der baulichen Anlagen angegeben ist die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen
auf- oder abgerundet,
c) bei Grundstücken, für die nur eine
Baumassenzahl festgesetzt ist, die
21
Baumassenzahl geteilt durch 3,5, auf
ganze Zahlen auf- oder abrundet,
d) bei Grundstücken, für die gewerbliche
oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von einem
Vollgeschoss,
e) bei Grundstücken, für die tatsächlich eine
höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden
ist, ist diese zu Grunde zu legen; dies
gilt entsprechend, wenn die zulässige
Baumassenzahl oder die höchstzulässige
Gebäudehöhe überschritten werden.
2. soweit keine Festsetzung besteht,
a) bei bebauten Grundstücken, die Zahl
der tatsächlichen vorhandenen Vollgeschosse,
b) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der in der näheren
Umgebung überwiegend vorhandenen
Vollgeschossen,
c) bei Grundstücken, die mit einer Kirche
bebaut sind, wird die Kirche als eingeschossiges Gebäude behandelt
d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen
oder Spielplätze errichtet werden dürfen,
die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene.
3. Ist eine Geschosszahl wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, werden bei gewerblich oder industriell nutzbaren
Grundstücken als Höhe eines zulässigen Geschosses im Sinne dieser Satzung 3,5 m und
eine bei allen in anderer Weise nutzbaren
Grundstücken 2,6 m zu Grunde gelegt.
(5) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen
Art der Nutzung wird die nach Absatz 3 ermittelte
Fläche vervielfacht mit
a) 1,5, wenn das Grundstück innerhalb eines
tatsächlichen bestehenden (§ 34 Abs. 2
BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Wohngebietes (§§ 3, 4 und 4a
Baunutzungsverordnung - BauNVO), Dorfgebietes (§ 5 BauNVO) oder Mischgebietes
(§ 6 BauNVO) der ohne entsprechende Gebietsfestsetzung innerhalb eines Bebauungsplangebietes überwiegend in einer der
gewerblichen Nutzung ähnlicher Weise (z.
B. Verwaltungs-, Schul-, Post-, Bahnhofsgebäude, Parkhaus, Praxen für Freie Berufe,
Museen) genutzt wird,
b) 2,0, wenn das Grundstück innerhalb eines
tatsächlich bestehenden (§ 34 Abs. 2 BauGB)
oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen
Gewerbegebietes (§ 8 BauGB), Industriegebietes (9 BauNVO), Kerngebietes (§ 7 BauNVO) oder sonstigen Sondergebieten (§ 11
BauNVO) liegt.
(6) Bei Grundstücken in Wohngebieten i. S. v. §§ 2
- 5 und 10 BauNVO sowie bei Wohngrundstücken
in Gebieten nach § 6 BauNVO (Mischgebiete),
die durch mehrere Straßen, Wege oder Plätze
erschlossen sind, wird der sich nach § 6 ergebende
Betrag nur zu zwei Dritteln erhoben.
§6
Kostenspaltung
Der Beitrag kann für die im § 3 Abs. 2 Nr. 1 - 8
genannten Teileinrichtungen selbständig erhoben werden (Kostenspaltung).
22
Strelitzer Echo
§7
Vorausleistung
Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen verlangt werden,
sobald mit der Durchführung der Maßnahme
begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit
der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen,
auch wenn der Vorausleistende nicht endgültig
beitragspflichtig ist.
§8
Ablösung des Beitrages
Vor Entstehen der Beitragspflicht kann die Ablösung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag
vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag richtet
sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach
Maßgabe dieser Satzung entstehenden Beitrages.
Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
Durch Zahlung des Ablösungsbetrages wird die
Beitragspflicht endgültig abgegolten.
§9
Entstehen der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss
der Baumaßnahme, sobald die Kosten feststehen
und der erforderliche Grunderwerb grundbuchrechtlich durchgeführt ist. Das ist frühestens
der Zeitpunkt des Einganges der letzten Unternehmerrechnung.
§ 10
Veranlagung, Fälligkeit
Der Beitrag bzw. die Vorausleistung wird durch
Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
§ 11
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015
in Kraft.
23. Mai 2015/10
Blumenholz, den 06.05.2015
Hinweis:
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde,
können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser
öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht
für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften.
Blumenholz, den 06.05.2015
Schock,
Bürgermeister
Veranstaltungskalender Neustrelitz
23. Mai bis 05. Juni 2015
weitere Tipps unter: www.neustrelitz.de
KIRCHEN
EV.-LUTH.-KIRCHENGEMEINDE STRELITZER
LAND
Gottesdienste:
Stadtkirche: So., 24.05., 10 Uhr, Konfirmationsgottesdienst mit Abendmahl u. 31.05., 10:30 Uhr,
Gospelgottesdienst mit der Gospel-Union unter
Ltg. Von Linda Psaute
Zierke Kirche: Sa., 23.05., 18 Uhr, Beichtgottesdienst vor der Konfirmation u. So., 31.05., 18 Uhr,
Taizégebet
Seniorenheime: Tiergartenstraße: Gottesdienst,
So., 31.05., 16 Uhr; Lessingstraße: Di., 26.05., 10
Uhr; Useriner Straße: Mi., 27.05., 16 Uhr; Luisendomizil: Fr., 29.05., 15:30 Uhr; Seniorenwohnanlage Lichterfeld: Mi., 03.06., 9:30 Uhr
Treffpunkte: Singakademie, montags, 19 Uhr,
Borwinheim; Seniorenchor, montags, 15:30 Uhr
im Andachtsraum des Alten- u. Pflegeheims „Kurt
Winkelmann“; Frauen-, Alten- und Bibelstundenkreis, dienstags, 14:30 Uhr, Betreutes Wohnen,
Strelitzer Straße; Gospelchor, Mi., 03.06., 19 Uhr
STRELITZ-ALT
Gemeinderaum: Gottesdienst, So., 31.05., 9 Uhr;
Treffpunkte: Bläserchor Alt-Strelitz, dienstags,
19:30 Uhr; Kirchenchor Alt-Strelitz, donnerstags,
19:30 Uhr
EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHE GEMEINDE,
Tel. 238840
Gottesdienste: sonntags, 10 Uhr
EV.-LUTH.-KIRCHENGEMEINDE NEUSTRELITZKIEFERNHEIDE
Gemeindehaus: Familiengottesdienst, So., 31.05.,
10 Uhr; Treffpunkt: Singkreis, dienstags, 18:10
Uhr; Gemütliches Beisammensein, Mi., 03.06.,
14:30 Uhr; Männerkreis, Mi., 03.06., 19 Uhr; Frauenkreis, Do., 04.06., 19 Uhr; Kindergartenandacht,
freitags, 8:45 Uhr
LANDESKIRCHLICHE GEMEINSCHAFT,
Tel. 205842
Gottesdienste: Gottesdienst, So., 31.05., 17 Uhr
Treffpunkte: Seniorenkaffee, Di., 02.06, 15 Uhr;
Bibelstunde, Di., 26.05., 19:45 Uhr; Jugendkreis,
freitags, 19 Uhr
KATHOLISCHES PFARRAMT, Tel. 200481
Gottesdienste: So., 24.05. u. 31.05., sowie Mo.,
25.05., 11 Uhr, Heilige Messe; Di., 26.05., 18 Uhr,
Maiandacht; Fr., 29.05. u. 05.06., 9 Uhr, Gottesdienst
Treffpunkte: Mo., 25.05., 10 Uhr, Fahrradtour der
Gemeinde, Treffpunkt Feldberg; Di., 26.05., 8:30
Uhr, Frühlingswanderung, Treffpunkt: Stadtkirche
Neustrelitz; Fr., 29.05., 9:30 Uhr, Seniorenfrühstück u. 19:30 Uhr, Akademievortrag: „Mind and
Matter“-„Bewusstsein und Materie“
FILME
FABRIK.KINO, Tel. 203145
Programm im redaktionellen Teil oder unter www.
basiskulturfabrik.de;
MOVIE STAR NEUSTRELITZ, Tel. 489250
Aktuelles Programm unter: www.moviestar-net.de
THEATER/KLEINKUNST/TANZ
THEATER- UND ORCHESTER GMBH NEUBRANDENBURG/NEUSTRELITZ, Tel. 206400
SCHAUSPIELHAUS NEUBRANDENBURG:
Premiere - Das Wirtshaus im Spessart, Kurt
Hoffmanns musikalische Räuberpistole, Musik
von Franz Grothe
Fr., 29.05., 19:30 Uhr
weitere Aufführungen:
Sa., 30.05., 19:30 Uhr
So., 31.05., 19:30 Uhr
Fr., 05.06., 19:30 Uhr
Däumelinchen, Puppenspiel nach Hans Christian
Andersen
Mo., 01.06., 15 Uhr
LANDESTHEATER NEUSTRELITZ:
Die acht Frauen,Kriminalkomödie von Robert
Thomas
Sa., 23.05., 19:30 Uhr
La Traviata, Oper von Giuseppe Verdi
So., 24.05., 16 Uhr
Immergut Festival: Immergut im Großen Haus,
Unter einem Dach mit Haldern Pop Recordings
Do., 28.05., 20 Uhr
Premiere - Die Nibelungen, Ein Tanzepos mit
mittelhochdeutschen Texten
Fr., 29.05., 19:30 Uhr
weitere Aufführung:
So., 31.05., 16 Uhr
Heute Abend: Lola blau, Musical von Georg
Kreisler
Sa., 30.05., 19:30 Uhr
Däumelinchen, Puppenspiel nach Hans Christian
Andersen
Mo., 01.06., 10 Uhr
Martha, Romantisch-Komische Oper von Friedrich von Flotow
Fr., 05.06., 19:30 Uhr
MUSIK/KONZERTE/
PARTY
HOFKONZERTE KLEIN TREBBOW, Tel. 441308
204. Hofkonzert: Brasil Acoustic Quintett &
Lao Xao Trio, kreative Aufarbeitung vietnamesichen Volksliedgutes mit kammermusikalischem
Anspruch
23. Mai 2015/10
Sa., 23.05., 19:30 Uhr
Eintritt: 15,00 EUR
205. Hofkonzert: Tango Transit, Energie und
Ausdruckskraft des klassischen Tangos verschmilzen mit modernem Sound
Sa., 30.05., 19:30 Uhr
Eintritt: 15 EUR
THEATER- UND ORCHESTER GMBH NEUBRANDENBURG/NEUSTRELITZ, Tel. 206400
LANDESTHEATER NEUSTRELITZ:
44. Neubrandenburger Konzertnacht, Musikalische Blumensträuße & mehr
Neubrandenburger Philharmonie & Gäste
Sa., 30.05., 19 Uhr
AUSFLÜGE/
FÜHRUNGEN
MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE
KunstOffen: Künstler, Kunsthandwerker und Galeristen öffnen ihre Türen und gestatten einen
Einblick in ihr künstlerisches Schaffen
Sa., 23.05. bis Mo., 25.05.
MÜRITZ-NATIONALPARK
Von Germanen und Gegenwart - Lassen Sie sich
die Geschichte und Gegenwart der Landschaft
und Dörfer an der Oberen Havel von einem unserer Ranger näher bringen
Treffpunkt: Kratzeburg, Nationalpark-Information
Di., 26.05. u. 02.06., 10 - 13 Uhr
Abendliches Froschkonzert - Familienführung
für große und kleine Amphibienfreunde
Treffpunkt: Jugendwaldheim Steinmühle, Parkplatz
Fr., 29.05., 20:30 - 23 Uhr
SCHLOSSKOPPEL NEUSTRELITZ
Kräuterwanderung, es werden kulinarisch und
gesundheitlich wertvolle Wildkräuter auf einer
kleinen Wanderung durch die Schlosskoppel
gesucht
Sa., 30.05., 10 - 12 Uhr
Anmeldung bitte unter: 03981 2293319
SLAWENDORF NEUSTRELITZ, Tel. 237545
Öffnungszeiten: Mo. - Fr., 10 - 17 Uhr
TIERGARTEN NEUSTRELITZ, Tel. 204490
Öffnungszeiten im Mai: tägl. 9 - 18 Uhr
im Juni: tägl. 9 - 19 Uhr
TOURISTINFORMATION NEUSTRELITZ,
Tel. 03981 253119
Stadtführung durch die Residenzstadt
Sa., 23.05. u. 30.05., 10:30 Uhr
Verein zum Erhalt der Domjüch, Tel. 206195
Führungen, So., 24.05. u 31.05., 14 - 17 Uhr
AUSSTELLUNGEN
ALTE KACHELOFENFABRIK, Tel. 237096
Ausstellung: Mal‘ so, Mal‘ so, Mit Malereien
von Holm Heinke
Öffnungszeiten: tägl. ab 17 Uhr, bis 21.06.
ANTIQUARIAT IM SPEICHER, Tel. 237096
Strelitzer Echo
Ausstellung: „Sommerbilder“ - Landschaften
und Stillleben von Wolfram Schubert, bis 30.09.
Öffnungszeiten: Di. - Sa., 14 - 18 Uhr
DRK-KRANKENHAUS MECKLENBURG-STRELITZ gGmbH, Tel. 268-0
Malerei von Reimer Pöschel
Öffnungszeiten: tägl. zu den Besuchszeiten
HAFENGALERIE
Ausstellung: „Irgendwo“, Malerei von Cornelia
Kestner, bis 31.05.,
„Landschaft pur“, Malerei von Marko Fenske aus
Berlin, Vernissage: So., 07.06., 14 Uhr
Öffnungszeiten: Mi. - Fr., 14 - 17 Uhr; Sa. u. So.:
14 - 18 Uhr
LANDESZENTRUM FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN (LEEA),
Tel. 4490101
Ausstellung - „Insparation Natur - Patentwerkstatt Bionik“ Lernen von der Natur
Dauerausstellung: Leistungsschau der Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbare Energien
Öffnungszeiten: Mi. - So., 11 - 17 Uhr
MUSEUM DER STADT, Tel. 205874
Das Museum ist bis zur Eröffnung des Kulturquartiers 2015 geschlossen.
PLASTIKGALERIE SCHLOSSKIRCHE
Tier und Mensch. Plastiken von 1900 bis zur
Gegenwart, bis 02.08.
Öffnungszeiten: Di. - So., 11 - 18 Uhr
RATHAUS, Tel. 253-0
Ausstellung: 4. Seniorenfotowettbewerb - „Entdeckungen in unserer Stadt Neustrelitz“,
bis 20.06.
Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., 8 - 16:30 Uhr; Di.,
8 - 18 Uhr; Fr., 8 - 12:30 Uhr (1. Etage)
RATHAUSSAAL NEUSTRELITZ, Tel. 253-0
Ausstellung: „The dramatic history of the world“
Die zeitgenössische, surraelistische Kunst des
äqyptischen Künstlers John Sedrak beschreibt
die gefährliche Flucht aus seinem Heimatland,
bis 10.06.
Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., 8 - 16:30 Uhr; Di.,
8 - 18 Uhr; Fr., 8 - 12:30 Uhr (1. Etage)
TECHNIKUM STRELITZ - MAX HITTENKOFER,
Tel. 447306
Verein zur Wahrung der Geschichte der Ingenieurausbildung in Neustrelitz
SENIOREN
AWO-KREISVERBAND MST e. V., Tel. 253810
Begegnungsstätte im Haus der Strelitzie
montags: Handarbeit/Gesellschaftsspiele, 14:30
Uhr
Seniorenbegegnungsstätte Kiefernheide,
Tel. 449489
montags: Gesellschaftsspiele, 14 Uhr; dienstags: Bastel-Stunde u. Handarbeiten, 10 Uhr;
Erzählkaffee, 14 Uhr; mittwochs: Sportspiele
und Sitzgymnastik, 10 Uhr; Kreativnachmittag
u. Kartenspiele, 14 Uhr; donnerstags: Heitere
Gedächtnisspiele, 14 Uhr; freitags: Seniorensport
mit Sitzgymnastik, 10 Uhr
23
SENIORENCLUB STRELITZ-ALT, Tel. 447131
montags: Rückenschule, 9 Uhr; Handarbeit u.
Brettspiele, 14 Uhr; Yoga, 17:15 Uhr; dienstags:
Computer, 9 Uhr; Chorprobe, 13:30 Uhr; mittwochs: Skat und Rommé, 13:30 Uhr; donnerstags: Kegeln, 9 Uhr; Bowling, 10 Uhr; freitags:
Computer, 9 Uhr; Hardanger, 14 Uhr
„STRELITZER PC-SENIOREN“ e. V.
dienstags u. mittwochs: Themenveranstaltungen, 14 Uhr; donnerstags: Computerfrühstück, 9 Uhr
Club Pablo-Neruda-Ring 76
VOLKSSOLIDARITÄT NEUBRANDENBURG/
NEUSTRELITZ e. V.
Begegnungsstätte Glambecker Str. 38,
Tel. 202604
montags: Sportgruppe, 9:30 Uhr; Kartenspielen,
14 Uhr; dienstags: Kreatives Gestalten, 9:30 Uhr;
donnerstags: „Die lustigen Tanzweiber“, 9:30 Uhr
Treffpunkte: Fahrt mit der VS zur Insel Rügen/
Ummanz/Gingst u. eine OG aus NB zu Gast, Mo.,
27.05.,
Begegnungsstätte M.-Gorki-Ring 41,
Tel. 421652
täglich: „Stille Stunde“ - Plaudern über dies und
das, 10 - 11 Uhr; montags: Kartenspiele für alle, 13:30 Uhr; dienstags: Seniorensport, 10 Uhr;
mittwochs: Spielnachmittag, 13:30 Uhr; donnerstags: Rommé/Skat OG 21, 13:30 Uhr
Begegnungsstätte Rudower Str. 28, Tel. 243478
u. 206819
montags: Sportgruppe Kunst, 14 Uhr; dienstags:
Sportgruppe Stolp
JUGEND/KINDER
JUGENDZENTRUM „BLUE BOX“, Tel. 2399146
Projekte: montags: Mehrgenerationenhaus
(14-täglich), 14 Uhr; dienstags: Judo, 16 Uhr;
Gitarrenunterricht, 17 Uhr; donnerstags: Backund Kochtag; freitags: Fußball, 15:30 Uhr; Tanzworkshop, 17 Uhr; einmal im Monat Schülerdisco
JUGENDCLUB „MOSKITO“, Tel. 3497048
Projekte: dienstags: Ganztagsschulprojekt
Fußball, 14:30 - 16 Uhr; mittwochs: Zukunftswerkstatt, 14 - 16 Uhr, 14-täglich Hilfen bei
Bewerbungen, Praktikumssuche u Berufswahl;
donnerstags: Ganztagsschulprojekt Töpfern,
Gruppe 1 u. 2, 14-täglich im Wechsel, 13:40 15:10 Uhr; freitags: Ganztagsschulprojekt Töpfern, Gruppe 3 u. 4, 14-täglich im Wechsel, 12:30
- 14 Uhr/13:30 - 15 Uhr
JUNGE GEMEINDE
Junge Gemeinde, dienstags, 18:30 Uhr, Borwinheim; Landeskirchliche Gemeinschaft, Jugendkreis, freitags, 19 Uhr, Töpferberg 3 c
KINDER- UND JUGENDCLUB „ARCHE NOAH“,
Tel. 442907
Projekte: dienstags: Projekte Berufsorientierung,
14 Uhr; Tanzen, 16 Uhr; Sportspiele (ab 15 Jahre), 18 Uhr; mittwochs: Keramik/Kreativ, 15 Uhr;
Bandprobe, 16:30 Uhr; Kinderclub, 16:30 Uhr;
Kreativ mit der Nadel, 16:30 Uhr; donnerstags:
Projekte zur Berufsorientierung, 15 Uhr; freitags:
Fußball, 13:30 Uhr; Volleyball (12 - 15 Jahre),
14:45 Uhr; Projekte zur Berufsorientierung, 15
Uhr; Tanzen, 16 Uhr
24
KUNSTHAUS, Tel. 256040
Für Kinder und Jugendliche: montags: 15:30 17:30 Uhr, KunstWerkstatt, 11 - 14 Jahre; dienstags: 15 - 17 Uhr, KreativWerkstatt „Klecksen,
malen, zeichnen“, 6 - 10 Jahre; 15 - 17 Uhr,
KreativWerkstatt „Bauen, basteln, konstruieren,
9 - 12 Jahre; mittwochs: 10 - 11 Uhr, Kreative
Frühförderung (1x pro Monat); 14 - 16 Uhr, Aufbaukeramik für Jugendliche, ab 10 Jahre; , 15-17
Uhr, KlecksWerkstatt, 5 - 8 Jahre; 15:30 - 17:30
Uhr, Comic & Animation, ab 8 Jahre; 18 - 20 Uhr,
Aufbaukeramik; ab 18 Uhr, Offenes Atelier; donnerstags: 14:30 - 16:30 Uhr, KreativWerkstatt
„Malen und Zeichnen“, 8 - 11 Jahre; 15 - 17 Uhr,
KlecksWerkstatt, 5 - 8 Jahre; 15:30 - 17:30 Uhr,
Freie Kunst; 18 - 20 Uhr, Keramikkurs; freitags:
14:30 - 16:30 Uhr, Theater-Gruppe, ab 11 Jahre;
16 - 18 Uhr, FilmWerkstatt 1, ab 11 Jahre
SPORT
MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE
Mecklenburger Seenrunde, Das größte Jedermann-Radsportevent Mecklenburg-Vorpommerns
Fr., 29.05. und Sa., 30.05.
www.mecklenburger-seen-runde.de
ORANGERIE NEUSTRELITZ, Tel. 237487
Willkommen in der Welt der Tänze, Tanzabend
für Einsteiger u. Erfahrene, montags 17:30 18:45
Für Fortgeschrittene, montags, 19 - 20:15 Uhr u.
20:30 - 21:45 Uhr
PSV NEUSTRELITZ e. V., Tel. 440830
Aikido Training für Jugendliche und Erwachsene,
dienstags u. donnerstags, 18 - 19:30 Uhr
REITVEREIN BUSCHREITER NEUSTRELITZ e. V.
Kinder-Reitkurse, Anfänger samstags und Fortgeschrittene sonntags, 14 Uhr
REITVEREIN SOPHIENHOF e. V., Tel. 200157
Reiten für Kinder und Jugendliche, samstags und
sonntags, 9 - 12 Uhr, Reithalle
SCHÜTZENVEREIN NEUSTRELITZ e. V.,
Tel. 200206
Training: mittwochs, 14 Uhr u. sonntags, 9 Uhr
TANZHAUS DEUTSCHE TANZKOMPANIE,
Tel. 203334
montags: Tänzerische Gymnastik für Frauen,
18:30; dienstags: Kindertanz (6 - 8 Jahre), 15
Uhr; mittwochs: Klassischer Tanz für Erwachsene, 18 Uhr; donnerstags: Neustrelitzer Tanzkreis
(Senioren), 15 Uhr; Tänzerische Früherziehung
(4 - 5 Jahre), 15 Uhr; Jazz Dance für Erwachsene,
19 Uhr
TANZREMISE NEUSTRELITZ
Tanzabend, donnerstags, 19 - 20:15 Uhr
TSG NEUSTRELITZ, ABT. SCHACH,
Tel. 0395 5664059
Schach für Kinder und Jugendliche, dienstags u.
mittwochs, 16 Uhr; für Erwachsene, mittwochs,
ab 18 Uhr, Räume des TSG-Vorstandes, Parkstadion
Strelitzer Echo
TENNISCLUB NEUSTRELITZ e. V.,
Tel. 0162 1328616
Tennis für Neueinsteiger: Kinder montags, 17
- 18 Uhr u dienstags, 16 - 17 Uhr; Erwachsene
dienstags, 20 - 21 Uhr u. mittwochs, 18 - 19 Uhr
VEREIN MECKLENBURG-STRELITZER SEGLER
e. V., Tel. 0173 2356218
Training der Kinder- und Jugendsegelgruppe am
Stadthafen, dienstags,16:30 Uhr
WASSERSPORTVEREIN, Tel. 204338
Fitnessstudio, Mo., 17 - 20:30 Uhr, Di. u. Do.,
9 - 11:30 Uhr u. 17 - 20:30 Uhr, Mi., 9 - 11:30
Uhr u. 16 - 20:30 Uhr, Fr., 17 - 20 Uhr
ZUMBA FITNESS, Tel. 0152 33982683
Tanz-Fitness-Programm, montags, 19:30 Uhr,
mittwochs, 19:30 Uhr, Turnhalle J.-Nehru-Schule
VEREINE
DRK-FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE, Tel.443757
montags: Nähkurs, 8:30 Uhr u. 16:30 Uhr;
Rückbildungsgymnastik mit Baby, 9 Uhr; PEKiP,
10 Uhr; Yoga - Rheumaliga, 13:30 Uhr; Spielund Kontaktgruppe, 15 Uhr; Wohlfühlgewicht,
16:30 Uhr; Frauenfrühstück, Mo., 01.06., 9 Uhr;
dienstags: Osteoporosesport, 8:30 Uhr; Kurs
Hardanger, 8:30 Uhr; Yoga, 9:45 Uhr u. 17 Uhr;
Spiel- und Kontaktgruppe, 10 Uhr u. 15 Uhr;
Sport-Sozialverband, 11 Uhr; Seniorensport, 13
Uhr; Qi-Gong, 18:30 Uhr; Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs, Di., 26.05., 15 Uhr; mittwochs:
Kreativkurs-Teddy, 8:30 Uhr; Osteoporosesport,
8:45 Uhr; PEKiP, 9:30 Uhr; Wirbelsäulengymnastik, 10 Uhr; Kreativkurs, 13 Uhr; Qi Gong, 14:30
Uhr; EFFEKT Programm, 15 Uhr; Line-Dance,
17:30 Uhr; Wohlfühlgewicht, 19 Uhr; Töpfern,
19 Uhr; donnerstags: Nähkurs, 8:30 Uhr u. 16:30
Uhr; Mobil ab 50, 8:45 Uhr; EFFEKT Programm,
10 Uhr; Seniorentanz, 10:30 Uhr; Osteoporosesport, 14:30 Uhr u. 15:45 Uhr; PEKiP, 15 Uhr;
Wohlfühlgewicht, 17 Uhr; Englischkurs, 17 Uhr;
Wirbelsäulengymnastik, 18:30 Uhr; Yoga, 19:45
Uhr; freitags: Treff Tagesmütter, 9 Uhr; PEKiP,
9:30 Uhr; Wirbelsäulengymnastik, 10:15 Uhr
DRK-KREISVERBAND Mecklenburgische Seenplatte e. V., Tel. 28710
Erste Hilfe: Do., 28.05., 8 - 16 Uhr; Erste-HilfeTraining: Sa., 30.05. u. Mo., 01.06., 8 - 16 Uhr
FAMILIENZENTRUM, Tel. 205087
montags: TRX-Schlingen Training, 9 Uhr; Mütter-(Still)Treff 10 Uhr, (01.06.); Fitness für junge
Mütter, 10:30 Uhr; Nähen und Gestalten, 14 Uhr;
Treff der Fallada-SeniorInnen, 14:30 Uhr; HathaYoga-Aufbaukurs, 17:15 Uhr; dienstags: Verziert und zugenäht, 9 Uhr; Beckenbodentraining,
9 Uhr; Töpferwerkstatt 10 Uhr (26.05.); Krabbelgruppe I, 10 Uhr; Rückbildungsgymnastik,
10:30 Uhr; Offener Frauentreff, 14 Uhr; Heitere
Gedächtnisspiele, 14:30 Uhr, (02.06.); Jugendtheatergruppe, 16 Uhr; TriYoga-Kurs, 17 Uhr;
Hatha-Yoga-Aufbaukurs, 17:15 Uhr u. 19 Uhr;
mittwochs: Krabbelgruppe II, 9:30 Uhr; Textiles
Gestalten, 9:30 Uhr; Fitness für junge Mütter,
10:15 Uhr; Babymassage/Babygymnastik, 11:30
Uhr; Bridge-Kreis, 14:30 Uhr; Bandscheibengymnastik, 18 Uhr; Ganzkörpertraining I, 18:30
Uhr donnerstags: Ganzkörpertraining II, 9 Uhr;
23. Mai 2015/10
Englisch mit Spaß, 10 Uhr; PEKiP-Kurs, 11 Uhr;
Nähen und Gestalten II, 14:30 Uhr; Hatha-YogaAufbaukurs, 19 Uhr; freitags: Pilates, 8:45 Uhr;
Miniclub, 9:30 Uhr; Hatha-Yoga-Aufbau-Kurs,
17 Uhr
Einzelveranstaltung: Zum Kindertag auf
Schatzsuche, So., 31.05., 14 Uhr
HOBBYLAND, Tel. 256821
Kreativkurs, dienstags, 18:30 Uhr; Familienbasteltag, donnerstags, 9 - 18 Uhr; Töpferkurs, donnerstags, 18:30 Uhr
MEHRGENERATIONENHAUS, Tel. 2385150
montags: Englisch Konversation, (14-täglich),
10 Uhr; Romménachmittag, 14 Uhr; Englisch Startphase A2, 18:30 Uhr; dienstags: Englisch A2,
10 Uhr; Englisch B1, 18:30 Uhr; Volksliedersingen
für jedermann, 15 Uhr; Alten- u. Bibelstundenkreis, 14:30 Uhr; Volksliedersingen, 15 Uhr; mittwochs: Englisch B1, 8:15 Uhr; Selbsthilfegruppe,
9 Uhr; Karten- u. Brettspiele, 10 Uhr; Englisch
B1, 10 Uhr; donnerstags: Gymnastik im Sitzen,
10 Uhr; Englisch B1, 10 Uhr; Handarbeitsgruppe,
13 Uhr; Handarbeit für jedermann, 14 Uhr; Englisch Konversation, 16 Uhr; freitags: Kreatives
gestalten, (14-täglich), 9 Uhr; Englisch B2, 9:15
Uhr; Englisch A1, 11 Uhr; Hausaufgabenbetreuung, 13:30 Uhr; Vorlesen bei Kaffee und Kuchen,
15 Uhr
VERBRAUCHERZENTRALE
IM FAMILIENZENTRUM
Energieberatung, jeden 1. . 3. Montag im Monat,
16 - 19 Uhr, Terminabsprache unter Tel. 0381
2087050 oder 0800 809802400 (kostenfrei)
BERATUNG/SERVICE
ARBEITSLOSENVERBAND, Tel. 206103
Begegnungsstätte und Soziale Hilfestellung,
Tel. 03981 206103
Sozialfundus, Tel., 03981 206669
PC-Jugendselbsthilfewerkstatt CHIB,
Tel. 03981 474832
Schuldnerberatung, Tel. 481306
AWO-VIELFALT MECKLENBURGISCHE
SEENPLATTE gGmbH, Tel. 253810
AWO-TESA Beratungsstelle des Kreisverbandes
Mecklenburgische Seenplatte
montags 13 - 17 Uhr und nach telefonischer
Vereinbarung
Allgemeine Soziale Beratung; Familienberatung;
Mutter-Kind-Kurberatung, Annett Bähr, Dipl.Sozialpädagogin, Familientherapeutin
Schloßstr. 10, Tel. 2293359
CARITAS, Tel. 205200
Erziehungsberatung, Allgemeine soziale Beratung, Betreutes Wohnen und Schwangerschaftsberatung
Anmeldung und Bürozeiten: Mo. - Do., 9:30 - 15
Uhr; Tel. 205200
Sozialstation, Sprechzeiten: Mo. - Fr., 8 - 10 Uhr;
Tel. 206058
DIAKONIEWERK STARGARD, Tel. 24570
Ev. Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern
gGmbH, Sucht- und Drogenberatung Neustrelitz
Borwinheim, Bruchstr. 15
Tel. 2399-131, -133, -130
23. Mai 2015/10
Strelitzer Echo
Tagesbegegnung BOOT: 2399-132; Suchtprävention: Tel. 2399-133; Sozialpädagogische Familienhilfe: Tel. 2399-141; Frühförderung:
Tel. 2399-150; Sprechzeit: Di., 13 - 16 Uhr
SHG Adipositas, jeden letzten Dienstag im Monat,
18:30 Uhr
Gemeinschaftsraum, Strelitzer Str. 29,
Tel. 23852385
DRK-FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE, Tel. 443757
Sprechzeiten DRK-Schwangerschaftsberatung:
Mo., 13 - 16 Uhr; Di., 10 - 16 Uhr; Mi., 8-15:30
Uhr; Do., 9 - 17 Uhr; Fr., nach Vereinbarung, Tel.
440014
Sprechzeiten der Kontakt- und Begegnungsstätte
für psychisch Kranke u. deren Angehörige:
Di. u. Do., 11:30 - 14:30 Uhr; Mi., 15 - 17 Uhr; Fr.,
8:30 - 12:30 Uhr, Tel. 0152 58049263
PFLEGESTÜTZPUNKT
Woldegker Chaussee 35, Sozialberater, Tel. 0395
570873750 u. Pflegeberater, 0395570873751
Sprechzeiten: Di., 9 - 12 Uhr u. 13 - 17:30 Uhr;
Do., 8 - 12 Uhr u. 13 - 16 Uhr
SELBSTHILFE-KONTAKTSTELLE, Tel. 203862
DRK-Familienbildungsstätte: Osteoporosesport;
1. Gruppe: dienstags, 8:30 Uhr; 2. Gruppe: mittwochs, 8:45 Uhr; 3. Gruppe: donnerstags, 14:30
Uhr; 4. Gruppe: donnerstags, 15:45 Uhr; SHG
Multiple Sklerose jeden 1. Freitag im Monat, 15
Uhr; SHG Frauenselbsthilfe nach Krebs jeden 4.
Dienstag im Monat, 15 Uhr;
Familienzentrum: SHG Bandscheibe, mittwochs,
18 Uhr; SHG Fibromyalgie, jeden 3. Mittwoch,
Haben Sie eine
für jemanden?
17 Uhr; SHG Treffer Bipolar, Di., 26.05., 18:30 Uhr;
SHG Tinnitus, Do., 28.05., 16 Uhr
Mehrgenerationshaus: Anonyme Alkoholiker,
sonntags, 16 Uhr
Café Zeitlos: Treffen der SHG Adipositas, letzter
Mittwoch im Monat, 17:30 Uhr
Bürozeiten: Mo., 11 - 16 Uhr; Di., - Do., 14 - 17 Uhr
SCHIEDSSTELLEN NEUSTRELITZ
Schiedsstelle 1: Herr Müller, Tel. 202743
Sprechzeit: jeden letzten Donnerstag im Monat,
18 - 19 Uhr, Rathaus Neustrelitz, Strelitzer Str. 1,
Beratungsraum 2.22
Schiedsstelle 2: Herr Speiser, Tel. 039825 21889
(9 - 19 Uhr), Sprechzeit: jeden ersten Dienstag im
Monat, 17 - 18 Uhr, Rathaus Neustrelitz, Strelitzer
Str. 1, Beratungsraum 2.22
STADTBIBLIOTHEK, Tel. 253125
Die Stadtbibliothek ist bis zur Eröffnung des
Kulturquartiers 2015 geschlossen.
STADTFÖRSTER, Tel. 253403
Sprechzeiten: dienstags, 14 - 18 Uhr, Stadthaus,
W.-Riefstahl-Platz 3, Zimmer 102
STROMSPAR-CHECK, Tel. 4749635
Telefonische Terminvereinbarung oder per E-Mail
[email protected]
TOURIST- und NATIONALPARKINFORMATION,
Tel. 253119
Öffnungszeiten: Mo. - Fr., 9 - 18 Uhr u. Sa./So.,
9:30 - 13 Uhr
HILFS- UND
NOTRUFE
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116016
Kinderschutzhotline - 0800 1414007
Verein Quo vadis für Betroffene von sexueller
Gewalt, Maxi-Beratungsstelle - 0395 5706661,
E-Mail: [email protected]
Opferhilfe M-V - 0395 3511218
E-Mail: [email protected]
Rettungsleitstelle (Regionalleitstelle)
0395 570878001
Rettungsdienst/Notarzt - 112
Linus Wittich KG
Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow · Telefon: 03 99 31/5 79-0
Telefax: 03 99 31/5 79-30 · Internet: www.wittich.de
e-mail: [email protected]
Iberogast® seit 55 Jahren
bewährt bei Magenbeschwerden
- Anzeige -
Gerade wenn es um das Thema Gesundheit
geht, hat Vertrauen eine sehr große Bedeutung. Wer ein Arzneimittel verwendet, sollte sich darauf verlassen können, dass es hilft.
Bis heute wird Iberogast® ständig kontrolliert und klinischen Prüfungen unterzogen. So
wurde das pflanzliche Arzneimittel beispielsweise in zahlreichen Studien und Erhebungen
an mehr als 50.000 Patienten untersucht.
Quelle: Iberogast ®-Befragung, durchgeführt von TNS Emnid, 2015
*
Laut der repräsentativen Befragung antworten 76 Prozent der Deutschen auf die
Frage, woran sie vor allem denken, wenn
sie das Wort Qualität hören, mit den Schlagworten „Erfahrung“ und „Gut Bewährtes“. Es
scheint, als müsste sich in Deutschland erst einmal etwas eine gewisse Zeit lang beweisen,
bevor es als qualitativ hochwertig angesehen
wird. Etwa die Qualität von Iberogast®,
mit dem bereits mehr als 60 Millionen Patienten weltweit behandelt wurden. In Deutschland ist es sogar das meistverkaufte pflanzliche Magenmedikament. Knapp drei Viertel
(73 Prozent) der Befragten* kommt direkt das
Wort Vertrauen in den Sinn, wenn sie nach einer Assoziation zu Qualität befragt werden.
NeuWo:
Bereitschaftstelefon: 0151 16128266
Stadtwerke:
Wasser, Gas, Abwasser, Tel. 0171 7412512
Dieser Bereitschaftsdienst ist auch für den Wasser/Abwasserbereich des Wasserzweckverbandes
Strelitz zuständig.
Strom: Tel. 0171 3192400
Fernwärme: Tel. 0171 3171899
Verlag + Druck
Anzeige!
Bewährt gut
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Doreen Mahncke - Tel. 039931/ 5 79 57
Wir verpacken sie in einer
Iberogast®, das beliebte pflanzliche Magenmedikament, feiert in diesem Jahr sein
55-jähriges Jubiläum. Diese Zahl steht für
das langjährige Vertrauen der Patienten
in die Qualität von Iberogast® und seine
Wirkung gegen unterschiedliche Magenbeschwerden. Dass „Qualität“ einen besonderen Stellenwert für die Deutschen hat, zeigt
eine aktuelle Emnid-Studie* von Iberogast®.
VOLKSSOLIDARITÄT NEUBRANDENBURG/
NEUSTRELITZ e. V.,
Sozial- und Behindertenberatung, jeden 1. Donnerstag, oder nach Anmeldung Tel. 202604
Ich bin telefonisch für Sie da.
Nachricht
aussagekräftigen
25
*
Iberogast®. Zur Behandlung von funktionellen und motilitätsbedingten Magen-Darm-Erkrankungen wie Reizmagen- und
Reizdarmsyndrom sowie zur unterstützenden Behandlung der
Beschwerden bei Magenschleimhautentzündung (Gastritis). Diese Erkrankungen äußern sich vorwiegend in Beschwerden wie
Magenschmerzen, Völlegefühl, Blähungen, Magen-Darm-Krämpfen, Übelkeit und Sodbrennen. Das Arzneimittel enthält
31,0 Vol.-% Alkohol. Stand: 12/2014. STEIGERWALD Arzneimittelwerk GmbH (ein Unternehmen der Bayer Gruppe),
Havelstraße 5, 64295 Darmstadt.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage
und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
- Anzeige -
Neue Perspektiven für Blinde
Jeroen Perk hat seine Sehkraft durch
Retinitis pigmentosa (RP) vollständig verloren. Nach mehr als 15 Jahren in vollständiger Blindheit nutzt er seit 2 Jahren
die Netzhautprothese Argus® II und ist begeistert: „Argus II verhilft mir zu einem
selbstbewussteren Leben. Mit dem System ist
es viel einfacher, mich draußen zu orientieren.“ Selbst Bogenschießen und Ski fahren sind dank des Implantats keine Hürde.
Beim Argus II-System wird ein Chip auf
die Netzhaut des Betroffenen gesetzt.
Dieser erhält Signale einer Minikamera,
die in eine Brille integriert ist. Noch funktionsfähige Netzhautzellen werden stimuliert und erzeugen so über den Sehnerv
eine visuelle Wahrnehmung im Gehirn.
Jeroen hat auf diese Weise eine funktionale Sehfähigkeit zurückerhalten, die ihm
wichtige Informationen über seine Umgebung vermittelt.
Argus II wurde bereits bei mehr als 100
Patienten eingesetzt. In Deutschland werden die Kosten für das Implantat von den
Krankenkassen übernommen.
Das System ist für Patienten mit Retinitis pigmentosa sowie Usher-Syndrom,
Chorioideremie, Stäbchen-Zapfen-Degeneration, Lebersche kongenitale Amaurose
und Bardet-Biedl-Syndrom geeignet.
Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-1844321 und auf der
Seite www.secondsight.com erhalten Sie
weitere Informationen.
26
Strelitzer Echo
23. Mai 2015/10
23. Mai 2015/10
Strelitzer Echo
Wir suchen zuverlässige
Zeitungszusteller/innen
Sie sind regelmäßig zu festen
Zeiten für uns tätig. Wir liefern
die Zeitungen direkt an Ihr Haus.
Die Bezahlung erfolgt immer
monatlich. Der Zustellervertrag
wird im Rahmen der Minijobs
geregelt. Wir suchen Schülerinnen und Schüler, Rentnerinnen
und Rentner sowie Hausfrauen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
E-Mail: [email protected] oder
Telefon: 039931/57931
27
28
Strelitzer Echo
23. Mai 2015/10
Fachmann
aten
r
e
b
r
i
W
rn!
Ihr
in der Region
Sie ge
Fotos: bilderbox
kompetent • individuell • fachgerecht
LINUS WITTICH
Röbeler Straße 9
17209 Sietow
Tel. 03 99 31/5 79-0
Fax 03 99 31/5 79-30
www.wittich.de
Foto: Bilderbox
70 Jahre Meisterbetrieb und
Fachgeschäfte Walther in Neubrandenburg
Das famil
freundlicienTheaters he
p
an der M ektakel
üritz!
Freilichtbühne Waren (Müritz)
11. Juli bis 5. September
Mittwoch bis Samstag 19.30 Uhr und Sonntag 17.00 Uhr
Jetzt schon online buchen und pro Karte bis zu 2 € sparen unter:
www.mueritz-saga.de/vorteilhaft
Liebe Neubrandenburger, werte Kunden,
mein Team und ich möchten uns bedanken, dass Sie uns zu dem gemacht haben, was wir heute sind - ein Traditionsunternehmen mit einer 70-jährigen Geschichte. Unsere Familie und meine Mitarbeiter
werden auch weiterhin alles geben, um ein zuverlässiger Dienstleister für Sie zu bleiben, der alles rund um das Papier, Druck und Gestaltung sowie Schule, Büro, Basteln und Schenken für Sie organisiert.
„Alles aus einer Hand, alles unter einem Dach“, so unser Slogan.
Aus alten Buchdrucktiegeln sind hochmoderne Offset-und Digitaldruckmaschinen geworden. Heidelberg Speedmaster SM 74 DI, AGFA digitale
chemiefreie Plattenbelichtung und Epson-Posterprinter, Minolta Digitaldruck-Systeme, MACs zur Gestaltung sind nur einige genannte Maschinen,
die hier in Neubrandenburg für Kunden im ganzen Bundesgebiet produzieren. Außerdem kommen Kunden von weit her in unsere handwerkliche
Buchbinderei, wo wir alte Bücher wieder herrichten, Gästebücher in echtes
Leder binden oder ein persönliches Geschenk in handgefertigte Kassetten
verstauen. Weiterhin können Sie sich bei uns einen individuellen Rahmen
aussuchen und Ihre Poster und Bilder rahmen lassen.
Aber Technik ist nicht alles. Aus dem kleinen Büroladen mit 20 m² sind
zwei moderne Fachgeschäfte auf einer Fläche von 400 m² entstanden,
die ein vielfältiges Sortiment führen. Unsere Kunden wissen es zu schätzen, Parkmöglichkeiten unmittelbar vor den Geschäften vorzufinden und
fachlich beraten zu werden.
Gerade umgebaut, vergrößert und neu eröffnet wurde unser Copyshop.
Bis AO scannen und drucken wir in schwarz/weiß und farbig, falten, binden
und versenden nach Ihren Wünschen. Der Bastel- & Künstlerbedarf wurde
ebenfalls modernisiert und das Sortiment erweitert.
Unsere Homepage wurde auf den neusten Stand gebracht und geht mit
neuer Optik und vielen Anfragemöglichkeiten in wenigen Tagen online.
Schauen Sie doch mal rein: www.walther-druck.de
Ihr Henryk Walther
Hier wird Geschichte geschrieben...
Das Papier- &
Druck-Center H. Walther
feiert in diesen Tagen sein
70-jähriges Bestehen. 1945
startete Firmengründer Hugo
Walther mit einer Druckerei- und
Buchbinderei. Heute ist das
Neubrandenburger Unternehmen als
Meisterbetrieb für Druck und...
... Weiterverarbeitung, der handwerklichen Buchbinderei, Logistik,
dem Copyservice sowie mit seinen Fachgeschäften für Büro-,
Schul-, Künstler- und Bastelbedarf ein zuverlässiger Dienstleister.
Foto: Walther
www.wittich.de
Anzeige