AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE 38. Mobilität 38. Mobilità PROVINZIA AUTONOMA DE BULSAN - SÜDTIROL 38. Mobilità Prot. 314614 Bozen / Bolzano / Bulsan, 22.05.2015 Bearbeitet von / redatto da / scrit da: 38.2/IC Südtirol Pass abo+ 2015/2016 Sehr geehrte Direktorinnen und Direktoren, Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulsekretariaten! Hier einige wichtige Neuigkeiten und Informationen in Bezug auf den Südtirol Pass abo+ 2015/2016, welche mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1336 vom 11.11.2014 (Tarifsystem und Benützungsbedingungen der Dienste des öffentlichen Personenverkehrs in Südtirol) eingeführt worden sind. Vorwort Aufgrund der Einführung des Jahrestarifes von 20 Euro für den Südtirol Pass abo+ ab dem Schuljahr 2015/2016 mussten die Modalitäten in Bezug auf das Ansuchen geändert werden. Um eine rasche Bearbeitung der Ansuchen zu garantieren und um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, kann das Ansuchen um Ausstellung oder Erneuerung, ab dem 01.06.2015 nur Online über die Internetseite www.suedtirolmobil.info/de gestellt werden. Die wertvolle Unterstützung von Seiten der Schulen wird weiterhin in folgenden Bereichen notwendig sein: Anfrage um Nachdruck Anfrage um Duplikat / Blockieren des Ausweises (zu beachten: sowohl die Anfrage um Duplikat, als auch das Blockieren des Ausweises sind definitiv und können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Auch wenn nach der Anfrage der abo+ Ausweis wiedergefunden wird, ist dieser nicht mehr gültig, d.h. das Duplikat muss abgeholt und bezahlt werden, da nur dieser Ausweis funktioniert) Ausstellen der provisorischen Ermächtigung für die Strecke Wohnort-Schule Entzüge wegen unkorrektem Verhalten Verteilung der neu ausgestellten abo+ Ausweise durch die Schule. Zu beachten: die zu Beginn des Schuljahres gedruckten abo+ Kärtchen werden an die zum Zeitpunkt der Antragstellung angegebene Schule übermittelt. → Popcorn Programm: Sie werden höflichst ersucht, die Daten im Popcorn Programm fortwährend zu aktualisieren. Dies ist äußerst wichtig, da die Übertragung der Schülerdaten über das Popcorn Programm erfolgt. → Zugang zum Südtirol Pass Portal für das Schulpersonal: Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Schulsekretariate werden einen Zugang zum Südtirol Pass Portal erhalten, damit sie die aktuellen Daten des abo+ überprüfen, ein Duplikat anfordern oder ein Kärtchen blockieren können. Ab Juni wird im Schulpass Programm unter “Neuigkeiten” der Hinweis zur Anfrage der Zugangsdaten für Anwender/Bedienstete aufscheinen. In der E-Mail mit den Zugangsdaten wird auch der Link zum Einsteigen in das Südtirol Pass Portal übermittelt. Landhaus 3B, Silvius-Magnago-Platz 3 39100 Bozen Tel. 0471 41 46 90 Fax 0471 41 46 99 [email protected] www.provinz.bz.it/mobilitaet Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215 Palazzo 3B, Piazza Silvius Magnago 3 39100 Bolzano Tel. 0471 41 46 90 Fax 0471 41 46 99 [email protected] www.provincia.bz.it/mobilita Codice fiscale/Partita Iva 00390090215 Palaz provinziel 3B, Plaza Silvius Magnago 3 39100 Bulsan Tel. 0471 41 46 90 Fax 0471 41 46 99 [email protected] www.provincia.bz.it/mobilita Codesc fischel/Chëuta sun l valor njuntà 00390090215 AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Seite / Pag. 2 Wichtig Um auf die Daten im Südtirol Pass Portal zugreifen zu können benötigen Sie die Steuernummer der Schülerin oder des Schülers auf welche/welchen der Südtirol Pass abo+ Ausweis lautet. NEWS A) JAHRESPAUSCHALE SÜDTIROL PASS ABO+ UND SCHULPASS: → 20 Euro für Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel- und Oberschule sowie für Vollzeitschüler der Berufsschule und Vollzeitteilnehmer an einer Grundausbildung im Sozialbereich; → 20 Euro für den Schulpass Ausweis, welcher bei einer Mindestentfernung von 2 km und nur an Schultagen auf der Strecke Wohnort-Schule gilt, für Schülerinnen und Schüler und Lehrlinge, welche Anrecht auf Schülerbeförderung haben und nicht im Besitz des Südtirol Pass abo+ sind; → 20 Euro für Schülerinnen und Schüler, welche gemäß Landesgesetz Nr. 60 vom 9. Dezember 1976 zum Sonderbeförderungsdienst zugelassen sind. Wichtiger Hinweis: Bei Ausstellung von zwei Fahrausweisen (Schulpass Sonderdienst und Südtirol Pass abo+) ist der Tarif von 20 Euro nur einmal zu entrichten. → Schülerinnen und Schüler mit Behinderung erhalten den Schulpass kostenlos; → 150 Euro (bleibt unverändert) für Universitäts-Studenten, Lehrlinge, die die Berufsschule besuchen, Abendschüler, sowie Teilnehmer an einer berufsbegleitenden Grundausbildung im Sozialbereich. Wichtig: Anspruch auf den Südtirol Pass abo+ haben Kinder und Jugendliche, die im Jahr der Gesuchstellung (d.h. innerhalb 31. Dezember) das 27. Lebensjahr nicht vollenden (bisher 26 Jahre). B) ANSUCHEN UM AUSSTELLUNG ODER ERNEUERUNG DES SÜDTIROL PASS ABO+ Das Ansuchen um Ausstellung oder Erneuerung kann ausschließlich online ab dem 01.06.2015 über die Südtirol Pass Internetseite www.suedtirolmobil.info/de gestellt werden. Über die Internetseite www.suedtirolmobil.info/de kann auch ein persönliches Benutzerkonto angelegt werden, welches den Zugriff auf folgende Online-Dienste ermöglicht: • aktuellen Status des abo+ Ausweises prüfen; • eventuelle Fahrten mit gebührenpflichtigen Zusatzdiensten prüfen; • Zahlungsmodalität abändern; • aktivieren/deaktivieren der gebührenpflichtigen Zusatzdienste; • Duplikat beantragen / abo+ blockieren (sowohl die Anfrage um Duplikat, als auch das Blockieren des Ausweises sind definitiv und können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Auch wenn nach der Anfrage der abo+ Ausweis wiedergefunden wird, ist dieser nicht mehr gültig, d.h. das Duplikat muss abgeholt und bezahlt werden, da nur dieser Ausweis funktioniert). • Abänderung/Aktualisierung der anagrafischen Daten. Zu beachten: 1. Das Ansuchen für minderjährige Schülerinnen und Schüler muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten gestellt werden. In diesem Fall müssen über die Internetseite folgende Daten eingefügt werden: • anagrafische Daten • Steuernummer • Anschrift/Ansässigkeit • Schule, in welche die Schülerin oder der Schüler eingeschrieben ist • im Falle einer Erneuerung auch die Nummer des Südtirol Pass abo+ 79XXXXXXXXXX. Weiters sind folgende Daten des Elternteils/Erziehungsberechtigten, in der Eigenschaft des Antragstellers, einzugeben: • anagrafische Daten • Steuernummer • Kontaktdaten (Telefonnummer / E-Mail Adresse) AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Seite / Pag. 3 • Ansässigkeit und Postanschrift. 2. Das Ansuchen für volljährige Schülerinnen und Schülern ist hingegen von der Schülerin oder dem Schüler selbst zu stellen. In diesem Fall stimmen die oben angeführten Daten des Inhabers des Südtirol Pass abo+ (zu Punkt 1) mit den Daten des Antragstellers überein. Wichtig: → Falls sich die Schule in der Provinz Bozen befindet, muss die Schülerin oder der Schüler über das Popcorn Programm ordnungsgemäß in die richtige Schule eingeschrieben sein, da das Ansuchen ansonsten nicht möglich ist. → Die zu Beginn des Schuljahres gedruckten abo+ Kärtchen werden an die zum Zeitpunkt der Antragstellung angegebene Schule übermittelt. C) BEZAHLUNG SÜDTIROL PASS ABO+ → Es kommt der zum Zeitpunkt des Ansuchens entsprechende Jahrestarif zur Anwendung. → Die Bezahlung kann über die unten angegebenen Modalitäten erfolgen: 1. Prepaid: • Online mittels Kreditkarte • mittels Internet-banking bei den ermächtigten Bankinstituten • bei allen ermächtigten Fahrkartenschaltern und Verkaufsstellen des Verkehrsverbundes Südtirol 2. Postpaid: Dauerauftrag mittels Bankeinzug (SEPA Direct Debit). Zu beachten: → Die Gültigkeit des nicht erneuerten Südtirol Pass abo+ läuft mit 16.09.2015 ab. Auf dem Display des Entwertungsgerätes wird in diesem Fall das Symbol für „Ausweis abgelaufen“ aufscheinen. → Wenn das abo+ zwar Online erneuert aber nicht bezahlt worden ist, wird auf dem Display des Entwerters ab 16.09.2015 „Euro 0“ – Guthaben aufgebraucht aufscheinen. D) TERMIN FÜR DAS ANSUCHEN → Im Jahr 2015: das Ansuchen um Ausstellung oder Erneuerung des Südtirol Pass abo+ kann nur Online über die Internetseite www.suedtirolmobil.info/de vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2015 gestellt werden. → Ab 2016: das Ansuchen kann nur Online über die Internetseite www.suedtirolmobil.info/de vom 1. März bis 31. Dezember eines jeden Jahres gestellt werden. Wichtig: → Falls die Einschreibung in eine Schule oder Universität nach dem 31. Dezember erfolgt, kann auch nach diesem Datum bis zum 28. Februar des nächsten Jahres, immer Online, um den Südtirol Pass abo+ angesucht werden. → Eventuelle Einschreibungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern, die nach dem 28. Februar erfolgen, werden von Seiten der Schule mit E-Mail an die Adresse des Amtes für Personenverkehr [email protected] zwecks Überprüfung und Eingabe “außerhalb des Systems” weitergeleitet. Der Südtirol Pass abo+ Ausweis wird in diesem Fall der Schule zugestellt und der Jahrestarif von 20 Euro muss jedenfalls vor der Nutzung eingezahlt werden. E) GEBÜHRENPFLICHTIGE ZUSATZDIENSTE FÜR DAS ABO+ Die Antragsteller können zum Zeitpunkt der Online Anfrage die Aktivierung einer Zahlungsfunktion für folgende gebührenpflichtige Zusatzdienste beantragen: • Beförderung des Fahrrads • Beförderung eines Tieres • Fahrten bis Innsbruck oder Lienz (zum ÖBB Tarif) • Registrierung der “ÖBB Vorteilscard”, damit für Zugstrecken bis Innsbruck oder Lienz, für die Teilstrecke AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Seite / Pag. 4 in Österreich, der vergünstigte Tarif der „ÖBB Vorteilscard“ zur Anwendung kommt. • Nightliner-Dienste. Sobald die Zusatzdienste aktiviert sind, können zudem folgende Online Dienste über die Internetseite des Südtirol Pass in Anspruch genommen werden: • aktuellen Status des Ausweises prüfen und Guthaben aufladen; • eventuelle Fahrten mit gebührenpflichtigen Zusatzdiensten prüfen; • Zahlungsmodalität abändern; • aktivieren/deaktivieren der gebührenpflichtigen Zusatzdienste; • Duplikat beantragen / abo+ blockieren; (sowohl die Anfrage um Duplikat, als auch das Blockieren des Ausweises sind definitiv und können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Auch wenn nach der Anfrage der abo+ Ausweis wiedergefunden wird, ist dieser nicht mehr gültig, d.h. das Duplikat muss abgeholt und bezahlt werden, da nur dieser Ausweis funktioniert) • Abänderung/Aktualisierung der anagrafischen Daten. Zu beachten: → Check In/Check out: Diese Abos sind dann gleich wie ein normaler Südtirol Pass zu nutzen, d. h. auf allen Überlandbussen muss der Fahrausweis sowohl beim Ein- als auch beim Aussteigen (Check Out) direkt vor das Entwertungsgerät gehalten werden. Bei Zugfahrten muss bei Fahrtantritt der Zielbahnhof angegeben werden. → Um die Zusatzdienste benutzen zu können, muss der Südtirol Pass abo+ aufgeladen (Mindestbetrag 20 Euro) oder die Zahlungsmodalität postpaid aktiviert werden. F) DUPLIKAT SÜDTIROL PASS ABO+ Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Südtirol Pass abo+ muss ein Duplikat werden. Dafür werden Verwaltungsgebühren von 20 Euro berechnet. beantragt Nur im Falle eines unbeschädigten, aber nicht funktionierenden Fahrausweises wird ein kostenloser Nachdruck ausgestellt (siehe Buchstabe C. des Teils ”Gut zu wissen”). Das Ansuchen um Duplikat kann wie folgt gestellt werden: • Online vom Elternteil (falls die Schülerin oder der Schüler minderjährig ist) oder direkt von der Schülerin oder dem Schüler (wenn volljährig), über das persönliche Benutzerkonto des Südtirol Pass abo+; • über das Schulsekretariat für die Schulen in Südtirol; • über das Call Center 840 000426 (von Montag bis Freitag: 9:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr). Wichtig 1. Für Schülerinnen und Schüler, welche eine Schule in Südtirol besuchen, d.h. welche im Popcorn Programm aufscheinen, besteht die Möglichkeit, das Duplikat je nach Wahl: • an der gegenwärtig besuchten Schule (Es ist wichtig die Daten im Popcorn Programm fortwährend zu aktualisieren!) oder als Alternative • an einer ermächtigten Verkaufsstelle des Verkehrsverbundes Südtirol abzuholen. 2. Für Schülerinnen und Schüler, welche eine Schule außerhalb Südtirols besuchen, sowie für Universitäts-Studenten kann das Duplikat nur an einer ermächtigten Verkaufsstelle des Verkehrsverbundes Südtirol abgeholt werden. Bezahlung des Duplikats → Im Falle eines Postpaid-Vertrages (Dauerauftrag mittels Bankeinzug - SEPA Direct Debit) scheinen die Duplikatskosten in der Rechnung auf. → Im Falle eines Prepaid-Vertrages (d.h. wiederaufladbar), muss das Duplikat, innerhalb von 15 Tagen, bei einer der ermächtigten Verkaufsstellen des Verkehrsverbundes Südtirol bezahlt werden. AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Seite / Pag. 5 Zu beachten: → Wenn das Duplikat innerhalb von 15 Tagen nicht bezahlt wird, wird den Ausweis gesperrt. → In keinem Fall kann über die Schule bezahlt werden! G) ANSUCHEN UM SCHULPASS FÜR LINIEN- UND SONDERDIENST LINIENDIENST Der Fahrausweis Schulpass, welcher bei einer Mindestentfernung von 2 km und nur an Schultagen auf der Strecke Wohnort-Schule gilt, wird weiterhin über die Schule mittels die bereits vom Amt für Schulfürsorge übermittelten Formulare angefordert und dann im Schulpass Programm eingefügt. SONDERDIENST Der Fahrausweis Schulpass, welcher an Schülerinnen und Schüler ausgestellt wird, die zum Sonderbeförderungsdienst zugelassen sind (Landesgesetz Nr. 60 vom 9. Dezember 1976), wird weiterhin über die Schule angefordert, mittels die bereits vom Amt für Schulfürsorge übermittelten Formulare und im Schulpass Programm eingefügt. Wichtig: → Die Ausweise werden weiterhin an jene zum Zeitpunkt der Antragstellung angegebene Schule übermittelt. → In einem zweiten Moment wird die Zahlungsaufforderung von 20 Euro ausgestellt, welche mittels E-Mail geschickt wird, falls die E-Mail Adresse auf dem Ansuchen angegeben ist. → Bei Ausstellung von zwei Fahrausweisen (Schulpass Sonderdienst und Südtirol Pass abo+) wird der Tarif von 20 Euro nur einmal entrichtet. In diesem Sinne wird die entsprechende Überprüfung mit Ende Jahres 2015/Anfang 2016 durchgeführt, und wenn nur der Fahrausweis Schulpass aufscheint, wird die Zahlungsaufforderung von 20 Euro ausgestellt . → Das Ansuchen um Duplikat des Schulpasses (20 Euro) wird weiterhin über die Schule angefordert und im Schulpass Programm eingefügt. Auch in diesem Fall wird der Ausweis an die Schule übermittelt. GUT ZU WISSEN Kinder unter sechs Jahren, sowie in Südtirol ansässige Kinder die zwar älter als sechs Jahre sind, aber noch nicht die Schule besuchen, werden kostenlos und ohne Fahrschein befördert. Sie dürfen öffentliche Verkehrsmittel nur in Begleitung einer volljährigen Person benutzen. A) GÜLTIGKEIT Der Südtirol Pass abo+ ist vom 1. September bis zum 15. September des darauf folgenden Jahres gültig. B) WO KANN DER SÜDTIROL PASS ABO+ BENUTZT WERDEN UND WER ANSPRUCH HAT → Der Südtirol Pass abo+ ist ein namentlicher, nicht übertragbarer Fahrausweis und gilt auf allen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Südtirol, d.h. auf die Regionalzüge bis zum Brenner, Vierschach, sowie bis Trient, und wenige weitere Buslinien außer Südtirols. → Nur mit der Online-Aktivierung der Zusatzdienste gegen Bezahlung (siehe Buchstabe E. vom Teil ”News”) wird es möglich sein mit dem Fahrausweis Südtirol Pass abo+ auch die Fahrten bis Innsbruck oder Lienz, die Nightliner-Dienste oder die Beförderung des Fahrrads oder eines Tieres zu bezahlen. → Anspruch haben Kinder und Jugendliche, die im Jahr der Gesuchstellung das 27. Lebensjahr nicht vollenden und zu einer der folgenden Kategorien zählen: • Kinder und Jugendliche, die in Südtirol ansässig sind und in Südtirol oder außerhalb Südtirols eine Schule besuchen oder ein Studium absolvieren; • Kinder und Jugendliche, die nicht in Südtirol ansässig sind, aber in Südtirol eine Schule besuchen oder ein Studium absolvieren; • Teilnehmer und Teilnehmerinnen an einer Grundausbildung im Sozialbereich. C) PROBLEME BEI DER ENTWERTUNG UND NACHDRUCKE AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Seite / Pag. 6 Die Schülerinnen und Schüler sind für die Aufbewahrung des Fahrscheines verantwortlich, wobei vor allem Umstände zu vermeiden sind, die die enthaltenen Daten unleserlich machen könnten. (Artikel 19 Absatz 3 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1336 vom 11.11.2014). → Rotes Signal beim Check In bedeutet, dass der Südtirol Pass abo+ ungültig ist und auf jeden Fall ein Fahrschein erworben werden muss. → Kein Signal beim Check In bedeutet, dass Chip oder Entwerter nicht funktionieren; die angetretene Fahrt in Autobussen kann beendet werden. → Nur im Falle eines unbeschädigten, aber nicht funktionierenden Ausweises wird dieser kostenfrei nachgedruckt, und Sie müssen folgende Vorgangsweise beachten: • den kostenlosen Nachdruck unter [email protected] anfragen; • eine provisorische Ermächtigung für die Strecke Wohnort-Schule (falls Mindestentfernung 2 Km) über das Schulpassprogramm ausstellen; • den nicht funktionierenden Südtirol Pass abo+ an die SAD-Nahverkehr A.G./Schulpass Büro, Italienallee 13/N, 39100 Bozen /schicken. D) PROVISORISCHE ERMÄCHTIGUNG Die provisorische Ermächtigung gilt nur an Schultagen und für die Strecke Wohnort - Schule (wenn die Entfernung vom Wohnort zur Schule mindestens 2 km beträgt), d.h. sie kann während der Schulferien nicht ausgestellt werden. E) SCHULWECHSEL / SCHULABBRUCH → Falls Schülerinnen und Schülern die Schule innerhalb Südtirols wechseln, muss nichts getan werden. Wichtig ist, dass die Daten im Popcorn Programm fortwährend aktualisiert werden. → Falls Schülerinnen und Schülern, obwohl sie eingeschrieben sind, eine längere unentschuldigte Abwesenheit aufweisen bzw. die Schule nicht mehr besuchen, hat die Schule die Möglichkeit, den Namen und das Geburtsdatum der Schülerin oder des Schülers mittels E-Mail an [email protected] mitzuteilen, um die provisorische Sperrung des Ausweises zu beantragen. F) CONTACTLESS TECHNOLOGIE – ENTWERTUNGSPFLICHT → Der Südtirol Pass abo+ ohne Zusatzdienste muss bei jedem Einstieg in ein öffentliches Verkehrsmittel entwertet werden (Check In). Check Out ist nicht notwendig. Bei Antritt einer Zugfahrt muss das abo+ nur am Abfahrtsbahnhof entwertet werden (Check In); beim Umsteigen von Zug auf Zug ist kein weiteres Check In notwendig. → Der Südtirol Pass abo+ mit den aktivierten gebührenpflichtigen Zusatzdiensten muss wie ein normaler Südtirol Pass entwertet werden, d.h. muss der Check-Out auf den Überlandbussen durchgeführt werden und bei Zugfahrten muss bei Fahrtantritt der Zielbahnhof angegeben werden. G) ENTZUG WEGEN UNKORREKTEM VERHALTEN → Falls Schülerinnen und Schüler durch ihr Verhalten Schäden am Fahrzeug verursachen oder die Sicherheit und Regelmäßigkeit des Dienstes beinträchtigen, haben der Kontrolleur oder der Busfahrer das Recht, unangefochten und nach eigenem Ermessen, den Fahrschein einzuziehen, wenn es sich um einen persönlichen Fahrausweis handelt und, im Falle von volljährigen Personen, die Fortsetzung der Fahrt zu verwehren. → Das Amt für Personenverkehr legt den Zeitraum des Fahrausweisentzuges fest, der von mindestens einem Monat bis zu höchstens einem Jahr betragen kann. In diesem Zeitraum kann weder um einen neuen Fahrausweis noch um ein Duplikat angesucht werden. → Der entzogene Ausweis wird dann an die Schule für das Aushändigen übermittelt. H) VERWALTUNGSSTRAFEN AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Seite / Pag. 7 Der Südtirol Pass abo+ ist ein namentlicher, persönlicher Fahrausweis, welcher in keinem Fall weitergegeben werden darf. Jugendliche ab 14 Jahren müssen im Falle einer Kontrolle den Südtirol Pass abo+ zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorweisen. Mit Artikel 19/ter des Landesgesetzes vom 02.12.1985, Nr. 16 sind die Verwaltungsstrafen zu Lasten der Fahrgäste festgelegt worden. → Im Falle von gefälschten Fahrausweisen oder Verwendung von Fahrausweisen anderer Personen, d.h. im Falle von „Missbrauch“, werden diese sofort eingezogen und dem Amt für Personenverkehr übermittelt. Die Verwaltungsstrafe gilt sowohl für die Person, die den Fahrschein einer anderen Person oder einen gefälschten Fahrschein benutzt, als auch für die Person, die den eigenen Fahrschein weitergibt und dabei ertappt wird (Die Mindeststrafe beträgt 60 Euro und die Höchststrafe beträgt 400 Euro). → Für Inhaber von Südtirol Pass abo+, die den Fahrausweis nicht mitführen oder nicht entwertet haben oder den Personalausweis nicht vorweisen können, wird eine Vorhaltung (60 Euro) ausgestellt. Wenn innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Ereignis dem betreffenden Verkehrsbetrieb der Besitz des Fahrausweises / die Identität nachgewiesen und zugleich der geschuldete Betrag bezahlt wird, wird die Verwaltungsstrafe auf 10 Euro herabgesetzt und die Vorhaltung annulliert, ansonsten wird die Vorhaltung (60 Euro zuzüglich Fahrpreis für den Einzelfahrschein und Verfahrenskosten) zugestellt. Bei nicht entwerteten Südtirol Pass abo+ kann die herabgesetzte Verwaltungsstrafe von 10 Euro auch direkt im Verkehrsmittel bezahlt werden (oder innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Ereignis, wenn die betreffende Person nicht genügend Geld mithat). Zu beachten: Von Jugendlichen unter 14 Jahren dürfen keine Geldbeträge entgegengenommen werden. Wenn eine Übertretung von einem/einer Jugendlichen unter 14 Jahren begangen worden ist, wird dem/der Jugendlichen eine „Vorhaltung ohne Preis“ ausgestellt, mit der die Fahrt beendet werden kann. Das Schreiben mit den wesentlichen Erziehungsberechtigten zugeschickt. Angaben über die Übertretung wird den Eltern oder Wenn innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Erhalt dieses Schreibens dem betreffenden Verkehrsbetrieb der oben angeführten Nachweis erbracht wird, wird die reduzierte Verwaltungsstrafe von 10 Euro angewandt, andernfalls wird die Vorhaltung (60 Euro zuzüglich Fahrpreis für den Einzelfahrschein und Verfahrenskosten) zugestellt. Wir freuen uns weiter auf eine gute Zusammenarbeit und stehen für zusätzliche Informationen gerne zur Verfügung. Nützliche E-Mail Adressen: [email protected] (Isabella Casari und Doris Bacher) [email protected] (Schulpass Team) [email protected] (Amt für Personenverkehr) Mit freundlichen Grüßen Der geschäftsführende Abteilungsdirektor Dr. Ing. Günther Burger
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