SBV-Umschlag_2015_Druck_Layout 1 23.07.14 10:55 Seite 1 Arbeit und Leben DGB/VHS NW Arbeit und Leben DGB/VHS NW Arbeit und Leben DGB/VHS NW Landesarbeitsgemeinschaft Mintropstraße 20 40215 Düsseldorf Tel.: 02 11 - 938 00 -17 / -18 Fax: 02 11 - 938 00 -27 E-Mail: [email protected] Internet: www.aulnrw.de Das Angebot 2015 für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen behinderter Menschen einsetzen Vorwort „Wir wünschen neu- und wiedergewählten Schwerbehindertenvertretungen für die kommenden vier Jahre viel Kraft, Mut und ein „gutes Händchen” um die großen Herausforderungen zu bewältigen.” Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Herbst 2014 werden die Schwerbehindertenvertretungen neu gewählt. Wir wünschen allen viel Erfolg für die Arbeit in den nächsten Jahren. Neben den erfahrenen gibt es neue Kolleginnen und Kollegen, die sich die Grundlagen und Kenntnisse für die anspruchsvolle Aufgabe aneignen müssen. Aber auch die wiedergewählten Schwerbehindertenvertretungen stehen vor der Herausforderung, die kommenden vier Jahre mit viel Kraft, Mut und einem „guten Händchen“ für die richtigen Themen anzugehen. Das Angebot für Schwerbehindertenvertretungen von Arbeit und Leben NRW liefert Wissen und Impulse für neu Gewählte und selbstverständlich auch für erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Unsere Grundlagenseminare schaffen eine solide Basis für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Mit Spezialseminaren und Beratungsangeboten gehen wir auf erweiterte Fragestellungen ein. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Schwerpunkt unserer Angebote. Wir unterstützen in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsund Gesundheitsschutz stehen, dazu gehört auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Weitere Themenschwerpunkte bilden der Umgang mit psychischen Belastungen und Erkrankungen, Gesundheitsmanagement sowie individuelle Beratung, Coaching und Supervision. In unserem Team arbeiten Expertinnen und Experten aus Gesundheits-, Arbeits-, Rechts-, und Sozialwissenschaften Hand in Hand mit Kolleginnen und Kollegen aus den Betrieben. Im Mittelpunkt steht bei uns immer der Nutzen für die Praxis! Solltet ihr etwas vermissen, freuen wir uns über Fragen und Anregungen zu unseren Angeboten. Gerne beraten wir persönlich und helfen bei der Bildungsplanung, ein Anruf genügt! Wir laden herzlich zur Teilnahme ein. Günter Schneider Landesgeschäftsführer und Pädagogischer Leiter Gerda Krug Bildungsreferentin 3 4 Inhalt Grundlagenseminare ❚ Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Chancen und Möglichkeiten ..... ❚ Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II – Kündigungsschutzverfahren und externe Instanzen .............................................................................................. ❚ Schwarz auf Weiß – Schreiben in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit rechtssicher gestalten und professionell verwalten ...................................................... Inhalt 6 7 8 Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Gesund arbeiten? Aber sicher! – Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ................................................................................................... 9 ❚ Prävention geht vor… – Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz ....................... 10 ❚ Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Funktionalität und Ergonomie .............................................................................................................. 11 Kommunikation und Konfliktbewältigung ❚ Rhetorik I – Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung .................................... 12 ❚ Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung ........................................ 13 Arbeits- und Sozialrecht ❚ Sozialrecht aktuell ................................................................................................... ❚ Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Einführung ......... ❚ Das Betreuungsrecht – Eine Einführung – Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ............................................................................................. ❚ Rentenrecht aktuell – Teil I ....................................................................................... ❚ Rentenrecht aktuell – Teil II ..................................................................................... ❚ Das Sozialgesetzbuch I-XII – Ein Buch mit sieben Siegeln? NEU .................................. ❚ Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – Was die betriebliche Interessenvertretung wissen muss ............................................................................................................ ❚ Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG ..................... ❚ Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG ................................................................................................................. Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Psychische Belastungen, Stress und Burnout – (K)ein Thema im Betrieb? .................. ❚ Mobbing, Bossing & Co. – psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz .......................... ❚ Die psychische Gesundheit – ein Kernbestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements ........................................................................................ ❚ Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ................................................................................ ❚ Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten NEU ..... ❚ Wie wir morgen zufrieden und gesund arbeiten – Arbeitszeitgestaltung im Betrieb NEU ..... ❚ Wissensmanagement und Altersübergänge im demografischen Wandel – Schlagworte oder Handlungsfelder ............................................................................. 15 16 17 18 19 20 21 22 23 25 26 27 28 29 30 31 Psychische Erkrankungen ❚ Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt – Grundwissen für betriebliche Interessenvertretungen ................................................................... ❚ „Burnout“ – Handlungsfeld für betriebliche Interessenvertretungen ...................... ❚ Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… – Kommunikation mit psychisch kranken Menschen ............................................ ❚ Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz .................................................................... ❚ Wieder zur Arbeit - aber wann und wie? – Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb .............................. ❚ Suizid – (k)ein neues Problem – Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ........................................................ ❚ Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin – Umgang mit psychisch kranken Menschen ........................................................................................... Betriebliches Eingliederungsmanagement ❚ Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick ................... ❚ Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis ............... ❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung ........ ❚ Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement professionell und wirkungsvoll gestalten NEU ............. ❚ Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement ................................ ❚ Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin .............................................. 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 Tagungen ❚ Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 4. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen von schwerbehinderten Menschen einsetzen ................. 47 ❚ 7. Gesundheitstag ............................................................................................ 49 ❚ Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr ............................................................................ 50 Messen ❚ Reha-Care 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress ........................... 52 ❚ Arbeitsschutz aktuell 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress ........... 53 Organisatorisches ❚ In eigener Sache .............................................................................................. ❚ Terminübersicht 2015 ...................................................................................... ❚ Unsere Tagungsstätten ..................................................................................... ❚ Teilnahmebedingungen ..................................................................................... ❚ Service ........................................................................................................... ❚ Anmeldeformular ............................................................................................. 55 56 58 60 62 65 5 6 Grundlagenseminare Grundlagenseminare Referentinnen und Referenten Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Referentin und Referenten Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V. Felizitas Ißelmann, Leiterin der Örtlichen Fürsorgestelle Oberhausen, Disability Managerin Ramona Kusch, Schwerbehindertenvertreterin der Stadt Bochum Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V. Felizitas Ißelmann, Leiterin der Örtlichen Fürsorgestelle Oberhausen, Disability Managerin Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II – Chancen und Möglichkeiten Kündigungsschutzverfahren und externe Instanzen Das Seminar bietet Basiswissen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats, der auch für die Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb zuständig ist. Es vermittelt einen handlungsorientierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des SGB IX und zeigt die praxisnahe Anwendung. Das SGB IX zeigt den Arbeitgebern verschiedenste Hilfeleistungen zur Vermeidung einer Kündigung auf. Im Mittelpunkt dieses Seminars steht der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Die besonderen Hilfen zur Beratung, insbesondere die finanziellen Leistungen der Instanzen, um das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortzusetzen, werden dargestellt. Seminarinhalte ❚ Der Aufbau des SGB IX ❚ Der Behindertenbegriff, § 2 SGB IX ❚ Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe ❚ Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung, §§ 95, 96 SGB IX ❚ Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung ❚ Pflichten des Arbeitgebers ❚ Rechte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ❚ Leistungen zur Integration ❚ Integration als gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers, des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung ❚ Integrationsvereinbarungen, § 83 SGB ❚ Das Anerkennungsverfahren bei der Versorgungsverwaltung ❚ Widerspruch/Klage/Änderungsantrag ❚ Gleichstellungsverfahren ❚ Prävention als Aufgabe des Arbeitgebers ❚ Zusatzurlaub/Mehrarbeit ❚ Die Schwerbehindertenversammlung ❚ Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebs-/Personalrat ❚ Zeitmanagement der Schwerbehindertenvertretung Seminarinhalte ❚ Allgemeine Bestimmungen des Kündigungsschutzes ❚ Der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen ❙ Antragsstellung und SB-Ausweis, Auswirkungen auf das Kündigungsverfahren ❙ Prävention ❙ Erfordernis der Zustimmung hört ein Betriebsbe❙ Kündigungsfristen Zu diesem Seminar gemit der Interessenver❙ Antragsverfahren such. Wir diskutieren Herausforderungen in tretung über aktuelleenvertretungsarbeit. ❙ Entscheidung des Integrationsamtes der Schwerbehindert ❙ Eingeschränktes Ermessen ❙ Außerordentliche Kündigung ❚ Aufhebungsvertrag ❚ Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen ❚ Änderungskündigung ❚ Die besondere Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen im Interessenausgleich/Sozialplan ❚ Hilfen durch die örtlichen Fürsorgestellen und die Berufsbegleitung der Integrationsfachdienste ❚ Fördermittel der Instanzen zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses ❚ Leistungen der Integrationsämter ❚ Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung Seminardaten 09.02. – 13.02.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park SB-LAG-J-50209-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 705,00 EUR Seminardaten 13.04. – 17.04.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park SB-LAG-J-50413-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 705,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 22.06. – 26.06.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park SB-LAG-J-50622-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 705,00 EUR 19.10. – 23.10.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park SB-LAG-J-51019-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 705,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 7 8 Grundlagenseminare Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz Referenten Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V. Referent Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Schwarz auf Weiß – Schreiben in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit rechtssicher gestalten und professionell verwalten Schwarz auf Weiß müssen auch Schwerbehindertenvertretungen nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit vieles zu Papier bringen. Sei es eine bloße Notiz, ein Aktenvermerk, ein Gesprächsprotokoll, ein Antrag oder Anschreiben an den Arbeitgeber, den Betriebs-/Personalrat oder an Behörden und Dienstleister unterschiedlichster Art. Für Anträge gibt es oft Vordrucke, aber viele Sachverhalte müssen gesondert formuliert, verständlich dargestellt, aufgearbeitet, festgehalten und verwaltet werden. Wie organisiere ich mich und meine Arbeit? Wie helfe ich mir zunächst mit Notizen, Protokollen und Aktenvermerken und formuliere dann rechtssichere Schreiben an den Arbeitgeber? Seminarinhalte Persönliche Rechte für die Arbeit erkennen, einfordern und durchsetzen ❚ Wem schreibe ich was, wenn z.B. ❙ ich eine Freistellung durchsetzen möchte ❙ ich an einer Schulungsveranstaltung teilnehmen möchte ❙ der Betrieb die erforderlichen Kosten für meine Tätigkeit (Büro, Literatur usw.) nicht tragen will ❙ ich an der Ausübung des Amtes gehindert werde … Gesund arbeiten? Aber sicher! – Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes gehört zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz im Sicherheits- und Gesundheitsschutz können Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte präventiv das Beste für ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb erreichen. Seminarinhalte ❚ Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ❚ Europäische und nationale Rechtsprechung ❚ Betriebliche und externe Organisation ❚ Vorschriftenaufbau im Sicherheits- und Gesundheitsschutz ❚ Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Rechte und Pflichten ❚ Praktische Übungen ❚ Gefährdungsanalysen ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Besuch der DASA ❚ Vor- und Nachbereitung des Besuchs der DASA nars ist ein Bestandteil des Semi utsche Arbeits(De SA Besuch der DA Dortmund. schutzausstellung) in Beteiligungen und Befugnisse zur Amtsausübung klären ❚ Wem schreibe ich was, wenn z.B. ❙ ich eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen durchführen will ❙ etwas auf die Tagesordnung in die Sitzung des BR/PR gesetzt werden soll ❙ ich an Auswahlverfahren bei Stellenbesetzungen teilnehmen möchte … Ordnung ist das halbe Leben – Erstellung einer Aktenordnung/eines Ablagesystems Seminardaten Seminardaten 11.03. – 13.03.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz SB-LAG-J-50311-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 04.05. – 08.05.2014 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof BR-KOV-J-50504-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 790,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 9 10 Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz 11 Referent Referenten Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Prävention geht vor… – Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Funktionalität und Ergonomie Dieses Seminar richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Grundlagenkenntnissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das vorhandene Wissen wird vertieft. Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die benötigt werden, um Gefährdungen von Kolleginnen und Kollegen durch präventive Maßnahmen zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen gesetzliche Grundlagen und praktische Umsetzungsmöglichkeiten. Mögliche Gesundheitsgefahren im Betrieb sollen präzise erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. In den letzten 50 Jahren ist der Anteil der Beschäftigten in Büros in Deutschland von etwa 10 % auf knapp 50 % angestiegen. Schon heute ist für 80 % aller Bürobeschäftigten ein Bildschirmgerät das vorrangige Arbeitsmittel. Die Gefährdungen und körperlichen Belastungen, die mit Bildschirmarbeitsplätzen einher gehen, werden häufig unterschätzt. Langes Sitzen belastet die Muskulatur und die Wirbelsäule erheblich, wenn kein Ausgleich durch Bewegung erfolgt. Die Augen werden durch Bildschirmarbeit mehr gefordert als durch andere Schreibtischarbeit. Die richtige Auswahl von Arbeitsplatzmöbeln und technischem Equipment werden daher bei der Büro- und Bildschirmarbeit immer wichtiger. Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit müssen innerbetrieblich umgesetzt und gezielte Gesundheitsförderung im Bürobereich etabliert werden. Hier eröffnen sich Handlungsfelder und Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungen, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern. Seminarinhalte ❚ Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ❚ Die wichtigsten Vorschriften zum Thema: ❙ gesundheitliche Aspekte ❙ psychische und physische Belastungen ❙ Gefährdungsbeurteilungen ❙ physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden ❙ menschengerechte Gestaltung der Arbeit ❙ betriebliche Gesundheitsförderung ❚ Checklisten für die ganzheitliche Ermittlung von Belastungen und Gefährdungen ❚ Aktuelle Gesetzesänderungen ❚ Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen ❚ Vorbereitung der Einigungsstelle ❚ Arbeitsschutzausschuss ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung an praktischen Beispielen ❚ Besuch der Gläsernen Manufaktur von Volkswagen in Dresden Seminardaten 14.09. – 18.09.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Dresden, Hotel Elbflorenz BR-KOV-J-50914-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 770,00 EUR r is in diesem Semina Ein besonderes EreignGläsernen Manufaktur wird der Besuch der esden sein. von Volkswagen in Dr Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. Frank Weichold, Gesundheitsberater und Schwerbehindertenvertreter bei der TECTRION GmbH in Leverkusen Seminarinhalte ❚ Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ❚ Beurteilung von Gefährdung ❚ RSI-Syndrom und arbeitsplatzspezifische Krankheitsbilder ❚ Die Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung ❙ Bildschirm und Tastatur, Arbeitstisch und Arbeitsfläche ❙ Arbeitsstuhl, ergonomisches Sitzen ❙ Beleuchtung, richtiger Aufstellort für den Arbeitsplatz-PC ❙ Bildschirmarbeit, Pausen und Tätigkeitswechsel, Angebotsuntersuchung und Sehhilfen ❚ Technische Arbeitsplatzhilfen ❙ Sonderausstattung und Nachteilsausgleiche ❙ Den richtigen Kostenträger finden ❚ Besuch der DASA ein teil des Seminars ist ❙ Vor- und Nachbearbeitung des Besuchs der DASA Bestandder DASA (Deutsche ArbeitsBesuch Dortmund. schutzausstellung) in Seminardaten 15.06. – 17.06.2015 Für dieses Seminar werden Beginn: 10 Uhr 14 Stunden als Fortbildung Dortmund, für CDMPs und CRTWCs Ringhotel Drees anerkannt. BR-KOV-J-50615-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 420,00 EUR 12 Kommunikation und Konfliktbewältigung Kommunikation und Konfliktbewältigung 13 Referentin und Referent Referentin Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Frank Mertens Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Rhetorik I – Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung In der täglichen Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen bildet die Kommunikation die Grundlage des Handelns. Ständig sind sie damit konfrontiert Gespräche zu führen, bei denen unterschiedliche Ziele, Erwartungen und Vorstellungen existieren. Das geschieht in der Auseinandersetzung mit Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertretern, im Gremium und in Gesprächen mit den Beschäftigten. Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen sind gefordert, Positionen zu beziehen und durchzusetzen. Forderungen und Erwartungen müssen effektiv und zielorientiert dargestellt werden. Das einzelne Betriebs-/Personalratsmitglied und die einzelne Schwerbehindertenvertretung tragen aber auch die Mitverantwortung dafür, dass sie die Positionen, Forderungen und Erwartungen der Gesprächspartner verstehen und weitergeben. Nur so ist eine ergebnisorientierte Abwägung der verschiedenen Argumente und Interessen möglich. Darüber hinaus müssen sich betriebliche Interessenvertretungen sicher auf der Sach- und Gefühlsebene in Gesprächen bewegen, um eine erfolgreiche Interessenvertretung zu gewährleisten. Seminarinhalte ❚ Unterrichtungs- und Beratungsrechte ❚ Grundlagen der Kommunikation ❚ Aktives Zuhören ❚ Unterschiedliche Wahrnehmung ❚ Zielorientierte Gesprächsführung ❚ Planung und Durchführung von Gesprächen ❚ Geeignete Rahmenbedingungen ❚ Umgang mit Stresssituationen in Gesprächen ❚ Was tun, wenn das Gespräch in eine Sackgasse führt? ❚ Wer darf Verhandlungen führen? ❚ Verhandlungen mit und in Gruppen ❚ Praktische Übungen Die Schwerbehindertenvertretungen haben die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen wahr zu nehmen. Nach dem SGB IX haben sie eine Beratungspflicht. Diese Beratung bezieht sich z.B. auf: ❚ die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen in den Betrieb ❚ die Vertretung von Gruppen- oder Einzelinteressen von schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat ❚ alle Angelegenheiten, die im Rahmen des Beistandes für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen in dem Betrieb zusammenhängen. Schwerbehindertenvertretungen müssen sich also mit unterschiedlichen Beratungsformaten auskennen, die ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität erfordern. Gleichzeitig muss die Schwerbehindertenvertretung ihre Doppelrolle als Beraterin und Helferin kennen und lernen, Grenzen zu ziehen. Ziel des Seminars ist, die Beratungskompetenz von Schwerbehindertenvertretungen – auch mit Hilfe praktischer Übungen – zu verbessern. Dabei stehen aktuelle Beratungssituationen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Mittelpunkt. Seminarinhalte ❚ Regeln für das Beratungsgespräch ❚ Unterschiedliche Beratungsformate mit unterschiedlichen Zielgruppen ❚ Unterschiedliche Fragestellungen ❚ Beraten und Helfen: Grenzen ziehen ❚ Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen ❚ Übungen an praktischen Beispielen Seminardaten Seminardaten 02.03. – 06.03.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park BR-KOV-J-50302-2 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 705,00 EUR Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 17.06. – 19.06.2015 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof SB-LAG-J-50617-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 14 Arbeits- und Sozialrecht 15 Referenten Dieter Brüggemann, Versicherungsältester der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Ulf Henschke, Rentenberater „Ich habe an dem Seminar „Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung“ teilgenommen. Mich hat begeistert, dass das Seminar sowohl für meine Arbeit als Schwerbehindertenvertreterin als auch für meine persönliche Entwicklung eine Bereicherung war. Ich werde sicher wieder ein Seminar von Arbeit und Leben besuchen.“ Sozialrecht aktuell Sonja Fomferra, Schwerbehindertenvertreterin und Personalratsmitglied der Sparkasse Mönchengladbach Seminarschwerpunkte ❚ Historischer Überblick über die Sozialgesetzgebung von Anfang des 19. Jahrhunderts bis heute ❚ Sozialrecht im europäischen Vergleich ❚ Die fünf Säulen unseres Sozialversicherungssystems ❚ Sozialrechtliche Ansprüche zur Teilhabe am Arbeitsleben ❚ Stufenweise Wiedereingliederung nach Krankheit ❚ Erwerbsminderungsrente ❚ Altersrente für schwerbehinderte Menschen ❚ Aktuelles aus dem Rentenrecht ❚ Entstehungsgeschichte und wichtige Eckpunkte des Benachteiligungsgesetzes ❚ Umsetzung der EU-Richtlinienforderung ❚ Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik in der BRD – Konsequenzen für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung „Was mir bei den Seminaren von Arbeit und Leben so gefällt, ist die Mischung aus Theorie und Praxis. Ich nehme neues Wissen mit und kann viele Ideen und Anregungen in meiner praktischen Arbeit als Schwerbehindertenvertreter vor Ort direkt umsetzen.“ Das im Juli 2004 zuletzt novellierte SGB IX besteht aus zwei miteinander verzahnten Teilen. Dadurch wurden die sozialrechtlichen Bestimmungen mit den arbeitsrechtlichen verknüpft und als Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben zusammengefasst. Teil 1 des SGB IX regelt die allgemeinen und sozialrechtlichen Ansprüche der Menschen mit Behinderung. Teil 2 ersetzt das ehemalige Schwerbehindertengesetz (SchwerG). Das Benachteiligungsgesetz ergänzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ehemals geplant als Antidiskriminierungsgesetz. hts Osnabrück. der Besuch des Sozialgeric Zu diesem Seminar gehört der Verhandlung erfolgt in der Regel mit Die Vor- und Nachbereitung r zuständigen Richterin. dem zuständigen Richter/de Hans-Dieter Kinner, Schwerbehindertenvertreter bei der Miele & Cie. KG Seminardaten 15.06. – 19.06.2014 Beginn: 11 Uhr Osnabrück, Hotel Ibis Styles SB-LAG-J-50615-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 785,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 16 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht 17 Referent Referent Ulf Henschke, Rentenberater Ulf Henschke, Rentenberater Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Einführung Das Betreuungsrecht – Eine Einführung Deutschland besitzt ein hoch entwickeltes Rehabilitationssystem, mit dem behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen dauerhaft in die Gesellschaft und damit in das Arbeitsleben integriert werden können. Die Betroffenen sollen möglichst umfassend am Berufsleben und am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Dieser Teilhabegedanke hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Begriff „Rehabilitation“ seit dem 01.07.2001 überwiegend durch „Teilhabe“ ersetzt hat. Allerdings wird der Rehabilitationsbegriff unter anderem im medizinischen und organisatorischen Bereich weiter verwendet. Die Leistungen zur Teilhabe werden dezentral von den einzelnen Sozialleistungsträgern (z.B. Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Agenturen für Arbeit) entsprechend ihren vom Gesetzgeber festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten durchgeführt. Aufgrund dieser Aufgabenverteilung besteht in Deutschland ein gegliedertes Organisationssystem für Leistungen zur Rehabilitation bzw. Teilhabe. Regelungen über Leistungen und Hilfen zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration behinderter Menschen, die von verschiedenen Rehabilitationsträgern erbracht werden, sind seit dem 01.07.2001 einheitlich im SGB IX zusammengefasst. Durch die mittlerweile verbesserte Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben kommen Betriebs-, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen auch mit dem Betreuungsrecht in Berührung. Was bedeutet Betreuung? Welche Rechte hat ein unter Betreuung stehender Arbeitnehmer, eine unter Betreuung stehende Arbeitnehmerin? Welche Rechte hat der Betreuer oder die Betreuerin? Kann man eine rechtliche Betreuung verhindern und wenn ja wodurch? Es kann jeden treffen, jung oder alt. Plötzlich ist man durch Arbeitsunfall, Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage, Entscheidungen für sich zu treffen. Hat die betriebliche Interessenvertretung nicht auch die „Pflicht“, auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung hinzuweisen? Wie ist hier die Rechtslage? Die durchaus komplizierte und sensible Materie soll in diesem Tagesseminar dargestellt werden, so dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ende des Tages eine rechtssichere Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen können und in der Lage sind, ihre Kolleginnen und Kollegen zu beraten. – Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Seminarschwerpunkte ❚ Rehabilitationssystem in Deutschland ❙ Dezentralisierung durch historische Entwicklung ❙ Rehabilitationsträger/Verbände der Rehabilitationsträger ❚ Sinn und Zweck der Teilhabeleistungen ❙ Grundsatz „Teilhabeleistung vor Rente“ ❙ Präventionsgedanke ❙ Rehabilitations- und Teilhabegedanke ❚ Teilhabeleistungen der Rentenversicherung ❙ Mitwirkung des Leistungsberechtigten ❙ Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe Seminardaten 18.08.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J-50818-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/Verpflegung: 58,00 EUR Seminardaten Für dieses Seminar werden 7 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 17.03.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J-50317-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/Verpflegung: 58,00 EUR Für dieses Seminar werden 7 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 18 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht 19 Referenten Dieter Brüggemann, Versicherungsältester der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Referenten Reinhard Lohmann, Rentenexperte der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Dieter Brüggemann, Versicherungsältester der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Reinhard Lohmann, Rentenexperte der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Rentenrecht aktuell – Teil I Rentenrecht aktuell – Teil II 2014 wird der Zugang zur Altersrente neu bestimmt. Die ehemalige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ist im Sinne der Gleichbehandlung in eine Erwerbsminderungsrente gewandelt worden. Weiterhin gelten alte Bestandsschutzregelungen. Schwerpunkt des Seminars ist die Erläuterung der unterschiedlichen Rentenarten mit ihren Zugangsvoraussetzungen und Stichtagsregelungen. Dieses Seminar richtet sich an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Grundlagenseminar „Rentenrecht aktuell“ besucht haben und an betriebliche Interessenvertretungen, die ihre Kenntnisse im Rentenrecht erweitern und vertiefen wollen. Es vermittelt umfangreiches Wissen in rentenrechtlichen Fragestellungen. Seminarinhalte ❚ Historie der gesetzlichen Rentenversicherung ❚ Rentenrechtliche Zeiten – jeder Monat zählt – ausführliche Begriffserläuterungen ❚ Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung – ein Überblick ❙ Leistungen zur Rehabilitation ❙ Leistungen der beruflichen Rehabilitation ❚ Leistungen der medizinischen Rehabilitation ❚ Rentenberechnung ❙ Versichertenrenten ❙ Hinterbliebenenrenten ❚ Versichertenrenten ❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der Altersgrenzen – Abschläge ❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen – Abschläge ❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug – ein Überblick Seminardaten Seminardaten 20.04. – 22.04.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz Wesel SB-LAG-J-50420-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Seminarinhalte ❚ Rentenleistungen ❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der Altersgrenzen – Abschläge (Vertiefung) ❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen – Abschläge (Vertiefung) – Verschiebung der Altersgrenzen ❙ Rentenleistungen an Hinterbliebene ❙ Witwen-/Witwerrenten ❙ Waisenrenten ❙ Erziehungsrenten ❚ Rentenberechnung ❙ Die Rentenformel ❙ Bewertung von Zeiten innerhalb der Rentenberechnung ❙ Beispiele einer Rentenberechnung ❚ RV-Leistungsverbesserungsgesetz ❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug und Einkommensanrechnung ❚ Grundsicherung – wenn die Rente nicht reicht ❚ Rentensplitting (Versorgungsausgleich) – Überblick ❚ Rente und Steuern Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 21.10. – 23.10.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz Wesel SB-LAG-J- 51021-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. Arbeits- und Sozialrecht 21 20 Arbeits- und Sozialrecht Referent Referent Ulf Henschke, Rentenberater Ulf Henschke, Rentenberater Das Sozialgesetzbuch I-XII – Ein Buch mit sieben Siegeln? Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Vielen erscheint das Sozialgesetzbuch (SGB) als eine schwierige und unübersichtliche Rechtsmaterie. Das mag zwar auch richtig sein, aber das SGB ist ebenso ein sehr bürgerfreundlicher Rechtsbereich. Vom Antrag auf dem berühmten Bierdeckel über das Amtsermittlungsverfahren bis zum (noch) kostenfreien Sozialgerichtsverfahren zieht sich Bürgerfreundlichkeit wie ein roter Faden durch das Sozialrecht. Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen das Antragsverfahren, das Verwaltungsverfahren, die Möglichkeiten der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und die Rechtsmittel. Die „Spielregeln“ sind in allen Rechtsgebieten des Sozialrechts gleich oder ähnlich. Damit pflegebedürftige Menschen auch durch berufstätige Angehörige in gewohnter häuslicher Umgebung gepflegt werden können, wurde durch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes ein Versuch gestartet, Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu erreichen. Beide Gesetze wurden nur minimal in Anspruch genommen. Auch die aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) stammende Vorschrift, der Arbeit für eine kurze Zeit durch bezahlte Freistellung fernzubleiben, kann nur kurzfristig der Organisation der Pflege dienen. Welche Alternativen kann man mit Hilfe der Vorschriften der Pflegeversicherung (SGB IX) realisieren? Was zahlt die Pflegekasse wofür? Was deckt das SGB II ab? Wie sehen die Unterhaltsverpflichtungen von erwachsenen Angehörigen aus? Muss man diese fürchten? Gibt es über Betriebs-/Dienstvereinbarungen weitere Möglichkeiten der Gestaltung? Gibt es neue Perspektiven aus der Politik? Seminarinhalte ❚ Aufgaben des SGB ❙ Soziale Rechte ❙ Aufklärung, Beratung, Antragstellung ❙ Vorschüsse, Verzinsung ❙ Mitwirkung ❙ Untersuchungsgrundsatz, Fristen, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ❙ Rücknahme eines Verwaltungsaktes ❙ Rechtsbehelfe – Was die betriebliche Interessenvertretung wissen muss Dieses Seminar informiert betriebliche Interessenvertretungen über die arbeits- und sozialrechtlichen Aspekte des „Problembereichs Pflege“. Das Seminar wendet sich an alle, die an den Schnittstellen des Arbeits- und Sozialrechts tätig sind und Kolleginnen und Kollegen beraten. such einer sozialVorgesehen ist der Be, um die praktische rechtlichen Behörde lrechtlichen Bereich Arbeit in einem sozia zu lernen. exemplarisch kennen Seminardaten Seminardaten 27.04. – 29.04.2015 Beginn: 11 Uhr Osnabrück, Romantik Hotel Walhalla SB-LAG-J- 50427-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 530,00 EUR 05.05.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J-50505-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/Verpflegung: 58,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. Für dieses Seminar werden 7 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 22 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht 23 Referenten Referentinnen und Referent Anke Berger, Richterin des 2. Senats am BAG Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats am BAG a.D. Stephanie Rachor, Richterin des 2. Senats am BAG Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Für das strategische Vorgehen der betrieblichen Interessenvertretung in Bezug auf Kündigungen ist es unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu kennen. Bei schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten bedarf die ordentliche wie die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung der Integrationsämter. Im Mittelpunkt des Seminars stehen aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutz, die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz, der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, sowie aktuelle Entscheidungen des BAG, die auch für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen relevant sind. Seminarinhalte ❚ Aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen im Kündigungsschutz ❚ Die personenbedingte Kündigung ❚ Die krankheitsbedingte Kündigung ❚ Die verhaltensbedingte Kündigung ❚ Die betriebsbedingte Kündigung ❚ Die gerichtliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung ❚ Die Auswirkungen des § 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz ❚ Die Änderungskündigung ❚ Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach §§ 85 ff SGB IX ❚ Die Kündigungserklärung nach Zustimmung ❙ Das Präventionsverfahren und das BEM ❚ Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten und zu den Gerichten für Arbeitssachen ❚ Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens ❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht ❚ Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung des 2. Senats am BAG m Arbeits❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung Erfurter Seminare zu ngsrecht ssu rfa und Betriebsve Seminardaten 13.07. – 17.07.2015 Für dieses Seminar werden Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) 14 Stunden als Fortbildung Erfurt, für CDMPs und CRTWCs Mercure Hotel Erfurt Altstadt anerkannt. SB-LAG-J-50713-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 880,00 EUR Axel Breinlinger, Richter des 8. Senats am BAG Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats am BAG a.D. Friedrich Hauck, Vorsitzender Richter des 8. Senats am BAG Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Der 8. Senat des BAG urteilt zu Haftung im Arbeitsverhältnis und Betriebsübergängen nach § 613a BGB. Mit beiden Themen müssen sich betriebliche Interessenvertretungen – auch Schwerbehindertenvertretungen – auseinandersetzen. Inzwischen liegen höchstrichterliche Urteile zum 2006 verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Diese sowie aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht werden vorgestellt. Seminarinhalte ❚ Der Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB – Begriff und Abgrenzung zu anderen Formen des Inhaberwechsels, insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz ❚ Aufgaben für die Schwerbehindertenvertretung ❚ Übersicht über das Arbeitsrecht im Umwandlungsgesetz ❚ Arbeitgeberhaftung ❚ Arbeitnehmerhaftung und Schadensersatz ❚ Aktuelle Rechtsprechung zum AGG ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Besuch der öffentlichen Sitzung des 8. Senats beim BAG ❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung beim BAG ❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht Seminardaten Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest. Der Seminartermin wird in einer gesonderten Einladung mitgeteilt und kann unter www.aulnrw.de/Aktuelles eingesehen werden. m ArbeitsErfurter Seminare zu ngsrecht ssu rfa sve und Betrieb Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 24 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 25 Referentin und Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Psychische Belastungen, Stress und Burnout – (K)ein Thema im Betrieb? Aktuelle Studien belegen immer wieder, dass psychische Belastungen am Arbeitsplatz zunehmen. Einflüsse wie Leistungsverdichtung, Arbeitshetze und Zeitdruck wirken sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Dieser Zusammenhang ist heute arbeitswissenschaftlich bewiesen. Und dennoch wird das Problem im Betrieb häufig nicht thematisiert und angegangen. Zum Schutz der psychischen Gesundheit steht das zentrale Arbeitsschutz-Instrument, die Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Eine ganzheitliche, beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung bietet eine gute Möglichkeit, psychische Belastungen zu erfassen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Seminar wird die Handlungskompetenz der betrieblichen Interessenvertretung im Umgang mit psychischen Belastungen gestärkt und es werden Präventionsmaßnahmen für den Betrieb erarbeitet. Seminarinhalte ❚ Definition von psychischen Belastungen, Stress und Burnout ❚ Psychische Fehlbelastungen erkennen ❚ Auswirkungen psychischer Fehlbelastungen ❚ Psychosoziale Belastungsfaktoren ❚ Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ❚ Beratung von Betroffenen ❚ Betriebliche Präventionsmaßnahmen ❚ Psychische Gesundheit im Arbeitsrecht Seminardaten 20.04. – 24.04.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel BR-KOV-J-50420-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 765,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 26 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 27 Referentin und Referent Referentin und Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Mobbing, Bossing und Co. – psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz Die psychische Gesundheit – ein Kernbestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements Wenn Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Mobbing schikaniert und systematisch mit Beleidigungen und Diskriminierung konfrontiert werden, ist das nicht nur ein großes persönliches Problem mit gravierenden gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen sondern auch ein ernstzunehmendes Problem für den Betrieb. Mobbing verursacht Schäden auf allen Ebenen, die Betroffenen büßen ihre Gesundheit ein und den Betrieben entstehen hohe Kosten durch Ausfallzeiten. Betriebliche Interessenvertretungen wahren die Interessen der Beschäftigten und wachen darüber, dass diese ihre Persönlichkeit entfalten können und keinen gesundheitlichen Schaden erleiden. Im Fall von Mobbing und Bossing ist das ein Auftrag, der nicht nur Kenntnisse über die Entstehung dieser Konfliktform erfordert sondern auch Einfühlungsvermögen und Beratungskompetenz. In diesem Seminar werden die Entwicklung von Mobbing, die Ursachen und Verläufe aufgezeigt. Es wird thematisiert, was die betriebliche Interessenvertretung gegen Mobbing unternehmen kann und welche präventiven Maßnahmen erfolgversprechend sind. Darüber hinaus steht die Beratung und Unterstützung von Betroffenen im Fokus des Seminars. Wie können psychische Fehlbeanspruchungen bzw. Stress vermieden und angemessene Maßnahmen zur Forderung der psychischen Gesundheit im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) umgesetzt werden, wie es ausdrücklich das unlängst überarbeitete Arbeitsschutzgesetz verlangt? Das betriebliche Gesundheitsmanagement will Gesundheit „ganzheitlich“ fördern, indem die Arbeit „menschengerecht“ gestaltet wird. Im Blickfeld stehen also sowohl die „physische“ wie „psychische“ Dimension der Gesundheit und die Frage der Erweiterung der persönlichen Gesundheitsressourcen der Beschäftigten. Ziel ist es, den Aspekt „Beschäftigtengesundheit" zum integralen Bestandteil betrieblichen Handelns zu machen. Es sollen nicht nur Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gefährdungen vermieden werden. Soll das BGM in Ihrem Unternehmen umgesetzt oder weiterentwickelt werden? Gibt es einen verbindlichen Plan, der auch von den Leitungen unterstützt und umgesetzt wird? In der Praxis zeigt sich, dass vor allem dann Probleme entstehen, wenn die psychische Gesundheit der Beschäftigten gestaltet werden soll. Welche Gesichtspunkte spielen dabei eine Rolle? Wie erfasse ich den Ist-Zustand, welche Ziele sind realistisch? Gibt es vielversprechende Maßnahmen mit deren Hilfe formulierte Ziele verwirklicht werden können? Seminarinhalte ❚ Definition und Abgrenzung von Mobbing und Bossing ❚ Rechtliche Rahmenbedingungen ❚ Folgen für die Betroffenen ❚ Verlauf und Dynamik von Mobbingprozessen ❚ Beratung von Betroffenen ❚ Betriebliche Präventionsstrategien ❚ Betriebsexterne Hilfen Seminarinhalte ❚ BGM als neue Entwicklungsstufe in der betrieblichen Gesundheitspolitik ❚ Die Wahrnehmung von psychischen Prozessen im Arbeitsprozess ❚ Aspekte der psychischen Fehlbelastungen am Arbeitsplatz ❚ Psychische Ressourcen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Unternehmen ❚ Modell der Integration von psychischer Gesundheit in das BGM ❚ Instrumente der Erfassung von psychischer Gesundheit im Betrieb ❚ Rolle der betrieblichen Interessenvertretung im BGM ❚ Rechtliche Grundlagen einer Integration „psychischer Gesundheit" in das BGM Seminardaten Seminardaten 07.09. – 11.09.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel BR-KOV-J-50907-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 765,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 16.11. – 18.11.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-51116-2 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 28 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 29 Referentin und Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Referent Stephan Siemens, Burn out-Experte Godehard Baule, Diplom-Psychologe, Supervisor Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Die neue Organisation der Arbeit hat einen hohen Anteil an der Entstehung von Stress und Burnout bei den Beschäftigten. Arbeitszeit, soziale Kontakte und Führung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Besonders durch die Managementmethode „Indirekte Steuerung“ werden unternehmerische Herausforderungen und Ziele auf die Beschäftigten übertragen. In den Unternehmen wird diese Steuerungsmethode zur Leistungsoptimierung mit hoher Eigenverantwortung eingesetzt. Den Beschäftigten werden unternehmerische Ziele oder die Erreichung von Kennziffern auferlegt, die sie häufig überfordern. Gleichzeitig gibt es seitens der Arbeitgeber immer weniger Vorgaben, wann und wie die Ziele zu erreichen und die anfallenden Arbeiten zu erledigen sind. Dadurch werden auch die persönlichen Beziehungen der Beschäftigten untereinander belastet. Darüber hinaus verwischen die Grenzen zwischen Arbeits- und arbeitsfreier Zeit. Das Seminar zeigt Wege auf, wie diesen Prozessen entgegengewirkt werden kann und welche geeigneten strategischen Wege für eine gesundheitsförderliche Arbeitsweise gefunden werden können. Seminarinhalte ❚ Definition von psychischen Belastungen, Stress und Burnout ❚ Entgrenzung der Arbeitszeit als Gesundheitsrisiko ❚ Die Methode der indirekten Steuerung und die Auswirkung auf die Beschäftigten ❚ Gruppendynamische Prozesse ❚ Herausforderung für das betriebliche Gesundheitsmanagement ❚ Gefährdungsbeurteilungen ❚ Rolle der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Handlungsmöglichkeiten Seminardaten 26.01. – 28.01.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50126-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten Neben der Arbeitsverdichtung hat gerade auch das Führungsverhalten am Arbeitsplatz einen wesentlichen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten. Führungskräfte können durch eine gute Arbeitsorganisation, die gerechte Verteilung der Arbeit, Wertschätzung und konstruktive Kritik das Selbstwertgefühl und die Motivation der Beschäftigten stärken. Destruktive Verhaltensweisen und unklare Zielvorgaben hingegen können zu psychischen Belastungen bei den Beschäftigten führen. In diesem Seminar werden die Zusammenhänge zwischen Führungsverhalten und der psychischen Gesundheit der Beschäftigten dargestellt. Darüber hinaus erfahren betriebliche Interessenvertretungen, wie sie die Auswirkungen von Führungsverhalten in der Praxis ermitteln können und welche Möglichkeiten der Einflussnahme und Mitbestimmung sie haben. Seminarinhalte ❚ Grundsätze von Führung und Führungsstile ❚ Zusammenhang von Führung und psychischer Gesundheit ❚ Umgang mit schwierigen Vorgesetzten ❚ Integration von Führungsverhalten in die Gefährdungsbeurteilung ❚ Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung bei gesundheitsschädigendem Führungsverhalten ❚ Überwachungsaufgaben des Betriebsrats und Mitbestimmungsrechte bei der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung Seminardaten Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 02.03. – 04.03.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel BR-KOV-J-50302-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 405,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 30 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 31 Referentin und Referent Referentinnen Hartmut O. Genz-Bideau, Berater, Trainer, Sicherheitsfachkraft, QMB, Hamburg Ariane Münchmeyer, Soziologin B.A., Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Annemarie Weber, Organisationsberaterin, Wert.Arbeit GmbH Berlin Wie wir morgen zufrieden und gesund arbeiten – Arbeitszeitgestaltung im Betrieb Angesichts des demografischen Wandels und der Beschleunigung von Arbeitsprozessen entsteht die Notwendigkeit einer lebensphasenorientierten, gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitszeit. Jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwarten Antworten auf familiengerechte Arbeitszeiten, ältere wollen gesund bis zur Rente kommen. Flexibilisierung und Entgrenzung der Arbeit sowie ungünstige, lebensunfreundliche Arbeitszeitgestaltung haben negativen Einfluss auf die Motivation und die Gesundheit der Beschäftigten. Arbeitgeber sind gefordert, verbesserte Arbeitszeitlösungen für die Beschäftigten anzubieten und umzusetzen. Um in Zukunft produktiv und zufrieden arbeiten zu können, benötigen Beschäftigte eine Arbeitsorganisation, die eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zulässt und der Arbeit ein gesundes Maß gibt. Betriebliche Interessenvertretungen haben bei der Arbeitszeitgestaltung ein Mitbestimmungsrecht. Um dieses umfassend wahrnehmen zu können und um die betrieblichen Gestaltungsspielräume auszuloten, benötigen sie grundlegende Kenntnisse im Bereich von Arbeitszeitgestaltung und Gesundheitsförderung im Betrieb. Seminarinhalte ❚ Arbeitszeitgestaltung und die Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten ❚ Gesundheitsgerechte Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Lebensphasen ❚ Alterns- und familiengerechte Arbeitszeitgestaltung ❚ Risiken der Flexibilisierung der Arbeitszeit ❚ Übergang von Arbeit in Rente ❚ Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ❚ Strategie und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis Susan Paeschke, Dipl. Volkswirtin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Wissensmanagement und Altersübergänge im demografischen Wandel – Schlagworte oder Handlungsfelder Der demografische Wandel ist in aller Munde – aber was bedeutet er und wie wirkt er sich im betrieblichen Alltag aus? Die Gesellschaft wird immer älter und mit ihr die Belegschaften. Hier sind intelligente betriebliche Modelle gefragt, die es unseren Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, gesund bis zur Rente zu arbeiten. Modelle, die sicherstellen, dass das Knowhow und die jahrzehntelangen Erfahrungen der Älteren an die Jüngeren weitergegeben werden können und so nicht verloren gehen. Wie kann es uns als Interessenvertretung gelingen, solche Modelle einzufordern, zu gestalten und gegen ggf. gegenläufige kurzfristige Strategien der Arbeitgeberseite abzusichern? Seminarinhalte ❚ Chancen und Herausforderungen alternder Belegschaften ❚ Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit ❚ Alternsgerechtes Arbeiten ❚ Nachwuchsgewinnung und Bindung ❚ Wissensmanagement – Modelle und Möglichkeiten ❚ Mitbestimmungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten ❚ Demografie-Tarifverträge Seminardaten Seminardaten 01.07. – 03.07.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel BR-KOV-J-50701-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 405,00 EUR 16.11. – 18.11.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-51116-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 32 Psychische Erkrankungen Psychische Erkrankungen 33 Referenten Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt – Grundwissen für betriebliche Interessenvertretungen Der Anteil psychisch erkrankter Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben nimmt kontinuierlich zu. Aber gerade der Aspekt der psychischen Erkrankungen wird häufig im betrieblichen Alltag nicht oder zu spät wahrgenommen, fehl gedeutet oder es wird unangemessen reagiert. Damit die betrieblichen Interessenvertretungen jedoch die richtigen Entscheidungen treffen können, benötigen sie Grundkenntnisse über die verschiedenen psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen. Nur so kann ein Einblick in Denkmuster der Erkrankten gelingen und entsprechende Kontakte aufgenommen werden. Das Wissen ist eine Grundvoraussetzung, die Interessen von psychisch erkrankten Menschen sinnvoll vertreten zu können, auch wenn diese sich vielleicht ihrer Krankheit selbst noch nicht einmal bewusst sind. Der Umgang mit entsprechend auffälligen oder kranken Kolleginnen und Kollegen erfordert von Schwerbehindertenvertretung und Betriebs-/Personalrat ein hohes Maß an Sensibilität und Handlungskompetenz. Das Seminar ist die Grundlage und der Einstieg, die notwendige Handlungskompetenz zu erlangen. Es bietet auch die Möglichkeit, sich mit Psychiatrie erfahrenen Menschen sowie Angehörigen auszutauschen und für die eigene Praxis zu lernen. Seminarinhalte ❚ Was ist eine psychische Erkrankung? ❚ Welche psychischen Erkrankungen begegnen den Interessenvertretungen im betrieblichen Alltag? ❚ Verhaltensauffälligkeiten durch psychische Erkrankungen ❚ Welche Form der Therapien gibt es? ❚ Auswirkungen von Psychopharmaka ❚ Umgang mit psychisch erkrankten Menschen im Betrieb ❚ Arbeitsplatzgestaltung und -organisation ❚ Intern und extern begleitende Hilfen ❚ Rechtliche Möglichkeiten der Unterstützung durch die SBV und den Betriebs-/Personalrat Seminardaten 16.03. – 20.03.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50316-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 805,00 EUR Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben „Burnout“ – Handlungsfeld für betriebliche Interessenvertretungen Hochgesteckte Ziele, zu wenig Personal, Zeitdruck, nicht nachvollziehbare Entscheidungen, Angst zu versagen, ständige Gewissensbisse und Überarbeitung, Unsicherheit… Wer kennt sie nicht, die Begleiterscheinungen der heutigen Arbeitswelt? Häufig führen diese anhaltenden Belastungen am Arbeitsplatz dazu, dass Menschen „ausbrennen“. 1,9 Millionen Fehltage sind alleine auf die Diagnose „Burnout“ zurück zu führen. Ein Fehltag kostet den Betrieb rund 400,00 EUR, und die Zahlen sind steigend. Betriebliche Interessenvertretungen sind gefragt, Maßnahmen gegen diesen Trend durchzusetzen. Eine nachhaltige Gesundheitsförderung im Betrieb ist auch im Hinblick auf den demografischen Wandel unerlässlich. Erste Anzeichen für ein drohendes „Burnout“ werden ebenso im Seminar thematisiert wie auch Hilfsmaßnahmen für erkrankte Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus werden betriebliche Modelle vorgestellt, wie Prävention wirksam umgesetzt werden kann. Seminarinhalte ❚ „Burnout“ – nur eine Modeerscheinung? ❚ Ursachen für „Burnout“ ❚ Das Krankheitsbild ❚ Kommunikation mit erkrankten Kolleginnen und Kollegen ❚ Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen ❚ Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen ❚ Integration erkrankter Kolleginnen und Kollegen nach Reha-Maßnahmen Seminardaten Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 21.09. – 23.09.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50921-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 34 Psychische Erkrankungen Psychische Erkrankungen 35 Referenten Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… – Kommunikation mit psychisch kranken Menschen Damit Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- sowie Personalräte psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt helfen und zur Seite stehen können, müssen sie sich bemühen, das Krankheitsgeschehen um die erkrankten Menschen herum zu begreifen. Häufig gestaltet sich die Kommunikation mit den Betroffenen sehr schwierig. Die Wahrnehmung psychisch erkrankter Menschen ist meist gestört. Nicht selten fehlt ihnen die Einsicht, dass sie krank sind und auch Kolleginnen und Kollegen können irritiert sein und „falsche“ Schlüsse ziehen. All das zeigt, wie wichtig die Kommunikation mit den Erkrankten ist. Das Seminar setzt genau an dieser Stelle an. Ziel ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Empathie für ihre psychisch erkrankten Kolleginnen und Kollegen entwickeln. Beispiele für eine gelungene Kommunikation mit psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt werden aufgezeigt. Das Seminar bietet auch die Möglichkeit, sich mit Psychiatrie erfahrenen Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen auszutauschen, um für die eigene Praxis zu lernen. Seminardaten 22.06. – 26.06.2015 Beginn: 10 Uhr Kamen-Kaiserau, SportHotel BR-KOV-J-50622-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 690,00 EUR Werner Wenzel, Gesundheitshaus Unna Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz In diesem Seminar werden Früherkennungsmöglichkeiten der Suchtprobleme von Beschäftigten ermittelt und die individuellen, betrieblichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgezeigt. Dabei geht es nicht nur um Alkohol- und Drogenabhängigkeit sondern auch um Medikamentenmissbrauch. Es wird ein Überblick über Hilfestellungen von professionellen Instanzen gegeben. Die Erforderlichkeit von Suchtbeauftragten im Betrieb und deren Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung wird erörtert. Seminarinhalte ❚ Hintergründe und Ursachen von Suchterkrankungen ❚ Suchtprobleme im Betrieb ❚ Zahlen und Fakten ❚ Sucht und Arbeitssicherheit ❚ Ärztliche Untersuchungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ❚ Medizinische, betriebliche/betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen von Suchterkrankungen ❚ Suchtverhalten und Krankheit ❚ Umgang mit Sucht kranken Kolleginnen und Kollegen ❚ Die Rolle des betrieblichen Umfelds ❚ Hilfestellung im Betrieb ❚ Zusammenarbeit mit Suchtbeauftragten ❚ Möglichkeiten und Grenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung ❚ Handlungsmöglichkeiten und Grenzen des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung ❚ Der Umgang mit „Drogen-Screening” ❚ Besuch einer Suchtklinik Seminardaten Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 02.11. – 04.11.2015 Beginn: 10 Uhr Dortmund, Ringhotel Drees BR-KOV-J-51102-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 420,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 36 Psychische Erkrankungen Psychische Erkrankungen 37 Referenten Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Manfred Rüdebusch, Schwerbehindertenvertreter bei EVOBUS/Daimler Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Wieder zur Arbeit – aber wann und wie? Suizid – (k)ein neues Problem – Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb – Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Die Behandlung psychischer Erkrankungen braucht in der Regel mehr Zeit als die Therapie körperlicher Beeinträchtigungen. Oftmals fehlt auch die Krankheitseinsicht bei den Betroffenen. Ambulante und stationäre psychiatrische Behandlung und Rehabilitation führen häufig zu langer und auch wiederkehrender Abwesenheit im Betrieb. Die notwendige Zeit zur Stabilisierung und Genesung dauert in der Regel Monate. Immer wieder droht dadurch auch die Aussteuerung (Wegfall des Krankengeldes), was den Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter erhöht. Die besonderen Belastungen durch die Erkrankung, die zusätzliche Unsicherheit und Scham vor der Rückkehr in den Betrieb, finanzielle Probleme und die Angst, am Arbeitsplatz zu versagen, werden u.a. thematisiert. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen benötigen möglichst frühzeitig die Unterstützung (Interesse und Empathie) der betrieblichen Interessenvertretungen, damit sie entlastet werden und die notwendige Sicherheit erhalten. Damit ist in der Regel gewährleistet, dass sich die erkrankten Kolleginnen und Kollegen die notwendige Zeit für eine Stabilisierung und Genesung nehmen. Dies wiederum ist unabdingbar für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Betrieb. Selbsttötungsserien in Betrieben, wie bei dem Dell-Computerhersteller Foxconn, der France Télécom, dem Renault-Technologiezentrum Guyancourt und dem Peugeot-Werk in Mülhausen sind in Deutschland bisher nicht bekannt. Die Arbeitsbedingungen in den genannten Firmen aber sind ähnlich wie hierzulande. Betriebliche Interessenvertretungen sind zunehmend mit dem Thema Suizid konfrontiert. Suiziddrohungen, Suizidversuche oder gar vollendeter Suizid überfordern, verunsichern und belasten die betriebliche Interessenvertretung häufig. Das Seminar soll über die Zusammenhänge und Sachverhalte zum Thema Suizid aufklären und helfen, diesem mit weniger Tabu und Angst zu begegnen. Es werden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, die zu konkreter Hilfe für die Betroffenen führen. Im Seminar werden unter anderem eine Psychiaterin und ein Psychiatrie-Erfahrener zu dem sensiblen Thema Rede und Antwort stehen. Seminarinhalte ❚ Rückkehr an den alten Arbeitsplatz ❚ Umsetzung ❚ Potentialeinbußen ❚ Arbeitsplatzgestaltung ❚ Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ❚ Aussteuerung ❚ Begleitung und Eingliederungsmanagement ❚ Beteiligung interner und externer Instanzen ❚ Handlungsmöglichkeiten betrieblicher Interessenvertretungen Seminardaten 06.05. – 08.05.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50506-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Seminarinhalte ❚ Suizid – Zahlen, Fakten, Daten ❚ Ursachen von Suizid ❚ Betriebliche Zusammenhänge ❚ Möglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Interessenvertretung, Suizidgedanken zu erkennen und Suizid zu verhindern ❚ Prophylaktische und begleitende Maßnahmen ❚ Handlungsmöglichkeiten nach § 87 Absatz 1 Nummer 7 und § 80 Absatz 1 Nummer 2 und 9 BetrVG ❚ Psychohygiene Die Referentinnen und Referenten zum Themenfeld „Psychische Erkrankungen“ stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch nach dem Seminar noch mit Rat und Tat zur Seite. Über Kontaktmöglichkeiten informieren wir im Seminar. Seminardaten Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 26.11. – 27.11.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-51126-1 440,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 280,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 38 Psychische Erkrankungen Betriebliches Eingliederungsmanagement 39 Referentin und Referent Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Reha-Fachkraft, Disability Managerin Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin – Umgang mit psychisch kranken Menschen Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen werden immer häufiger mit den Problemen von Beschäftigten, die unter psychischen Erkrankungen leiden, konfrontiert. Die jeweiligen Situationen und gestellten Anforderungen an die betrieblichen Interessenvertretungen sind sehr unterschiedlich. Selbst wenn sie bereits Grundkenntnisse über die verschiedenen psychischen Störungsbilder besitzen, reicht diese Kenntnis im Alltag häufig nicht aus, um adäquat auf die unterschiedlichen Anforderungen zu reagieren. Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte, die in ihren Gremien zuständig sind, sich für die Belange der psychisch erkrankten Beschäftigten einzusetzen, reagieren in der Praxis häufig verunsichert und sind einem starken Druck ausgesetzt. Sie stoßen an ihre eigenen Grenzen. Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, für alle Beschäftigten – nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen –, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen durchgängig oder in Addition arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Durch das BEM sollen der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dazu bedarf es in der Regel eines so genannten BEM-Teams, das sich um die Eingliederung verantwortlich kümmert. Rehaträger und Integrationsämter fördern und prämieren modellhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement. Das Seminar gibt einen Überblick über Chancen und Möglichkeiten des BEM. Das Seminar will helfen, diesen Druck zu mindern und Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräten konkrete, an ihre Praxis orientierte zielgerichtete Hilfestellung zu reichen. Hierzu werden aktuelle Fälle der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer bearbeitet. Ähnlich einer Supervision dient das Seminar der Reflektion der Arbeit in dem schwierigen Themenfeld der zunehmenden psychischen Erkrankungen in den Betrieben. Seminardaten 11.11. – 13.11.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park BR-KOV-J-51111-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 395,00 EUR Seminarinhalte ❚ § 84 Abs. 2 SGB IX Grundlagen des BEM und Pflicht des Arbeitgebers ❚ Koordination beruflicher Eingliederung ❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM als kollektivrechtliche Vereinbarung ❚ Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen ❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte ❚ Vertrauensbildende Aktivitäten im BEM ❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat ❚ Datenschutz im BEM ❚ Eingliederungsberaterinnen und -berater im Unternehmen ❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder ❚ Hilfen seitens externer Institutionen Seminardaten Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 19.05. – 21.05.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel SB-LAG-J-50519-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 405,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. Betriebliches Eingliederungsmanagement 41 40 Betriebliches Eingliederungsmanagement Referenten Referenten Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V. Detlef Eichert, Gesundheitsmanager der Stadt Bochum Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung Das in § 84 Abs. 2 SGB IX geforderte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt immer mehr an Bedeutung, da es nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Das BEM gilt heute als eine tragende Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Sowohl die Betriebskrankenkassen als auch die Rehaträger haben ein erhebliches finanzielles Interesse an deren Umsetzung in Unternehmen. Im Mittelpunkt des Seminars steht die praktische Umsetzung bzw. Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Durch die Änderungen des SGB IX zum 01.05.2004 wurde der Schutz für arbeitsunfähige Beschäftigte, die nicht schwerbehindert sind, erhöht und die Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung erweitert. Nach § 84 Abs. 2 SGB IX gilt der individuelle Schutz für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet – wenn die betroffene Person zustimmt – ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist die Prüfung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. An dem BEM ist der Betriebs-/Personalrat bzw. bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Interne und externe Akteurinnen und Akteure können hinzugezogen werden. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Grenzen geklärt, wie Beschäftigte mit dem BEM vor krankheitsbedingten Kündigungen geschützt werden können. Ein Schwerpunkt des Seminars ist der Besuch der Stadtverwaltung Bochum. Dort wurde ein modellhaftes BEM eingerichtet. Seminarinhalte ❚ Gesetzliche Grundlagen des BEM ❚ Einführung und Koordination des BEM als Managementsystem ❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte ❚ Mitglieder und Aufgaben des BEM-Teams ❚ Persönliche Voraussetzungen der Teammitglieder ❚ Die Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater (Case-Manager) ❚ Differenzierte Ablaufpläne eines BEM ❚ Aufgaben und Hilfsangebote der externen Akteurinnen und Akteuren ❚ Vertrauensbildende Öffentlichkeitsarbeit im Unternehmen ❚ Qualifizierungsmöglichkeiten der Verantwortlichen ❚ Praktische Umsetzung des BEM am Beispiel der Stadtverwaltung Bochum und deren Nebenbetrieben Seminardaten 15.09. – 18.09.2015 Beginn: 10 Uhr Bochum, Park Inn Hotel SB-LAG-J-50915-1 750,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 730,00 EUR Seminarinhalte ❚ Krankheitsbedingte Kündigung ❚ Kündigungsschutzverfahren und die Bedeutung des BEM ❚ Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche versus BEM ❚ BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Mitbestimmung beim betrieblichen Gesundheitsschutz ❚ Initiativrecht des Betriebs-/Personalrats nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Beteiligungsrechte nach § 87 BetrVG ❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM ❚ Einigungsstellenverfahren Seminardaten Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 21.04. – 23.04.2015 Beginn: 10 Uhr Oberhausen, TRYP CentrO Oberhausen SB-LAG-J-50421-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 470,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 42 Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement 43 Referentin und Referent Referentin und Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Sabrina Klaesberg, Rechtsanwältin Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement professionell und wirkungsvoll gestalten Seit nunmehr 11 Jahren ist in § 84 Abs. 2 SGB IX das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verankert. Inzwischen existiert in den allermeisten Betrieben und Dienststellen eine oft unterschiedlich gelebte Form des BEM. Viele Betriebe bzw. Dienststellen haben eine Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM abgeschlossen. Leider wurden oftmals die alten Betriebs-/Dienstvereinbarungen zum Thema Krankenrückkehrgespräche nicht gekündigt oder nicht mit der Vereinbarung zu Krankenrückkehrgesprächen verknüpft. Auch kommen die Datenschutzvorkehrungen oft viel zu kurz oder werden in einem Nebensatz, in dem man die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verspricht, abgetan. Dieses Seminar richtet sich an die, die ihre Vereinbarung zum BEM optimieren wollen und an die, die gerade eine entwickeln. Es werden die Eckdaten und Mindestinhalte einer Vereinbarung zum Thema BEM erarbeitet. Dabei wird aufgezeigt, wie man den Datenschutz personenbezogener Gesundheitsdaten der Beschäftigten während eines BEM-Prozesses garantieren bzw. zusichern kann. Seminarinhalte ❚ Rechtsunterschied zwischen einer Betriebs-, Dienst- oder Mitarbeitervereinbarung ❚ Vertragspartner einer Vereinbarung zum BEM nach 84 Abs. 2 SGB IX ❚ Mindestinhalte einer Vereinbarung zum BEM ❚ Stellschrauben einer Vereinbarung zum BEM ❚ Mögliche Anhänge zur Vereinbarung, die sich der Betriebspraxis anpassen lassen ohne die Vereinbarung kündigen zu müssen ❚ Grundlegende Datenschutzbestimmungen zu personenbezogenen Gesundheitsdaten ❚ Konkrete Datenschutzmaßnahmen innerhalb des Verfahrens und in der Dokumentation ❚ Überprüfbarkeit der Einhaltung des Datenschutzes im und nach dem BEM-Prozess ❚ Welche Teile muss der Arbeitgeber zum BEM in einer Vereinbarung regeln? ❚ Laufzeit einer BEM-Vereinbarung und ihre Überprüfung Seminardaten 17.03. – 19.03.2015 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof SB-LAG-J-50317-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Reha-Fachkraft, Disability Managerin Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sind die Hilfen externer Institutionen ein Schlüssel zum Erfolg. Nicht nur durch finanzielle Zuschüsse, sondern auch durch Beratung und Qualifizierung lassen sich oft Alternativen im BEM finden. Daher ist Netzwerkarbeit mit externen Institutionen eine der zentralen Tätigkeiten des BEM-Teams bzw. der Eingliederungsberaterinnen und -berater. In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die zuständigen Institutionen und die damit verbundenen Hilfen kennen. Seminarinhalte ❚ Rehabilitationsträger und Ihre Leistungen ❚ Leistungsvoraussetzungen ❚ Koordination beruflicher Eingliederung ❚ Aufgaben von Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten im BEM ❚ Hilfen und Leistungen durch die BKK ❚ Kostenlose Bürgerberatungen ❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat ❚ Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater im BEM ❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder Seminardaten Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 25.08. – 27.08.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz SB-LAG-J-50825-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 44 Betriebliches Eingliederungsmanagement 45 Arbeit und Leben DGB/VHS NW – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin „Mein Leben ist ein Bild an dem ich male. Arbeit und Leben gibt mir das Werkzeug dazu!“ Ein Qualifizierungsangebot in Kooperation mit Return2work – Gesellschaft für Gesundheitsmanagement – und der Technischen Universität Dortmund, Lehrstuhl für Berufspädagogik und Rehabilitation. Peter Mähler, Schwerbehindertenvertreter Deutsche Telekom Kundenservice GmbH Region West Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement Zum erfolgreichen Gesundheitsmanagement im Unternehmen gehören die Erfüllung des Präventionsauftrages im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Aktivitäten im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ein gut ausgebildetes und ineinander verzahntes BEM-Team ist das A und O eines erfolgreichen BEM. Aufgabe des Eingliederungsberaters/der Eingliederungsberaterin ist es, die betroffenen Beschäftigten beratend und unterstützend durch das BEM-Verfahren zu begleiten und allen Beteiligten als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen. Vorrangiges Ziel ist es, den Arbeitsplatz trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten. Um einen professionellen Umgang mit den anspruchsvollen Aufgaben im BEM-Team zu sichern, empfehlen wir allen Teammitgliedern eines bereits existierenden oder geplanten BEMTeams diese Weiterbildung. Die Qualifizierung besteht aus vier dreitägigen Modulen. Zum Abschluss präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Ausschnitt der BEM-Arbeit aus ihrer Praxis, anschließend erhalten sie ein Zertifikat des beteiligten Lehrstuhls der Technischen Universität Dortmund. Seminardaten ❚ 03.03. – 05.03.2015 ❚ 14.04. – 16.04.2015 ❚ 08.09. – 10.09.2015 ❚ 28.10. – 30.10.2015 TRYP TRYP TRYP TRYP Abschlussworkshop ❚ 17.11. – 18.11.2015 TRYP Hotel Dortmund Hotel Dortmund CentrO Oberhausen CentrO Oberhausen CentrO Oberhausen Die Kosten für einen dreitägigen Schulungsblock betragen 650,00 EUR. Hinzu kommen 435,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (ohne Übernachtung 269,00 EUR) im TRYP Hotel Dortmund und 470,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (ohne Übernachtung 270,00 EUR) im TRYP Hotel Oberhausen. Die Kosten für den Abschlussworkshop betragen 450,00 EUR zgl. 240,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (157,00 EUR ohne Übernachtung). „Wer mit Erfolg ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen bzw. durchführen will, benötigt umfangreiche Sachkenntnisse und hohe soziale Kompetenz. Genau diese Kenntnisse und Fähigkeiten hat mir die Qualifizierung zur Eingliederungsberaterin vermittelt. Sie ist eine große Unterstützung bei der Umsetzung des BEM’s in unserem Unternehmen.“ Monika Schneck, Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung, Personalrätin, Emschergenossenschaft / Lippeverband 46 Tagungen 47 „Einmal im Jahr nehme ich an der Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen von Arbeit und Leben teil. Dieser Tag zeichnet sich für mich durch sehr gute Vorträge und Podiumsdiskussionen aus. Hier gibt es immer die Möglichkeit, sich mit eigenen Fragen zu beteiligen und damit Unterstützung für die Arbeit in der SBV zu erhalten. Die anschließenden Workshops sind geprägt vom Miteinander und respektvollen Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie bieten mir Gelegenheit, mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen, Kontakte zu knüpfen und machen mir Mut für die tägliche Arbeit. Ich freue mich schon jetzt auf die nächste Fachtagung 2015.” Katrin Stroop, Schwerbehindertenvertreterin und Personalrätin der TU-Dortmund „Ich habe alle Fachtagungen für die Schwerbehindertenvertretungen besucht. Die Fachtagungen sind immer sehr interessant gestaltet, sie bieten mir die Möglichkeit neue Kenntnisse zu erlangen und alte aufzufrischen. Ganz wichtig sind für mich bei diesen Fachtagungen der kollegiale Austausch und die Möglichkeit sich weiter zu vernetzen.” Ina Wonschik, Schwerbehindertenvertreterin, 1. stellvertretende Konzernschwerbehindertenvertreterin, DHL Solutions Retail GmbH Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 4. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen Die Fachtagung hat das Ziel, Schwerbehindertenvertretungen, aber auch Betriebsund Personalräten, die sich für die Interessen von schwerbehinderten Menschen einsetzen, notwendige aktuelle Informationen an die Hand zu geben, um ihre Arbeit kompetent zu bewältigen. Im Jahr 2015 befassen wir uns mit dem Thema „Armutsrisiko Schwerbehinderung.“ Gibt es Zusammenhänge zwischen der Gesundheit eines Menschen und dem Risiko finanziell zu verarmen? Tragen schwerbehinderte Menschen ein höheres Armutsrisiko als nichtbehinderte Menschen? Können Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen, dazu beitragen, dass das Armutsrisiko der Schwerbehinderung gemindert wird? Das Thema wird aus verschiedenen Perspektiven betrachtet sowie praxisnahe Lösungswege aufgezeigt und diskutiert. Stimmen zu der 3. Fachtagung am 11.03.2014: „Sehr vielfältige Themen.“ „Der Kontakt und der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichsten Bereichen hat mir viel gebracht!“ „Gut strukturierte Tagung mit interessanten Themen und guten Referentinnen und Referenten!“ „Die Mischung der Beiträge und die Vertiefung der Themen in den Workshops hat mir sehr gefallen.“ Seminardaten 12.03.2015 Recklinghausen, Vestisches Cultur & Congress Zentrum SB-LAG-J-50312-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung 75,00 EUR 48 Tagungen 49 „Für mich ist der Gesundheitstag von Arbeit und Leben seit 2009 ein fester Bestandteil meiner Jahresplanung. Immer topaktuelle Themen und erstklassige Referenten! Nebenbei auch eine tolle Möglichkeit andere Interessenvertretungen kennen zu lernen und Netzwerke zu knüpfen.“ Ute Wentzel, Vertrauensfrau der Schwerbehinderten, Deutsche Post AG, Köln „Der Gesundheitstag von Arbeit und Leben NRW in Kooperation mit der Zeitschrift Gute Arbeit ist ein wichtiges Forum für betriebliche Interessenvertretungen. Hier erhalten sie hochaktuelle Informationen zu wichtigen Neuigkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz und nützliche Tipps für die betriebliche Praxis.” Dr. Jürgen Reusch, Redaktion Fachzeitschrift „Gute Arbeit” 7. Gesundheitstag Eine stark veränderte und beschleunigte Arbeitswelt sorgt dafür, dass die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer komplexer werden. Steigende Leistungsverdichtung, unsichere Arbeitsverhältnisse, hoher Erfolgsdruck und Mangel an sozialer Anerkennung führen zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen bei den Beschäftigten. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehört zu den wesentlichen Aufgaben von Betriebsrat und Personalräten. Dabei sollte die Prävention, also die Schaffung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeldes, im Vordergrund stehen. Vor allem die psychischen Belastungen zu vermindern und die psychische Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen sind zentrale Aufgaben betrieblicher Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren. Auf dem Gesundheitstag werden aktuelle Trends im Arbeits- und Gesundheitsschutz vorgestellt und diskutiert. Betriebliche Interessenvertretungen können ihr Wissen vertiefen und für die betriebliche Praxis und Umsetzung neue Anregungen bekommen Der nächste Gesundheitstag ist für den 24.11.2015 geplant. Das Programm wird in einer gesonderten Einladung mitgeteilt und kann unter www.aulnrw.de eingesehen werden. Stimmen aus den letzten Gesundheitstagen: „Ich habe viele Anregungen erhalten, die mir im Berufsalltag helfen.“ „Sehr gute Beiträge kompetenter Rednerinnen und Redner.“ „Ich bekomme einen guten Eindruck darüber, wie sich das Thema in den verschiedenen Bereichen entwickelt.“ „Eine sehr praxisnahe Veranstaltung!“ „Ich nehme viele Tipps zur Gesundheitsförderung mit.“ Seminardaten 24.11.2015 BR-LAG-J-51124-1 50 Tagungen 51 Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr Die Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr finden mehrmals im Jahr statt und sind mittlerweile zu einer echten Institution geworden. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entscheidungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Praxis von betrieblichen Interessenvertretungen werden diskutiert und bieten die Möglichkeit zu einem weiterführenden Gedankenaustausch. Ein Tagungsbeirat bereitet die fachliche Ausgestaltung vor. Tagungsbeirat: Olaf Klein, Wilfried Löhr-Steinhaus, Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld Direktor des Arbeitsgerichts Bonn Dr. Frank Lorenz, Gerhard Stiens, Rechtsanwalt, silberberger.lorenz, Kanzlei für Arbeitsrecht Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen Stimmen aus den letzten Arbeitsrechtstagen: „Unterschiedliche Themen mit starkem Realitätsbezug.“ „Insgesamt sehr kurzweilig!“ „Die Referenten waren alle sehr verständlich und nah an der Praxis.“ „Die teils nüchternen Themen wurden sachlich und interessant vorgestellt.“ „Der Austausch mit den Juristen, bzw. deren Meinung zu den einzelnen Urteilen war sehr informativ.“ Seminardaten 26.03.2015 BR-LAG-J-50326-1 Essen, Philharmonie/Saalbau 20.05.2015 BR-LAG-J-50520-1 Essen, Philharmonie/Saalbau 21.10.2015 BR-LAG-J-51021-1 Essen, Philharmonie/Saalbau 17.11.2015 BR-LAG-J-51117-1 Essen, Philharmonie/Saalbau 52 Messen Messen 53 Referent Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Reha-Care 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Arbeitsschutz aktuell 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Die Reha-Care ist weltweit die größte Messe für Menschen mit Behinderung, die die Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen zum Thema hat. Sie ist Treffpunkt von behinderten Menschen, Fachanbietern, Instanzen und Verbänden. Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für die Menschen mit Behinderung im Alltag und Berufsleben werden angeboten und präsentiert. Im Mittelpunkt des Seminars steht der Besuch der Reha-Care. Unter dem Gesichtspunkt der neuesten Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung wird der Besuch der Messe und der speziellen Foren zu arbeitsbezogenen Schwerbehindertenthemen vor- und nachbereitet. Die Fachmesse „Arbeitsschutz Aktuell – Das Präventionsforum“ findet vom 27. bis zum 30. Oktober 2015 in Düsseldorf statt. Sie bietet ideale Voraussetzungen, sich über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu informieren. Die Fachmesse präsentiert Trends, Produkte, Angebote und Lösungen rund um das Thema „Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“. Unser Seminar bereitet auf die Messe durch eine inhaltliche Einführung vor und vermittelt der betrieblichen Interessenvertretung das benötigte Hintergrundwissen und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten. Seminarinhalte ❚ Besuch der Reha-Care 2015 ❚ Vorbereitung auf Messe und Kongress ❚ Neueste Entwicklungen für Menschen mit Behinderung ❚ Neue Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen ❚ Die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation von schwerbehinderten Menschen ❚ Besuch bei Fachanbietern, Instanzen und Verbänden ❚ Besuch von arbeits- und betriebsbezogenen Foren ❚ Aussprache und Erfahrungsaustausch zu den Foren ❚ Hilfen zum Katalog und zum Internetangebot der Reha-Care Seminardaten 14.10. – 16.10.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel SB-LAG-J-51014-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 510,00 EUR Seminarinhalte ❚ Besuch der A+A ❚ Vor- und Nachbereitung von Messe und Kongress ❚ Brandschutz in den Betrieben ❚ Persönliche Schutzausrüstung ❚ Spezifische Gefährdungen und Belastungen ❙ Psychische Belastungen ❙ Gefahrstoffe ❙ Allergien ❚ Prävention ❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement ❚ Die Zukunft des Arbeitsschutzes ❚ Neuregelungen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung Seminardaten Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 27.10. – 30.10.2015 Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J- 51027-1 750,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 750,00 EUR, zzgl. Kombiticket (Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket) Für dieses Seminar werden 14 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. 54 In eigener Sache 55 Arbeit und Leben ist die Weiterbildungseinrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen. Wir geben mit unserer politischen Bildung Anstöße bei der Formulierung und Durchsetzung der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Neben Seminaren für Schwerbehindertenvertretungen bieten wir auch Schulungen für Betriebs-/Personalräte an. Es ist für eine erfolgreiche Schwerbehindertenvertretung erforderlich, auch Schulungen für Betriebs-/Personalräte zu besuchen. Über unser Gesamtangebot informieren wir im Internet unter www.aulnrw.de Im Rahmen unserer sozialen und politischen Bildung ist es für uns von großer Bedeutung, Möglichkeiten der Teilhabe zu schaffen und berufliche Fähigkeiten zu fördern. Dazu bietet Arbeit und Leben unter anderem folgende Projekte an: proDisco – Bereits in ihrer Ausbildung fördern wir junge Menschen bei der Weiterentwicklung von beruflichen Fähigkeiten und persönlicher Stärke. Mit Hilfe eines attraktiven Stipendiums lernen sie Arbeits- und Kommunikationsprozesse europäisch zu gestalten. Mehr Informationen gibt es unter www.prodisco.de BasisKom – Arbeitsplatzbezogene Bildungsprojekte zur Erweiterung der Grundbildung und Alphabetisierung im Betrieb – Infos zum Projekt unter www.aulnrw.de Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 01AB12020B MENTO – Aufbau, Ausbildung und Begleitung Kollegialer Netzwerke zur Förderung der Grundbildung und Alphabetisierung im Betrieb – Infos zum Projekt unter www.aulnrw.de Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen W137800 Weil Qualität kein Zufall ist! LQW zertifizierte Weiterbildung Arbeit und Leben DGB/VHS NW hat einen Qualitätsentwicklungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Damit sichern wir auch zukünftig Qualität und Kompetenz auf hohem Niveau. 56 Terminübersicht 2015 Januar 26.01. – 28.01.2015 Februar 09.02. –13.02.2015 März 02.03. – 04.03.2015 02.03. – 06.03.2015 11.03. – 13.03.2015 12.03.2015 16.03. – 20.03.2015 17.03.2015 17.03. – 19.03.2015 26.03.2015 April 13.04. – 17.04.2015 20.04. – 22.04.2015 20.04. – 24.04.2015 21.04. – 23.04.2015 27.04. – 29.04.2015 Mai 04.05. – 08.05.2015 05.05.2015 06.05. – 08.05.2015 19.05. – 21.05.2015 20.05.2015 Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Chancen und Möglichkeiten Terminübersicht 2015 57 Juni 15.06. – 17.06.2015 15.06. – 19.06.2015 17.06. – 19.06.2015 22.06. – 26.06.2015 22.06. – 26.06.2015 Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten Rhetorik I – Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung Schwarz auf Weiß – Schreiben in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit rechtssicher gestalten und professionell verwalten Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 4. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen von schwerbehinderten Menschen einsetzen Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt – Grundwissen für betriebliche Interessenvertretungen Das Betreuungsrecht – Eine Einführung – Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement professionell und wirkungsvoll gestalten Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Chancen und Möglichkeiten Rentenrecht aktuell – Teil I Psychische Belastungen, Stress und Burnout – (K)ein Thema im Betrieb? Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung Das Sozialgesetzbuch I-XII – Ein Buch mit sieben Siegeln? Gesund arbeiten? Aber sicher! – Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – Was die betriebliche Interessenvertretung wissen muss Wieder zur Arbeit - aber wann und wie? – Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Juli 01.07. – 03.07.2015 13.07. – 17.07.2015 August 18.08.2015 25.08. – 27.08.2015 September 07.09. – 11.09.2015 14.09. – 18.09.2015 15.09. – 18.09.2015 21.09. – 23.09.2015 Oktober 14.10. – 16.10.2015 19.10. – 23.10.2015 21.10.2015 21.10. – 23.10.2015 27.10. – 30.10.2015 November 02.11. – 04.11.2015 11.11. – 13.11.2015 16.11. – 18.11.2015 16.11. – 18.11.2015 17.11.2015 24.11.2015 26.11. – 27.11.2015 Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Funktionalität und Ergonomie Sozialrecht aktuell Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II – Kündigungsschutzverfahren und externe Instanzen Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… Kommunikation mit psychisch kranken Menschen Wie wir morgen zufrieden und gesund arbeiten – Arbeitszeitgestaltung im Betrieb Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Einführung Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Mobbing, Bossing und Co. – psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz Prävention geht vor … - Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis „Burnout“ – Handlungsfeld für betriebliche Interessenvertretungen Reha-Care 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II – Kündigungsschutzverfahren und externe Instanzen Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Rentenrecht aktuell – Teil I Arbeitsschutz aktuell 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin – Umgang mit psychisch kranken Menschen Wissensmanagement und Altersübergänge im demografischen Wandel – Schlagworte oder Handlungsfelder Die psychische Gesundheit - ein Kernbestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 7. Gesundheitstag Suizid – (k)ein neues Problem – Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 58 Unsere Tagungsstätten Unsere Tagungsstätten 59 Bochum Park Inn Bochum Massenbergstraße 19-21 44787 Bochum www.park-inn-bochum.de Essen Philharmonie Essen Huyssenallee 53 45128 Essen www.philharmonie-essen.de Oberhausen TRYP CentrO Oberhausen Centroallee 280 46047 Oberhausen www.tryphotels.com Recklinghausen VCC Recklinghausen Otto-Burrmeister-Allee 1 45657 Recklinghausen www.vccre.de Bremerhaven Comfort Hotel Am Schaufenster 7 27572 Bremerhaven www.comfort-hotel-bremerhaven.de Erfurt Mercure Hotel Erfurt Altstadt Meienbergstraße 26-27 99084 Erfurt www.mercure.com Osnabrück Ibis Styles Blumenhaller Weg 152 49078 Osnabrück www.ibis-osnabrueck.de Wesel Welcome Hotel Rheinresidenz Wesel Rheinpromenade 10 46487 Wesel www.welcome-hotels.com Dortmund Ringhotel Drees Hohe Straße 107 44139 Dortmund www.riepe.com TRYP Hotel Dortmund Emil-Figge-Straße 41 44227 Dortmund www.tryphotels.com Dresden Hotel Elbflorenz Rosenstraße 36 01067 Dresden www.hotel-elbflorenz.de Düsseldorf InterCity Hotel Graf-Adolf-Straße 81-87 40210 Düsseldorf de.intercityhotel.com Geldern Hotel See Park Danziger Straße 5 47608 Geldern www.seepark.de Haltern Hotel Seehof Hullerner Straße 102 45721 Haltern am See www.wellness-hotel-seehof.de Kamen-Kaiserau SportHotel Kamen-Kaiserau Jakob-Koenen-Straße 2 59174 Kamen www.sportcentrum-kamenkaiserau.de Meschede Welcome Hotel Hennesee Residenz Berghausen 14 59872 Meschede www.welcome-hotels.com Romantik Hotel Walhalla Bierstraße 24 49074 Osnabrück www.hotel-walhalla.de 60 Teilnahmebedingungen Unsere Leistung Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsund Personalräte bieten wir als privatrechtlich organisierte Bildungseinrichtung Fortbildungsveranstaltungen an. Anmeldungen sind schriftlich (Fax oder E-Mail sind ausreichend, gerne auch online unter www.aulnrw.de) unter Angabe des Namens und der Anschrift, der Bezeichnung des Titels des gewünschten Seminars und des Termins möglich. Anmeldebestätigung Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn wir eine Anmeldebestätigung versandt haben. Seminargebühren Die Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit der Arbeitgeber dafür aufkommt, erhält dieser von uns nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung eine Gesamtabrechnung. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Beschluss des Betriebsrats). Stornierung der Anmeldung Für Abmeldungen, die bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von maximal 25,00 Euro (pro Teilnehmerin/Teilnehmer). Danach ist eine Reduzierung der Kosten nicht mehr möglich. Es ist der volle Seminarbeitrag zu entrichten. Die Abmeldung hat in Textform zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme kann jederzeit übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die neuen Daten unverzüglich Arbeit und Leben DGB/VHS NW mitgeteilt werden. Programmänderung, Seminarabsage Wir bitten um Verständnis, dass Programmänderungen, räumliche und zeitliche Änderungen der Veranstaltungstermine und äußersten Falls auch die Absage eines Seminars vorbehalten bleiben müssen. Notwendige Änderungen werden wir so frühzeitig wie möglich ankündigen. Im Falle der Absage eines Seminars wird die bereits gezahlte Seminargebühr umgehend erstattet. Haftung Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit und Leben DGB/VHS NW bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Teilnahmebedingungen 61 Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden (beispielsweise aufgrund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrags wesentliche Pflicht verletzt worden (sogenannte Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist. Urheberrecht Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von Arbeit und Leben DGB/VHS vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben DGB/VHS NW behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung. Datenschutz Die übermittelten Daten werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmendenliste den anderen Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern zugänglich gemacht. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um Mitteilung. Teilnahmebescheinigungen Über die Teilnahme an dem belegten Seminar stellen wir eine Teilnahmebescheinigung aus. Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Beschwerdemanagement/Ombudsmann Für Anregungen und Kritik sind wir immer dankbar. Zusätzlich haben wir die Funktion eines Ombudsmannes eingerichtet. Er steht für Beschwerden, die nicht direkt mit uns zufrieden stellend geklärt werden konnten, zur Verfügung. Unser Service: Gerne reservieren wir unverbindlich vorab einen Seminarplatz. Ein Anruf genügt! Die Hotelkosten übernehmen wir und stellen sie nach Seminarende dem Arbeitgeber in Rechnung. Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer brauchen sich vor Ort um nichts zu kümmern. 62 Service 63 Bildung lohnt sich: Der Weiterbildungspass Bildung bei Arbeit und Leben lohnt sich immer. Wer bei uns ein Seminar besucht, bekommt einen Weiterbildungspass: Ein kleines Kärtchen, auf dem die Seminarbesuche vermerkt werden – wie eine Quittung. Wer viermal bei uns war, erhält von uns ein „Überraschungsgeschenk”. en -Weit erb ild un Me in Ar be it un d Leb gs- Pa ss Seminar: Name, Vorname h Sie. Aber dass sie auc ng lohnt, das wissen in me Dass sich Weiterbildu nah Teil die ach ! Lassen Sie sich einf belohnt wird, ist neu en. der Rückseite quittier einem der Felder auf chu ng von uns ! en Sie eine Übe rras omm bek ne stei Bau Für vier ❶ ➌ Termin: Seminar: Seminar : /VHS NW Arbeit und Leben DGB Term chaftin: Landesarbeitsgemeins -27 -18 · fax 02 11/93800 fon 02 11/93800 -17/ e-mail [email protected] ➋ Unterschrift Arb Termin: eit und Leben ➍ Unterschrift Arb eit und Leben Service-Hotline Unter den Telefonnummern 0211 - 93800 -19/ -35/ -45 bzw. unter der Adresse [email protected] stehen wir für Fragen zur Verfügung. Wir beraten bei der Seminarauswahl, Bildungsplanung und wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet oder die Teilnahme am Seminar verweigert. www.mein.aulnrw.de Das individuelle Seminar-Archiv von Arbeit und Leben NRW Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen personalisierten Zugang, mit dem sie Materialien, Fotos und Präsentationen zu den von ihnen besuchten Seminaren und Veranstaltungen abrufen können. Der Zugang ist sowohl über unsere Startseite www.aulnrw.de als auch über www.mein.aulnrw.de möglich. Bei Fragen und Problemen steht Silke Abdellattif (0211 - 938800 -18) gerne zur Verfügung. Anmeldeformular 65 64 Meine Bildungsplanung Fax-Nr.: 02 11 - 93800 -27 ........................................................................................................................ ........................................................................................................................ an Arbeit und Leben DGB/VHS NW Mintropstraße 20, 40215 Düsseldorf ........................................................................................................................ Zum Seminar (Titel/Datum/Seminarnummer) ........................................................................................................................ .......................................................................................................................... .......................................................................................................................... ........................................................................................................................ melde ich mich verbindlich an: ........................................................................................................................ ........................................................................................................................ ........................................................................................................................ ........................................................................................................................ Name, Vorname ................................................................................................... Privatanschrift/Telefon ......................................................................................... .......................................................................................................................... Betrieb ............................................................................................................... ........................................................................................................................ Betriebsanschrift ................................................................................................. ........................................................................................................................ Telefon ............................................................................................................... ........................................................................................................................ Funktion im Betrieb ............................................................................................. ........................................................................................................................ Kostenstelle/Bestellnummer ................................................................................. ........................................................................................................................ Rechnungsanschrift (falls nicht identisch mit der Betriebsadresse): ........................................................................................................................ .......................................................................................................................... ........................................................................................................................ E-Mail ............................................................................................................... ........................................................................................................................ Unterschrift ........................................................................................................ ........................................................................................................................ ........................................................................................................................ Ich benötige folgende Programme: .......... für Betriebsräte und .......... für die SBV. Liegt ein spezieller Zimmerwunsch (Rauchen, Funktionsbeeinträchtigungen ...) vor? Wir bemühen uns um entsprechende Berücksichtigung. ........................................................................................................................ ......................................................................................................................... ......................................................................................................................... SBV-Umschlag_2015_Druck_Layout 1 23.07.14 10:55 Seite 2 Jahreskalender 2015 JANUAR 01 Do Ferien NRW: Weihnachtsferien: 22.12.2014 – 06.01.2015 • Osterferien: 30.03. – 10.04.2015 • Pfingstferien: 26.05.2015 • Sommerferien: 29.06. – 11.08.2015 • Herbstferien: 05.10. – 16.10.2015 • Weihnachtsferien: 23.12.2015 – 06.01.2016 FEBRUAR MÄRZ APRIL MAI 01 So 01 So 01 Mi 01 Fr 02 Fr 02 Mo 6. Woche 02 Mo 10. Woche 02 Do 03 Sa 03 Di 03 Di 03 Fr Neujahr JUNI JULI AUGUST SEPTEMBER 04 Mi 01 Di 01 Do 01 So 02 Sa 02 Di 02 Do 02 So 02 Mi 02 Fr 02 Mo 45. Woche 02 Mi 03 So 03 Mi 03 Fr 03 Mo 32. Woche 03 Do 03 Sa 05 Do 05 Do 01 Di 03 Di 03 Do Allerheiligen Tag der deutschen Einheit 04 Sa 04 Mo 19. Woche Ostersamstag 05 Mo 2. Woche DEZEMBER 01 Sa 1. Mai 04 Mi NOVEMBER 01 Mi Karfreitag 04 So OKTOBER 01 Mo 23. Woche 05 So 04 Do 04 Sa 04 Di 04 Fr 04 So 04 Mi 04 Fr Fronleichnam 05 Di 05 Fr 05 So 05 Mi 05 Sa 05 Mo 41. Woche 05 Do 05 Sa 06 Mi 06 Sa 06 Mo 28. Woche 06 Do 06 So 06 Di 06 Fr 06 So 2. Advent Ostersonntag 06 Di 06 Fr 06 Fr 06 Mo 15. Woche Ostermontag 07 Mi 07 Sa 07 Sa 07 Di 07 Do 07 So 07 Di 07 Fr 07 Mo 37. Woche 07 Mi 07 Sa 07 Mo 50. Woche 08 Do 08 So 08 So 08 Mi 08 Fr 08 Mo 24. Woche 08 Mi 08 Sa 08 Di 08 Do 08 So 08 Di 09 Fr 09 Mo 7. Woche 09 Mo 11. Woche 09 Do 09 Sa 09 Di 09 Do 09 So 09 Mi 09 Fr 09 Mo 46. Woche 09 Mi 10 Sa 10 Di 10 Di 10 Fr 10 So 10 Mi 10 Fr 10 Mo 33. Woche 10 Do 10 Sa 10 Di 10 Do 11 So 11 Mi 11 Mi 11 Sa 11 Mo 20. Woche 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Fr 11 So 11 Mi 11 Fr 12 Do 12 Do 12 So 12 Di 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Sa 12 Mo 42. Woche 12 Do 12 Sa 13 Mi 13 Sa 13 Mo 29. Woche 13 Do 13 So 13 Di 13 Fr 13 So 3. Advent 14 Do 14 So 14 Di 14 Fr 14 Mo 38. Woche 14 Mi 14 Sa 14 Mo 51. Woche 12 Mo 3. Woche Weiberfastnacht 13 Di 13 Fr 13 Fr 13 Mo 16. Woche 14 Mi 14 Sa 14 Sa 14 Di Christi Himmelfahrt 15 Do 15 So 15 So 15 Mi 15 Fr 15 Mo 25. Woche 15 Mi 15 Sa 15 Di 15 Do 15 So 15 Di 16 Fr 16 Mo 8. Woche Rosenmontag 16 Mo 12. Woche 16 Do 16 Sa 16 Di 16 Do 16 So 16 Mi 16 Fr 16 Mo 47. Woche 16 Mi 17 Sa 17 Di 17 Di 17 Fr 17 So 17 Mi 17 Fr 17 Mo 34. Woche 17 Do 17 Sa 17 Di 17 Do 18 Mi 18 Sa 18 Mo 21. Woche 18 Do 18 Sa 18 Di 18 Fr 18 So 18 Mi 18 Fr 19 Di 19 Fr 19 So 19 Mi 19 Sa 19 Mo 43. Woche 19 Do 19 Sa 20 Mi 20 Sa 20 Mo 30. Woche 20 Do 20 So 20 Di 20 Fr 20 So 4. Advent 21 So 21 Di 21 Fr 21 Mo 39. Woche Herbstanfang 21 Mi 21 Sa 21 Mo 52. Woche Karnevalsdienstag 18 So 18 Mi Aschermittwoch 19 Mo 4. Woche 19 Do 19 Do 19 So 20 Di 20 Fr 20 Fr 20 Mo 17. Woche Frühlingsanfang 21 Mi 21 Sa 21 Sa 21 Di 21 Do Sommeranfang 22 Do 22 So 22 So 22 Mi 22 Fr 22 Mo 26. Woche 22 Mi 22 Sa 22 Di 22 Do 22 So 22 Di 23 Fr 23 Mo 9. Woche 23 Mo 13. Woche 23 Do 23 Sa 23 Di 23 Do 23 So 23 Mi 23 Fr 23 Mo 48. Woche 23 Mi 24 Sa 24 Di 24 Di 24 Fr 24 So 24 Mi 24 Fr 24 Mo 35. Woche 24 Do 24 Sa 24 Di 24 Do 25 Do 25 Sa 25 Di 25 Fr 25 So 25 Mi 26 Fr 26 So 26 Mi 26 Sa 26 Mo 44. Woche 26 Do Pfingstsonntag 25 So 25 Mi 25 Mi 25 Sa 25 Mo 22. Woche Heiligabend Pfingstmontag 26 Mo 5. Woche 26 Do 26 Do 26 So 26 Di 25 Fr 1. Weihnachtstag 26 Sa 2. Weihnachtstag Ende Sommerzeit 27 Di 27 Fr 27 Fr 27 Mo 18. Woche 27 Mi 27 Sa 27 Mo 31. Woche 27 Do 27 So 27 Di 27 Fr 27 So 28 Mi 28 Sa 28 Sa 28 Di 28 Do 28 So 28 Di 28 Fr 28 Mo 40. Woche 28 Mi 28 Sa 28 Mo 1. Woche 29 So 29 Mi 29 Fr 29 Mo 27. Woche 29 Mi 29 Sa 29 Di 29 Do 29 So 1. Advent 29 Di 30 Do 30 Sa 30 Di 30 Do 30 So 30 Mi 30 Fr 30 Mo 49. Woche 30 Mi 31 Fr 31 Mo 36. Woche 29 Do Beginn Sommerzeit 30 Fr 30 Mo 14. Woche 31 Sa 31 Di 31 So 31 Sa 31 Do Silvester
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