SBV-Umschlag_2015_Druck_Layout 1

SBV-Umschlag_2015_Druck_Layout 1 23.07.14 10:55 Seite 1
Arbeit und Leben
DGB/VHS NW
Arbeit und Leben
DGB/VHS NW
Arbeit und Leben DGB/VHS NW
Landesarbeitsgemeinschaft
Mintropstraße 20
40215 Düsseldorf
Tel.: 02 11 - 938 00 -17 / -18
Fax: 02 11 - 938 00 -27
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aulnrw.de
Das Angebot 2015
für Schwerbehindertenvertretungen und
Betriebs- und Personalräte, die sich für die
Interessen behinderter Menschen einsetzen
Vorwort
„Wir wünschen neu- und wiedergewählten
Schwerbehindertenvertretungen für die
kommenden vier Jahre viel Kraft, Mut und
ein „gutes Händchen” um die großen
Herausforderungen zu bewältigen.”
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Herbst 2014 werden die Schwerbehindertenvertretungen neu gewählt. Wir wünschen allen viel Erfolg für die Arbeit in den nächsten Jahren. Neben den erfahrenen
gibt es neue Kolleginnen und Kollegen, die sich die Grundlagen und Kenntnisse für
die anspruchsvolle Aufgabe aneignen müssen.
Aber auch die wiedergewählten Schwerbehindertenvertretungen stehen vor der
Herausforderung, die kommenden vier Jahre mit viel Kraft, Mut und einem „guten
Händchen“ für die richtigen Themen anzugehen.
Das Angebot für Schwerbehindertenvertretungen von Arbeit und Leben NRW liefert
Wissen und Impulse für neu Gewählte und selbstverständlich auch für erfahrene
Kolleginnen und Kollegen.
Unsere Grundlagenseminare schaffen eine solide Basis für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Mit Spezialseminaren und Beratungsangeboten gehen wir
auf erweiterte Fragestellungen ein.
Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Schwerpunkt unserer Angebote. Wir unterstützen in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsund Gesundheitsschutz stehen, dazu gehört auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Weitere Themenschwerpunkte bilden der Umgang mit psychischen Belastungen und Erkrankungen, Gesundheitsmanagement sowie individuelle
Beratung, Coaching und Supervision.
In unserem Team arbeiten Expertinnen und Experten aus Gesundheits-, Arbeits-,
Rechts-, und Sozialwissenschaften Hand in Hand mit Kolleginnen und Kollegen
aus den Betrieben. Im Mittelpunkt steht bei uns immer der Nutzen für die Praxis!
Solltet ihr etwas vermissen, freuen wir uns über Fragen und Anregungen zu unseren
Angeboten. Gerne beraten wir persönlich und helfen bei der Bildungsplanung, ein
Anruf genügt!
Wir laden herzlich zur Teilnahme ein.
Günter Schneider
Landesgeschäftsführer
und Pädagogischer Leiter
Gerda Krug
Bildungsreferentin
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Inhalt
Grundlagenseminare
❚ Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Chancen und Möglichkeiten .....
❚ Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II – Kündigungsschutzverfahren
und externe Instanzen ..............................................................................................
❚ Schwarz auf Weiß – Schreiben in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit
rechtssicher gestalten und professionell verwalten ......................................................
Inhalt
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Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Gesund arbeiten? Aber sicher! – Einführung in den betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz ................................................................................................... 9
❚ Prävention geht vor… – Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz ....................... 10
❚ Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Funktionalität und
Ergonomie .............................................................................................................. 11
Kommunikation und Konfliktbewältigung
❚ Rhetorik I – Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung .................................... 12
❚ Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung ........................................ 13
Arbeits- und Sozialrecht
❚ Sozialrecht aktuell ...................................................................................................
❚ Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Einführung .........
❚ Das Betreuungsrecht – Eine Einführung – Betreuungsrecht, Patientenverfügung
und Vorsorgevollmacht .............................................................................................
❚ Rentenrecht aktuell – Teil I .......................................................................................
❚ Rentenrecht aktuell – Teil II .....................................................................................
❚ Das Sozialgesetzbuch I-XII – Ein Buch mit sieben Siegeln? NEU ..................................
❚ Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – Was die betriebliche Interessenvertretung
wissen muss ............................................................................................................
❚ Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte
Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG .....................
❚ Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für
schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung
des BAG .................................................................................................................
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Psychische Belastungen, Stress und Burnout – (K)ein Thema im Betrieb? ..................
❚ Mobbing, Bossing & Co. – psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz ..........................
❚ Die psychische Gesundheit – ein Kernbestandteil des betrieblichen
Gesundheitsmanagements ........................................................................................
❚ Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz ................................................................................
❚ Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten NEU .....
❚ Wie wir morgen zufrieden und gesund arbeiten – Arbeitszeitgestaltung im Betrieb NEU .....
❚ Wissensmanagement und Altersübergänge im demografischen Wandel –
Schlagworte oder Handlungsfelder .............................................................................
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Psychische Erkrankungen
❚ Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt – Grundwissen für
betriebliche Interessenvertretungen ...................................................................
❚ „Burnout“ – Handlungsfeld für betriebliche Interessenvertretungen ......................
❚ Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht…
– Kommunikation mit psychisch kranken Menschen ............................................
❚ Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz ....................................................................
❚ Wieder zur Arbeit - aber wann und wie? – Über die besonderen Schwierigkeiten
psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb ..............................
❚ Suizid – (k)ein neues Problem – Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ........................................................
❚ Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin – Umgang mit psychisch
kranken Menschen ...........................................................................................
Betriebliches Eingliederungsmanagement
❚ Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick ...................
❚ Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis ...............
❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung ........
❚ Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum Betrieblichen
Eingliederungsmanagement professionell und wirkungsvoll gestalten NEU .............
❚ Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement ................................
❚ Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum
Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin ..............................................
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Tagungen
❚ Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 4. Fachtagung für
Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte,
die sich für die Interessen von schwerbehinderten Menschen einsetzen ................. 47
❚ 7. Gesundheitstag ............................................................................................ 49
❚ Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr ............................................................................ 50
Messen
❚ Reha-Care 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress ........................... 52
❚ Arbeitsschutz aktuell 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress ........... 53
Organisatorisches
❚ In eigener Sache ..............................................................................................
❚ Terminübersicht 2015 ......................................................................................
❚ Unsere Tagungsstätten .....................................................................................
❚ Teilnahmebedingungen .....................................................................................
❚ Service ...........................................................................................................
❚ Anmeldeformular .............................................................................................
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Grundlagenseminare
Grundlagenseminare
Referentinnen und Referenten
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Referentin und Referenten
Martin Bsdurek,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V.
Felizitas Ißelmann,
Leiterin der Örtlichen
Fürsorgestelle Oberhausen,
Disability Managerin
Ramona Kusch,
Schwerbehindertenvertreterin
der Stadt Bochum
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Martin Bsdurek,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V.
Felizitas Ißelmann,
Leiterin der Örtlichen
Fürsorgestelle Oberhausen,
Disability Managerin
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II
– Chancen und Möglichkeiten
Kündigungsschutzverfahren und externe Instanzen
Das Seminar bietet Basiswissen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
und des Betriebs-/Personalrats, der auch für die Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb zuständig ist. Es vermittelt einen
handlungsorientierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des SGB IX und
zeigt die praxisnahe Anwendung.
Das SGB IX zeigt den Arbeitgebern verschiedenste Hilfeleistungen zur Vermeidung
einer Kündigung auf. Im Mittelpunkt dieses Seminars steht der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Die besonderen Hilfen zur Beratung,
insbesondere die finanziellen Leistungen der Instanzen, um das Arbeitsverhältnis
möglichst dauerhaft fortzusetzen, werden dargestellt.
Seminarinhalte
❚ Der Aufbau des SGB IX
❚ Der Behindertenbegriff, § 2 SGB IX
❚ Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
❚ Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung, §§ 95, 96 SGB IX
❚ Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung
❚ Pflichten des Arbeitgebers
❚ Rechte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
❚ Leistungen zur Integration
❚ Integration als gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers, des Betriebs-/Personalrats
und der Schwerbehindertenvertretung
❚ Integrationsvereinbarungen, § 83 SGB
❚ Das Anerkennungsverfahren bei der Versorgungsverwaltung
❚ Widerspruch/Klage/Änderungsantrag
❚ Gleichstellungsverfahren
❚ Prävention als Aufgabe des Arbeitgebers
❚ Zusatzurlaub/Mehrarbeit
❚ Die Schwerbehindertenversammlung
❚ Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebs-/Personalrat
❚ Zeitmanagement der Schwerbehindertenvertretung
Seminarinhalte
❚ Allgemeine Bestimmungen des Kündigungsschutzes
❚ Der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen
❙ Antragsstellung und SB-Ausweis, Auswirkungen auf das Kündigungsverfahren
❙ Prävention
❙ Erfordernis der Zustimmung
hört ein Betriebsbe❙ Kündigungsfristen
Zu diesem Seminar gemit der Interessenver❙ Antragsverfahren
such. Wir diskutieren Herausforderungen in
tretung über aktuelleenvertretungsarbeit.
❙ Entscheidung des Integrationsamtes
der Schwerbehindert
❙ Eingeschränktes Ermessen
❙ Außerordentliche Kündigung
❚ Aufhebungsvertrag
❚ Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen
❚ Änderungskündigung
❚ Die besondere Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen im
Interessenausgleich/Sozialplan
❚ Hilfen durch die örtlichen Fürsorgestellen und die Berufsbegleitung der
Integrationsfachdienste
❚ Fördermittel der Instanzen zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses
❚ Leistungen der Integrationsämter
❚ Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
Seminardaten
09.02. – 13.02.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
SB-LAG-J-50209-1
890,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
705,00 EUR
Seminardaten
13.04. – 17.04.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
SB-LAG-J-50413-1
890,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
705,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
22.06. – 26.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
SB-LAG-J-50622-1
890,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
705,00 EUR
19.10. – 23.10.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
SB-LAG-J-51019-1
890,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
705,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
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Grundlagenseminare
Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Referenten
Martin Bsdurek,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der
Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V.
Referent
Thomas Hänschen,
Rechtsanwalt
Wilfried Seeleib,
Sicherheitsingenieur
Schwarz auf Weiß – Schreiben in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit rechtssicher gestalten und
professionell verwalten
Schwarz auf Weiß müssen auch Schwerbehindertenvertretungen nicht zuletzt aus
Gründen der Rechtssicherheit vieles zu Papier bringen. Sei es eine bloße Notiz, ein
Aktenvermerk, ein Gesprächsprotokoll, ein Antrag oder Anschreiben an den Arbeitgeber, den Betriebs-/Personalrat oder an Behörden und Dienstleister unterschiedlichster
Art. Für Anträge gibt es oft Vordrucke, aber viele Sachverhalte müssen gesondert formuliert, verständlich dargestellt, aufgearbeitet, festgehalten und verwaltet werden.
Wie organisiere ich mich und meine Arbeit? Wie helfe ich mir zunächst mit Notizen,
Protokollen und Aktenvermerken und formuliere dann rechtssichere Schreiben an den
Arbeitgeber?
Seminarinhalte
Persönliche Rechte für die Arbeit erkennen, einfordern und durchsetzen
❚ Wem schreibe ich was, wenn z.B.
❙ ich eine Freistellung durchsetzen möchte
❙ ich an einer Schulungsveranstaltung teilnehmen möchte
❙ der Betrieb die erforderlichen Kosten für meine Tätigkeit (Büro, Literatur usw.)
nicht tragen will
❙ ich an der Ausübung des Amtes gehindert werde …
Gesund arbeiten? Aber sicher! – Einführung in den
betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes gehört zum
Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur mit diesem Wissen und
einem ganzheitlichen Ansatz im Sicherheits- und Gesundheitsschutz können
Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte präventiv das Beste
für ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb erreichen.
Seminarinhalte
❚ Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
❚ Europäische und nationale Rechtsprechung
❚ Betriebliche und externe Organisation
❚ Vorschriftenaufbau im Sicherheits- und Gesundheitsschutz
❚ Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Rechte und Pflichten
❚ Praktische Übungen
❚ Gefährdungsanalysen
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Besuch der DASA
❚ Vor- und Nachbereitung des Besuchs der DASA
nars ist ein
Bestandteil des Semi utsche Arbeits(De
SA
Besuch der DA
Dortmund.
schutzausstellung) in
Beteiligungen und Befugnisse zur Amtsausübung klären
❚ Wem schreibe ich was, wenn z.B.
❙ ich eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen durchführen will
❙ etwas auf die Tagesordnung in die Sitzung des BR/PR gesetzt werden soll
❙ ich an Auswahlverfahren bei Stellenbesetzungen teilnehmen möchte …
Ordnung ist das halbe Leben – Erstellung einer Aktenordnung/eines Ablagesystems
Seminardaten
Seminardaten
11.03. – 13.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
SB-LAG-J-50311-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
04.05. – 08.05.2014
Beginn: 10 Uhr
Haltern,
Hotel Seehof
BR-KOV-J-50504-1
890,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
790,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
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10 Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz 11
Referent
Referenten
Wilfried Seeleib,
Sicherheitsingenieur
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Prävention geht vor… – Aufbauseminar Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Funktionalität und Ergonomie
Dieses Seminar richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Grundlagenkenntnissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das vorhandene Wissen wird vertieft. Das
Seminar vermittelt Kenntnisse, die benötigt werden, um Gefährdungen von Kolleginnen und Kollegen durch präventive Maßnahmen zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen
gesetzliche Grundlagen und praktische Umsetzungsmöglichkeiten. Mögliche Gesundheitsgefahren im Betrieb sollen präzise erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
In den letzten 50 Jahren ist der Anteil der Beschäftigten in Büros in Deutschland von etwa
10 % auf knapp 50 % angestiegen. Schon heute ist für 80 % aller Bürobeschäftigten ein
Bildschirmgerät das vorrangige Arbeitsmittel. Die Gefährdungen und körperlichen Belastungen, die mit Bildschirmarbeitsplätzen einher gehen, werden häufig unterschätzt. Langes Sitzen belastet die Muskulatur und die Wirbelsäule erheblich, wenn kein Ausgleich durch
Bewegung erfolgt. Die Augen werden durch Bildschirmarbeit mehr gefordert als durch andere
Schreibtischarbeit. Die richtige Auswahl von Arbeitsplatzmöbeln und technischem Equipment
werden daher bei der Büro- und Bildschirmarbeit immer wichtiger. Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit müssen
innerbetrieblich umgesetzt und gezielte Gesundheitsförderung im Bürobereich etabliert werden. Hier eröffnen sich Handlungsfelder und Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungen, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern.
Seminarinhalte
❚ Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
❚ Die wichtigsten Vorschriften zum Thema:
❙ gesundheitliche Aspekte
❙ psychische und physische Belastungen
❙ Gefährdungsbeurteilungen
❙ physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden
❙ menschengerechte Gestaltung der Arbeit
❙ betriebliche Gesundheitsförderung
❚ Checklisten für die ganzheitliche Ermittlung von Belastungen und Gefährdungen
❚ Aktuelle Gesetzesänderungen
❚ Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
❚ Vorbereitung der Einigungsstelle
❚ Arbeitsschutzausschuss
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung an praktischen
Beispielen
❚ Besuch der Gläsernen Manufaktur von Volkswagen in Dresden
Seminardaten
14.09. – 18.09.2015
Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen)
Dresden,
Hotel Elbflorenz
BR-KOV-J-50914-1
890,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
770,00 EUR
r
is in diesem Semina
Ein besonderes EreignGläsernen Manufaktur
wird der Besuch der esden sein.
von Volkswagen in Dr
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
Frank Weichold,
Gesundheitsberater und
Schwerbehindertenvertreter bei der TECTRION
GmbH in Leverkusen
Seminarinhalte
❚ Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
❚ Beurteilung von Gefährdung
❚ RSI-Syndrom und arbeitsplatzspezifische Krankheitsbilder
❚ Die Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung
❙ Bildschirm und Tastatur, Arbeitstisch und Arbeitsfläche
❙ Arbeitsstuhl, ergonomisches Sitzen
❙ Beleuchtung, richtiger Aufstellort für den Arbeitsplatz-PC
❙ Bildschirmarbeit, Pausen und Tätigkeitswechsel, Angebotsuntersuchung und Sehhilfen
❚ Technische Arbeitsplatzhilfen
❙ Sonderausstattung und Nachteilsausgleiche
❙ Den richtigen Kostenträger finden
❚ Besuch der DASA
ein
teil des Seminars ist
❙ Vor- und Nachbearbeitung des Besuchs der DASA Bestandder DASA (Deutsche ArbeitsBesuch
Dortmund.
schutzausstellung) in
Seminardaten
15.06. – 17.06.2015
Für dieses Seminar werden
Beginn: 10 Uhr
14 Stunden als Fortbildung
Dortmund,
für CDMPs und CRTWCs
Ringhotel Drees
anerkannt.
BR-KOV-J-50615-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
420,00 EUR
12 Kommunikation und Konfliktbewältigung
Kommunikation und Konfliktbewältigung 13
Referentin und Referent
Referentin
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftlerin,
Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftlerin,
Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Frank Mertens
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Rhetorik I
– Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung
In der täglichen Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen bildet die Kommunikation
die Grundlage des Handelns. Ständig sind sie damit konfrontiert Gespräche zu führen, bei
denen unterschiedliche Ziele, Erwartungen und Vorstellungen existieren. Das geschieht in
der Auseinandersetzung mit Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertretern, im Gremium und in Gesprächen mit den Beschäftigten. Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen sind gefordert, Positionen zu beziehen und durchzusetzen. Forderungen
und Erwartungen müssen effektiv und zielorientiert dargestellt werden. Das einzelne Betriebs-/Personalratsmitglied und die einzelne Schwerbehindertenvertretung tragen aber
auch die Mitverantwortung dafür, dass sie die Positionen, Forderungen und Erwartungen
der Gesprächspartner verstehen und weitergeben. Nur so ist eine ergebnisorientierte Abwägung der verschiedenen Argumente und Interessen möglich. Darüber hinaus müssen sich
betriebliche Interessenvertretungen sicher auf der Sach- und Gefühlsebene in Gesprächen
bewegen, um eine erfolgreiche Interessenvertretung zu gewährleisten.
Seminarinhalte
❚ Unterrichtungs- und Beratungsrechte
❚ Grundlagen der Kommunikation
❚ Aktives Zuhören
❚ Unterschiedliche Wahrnehmung
❚ Zielorientierte Gesprächsführung
❚ Planung und Durchführung von Gesprächen
❚ Geeignete Rahmenbedingungen
❚ Umgang mit Stresssituationen in Gesprächen
❚ Was tun, wenn das Gespräch in eine Sackgasse führt?
❚ Wer darf Verhandlungen führen?
❚ Verhandlungen mit und in Gruppen
❚ Praktische Übungen
Die Schwerbehindertenvertretungen haben die Interessen von schwerbehinderten und
gleichgestellten Menschen wahr zu nehmen. Nach dem SGB IX haben sie eine Beratungspflicht.
Diese Beratung bezieht sich z.B. auf:
❚ die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen
in den Betrieb
❚ die Vertretung von Gruppen- oder Einzelinteressen von schwerbehinderten
Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat
❚ alle Angelegenheiten, die im Rahmen des Beistandes für schwerbehinderte
Kolleginnen und Kollegen in dem Betrieb zusammenhängen.
Schwerbehindertenvertretungen müssen sich also mit unterschiedlichen Beratungsformaten auskennen, die ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität
erfordern. Gleichzeitig muss die Schwerbehindertenvertretung ihre Doppelrolle als
Beraterin und Helferin kennen und lernen, Grenzen zu ziehen.
Ziel des Seminars ist, die Beratungskompetenz von Schwerbehindertenvertretungen
– auch mit Hilfe praktischer Übungen – zu verbessern. Dabei stehen aktuelle Beratungssituationen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Mittelpunkt.
Seminarinhalte
❚ Regeln für das Beratungsgespräch
❚ Unterschiedliche Beratungsformate mit unterschiedlichen Zielgruppen
❚ Unterschiedliche Fragestellungen
❚ Beraten und Helfen: Grenzen ziehen
❚ Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen
❚ Übungen an praktischen Beispielen
Seminardaten
Seminardaten
02.03. – 06.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
BR-KOV-J-50302-2
890,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
705,00 EUR
Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
17.06. – 19.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Haltern,
Hotel Seehof
SB-LAG-J-50617-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
14
Arbeits- und Sozialrecht 15
Referenten
Dieter Brüggemann,
Versicherungsältester der
Deutschen Rentenversicherung
Westfalen
Ulf Henschke,
Rentenberater
„Ich habe an dem Seminar „Das
Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung“ teilgenommen. Mich hat begeistert, dass
das Seminar sowohl für meine
Arbeit als Schwerbehindertenvertreterin als auch für meine
persönliche Entwicklung eine
Bereicherung war. Ich werde
sicher wieder ein Seminar von
Arbeit und Leben besuchen.“
Sozialrecht aktuell
Sonja Fomferra,
Schwerbehindertenvertreterin
und Personalratsmitglied der
Sparkasse Mönchengladbach
Seminarschwerpunkte
❚ Historischer Überblick über die Sozialgesetzgebung von Anfang des
19. Jahrhunderts bis heute
❚ Sozialrecht im europäischen Vergleich
❚ Die fünf Säulen unseres Sozialversicherungssystems
❚ Sozialrechtliche Ansprüche zur Teilhabe am Arbeitsleben
❚ Stufenweise Wiedereingliederung nach Krankheit
❚ Erwerbsminderungsrente
❚ Altersrente für schwerbehinderte Menschen
❚ Aktuelles aus dem Rentenrecht
❚ Entstehungsgeschichte und wichtige Eckpunkte des Benachteiligungsgesetzes
❚ Umsetzung der EU-Richtlinienforderung
❚ Aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik in der BRD – Konsequenzen für
die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung
„Was mir bei den Seminaren von
Arbeit und Leben so gefällt, ist
die Mischung aus Theorie und
Praxis. Ich nehme neues Wissen
mit und kann viele Ideen und Anregungen in meiner praktischen
Arbeit als Schwerbehindertenvertreter vor Ort direkt umsetzen.“
Das im Juli 2004 zuletzt novellierte SGB IX besteht aus zwei miteinander verzahnten
Teilen. Dadurch wurden die sozialrechtlichen Bestimmungen mit den arbeitsrechtlichen verknüpft und als Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben zusammengefasst.
Teil 1 des SGB IX regelt die allgemeinen und sozialrechtlichen Ansprüche der
Menschen mit Behinderung. Teil 2 ersetzt das ehemalige Schwerbehindertengesetz
(SchwerG). Das Benachteiligungsgesetz ergänzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ehemals geplant als Antidiskriminierungsgesetz.
hts Osnabrück.
der Besuch des Sozialgeric
Zu diesem Seminar gehört der Verhandlung erfolgt in der Regel mit
Die Vor- und Nachbereitung r zuständigen Richterin.
dem zuständigen Richter/de
Hans-Dieter Kinner,
Schwerbehindertenvertreter
bei der Miele & Cie. KG
Seminardaten
15.06. – 19.06.2014
Beginn: 11 Uhr
Osnabrück,
Hotel Ibis Styles
SB-LAG-J-50615-1
890,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
785,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
16 Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht 17
Referent
Referent
Ulf Henschke,
Rentenberater
Ulf Henschke,
Rentenberater
Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik
Deutschland – Eine Einführung
Das Betreuungsrecht – Eine Einführung
Deutschland besitzt ein hoch entwickeltes Rehabilitationssystem, mit dem behinderte
und von Behinderung bedrohte Menschen dauerhaft in die Gesellschaft und damit in
das Arbeitsleben integriert werden können. Die Betroffenen sollen möglichst umfassend am Berufsleben und am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Dieser Teilhabegedanke hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Begriff „Rehabilitation“ seit dem
01.07.2001 überwiegend durch „Teilhabe“ ersetzt hat. Allerdings wird der Rehabilitationsbegriff unter anderem im medizinischen und organisatorischen Bereich weiter
verwendet. Die Leistungen zur Teilhabe werden dezentral von den einzelnen Sozialleistungsträgern (z.B. Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Agenturen
für Arbeit) entsprechend ihren vom Gesetzgeber festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten durchgeführt. Aufgrund dieser Aufgabenverteilung besteht in Deutschland
ein gegliedertes Organisationssystem für Leistungen zur Rehabilitation bzw. Teilhabe.
Regelungen über Leistungen und Hilfen zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration behinderter Menschen, die von verschiedenen Rehabilitationsträgern erbracht
werden, sind seit dem 01.07.2001 einheitlich im SGB IX zusammengefasst.
Durch die mittlerweile verbesserte Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben kommen Betriebs-, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen auch
mit dem Betreuungsrecht in Berührung.
Was bedeutet Betreuung? Welche Rechte hat ein unter Betreuung stehender Arbeitnehmer, eine unter Betreuung stehende Arbeitnehmerin? Welche Rechte hat der Betreuer oder die Betreuerin? Kann man eine rechtliche Betreuung verhindern und wenn
ja wodurch?
Es kann jeden treffen, jung oder alt. Plötzlich ist man durch Arbeitsunfall, Unfall,
Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage, Entscheidungen für sich zu treffen.
Hat die betriebliche Interessenvertretung nicht auch die „Pflicht“, auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung hinzuweisen? Wie ist hier die Rechtslage?
Die durchaus komplizierte und sensible Materie soll in diesem Tagesseminar dargestellt werden, so dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ende des Tages eine
rechtssichere Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen können und in der
Lage sind, ihre Kolleginnen und Kollegen zu beraten.
– Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Seminarschwerpunkte
❚ Rehabilitationssystem in Deutschland
❙ Dezentralisierung durch historische Entwicklung
❙ Rehabilitationsträger/Verbände der Rehabilitationsträger
❚ Sinn und Zweck der Teilhabeleistungen
❙ Grundsatz „Teilhabeleistung vor Rente“
❙ Präventionsgedanke
❙ Rehabilitations- und Teilhabegedanke
❚ Teilhabeleistungen der Rentenversicherung
❙ Mitwirkung des Leistungsberechtigten
❙ Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe
Seminardaten
18.08.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
BR-KOV-J-50818-1
250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/Verpflegung:
58,00 EUR
Seminardaten
Für dieses Seminar werden
7 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
17.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
BR-KOV-J-50317-1
250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/Verpflegung:
58,00 EUR
Für dieses Seminar werden
7 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
18 Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht 19
Referenten
Dieter Brüggemann,
Versicherungsältester der
Deutschen Rentenversicherung
Westfalen
Referenten
Reinhard Lohmann,
Rentenexperte der Deutschen
Rentenversicherung Westfalen
Dieter Brüggemann,
Versicherungsältester der
Deutschen Rentenversicherung
Westfalen
Reinhard Lohmann,
Rentenexperte der Deutschen
Rentenversicherung Westfalen
Rentenrecht aktuell – Teil I
Rentenrecht aktuell – Teil II
2014 wird der Zugang zur Altersrente neu bestimmt. Die ehemalige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ist im Sinne der Gleichbehandlung in eine Erwerbsminderungsrente gewandelt worden. Weiterhin gelten alte Bestandsschutzregelungen.
Schwerpunkt des Seminars ist die Erläuterung der unterschiedlichen Rentenarten mit
ihren Zugangsvoraussetzungen und Stichtagsregelungen.
Dieses Seminar richtet sich an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Grundlagenseminar „Rentenrecht aktuell“ besucht haben und an betriebliche Interessenvertretungen, die ihre Kenntnisse im Rentenrecht erweitern und vertiefen wollen.
Es vermittelt umfangreiches Wissen in rentenrechtlichen Fragestellungen.
Seminarinhalte
❚ Historie der gesetzlichen Rentenversicherung
❚ Rentenrechtliche Zeiten – jeder Monat zählt – ausführliche Begriffserläuterungen
❚ Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung – ein Überblick
❙ Leistungen zur Rehabilitation
❙ Leistungen der beruflichen Rehabilitation
❚ Leistungen der medizinischen Rehabilitation
❚ Rentenberechnung
❙ Versichertenrenten
❙ Hinterbliebenenrenten
❚ Versichertenrenten
❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der Altersgrenzen –
Abschläge
❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen – Abschläge
❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug – ein Überblick
Seminardaten
Seminardaten
20.04. – 22.04.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz Wesel
SB-LAG-J-50420-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Seminarinhalte
❚ Rentenleistungen
❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der Altersgrenzen –
Abschläge (Vertiefung)
❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen – Abschläge
(Vertiefung) – Verschiebung der Altersgrenzen
❙ Rentenleistungen an Hinterbliebene
❙ Witwen-/Witwerrenten
❙ Waisenrenten
❙ Erziehungsrenten
❚ Rentenberechnung
❙ Die Rentenformel
❙ Bewertung von Zeiten innerhalb der Rentenberechnung
❙ Beispiele einer Rentenberechnung
❚ RV-Leistungsverbesserungsgesetz
❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug und Einkommensanrechnung
❚ Grundsicherung – wenn die Rente nicht reicht
❚ Rentensplitting (Versorgungsausgleich) – Überblick
❚ Rente und Steuern
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
21.10. – 23.10.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz Wesel
SB-LAG-J- 51021-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
Arbeits- und Sozialrecht 21
20 Arbeits- und Sozialrecht
Referent
Referent
Ulf Henschke,
Rentenberater
Ulf Henschke,
Rentenberater
Das Sozialgesetzbuch I-XII – Ein Buch mit sieben
Siegeln?
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Vielen erscheint das Sozialgesetzbuch (SGB) als eine schwierige und unübersichtliche Rechtsmaterie. Das mag zwar auch richtig sein, aber das SGB ist ebenso ein sehr
bürgerfreundlicher Rechtsbereich. Vom Antrag auf dem berühmten Bierdeckel über
das Amtsermittlungsverfahren bis zum (noch) kostenfreien Sozialgerichtsverfahren
zieht sich Bürgerfreundlichkeit wie ein roter Faden durch das Sozialrecht.
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen das Antragsverfahren, das Verwaltungsverfahren, die Möglichkeiten der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und die Rechtsmittel. Die „Spielregeln“ sind in allen Rechtsgebieten des Sozialrechts gleich oder
ähnlich.
Damit pflegebedürftige Menschen auch durch berufstätige Angehörige in gewohnter
häuslicher Umgebung gepflegt werden können, wurde durch die arbeitsrechtlichen
Bestimmungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes ein Versuch gestartet, Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu erreichen. Beide
Gesetze wurden nur minimal in Anspruch genommen. Auch die aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) stammende Vorschrift, der Arbeit für eine kurze Zeit durch bezahlte
Freistellung fernzubleiben, kann nur kurzfristig der Organisation der Pflege dienen.
Welche Alternativen kann man mit Hilfe der Vorschriften der Pflegeversicherung
(SGB IX) realisieren? Was zahlt die Pflegekasse wofür? Was deckt das SGB II ab?
Wie sehen die Unterhaltsverpflichtungen von erwachsenen Angehörigen aus?
Muss man diese fürchten? Gibt es über Betriebs-/Dienstvereinbarungen weitere
Möglichkeiten der Gestaltung? Gibt es neue Perspektiven aus der Politik?
Seminarinhalte
❚ Aufgaben des SGB
❙ Soziale Rechte
❙ Aufklärung, Beratung, Antragstellung
❙ Vorschüsse, Verzinsung
❙ Mitwirkung
❙ Untersuchungsgrundsatz, Fristen, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
❙ Rücknahme eines Verwaltungsaktes
❙ Rechtsbehelfe
– Was die betriebliche Interessenvertretung wissen muss
Dieses Seminar informiert betriebliche Interessenvertretungen über die arbeits- und
sozialrechtlichen Aspekte des „Problembereichs Pflege“.
Das Seminar wendet sich an alle, die an den Schnittstellen des Arbeits- und Sozialrechts tätig sind und Kolleginnen und Kollegen beraten.
such einer sozialVorgesehen ist der Be, um die praktische
rechtlichen Behörde lrechtlichen Bereich
Arbeit in einem sozia zu lernen.
exemplarisch kennen
Seminardaten
Seminardaten
27.04. – 29.04.2015
Beginn: 11 Uhr
Osnabrück,
Romantik Hotel Walhalla
SB-LAG-J- 50427-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
530,00 EUR
05.05.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
BR-KOV-J-50505-1
250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/Verpflegung:
58,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
Für dieses Seminar werden
7 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
22 Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht 23
Referenten
Referentinnen und Referent
Anke Berger,
Richterin des 2. Senats
am BAG
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftlerin,
Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Prof. Franz Josef Düwell,
Vorsitzender Richter des
9. Senats am BAG a.D.
Stephanie Rachor,
Richterin des 2. Senats
am BAG
Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen
– Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG
Für das strategische Vorgehen der betrieblichen Interessenvertretung in Bezug auf Kündigungen ist es unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu kennen.
Bei schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten bedarf die ordentliche wie die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der vorherigen
Zustimmung der Integrationsämter. Im Mittelpunkt des Seminars stehen aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutz, die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz, der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, sowie aktuelle Entscheidungen
des BAG, die auch für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen relevant sind.
Seminarinhalte
❚ Aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen im Kündigungsschutz
❚ Die personenbedingte Kündigung
❚ Die krankheitsbedingte Kündigung
❚ Die verhaltensbedingte Kündigung
❚ Die betriebsbedingte Kündigung
❚ Die gerichtliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung
❚ Die Auswirkungen des § 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz
❚ Die Änderungskündigung
❚ Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach §§ 85 ff SGB IX
❚ Die Kündigungserklärung nach Zustimmung
❙ Das Präventionsverfahren und das BEM
❚ Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten und zu den Gerichten für Arbeitssachen
❚ Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht
❚ Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung des 2. Senats am BAG
m Arbeits❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung
Erfurter Seminare zu ngsrecht
ssu
rfa
und Betriebsve
Seminardaten
13.07. – 17.07.2015
Für dieses Seminar werden
Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen)
14 Stunden als Fortbildung
Erfurt,
für CDMPs und CRTWCs
Mercure Hotel Erfurt Altstadt
anerkannt.
SB-LAG-J-50713-1
890,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
880,00 EUR
Axel Breinlinger,
Richter des 8. Senats
am BAG
Prof. Franz Josef Düwell,
Vorsitzender Richter des
9. Senats am BAG a.D.
Friedrich Hauck,
Vorsitzender Richter
des 8. Senats am BAG
Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und
Aktuelles zum AGG – auch für schwerbehinderte
Menschen
– Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG
Der 8. Senat des BAG urteilt zu Haftung im Arbeitsverhältnis und Betriebsübergängen nach § 613a BGB. Mit beiden Themen müssen sich betriebliche Interessenvertretungen – auch Schwerbehindertenvertretungen – auseinandersetzen.
Inzwischen liegen höchstrichterliche Urteile zum 2006 verabschiedeten Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Diese sowie aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht werden vorgestellt.
Seminarinhalte
❚ Der Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB – Begriff und Abgrenzung zu anderen
Formen des Inhaberwechsels, insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz
❚ Aufgaben für die Schwerbehindertenvertretung
❚ Übersicht über das Arbeitsrecht im Umwandlungsgesetz
❚ Arbeitgeberhaftung
❚ Arbeitnehmerhaftung und Schadensersatz
❚ Aktuelle Rechtsprechung zum AGG
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Besuch der öffentlichen Sitzung des 8. Senats beim BAG
❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung beim BAG
❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht
Seminardaten
Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest.
Der Seminartermin wird in einer gesonderten Einladung mitgeteilt und kann unter www.aulnrw.de/Aktuelles eingesehen
werden.
m ArbeitsErfurter Seminare zu ngsrecht
ssu
rfa
sve
und Betrieb
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
24
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 25
Referentin und Referent
Katharina Homann-Kramer,
Diplom-Sozialpädagogin,
Mediatorin (BMWA),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Psychische Belastungen, Stress und Burnout –
(K)ein Thema im Betrieb?
Aktuelle Studien belegen immer wieder, dass psychische Belastungen am Arbeitsplatz
zunehmen. Einflüsse wie Leistungsverdichtung, Arbeitshetze und Zeitdruck wirken
sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Dieser Zusammenhang ist
heute arbeitswissenschaftlich bewiesen. Und dennoch wird das Problem im Betrieb
häufig nicht thematisiert und angegangen. Zum Schutz der psychischen Gesundheit
steht das zentrale Arbeitsschutz-Instrument, die Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Eine ganzheitliche, beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung bietet eine
gute Möglichkeit, psychische Belastungen zu erfassen und geeignete Maßnahmen zu
ergreifen. In diesem Seminar wird die Handlungskompetenz der betrieblichen Interessenvertretung im Umgang mit psychischen Belastungen gestärkt und es werden Präventionsmaßnahmen für den Betrieb erarbeitet.
Seminarinhalte
❚ Definition von psychischen Belastungen, Stress und Burnout
❚ Psychische Fehlbelastungen erkennen
❚ Auswirkungen psychischer Fehlbelastungen
❚ Psychosoziale Belastungsfaktoren
❚ Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
❚ Beratung von Betroffenen
❚ Betriebliche Präventionsmaßnahmen
❚ Psychische Gesundheit im Arbeitsrecht
Seminardaten
20.04. – 24.04.2015
Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
BR-KOV-J-50420-1
890,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
765,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
26 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 27
Referentin und Referent
Referentin und Referent
Katharina Homann-Kramer,
Diplom-Sozialpädagogin,
Mediatorin (BMWA),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Katharina Homann-Kramer,
Diplom-Sozialpädagogin,
Mediatorin (BMWA),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Mobbing, Bossing und Co. – psychosoziale Belastung
am Arbeitsplatz
Die psychische Gesundheit – ein Kernbestandteil des
betrieblichen Gesundheitsmanagements
Wenn Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Mobbing schikaniert und systematisch mit
Beleidigungen und Diskriminierung konfrontiert werden, ist das nicht nur ein großes
persönliches Problem mit gravierenden gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen
sondern auch ein ernstzunehmendes Problem für den Betrieb. Mobbing verursacht
Schäden auf allen Ebenen, die Betroffenen büßen ihre Gesundheit ein und den Betrieben entstehen hohe Kosten durch Ausfallzeiten. Betriebliche Interessenvertretungen
wahren die Interessen der Beschäftigten und wachen darüber, dass diese ihre Persönlichkeit entfalten können und keinen gesundheitlichen Schaden erleiden. Im Fall von
Mobbing und Bossing ist das ein Auftrag, der nicht nur Kenntnisse über die Entstehung dieser Konfliktform erfordert sondern auch Einfühlungsvermögen und Beratungskompetenz. In diesem Seminar werden die Entwicklung von Mobbing, die Ursachen
und Verläufe aufgezeigt. Es wird thematisiert, was die betriebliche Interessenvertretung gegen Mobbing unternehmen kann und welche präventiven Maßnahmen erfolgversprechend sind. Darüber hinaus steht die Beratung und Unterstützung von Betroffenen
im Fokus des Seminars.
Wie können psychische Fehlbeanspruchungen bzw. Stress vermieden und angemessene Maßnahmen zur Forderung der psychischen Gesundheit im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) umgesetzt werden, wie es ausdrücklich das
unlängst überarbeitete Arbeitsschutzgesetz verlangt? Das betriebliche Gesundheitsmanagement will Gesundheit „ganzheitlich“ fördern, indem die Arbeit „menschengerecht“
gestaltet wird. Im Blickfeld stehen also sowohl die „physische“ wie „psychische“ Dimension der Gesundheit und die Frage der Erweiterung der persönlichen Gesundheitsressourcen der Beschäftigten. Ziel ist es, den Aspekt „Beschäftigtengesundheit" zum
integralen Bestandteil betrieblichen Handelns zu machen. Es sollen nicht nur Unfälle,
Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gefährdungen vermieden werden. Soll das BGM
in Ihrem Unternehmen umgesetzt oder weiterentwickelt werden? Gibt es einen verbindlichen Plan, der auch von den Leitungen unterstützt und umgesetzt wird? In der Praxis
zeigt sich, dass vor allem dann Probleme entstehen, wenn die psychische Gesundheit
der Beschäftigten gestaltet werden soll. Welche Gesichtspunkte spielen dabei eine
Rolle? Wie erfasse ich den Ist-Zustand, welche Ziele sind realistisch? Gibt es vielversprechende Maßnahmen mit deren Hilfe formulierte Ziele verwirklicht werden können?
Seminarinhalte
❚ Definition und Abgrenzung von Mobbing und Bossing
❚ Rechtliche Rahmenbedingungen
❚ Folgen für die Betroffenen
❚ Verlauf und Dynamik von Mobbingprozessen
❚ Beratung von Betroffenen
❚ Betriebliche Präventionsstrategien
❚ Betriebsexterne Hilfen
Seminarinhalte
❚ BGM als neue Entwicklungsstufe in der betrieblichen Gesundheitspolitik
❚ Die Wahrnehmung von psychischen Prozessen im Arbeitsprozess
❚ Aspekte der psychischen Fehlbelastungen am Arbeitsplatz
❚ Psychische Ressourcen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Unternehmen
❚ Modell der Integration von psychischer Gesundheit in das BGM
❚ Instrumente der Erfassung von psychischer Gesundheit im Betrieb
❚ Rolle der betrieblichen Interessenvertretung im BGM
❚ Rechtliche Grundlagen einer Integration „psychischer Gesundheit" in das BGM
Seminardaten
Seminardaten
07.09. – 11.09.2015
Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
BR-KOV-J-50907-1
890,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
765,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
16.11. – 18.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-51116-2
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
28 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 29
Referentin und Referent
Katharina Homann-Kramer,
Diplom-Sozialpädagogin,
Mediatorin (BMWA),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Referent
Stephan Siemens,
Burn out-Experte
Godehard Baule,
Diplom-Psychologe,
Supervisor
Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung
und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die neue Organisation der Arbeit hat einen hohen Anteil an der Entstehung von Stress
und Burnout bei den Beschäftigten. Arbeitszeit, soziale Kontakte und Führung spielen
dabei eine entscheidende Rolle. Besonders durch die Managementmethode „Indirekte
Steuerung“ werden unternehmerische Herausforderungen und Ziele auf die Beschäftigten übertragen. In den Unternehmen wird diese Steuerungsmethode zur Leistungsoptimierung mit hoher Eigenverantwortung eingesetzt. Den Beschäftigten werden
unternehmerische Ziele oder die Erreichung von Kennziffern auferlegt, die sie häufig
überfordern. Gleichzeitig gibt es seitens der Arbeitgeber immer weniger Vorgaben,
wann und wie die Ziele zu erreichen und die anfallenden Arbeiten zu erledigen sind.
Dadurch werden auch die persönlichen Beziehungen der Beschäftigten untereinander
belastet. Darüber hinaus verwischen die Grenzen zwischen Arbeits- und arbeitsfreier
Zeit. Das Seminar zeigt Wege auf, wie diesen Prozessen entgegengewirkt werden kann
und welche geeigneten strategischen Wege für eine gesundheitsförderliche Arbeitsweise gefunden werden können.
Seminarinhalte
❚ Definition von psychischen Belastungen, Stress und Burnout
❚ Entgrenzung der Arbeitszeit als Gesundheitsrisiko
❚ Die Methode der indirekten Steuerung und die Auswirkung auf die Beschäftigten
❚ Gruppendynamische Prozesse
❚ Herausforderung für das betriebliche Gesundheitsmanagement
❚ Gefährdungsbeurteilungen
❚ Rolle der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Handlungsmöglichkeiten
Seminardaten
26.01. – 28.01.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50126-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die
Gesundheit der Beschäftigten
Neben der Arbeitsverdichtung hat gerade auch das Führungsverhalten am Arbeitsplatz
einen wesentlichen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten. Führungskräfte können durch eine gute Arbeitsorganisation, die gerechte Verteilung der
Arbeit, Wertschätzung und konstruktive Kritik das Selbstwertgefühl und die Motivation
der Beschäftigten stärken. Destruktive Verhaltensweisen und unklare Zielvorgaben hingegen können zu psychischen Belastungen bei den Beschäftigten führen.
In diesem Seminar werden die Zusammenhänge zwischen Führungsverhalten und der
psychischen Gesundheit der Beschäftigten dargestellt. Darüber hinaus erfahren betriebliche Interessenvertretungen, wie sie die Auswirkungen von Führungsverhalten in
der Praxis ermitteln können und welche Möglichkeiten der Einflussnahme und Mitbestimmung sie haben.
Seminarinhalte
❚ Grundsätze von Führung und Führungsstile
❚ Zusammenhang von Führung und psychischer Gesundheit
❚ Umgang mit schwierigen Vorgesetzten
❚ Integration von Führungsverhalten in die Gefährdungsbeurteilung
❚ Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung bei gesundheitsschädigendem
Führungsverhalten
❚ Überwachungsaufgaben des Betriebsrats und Mitbestimmungsrechte bei der
ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung
Seminardaten
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
02.03. – 04.03.2015
Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
BR-KOV-J-50302-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
405,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
30 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 31
Referentin und Referent
Referentinnen
Hartmut O. Genz-Bideau,
Berater, Trainer,
Sicherheitsfachkraft,
QMB, Hamburg
Ariane Münchmeyer,
Soziologin B.A.,
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Annemarie Weber,
Organisationsberaterin,
Wert.Arbeit GmbH Berlin
Wie wir morgen zufrieden und gesund arbeiten –
Arbeitszeitgestaltung im Betrieb
Angesichts des demografischen Wandels und der Beschleunigung von Arbeitsprozessen entsteht die Notwendigkeit einer lebensphasenorientierten, gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitszeit. Jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
erwarten Antworten auf familiengerechte Arbeitszeiten, ältere wollen gesund bis zur
Rente kommen. Flexibilisierung und Entgrenzung der Arbeit sowie ungünstige, lebensunfreundliche Arbeitszeitgestaltung haben negativen Einfluss auf die Motivation
und die Gesundheit der Beschäftigten. Arbeitgeber sind gefordert, verbesserte Arbeitszeitlösungen für die Beschäftigten anzubieten und umzusetzen. Um in Zukunft
produktiv und zufrieden arbeiten zu können, benötigen Beschäftigte eine Arbeitsorganisation, die eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zulässt und der Arbeit ein gesundes Maß gibt.
Betriebliche Interessenvertretungen haben bei der Arbeitszeitgestaltung ein Mitbestimmungsrecht. Um dieses umfassend wahrnehmen zu können und um die betrieblichen Gestaltungsspielräume auszuloten, benötigen sie grundlegende Kenntnisse im
Bereich von Arbeitszeitgestaltung und Gesundheitsförderung im Betrieb.
Seminarinhalte
❚ Arbeitszeitgestaltung und die Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten
❚ Gesundheitsgerechte Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Lebensphasen
❚ Alterns- und familiengerechte Arbeitszeitgestaltung
❚ Risiken der Flexibilisierung der Arbeitszeit
❚ Übergang von Arbeit in Rente
❚ Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
❚ Strategie und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis
Susan Paeschke,
Dipl. Volkswirtin,
Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Wissensmanagement und Altersübergänge im
demografischen Wandel
– Schlagworte oder Handlungsfelder
Der demografische Wandel ist in aller Munde – aber was bedeutet er und wie wirkt er
sich im betrieblichen Alltag aus? Die Gesellschaft wird immer älter und mit ihr die
Belegschaften.
Hier sind intelligente betriebliche Modelle gefragt, die es unseren Kolleginnen und
Kollegen ermöglichen, gesund bis zur Rente zu arbeiten. Modelle, die sicherstellen,
dass das Knowhow und die jahrzehntelangen Erfahrungen der Älteren an die Jüngeren
weitergegeben werden können und so nicht verloren gehen.
Wie kann es uns als Interessenvertretung gelingen, solche Modelle einzufordern, zu
gestalten und gegen ggf. gegenläufige kurzfristige Strategien der Arbeitgeberseite abzusichern?
Seminarinhalte
❚ Chancen und Herausforderungen alternder Belegschaften
❚ Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit
❚ Alternsgerechtes Arbeiten
❚ Nachwuchsgewinnung und Bindung
❚ Wissensmanagement – Modelle und Möglichkeiten
❚ Mitbestimmungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten
❚ Demografie-Tarifverträge
Seminardaten
Seminardaten
01.07. – 03.07.2015
Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
BR-KOV-J-50701-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
405,00 EUR
16.11. – 18.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-51116-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
32 Psychische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen 33
Referenten
Referenten
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt
– Grundwissen für betriebliche Interessenvertretungen
Der Anteil psychisch erkrankter Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben nimmt
kontinuierlich zu. Aber gerade der Aspekt der psychischen Erkrankungen wird häufig
im betrieblichen Alltag nicht oder zu spät wahrgenommen, fehl gedeutet oder es wird
unangemessen reagiert. Damit die betrieblichen Interessenvertretungen jedoch die richtigen Entscheidungen treffen können, benötigen sie Grundkenntnisse über die
verschiedenen psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen. Nur so kann ein
Einblick in Denkmuster der Erkrankten gelingen und entsprechende Kontakte aufgenommen werden. Das Wissen ist eine Grundvoraussetzung, die Interessen von psychisch erkrankten Menschen sinnvoll vertreten zu können, auch wenn diese sich vielleicht ihrer
Krankheit selbst noch nicht einmal bewusst sind. Der Umgang mit entsprechend auffälligen oder kranken Kolleginnen und Kollegen erfordert von Schwerbehindertenvertretung
und Betriebs-/Personalrat ein hohes Maß an Sensibilität und Handlungskompetenz. Das
Seminar ist die Grundlage und der Einstieg, die notwendige Handlungskompetenz zu erlangen. Es bietet auch die Möglichkeit, sich mit Psychiatrie erfahrenen Menschen sowie
Angehörigen auszutauschen und für die eigene Praxis zu lernen.
Seminarinhalte
❚ Was ist eine psychische Erkrankung?
❚ Welche psychischen Erkrankungen begegnen den Interessenvertretungen im
betrieblichen Alltag?
❚ Verhaltensauffälligkeiten durch psychische Erkrankungen
❚ Welche Form der Therapien gibt es?
❚ Auswirkungen von Psychopharmaka
❚ Umgang mit psychisch erkrankten Menschen im Betrieb
❚ Arbeitsplatzgestaltung und -organisation
❚ Intern und extern begleitende Hilfen
❚ Rechtliche Möglichkeiten der Unterstützung durch die SBV und den Betriebs-/Personalrat
Seminardaten
16.03. – 20.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50316-1
890,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
805,00 EUR
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
„Burnout“ – Handlungsfeld für betriebliche
Interessenvertretungen
Hochgesteckte Ziele, zu wenig Personal, Zeitdruck, nicht nachvollziehbare Entscheidungen, Angst zu versagen, ständige Gewissensbisse und Überarbeitung, Unsicherheit… Wer kennt sie nicht, die Begleiterscheinungen der heutigen Arbeitswelt?
Häufig führen diese anhaltenden Belastungen am Arbeitsplatz dazu, dass Menschen
„ausbrennen“. 1,9 Millionen Fehltage sind alleine auf die Diagnose „Burnout“ zurück
zu führen. Ein Fehltag kostet den Betrieb rund 400,00 EUR, und die Zahlen sind steigend.
Betriebliche Interessenvertretungen sind gefragt, Maßnahmen gegen diesen Trend
durchzusetzen. Eine nachhaltige Gesundheitsförderung im Betrieb ist auch im Hinblick
auf den demografischen Wandel unerlässlich.
Erste Anzeichen für ein drohendes „Burnout“ werden ebenso im Seminar thematisiert
wie auch Hilfsmaßnahmen für erkrankte Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus werden betriebliche Modelle vorgestellt, wie Prävention wirksam umgesetzt werden kann.
Seminarinhalte
❚ „Burnout“ – nur eine Modeerscheinung?
❚ Ursachen für „Burnout“
❚ Das Krankheitsbild
❚ Kommunikation mit erkrankten Kolleginnen und Kollegen
❚ Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen
❚ Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen
❚ Integration erkrankter Kolleginnen und Kollegen nach Reha-Maßnahmen
Seminardaten
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
21.09. – 23.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50921-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
34 Psychische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen 35
Referenten
Referenten
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Workshop: Und manchmal verstehen wir uns
überhaupt nicht…
– Kommunikation mit psychisch kranken Menschen
Damit Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- sowie Personalräte psychisch
erkrankten Menschen in der Arbeitswelt helfen und zur Seite stehen können, müssen
sie sich bemühen, das Krankheitsgeschehen um die erkrankten Menschen herum zu
begreifen. Häufig gestaltet sich die Kommunikation mit den Betroffenen sehr schwierig. Die Wahrnehmung psychisch erkrankter Menschen ist meist gestört. Nicht selten
fehlt ihnen die Einsicht, dass sie krank sind und auch Kolleginnen und Kollegen können irritiert sein und „falsche“ Schlüsse ziehen. All das zeigt, wie wichtig die Kommunikation mit den Erkrankten ist. Das Seminar setzt genau an dieser Stelle an.
Ziel ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Empathie für ihre psychisch erkrankten Kolleginnen und Kollegen entwickeln. Beispiele für eine gelungene Kommunikation mit psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt werden aufgezeigt.
Das Seminar bietet auch die Möglichkeit, sich mit Psychiatrie erfahrenen Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen auszutauschen, um für die eigene Praxis zu
lernen.
Seminardaten
22.06. – 26.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Kamen-Kaiserau,
SportHotel
BR-KOV-J-50622-1
890,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
690,00 EUR
Werner Wenzel,
Gesundheitshaus Unna
Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz
In diesem Seminar werden Früherkennungsmöglichkeiten der Suchtprobleme von Beschäftigten ermittelt und die individuellen, betrieblichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgezeigt. Dabei geht es nicht nur um Alkohol- und Drogenabhängigkeit
sondern auch um Medikamentenmissbrauch. Es wird ein Überblick über Hilfestellungen von professionellen Instanzen gegeben. Die Erforderlichkeit von Suchtbeauftragten im Betrieb und deren Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Betriebsrat und
Schwerbehindertenvertretung wird erörtert.
Seminarinhalte
❚ Hintergründe und Ursachen von Suchterkrankungen
❚ Suchtprobleme im Betrieb
❚ Zahlen und Fakten
❚ Sucht und Arbeitssicherheit
❚ Ärztliche Untersuchungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
❚ Medizinische, betriebliche/betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und
gesellschaftliche Folgen von Suchterkrankungen
❚ Suchtverhalten und Krankheit
❚ Umgang mit Sucht kranken Kolleginnen und Kollegen
❚ Die Rolle des betrieblichen Umfelds
❚ Hilfestellung im Betrieb
❚ Zusammenarbeit mit Suchtbeauftragten
❚ Möglichkeiten und Grenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
❚ Handlungsmöglichkeiten und Grenzen des Betriebs-/Personalrats und der
Schwerbehindertenvertretung
❚ Der Umgang mit „Drogen-Screening”
❚ Besuch einer Suchtklinik
Seminardaten
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
02.11. – 04.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Dortmund,
Ringhotel Drees
BR-KOV-J-51102-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
420,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
36 Psychische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen 37
Referenten
Referenten
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Manfred Rüdebusch,
Schwerbehindertenvertreter
bei EVOBUS/Daimler
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Wieder zur Arbeit – aber wann und wie?
Suizid – (k)ein neues Problem
– Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen
mit hohen Fehlzeiten im Betrieb
– Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Die Behandlung psychischer Erkrankungen braucht in der Regel mehr Zeit als die Therapie körperlicher Beeinträchtigungen. Oftmals fehlt auch die Krankheitseinsicht bei
den Betroffenen. Ambulante und stationäre psychiatrische Behandlung und Rehabilitation führen häufig zu langer und auch wiederkehrender Abwesenheit im Betrieb. Die
notwendige Zeit zur Stabilisierung und Genesung dauert in der Regel Monate. Immer
wieder droht dadurch auch die Aussteuerung (Wegfall des Krankengeldes), was den
Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter erhöht. Die besonderen Belastungen durch die Erkrankung, die zusätzliche Unsicherheit und Scham vor der
Rückkehr in den Betrieb, finanzielle Probleme und die Angst, am Arbeitsplatz zu versagen, werden u.a. thematisiert. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen benötigen
möglichst frühzeitig die Unterstützung (Interesse und Empathie) der betrieblichen Interessenvertretungen, damit sie entlastet werden und die notwendige Sicherheit erhalten. Damit ist in der Regel gewährleistet, dass sich die erkrankten Kolleginnen und
Kollegen die notwendige Zeit für eine Stabilisierung und Genesung nehmen. Dies wiederum ist unabdingbar für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Betrieb.
Selbsttötungsserien in Betrieben, wie bei dem Dell-Computerhersteller Foxconn, der
France Télécom, dem Renault-Technologiezentrum Guyancourt und dem Peugeot-Werk
in Mülhausen sind in Deutschland bisher nicht bekannt. Die Arbeitsbedingungen in
den genannten Firmen aber sind ähnlich wie hierzulande. Betriebliche Interessenvertretungen sind zunehmend mit dem Thema Suizid konfrontiert. Suiziddrohungen, Suizidversuche oder gar vollendeter Suizid überfordern, verunsichern und belasten die
betriebliche Interessenvertretung häufig. Das Seminar soll über die Zusammenhänge
und Sachverhalte zum Thema Suizid aufklären und helfen, diesem mit weniger Tabu
und Angst zu begegnen. Es werden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, die zu konkreter Hilfe für die Betroffenen führen. Im Seminar werden unter anderem eine Psychiaterin und ein Psychiatrie-Erfahrener zu dem sensiblen Thema Rede und Antwort stehen.
Seminarinhalte
❚ Rückkehr an den alten Arbeitsplatz
❚ Umsetzung
❚ Potentialeinbußen
❚ Arbeitsplatzgestaltung
❚ Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
❚ Aussteuerung
❚ Begleitung und Eingliederungsmanagement
❚ Beteiligung interner und externer Instanzen
❚ Handlungsmöglichkeiten betrieblicher Interessenvertretungen
Seminardaten
06.05. – 08.05.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50506-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Seminarinhalte
❚ Suizid – Zahlen, Fakten, Daten
❚ Ursachen von Suizid
❚ Betriebliche Zusammenhänge
❚ Möglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Interessenvertretung, Suizidgedanken
zu erkennen und Suizid zu verhindern
❚ Prophylaktische und begleitende Maßnahmen
❚ Handlungsmöglichkeiten nach § 87 Absatz 1 Nummer 7 und § 80 Absatz 1
Nummer 2 und 9 BetrVG
❚ Psychohygiene
Die Referentinnen und Referenten zum Themenfeld „Psychische Erkrankungen“
stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch nach dem Seminar noch mit Rat
und Tat zur Seite. Über Kontaktmöglichkeiten informieren wir im Seminar.
Seminardaten
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
26.11. – 27.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-51126-1
440,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
280,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
38 Psychische Erkrankungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement 39
Referentin und Referent
Referenten
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Sandra Tinnefeld,
Diplom-Pädagogin,
Reha-Fachkraft,
Disability Managerin
Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin
– Umgang mit psychisch kranken Menschen
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement
von A-Z – Ein Überblick
Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen werden immer häufiger mit den Problemen von Beschäftigten, die unter psychischen Erkrankungen leiden,
konfrontiert. Die jeweiligen Situationen und gestellten Anforderungen an die betrieblichen Interessenvertretungen sind sehr unterschiedlich. Selbst wenn sie bereits Grundkenntnisse über die verschiedenen psychischen Störungsbilder besitzen, reicht diese
Kenntnis im Alltag häufig nicht aus, um adäquat auf die unterschiedlichen Anforderungen zu reagieren. Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte, die in ihren Gremien zuständig sind, sich für die Belange der psychisch
erkrankten Beschäftigten einzusetzen, reagieren in der Praxis häufig verunsichert und
sind einem starken Druck ausgesetzt. Sie stoßen an ihre eigenen Grenzen.
Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, für alle Beschäftigten – nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen –, die innerhalb
eines Jahres länger als sechs Wochen durchgängig oder in Addition arbeitsunfähig
sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Durch das BEM
sollen der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dazu bedarf es in der Regel eines so genannten BEM-Teams, das sich
um die Eingliederung verantwortlich kümmert. Rehaträger und Integrationsämter fördern und prämieren modellhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Das Seminar gibt einen Überblick über Chancen und Möglichkeiten des BEM.
Das Seminar will helfen, diesen Druck zu mindern und Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräten konkrete, an ihre Praxis orientierte zielgerichtete Hilfestellung zu reichen. Hierzu werden aktuelle Fälle der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer bearbeitet. Ähnlich einer Supervision dient das Seminar der
Reflektion der Arbeit in dem schwierigen Themenfeld der zunehmenden psychischen
Erkrankungen in den Betrieben.
Seminardaten
11.11. – 13.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
BR-KOV-J-51111-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
395,00 EUR
Seminarinhalte
❚ § 84 Abs. 2 SGB IX Grundlagen des BEM und Pflicht des Arbeitgebers
❚ Koordination beruflicher Eingliederung
❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM als kollektivrechtliche Vereinbarung
❚ Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen
❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte
❚ Vertrauensbildende Aktivitäten im BEM
❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den
Betriebs-/Personalrat
❚ Datenschutz im BEM
❚ Eingliederungsberaterinnen und -berater im Unternehmen
❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder
❚ Hilfen seitens externer Institutionen
Seminardaten
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
19.05. – 21.05.2015
Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
SB-LAG-J-50519-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
405,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
Betriebliches Eingliederungsmanagement 41
40 Betriebliches Eingliederungsmanagement
Referenten
Referenten
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Martin Bsdurek,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
der Schwerbehindertenvertretungen
NRW e.V.
Detlef Eichert,
Gesundheitsmanager der Stadt Bochum
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Thomas Hänschen,
Rechtsanwalt
Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis
Betriebliches Eingliederungsmanagement und
krankheitsbedingte Kündigung
Das in § 84 Abs. 2 SGB IX geforderte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
gewinnt immer mehr an Bedeutung, da es nicht nur für schwerbehinderte Menschen,
sondern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Das BEM gilt heute als eine
tragende Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Sowohl die Betriebskrankenkassen als auch die Rehaträger haben ein erhebliches finanzielles Interesse an deren Umsetzung in Unternehmen. Im Mittelpunkt des Seminars steht die
praktische Umsetzung bzw. Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Durch die Änderungen des SGB IX zum 01.05.2004 wurde der Schutz für arbeitsunfähige Beschäftigte, die nicht schwerbehindert sind, erhöht und die Beteiligungsrechte
des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung erweitert. Nach § 84
Abs. 2 SGB IX gilt der individuelle Schutz für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres
länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet – wenn die betroffene Person zustimmt – ein
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist
die Prüfung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit
welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der
Arbeitsplatz erhalten werden kann. An dem BEM ist der Betriebs-/Personalrat bzw. bei
schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Interne
und externe Akteurinnen und Akteure können hinzugezogen werden. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Grenzen geklärt, wie Beschäftigte mit dem BEM vor
krankheitsbedingten Kündigungen geschützt werden können.
Ein Schwerpunkt des Seminars ist der Besuch der Stadtverwaltung Bochum. Dort
wurde ein modellhaftes BEM eingerichtet.
Seminarinhalte
❚ Gesetzliche Grundlagen des BEM
❚ Einführung und Koordination des BEM als Managementsystem
❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte
❚ Mitglieder und Aufgaben des BEM-Teams
❚ Persönliche Voraussetzungen der Teammitglieder
❚ Die Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater (Case-Manager)
❚ Differenzierte Ablaufpläne eines BEM
❚ Aufgaben und Hilfsangebote der externen Akteurinnen und Akteuren
❚ Vertrauensbildende Öffentlichkeitsarbeit im Unternehmen
❚ Qualifizierungsmöglichkeiten der Verantwortlichen
❚ Praktische Umsetzung des BEM am Beispiel der Stadtverwaltung Bochum und deren
Nebenbetrieben
Seminardaten
15.09. – 18.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Bochum,
Park Inn Hotel
SB-LAG-J-50915-1
750,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
730,00 EUR
Seminarinhalte
❚ Krankheitsbedingte Kündigung
❚ Kündigungsschutzverfahren und die Bedeutung des BEM
❚ Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche versus BEM
❚ BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Mitbestimmung beim betrieblichen
Gesundheitsschutz
❚ Initiativrecht des Betriebs-/Personalrats nach § 84 Abs. 2 SGB IX und
Beteiligungsrechte nach § 87 BetrVG
❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM
❚ Einigungsstellenverfahren
Seminardaten
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
21.04. – 23.04.2015
Beginn: 10 Uhr
Oberhausen,
TRYP CentrO Oberhausen
SB-LAG-J-50421-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
470,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
42 Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement 43
Referentin und Referent
Referentin und Referent
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Sabrina Klaesberg,
Rechtsanwältin
Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum Betrieblichen
Eingliederungsmanagement professionell und wirkungsvoll gestalten
Seit nunmehr 11 Jahren ist in § 84 Abs. 2 SGB IX das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verankert. Inzwischen existiert in den allermeisten Betrieben und Dienststellen eine oft unterschiedlich gelebte Form des BEM. Viele Betriebe bzw. Dienststellen
haben eine Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM abgeschlossen. Leider wurden oftmals
die alten Betriebs-/Dienstvereinbarungen zum Thema Krankenrückkehrgespräche nicht gekündigt oder nicht mit der Vereinbarung zu Krankenrückkehrgesprächen verknüpft. Auch
kommen die Datenschutzvorkehrungen oft viel zu kurz oder werden in einem Nebensatz,
in dem man die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verspricht, abgetan. Dieses Seminar richtet sich an die, die ihre Vereinbarung zum BEM optimieren wollen
und an die, die gerade eine entwickeln. Es werden die Eckdaten und Mindestinhalte einer
Vereinbarung zum Thema BEM erarbeitet. Dabei wird aufgezeigt, wie man den Datenschutz personenbezogener Gesundheitsdaten der Beschäftigten während eines BEM-Prozesses garantieren bzw. zusichern kann.
Seminarinhalte
❚ Rechtsunterschied zwischen einer Betriebs-, Dienst- oder Mitarbeitervereinbarung
❚ Vertragspartner einer Vereinbarung zum BEM nach 84 Abs. 2 SGB IX
❚ Mindestinhalte einer Vereinbarung zum BEM
❚ Stellschrauben einer Vereinbarung zum BEM
❚ Mögliche Anhänge zur Vereinbarung, die sich der Betriebspraxis anpassen lassen
ohne die Vereinbarung kündigen zu müssen
❚ Grundlegende Datenschutzbestimmungen zu personenbezogenen Gesundheitsdaten
❚ Konkrete Datenschutzmaßnahmen innerhalb des Verfahrens und in der Dokumentation
❚ Überprüfbarkeit der Einhaltung des Datenschutzes im und nach dem BEM-Prozess
❚ Welche Teile muss der Arbeitgeber zum BEM in einer Vereinbarung regeln?
❚ Laufzeit einer BEM-Vereinbarung und ihre Überprüfung
Seminardaten
17.03. – 19.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Haltern,
Hotel Seehof
SB-LAG-J-50317-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Sandra Tinnefeld,
Diplom-Pädagogin,
Reha-Fachkraft,
Disability Managerin
Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sind die Hilfen externer Institutionen ein Schlüssel zum Erfolg. Nicht nur durch finanzielle Zuschüsse, sondern auch
durch Beratung und Qualifizierung lassen sich oft Alternativen im BEM finden.
Daher ist Netzwerkarbeit mit externen Institutionen eine der zentralen Tätigkeiten des
BEM-Teams bzw. der Eingliederungsberaterinnen und -berater.
In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die zuständigen
Institutionen und die damit verbundenen Hilfen kennen.
Seminarinhalte
❚ Rehabilitationsträger und Ihre Leistungen
❚ Leistungsvoraussetzungen
❚ Koordination beruflicher Eingliederung
❚ Aufgaben von Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten im BEM
❚ Hilfen und Leistungen durch die BKK
❚ Kostenlose Bürgerberatungen
❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den
Betriebs-/Personalrat
❚ Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater im BEM
❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder
Seminardaten
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
25.08. – 27.08.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
SB-LAG-J-50825-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
44 Betriebliches Eingliederungsmanagement
45
Arbeit und Leben
DGB/VHS NW
– Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin
„Mein Leben ist ein Bild an dem
ich male. Arbeit und Leben gibt
mir das Werkzeug dazu!“
Ein Qualifizierungsangebot in Kooperation mit Return2work – Gesellschaft für
Gesundheitsmanagement – und der Technischen Universität Dortmund, Lehrstuhl
für Berufspädagogik und Rehabilitation.
Peter Mähler,
Schwerbehindertenvertreter
Deutsche Telekom Kundenservice
GmbH Region West
Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement
Zum erfolgreichen Gesundheitsmanagement im Unternehmen gehören die Erfüllung
des Präventionsauftrages im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und
Aktivitäten im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ein gut ausgebildetes
und ineinander verzahntes BEM-Team ist das A und O eines erfolgreichen BEM.
Aufgabe des Eingliederungsberaters/der Eingliederungsberaterin ist es, die betroffenen
Beschäftigten beratend und unterstützend durch das BEM-Verfahren zu begleiten und
allen Beteiligten als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen. Vorrangiges Ziel ist es,
den Arbeitsplatz trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten. Um einen
professionellen Umgang mit den anspruchsvollen Aufgaben im BEM-Team zu sichern,
empfehlen wir allen Teammitgliedern eines bereits existierenden oder geplanten BEMTeams diese Weiterbildung.
Die Qualifizierung besteht aus vier dreitägigen Modulen. Zum Abschluss präsentieren
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Ausschnitt der BEM-Arbeit aus ihrer Praxis,
anschließend erhalten sie ein Zertifikat des beteiligten Lehrstuhls der Technischen
Universität Dortmund.
Seminardaten
❚ 03.03. – 05.03.2015
❚ 14.04. – 16.04.2015
❚ 08.09. – 10.09.2015
❚ 28.10. – 30.10.2015
TRYP
TRYP
TRYP
TRYP
Abschlussworkshop
❚ 17.11. – 18.11.2015
TRYP Hotel Dortmund
Hotel Dortmund
CentrO Oberhausen
CentrO Oberhausen
CentrO Oberhausen
Die Kosten für einen dreitägigen Schulungsblock betragen 650,00 EUR.
Hinzu kommen 435,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (ohne Übernachtung 269,00 EUR) im TRYP Hotel Dortmund und 470,00 EUR für Unterkunft und
Tagungsstättenpauschale (ohne Übernachtung 270,00 EUR) im TRYP Hotel Oberhausen.
Die Kosten für den Abschlussworkshop betragen 450,00 EUR zgl. 240,00 EUR für
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (157,00 EUR ohne Übernachtung).
„Wer mit Erfolg ein Betriebliches
Eingliederungsmanagement einführen bzw. durchführen will,
benötigt umfangreiche Sachkenntnisse und hohe soziale Kompetenz.
Genau diese Kenntnisse und
Fähigkeiten hat mir die Qualifizierung zur Eingliederungsberaterin
vermittelt. Sie ist eine große Unterstützung bei der Umsetzung
des BEM’s in unserem Unternehmen.“
Monika Schneck,
Vertrauensperson der Menschen
mit Behinderung, Personalrätin,
Emschergenossenschaft /
Lippeverband
46
Tagungen 47
„Einmal im Jahr nehme ich an der
Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen von Arbeit und Leben
teil. Dieser Tag zeichnet sich für
mich durch sehr gute Vorträge und
Podiumsdiskussionen aus. Hier gibt
es immer die Möglichkeit, sich mit
eigenen Fragen zu beteiligen und
damit Unterstützung für die Arbeit in
der SBV zu erhalten. Die anschließenden Workshops sind geprägt vom
Miteinander und respektvollen Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie bieten mir Gelegenheit,
mit Kolleginnen und Kollegen ins
Gespräch zu kommen, Kontakte zu
knüpfen und machen mir Mut für die
tägliche Arbeit. Ich freue mich schon
jetzt auf die nächste Fachtagung
2015.”
Katrin Stroop,
Schwerbehindertenvertreterin und
Personalrätin der TU-Dortmund
„Ich habe alle Fachtagungen für
die Schwerbehindertenvertretungen besucht. Die Fachtagungen
sind immer sehr interessant gestaltet, sie bieten mir die Möglichkeit neue Kenntnisse zu erlangen
und alte aufzufrischen. Ganz
wichtig sind für mich bei diesen
Fachtagungen der kollegiale Austausch und die Möglichkeit sich
weiter zu vernetzen.”
Ina Wonschik,
Schwerbehindertenvertreterin,
1. stellvertretende Konzernschwerbehindertenvertreterin,
DHL Solutions Retail GmbH
Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen –
4. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen,
sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die
Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen
Die Fachtagung hat das Ziel, Schwerbehindertenvertretungen, aber auch Betriebsund Personalräten, die sich für die Interessen von schwerbehinderten Menschen
einsetzen, notwendige aktuelle Informationen an die Hand zu geben, um ihre Arbeit
kompetent zu bewältigen.
Im Jahr 2015 befassen wir uns mit dem Thema „Armutsrisiko Schwerbehinderung.“
Gibt es Zusammenhänge zwischen der Gesundheit eines Menschen und dem Risiko
finanziell zu verarmen? Tragen schwerbehinderte Menschen ein höheres Armutsrisiko
als nichtbehinderte Menschen?
Können Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich
für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen, dazu beitragen, dass das
Armutsrisiko der Schwerbehinderung gemindert wird?
Das Thema wird aus verschiedenen Perspektiven betrachtet sowie praxisnahe
Lösungswege aufgezeigt und diskutiert.
Stimmen zu der 3. Fachtagung am 11.03.2014:
„Sehr vielfältige Themen.“
„Der Kontakt und der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichsten Bereichen hat mir viel gebracht!“
„Gut strukturierte Tagung mit interessanten Themen und guten Referentinnen und
Referenten!“
„Die Mischung der Beiträge und die Vertiefung der Themen in den Workshops hat mir
sehr gefallen.“
Seminardaten
12.03.2015
Recklinghausen,
Vestisches Cultur & Congress Zentrum
SB-LAG-J-50312-1
250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/
Verpflegung 75,00 EUR
48
Tagungen 49
„Für mich ist der Gesundheitstag
von Arbeit und Leben seit 2009
ein fester Bestandteil meiner
Jahresplanung. Immer topaktuelle
Themen und erstklassige Referenten!
Nebenbei auch eine tolle Möglichkeit andere Interessenvertretungen
kennen zu lernen und Netzwerke
zu knüpfen.“
Ute Wentzel,
Vertrauensfrau der
Schwerbehinderten,
Deutsche Post AG, Köln
„Der Gesundheitstag von Arbeit
und Leben NRW in Kooperation
mit der Zeitschrift Gute Arbeit ist
ein wichtiges Forum für betriebliche Interessenvertretungen. Hier
erhalten sie hochaktuelle Informationen zu wichtigen Neuigkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz und
nützliche Tipps für die betriebliche
Praxis.”
Dr. Jürgen Reusch,
Redaktion Fachzeitschrift „Gute Arbeit”
7. Gesundheitstag
Eine stark veränderte und beschleunigte Arbeitswelt sorgt dafür, dass die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer komplexer werden. Steigende
Leistungsverdichtung, unsichere Arbeitsverhältnisse, hoher Erfolgsdruck und Mangel
an sozialer Anerkennung führen zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen bei den
Beschäftigten.
Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes gehört zu den wesentlichen Aufgaben von Betriebsrat und Personalräten. Dabei sollte die Prävention, also die Schaffung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeldes, im Vordergrund stehen. Vor allem die psychischen Belastungen
zu vermindern und die psychische Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen sind zentrale Aufgaben betrieblicher Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren. Auf dem Gesundheitstag werden aktuelle Trends im Arbeits- und
Gesundheitsschutz vorgestellt und diskutiert. Betriebliche Interessenvertretungen
können ihr Wissen vertiefen und für die betriebliche Praxis und Umsetzung neue Anregungen bekommen
Der nächste Gesundheitstag ist für den 24.11.2015 geplant.
Das Programm wird in einer gesonderten Einladung mitgeteilt und kann unter
www.aulnrw.de eingesehen werden.
Stimmen aus den letzten Gesundheitstagen:
„Ich habe viele Anregungen erhalten, die mir im Berufsalltag helfen.“
„Sehr gute Beiträge kompetenter Rednerinnen und Redner.“
„Ich bekomme einen guten Eindruck darüber, wie sich das Thema in den verschiedenen Bereichen entwickelt.“
„Eine sehr praxisnahe Veranstaltung!“
„Ich nehme viele Tipps zur Gesundheitsförderung mit.“
Seminardaten
24.11.2015
BR-LAG-J-51124-1
50 Tagungen
51
Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr
Die Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr finden mehrmals im Jahr statt und sind mittlerweile zu einer echten Institution geworden. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entscheidungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf
die Praxis von betrieblichen Interessenvertretungen werden diskutiert und bieten die
Möglichkeit zu einem weiterführenden Gedankenaustausch.
Ein Tagungsbeirat bereitet die fachliche Ausgestaltung vor.
Tagungsbeirat:
Olaf Klein,
Wilfried Löhr-Steinhaus,
Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld
Direktor des Arbeitsgerichts Bonn
Dr. Frank Lorenz,
Gerhard Stiens,
Rechtsanwalt, silberberger.lorenz,
Kanzlei für Arbeitsrecht
Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund
Alexandra Rüter,
Richterin am Arbeitsgericht Solingen
Stimmen aus den letzten Arbeitsrechtstagen:
„Unterschiedliche Themen mit starkem Realitätsbezug.“
„Insgesamt sehr kurzweilig!“
„Die Referenten waren alle sehr verständlich und nah an der Praxis.“
„Die teils nüchternen Themen wurden sachlich und interessant vorgestellt.“
„Der Austausch mit den Juristen, bzw. deren Meinung zu den einzelnen Urteilen war
sehr informativ.“
Seminardaten
26.03.2015
BR-LAG-J-50326-1
Essen,
Philharmonie/Saalbau
20.05.2015
BR-LAG-J-50520-1
Essen,
Philharmonie/Saalbau
21.10.2015
BR-LAG-J-51021-1
Essen,
Philharmonie/Saalbau
17.11.2015
BR-LAG-J-51117-1
Essen,
Philharmonie/Saalbau
52 Messen
Messen 53
Referent
Referent
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Wilfried Seeleib,
Sicherheitsingenieur
Reha-Care 2015 – Begleitseminar zur Messe
und zum Kongress
Arbeitsschutz aktuell 2015 – Begleitseminar zur
Messe und zum Kongress
Die Reha-Care ist weltweit die größte Messe für Menschen mit Behinderung, die die
Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen zum Thema hat. Sie ist
Treffpunkt von behinderten Menschen, Fachanbietern, Instanzen und Verbänden.
Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für die Menschen mit Behinderung
im Alltag und Berufsleben werden angeboten und präsentiert.
Im Mittelpunkt des Seminars steht der Besuch der Reha-Care. Unter dem Gesichtspunkt der neuesten Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung wird der Besuch
der Messe und der speziellen Foren zu arbeitsbezogenen Schwerbehindertenthemen
vor- und nachbereitet.
Die Fachmesse „Arbeitsschutz Aktuell – Das Präventionsforum“ findet vom 27. bis zum
30. Oktober 2015 in Düsseldorf statt. Sie bietet ideale Voraussetzungen, sich über
aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu informieren.
Die Fachmesse präsentiert Trends, Produkte, Angebote und Lösungen rund um das
Thema „Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“.
Unser Seminar bereitet auf die Messe durch eine inhaltliche Einführung vor und
vermittelt der betrieblichen Interessenvertretung das benötigte Hintergrundwissen
und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten.
Seminarinhalte
❚ Besuch der Reha-Care 2015
❚ Vorbereitung auf Messe und Kongress
❚ Neueste Entwicklungen für Menschen mit Behinderung
❚ Neue Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen
❚ Die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation von
schwerbehinderten Menschen
❚ Besuch bei Fachanbietern, Instanzen und Verbänden
❚ Besuch von arbeits- und betriebsbezogenen Foren
❚ Aussprache und Erfahrungsaustausch zu den Foren
❚ Hilfen zum Katalog und zum Internetangebot der Reha-Care
Seminardaten
14.10. – 16.10.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
SB-LAG-J-51014-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale:
510,00 EUR
Seminarinhalte
❚ Besuch der A+A
❚ Vor- und Nachbereitung von Messe und Kongress
❚ Brandschutz in den Betrieben
❚ Persönliche Schutzausrüstung
❚ Spezifische Gefährdungen und Belastungen
❙ Psychische Belastungen
❙ Gefahrstoffe
❙ Allergien
❚ Prävention
❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement
❚ Die Zukunft des Arbeitsschutzes
❚ Neuregelungen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
Seminardaten
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
27.10. – 30.10.2015
Düsseldorf,
InterCity Hotel
BR-KOV-J- 51027-1
750,00 EUR zzgl. Unterkunft
und Tagungsstättenpauschale: 750,00 EUR, zzgl. Kombiticket
(Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket)
Für dieses Seminar werden
14 Stunden als Fortbildung
für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
54
In eigener Sache 55
Arbeit und Leben ist die Weiterbildungseinrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen.
Wir geben mit unserer politischen Bildung Anstöße bei der Formulierung und
Durchsetzung der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Neben Seminaren für Schwerbehindertenvertretungen bieten wir auch Schulungen
für Betriebs-/Personalräte an. Es ist für eine erfolgreiche Schwerbehindertenvertretung erforderlich, auch Schulungen für Betriebs-/Personalräte zu besuchen.
Über unser Gesamtangebot informieren wir im Internet unter www.aulnrw.de
Im Rahmen unserer sozialen und politischen Bildung ist es für uns von großer Bedeutung, Möglichkeiten der Teilhabe zu schaffen und berufliche Fähigkeiten zu fördern.
Dazu bietet Arbeit und Leben unter anderem folgende Projekte an:
proDisco – Bereits in ihrer Ausbildung fördern wir junge Menschen bei der Weiterentwicklung von beruflichen Fähigkeiten und persönlicher Stärke. Mit Hilfe eines attraktiven
Stipendiums lernen sie Arbeits- und Kommunikationsprozesse europäisch zu gestalten.
Mehr Informationen gibt es unter www.prodisco.de
BasisKom – Arbeitsplatzbezogene Bildungsprojekte zur Erweiterung der Grundbildung
und Alphabetisierung im Betrieb – Infos zum Projekt unter www.aulnrw.de
Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 01AB12020B
MENTO – Aufbau, Ausbildung und Begleitung Kollegialer Netzwerke zur Förderung
der Grundbildung und Alphabetisierung im Betrieb – Infos zum Projekt unter
www.aulnrw.de
Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen W137800
Weil Qualität kein Zufall ist!
LQW zertifizierte Weiterbildung
Arbeit und Leben DGB/VHS NW hat
einen Qualitätsentwicklungsprozess
erfolgreich abgeschlossen.
Damit sichern wir auch zukünftig
Qualität und Kompetenz auf hohem
Niveau.
56 Terminübersicht 2015
Januar
26.01. – 28.01.2015
Februar
09.02. –13.02.2015
März
02.03. – 04.03.2015
02.03. – 06.03.2015
11.03. – 13.03.2015
12.03.2015
16.03. – 20.03.2015
17.03.2015
17.03. – 19.03.2015
26.03.2015
April
13.04. – 17.04.2015
20.04. – 22.04.2015
20.04. – 24.04.2015
21.04. – 23.04.2015
27.04. – 29.04.2015
Mai
04.05. – 08.05.2015
05.05.2015
06.05. – 08.05.2015
19.05. – 21.05.2015
20.05.2015
Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung und die
Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I –
Chancen und Möglichkeiten
Terminübersicht 2015 57
Juni
15.06. – 17.06.2015
15.06. – 19.06.2015
17.06. – 19.06.2015
22.06. – 26.06.2015
22.06. – 26.06.2015
Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der
Beschäftigten
Rhetorik I – Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung
Schwarz auf Weiß – Schreiben in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit rechtssicher gestalten und professionell verwalten
Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 4. Fachtagung für
Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte,
die sich für die Interessen von schwerbehinderten Menschen einsetzen
Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt – Grundwissen für
betriebliche Interessenvertretungen
Das Betreuungsrecht – Eine Einführung – Betreuungsrecht,
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum Betrieblichen
Eingliederungsmanagement professionell und wirkungsvoll gestalten
Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I –
Chancen und Möglichkeiten
Rentenrecht aktuell – Teil I
Psychische Belastungen, Stress und Burnout – (K)ein Thema im Betrieb?
Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte
Kündigung
Das Sozialgesetzbuch I-XII – Ein Buch mit sieben Siegeln?
Gesund arbeiten? Aber sicher! – Einführung in den betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – Was die betriebliche
Interessenvertretung wissen muss
Wieder zur Arbeit - aber wann und wie? – Über die besonderen
Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im
Betrieb
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick
Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr
Juli
01.07. – 03.07.2015
13.07. – 17.07.2015
August
18.08.2015
25.08. – 27.08.2015
September
07.09. – 11.09.2015
14.09. – 18.09.2015
15.09. – 18.09.2015
21.09. – 23.09.2015
Oktober
14.10. – 16.10.2015
19.10. – 23.10.2015
21.10.2015
21.10. – 23.10.2015
27.10. – 30.10.2015
November
02.11. – 04.11.2015
11.11. – 13.11.2015
16.11. – 18.11.2015
16.11. – 18.11.2015
17.11.2015
24.11.2015
26.11. – 27.11.2015
Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze –
Funktionalität und Ergonomie
Sozialrecht aktuell
Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II
– Kündigungsschutzverfahren und externe Instanzen
Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… Kommunikation mit psychisch kranken Menschen
Wie wir morgen zufrieden und gesund arbeiten – Arbeitszeitgestaltung
im Betrieb
Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für
schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer
öffentlichen Sitzung des BAG
Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland –
Eine Einführung
Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Mobbing, Bossing und Co. – psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz
Prävention geht vor … - Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz
Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der
Praxis
„Burnout“ – Handlungsfeld für betriebliche Interessenvertretungen
Reha-Care 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II
– Kündigungsschutzverfahren und externe Instanzen
Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr
Rentenrecht aktuell – Teil I
Arbeitsschutz aktuell 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum
Kongress
Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz
Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin – Umgang mit psychisch
kranken Menschen
Wissensmanagement und Altersübergänge im demografischen
Wandel – Schlagworte oder Handlungsfelder
Die psychische Gesundheit - ein Kernbestandteil des betrieblichen
Gesundheitsmanagements
Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr
7. Gesundheitstag
Suizid – (k)ein neues Problem – Umgang mit Suiziddrohungen und
Suizidversuchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
58 Unsere Tagungsstätten
Unsere Tagungsstätten 59
Bochum
Park Inn Bochum
Massenbergstraße 19-21
44787 Bochum
www.park-inn-bochum.de
Essen
Philharmonie Essen
Huyssenallee 53
45128 Essen
www.philharmonie-essen.de
Oberhausen
TRYP CentrO Oberhausen
Centroallee 280
46047 Oberhausen
www.tryphotels.com
Recklinghausen
VCC Recklinghausen
Otto-Burrmeister-Allee 1
45657 Recklinghausen
www.vccre.de
Bremerhaven
Comfort Hotel
Am Schaufenster 7
27572 Bremerhaven
www.comfort-hotel-bremerhaven.de
Erfurt
Mercure Hotel
Erfurt Altstadt
Meienbergstraße 26-27
99084 Erfurt
www.mercure.com
Osnabrück
Ibis Styles
Blumenhaller Weg 152
49078 Osnabrück
www.ibis-osnabrueck.de
Wesel
Welcome Hotel
Rheinresidenz Wesel
Rheinpromenade 10
46487 Wesel
www.welcome-hotels.com
Dortmund
Ringhotel Drees
Hohe Straße 107
44139 Dortmund
www.riepe.com
TRYP Hotel Dortmund
Emil-Figge-Straße 41
44227 Dortmund
www.tryphotels.com
Dresden
Hotel Elbflorenz
Rosenstraße 36
01067 Dresden
www.hotel-elbflorenz.de
Düsseldorf
InterCity Hotel
Graf-Adolf-Straße 81-87
40210 Düsseldorf
de.intercityhotel.com
Geldern
Hotel See Park
Danziger Straße 5
47608 Geldern
www.seepark.de
Haltern
Hotel Seehof
Hullerner Straße 102
45721 Haltern am See
www.wellness-hotel-seehof.de
Kamen-Kaiserau
SportHotel Kamen-Kaiserau
Jakob-Koenen-Straße 2
59174 Kamen
www.sportcentrum-kamenkaiserau.de
Meschede
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
Berghausen 14
59872 Meschede
www.welcome-hotels.com
Romantik Hotel Walhalla
Bierstraße 24
49074 Osnabrück
www.hotel-walhalla.de
60 Teilnahmebedingungen
Unsere Leistung
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsund Personalräte bieten wir als privatrechtlich organisierte Bildungseinrichtung Fortbildungsveranstaltungen an. Anmeldungen sind schriftlich (Fax oder E-Mail sind ausreichend, gerne auch online unter www.aulnrw.de) unter Angabe des Namens und der
Anschrift, der Bezeichnung des Titels des gewünschten Seminars und des Termins
möglich.
Anmeldebestätigung
Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn wir eine Anmeldebestätigung versandt
haben.
Seminargebühren
Die Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung
fällig. Soweit der Arbeitgeber dafür aufkommt, erhält dieser von uns nach Abschluss
der jeweiligen Veranstaltung eine Gesamtabrechnung. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Kostenübernahme durch den
Arbeitgeber notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Beschluss des
Betriebsrats).
Stornierung der Anmeldung
Für Abmeldungen, die bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, erheben
wir eine Bearbeitungsgebühr von maximal 25,00 Euro (pro Teilnehmerin/Teilnehmer).
Danach ist eine Reduzierung der Kosten nicht mehr möglich. Es ist der volle Seminarbeitrag zu entrichten. Die Abmeldung hat in Textform zu erfolgen. Die Berechtigung
zur Teilnahme kann jederzeit übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die neuen
Daten unverzüglich Arbeit und Leben DGB/VHS NW mitgeteilt werden.
Programmänderung, Seminarabsage
Wir bitten um Verständnis, dass Programmänderungen, räumliche und zeitliche Änderungen der Veranstaltungstermine und äußersten Falls auch die Absage eines Seminars vorbehalten bleiben müssen. Notwendige Änderungen werden wir so frühzeitig
wie möglich ankündigen. Im Falle der Absage eines Seminars wird die bereits gezahlte Seminargebühr umgehend erstattet.
Haftung
Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn, der
Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit
und Leben DGB/VHS NW bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Teilnahmebedingungen 61
Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden (beispielsweise aufgrund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrags wesentliche
Pflicht verletzt worden (sogenannte Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei
einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den
Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist.
Urheberrecht
Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen
nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von Arbeit und Leben DGB/VHS
vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben DGB/VHS NW behält sich alle
Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmerinnen und
Teilnehmern zur Verfügung.
Datenschutz
Die übermittelten Daten werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert. Die
Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmendenliste den anderen
Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern zugänglich gemacht. Falls Sie damit
nicht einverstanden sind, bitten wir um Mitteilung.
Teilnahmebescheinigungen
Über die Teilnahme an dem belegten Seminar stellen wir eine Teilnahmebescheinigung aus.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar
sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Beschwerdemanagement/Ombudsmann
Für Anregungen und Kritik sind wir immer dankbar. Zusätzlich haben wir die Funktion
eines Ombudsmannes eingerichtet. Er steht für Beschwerden, die nicht direkt mit uns
zufrieden stellend geklärt werden konnten, zur Verfügung.
Unser Service:
Gerne reservieren wir unverbindlich vorab einen Seminarplatz. Ein Anruf genügt!
Die Hotelkosten übernehmen wir und stellen sie nach Seminarende dem Arbeitgeber in Rechnung. Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer brauchen sich vor
Ort um nichts zu kümmern.
62 Service
63
Bildung lohnt sich:
Der Weiterbildungspass
Bildung bei Arbeit und Leben lohnt sich immer. Wer bei uns ein Seminar besucht,
bekommt einen Weiterbildungspass: Ein kleines Kärtchen, auf dem die
Seminarbesuche vermerkt werden – wie eine Quittung. Wer viermal bei uns war,
erhält von uns ein „Überraschungsgeschenk”.
en -Weit erb ild un
Me in Ar be it un d Leb
gs- Pa ss
Seminar:
Name, Vorname
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Für vier
❶
➌
Termin:
Seminar:
Seminar
:
/VHS NW
Arbeit und Leben DGB Term
chaftin:
Landesarbeitsgemeins
-27
-18 · fax 02 11/93800
fon 02 11/93800 -17/
e-mail [email protected]
➋
Unterschrift Arb
Termin:
eit und Leben
➍
Unterschrift Arb
eit und Leben
Service-Hotline
Unter den Telefonnummern 0211 - 93800 -19/ -35/ -45 bzw. unter der Adresse
[email protected] stehen wir für Fragen zur Verfügung. Wir beraten bei der Seminarauswahl, Bildungsplanung und wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet
oder die Teilnahme am Seminar verweigert.
www.mein.aulnrw.de
Das individuelle Seminar-Archiv von
Arbeit und Leben NRW
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen personalisierten
Zugang, mit dem sie Materialien, Fotos und Präsentationen zu den von ihnen
besuchten Seminaren und Veranstaltungen abrufen können.
Der Zugang ist sowohl über unsere Startseite www.aulnrw.de als auch über
www.mein.aulnrw.de möglich.
Bei Fragen und Problemen steht Silke Abdellattif (0211 - 938800 -18) gerne zur
Verfügung.
Anmeldeformular 65
64 Meine Bildungsplanung
Fax-Nr.: 02 11 - 93800 -27
........................................................................................................................
........................................................................................................................
an
Arbeit und Leben DGB/VHS NW
Mintropstraße 20, 40215 Düsseldorf
........................................................................................................................
Zum Seminar (Titel/Datum/Seminarnummer)
........................................................................................................................
..........................................................................................................................
..........................................................................................................................
........................................................................................................................
melde ich mich verbindlich an:
........................................................................................................................
........................................................................................................................
........................................................................................................................
........................................................................................................................
Name, Vorname ...................................................................................................
Privatanschrift/Telefon .........................................................................................
..........................................................................................................................
Betrieb ...............................................................................................................
........................................................................................................................
Betriebsanschrift .................................................................................................
........................................................................................................................
Telefon ...............................................................................................................
........................................................................................................................
Funktion im Betrieb .............................................................................................
........................................................................................................................
Kostenstelle/Bestellnummer .................................................................................
........................................................................................................................
Rechnungsanschrift (falls nicht identisch mit der Betriebsadresse):
........................................................................................................................
..........................................................................................................................
........................................................................................................................
E-Mail ...............................................................................................................
........................................................................................................................
Unterschrift ........................................................................................................
........................................................................................................................
........................................................................................................................
Ich benötige folgende Programme: .......... für Betriebsräte und .......... für die SBV.
Liegt ein spezieller Zimmerwunsch (Rauchen, Funktionsbeeinträchtigungen ...) vor?
Wir bemühen uns um entsprechende Berücksichtigung.
........................................................................................................................
.........................................................................................................................
.........................................................................................................................
SBV-Umschlag_2015_Druck_Layout 1 23.07.14 10:55 Seite 2
Jahreskalender 2015
JANUAR
01 Do
Ferien NRW: Weihnachtsferien: 22.12.2014 – 06.01.2015 • Osterferien: 30.03. – 10.04.2015 • Pfingstferien: 26.05.2015 • Sommerferien: 29.06. – 11.08.2015 • Herbstferien: 05.10. – 16.10.2015 • Weihnachtsferien: 23.12.2015 – 06.01.2016
FEBRUAR
MÄRZ
APRIL
MAI
01 So
01 So
01 Mi
01 Fr
02 Fr
02 Mo 6. Woche
02 Mo 10. Woche
02 Do
03 Sa
03 Di
03 Di
03 Fr
Neujahr
JUNI
JULI
AUGUST
SEPTEMBER
04 Mi
01 Di
01 Do
01 So
02 Sa
02 Di
02 Do
02 So
02 Mi
02 Fr
02 Mo 45. Woche
02 Mi
03 So
03 Mi
03 Fr
03 Mo 32. Woche
03 Do
03 Sa
05 Do
05 Do
01 Di
03 Di
03 Do
Allerheiligen
Tag der deutschen Einheit
04 Sa
04 Mo 19. Woche
Ostersamstag
05 Mo 2. Woche
DEZEMBER
01 Sa
1. Mai
04 Mi
NOVEMBER
01 Mi
Karfreitag
04 So
OKTOBER
01 Mo 23. Woche
05 So
04 Do
04 Sa
04 Di
04 Fr
04 So
04 Mi
04 Fr
Fronleichnam
05 Di
05 Fr
05 So
05 Mi
05 Sa
05 Mo 41. Woche
05 Do
05 Sa
06 Mi
06 Sa
06 Mo 28. Woche
06 Do
06 So
06 Di
06 Fr
06 So 2. Advent
Ostersonntag
06 Di
06 Fr
06 Fr
06 Mo 15. Woche
Ostermontag
07 Mi
07 Sa
07 Sa
07 Di
07 Do
07 So
07 Di
07 Fr
07 Mo 37. Woche
07 Mi
07 Sa
07 Mo 50. Woche
08 Do
08 So
08 So
08 Mi
08 Fr
08 Mo 24. Woche
08 Mi
08 Sa
08 Di
08 Do
08 So
08 Di
09 Fr
09 Mo 7. Woche
09 Mo 11. Woche
09 Do
09 Sa
09 Di
09 Do
09 So
09 Mi
09 Fr
09 Mo 46. Woche
09 Mi
10 Sa
10 Di
10 Di
10 Fr
10 So
10 Mi
10 Fr
10 Mo 33. Woche
10 Do
10 Sa
10 Di
10 Do
11 So
11 Mi
11 Mi
11 Sa
11 Mo 20. Woche
11 Do
11 Sa
11 Di
11 Fr
11 So
11 Mi
11 Fr
12 Do
12 Do
12 So
12 Di
12 Fr
12 So
12 Mi
12 Sa
12 Mo 42. Woche
12 Do
12 Sa
13 Mi
13 Sa
13 Mo 29. Woche
13 Do
13 So
13 Di
13 Fr
13 So 3. Advent
14 Do
14 So
14 Di
14 Fr
14 Mo 38. Woche
14 Mi
14 Sa
14 Mo 51. Woche
12 Mo 3. Woche
Weiberfastnacht
13 Di
13 Fr
13 Fr
13 Mo 16. Woche
14 Mi
14 Sa
14 Sa
14 Di
Christi Himmelfahrt
15 Do
15 So
15 So
15 Mi
15 Fr
15 Mo 25. Woche
15 Mi
15 Sa
15 Di
15 Do
15 So
15 Di
16 Fr
16 Mo 8. Woche
Rosenmontag
16 Mo 12. Woche
16 Do
16 Sa
16 Di
16 Do
16 So
16 Mi
16 Fr
16 Mo 47. Woche
16 Mi
17 Sa
17 Di
17 Di
17 Fr
17 So
17 Mi
17 Fr
17 Mo 34. Woche
17 Do
17 Sa
17 Di
17 Do
18 Mi
18 Sa
18 Mo 21. Woche
18 Do
18 Sa
18 Di
18 Fr
18 So
18 Mi
18 Fr
19 Di
19 Fr
19 So
19 Mi
19 Sa
19 Mo 43. Woche
19 Do
19 Sa
20 Mi
20 Sa
20 Mo 30. Woche
20 Do
20 So
20 Di
20 Fr
20 So 4. Advent
21 So
21 Di
21 Fr
21 Mo 39. Woche
Herbstanfang
21 Mi
21 Sa
21 Mo 52. Woche
Karnevalsdienstag
18 So
18 Mi
Aschermittwoch
19 Mo 4. Woche
19 Do
19 Do
19 So
20 Di
20 Fr
20 Fr
20 Mo
17. Woche
Frühlingsanfang
21 Mi
21 Sa
21 Sa
21 Di
21 Do
Sommeranfang
22 Do
22 So
22 So
22 Mi
22 Fr
22 Mo 26. Woche
22 Mi
22 Sa
22 Di
22 Do
22 So
22 Di
23 Fr
23 Mo 9. Woche
23 Mo 13. Woche
23 Do
23 Sa
23 Di
23 Do
23 So
23 Mi
23 Fr
23 Mo 48. Woche
23 Mi
24 Sa
24 Di
24 Di
24 Fr
24 So
24 Mi
24 Fr
24 Mo 35. Woche
24 Do
24 Sa
24 Di
24 Do
25 Do
25 Sa
25 Di
25 Fr
25 So
25 Mi
26 Fr
26 So
26 Mi
26 Sa
26 Mo 44. Woche
26 Do
Pfingstsonntag
25 So
25 Mi
25 Mi
25 Sa
25 Mo 22. Woche
Heiligabend
Pfingstmontag
26 Mo 5. Woche
26 Do
26 Do
26 So
26 Di
25 Fr
1. Weihnachtstag
26 Sa
2. Weihnachtstag
Ende Sommerzeit
27 Di
27 Fr
27 Fr
27 Mo 18. Woche
27 Mi
27 Sa
27 Mo 31. Woche
27 Do
27 So
27 Di
27 Fr
27 So
28 Mi
28 Sa
28 Sa
28 Di
28 Do
28 So
28 Di
28 Fr
28 Mo 40. Woche
28 Mi
28 Sa
28 Mo 1. Woche
29 So
29 Mi
29 Fr
29 Mo 27. Woche
29 Mi
29 Sa
29 Di
29 Do
29 So 1. Advent
29 Di
30 Do
30 Sa
30 Di
30 Do
30 So
30 Mi
30 Fr
30 Mo 49. Woche
30 Mi
31 Fr
31 Mo 36. Woche
29 Do
Beginn Sommerzeit
30 Fr
30 Mo 14. Woche
31 Sa
31 Di
31 So
31 Sa
31 Do
Silvester