Corporate Governance Bericht 2014 der Datenzentrale Baden

Corporate Governance Bericht 2014
der Datenzentrale Baden-Württemberg,
Anstalt des öffentlichen Rechts
Stand: 04/2015
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1. Allgemeines
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 08.01.2013 den „Public
Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg“ (im Folgenden kurz
„PCGK“ genannt) beschlossen.
Ziel ist es, mit den Vorgaben des Kodex die Unternehmensführung und –
überwachung der Beteiligungen des Landes transparenter und nachvollziehbarer zu
machen und damit das Vertrauen in Unternehmen mit Landesbeteiligung und in das
Land als Anteilseigner stärken.
Der PCGK enthält wesentliche Bestimmungen geltenden Rechts zur Leitung und
Überwachung von Unternehmen sowie international und national anerkannter
Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Über Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung soll die
Leitung und Überwachung des Unternehmens durch seine Organe verbessert
werden. Der PCGK soll auch den Besonderheiten einer Unternehmensträgerschaft
des Landes Rechnung tragen.
2. Die Datenzentrale Baden-Württemberg
Die Datenzentrale Baden-Württemberg (DZBW) ist eine rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts und steht in der Mitträgerschaft des Landes Baden-Württemberg
(Anwendungsbereich nach Abschnitt A. III. Rnr.11 i.V.m Rnr.9). Im Weiteren
untersteht sie der Rechtsaufsicht des Innenministeriums.
Wesentliche Rechtsgrundlage für die DZBW ist das Gesetz über die Zusammenarbeit
der automatisierten Datenverarbeitung vom 18. Dezember 1995 (kurz ADVZG
genannt).
3. Verankerung-Corporate Governance Bericht
Der Verwaltungsrat der DZBW hat am 06.12.2013 in einer Sitzung des
Verwaltungsrats beschlossen, dass der PCGK bei der DZBW Beachtung findet und
der Vorstand und der Verwaltungsrat jährlich einen Corporate Governance Bericht
abgeben wird. Dies erfolgt nun erstmal für das Jahr 2014 (Berichtszeitraum). Der
Bericht wird auf der Internetseite der DZBW veröffentlicht.
Bestandteil des Corporate Governance Bericht ist insbesondere die Erklärung, dass
den Empfehlungen des PCGK in seiner jeweils geltenden Fassung entsprochen
wurde oder wird; wenn Empfehlungen nicht entsprochen wurde oder wird, ist dies zu
begründen. Der Bericht umfasst auch eine Darstellung zum Anteil von Frauen in
Führungspositionen und dem Verwaltungsrat als Überwachungsorgan bei der DZ.
Der Vorstand überwacht die Einhaltung der Regelungen, Empfehlungen und
Anregungen und berichtet dem Verwaltungsrat mindestens einmal jährlich dazu.
4. Vorstand
Der Vorstand der DZBW besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Vorstandsmitglieder
sind Herr Joachim Kischlat und Herr Andreas Pelzner, als Vorstandsvorsitzender.
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Herr Andreas Pelzner hat am 01.10.2014 die Nachfolge von Herrn Karl Tramer
übernommen, welcher am 31.07.2014 in den Ruhestand ging.
Der Vorstand vertritt die DZBW und führt ihre Geschäfte. Er ist für alle
Angelegenheiten zuständig, die ihm durch das ADVZG oder Satzung zugewiesen
sind oder die nicht durch ADVZG oder Satzung dem Verwaltungsrat oder
Projektausschuß zugewiesen sind.
Der Vorstandsvorsitzende unterrichtet den Verwaltungsratsvorsitzenden über alle
wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig und laufend.
5. Verwaltungsrat/Anteilseignerversammlung und Überwachungsorgan
Der Verwaltungsrat besteht aus 22 stimmberechtigten Mitgliedern; jedes Mitglied hat
einen Stellvertreter (siehe § 7 Abs.1 ADVZG).
Der Verwaltungsrat der DZBW überwacht die Führung der Geschäfte durch den
Vorstand.
Der Verwaltungsrat ist Überwachungsorgan und Anteilseignerversammlung, wobei
nicht jede Mitglieder in den Verwaltungsrat entsendende Institution gleichzeitig
Anteilseigner ist. Das Stammkapital der DZBW wurde gemäß Satzung auf 2.045.168
€ festgelegt. Kapitalmäßig beteiligt sind jedoch nur die Zusammenschlüsse für
kommunale Datenverarbeitung und die Landeshauptstadt Stuttgart.
6. Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Verwaltungsrat
Organe der DZBW sind der Verwaltungsrat und der Vorstand der DZBW.
Die Geschäfte von grundlegender Bedeutung werden in den Zuständigkeiten des
Verwaltungsrats der DZBW nach § 8 ADZVG i.V.m § 3 der Satzung der DZBW
festgelegt. Im Weiteren sind andere wichtige Angelegenheiten soweit sie über den
Einzelfall hinaus für die Aufgabenerfüllung der DZBW von Bedeutung sind dem
Verwaltungsrat zugeordnet. Maßstab für die Bedeutung ist die politische,
strategische und finanzielle Bedeutung. Im Weiteren fallen über- oder
außerplanmäßige Ausgaben > 260.000 EUR im Einzelfall unter den
Zustimmungsvorbehalt des Verwaltungsrats.
Der Vorstand informiert den Verwaltungsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über
alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung,
der Risikolage und des Risikomanagements sowie über das für das Unternehmen
bedeutsame Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds. Der Vorstand geht auf
wesentliche Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und
Zielen unter Angabe von Gründen ein.
7. Vergütung des Vorstands
Der Vorstandsvorsitzende (Herr Tramer bis 31.07.2014 und Herr Pelzner ab
01.10.2014) und das weitere Vorstandsmitglied Herr Kischlat erhielten zusammen
Gesamtbezüge von 295 TEUR. Sie erhielten keine Vergütungen im Hinblick auf ihre
Tätigkeit als Geschäftsführer der DZ Datenzentrale Entwicklungs- und Vertriebs
GmbH. Sonstige Nebentätigkeiten bestehen nicht; Interessenkonflikte im
Berichtszeitraum 2014 gab es nicht.
3
8. Aufwandsentschädigung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat besteht aus 22 stimmberechtigten Mitgliedern; jedes Mitglied hat
einen Stellvertreter (siehe § 7 Abs.1 ADVZG). Die Mitglieder erhalten für Ihre
ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Die Vertreter des Landes
Baden-Württemberg und der Vorstandsvorsitzende der DZBW nehmen diese
Aufgabe als Ausfluss ihres Hauptamtes entschädigungsfrei wahr.
Institution:
Mitglied (M)
Stellvertreter (S)
Aufwandsentschädigung
in €**
Pauschale
Aufwandsentschädigung
Sitzung
in €*
Gesamtbezüge
in €
Ablieferungspflicht
0,00
0,00
ja
240,00
240,00
nein
0,00
0,00
nein
BM Elmar Haas (S)
320,00
320,00
nein
OB Klaus Holaschke (M)
seit 04.02.14
160,00
160,00
nein
Jürgen Heinrich
(Geschäftsbereichsleiter ZV
KIVBF) (S)
80,00
80,00
nein
EBM Christian Specht (M)
0,00
0,00
nein
320,00
320,00
nein
80,00
80,00
ja
BM Armin Jöchle (S)
160,00
160,00
nein
William Schmitt (GEF ZV
KIVBF) (M)
320,00
320,00
nein
0,00
0,00
nein
Zweckverband KIVBF – Region Franken- Unterer Neckar
OB Dr. Eckart Würzner (M)
LR Stefan Dallinger (S)
OBM Helmut Himmelsbach
(M) bis
30.04.14
Jürgen Abelshauser
(Geschäftsbereichsleiter ZV
KIVBF) (S)
ZV KIVBF - Region Oberrhein/Nordschwarzwald
OBM Dr. Frank Mentrup
(M)
Jörg Wörther
(Geschäftsbereichsleiter ZV
KIVBF) (S)
4
LR Frank Hämmerle (M)
BM Matthias Guderjan (S)
seit 04.02.14
EBM Otto Neideck (M)
Helmut Schöpflin (RGF) (S)
160,00
160,00
nein
80,00
80,00
nein
240,00
240,00
nein
80,00
80,00
nein
ZV KIRU Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm
OB Dr. Ulrich Fiedler (M)
OBM Alexander Baumann
(S)
BM Thomas Hölsch (M)
Klaus Wolf
(Kreisverwaltungsdirektor)
(S)
Verwaltungsratsvorsitzender:
EBM Gunter Czisch (M)
7.200,00
BM Robert Hahn (S)
Manfred Allgaier (GEF
KIRU) (M)
Joachim Kruschwitz
(Erster Landesbeamter) (S)
240,00
240,00
nein
80,00
80,00
nein
320,00
320,00
nein
0,00
0,00
ja
320,00
7.520,00
nein
0,00
0,00
ja
240,00
240,00
nein
80,00
80,00
nein
4.520,00
ja
0,00
nein
320,00
nein
0,00
nein
160,00
nein
ZV KDRS, Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart
Vertreter des
Verwaltungsratsvorsitzenden:
OBM Dr. Jürgen Zieger (M)
BM Michael Lutz (S)
Frank Wondrak
(GEF KDRS) (M)
Hans-Jürgen Simacher
(GEF KDRS) (S)
4.200,00
320,00
0,00
320,00
0,00
Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. IuK
BM Werner Wölfle (M)
160,00
5
Andreas Majer
(Stadtverwaltungsdirektor)
(S)
Volker Schaible
(Stadtdirektor) (M)
Bernd Reichert
(Stadtdirektor) (S) seit
10.01.14
80,00
80,00
nein
320,00
320,00
nein
0,00
0,00
nein
Gemeindetag Baden-Württemberg
Steffen Jäger
(Beigeordneter) (M) seit
30.07.14
160,00
160,00
nein
Harald Burkhart
(Verwaltungsdirektor) (S)
160,00
160,00
nein
0,00
ja
240,00
ja
0,00
nein
Landkreistag Baden-Württemberg
Prof. Eberhard Trumpp
(HGF) (M)
Jan-Ole Langemack (S)
0,00
240,00
Städtetag Baden-Württemberg
OB a.D. Stefan Gläser (M)
bis 31.07.14
OBin a.D. Gudrun HeuteBluhm (S) seit 01.08.14
Norbert Brugger
(Dezernent) (S)
0,00
ja
240,00
240,00
Helmut Jakob
(Ministerialrat) (M)
0,00
0,00
Günter Bernhard
(Ministerialrat) (S)
0,00
0,00
Eberhard Wurster
(Ministerialdirigent) (M)
0,00
0,00
Dr. Albert Hermann
0,00
0,00
nein
Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
Innenministerium Baden-Württemberg
6
(Regierungsdirektor) (S)
Datenzentrale Baden-Württemberg
Karl Tramer (M) bis
31.07.14
Andreas Pelzner (M) seit
01.10.14
0,00
0,00
0,00
0,00
Joachim Kischlat (S)
0,00
0,00
* die pauschale Aufwandsentschädigung ergibt sich aus § 4 Abs.1 der Satzung der
DZBW.
** die Aufwandsentschädigung des Verwaltungsratsvorsitzenden und dessen Vertreter
ergeben sich aus § 4 Abs.3 der Satzung der DZBW.
9. Frauenanteil
a. Führungspositionen:
32 % der Führungspositionen bei der DZBW sind mit Frauen besetzt. Gerade
vor dem Hintergrund des demographischen Wandels strebt die DZBW einen
ausgeglichenen Anteil von Frauen in Führungspositionen an.
b. Vorstand:
Der Verwaltungsrat der DZBW wird zukünftig darauf hinwirken, den
Frauenanteil im Vorstand zu erhöhen.
c. Verwaltungsrat:
Im Verwaltungsrat der DZBW war im Berichtzeitraum eine Frau vertreten. Der
Verwaltungsrat der DZBW wird zukünftig darauf hinwirken, den Frauenanteil
im Verwaltungsrat zu erhöhen.
10. Entsprechenserklärung gemäß Abschnitt A. IV. Rnr. 15 des PCGK
Der Verwaltungsrat der DZBW hat am 06.12.2013 in einer Sitzung des
Verwaltungsrats beschlossen, dass der PCGK bei der DZBW Beachtung findet.
Der Vorstand und der Verwaltungsrat erklären für die DZBW, dass den
Empfehlungen des PCGK entsprochen wurde, soweit aus dem Folgenden nicht zu
entnehmen ist, dass Empfehlungen künftig entsprochen werden wird oder
Abweichungen von den Empfehlungen dargstellt und begründet werden:
Rnr.:
37
Es liegt eine abweichende Vereinbarung durch die Anlehnung der Verträge
an den TVöD mit dem Verwaltungsrat vor. Die entsprechende Empfehlung
soll künftig umgesetzt werden.
59
Infolge der gesetzlichen Vorgaben nach ADVZG für die DZBW und ihrer
Gremienbesetzung nach § 7 Abs.3 ADVZG kann die Vorgabe des PCGK
7
nicht greifen.
60
Infolge der gesetzlichen Vorgaben nach ADVZG für die DZBW und ihrer
Gremienbesetzung nach § 7 Abs.3 ADVZG kann die Vorgabe des PCGK
nicht greifen.
68
Nach § 2 Abs.2 S.2 der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats ist in
Notfällen der Verwaltungsrat frist- und formlos einzuberufen. Eine alleinige
Entscheidung des Verwaltungsratsvorsitzenden ist daher nicht vorgesehen.
91
Die DZBW ist erhöhten unternehmerischen und betrieblichen Risiken
ausgesetzt, so dass neben der bestehenden
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zugunsten des Vorstands auch
eine D&O Versicherung künftig für den Verwaltungsrat abgeschlossen wird.
92
Mit Abschluss einer D&O Versicherung für die Mitglieder des Verwaltungsrats
als auch die Vorstandsmitglieder wird die Umsetzung der Empfehlung eines
entsprechenden Selbstbehalts und Haftungsbegrenzung für die
Vorstandsmitglieder nach Rnr. 92 geprüft.
11. Veröffentlichung
Der Corporate Governance Bericht wird auf der Internetseite der DZBW dauerhaft
öffentlich zugänglich gemacht.
Stuttgart, den 30.04.15
Der Verwaltungsrat
Der Vorstand
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