Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar - Pressestelle Jobcenter Limburg-Weilburg - Pressestelle 65546 Limburg Telefon: 06431 209-148 E-Mail: [email protected] www.arbeitsagentur.de/limburg-wetzlar Gemeinsame Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar und des Jobcenters Limburg-Weilburg 29. Januar 2016 Brücken bauen Initiative zur Umwandlung von Minijobs bringt vierzig Minijobber und Arbeitgeber zusammen Fachanwältin Nadine Pfeiffer informierte Arbeitgeber und Minijobberinnen über Wege in ein reguläres Arbeitsverhältnis Brücken von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bauen, sei das Ziel einer gemeinsamen Initiative der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar und des Jobcenters LimburgWeilburg, betonte Agenturchefin Angelika Berbuir, als sie vierzig Minijobberinnen und Arbeitgeber in ihrem Hause begrüßte. Was ursprünglich als „Zuverdienst für Ehefrauen“ gedacht war, entpuppe sich zusehends als Minijobfalle, berichtete anschließend die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar, Iris Angrick. In Zeiten, in denen die Hälfte aller Ehen scheitert, liege es in der Verantwortung der Frauen, selbst für eine langfristige Existenzsicherung Sorge zu tragen. Dass dies von Nöten sei, machte Angrick anhand des von ihr vorgestellten „Wiedereinstiegsrechners“ deutlich. Mit dem einfach zu bedienenden Online-Programm errechnete sie, dass der Rentenanspruch einer qualifizierten Krankenschwester nach 30 Jahren Minijob bei gerade einmal 153 Euro monatlich liege. Dass es insbesondere in Zeiten knapper werdenden Fachkräfte eine gute Idee sein kann, eingearbeitetes Personal durch eine Aufstockung vom Minijob in eine versicherungspflichtige Tä- Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar - Pressestelle Jobcenter Limburg-Weilburg - Pressestelle 65546 Limburg Telefon: 06431 209-148 E-Mail: [email protected] www.arbeitsagentur.de/limburg-wetzlar tigkeit fester an das Unternehmen zu binden, verdeutlichte Nadine Pfeiffer. Die Frankfurter Fachanwältin für Arbeitsrecht rechnete den Teilnehmern vor, dass ein Arbeitgeber für den Minijobber zusätzlich 32 Prozent Pauschalabgaben leisten müsse. Aus ihrer beruflichen Erfahrung berichtete sie weiter, dass immer mehr Arbeitgeber unter ihrer Mandantschaft den Wandel in ein sogenanntes ‚reguläres‘ Arbeitsverhältnis auf den Weg bringen. Grund dafür sei unter anderem die gesetzliche Regelung zum Mindestlohn, der einerseits weniger Arbeitsstunden für das gleiche Geld bedeute und zudem durch die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der Arbeitsstunden für jeden Minijobber einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeute. Da Minijobber mit Vollzeitarbeitskräften rechtlich vollkommen gleichgestellt seien und daher ebenfalls Anspruch auf Erholungsurlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, Elterngeld und vielen weiteren Leistungen haben, liege die Entscheidung für ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis sehr nahe, zumal mit schwankenden Entgeltgrenzen und der Zusammenrechnung mehrerer 450-Euro-Jobs mehrere rechtliche Fallen lauern. Alle Expertinnen waren sich einig, dass sich ein Wechsel in die Versicherungspflicht auf Dauer lohne, auch wenn er im Einzelfall aufgrund ungünstiger Steuerklassenwahl zunächst zu einem geringeren Nettoeinkommen führen kann. Dieser Steuernachteil lasse sich durch einen Lohnsteuerjahresausgleich zum Jahresende beheben. Zudem seien die erworbenen Ansprüche auf eine eigene Rente und den Schutz der Arbeitslosenversicherung alternativlos. Anne Fachinger, Beauftragte für Chancengleichheit des Limburger Jobcenters stellte eine alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin vor. Ihr neuer Arbeitgeber hatte Zweifel, dass sie als Gebäudereinigerin Kinderbetreuung und Job unter einen Hut bekäme und stellte sie daher lediglich auf ‚450 Euro-Basis‘. ein. Die junge Frau erläuterte, dass sie dann nach einem halben Jahr in eine ‚angemeldete‘ Tätigkeit übernommen wurde. Zudem trägt sie noch Zeitungen aus, so dass sie ihre Abhängigkeit von staatlichen Lohnersatzleistungen stetig reduziert habe. Um den beruflichen Perspektivenwechsel zu erleichtern, gewährt das Jobcenter nach Angaben Fachingers mit dem eigens aufgelegten Förderprogramm „Change“ zusätzliche finanzielle Anreize für Arbeitgeber. Diese erhalten einen finanziellen Zuschuss, wenn sie Mitarbeiter vom Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufstocken. Abschließend wurde weitere Fördermöglichkeiten von Arbeitsagentur und Jobcenter vorgestellt, die Arbeitgebern den ‚Schritt in die richtige Richtung‘ erleichtern sollen.
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