Familienhilfe im Kontext von Suchtmittelgebrauch Handlungsorientierung aus Sicht der Radebeuler Sozialprojekte Jörg Maxwitat 24.08.2015 Handlungsorientierungen in der Arbeit mit suchtbelasteten Familien in der Jugendhilfe Dresden • kein abgestimmtes, gemeinsames Suchtverständnis • keine abgestimmte gemeinsame Haltung zur Risikobewertung und Ausgestaltung der Hilfe in suchtbelasteten Familien • Handlungsorientierung findet sich in der „Kooperationsvereinbarung illegale Drogen“ Anwendung durch Jugendhilfeträger nicht gesichert • UAG „Elternschaft und Sucht“ hat zum Ziel, die suchtspezifische Arbeit in den „Hilfen zur Erziehung“ zu qualifizieren aber Arbeitskreise UAG „Elternschaft und Sucht“ der AG „Hilfen zur Erziehung“ • Gremium besetzt mit freien Trägern und dem Jugendamt + Mitarbeiterin einer Dresdner Suchtberatungsstelle • arbeitet seit 2015 an einer Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung für suchtbelastete Familien und junge Menschen Arbeitskreis „illegale Drogen“ • Gremium besetzt mit Kooperationspartnern aus Suchthilfe, Medizin und Jugendhilfe • arbeitet kontinuierlich an der Qualifizierung der Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen • nimmt neue Entwicklungen im Bereich illegale Drogen auf • Handlungsvereinbarungen der beteiligten Kooperationspartner wurden verbindlich in der „Kooperationsvereinbarung illegale Drogen“ niedergeschrieben Einhaltung wird regelmäßig durch Kooperationspartner überprüft Handlungsorientierungen und Leitfäden der Dresdner Jugendhilfe für die Arbeit mit suchtbelasteten Familien • Kooperationsvereinbarung „Drogenhilfe Dresden“ des AK „illegale Drogen“ enthält verbindliche Angaben zur Arbeit mit suchtbelasteten Familien und jungen Menschen • Dresdner Jugendhilfe hat bisher keine verbindlichen Handlungsorientieren – „Dresdner Kinderschutzordner“ gibt Hinweise zur Risikobewertung bzgl. Kindeswohl • es fehlt ein gemeinsames Suchtverständnis • es fehlt eine gemeinsame Haltung zum Suchtmittelkonsum von Eltern(teilen) • es fehlen verbindliche Standards in der Zielsetzung und Hilfeausgestaltung • das Thema ist sowohl bei freien Trägern als auch beim öffentlichen Jugendhilfeträger zunehmend präsenter Gründung der UAG „Elternschaft und Sucht“ aber Ziel und Haltung in der Arbeit mit suchtbelasteten Familien Ziel • Sicherung des Kindeswohls • Sicherung einer bestmöglichen Entwicklung des Kindes • Entwicklung einer Gesamtperspektive mit der Familie Haltung • Ausgangspunkt des sozialpädagogischen Handelns ist immer das Wohl des Kindes. • Jede Familie hat eine individuelle Geschichte und individuelle Ressourcen, die in der Hilfeausgestaltung zu berücksichtigen sind. • Missbräuchlich/schädlich/abhängig konsumierende Eltern(teile) sind im Sinne des Kindeswohls nicht in der Lage, Kinder (dauerhaft) adäquat zu versorgen. • Ausgeprägte Suchtstörung der Eltern benötigt zur Unterstützung ein Netzwerk aus medizinischer Hilfe, Suchthilfe, Jugendhilfe und belastbarem privatem Netzwerk. • Die Helfer sind in ihren Aussagen und in ihrem Handeln klar und transparent. (KWG, Drogentests, Krisenpläne) Besondere Herausforderung in der Arbeit mit suchtbelasteten Familien • Spannungsfeld zwischen Unterstützung und Kontrolle • Zwangskontext bei Hilfebeginn • krisenhafte Verläufe – (vorübergehende) Inobhutnahme des Kindes • Rollenklarheit und Transparenz hält emotionale Amplitude bei Krisen flach • Selbst nach harten Eingriffen (Inobhutnahme und Hilfeunterbrechung) wünschen Eltern weitere Begleitung durch Träger • Familien haben durch Aufdeckung des Konsums eine Chance zur positiven Veränderung. aber Fazit Kooperation zwischen Medizin, Suchthilfe und Jugendhilfe ist Voraussetzung für einen gelingenden Hilfeverlauf, dazu benötigt es für die Arbeit mit suchtbelasteten Familien: • eines gemeinsamen Suchtverständnisses • einer gemeinsamen Haltung zu Suchtmittelkonsum und Kindeswohl • der Entwicklung und Einhaltung verbindlicher Standards • einer entsprechenden strukturellen Mindestausstattung der Akteure
© Copyright 2025 ExpyDoc