Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Niederschrift
über die öffentliche
Sitzung des Bau- und
Umweltausschusses
der Gemeinde Saaldorf-Surheim
Sitzungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Sitzungstag:
Dienstag, 08. Dezember 2015
Sitzungsbeginn:
15.00 Uhr
Vorsitzender:
Erster Bürgermeister Bernhard Kern
Niederschriftsführer:
VfA Kogoj
Ende: 16.25 Uhr
Gemeinderatsmitglieder
Anwesend:
Abwesend:
Abwesenheitsgrund:
Hagenauer Franz
beruflich
Buchwinkler Andreas
Eder Robert
Gaugler Albert
Gruber Stefan
Kanz Stefan
Dr. Mallach Notker
Wallner Markus
Dr. Koch Klaus
Von der Verwaltung: Bau-Techn. Hinterseer, VA Eder
Vorsitzender:
Schriftführer
_________________
Bernhard Kern
Erster Bürgermeister
_______________
Kogoj, VfA
Niederschrift über die Sitzung des
Bau- und Umweltausschusses
der Gemeinde Saaldorf-Surheim
Die Sitzung war öffentlich
Saaldorf, 08.12.2015
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.
Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet
2.
Bauanträge
2.1 Huber Fritz, Mooswastl – Verkleinerung des Scheunenanteils am bestehenden Gebäude
2.2 Nutz Nicole + Kamml Christian, Haberland – Errichtung eines Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau
für das alte Wohnhaus
2.3 Streitwieser Ludwig, Ragging – Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als Ersatzbau
für eine Gerätehalle
2.4 Prechtl Anton, Leustetten – Anbau einer zweiten Garage sowie Anhebung und Erneuerung des Dachstuhls
am bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude
3.
Bauvoranfragen
3.1 Petersohn Walter und Garcia Alicia Diana, Saaldorf – Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses
3.2 Miller Hans-Peter, Obersurheim – Aufstockung des besth. Wohnhauses sowie Anbau eines zweigeschossigen
Garagen- und Bürogebäudes in Gausburg
3.3 Nitzinger Helmut, Surheim – Abbruch der Holzlege, Anbau und Aufstockung eines bestehenden Garagengebäudes und Einbau einer Wohnung
3.4 Görgmeier Ernie, Gausburg – Anfrage auf Bebauung und Grundstücksteilung
3.5 Sterner Erwin jun., Surheim – Einbau einer 5. Wohneinheit in das bestehende Anwesen in Surheim
Schidenhoferstraße 3
4.
Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Sillersdorf“ wegen Grundstückseinfriedung
(Weingerl/Kleber)
5.
Stellungnahme zur 04. Änderung des Bebauungsplanes „Pflegerbreiten II“ der Stadt Laufen
6.
Stellungnahme zu rNeuaufstellung des Flächennutzungsplanes des Marktes Teisendorf
7.
Widmung einer Ortsstraße in Obersurheim
8.
Anfragen und Informationen
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Bau- und Umweltausschusses
der Gemeinde Saaldorf-Surheim
Die Sitzung war öffentlich
Saaldorf, 08.12.2015
Erster Bürgermeister Bernhard Kern begrüßt die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses, die Zuhörer
und die Presse, stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, die Mehrheit des Bau- und
Umweltausschusses anwesend und der Ausschuss damit beschlussfähig ist. Mit der Tagesordnung besteht
Einverständnis.
~.~.~
1.
Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 8
gegen: 0
(Gemeinderat Dr. Klaus Koch hat an der Abstimmung nicht teilgenommen, da er bei der betreffenden Sitzung nicht anwesend war.)
Beschluss: Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10. November 2015 wurde dem Gemeinderat
zugestellt. Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift ohne Einwände und stimmt einer
Veröffentlichung im Internet zu.
~.~.~
2.
Bauanträge
2.1 Huber Fritz, Mooswastl – Verkleinerung des Scheunenanteils am bestehenden Gebäude
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 9
gegen: 0
Sachverhalt: Herr Huber Fritz möchte im Bereich der landwirtschaftlichen Widerkehr beim Anwesen
Mooswastl 1 einen Teilbereich abbrechen und in verkleinerter Form einen Ersatzbau errichten. Dieser soll
für landwirtschaftliche Maschinen und als Lagerraum dienen. Das Bauvorhaben ist als privilegiert
anzusehen.
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Verkleinerung des Scheunenanteils beim
landwirtschaftlichen Anwesen in Mooswastl 1 (Fl.Nr. 2422 Gemarkung Saaldorf) das gemeindliche
Einvernehmen.
~.~.~
2.2 Nutz Nicole + Kamml Christian, Haberland – Errichtung eines Einfamilienwohnhauses als
Ersatzbau für das alte Wohnhaus
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 8
gegen: 0
(Gemeinderat Stefan Kanz ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung persönlich beteiligt (Planfertiger) und somit von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.)
Sachverhalt: Frau Nicole Nutz und Herr Christian Kamml planen die Errichtung eines Einfamilienhauses als
Ersatzbau für das alte Wohnhaus in Haberland 18. Hierfür wird ein Teil des Anwesens Haberland 18
abgerissen und höhengleich im größerem Ausmaß neu errichtet. Von der bestehenden Ergänzungssatzung
ist in Bezug auf Vorgabe der Kniestockhöhe eine Befreiung erforderlich, da bei Neubauten lediglich eine
Kniestockhöhe von 1,60 m zulässig ist.
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Die Sitzung war öffentlich
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Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau
für das alte Wohnhaus in Haberland 18 (Fl.Nr. 1237 Gemarkung Surheim) das gemeindliche Einvernehmen.
Gleichzeitig wird einer Befreiung von den Festsetzungen der Entwicklungssatzung hinsichtlich der
Wandhöhe zugestimmt. Aus städtebaulichen Gründen ist die Befreiung vertretbar, da nur dadurch ein
höhengleicher Verlauf des Firstes beim verbleibenden Bestand und beim Neubau möglich ist.
~.~.~
2.3 Streitwieser Ludwig, Ragging – Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als
Ersatzbau für eine Gerätehalle
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 8
gegen: 0
(Gemeinderat Stefan Kanz ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung persönlich beteiligt (Planfertiger) und somit von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.)
Sachverhalt: Beim bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen in Ragging 9 beabsichtigt Herr Ludwig
Streitwieser die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als Ersatzbau für eine Gerätehalle.
Das Bauvorhaben befindet sich baurechtlich im Außenbereich. Der Betrieb von Herrn Streitwieser ist als
privilegiert anzusehen.
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle
als Ersatzbau für eine Gerätehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1408 Gemarkung Surheim das gemeindliche
Einvernehmen. Das Einvernehmen wird vorbehaltlich einer landwirtschaftlichen Privilegierung erteilt.
~.~.~
2.4 Prechtl Anton, Leustetten – Anbau einer zweiten Garage sowie Anhebung und Erneuerung des
Dachstuhls am bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 8
gegen: 0
(Gemeinderat Stefan Kanz ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung persönlich beteiligt (Planfertiger) und somit von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.)
Sachverhalt: Beim bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäude zum Anwesen Leustsetten 12 plant
Herr Anton Prechtl bauliche Änderungen, den Anbau einer zweiten Garage, sowie die Anhebung und
Erneuerung des Dachstuhls.
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Anbau einer zweiten Garage sowie Anhebung und
Erneuerung des Dachstuhls am bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr.
1540 Gemarkung Saaldorf in Leustetten das gemeindliche Einvernehmen.
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3.
Saaldorf, 08.12.2015
Bauvoranfragen
3.1 Petersohn Walter und Garcia Alicia Diana, Saaldorf – Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 9
gegen: 0
Sachverhalt: Frau Alicia Diana Garcia und Herr Walter Petersohn planen eine Erweiterung des bestehenden
Einfamilienhauses in Saaldorf, Vitusweg 11. Vorgesehen ist der Abbruch der Garage mit seitlicher
Neuerrichtung, eine Verlängerung des Wohnhauses sowie ein seitlicher Anbau. Da durch diese An- und
Neubauten die Baugrenzen des Bebauungsplanes „Am Moosweg“ überschritten werden, ist eine Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Vom Bau- und Umweltausschuss wurde in der
Sitzung am 10. November 2015 eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt der Bauvoranfrage von Herrn Petersohn Walter und Frau
Garcia Alicia Diana das gemeindliche Einvernehmen. Gleichzeitig wird einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Moosweg“ zugestimmt. Durch die geplanten Abweichungen
werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Hierfür sind vor allem die Grundstücksgröße und die
topographischen Gegebenheit maßgebend. Durch die Reduzierung der Dachneigung bei der Garage wird
weiterhin der ruhige Baukörper des Hauptgebäudes mit Satteldach gewahrt.
~.~.~
3.2 Miller Hans-Peter, Obersurheim – Aufstockung des best. Wohnhauses sowie Anbau eines
zweigeschossigen Garagen- und Bürogebäudes in Gausburg
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 9
gegen: 0
Sachverhalt: Das bestehende Wohnhaus in Gausburg 18 beabsichtigt Herr Hans-Peter Miller entsprechend
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gausburg“ aufzustocken. Abweichend vom Bebauungsplan ist
weiters der Neubau von Garagen mit Büro vorgesehen. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes erforderlich.
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses sowie
Anbau eines zweigeschossigen Garagen- und Bürogebäudes beim Anwesen in Gausburg 18 (Fl.Nr. 607
Gemarkung Surheim) das gemeindliche Einvernehmen. Gleichzeitig wird einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gausburg“ für den Anbau eines zweigeschossigen Garagen- und
Bürogebäudes zugestimmt.
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Beim geplanten Anbau handelt es sich unter Berücksichtigung des vorhandenen Baukörpers und einer
Grundstücksgröße von 1.496 qm um einen untergeordneten Gebäudeteil wodurch die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden. Aufgrund der vorhandenen Topographie stellt sich der Baukörper bezüglich
der Wandhöhe als eingeschossiges Gebäude dar. Hinsichtlich Kubatur wird auf die Bebauung auf dem
Grundstück Fl.Nr. 607/3 Gemarkung Surheim verwiesen. Weiters ist die geplante Büronutzung
entsprechend BauNVO ausnahmsweise im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Unter den Gesichtspunkten
Innenverdichtung und sparsamer Umgang mit Grund- und Boden wird die Befreiung städtebaulich als
vertretbar angesehen.
~.~.~
3.3 Nitzinger Helmut, Surheim – Abbruch der Holzlege, Anbau und Aufstockung eines bestehenden
Garagengebäudes und Einbau einer Wohnung
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 0
gegen: 9
Sachverhalt: Herr Helmut Nitzinger möchte beim Anwesen Laufener Straße 22 inSurheim eine Holzlege
abbrechen und das bestehende Garagengebäude erweitern und aufstocken. Im Ober- und Dachgeschoss ist
der Einbau einer Wohneinheit vorgesehen. Das geplante Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Laufener Straße“ ab, da aus einem festgesetzten Nebengebäude ein eigenständiges
Hauptgebäude entstehen würde. Es wird deshalb auch eine Befreiung von den Festsetzungen beantragt.
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss verweigert zum Abbruch der Holzlege, Anbau und Aufstockung
eines Garagengebäudes mit Einbau einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 29 Gemarkung Surheim das
gemeindliche Einvernehmen. Abgelehnt wird gleichzeitig eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Laufener Straße“ in Surheim, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Durch den
Wohnungsaufbau im Ober- und Dachgeschoss wird aus dem festgesetzten Nebengebäude ein
eigenständiges Hauptgebäude. Dies ist mit den Grundzügen der Planung nicht vereinbar.
~.~.~
3.4 Görgmeier Ernie, Gausburg – Anfrage auf Bebauung und Grundstücksteilung
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: --
gegen: --
Die Anfrage wird auf Wunsch der Bauantragstellerin Görgmeier Ernie von der Tagesordnung abgesetzt.
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Bau- und Umweltausschusses
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3.5 Sterner Erwin jun., Surheim – Einbau einer 5. Wohneinheit in das bestehende Anwesen in
Surheim Schidenhoferstraße 3
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 0
gegen: 9
Sachverhalt: Herr Erwin Sterner jun. möchte in das bestehende 4-Familienhaus in Surheim,
Schidenhoferstraße 3 eine 5. Wohneinheit einbauen. Das Anwesen befindet sich baurechtlich im
Außenbereich. Eine Privilegierung ist nicht gegeben.
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss verweigert Herrn Sterner Erwin jun. das gemeindliche
Einvernehmen, da für das geplante Bauvorhaben im Außenbereich die nötige Rechtsgrundlage fehlt.
~.~.~
4.
Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Sillersodrf“ wegen Grundstückseinfriedung
(Weingerl/Kleber)
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 9
gegen: 0
Sachverhalt: Die Familien Kleber und Weingerl möchten entlang der Straßengrenzen beim Doppelhaus in
Sillersdorf, Mühlenweg 2a und 2b eine Natursteinmauer im Zusammenhang mit einer Geländeauffüllung
errichten. Die Mauer ist mit einer Höhe von ca. 70 cm vorgesehen, bei einem Straßenabstand von 70 cm.
Der Bebauungsplan „Sillersdorf“ sieht für Grundstückseinfriedungen allerdings lediglich eine max.
Sockelhöhe von 0,20 m vor. Für die geplante Einfriedung ist deshalb eine Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes erforderlich. In der Situng vom 06. Oktober 2015 hatte der Bau- und
Umweltausschuss im Rahmen einer Ortsbesichtigung grundsätzlich der geplanten Einfriedung zugestimmt.
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Sillersdorf“ für die Errichtung einer Natursteinmauer im Zusammenhang mit einer
Geländeauffüllung beim Doppelhaus in Sillersdorf, Mühlenweg 2 a und 2 b zu. Durch die geplante
Grundstückseinfriedung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
~.~.~
5. Stellungnahme zur 04. Änderung des Bebauungsplanes „Pflegerbreiten II“ der Stadt Laufen
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 9
gegen: 0
Sachverhalt: Im Rahmen der frühzeitigen Behördenanhörung zur 04. Änderung des Bebauungsplanes
„Pflegerbreiten II“ (Bereich ehemalige Bahnhofgaststätte) wurde die Gemeinde Saaldorf-Surheim durch die
Stadt Laufen zur Stellungnahme aufgefordert.
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Die Sitzung war öffentlich
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Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch die 04. Änderung des Bebauungsplanes
„Pflegerbreiten II“ der Stadt Laufen Belange der Gemeinde Saaldorf-Surheim nicht berührt werden. Es
werden deshalb keine Anregungen und Einwendungen vorgebracht. Weiters beschließt der Ausschuss, dass
eine weitere Beteiligung am Bauleitverfahren nicht erforderlich ist.
~.~.~
6. Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes des Marktes Teisendorf
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 9
gegen: 0
Sachverhalt: Im Rahmen der erneuten Anhörung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes des
Marktes Teisendorf wurde die Gemeinde Saaldorf-Surheim zur Stellungnahme aufgefordert.
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass Belange der Gemeinde Saaldorf-Surheim durch
die vorgelegte Planung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes des Marktes Teisendorf nicht
betroffen sind. Es werden deshalb keine Anregungen und Einwendungen vorgebracht.
~.~.~
7.
Widmung einer Ortsstraße in Obersurheim
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 9
gegen: 0
Sachverhalt: Ein Teilbereich der Straße Fl.Nrn. 986/12 und 995/2/Tfl. Gemarkung Surheim in Obersurheim
(entlang des Grundstückes Hobmayer) ist bisher nicht öffentlich gewidmet. Eigentümer dieses
Straßenstückes ist die Gemeinde Saaldorf-Surheim. Zur Sicherung einer geordneten Zufahrt für das
geplante Anwesen von Herrn Hobmayer ist eine öffentliche Widmung erforderlich.
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die vorhandene Straße Fl.Nrn. 986/12 und 995/Tfl.
Gemarkung Surheim entsprechend beiliegenden Lageplan als öffentliche Ortsstraße zu widmen. Die neu
gewidmete Straße wird Bestandteil der Ortsstraße „“Obersurheimer Dorfstraße zum Mühlbach“.
~.~.~
8.
Anfragen und Informationen
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: --
gegen: --
Sachverhalt:
Staatstraße 2104
Bürgermeister Kern informierte den Bau- und Umweltausschuss, dass am 07.12.2015 der Termin mit dem
Landwirtschaftsamt Traunstein stattgefunden hat. Das Gespräch mit Staatssekretär Eck findet heuer nicht
mehr statt.
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Termine
Mittwoch, den 09.12.2015 Vereinsbesprechung um 18.30 Uhr im Feuerwehrhaus in Saaldorf
Freitag, den 11.12.2015 Gemeinderatssitzung mit Abschlussessen im Gasthaus Lederer
Samstag, den 12.12.2015 Nikolauskonzert der Musikkapelle Steinbrünning mit Stabübergabe von
Michael Spitzauer an Florian Hauser
Samstag, den 26.12 Stefaniekonzert mit der Musikkapelle Surheim in der Turnhalle in Surheim
Dienstag, den 12.01.2016 nächste Bauausschusssitzung
Donnerstag, den 14.01.2016 nächste Gemeinderatssitzung
Samstag, den 16.01.2016 Klausurtagung zum Ortsentwicklungskonzept von 09.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag, den 21.01.2016 Sondersitzung des Gemeinderates wegen dem Ortsentwicklungskonzeptes
(Das Gesamtkonzept wird per Mail verschickt und der Abschlussbericht in Papierform am Freitag,
11.12.2015 an jeden Gemeinderat zum Durcharbeiten bis zur Klausur ausgehändigt.)
Donnerstag, den 21.01.2016 Sondersitzung des Gemeinderates wegen dem Ortsentwicklungskonzeptes
Sonstiges
Gemeinderat Albert Gaugler regt an, sämtliche Bebauungspläne auf die Homepage der Gemeinde SaaldorfSurheim zu stellen, um sie für jeden zugänglich zu machen. Bürgermeister Kern sichert dies für die digitalen
Pläne zu.
Gemeinderat Dr. Klaus Koch gib bekannt, dass die Randsteine bei der Verkehrsinsel vor dem Kindergarten
Waldmaus zu scharf sind, wogegen man etwas unternehmen sollte. Weiters spricht er eine Kranablagerung
an der Kreisstraße BGL 2 bei Neuhaberland an. Hier sollte von Seiten der Gemeinde etwas unternommen
werden, da sich die Ablagerung negativ auf das Landschaftsbild auswirkt. Bürgermeister Bernhard Kern
erläutert, dass die Firma Seitz aus Tittling bereits mit der Abrundung der Randsteine beauftragt wurde und
wegen der Kranlagerung wird sich die Verwaltung mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung setzen.
Gemeinderat Gruber Stefan möchte wissen, ob es nicht möglich wäre von den Kommunen her einen Plan
zu bekommen wo alle Leitungen aufgezeichnet sind (Strom, Wasser, etc.), sodass man nicht von Stelle zu
Stelle rennen muss, um die nötigen Informationen zu erhalten. Bürgermeister Bernhard Kern entgegnete,
dass es ein Modul vom Landkreis geben soll, insofern wird alles digitalisiert. Jedoch wird die Gemeinde
künftig nichts preisgeben, wofür andere Ansprechpartner verantwortlich sind, da man sich sonst leicht
haftbar macht.
Gemeinderat Eder Robert weist auf eine Verunstaltung des Ortsbildes durch das Schrottfahrzeug von Herrn
Holzmayr in der Unteren Straße in Saaldorf hin. Bürgermeister Bernhard Kern gibt bekannt, dass Herr
Holzmayr
erneut
von
der
Gemeindeverwaltung
angeschrieben
werden
würde.
Gemeinderat Wallner Markus weist auf eine Unebenheit an der Kreisstraße BGL 3 im Bereich der
Kiesgrubenzufahrt hin. Bürgermeister Bernhard Kern gibt bekannt, dass dies schon angemahnt wurde und
der Auftrag für die Schadensbehebung bereits erteilt ist.
Gemeinderat Gaugler Albert weist weiters auf zwei Straßenlaternen hin, die ausgefallen sind. Eine ist
hingegen schon wieder normal in Betrieb, die zweite funktioniert jedoch immer noch nicht. Herr Hinterseer
von der Gemeindeverwaltung wird sich darum kümmern.
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