Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Saaldorf-Surheim Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Sitzungstag: Montag, 13. April 2015 Sitzungsbeginn: 17.00 Uhr Vorsitzender: Erster Bürgermeister Bernhard Kern Niederschriftsführer: VA Eder Ende: 18.25 Uhr Gemeinderatsmitglieder Anwesend: Abwesend: Abwesenheitsgrund: Buchwinkler Andreas Eder Robert Gaugler Albert Gruber Stefan Hagenauer Franz Kanz Stefan Dr. Mallach Notker Wallner Markus Von der Verwaltung: Bau-Techn. Hinterseer, VFA Kogoj Vorsitzender: Schriftführer _________________ Bernhard Kern Erster Bürgermeister _______________ Eder, VA Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Saaldorf-Surheim Die Sitzung war öffentlich Saaldorf, 13.04.2015 Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet 2. Bauanträge 2.1 Streitwieser Ludwig, Ragging – Anbau an Jungviehstallung und Außenliegeboxen 2.2 Kath. Kirchenstiftung St. Martin, Saaldorf – Sanierung der Filialkirche St. Jakobus in Abtsdorf 2.3 Rolke Thomas, Kleingerstetten – Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Quergiebels 2.4 Heinz Stefan, Jettingen – Auffüllung der ehemaligen Kiesabbaufläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1763 Gemarkung Surheim (östlich der Laufener Str. in Surheim) 2.5 König Christian, Abtsdorf – Anbau eines Auslaufs mit Liegeboxen an den bestehenden LiegebuchtenLaufstall 2.6 Helminger Lisa + Bayer Andreas, Schign – Umbau des bestehenden Wohnhauses in zwei Wohneinheiten und Neubau eines Carports 2.7 Tennisclub Surheim e.V., Surheim – Errichtung eines Jugendtartanplatzes 3. Bauvoranfragen 3.1 Guglweid Martin + Rehrl Angela, Surheim – Errichtung eines Wohnhauses mit Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Laufener Str.“ in Surheim 4. Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petting und Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Vereinsheim in Schönram 5. Straßenwidmung Am Anger in Surheim 6. Anfragen und Informationen Seite 94 Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Saaldorf-Surheim Die Sitzung war öffentlich Saaldorf, 13.04.2015 Erster Bürgermeister Kern begrüßt die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses, die Zuhörer und die Presse, stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, die Mehrheit des Bau- und Umweltausschusses anwesend und der Ausschuss damit beschlussfähig ist. Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis. ~.~.~ 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 7 gegen: 0 (Gemeinderat Dr. Notker Mallach hat an der Abstimmung nicht teilgenommen, da er bei der betreffenden Sitzung nicht anwesend war. Dritter Bürgermeister Franz Hagenauer ist abwesend.) Beschluss: Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10. März 2015 wurde dem Gemeinderat zugestellt. Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift ohne Einwände und stimmt einer Veröffentlichung im Internet zu. ~.~.~ 2. Bauanträge 2.1. Streitwieser Ludwig, Ragging – Anbau an Jungviehstallung und Außenliegeboxen Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 8 gegen: 0 (Gemeinderat Dr. Notker Mallach hat an der Abstimmung nicht teilgenommen, da er bei der betreffenden Sitzung nicht anwesend war. Dritter Bürgermeister Franz Hagenauer ist abwesend.) Sachverhalt: Herr Ludwig Streitwieser plant Anbauten zur Erweiterung der Jungviehstallung und Außenliegeboxen beim bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb in Ragging 9. Das Anwesen von Herrn Streitwieser befindet sich baurechtlich im Außenbereich. Der Betrieb von Herrn Streitwieser ist als privilegiert anzusehen. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Erweiterung der Jungviehstallung und den Anbau von Außenliegeboxen beim landwirtschaftlichen Betrieb in Ragging 9 durch Herrn Ludwig Streitwieser das gemeindliche Einvernehmen. Das Einvernehmen wird vorbehaltlich einer landwirtschaftlichen Privilegierung erteilt. ~.~.~ 2.2. Kath. Kirchenstiftung St. Martin, Saaldorf – Sanierung der Filialkirche St. Jakobus in Abtsdorf Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 8 gegen: 0 (Dritter Bürgermeister Franz Hagenauer ist abwesend.) Sachverhalt: Die Kath. Kirchenstiftung St. Martin beabsichtigt Sanierungsarbeiten an der Filialkirche St. Jakobus in Abtsdorf. Vorgesehen ist die Erneuerung der Dacheindeckung sowie des Fassadenanstriches. Hierfür ist eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich. Seite 95 Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Saaldorf-Surheim Die Sitzung war öffentlich Saaldorf, 13.04.2015 Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur beantragten Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz zur Sanierung der Filialkirche St. Jakobus in Abtsdorf das gemeindliche Einvernehmen. ~.~.~ 2.3 Rolke Thomas, Kleingerstetten – Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Quergiebels Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 8 gegen: 0 (Dritter Bürgermeister Franz Hagenauer ist abwesend.) Sachverhalt: Herr Thomas Rolke möchte für den Eigenbedarf das bestehenden Wohnhauses in Kleingerstetten 7 erweitern. Das Anwesen Kleingerstetten 7 befindet sich baurechtlich im Außenbereich. Entsprechend BauGB sind im Außenbereich unter gewissen Voraussetzungen bauliche Erweiterungen zulässig. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine untergeordnete Erweiterung des vorhandenen Baubestandes für den Eigenbedarf. In der Sitzung am 07. Oktober 2014 hatte der Bau- und Umweltausschuss bereits einer Voranfrage das Einvernehmen erteilt. Mit Bescheid vom 18. Februar 2015 wurde vom Landratsamt Berchtesgadener Land die Anfrage genehmigt. Beschluss: Zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in Kleingerstetten 7 mit Errichtung eines Quergiebels erteilt der Bau- und Umweltausschuss das gemeindliche Einvernehmen. Für die zwei Wohnungen sind insgesamt mind. vier Stellplätze nachzuweisen. ~.~.~ 2.4 Heinz Stefan, Jettingen – Auffüllung der ehemaligen Kiesabbaufläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1763 Gemarkung Surheim (östlich der Laufener Str. in Surheim) Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 0 gegen: 8 Gemeinderat Albert Gaugler ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung persönlich beteiligt (Planfertiger) und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Sachverhalt: Herr Stefan Heinz beabsichtigt die Auffüllung der ehemaligen Kiesabbaufläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1763 Gemarkung Surheim (östlich der Laufener Straße in Surheim). Die Kiesausbeutung erfolgte in den 60-iger Jahren. Seit dieser Zeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und ist auch entsprechend im Flächennutzungsplan dargestellt. Erster Bürgermeister Bernhard Kern trägt das Schreiben von Herrn Heinz vor. Vorgesehen ist die Auffüllung der Fläche Fl.Nr. 1763 Gemarkung Surheim mit einer Fläche von ca. 17.000 qm mit einem Volumen von ca. 110.500 cbm. Die Verfülldauer wird mit zwei Jahren ab Baugenehmigung angegeben. Die Verfüllung von unbelasteten Bodenaushub ist mit einer Höhe von ca. 6,50 m geplant. Vor der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses hatte der Ausschuss eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Seite 96 Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Saaldorf-Surheim Die Sitzung war öffentlich Saaldorf, 13.04.2015 Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss verweigert zur Auffüllung der ehemaligen Kiesabbaufläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1763 Gemarkung Surheim das gemeindliche Einvernehmen. Das Vorhaben befindet sich baurechtlich im Außenbereich. Die Vorgaben für eine Privilegierung werden als nicht gegeben angesehen. Die Voraussetzungen für ein sonstiges Vorhaben sind ebenfalls nicht gegeben, da öffentliche Belange entgegenstehen. So steht die Auffüllung im Widerspruch zum Flächennutzungsplan, der eine landwirtschaftliche Fläche ausweist. Die Auffüllung würde zudem das Orts- und Landschaftsbild verunstalten und eine erhebliche Beeinträchtigung der Landschaft bedeuten. Derzeit weist das Grundstück Fl.Nr. 1763 Gemarkung Surheim samt die umliegenden Grundstücke ein einheitliches Höhenniveau auf. Ausgenommen ist hiervon das Grundstück Fl.Nr. 1762 Gemarkung Surheim. Hier ist aber davon auszugehen, dass nach Ausbeutung des noch vorhandenen Kiesvorkommens eine Höhenangleichung an das derzeitige Grundstück Fl.Nr. 1763 erfolgen wird. Aber auch unabhängig von der Ausbeutung des Grundstückes Fl.Nr. 1762 Gemarkung würde die geplante Auffüllung zu einer nicht landschaftsverträglichen Geländegestaltung führen. Die vorhandenen bzw. die künftigen Böschungen beim Grundstück Fl.Nr. 95 und südlich des Baugrundstückes stellen einen Abschluss des ehemaligen Abbaugeländes dar. Die südliche Böschung hat sich in den letzten Jahrzehnten zum ökologisch wertvollen Landschaftsteil entwickelt und ist teilweise biotopkartiert. Problematisch werden auch die mit einer Verfüllung verbundenen Emissionen in Bezug auf den südlich gelegenen Wohnbereich von Surheim sowie die geplante Zufahrt über einen Feldweg gesehen. ~.~.~ 2.5 König Christian, Abtsdorf – Anbau eines Auslaufs mit Liegeboxen an den bestehenden Liegebuchten-Laufstall Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 9 gegen: 0 Sachverhalt: Herr Christian König plant zur Erweiterung der bestehenden Rinderstallung beim landwirtschaftlichen Betrieb in Abtsdorf 19 den Anbau eines Auslaufs mit Liegeboxen. Das Anwesen von Herrn König befindet sich baurechtlich im Bereich des Dorfgebietes von Abtsdorf. Beratung: Von Seiten des Bau- und Umweltausschusses werden hinsichtlich Gestaltung bezüglich der Dachausführung teilweise Bedenken vorgebracht. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Anbau eines Auslaufs mit Liegeboxen an den bestehenden Liegebuchten-Laufstall beim landwirtschaftlichen Betrieb in Abtsdorf 19 durch Herrn Christian König das gemeindliche Einvernehmen. Das Einvernehmen wird vorbehaltlich einer landwirtschaftlichen Privilegierung erteilt. ~.~.~ 2.6 Helminger Lisa + Bayer Andreas, Schign – Umbau des bestehenden Wohnhauses in zwei Wohneinheiten und Neubau eines Carports Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 9 gegen: 0 Sachverhalt: Das bestehende Einfamilienhaus in Schign 35 möchten Frau Lisa Helminger und Herr Andreas Bayer umbauen und dabei eine zweite Wohneinheit integrieren. Weiters ist der Neubau eines Carports geplant. Das Bauvorhaben befindet sich baurechtlich im Innenbereich und fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Seite 97 Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Saaldorf-Surheim Die Sitzung war öffentlich Saaldorf, 13.04.2015 Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Umbau des bestehenden Wohnhauses in zwei Wohneinheiten in Schign 35 und zum Neubau eines Carports das gemeindliche Einververnehmen. Für die zwei Wohneinheiten sind mindestens vier Stellplätze nachzuweisen. ~.~.~ 2.7 Tennisclub Surheim e.V., Surheim – Errichtung eines Jugendtartanplatzes Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 9 gegen: 0 Sachverhalt: Zu den bestehenden vier Tennisplätzen an der Laufener Straße in Surheim möchte der Tennisclub Surheim einen Jugendtartanplatz errichten. Der Platz mit einer Spielfläche von 14 m x 8 m samt entsprechender Einzäunung ist zur Nutzung für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Errichtung eines Jugendtartanplatzes auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 18/10/Tfl. Gemarkung Surheim durch den Tennisclub Surheim das gemeindliche Einvernehmen. ~.~.~ 3. Bauvoranfragen 3.1 Guglweid Martin + Rehrl Angela, Surheim – Errichtung eines Wohnhauses mit Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Laufener Str.“ in Surheim Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 0 gegen: 9 Sachverhalt: Für das Grundstück Fl.Nr. 51 Gemarkung Surheim an der Untersurheimer Straße sieht der Bebauungsplan „Laufener Straße“ in Surheim eine Bebauung mit Einzelhaus in Kniestockbauweise vor. Herr Martin Guglweid und Frau Angela Rehrl planen jedoch die Errichtung eines zweigeschossigen Wohngebäudes mit einer angebauten Kniestockgarage. Da hierbei die festgesetzten Bauflächen nicht eingehalten werden, wird eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Beratung: Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass das geplante Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Grundzüge der Planung berührt sind. Dies hat zur Folge, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich ist und eine Änderung erforderlich wäre. Eine Änderung im beantragten Umfang wäre jedoch eine Gefälligkeitsplanung. Erforderlich wäre ein Überdenken des bisherigen Konzeptes für den Bebauungsplan „Laufener Straße“ mit entsprechender Überplanung. Grundsätzlich wird vom Bau- und Umweltausschuss das vorgelegte Konzept positiv gesehen. Gleichzeitig spricht sich der Ausschuss für eine Gesamtüberplanung des Bebauungsplanes „Laufener Straße“ aus. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss verweigert zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage samt Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Laufener Straße“ in Surheim für das Grundstück Fl.Nr. 51 Gemarkung Surheim das gemeindliche Einvernehmen. Eine Zustimmung war nicht möglich, da das Bauvorhaben den Vorgaben des Bebauungsplanes „Laufener Straße“ widerspricht und die Grundzüge der Planung berührt werden. Seite 98 Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Saaldorf-Surheim Die Sitzung war öffentlich 4. Saaldorf, 13.04.2015 Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petting und Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Vereinsheim in Schönram Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 8 gegen: 0 (Erster Bürgermeister Bernhard Kern ist abwesend.) Sachverhalt: Zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petting und Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Vereinsheim in Schönram wurde die Gemeinde Saaldorf-Surheim im Rahmen der frühzeitigen Behördenanhörung zur Stellungnahme aufgefordert. Beschluss: Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Petting und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Vereinsheim in Schönram werden keine Belange der Gemeinde SaaldorfSurheim berührt. Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich deshalb dafür aus, weder Anregungen noch Einwendungen vorzubringen. Eine Beteiligung am weiteren Verfahren wird nicht für notwendig erachtet. ~.~.~ 5. Straßenwidmung Am Anger in Surheim Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 9 gegen: 0 Sachverhalt: Im Rahmen eines Bauvorhabens in Surheim, Am Anger in zweiter Reihe erfolgt die Erschließung über eine private Zufahrt. Von Seiten der Grundstückseigentümer liegt die Zustimmung zur Widmung eines öffentlichen Eigentümerweges vor. Durch diese Widmung kann eine gesicherte straßenrechtliche Erschließung umgesetzt werden. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Weg von der Ortsstraße Am Anger in Surheim bis zum Anwesen Am Anger 12 a auf einer Länge von 60 m als öffentlichen Eigentümerweg zu widmen. Es handelt sich hierbei um die Grundstücke Fl.Nrn. 1709/9 und 1709/Tfl. Gemarkung Surheim. ~.~.~ 6. Anfragen und Informationen Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: --- gegen: --- Sachverhalt: Erster Bürgermeister Bernhard Kern gibt folgende Termine bekannt: Mittwoch, 22. April 2015 Donnerstag, 16. April 2015 Donnerstag, 23. April 2015 Mittwoch, 29. April 2015 Dienstag, 12. Mai 2015 Mittwoch, 13. Mai 2015 Helferkreisempfang in Freilassing (Berufsschule) Gemeinderatssitzung Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderatssitzung Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gemeinderatssitzung Ergebnis: Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Termine zur Kenntnis. Seite 99
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