agb - seilPLAN GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1.
Allgemeiner Geltungsbereich
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der seilPLAN GmbH
(nachfolgend: „Unternehmen“) gelten die nachstehenden Bedingungen,
sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
2.
a)
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen kommt erst
durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch das
Unternehmen zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon,
Telefax, Briefpost oder via Email. Eine Annahme des Auftrags erfolgt,
indem das Unternehmen dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per
Telefax, Email oder Briefpost) übermittelt oder die bestellte Ware liefert
bzw. die bestellten Leistungen erbringt.
Schriftliche Offerten des Unternehmens sind maximal 30 Tage verbindlich.
Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich
bestätigt sind.
b)
c)
3.
a)
b)
4.
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
5.
a)
b)
Gegenstand der Lieferung oder Leistung
Sämtliche Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen,
die der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs vom Unternehmen
erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und
Technik sowie bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Das Unternehmen behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen respektive der Auftragsbestätigung infolge Berücksichtigung rechtlicher oder technischer Normen vorzunehmen.
Das Unternehmen ist berechtigt, geschuldete Leistungen von qualifizierten Dritten erbringen zu lassen bzw. Dritte zu substituieren.
c)
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber dem
Unternehmen abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit dem
Unternehmen geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung des Unternehmens ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.
6.
a)
Liefer- und Leistungserbringungsbedingungen
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, und
zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
Das Unternehmen ist ausschliesslich an schriftlich vereinbarte Liefertermine gebunden. Auftragsänderungen haben - sofern nichts anderes
vereinbart - die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen
zur Folge.
In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, vom Unternehmen nicht
zu vertretenden Ereignissen, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
b)
c)
7.
a)
b)
c)
Untersuchungs- und Rügepflicht, Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren oder Leistungen unmittelbar
nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und erkennbare Mängel gegenüber
dem Unternehmen unverzüglich schriftlich zu rügen.
Waren und Leistungen gelten als mängelfrei angenommen, wenn der
Kunde erkennbare Mängel nicht unmittelbar nach Lieferung oder
Erbringung der Leistung schriftlich rügt oder die gelieferten Produkte
nutzt oder in Betrieb nimmt.
Mängel gelten dann als rechtsgenügend gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und die Mängelrüge eine
detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthält.
Zahlungsbedingungen
Lieferungen und Leistungen, für die im Voraus nicht ausdrücklich feste
Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen oder nach Aufwand zu den geltenden
Ansätzen verrechnet. Veränderte Rohwarepreise zwischen Offerte und
Lieferung berechtigen das Unternehmen ohne weiteres zu einer entsprechenden Preisanpassung. Ferner ist das Unternehmen auch ohne
ausdrückliche Vereinbarung berechtigt, Mehrleistungen bis zu insgesamt
10 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 10 Tage ab
Rechnungsdatum und ohne jeden Abzug zu leisten. Der Kunde gerät bei
Nichteinhalten der in der Vertragsurkunde als verzugsbegründend
vereinbarten Termine (Verfalltagsgeschäfte) ohne weitere Mahnung in
Verzug, in den übrigen Fällen nach Mahnung und Ablauf der in der
Mahnung genannten Zahlungsfrist.
Das Unternehmen behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur nach
Vorauszahlung durch den Kunden zu erbringen und/oder Akontozahlungen zu verlangen.
Das Unternehmen behält sich vor, bei Zahlungsverzug sämtliche
Arbeiten oder Leistungen bis zum Eingang der Zahlung einzustellen.
Ist der Kunde mit Zahlungen im Rückstand oder werden dem Unternehmen Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden
mindern, werden alle Forderungen vom Unternehmen sofort fällig. In
diesen Fällen ist das Unternehmen berechtigt, ausstehende Lieferungen
und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen oder nach erfolgloser Nachfristansetzung vom Vertrag
zurückzutreten.
Im Fall von Verzug bleibt der Rechtsweg vorbehalten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüche des Unternehmens
durch Verrechnung zu tilgen.
8.
Geistiges Eigentum
Das Unternehmen behält sich für alle Leistungen und gelieferten Waren
bzw. deren Design, jeden Text, jede Grafik auf ihrer Webseite und in
ihren Publikationen und Dokumentationen usw. sämtliche Immaterialgüterrechte vor. Das Kopieren oder jegliche andere Reproduktion oder
Bearbeitung sind nicht gestattet.
9.
a)
Datenschutz
Das Unternehmen versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und anderer einschlägiger Rechtsnormen
zu beachten.
Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden
lediglich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe
an Dritte und/oder Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich.
Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden.
Im Übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen.
Mängelgewährleistung und Haftung
Das Unternehmen haftet - aus jeglichem Rechtsgrund - ausschliesslich
für Schäden, die auf der Verletzung einer ihm obliegenden vertraglichen
Hauptpflicht beruhen, und ausschliesslich für Schäden, die es grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Das Unternehmen haftet in keinem Fall für Folgeschäden, insbesondere
für entgangenen Gewinn, Datenverlust und deren Wiederherstellung,,
Vertragsstrafen oder Schäden, die dem Kunden aus einer Rücktrittserklärung oder Arbeitseinstellung aufgrund von Zahlungsverzug seitens
des Kunden entstehen oder für Schäden, die auf den unsachgemässen
Gebrauch der gelieferten Waren zurückzuführen sind.
b)
b)
c)
10.
a)
b)
11.
a)
c)
d)
e)
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB
geschlossen werden, unterliegen Schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens.
Schlussbestimmungen
Beim Angebot und/oder Verkauf von Waren und Leistungen gelten
ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im Übrigen behält sich das Unternehmen
jederzeit Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen widersprechenden Geschäftsbedingungen von Kunden vor.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser AGB
bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Änderung des Schrifterfordernisses.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine
Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
möglichst nahe kommt.
Diese AGB gelten ab 01. August 2015
seilPLAN GmbH
www.seilPLAN.ch
[email protected]