AGB für Inserenten von OMNIA -‐ Spiritualität, Gesundheit, Natur im Alpenraum der Omnia AG, Mauren (Stand: 10.10.2015) 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Omnia AG, Popers 15, LI-‐9493 Mauren (im Folgenden „Omnia“) und dem Kunden/Inserenten. 2. Vertragsbedingungen 2.1. Omnia erhält den Auftrag eine Werbeanzeige oder Beilage zu veröffentlichen. Omnia erledigt diesen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen. 2.2. Wird trotzdem ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Omnia nicht beeinflussen kann, hat der Inserent das Recht auf Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung, oder auf Erfüllung des Auftrags. Die Erstattung entfällt, wenn Omnia den Auftrag aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen konnte. 2.3. Aufträge für Anzeigen und beispielsweise Fremdbeilagen, die nur in bestimmten Nummern oder an bestimmten Plätzen veröffentlicht werden sollen, müssen zum Anzeigenschluss der Redaktion vollständig vorliegen. Ansonsten kann Omnia die Veröffentlichung nicht garantieren. Die Fristen hierfür sind den Mediadaten zu entnehmen. 2.4. Sind Anzeigen als solche nicht erkennbar, behält sich Omnia das Recht vor, diese deutlich zu markieren. 2.5. Omnia behält sich außerdem das Recht vor, Anzeigenaufträge ohne die Angabe von Gründen zurückzuweisen. Das gilt auch für Aufträge, die von Vertretern von OMNIA entgegengenommen werden. 2.6. Wenn der Auftrag eine Fremdbeilage beinhaltet, muss Omnia mindestens 3 Monate vorab ein Muster zur Ansicht zugestellt und eine ausreichende Bedenkfrist eingeräumt werden. Omnia behält sich das Recht vor, diese abzulehnen, wenn es nicht mit den Grundsätzen von Omnia vereinbar ist, oder zu stark an das Magazin OMNIA angelehnt ist, so dass man meinen könnte, die Beilage spiegelt die Meinung von OMNIA wieder. 2.7. Sollte ein Auftrag abgelehnt werden, wird es in angemessener Frist von Omnia mitgeteilt. 3. Lieferung der Druckunterlagen Der Inserent ist für die einwandfreie und rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes sowie sämtlicher Druckunterlagen verantwortlich. Stellt Omnia Mängel fest, werden diese unverzüglich mitgeteilt und eine Frist eingeräumt, bis zu der Omnia die Korrekturen entgegennehmen wird. Wird Omnia beauftragt diese Korrekturen vorzunehmen, werden die Aufwände hierfür separat in Rechnung gestellt. Wenn der Inserent mit den Korrekturvorschlägen nicht einverstanden ist und/oder beispielsweise nicht selbst nachbessert behält sich Omnia das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten. 4. Druckqualität und Mängel 4.1. Omnia gewährleistet den Druck der Anzeige in der Druckqualität von OMNIA und im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Bei teilweise unleserlichen, unrichtigen oder unvollständigem Abdruck der Anzeigen hat der Inserent einen Anspruch auf Zahlungsminderung auf die Hälfte oder auf Druck einer einwandfreien Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche sind beschränkt auf das Entgelt für die betreffende Anzeige oder die Beilage. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Ausgabe, in der die Anzeige oder Beilage erschienen ist, bei Omnia eingereicht werden. 4.2. Der Inserent erhält als Nachweis einen .pdf-‐Scan der Seite, auf der die Anzeige erschienen ist. Zudem erhält er eine Printausgabe per Post zugestellt. 4.3. Es werden keine Probeabzüge von Omnia geliefert. Das „GUT zum DRUCK“ erhält Omnia per Email bis zum Redaktionsschluss. Wird dieses zu spät erteilt, behält sich Omnia das Recht vor, die Anzeige oder Beilage in der nächsten Ausgabe zu drucken bzw. zu veröffentlichen. 5. Zahlungs-‐ und Erfüllungsbedingungen Die Rechnung ist zahlbar innert 14 Tagen nach Erhalt. Die Zahlung muss 20 Tage vor Erscheinungstermin der Ausgabe, in der die Anzeige oder Beilage erscheinen soll, eingehen, um den Platz definitiv zu buchen. Bei Zahlungsverzug behält sich Omnia das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeige oder Beilage auf die nächste Ausgabe zu verschieben oder vom Auftrag gänzlich zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 3% geschuldet. Mauren, am 10. Oktober 2015
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