GOLFCARE Allgemeine Versicherungsbedingungen – GOLFCARE – Versicherung von ungenutzten Gebühren - Hole-in-One-Deckung ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN INSURED ON THE GREEN ! Kundeninformation gemässVVG Die nachstehenden Angaben für die Kunden umfassen eine klare und auf die wesentlichen Punkte beschränkte Darstellung der Identität des Versicherers und des Inhalts des Versicherungsvertrags (Art. 3 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag, VVG). Wer ist der Versicherer? Bei dem Versicherer handelt es sich um SOLID AB Zweigniederlassung Freiburg (Schweiz), im Folgenden SOLID. Welche Risiken werden von der Versicherung abgedeckt und in welchem Umfang sind Leistungen gedeckt? Die versicherten Risiken sowie der Umfang der gedeckten Leistungen sind der Police und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGB) zu entnehmen. Welche Personen sind versichert? Bei Versicherungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr (temporäre Versicherungen)sind die versicherten Personen in der Police genannt. Bei Versicherungen mit einjähriger Laufzeit (Jahresversicherungen) besagt die Police, ob der Versicherungsschutz sich ausschliesslich auf den Versicherungsnehmer bezieht (individuelle Versicherung) oder auf den Versicherungsnehmer und diejenigen Personen, die mit ihm in einem Haushalt leben sowie ihre minderjährigen Kinder, die nicht im selben Haushalt leben (Familienversicherung). Bei den versicherten Personen handelt es sich um die in der Police und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGB) genannten Personen. Welches sind die wesentlichen Ausschlussgründe? Bei Vertragsabschluss oder Buchung der Reise bereits eingetretene Ereignisse bzw. Ereignisse, deren Eintreten für den Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss oder Buchung der Reise abzusehen war. Ereignisse im Zusammenhang mit Epidemien oder Pandemien. Ereignisse im Zusammenhang mit der trotz Kenntnis der Risiken erfolgten Beteiligung an gefährlichen Handlungen. Diese Aufzählung umfasst nur die gängigsten Ausschlussgründe. Weitere Ausschlussgründe sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. (AGB) und dem VVG festgehalten. Wie hoch ist die Prämie? Der Umfang der Prämie hängt von den versicherten Risiken und dem gewünschten Versicherungsschutz ab. Die Höhe der Prämie wird im Versicherungsangebot festgelegt und in der Police festgehalten. Welche Pflichten haben der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen? Der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen haben ihre Meldepflichten wahrzunehmen und die gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Angaben zu machen und sich wie vorgeschrieben zu verhalten (z. B. umgehende Meldung des Schadens bei SOLID). Sie haben alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um das Ausmass des Schadens möglichst gering zu halten und zur Aufdeckung seiner Ursache beizutragen (z.B. Ermächtigung von Dritten, um SOLID die Unterlagen, Angaben und sonstigen Dokumente zur Verfügung zu stellen, welche für die Erklärung des Schadens unerlässlich sind). Diese Aufzählung umfasst nur die gängigsten Pflichten. Weitere Pflichten sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGB) und dem VVG festgehalten. Wann beginnt bzw. endet die Versicherung? Beginn und Ende der Versicherung werden im Versicherungsangebot festgelegt und in der Police festgehalten. Versicherungen mit einjähriger Laufzeit (Jahresversicherungen) werden stillschweigend am Ablaufdatum um ein weiteres Jahr verlängert. Der Versicherungsnehmer bzw. SOLID kann derartige Versicherungen schriftlich zum Vertragsende kündigen; es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Versicherungen mit unterjähriger Laufzeit (temporäre Versicherungen) enden ohne weiteres am im Versicherungsangebot festgelegten und in der Police genannten Datum. Sie können in folgenden Fällen vorzeitig gekündigt werden: Nach einem Schadensereignis und entsprechenden Leistungen von SOLID, falls die Kündigung zeitgleich mit der Ausrichtung der Leistungen erfolgt. Bei Anpassung der Prämien seitens SOLID. In diesem Fall hat die Kündigung am letzten Tag des Versicherungsjahres bei SOLID einzugehen. Bei Versicherungsbetrug. Diese Aufzählung umfasst nur die gängigsten Kündigungsgründe. Weitere Kündigungsgründe sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. (AGB) und dem VVG festgehalten. Wie geht SOLID mit Daten um? TEL +41 26 425 81 50 FAX +41 26 425 80 09 EMAIL [email protected] SOLID bearbeitet die Daten aus den Vertragsunterlagen oder der Abwicklung des Vertrags und nutzt sie insbesondere zur Berechnung der Prämie, Definition des Risikos, gegebenenfalls zu Erfüllung der Leistungspflichten, zur Erstellung von Statistiken oder zu Marketingzwecken. Die Daten werden in physischer Form archiviert oder elektronisch gespeichert. Bei Bedarf werden diese Daten im erforderlichen Umfang an Dritte übermittelt, insbesondere an andere Versicherer, Behörden, Anwälte und externe, im betreffenden Fall erforderliche Experten. Die betreffenden Daten können auch weitergegeben werden, um einen Versicherungsbetrug zu vermeiden oder aufzudecken. Allg. Versicherungsbedingungen (AVB) 10 Normenhierarchie Gemeinsame Bestimmungen für alle Versicherungskomponenten Die Bestimmungen der jeweiligen Besonderen Bedingungen der einzelnen Versicherungsverträge haben Vorrang vor den «Gemeinsamen Bestimmungen für alle Versicherungskomponenten». Die Gemeinsamen Bestimmungen für alle Versicherungskomponenten gelten nur, sofern in den Besonderen Bestimmungen der einzelnen Versicherungen oder Leistungen keine anders lautenden Bestimmungen vorgesehen sind. 1 Versicherte Personen 1.1 Versichert sind die in der Versicherungspolice genannten Personen. 1.2 Der Kreis der versicherten Personen im Sinne von Punkt 1.1. umfasst Personen mit festem Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein. 1.3 Ferner umfasst der Kreis der versicherten Personen im Sinne von Punkt 1.1. Personen mit Wohnsitz im Ausland, die ihre Reise in die Schweiz gebucht haben. 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1 Ansprüche gegenüber SOLID müssen bei den Gerichten am Sitz der Versicherungsgesellschaft oder des Schweizer Wohnsitzes der versicherten Person bzw. des Anspruchsberechtigten erhoben werden. 11.2 In Ergänzung zu diesen Versicherungsbestimmungen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). 12 Kontaktadresse SOLID Assurances, Niederlassung Schweiz, Rte de la Fonderie 2, 1075 Freiburg – 0041 26 425 81 20 – [email protected]. 2 Örtlicher Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt weltweit, sofern in den Besonderen Bestimmungen der einzelnen Versicherungskomponenten keine anders lautender örtlicher Geltungsbereich festgelegt wurde. II Besondere Bedingungen der einzelnen Versicherungen A Hole-in-One 3 Verlängerung des Versicherungsschutzes Versicherungen mit einjähriger Laufzeit gelten jeweils auf ein Jahr ab Inkrafttreten des in der Police festgehaltenen Versicherungsschutzes. Ihre Dauer verlängert sich jeweils stillschweigend um ein Jahr. Der Zeichner der Versicherung bzw. SOLID kann derartige Versicherungen schriftlich zum Vertragsende kündigen; es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. 4 Verpflichtungen im Schadenfall 4.1 Die versicherte Person verpflichtet sich, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um das Ausmass des Schadens zu beschränken und zur Aufklärung seiner Ursachen beizutragen. 4.2 Die versicherte Person hat ihren gesetzlichen oder vertraglichen Melde- und Informationspflichten sowie den Verhaltensregeln (u. a. umgehende Meldung des versicherten Ereignisses an die in den Gemeinsamen Bestimmungen vermerkte Adresse) vollumfänglich nachzukommen. 4.3 Falls die versicherte Person Ansprüche auf Leistungen seitens SOLID gegenüber Drittpersonen erheben kann, hat sie diese Ansprüche zu wahren und an SOLID abzutreten. 5 Verstoss gegen Verpflichtungen Falls die versicherten Person ihre Verpflichtungen im Schadenfall nicht erfüllt, ist SOLID berechtigt, die entsprechenden Leistungen zu verweigern oder zu kürzen. 1 Geltungsbereich Die Versicherung ist weltweit gültig. 2 Versicherungssumme Die Versicherungssumme beträgt höchstens CHF 1 500.-- pro Ereignis. 3 Versicherte Ereignisse und Leistungen Die Versicherungsdeckung umfasst die Kosten für den Konsum von Speisen und Getränken im Clubhouse im Zusammenhang mit Feierlichkeiten, wenn der versicherten Person an einem offiziellen Golfturnier mit individueller Klassierung ein Hole-in-One gelungen ist. Das Hole-in-One muss auf mindestens einem Par-3 erfolgen. 4 Verpflichtungen im Schadenfall (Ergänzungen zu Punkt I 4: Verpflichtungen im Schadenfall) Der Schadenfall ist SOLID umgehend mittels Schadenmeldung mitzuteilen. Der Antrag auf Entschädigung ist ordnungsgemäss zu begründen und zu belegen. Folgende Originaldokumente sind SOLID zuzustellen: • Bestätigung des Hole-in-One durch ein Mitglied der Turnierdirektion oder des Clubs • Scorecard mit Unterschrift des organisierenden Clubs • Offizielle Rangliste des Turniers • Belege der Konsumationen B Rückerstattung des Beitrages 6 Nicht versicherte Ereignisse 6.1 Falls ein versichertes Ereignis bei Vertragsabschluss bereits eingetreten ist oder falls der versicherte Person dieses Ereignis bei Vertragsabschluss bzw. bei Buchung der Reise bereits bekannt war, besteht seitens der versicherten Person keinerlei Anspruch auf Leistungen. 6.2 Es besteht keinerlei Versicherungsschutz bei einem der nachstehenden, durch die versicherte Person verursachten Ereignisse: • Missbrauch von Drogen, Betäubungsmitteln oder Medikamenten; • Selbsttötung oder Selbsttötungsversuch; • aktive Beteiligung der versicherten Person an Streiks oder Unruhen; • Beteiligung an wettkampfähnlichen Motorfahrzeug- oder Bootsrennen einschliesslich Training für derartige Rennen; • Teilnahme an gewagten Handlungen, bei denen sich die versicherte Person wissentlich einer Gefahr aussetzt; • grobfahrlässige oder vorsätzliche Handlungen/Unterlassungen • Ausübung von Verbrechen bzw. Vergehen oder der entsprechende Versuche. 6.3 Nicht versichert sind Umtriebe im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis, z.B. Kosten für die Wiederbeschaffung der versicherten Sachen oder für polizeiliche Zwecke. 6.4 Nicht versichert sind nachstehende Ereignisse und deren Folgen: Krieg, Terroranschläge, Unruhen aller Art, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen und Vorfälle mit atomaren, biologischen oder chemischen Substanzen. 6.5 Nicht versichert sind Folgen aus Ereignissen von behördlichen Verfügungen wie z.B. Vermögensbeschlagnahme, Haft oder Ausreiseverbot und Schliessung des Luftraums. 6.6 Ansprüche von professionellen Golfspielern. 1 Geltungsbereich Die Versicherung ist weltweit gültig. 2 Versicherungssumme Die Versicherungssumme entspricht dem Jahresbeitrag zuzüglich Platzgebühr und beträgt höchstens CHF 3 400.-- pro Ereignis. 3 Versicherte Ereignisse und Leistungen Die Deckung umfasst die Rückerstattung pro rata temporis des nicht genutzten Teils des Jahresbeitrags und der Platzgebühr nach Eintritt eines Unfalls, einer Krankheit oder schlechten Wetters, welche das Mitglied während über 30 auf einander folgenden Tagen an der Ausübung des Golfsports hindern. 4 Verpflichtungen im Schadenfall (Ergänzungen zu Punkt I 4: Verpflichtungen im Schadenfall) Der Schadenfall ist SOLID umgehend mittels Schadenmeldung mitzuteilen. Der Antrag auf Entschädigung ist ordnungsgemäss zu begründen und zu belegen. Folgende Originaldokumente sind SOLID zuzustellen: • ärztliches Zeugnis, welches die Unfähigkeit zur Ausübung des Golfsports belegt; • sämtliche weiteren Unterlagen, welches die Unfähigkeit zur Ausübung des Golfsports offiziell belegen; • eine Kopie der Mitgliedskarte des Clubs • Bankverbindung. 7 Definitionen 7.1 Europa Unter den Geltungsbereich Europa fallen sämtliche zum europäischen Kontinent zählenden Staaten sowie die Mittelmeer- und die Kanarischen Inseln, Madeira sowie die aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten. Die Ostgrenze nördlich der Türkei bilden der Gebirgskamm des Urals sowie Aserbaidschan, Armenien und Georgien, welche ebenfalls zum Geltungsbereich Europa zählen. 7.2 Schweiz Unter den Geltungsbereich Schweiz fallen die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. 8 Ergänzungsklausel 8.1 Hat eine versicherte Person Anspruch aus anderen (freiwilligen oder obligatorischen) Versicherungsverträgen, beschränkt sich die Versicherungsdeckung auf den Teil der Leistungen von SOLID, welcher denjenigen des anderen Versicherungsvertrages übersteigt. Die Kosten werden insgesamt nur einmal vergütet. 8.2 Hat SOLID trotzdem Leistungen für den gleichen Schaden erbracht, gelten diese als Vorschuss, und die versicherte Person tritt ihre Ansprüche gegen den Dritten (Haftpflichtversicherung, freiwillige oder obligatorische Versicherung) in diesem Umfang an SOLID ab. 9 Verjährung Forderungen aufgrund des Versicherungsvertrags sind nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Eintreten des versicherten Ereignisses verjährt. (Ausnahme: Bei der Golf-Privathaftpflichtversicherung beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre.) TEL +41 26 425 81 50 FAX +41 26 425 80 09 EMAIL [email protected] I N S U RA N C E
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