Verbindliche Pflegebedarfsplanung nach § 7 Alten

Verbindliche Pflegebedarfsplanung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NordrheinWestfalen als Grundlage für eine Entscheidung über die bedarfsabhängige Förderung
zusätzlicher Pflegeplätze in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen im Kreis
Viersen
Aufgrund des § 7 Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Landespflegerechts und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG
NRW) vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. 2014 S. 625) in der derzeit geltenden Fassung wird
Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
1. Der Kreistag des Kreises Viersen hat – nach Beratung in der Kommunalen Konferenz
Alter und Pflege am 13. Mai 2015 – in seiner Sitzung am 25. Juni 2015 eine verbindliche
Pflegebedarfsplanung für den Kreis Viersen beschlossen (Sitzungsvorlage 54/2015).
2. Diese Planung ist bis zur Aktualisierung, spätestens bis zum 25. Juni 2018, Grundlage für
verbindliche Entscheidungen über die bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher Pflegeplätze in teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Viersen. Mit dem Beschluss des Kreistags des Kreises Viersen vom 25. Juni 2015 zur verbindlichen Bedarfsplanung für Pflegeplätze in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Viersen
nach § 11 Absatz 7 APG NRW wurde hierfür die Grundlage geschaffen.
3. Die verbindliche Pflegebedarfsplanung für den Kreis Viersen ist in folgender Form kostenfrei zugänglich:
- Internetseite des Kreises Viersen, www.kreis-viersen.de, Pfad: Bürgerservice, Formulare
+ Veröffentlichungen, Öffentliche Bekanntmachungen,
- persönliche Einsichtnahme während der täglichen Servicezeiten im Sozialamt des Kreises Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, Zimmer 1116.
- auf Anforderung beim Sozialamt des Kreises Viersen, Abteilung Pflege, besondere soziale Leistungen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, als Druckexemplar.
41747 Viersen, 02.07.2015
In Vertretung
gez.
Dr. Coenen
Kreisdirektor
1
Sozialamt
- Pflegeplanung -
Kommunale Pflegeplanung
im Kreis Viersen
Bericht 2015
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Dr. Dietrich Engels
Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V.
Köln, den 23.04.2015
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Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Inhalt
1. Einführung ............................................................................................................. 4
2. Entwicklung der Versorgungsangebote von 2013 bis 2014 .................................... 8
2.1
Demografische Entwicklung ............................................................................ 8
2.2
Entwicklung der Versorgungsstruktur.............................................................. 9
2.2.1
Kommunale Seniorenberatung ................................................................ 9
2.2.2
Begegnung und Hilfen ........................................................................... 10
2.2.3
Wohnen im Alter .................................................................................... 11
2.2.4
Stationäre Gesundheitsversorgung ........................................................ 13
2.2.5
Ambulante Pflegedienste ....................................................................... 14
2.2.6
Pflegeergänzende und niedrigschwellige Dienste .................................. 15
2.2.7
Tagespflege ........................................................................................... 15
2.2.8
Kurzzeitpflege ........................................................................................ 16
2.2.9
Stationäre Pflege ................................................................................... 18
2.3
Fazit zur Entwicklung der Versorgungsstruktur ............................................. 19
3. Umsetzung einer sozialräumlich differenzierten Pflegeplanung ........................... 20
3.1
Bisherige Ansätze sozialräumlich differenzierter Planung im Kreis Viersen .. 20
3.2
Grundlagen und methodische Schritte .......................................................... 20
3.3
Sozialräumlich differenzierte Bestands- und Bedarfsanalyse ........................ 23
3.3.1
Kommunale Senioren- und Pflegeberatung ........................................... 24
3.3.2
Wohnen mit Service............................................................................... 25
3.3.3
Ambulante Pflege .................................................................................. 27
3.3.4
Niedrigschwellige Dienste ...................................................................... 28
3.3.5
Tagespflege ........................................................................................... 30
3.3.6
Kurzzeitpflege ........................................................................................ 31
3.3.7
Vollstationäre Pflege .............................................................................. 33
4. Entwicklungsbedarf in den Städten und Gemeinden und Maßnahmenvorschläge 35
4.1
Versorgungslage und Entwicklungsbedarf in den Städten und Gemeinden .. 35
4.1.1
Brüggen ................................................................................................. 35
4.1.2
Grefrath ................................................................................................. 36
4.1.3
Kempen ................................................................................................. 37
2
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
4.1.4
Nettetal .................................................................................................. 39
4.1.5
Niederkrüchten ...................................................................................... 40
4.1.6
Schwalmtal ............................................................................................ 42
4.1.7
Tönisvorst .............................................................................................. 43
4.1.8
Viersen .................................................................................................. 45
4.1.9
Willich .................................................................................................... 46
4.2
Zusammenfassung und Fazit ........................................................................ 47
5. Anhang – Übersicht: Bestand - Parameter - Handlungsempfehlungen –
Maßnahmen ........................................................................................................ 51
3
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
1.
Einführung
Der Kreis Viersen hat seit mehreren Jahren eine langfristig angelegte und vorausschauende Pflegeplanung etabliert. Dieser Prozess begann mit der Erstellung von Planungsgrundlagen im Dezember 2006 und dem ersten Pflegegutachten 2008 und wurde mit der
anschließenden Umsetzung der Pflegeplanung in mehreren Phasen fortgesetzt bis zur
Erstellung des Folgegutachtens 2013. Mit der wissenschaftlichen Begleitung der Pflegeplanung wurde das Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V.
(ISG Köln) beauftragt.
Gesetzliche Grundlage der kommunalen Pflegeplanung
Die gesetzliche Grundlage für die kommunale Pflegeplanung wurde durch das Altenund Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), das am 16.10.2014 in Kraft trat,
zum Teil nachhaltig verändert. Einerseits werden bewährte Elemente wie der Sicherstellungsauftrag einer den örtlichen Gegebenheiten entsprechenden pflegerischen Angebotsstruktur fortgeführt, andererseits werden aber die Steuerungsmöglichkeiten der
Kommune erweitert und gestärkt.
Der Planungsauftrag wird im Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen übernommen
und weiter konkretisiert:
•
Die Kreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen
entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen (§ 4 Abs. 1 APG
NRW).
•
Den Inhalt der Planung bildet eine handlungsorientierte Angebotsanalyse auf empirischer Grundlage: Die kommunale Pflegeplanung umfasst „1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und 3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.“ (§ 7 Abs. 1 Satz 1 APG NRW).
•
Die Planung ist nicht auf Pflege im engeren Sinne beschränkt, sondern breiter
angelegt: „Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz
und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen“ (§ 7 Abs.
1 Satz 2 APG NRW).
•
In diesen Prozess beziehen die Kreise die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein, und sie sollen auch die Planungen der angrenzenden Gebietskörperschaften berücksichtigen (§ 7 Abs. 2 APG NRW).
4
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Zur Verbindlichkeit der Planung gibt es zwei alternative Möglichkeiten, die auch Konsequenzen für die zeitliche Frequenz der Pflegeplanung haben:
•
Entweder impliziert die Planung keine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung: Dann ist eine Zusammenstellung der Ergebnisse der
örtlichen Planung und zur Umsetzung von Maßnahmen ab 2015 jedes zweite
Jahr vorgesehen (§ 7 Abs. 4 APG NRW), und die Konferenz Alter und Pflege gibt
zu teil- und vollstationären Investitionsvorhaben eine Bedarfseinschätzung ab
(§ 8 Abs. 2 Nr. 7 APG NRW).
•
Oder der Kreistag beschließt, dass die Pflegeplanung „Grundlage für verbindliche
Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen“ sein soll: Dann ist diese „verbindliche Bedarfsplanung“ in jährlichen Abständen zu erstellen, der Kommunalen Konferenz Alter
und Pflege zur Beratung vorzulegen und durch Beschluss des Kreistages festzustellen (§ 7 Abs. 6 Satz 1 APG NRW).
Diese Bedarfsplanung ist für einen Planungszeitraum von drei Jahren zu konzipieren. Sie kann dabei für einzelne Sozialräume ausdifferenziert werden: „Die
verbindliche Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei
Jahren ab der Beschlussfassung umfassen und auf der Grundlage nachvollziehbarer Parameter darstellen, ob das Angebot an Pflegeeinrichtungen den örtlichen
Bedarf abdeckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Die Aussagen können auf verschiedene Sozialräume innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt bezogen sein (§ 7 Abs. 6 Satz 2
und 3 APG NRW).
Das Sozialamt des Kreises Viersen schlägt dem Kreistag vor, die zweite Variante zu
beschließen und sieht somit eine verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG
NRW vor. Daraus ergibt sich unter anderem, dass eine Förderung von zusätzlichen teiloder vollstationären Pflegeeinrichtungen eine formelle Bedarfsbestätigung auf Grundlage einer sozialräumlich differenzierten Bedarfsermittlung erforderlich macht (§ 11
Abs. 7 APG NRW).
Der vorliegende Bericht untersucht zum einen die Entwicklung der Versorgungsstruktur
Im Zeitraum von Juni 2013 (Datenstand des Berichts 2013) bis zum Juni 2014 und geht
der Frage nach, inwieweit die Empfehlungen des Berichts umgesetzt wurden (Kapitel 2).
Weiterhin wird geprüft, wie eine sozialräumlich differenzierte Pflegeplanung im Kreis
Viersen umgesetzt werden kann und stellt dazu erste statistische Planungsgrundlagen
bereit (Kapitel 3). Darauf aufbauend sind die Grundstrukturen einer bedarfsgerechten
Versorgung auf der Ebene des Kreises, der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
sowie der Ortsteile auch unter Berücksichtigung qualitativer Einschätzungen festzulegen
(Kapitel 4).
5
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Datengrundlage der Darstellung der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote ist
ein Angebotsverzeichnis, das in Vorbereitung des ersten Gutachtens zur Pflegeplanung
2008 entwickelt wurde. Darin werden folgende Angebote erfasst:
(1)
(2)
(3)
(4)
Beratungsangebote (insbesondere trägerunabhängige kommunale Angebote)
Begegnungsangebote, selbstorganisierte Gruppen und Hilfen bei Demenz
Klinische Versorgung
Wohnangebote (barrierefreie Wohnungen, Service-Wohnen, ambulant betreute
Wohngemeinschaften)1
(5) Ambulante Pflegedienste
(6) Haushaltsnahe Dienstleistungen (haushaltsnahe Dienste, Mahlzeitendienste,
Fahrdienste)
(7) Tagespflege
(8) Kurzzeitpflege
(9) Vollstationäre Pflege
(10) Angebote der Sterbebegleitung (stationäre und ambulante Hospizangebote,
Palliativmedizin und –pflege).
Dieses Verzeichnis wird seither vom Sozialamt des Kreises Viersen fortgeschrieben. Die
Aktualisierung erfolgt in halbjährlichen Abständen unter Einbeziehung amtlicher Verzeichnisse (z.B. der Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI), der Heimaufsicht und der
Sozialämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der vorliegende Bericht spiegelt diese Daten zu den Zeitpunkten Juni 2013 und Juni 2014 (Kapitel 2) sowie Januar
2015 (Kapitel 3 und 4) wider.
Um die Versorgungsangebote von Gebietskörperschaften unterschiedlicher Größe bzw.
mit unterschiedlicher Einwohnerzahl vergleichbar zu machen, werden Kennzahlen berechnet, in denen die Kapazitäten der einzelnen Angebotsbereiche in Relation zur Bevölkerungszahl der jeweiligen Gebietskörperschaft gesetzt werden. Da Pflegebedürftigkeit stark mit höherem Alter korreliert,2 wurde vereinbart, die Angebotskapazitäten in Relation zur Bevölkerung ab 80 Jahren zu setzen.
Im vorliegenden Bericht wurden verschiedene Bevölkerungsstatistiken herangezogen:
•
1
2
3
Dem retrospektiven Vergleich in Kapitel 2 liegen die Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987 zugrunde, die auf der Internetseite
des Statistischen Landesamtes it.nrw veröffentlicht werden, um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf zu gewährleisten.3
Vgl. Sozialamt Kreis Viersen (2009): Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen – Wohnen–Definitionen, S. 3, Stand 19.11.2009.
Engels, D. (2013): Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen - Bericht 2013, S. 18.
https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/online;jsessionid=.worker3?sequenz=statistiken&selectionname=12*
6
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
•
Den Analysen in Kapitel 3 und 4 liegen die Daten der Bevölkerungsfortschreibung
auf Basis des Zensus 2011 zugrunde, die auf der Internetseite des Statistischen
Landesamtes it.nrw veröffentlicht werden.
•
Den Analysen der Versorgungsdichte auf der Ebene der Quartiere in Kapitel 3
und 4 liegen die Daten der kommunalen Einwohnermeldeämter zugrunde, die
von den Ansprechpartnern der Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt
wurden. Die Daten der kommunalen Einwohnermeldeämter stimmen allerdings
in ihrer Summe nicht immer mit den Gemeindezahlen der amtlichen Bevölkerungsstatistik des Statistischen Landesamtes überein. Um die Pflegeplanung auf
einer einheitlichen Datengrundlage durchführen zu können, wurde daher ein Anpassungsfaktor gebildet, mit dem die Einwohnerdaten auf Quartiersebene so
multipliziert werden, dass die Summen der kommunalen Daten mit denen des
Statistischen Landesamtes übereinstimmen. Dieser Anpassungsfaktor (FAnp)
wird durch Division der auf Basis des Zensus 2011 fortgeschriebenen Bevölkerungszahl des Statistischen Landesamtes (BEVit.nrw) durch die von den Meldeämtern der Städte und Gemeinden gelieferten Daten (BEVS,G) berechnet:
FAnp =
•
BEVit.nrw
BEVS,G
Da die Pflegeplanung vorausschauend über einen Zeitraum von drei Jahren vorzunehmen ist (§ 7 Abs. 6 Satz 2 APG NRW), ist auch die Bevölkerungsvorausrechnung 2011 bis 2030/2050 des Statistischen Landesamts it.nrw heranzuziehen. Diese basiert auf Bevölkerungsdaten vor Durchführung des Zensus 2011.
Um eine Kompatibilität mit der aktuellen Bevölkerungsstatistik auf Basis einer
Fortschreibung des Zensus 2011 zu gewährleisten, wurden der Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes nicht die absoluten Zahlen, sondern die relativen Veränderungen entnommen und auf den (derzeit aktuellen)
Datenstand zum Jahresende 2013 übertragen. Damit werden die Annahmen des
Statistischen Landesamtes zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung (insbesondere bezüglich Lebenserwartung, Geburtenraten und Migrationsströmen) übernommen.
7
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
2.
Entwicklung der Versorgungsangebote von 2013 bis 2014
Im September 2013 wurde mit dem zweiten Bericht zur kommunalen Pflegeplanung, fünf
Jahre nach dem ersten Bericht von 2008, eine aktualisierte, fortgeschriebene und um
aktuelle Themenschwerpunkte ergänzte Planungsgrundlage für den Kreis Viersen vorgelegt. Anschließend wurde die erste Phase der Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen wissenschaftlich begleitet. Im Folgenden wird die Entwicklung der Versorgungsstruktur im Zeitraum von Juni 2013 (Datenstand des Berichts 2013) bis zum Juni
2014 untersucht und geprüft, inwieweit die Empfehlungen des Berichts umgesetzt wurden.
2.1
Demografische Entwicklung
Betrachtet man zunächst die Entwicklung der Bevölkerung in den vergangenen Jahren,4
so zeigt sich, dass sich der demografische Wandel kontinuierlich fortgesetzt hat. Seit
dem Jahr 2008 ist im Kreis Viersen die Bevölkerung ab 60 Jahren um 9% angestiegen
und die Bevölkerung ab 80 Jahren sogar um 13%. Da die Risiken der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit ebenso wie von Demenzerkrankungen im höheren Alter stark ansteigen,
folgt aus dieser Entwicklung, dass der Bedarf an geeigneten Unterstützungsstrukturen
stetig zunimmt.
Abbildung 1
Quelle: Statistisches Landesamt it.nrw, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der VZ 87 und
Bevölkerungsvorausrechnung 2011 bis 2030/2050; Berechnungen ISG 2014
Den Prognosen des Statistischen Landesamts zufolge wird diese Entwicklung in den
kommenden Jahren an Dynamik gewinnen. Von 2013 bis 2016 wird demnach die Zahl
4
Statistisches Landesamt NRW, hier aus Gründen der Vergleichbarkeit ohne Berücksichtigung der Umstellung aufgrund des Zensus 2011.
8
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
der Älteren ab 80 Jahren im Kreis Viersen um rd. 2.000 Personen bzw. 13% steigen und
damit innerhalb von drei Jahren so stark wie zuvor innerhalb von sechs Jahren.
2.2
Entwicklung der Versorgungsstruktur
Der Bericht 2013 zur kommunalen Pflegeplanung stellt das Versorgungsspektrum auf
Basis des Angebotsverzeichnisses zum Stand Jahresmitte 2013 dar. Dieses Angebotsverzeichnis wurde kontinuierlich fortgeführt, so dass ein Jahr später ein Abgleich vorgenommen werden kann, welche der Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur (Vorschläge auf S. 133 – 140 des Berichts) umgesetzt wurden. Im Einzelnen wurden Empfehlungen zu folgenden Versorgungskomponenten gegeben:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
2.2.1
Information und Beratung, insbes. für Angehörige von Demenzkranken
Hilfen und Betreuungsangebote für Demenzkranke
Barrierefreie Wohnungen mit / ohne Service, bezahlbar
Niederschwellige haushaltsnahe Hilfen
Ambulant betreute Wohngruppen bei hohem Pflege- und Betreuungsbedarf
Tagespflegeangebote in unterversorgten Städten/ Gemeinden
Solitäre Kurzzeitpflegeplätze im gesamten Kreisgebiet
Langfristig: weiterer stationärer Bedarf, aber vorstationäre Angebote sollten
vorrangig ausgebaut werden („ambulant vor stationär“)
Hospizangebote erweitern.
Kommunale Seniorenberatung
Die Kapazitäten der kommunalen Seniorenberatung umfassten im Juni 2013 kreisweit
11,25 Stellen. Hinzu kommen eine gerontopsychiatrische Beratungsstelle auf Kreisebene, die die kommunalen Seniorenberatungen bei Beratungsbedarf im Bereich psychischer Veränderungen unterstützt, sowie kreisweit 2,1 Stellen für Wohnberatung. Die
Wohnberatung wurde im Jahr 2014 an den vier Standorten Viersen, Willich, Nettetal und
Kempen eingerichtet. Die jeweiligen Beratungskapazitäten, die von hier aus auch für die
anderen Städte und Gemeinden zur Verfügung stehen, sind der rechten Spalte von Tabelle 1 zu entnehmen.5
5
Vgl. auch Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen - Bericht 2013, S. 35.
9
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Tabelle 1
Kommunale Beratungskapazitäten
Personal Vollzeitstellen
Stadt/ Gemeinde
Stand
Juni 2013
Empfehlung
Bericht 2013
Stand Juni 2014
Seniorenber. Wohnberatung
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
0,50
0,50
1,50
1,25
0,50
0,50
1,00
3,00
2,50
0,75
1,00
2,00
2,00
0,75
1,00
1,50
4,00
2,50
0,50
0,50
1,50
1,25
0,50
0,50
1,50
3,00
2,50
0,15
0,25
0,25
0,15
0,15
0,15
0,25
0,50
0,25
Kreis Viersen
11,25
15,50
11,75
2,10
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
Für 8 der 9 Kommunen war im Bericht 2013 darüber hinaus eine Aufstockung der Kapazitäten der Seniorenberatung empfohlen worden (siehe dort S. 137). Bis zum Juni 2014
wurde diese Empfehlung durch Aufstockung um eine halbe Personalstelle in Tönisvorst
umgesetzt. In weiteren Städten und Gemeinden wurden im Herbst 2014 Entscheidungen
zur Erweiterung der Beratungskapazitäten zum Januar 2015 (in Viersen und Grefrath)
bzw. im weiteren Verlauf des Jahres 2015 (Brüggen, Schwalmtal und Niederkrüchten)
getroffen.
2.2.2
Begegnung und Hilfen
Im Kreis Viersen sind viele Begegnungsangebote für ältere Menschen und unterschiedliche Unterstützungsformen für Menschen mit Demenzerkrankungen und deren Angehörige dokumentiert. Hierüber wird allerdings keine Statistik geführt, so dass auch keine
Vergleichswerte vorliegen. Wenn in diesem Bereich Veränderungen beobachtet werden,
ist nicht eindeutig zu entscheiden, ob diese tatsächlich erweiterte Angebote widerspiegeln oder ob nur deren Registrierung verbessert wurde.
Im Bericht 2013 wurden im Kreis Viersen 61 Angebote der Begegnung für ältere Menschen sowie 60 selbstorganisierte Gruppen und Vereine dokumentiert. Ein Jahr später
wurden 59 Begegnungsangebote und damit zwei weniger als in 2013 gezählt. Die Zahl
der selbstorganisierten Gruppen und Vereine ist dagegen um zwei auf 62 gestiegen. Die
Zahl der Hilfen bei Demenz ist von 61 (Jahresmitte 2013) auf 71 (Jahresmitte 2014)
gestiegen, wobei insbesondere die Zahl der Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI
zugenommen hat.
10
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
2.2.3
Wohnen im Alter
Im Rahmen des Angebotsverzeichnisses des Kreises Viersen werden unterschiedliche
Formen des Wohnens im Alter registriert. Diese Wohnformen wurden im Jahr 2009 in
einer Arbeitsgruppe definiert. Im Pflegebericht 2013 heißt es dazu:
„Im Rahmen des Angebotsmonitorings werden im Bereich des Wohnens für ältere Menschen mit Hilfebedarf verschiedene Wohnformen erfasst. Erstens wurden anfangs sog.
‚Altenwohnungen‘ aufgelistet, die auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind. Da diese Wohnungen aber nur teilweise den genannten Kriterien der Barrierefreiheit entsprechen, wird
hier auf eine Erfassung von barrierefreien Wohnungen umgestellt. Zweitens werden
Wohnangebote systematisch erfasst, die mit einem zusätzlichen Serviceangebot verbunden sind und die als „Betreutes Wohnen“ oder „Service-Wohnen“ bezeichnet werden.
Drittens werden ambulant betreute Wohngemeinschaften dargestellt, die für Ältere, die
aufgrund ihres Hilfebedarfs bzw. ihrer demenziellen Erkrankung nicht mehr alleine wohnen können, eine Alternative zum Pflegeheim sein können. Um unterschiedliche Formen
des Wohnens älterer Menschen klar benennen und voneinander abgrenzen zu können,
hat eine Unterarbeitsgruppe der AG Maßnahmenplanung im Jahr 2009 ein ‚Definitionspapier Wohnen‘ erarbeitet.6 Die dort vorgenommenen Begriffsklärungen liegen der folgenden Darstellung des Wohnangebots für ältere Menschen im Kreis Viersen zu
Grunde.“7
Im Bereich des Wohnens ist die Zahl der barrierefreien Wohnungen, soweit diese dokumentiert werden konnten, weiter angestiegen auf 533 Wohnungen, dies entspricht 30
Wohnungen je 1.000 Ältere ab 80 Jahren. In diesem Bereich ist die Bestandserhebung
jedoch notgedrungen lückenhaft, da es keine Statistik über diesen Bestand gibt und insbesondere die entsprechenden Wohnungsbestände im privaten Bereich untererfasst
sein dürften.
6
7
Kreis Viersen (2009): Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen: Wohnen - Definitionen, www.kreis-viersen.de.
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen - Bericht 2013, S. 40 f.
11
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Abbildung 2
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Statistisches Landesamt it.nrw,
Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015
Der Bestand an Wohnungen mit Service lässt sich dagegen genauer erfassen, da hierzu
die Anbieter entsprechender Serviceleistungen befragt werden können. Auch die Zahl
dieser Wohnungen ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen auf 778 Wohnungen im Juni 2014, dies sind 71% mehr als im Jahr 2008. Je 1.000 Hochaltrige ab 80
Jahren stehen kreisweit 49 dieser Wohnungen zur Verfügung, dieser Versorgungsgrad
ist seit 2008 um 51% gestiegen.
Abbildung 3
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Statistisches Landesamt it.nrw,
Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015
12
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Im Bericht 2013 war ein Versorgungsgrad von 80 Service-Wohnungen je 1.000 Hochaltrige als erstrebenswert angesehen worden. Dazu wären weitere 460 Wohnungen erforderlich gewesen, als im Juni 2013 registriert wurden. Im Juni 2014 war ein Zehntel davon
(46 Wohnungen) umgesetzt worden. Den angestrebten Zielwert erfüllten zu diesem Zeitpunkt die Stadt Kempen und die Gemeinde Schwalmtal.
Tabelle 2
Wohnungen mit Service
Wohneinheiten
Stadt/ Gemeinde
Stand
Juni 2013
Empfehlung
Bericht 2013
Stand
Juni 2014
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
21
50
175
98
20
98
16
120
134
61
70
175
148
50
98
116
310
164
21
50
175
98
20
98
16
151
149
Kreis Viersen
732
1.192
778
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Kommunale Pflegeplanung –
Bericht 2013, S. 138; Berechnungen ISG 2015
Die Zahl der ambulant betreuten Wohngemeinschaften lag im Jahr 2014 unverändert bei
acht mit insgesamt 55 Wohneinheiten.
2.2.4
Stationäre Gesundheitsversorgung
Die klinische Versorgung hat sich in den letzten Jahren kaum verändert. Die Versorgungsrelation zur älteren Bevölkerung, deren Zahl im Vergleichszeitraum gestiegen ist,
ist entsprechend niedriger geworden. Zur Jahresmitte 2014 ist die Zahl der Betten in den
Krankenhäusern im Kreis Viersen durch die Schließung eines Krankenhauses in Willich
auf 1.302 Betten gesunken. Damit liegt die Bettenzahl um 10% unter der des Jahres
2008, und die Versorgungsquote ist von 102 Betten um 20% auf 81 Betten je 1.000
Ältere ab 80 Jahren gesunken.
13
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Abbildung 4
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Statistisches Landesamt it.nrw,
Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015
2.2.5
Ambulante Pflegedienste
Die Zahl der ambulanten Pflegedienste war in den letzten Jahren von 38 auf 32 Dienste
zurückgegangen. Diese Entwicklung hat sich nicht fortgesetzt, denn zur Jahresmitte
2013 wurden 34 Pflegedienste registriert. Im Zeitraum von 2013 bis 2014 ist die Zahl der
ambulanten Pflegedienste um einen von 34 auf 35 Dienste gestiegen. Damit stehen 2,2
Pflegedienste je 1.000 Ältere ab 80 Jahren zur Verfügung, dies sind 19% weniger als im
Jahr 2008.
Abbildung 5
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Statistisches Landesamt it.nrw,
Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015
14
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
2.2.6
Pflegeergänzende und niedrigschwellige Dienste
Eine systematische Erfassung von pflegeergänzenden und niedrigschwelligen Diensten
wurde nicht von Beginn an, sondern erst im späteren Verlauf der Pflegeplanung
vorgenommmen, so dass hierfür keine Zeitreihe mit Vergleichswerten zur Verfügung
steht. Im Juni 2013 wurden 70 niedrigschwellige Dienste im Kreis Viersen registriert,
darunter 47 Angebote haushaltsnaher Dienstleistungen (siehe Bericht 2013, S. 58 ff).
Bis Juni 2014 ist die Zahl dieser Dienste auf 80 gestiegen, darunter waren 57 Angebote
haushaltsnaher Dienstleistungen, 19 Mahlzeitendienste und 4 Fahrdienste.
2.2.7
Tagespflege
Das Angebot an Tagespflege-Plätzen ist von 2008 bis 2014 um 133% auf 119 Plätze
gestiegen. Die Versorgungsdichte ist in diesem Zeitraum von 3,6 auf 7,4 Plätze je 1.000
Hochaltrige gestiegen, dies entspricht einer Verbesserung um 106 %.
Abbildung 6
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge
nach § 72 SGB XI; Statistisches Landesamt it.nrw, Bevölkerungsfortschreibung
auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015
Dieses Angebot war im Juni 2014 in Schwalmtal und Willich gut ausgebaut, aber in drei
Gemeinden gab es noch kein Angebot der Tagespflege.
15
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Tabelle 3
Angebote der Tagespflege
Stadt/ Gemeinde
Plätze
Stand
Juni 2013
Empfehlung
Bericht 2013
Stand
Juni 2014
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
0
0
12
12
0
11
14
40
30
12
12
26
24
14
11
20
54
30
0
0
12
12
0
11
14
40
30
Kreis Viersen
119
203
119
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge
nach § 72 SGB XI; Berechnungen ISG 2015
Im Bericht 2013 (siehe dort S. 62 ff) war eine Erweiterung dieses Angebots um 84 Plätze
auf kreisweit 203 Plätze empfohlen worden, damit wäre auch in den drei Gemeinden,
die bisher kein Angebot haben, die Versorgungssituation verbessert worden. Bis zum
Juni 2014 gab es zwar einige Initiativen in diese Richtung, aber ein Ausbau des Angebots war bis dahin noch nicht erfolgt.
2.2.8
Kurzzeitpflege
Im Bereich der Kurzzeitpflege zeigt sich im Kreis Viersen ein ambivalentes Bild. Auf den
ersten Blick ist positiv zu vermerken, dass die Zahl der Kurzzeitpflege-Plätze seit dem
Jahr 2008 um 90% auf 171 Plätze gestiegen ist, dies entspricht einer Versorgungsdichte
von 10,7 Plätzen je 1.000 Hochaltrige ab 80 Jahren.
Diese Steigerung ist ausschließlich auf einen Ausbau eingestreuter KurzzeitpflegePlätze zurückzuführen, deren Versorgungsfunktion im Bericht 2013 kritisch beurteilt wird
(siehe dort S. 65 f). Die Zahl der eigenständigen Kurzzeitpflege-Plätze, die für diese
Aufgabe spezialisiert sind, ist hingegen von 2010 bis 2012 bei 40 Plätzen geblieben und
danach mit 32 Plätzen wieder auf den Stand des Jahres 2008 zurückgegangen. Die
Empfehlung, diesen Bestand auf insgesamt 133 eigenständige Plätze auszubauen,
wurde bis Juni 2014 nicht umgesetzt.
16
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Abbildung 7
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge
nach § 72 SGB XI; Statistisches Landesamt it.nrw, Bevölkerungsfortschreibung
auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015
Tabelle 4
Angebote der Kurzzeitpflege
Plätze insgesamt und eigenständige Kurzzeitpflege
Stadt/ Gemeinde
Stand Juni 2013
insgesamt
eigenständig
Empfehlung
eigenständig
Stand
Juni 2014
Brüggen
Grefrath
Kempen
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Tönisvorst
Viersen
Willich
10
26
7
29
10
10
12
49
17
0
8
7
12
0
0
0
0
13
8
8
20
21
8
10
15
20
23
0
0
7
12
0
0
0
0
13
Kreis Viersen
170
40
133
32
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge
nach § 72 SGB XI; Berechnungen ISG 2015
17
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
2.2.9
Stationäre Pflege
Die Zahl der stationären Pflegeplätze ist seit dem Jahr 2008 nur geringfügig angestiegen
(+4%). Da gleichzeitig die ältere Bevölkerung zugenommen hat (s.o. Abbildung 1), ist
die Versorgungsdichte bezogen auf die Zahl der Hochaltrigen in diesem Zeitraum somit
niedriger geworden (-8%).
Abbildung 8
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge
nach § 72 SGB XI; Statistisches Landesamt it.nrw, Bevölkerungsfortschreibung
auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015
Im Juni 2014 standen 151 Plätze je 1.000 Hochaltrige zur Verfügung.8 Längerfristig ist
aufgrund der demografischen Entwicklung mit einem weiteren Bedarf an stationären
Pflegeplätzen zu rechnen. Der Bericht 2013 hatte keine entsprechende Empfehlung ausgesprochen (siehe dort S. 138 f), da die Veröffentlichung einer solchen Aussage erfahrungsgemäß als Begründung zur Planung neuer Pflegeheime herangezogen wird, ohne
die Möglichkeiten alternativer vorstationärer Versorgungsstrukturen bzw. geeigneter
Äquivalente zu einer traditionellen Heimpflege (wie ambulant betreute Wohngruppen
oder kleinere stationäre Wohn-Pflege-Einheiten nach dem Hausgemeinschaftskonzept)
sorgfältig zu prüfen. Da dies nicht im Einklang mit dem im Kreis Viersen verfolgten
Grundsatz „ambulant vor stationär“ steht, sind Empfehlungen in diesem Bereich eher
vorsichtig zu formulieren (siehe unten Abschnitt 3.3.7).
8
Die Plätze des „Alten- und Pflegeheims Haus Salus“ in Grefrath wurden hier nicht berücksichtigt, da diese Einrichtung von Ordensschwestern aus dem gesamten Bundesgebiet genutzt wird.
18
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
2.3
Fazit zur Entwicklung der Versorgungsstruktur
Die Bilanzierung ein Jahr nach der Erstellung des Berichts 2013 zur kommunalen Pflegeplanung hat ergeben:
(1) Einige positive Entwicklungen sind feststellbar, aber mehrere geplante Vorhaben
wurden noch nicht umgesetzt.
(2) Längerfristig (seit 2008) gibt es positive Trends z.B. in den Bereichen ServiceWohnen und Tagespflege.
(3) Die im Bericht 2013 empfohlenen Zielwerte wurden aber bisher nicht in allen Bereichen erreicht.
(4) Keine Entwicklung ist insbesondere bei eigenständiger Kurzzeitpflege festzustellen. Dies gilt ebenfalls für Hospizbetreuung und Nachtpflege.
(5) Handlungsmöglichkeit der Städte und Gemeinden bestehen weiterhin insbesondere darin, Information und Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen verbessern; hier wurde auch ein entsprechender Bedarf festgestellt.
Die Beratung im Einzelfall und ein entsprechendes Fallmanagement können zu bedarfsgerechter Hilfe und letztlich zur Vermeidung oder Verzögerung von stationärer Pflege
beitragen. „Doppelstrukturen“ oder nicht nötige Leistungen können vermieden werden.
19
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
3.
Umsetzung einer sozialräumlich differenzierten Pflegeplanung
Die kommunale Pflegeplanung soll wie bisher die vorhandenen Angebote und ihre Kapazitäten erfassen, auf ihre Bedarfsgerechtigkeit hin analysieren und Maßnahmen zur
Zielerreichung einer bedarfsgerechten Versorgung erarbeiten. Hinzu kommt als neuer
Aspekt, dass diese Planung sozialräumlich differenziert und mit einem Planungshorizont
von drei Jahren erfolgen soll, und neu ist auch ihr verbindlicher Charakter (§ 7 Abs. 6
APG NRW).
3.1
Bisherige Ansätze sozialräumlich differenzierter Planung im Kreis Viersen
Geeignete Wohnbedingungen und ein altersgerechtes Wohnumfeld sind entscheidende
Voraussetzungen dafür, dass ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf möglichst
lange in ihrer Wohnung bleiben können. Ein Wohnviertel ist „altersgerecht“, wenn Einrichtungen der alltäglichen Versorgung und erforderliche Dienstleistungen gut erreichbar
sind, wenn die Angebote zur Hilfe und Unterstützung bedarfsgerecht entwickelt sind und
wenn die Wohn- und Lebensbedürfnisse älterer Menschen in der Kommunalpolitik und
den Konzepten der Stadtplanung Berücksichtigung finden. Eine integrierte Abstimmung
dieser Voraussetzungen des Wohnens, der Infrastruktur und der Unterstützungsangebote wird als „Quartierskonzept“ bezeichnet.9 Mit der Umsetzung von Quartierskonzepten wird eine Vernetzung und Abstimmung der Angebote innerhalb eines Ortsteils angestrebt.
Die Umsetzung der Quartierskonzepte ist in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen
zu einem zentralen Thema der Altenhilfepolitik geworden. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW (MGEPA) hat im Jahr 2013 einen „Masterplan
altengerechte Quartiere.NRW - Strategie- und Handlungskonzept zum selbstbestimmten
Leben im Alter“ herausgegeben und ein „Landesbüro altengerechte Quartiere“ eingerichtet, das die Kommunen bei der Entwicklung von Quartierskonzepten unterstützen
soll.10
3.2
Grundlagen und methodische Schritte
Für die kommunale Pflegeplanung wirft dies die Frage auf, wie die bisher auf der Ebene
des Kreises und der kreisangehörigen Städten und Gemeinden erstellten Planungsgrundlagen so modifiziert werden können, dass die Versorgungsstruktur und ggf. bestehende Versorgungslücken auch auf der Ebene von Ortsteilen sichtbar gemacht werden
können. Für eine Umsetzung dieses sozialräumlichen Planungsverfahrens sind folgende
Fragen zu beantworten:
9
10
Kremer-Preiß, Ursula (2011): Quartierskonzepte - eine Antwort auf die zukünftigen Herausforderungen der Altenhilfe, hrsg. vom Kuratorium Deutsche Altershilfe Köln.
Dieser Plan sowie weiterführende Informationen hierzu finden sich auf der Webseite
www.aq-nrw.de.
20
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
•
Erstens ist zu klären, welche Ortsteile dem Verfahren zugrunde gelegt werden
sollen. Bei kleinen Ortsteilen mit geringer Einwohnerzahl kann es sein, dass
diese in der kommunalen Stadtplanung mit anderen Ortsteilen zusammengefasst
werden. Welche Gliederung sinnvoll ist, kann am besten jede Stadt bzw. Gemeinde selbst einschätzen.
•
Zweitens ist zu entscheiden, für welche Formen der Unterstützung von Pflegebedürftigen eine kleinräumige Planung sinnvoll ist.
•
Drittens sind Kriterien bzw. Zielwerte für eine Versorgungsdichte festzulegen, anhand deren die Feststellung getroffen werden kann, „ob qualitativ und quantitativ
ausreichend Angebote zur Verfügung stehen“ (§ 7 Abs. 1 APG NRW).
Gliederung der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen nach Ortsteilen
Die Städte und Gemeinden im Kreis Viersen haben sich im Januar 2015 für die folgende
Gliederung der Ortsteile entschieden:
Brüggen
Brüggen
Bracht
Grefrath
Grefrath
Vinkrath
Oedt
Mülhausen
Kempen
Kempen
St. Hubert
Tönisberg
Nettetal
Niederkrüchten Schwalmtal
Breyell
Elmpt
Waldniel
Lobberich
Niederkrüchten Amern
Hinsbeck
Kaldenkirchen
Leuth
Schaag
Tönisvorst
St. Tönis
Vorst
Viersen
Viersen
Dülken
Süchteln
Boisheim
Willich
Willich
Anrath
Schiefbahn
Neersen
Allerdings enthalten die Bevölkerungsdatenbanken der statistischen Ämter, von deren
Webseite Daten zur Altersstruktur auf kommunaler Ebene abrufbar sind, keine Daten
unterhalb dieser Ebene, diese werden nur in den Statistikstellen der Städte und Gemeinden geführt. Diese Daten werden benötigt, um die Kennzahl zur Versorgungsdichte „Kapazität je 100 Ältere ab 80 Jahren“ auch auf der Ebene der Ortsteile berechnen zu können. Daher benötigt der Kreis Viersen für die regelmäßige Aktualisierung dieser Daten
die Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.11
Relevanz der Kleinräumigkeit für unterschiedliche Angebotsformen
Hinsichtlich der zweiten Frage ist zu prüfen, welche Angebotsformen so wohnortnah
konzipiert sind, dass für sie eine kleinräumige Planungsgrundlage relevant ist. Dazu gehören z.B. betreute Wohnangebote, die einen Wechsel von einer nicht seniorengerechten Wohnung in eine barrierefreie Wohnung mit Unterstützungsangebot ermöglichen
soll, ohne das gewohnte Wohnumfeld und die dort gewachsenen sozialen Beziehungen
verlassen zu müssen. Dazu gehört auch die Tagespflege, die mit täglichen Hin- und
11
Die Daten der kommunalen Einwohnermeldeämter stimmen allerdings in ihrer Summe
nicht immer mit den Gemeindezahlen der amtlichen Bevölkerungsstatistik des Statistischen Landesamtes überein. Um die Pflegeplanung auf einer einheitlichen Datengrundlage durchführen zu können, wurde daher ein Anpassungsfaktor gebildet, mit dem die
Einwohnerdaten auf Quartiersebene so multipliziert werden, dass die Summen der kommunalen Daten mit denen des Statistischen Landesamtes übereinstimmen. Auf die Berechnung der Kennzahlen zur Versorgungsdichte auf Quartiersebene wirkt sich dies nur
geringfügig aus.
21
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Rückwegen genutzt wird, die nicht zu lange sein sollten, um die Tagespflegegäste nicht
übermäßig zu belasten.
Nicht ganz so relevant ist die Wohnortnähe bei stationärer Pflege und Kurzzeitpflege,
bei deren Nutzung keine täglichen Fahrtzeiten anfallen. Auch hier ist aber eine gewisse
Nähe zur bisherigen Wohnung und Wohnumgebung vorteilhaft, um den Kontakt zum
bisherigen sozialen Umfeld besser aufrechterhalten zu können und Spaziergänge im
bekannten Ortsteil zu ermöglichen. Bei der Planung teil- und vollstationärer Einrichtungen ist somit genau abzuwägen, inwieweit jeweils ein Ortsteilbezug zu berücksichtigen
ist und welche Ortsteile ggf. als Versorgungsgebiet zusammenzufassen sind.
Kaum relevant erscheint hingegen eine kleinräumige Verteilung ambulanter Dienste, da
diese unabhängig von ihrem Sitz innerhalb der Städte und Gemeinden sowie über deren
Grenzen hinaus tätig sind. Ebenfalls weniger relevant ist diese Differenzierung in Bezug
auf Kliniken, die zwar nicht unmittelbar zur pflegerischen Versorgung gehören, die aber
von älteren Menschen stärker in Anspruch genommen werden als von jüngeren Bevölkerungsgruppen; diese sind aus wirtschaftlichen Gründen auf größere Versorgungsgebiete hin angelegt.
Diese Überlegungen zur Relevanz können allerdings nur zu einer ungefähren Orientierung dienen. Die statistische Berechnung der Versorgungsdichte wird zunächst für alle
Angebotsformen vorgenommen, bei denen eine sozialräumliche Zuordnung möglicherweise eine Rolle spielt. Darauf aufbauend ist eine qualitative Bewertung der Versorgungsstruktur vorzunehmen, die in einer konkreten regionalisierten Planung mündet.
Dabei ist jeweils zu prüfen, inwieweit sozialräumliche Gesichtspunkte in die Maßnahmenplanung einfließen sollen.
Kriterien für eine bedarfsgerechte Versorgung
Die dokumentierten Versorgungsstrukturen sind im Rahmen einer konkreten Planung
unter der Fragestellung zu bewerten, ob sie eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleisten. Hierzu erläutert das Alten- und Pflegegesetz: „Eine Bedarfsdeckung kann angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen Pflegeund Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht
und auch Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang gesichert sind“ (§ 7 Abs. 6
Satz 4 APG NRW). Hierfür stehen keine allgemein anerkannten Kriterien oder Zielwerte
zur Verfügung, sondern diese müssen auf der Grundlage einer fachlichen Einschätzung
der quantitativen und qualitativen Versorgungslage festgelegt werden. Im Rahmen des
Berichtes 2013 der kommunalen Pflegeplanung im Kreis Viersen wurden folgende Zielwerte einer bedarfsgerechten Versorgung zugrunde gelegt, die zuvor in Beratungsprozessen mit der Arbeitsgruppe Pflegeplanung und der Konferenz Alter und Pflege vereinbart worden waren:12
12
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen – Bericht 2013, S. 138.
22
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Angebot
Zielwert bedarfsgerechte Versorgung
Kommunale Beratung
1 Stelle je 1.000 Einwohner ab 80 Jahren
Service-Wohnen
8 Wohnungen je 100 Einwohner ab 80 Jahren
Tagespflege
1,2 Plätze je 100 Einwohner ab 80 Jahren
Kurzzeitpflege
1 solitärer Platz je 100 Einwohner ab 80 Jahren
Für weitere Angebotsformen wird an dieser Stelle im Bericht 2013 erläutert, dass eine
Festlegung von Kriterien der Bedarfsgerechtigkeit aus verschiedenen Gründen noch verfrüht erscheint (siehe dort S. 138 f). Für den Bedarf an Hilfen bei Demenz oder an ambulant betreuten Wohngruppen liegen noch keine Erfahrungswerte vor. Dies gilt ebenfalls für barrierefreie Wohnungen, hier kommt hinzu, dass die Vollständigkeit der recherchierten Angebote nicht sicher ist. Für den Bereich der vollstationären Pflege liegen zwar
Erfahrungswerte vor, die in Kombination mit einer Auswertung aktueller Auslastungsquoten und Wartelisten den Status quo der Versorgung abbilden. Hier wird allerdings
angestrebt, die derzeitige Versorgungslage nicht unverändert fortzuschreiben, sondern
dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entsprechend vorstationäre Angebote weiter
auszubauen, um den Versorgungsanteil vollstationärer Pflege möglichst zu reduzieren.
Für eine erste Umsetzung einer sozialräumlich differenzierten Pflegeplanung werden daher vorläufige Kriterien für Bedarfsgerechtigkeit in weiteren Bereichen vorgeschlagen,
die im weiteren Diskussionsprozess sorgfältig zu prüfen und ggf. zu modifizieren sind:
Angebot
vorläufiger Zielwert bedarfsgerechte Versorgung
Ambulant betreute WohngeKreisdurchschnitt der Platzzahl
meinschaften
Ambulante Pflegedienste
Kreisdurchschnitt der Anzahl der Dienste
Niedrigschwellige Dienste
Kreisdurchschnitt der Anzahl der Dienste
Vollstationäre Pflege
Versorgungsdichte 2015 in den Städten und Gemeinden
Letztlich sollten in jedem Angebotsbereich zumindest ungefähre Anhaltspunkte dafür bestehen, welche Angebotsformen in welchem Umfang und mit welcher räumlichen Platzierung erforderlich und sinnvoll sind, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu erreichen. Dies ist eines der Ziele des neuen Planungsverfahrens, das aber erst im Laufe
eines längeren Prozesses erreicht werden kann. Diese rechnerischen Bedarfswerte sind
aber kein „Dogma“, sondern können im Rahmen einer qualitativen zweiten Stufe der
Pflegeplanung unter Berücksichtigung ortsspezifischer Kenntnisse auf die Bedarfssituation in den Stadt- und Gemeindeteilen angepasst werden.
3.3
Sozialräumlich differenzierte Bestands- und Bedarfsanalyse
In den folgenden Tabellen werden pflegerische und die Pflege ergänzende Unterstützungsformen, die seit mehreren Jahren fortlaufend dokumentiert werden, mit Bezug auf
die dadurch versorgten Sozialräume dargestellt. Dabei wird zum einen (wie bisher, vgl.
23
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Bericht zur kommunalen Pflegeplanung 2013) die Versorgungsdichte auf der Ebene des
Kreises und der Städte und Gemeinden dargestellt (fett formatiert) und zum andern die
Versorgungslage in den Ortsteilen ausgewiesen. Die Daten zu den Angebotskapazitäten
basieren auf dem Angebotsverzeichnis, das vom Sozialamt des Kreises Viersen fortlaufend geführt wird (hier: Stand Januar 2015). Die Kennziffern, mit denen die Versorgungsdichte vergleichbar gemacht werden kann, beziehen sich auf die ältere Bevölkerung im
jeweiligen Ortsteil.
3.3.1
Kommunale Senioren- und Pflegeberatung
Die im Bericht 2013 empfohlene Erweiterung der kommunalen Beratungskapazitäten
(siehe dort S. 137) wurde teilweise umgesetzt, teilweise ist dies im Laufe des Jahres
2015 geplant. Derzeit stehen 13,0 Beraterstellen im Kreis zur Verfügung (0,09 Stellen je
100 Ältere ab 80 Jahren). Empfohlen wurden insgesamt 15,3 Stellen, dies entspricht 0,1
Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren und erscheint als Besetzung der Beratungsstellen mit
dem derzeitigen Aufgabenspektrum angemessen.
Ergänzt wird dieses Beratungsangebot durch kreisweit 2,1 Stellen der Wohnberatung,
die an vier Standorten eingerichtet wurden (siehe oben Tabelle 1) sowie durch eine
Stelle der gerontopsychiatrischen Beratung.
In allen Städten und Gemeinden sind die Beratungsstellen auf einen Ortsteil konzentriert.
In der Spalte „Bedarf 2015“ in Tabelle 5 wird dagegen ausgewiesen, wie die Stellenverteilung vorgenommen werden müsste, um auch in jedem Ortsteil das Kriterium „0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren“ zu erfüllen.13 Diese Stellenanteile liegen zwischen 0,1
und 0,4 Stellen und fallen damit so klein aus, dass es keinen Sinn macht, dafür jeweils
neue Beratungsstellen in den Ortsteilen einzurichten. Eine solche kleinräumige Umsetzung der Beratung wäre organisatorisch allenfalls so denkbar, dass an Stadtteilbüros
oder Quartierbüros Seniorenberatungsangebote in kleinerem Umfang angeschlossen
würden.
Der Bedarf im Jahr 2018 steigt demografiebedingt um weitere 2,0 Stellen auf kreisweit
17,3 Stellen. Auch dieser Bedarf wird auf der Ebene der Ortsteile ausgewiesen, und
auch hier gilt, dass eine unmittelbare Umsetzung dieser Differenzierung auf Ortsteilebene aus organisatorischen Gründen nicht erwartet werden kann. Diese Darstellung
kann aber für den Fall, dass auch in anderen Bereichen ein Ausbau quartiersnaher Angebote, etwa der Bürgerberatung, geplant wird, als Grundlage für eine Einbeziehung der
Seniorenberatung in solche Planungen dienen.
13
Eine negative Differenz zum derzeitigen Bestand zeigt einen ungedeckten Bedarf an,
eine positive Differenz bedeutet allein auf den Ortsteil bezogen eine Überkapazität, die
sich aber durch Mitversorgung anderer Ortsteile ausgleichen kann.
24
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Tabelle 5
Kommunale Senioren- und Pflegeberatung
Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018
Zielwert: 1 Stelle je 1.000 Einwohner ab 80 Jahren (bzw. 0,1 je 100 ab 80)
Ort / Ortsteil
Stellen 2015 je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz Bedarf 2018
Brüggen
0,50
0,07
0,8
-0,3
0,9
Brüggen
0,50
0,11
0,4
0,1
0,5
Bracht
0,00
0,00
0,3
-0,3
0,4
Grefrath
0,77
0,09
0,9
-0,1
1,0
Grefrath
0,77
0,21
0,4
0,4
0,4
Vinkrath
0,00
0,00
0,1
-0,1
0,1
Oedt
0,00
0,00
0,3
-0,3
0,3
Mülhausen
0,00
0,00
0,1
-0,1
0,1
Kempen
1,50
0,08
1,9
-0,4
2,1
Kempen
1,50
0,12
1,3
0,2
1,5
St. Hubert
0,00
0,00
0,4
-0,4
0,4
Tönisberg
0,00
0,00
0,2
-0,2
0,2
Nettetal
1,25
0,06
2,1
-0,8
2,4
Breyell
0,00
0,00
0,4
-0,4
0,4
Lobberich
1,25
0,18
0,7
0,5
0,8
Hinsbeck
0,00
0,00
0,3
-0,3
0,4
Kaldenkirchen
0,00
0,00
0,4
-0,4
0,5
0,00
0,00
0,1
-0,1
0,1
Leuth
Schaag
0,00
0,00
0,2
-0,2
0,2
Niederkrüchten
0,50
0,07
0,7
-0,2
0,8
Elmpt
0,50
0,13
0,4
0,1
0,4
Niederkrüchten
0,00
0,00
0,3
-0,3
0,3
Schwalmtal
0,50
0,06
0,8
-0,3
1,0
Waldniel
0,50
0,09
0,6
-0,1
0,6
Amern
0,00
0,00
0,3
-0,3
0,3
Tönisvorst
1,50
0,10
1,5
0,0
1,7
St. Tönis
1,50
0,13
1,2
0,3
1,3
Vorst
0,00
0,00
0,4
-0,4
0,4
Viersen
4,00
0,09
4,3
-0,3
4,9
Viersen
4,00
0,18
2,2
1,8
2,5
Dülken
0,00
0,00
1,2
-1,2
1,4
Süchteln
0,00
0,00
0,8
-0,8
0,9
Boisheim
0,00
0,00
0,1
-0,1
0,1
Willich
2,50
0,11
2,3
0,2
2,6
Willich
0,00
0,00
0,9
-0,9
1,0
Anrath
0,00
0,00
0,6
-0,6
0,6
Schiefbahn
2,50
0,40
0,6
1,9
0,7
Neersen
0,00
0,00
0,3
-0,3
0,3
Kreis Viersen
13,0
0,09
15,3
-2,3
17,3
Differenz
-0,4
0,0
-0,4
-0,2
0,4
-0,1
-0,3
-0,1
-0,6
0,0
-0,4
-0,2
-1,1
-0,4
0,5
-0,4
-0,5
-0,1
-0,2
-0,3
0,1
-0,3
-0,5
-0,1
-0,3
-0,2
0,2
-0,4
-0,9
1,5
-1,4
-0,9
-0,1
-0,1
-1,0
-0,6
1,8
-0,3
-4,3
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
(Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich)
3.3.2
Wohnen mit Service
Im Januar 2015 wurden kreisweit 786 Service-Wohnungen registriert, dies entspricht einer Versorgungsdichte von 5,1 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Wenn man als
Zielwert eine Versorgungsdichte von 8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren anstrebt
(vgl. Bericht 2013, S. 138), so wären insgesamt 1.225 Service-Wohnungen erforderlich,
25
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
dies sind 439 Wohnungen mehr als der derzeitige Bestand. Bis zum Jahr 2018 steigt
dieser Bedarf auf 1.384 Service-Wohnungen, dies sind 598 Wohnungen mehr als derzeit
vorhanden. Die folgende Darstellung der Verteilung der Angebote des Service-Wohnens
macht deutlich, dass sich diese Angebote oft in einem bestimmten Ortsteil konzentrieren,
während andere Ortsteile geringer versorgt sind. Das Kriterium „8 Wohnungen je 100
Ältere ab 80 Jahren“ wird in den zentralen Ortsteilen von Grefrath, Kempen, Nettetal,
Schwalmtal und Willich schon übererfüllt, aber nur in Kempen und Schwalmtal gilt dies
auch für die Stadt bzw. Gemeinde insgesamt.
Tabelle 6
Wohnen mit Service
Ort / Ortsteil
Brüggen
Brüggen
Bracht
Grefrath
Grefrath
Vinkrath
Oedt
Mülhausen
Kempen
Kempen
St. Hubert
Tönisberg
Nettetal
Breyell
Lobberich
Hinsbeck
Kaldenkirchen
Leuth
Schaag
Niederkrüchten
Elmpt
Niederkrüchten
Schwalmtal
Waldniel
Amern
Tönisvorst
St. Tönis
Vorst
Viersen
Viersen
Dülken
Süchteln
Boisheim
Willich
Willich
Anrath
Schiefbahn
Neersen
Kreis Viersen
Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018
Zielwert: 8 Wohnungen je 100 Einwohner ab 80 Jahren
WE 2015 je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz Bedarf 2018
21
2,8
61
-40
69
0
0,0
35
-35
40
21
6,5
26
-5
29
50
5,8
69
-19
78
50
13,7
29
21
33
0
0,0
8
-8
9
0
0,0
24
-24
27
0
0,0
8
-8
9
183
9,8
149
34
168
162
12,5
104
58
117
21
5,4
31
-10
35
0
0,0
14
-14
16
98
4,7
168
-70
190
0
0,0
32
-32
36
72
10,3
56
16
63
26
8,3
25
1
28
0
0,0
36
-36
40
0
0,0
6
-6
7
0
0,0
13
-13
15
20
2,9
54
-34
61
20
5,1
31
-11
35
0
0,0
23
-23
26
98
11,5
68
30
77
98
17,4
45
53
51
0
0,0
23
-23
26
16
1,0
123
-107
139
16
1,4
93
-77
105
0
0,0
30
-30
34
151
3,5
347
-196
392
151
6,9
175
-24
198
0
0,0
100
-100
113
0
0,0
64
-64
72
0
0,0
8
-8
9
149
6,4
186
-37
210
114
13,4
68
46
77
0
0,0
44
-44
50
5
0,8
51
-46
57
30
10,5
23
7
26
786
5,1
1.225
-439
1.384
Differenz
-48
-40
-8
-28
17
-9
-27
-9
15
45
-14
-16
-92
-36
9
-2
-40
-7
-15
-41
-15
-26
21
47
-26
-123
-89
-34
-241
-47
-113
-72
-9
-61
37
-50
-52
4
-598
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
(Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich)
26
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Überlegungen zum Ausbau dieser Angebotsform können an diesen Berechnungsergebnissen ansetzen und zukünftig auszubauende Kapazitäten dort vorsehen, wo bisher
noch kein hinreichendes Angebot besteht. Dabei ist allerdings zu prüfen, ob dort auch
gute Standortvoraussetzungen bestehen, d.h. beispielsweise ob dort auch eine gute
Versorgung mit wichtigen Einrichtungen des täglichen Lebens und eine gute Verkehrsinfrastruktur gegeben sind.
3.3.3
Ambulante Pflege
Die ambulante Pflege wird im Kreis Viersen von 35 Pflegediensten geleistet, dies entspricht 0,2 Diensten je 100 Ältere ab 80 Jahren. Ein genauerer Indikator für die Versorgungsdichte ist die Relation der in diesen Diensten tätigen Fachkräfte. Deren Zahl wird
im Rahmen der Pflegestatistik auf Kreisebene erhoben. Nach der Pflegestatistik 2013
sind im Kreis Viersen in diesen ambulanten Diensten insgesamt 744 Mitarbeiter beschäftigt, dies entspricht 4,9 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren. Das Statistische Landesamt hat im Auftrag des ISG eine Sonderauswertung durchgeführt, in der die Zahl der
Mitarbeiter ambulanter Dienste auf der Ebene der Städte und Gemeinden ausgewiesen
wird. Die Mitarbeiterzahl wird in der folgenden Tabelle den je Ortsteil registrierten ambulanten Diensten im rechnerischen Durchschnitt so zugewiesen, dass die Summe je Stadt
bzw. Gemeinde dem Ergebnis der Pflegestatistik in der Sonderauswertung auf kommunaler Ebene entspricht.
Um diesen Versorgungsstand auch bei Zunahme der älteren Bevölkerung beibehalten
zu können, müssten bis zum Jahr 2018 weitere 97 Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Die
Verteilung der Pflegedienste und ihrer Mitarbeiterkapazitäten auf die Ortsteile gibt einen
Überblick über deren Standorte, sagt aber nichts über deren Versorgungsgebiete aus,
die in der Regel über die Ortsgrenzen hinaus reichen.14
14
Hinzu kommt, dass ambulante Dienste mit Sitz im Kreis Viersen auch über die Kreisgrenze hinweg tätig sind, ebenso wie ambulante Dienste mit Sitz außerhalb des Kreises
auch im Kreis Viersen tätig sind. Da dies nur durch eine überregionale Erhebung zu ermitteln wäre, wird hier davon ausgegangen, dass sich beide Richtungen dieses Effekts
ausgleichen.
27
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Tabelle 7
Ambulante Pflegedienste
Ort / Ortsteil
Brüggen
Brüggen
Bracht
Grefrath
Grefrath
Vinkrath
Oedt
Mülhausen
Kempen
Kempen
St. Hubert
Tönisberg
Nettetal
Breyell
Lobberich
Hinsbeck
Kaldenkirchen
Leuth
Schaag
Niederkrüchten
Elmpt
Niederkrüchten
Schwalmtal
Waldniel
Amern
Tönisvorst
St. Tönis
Vorst
Viersen
Viersen
Dülken
Süchteln
Boisheim
Willich
Willich
Anrath
Schiefbahn
Neersen
Kreis Viersen
Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018
Zielwert: Personal Kreisdurchschnitt
Mitarb. 2015 je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz
21
2,8
37
-16
21
4,8
21
0
0
0,0
16
-16
64
7,4
42
22
43
11,7
18
25
0
0,0
5
-5
21
7,2
14
7
0
0,0
5
-5
30
1,6
91
-61
30
2,3
63
-33
0
0,0
19
-19
0
0,0
9
-9
59
2,8
102
-43
30
7,4
19
10
30
4,2
34
-5
0
0,0
15
-15
0
0,0
22
-22
0
0,0
4
-4
0
0,0
8
-8
70
10,3
33
37
70
18,0
19
51
0
0,0
14
-14
70
8,2
41
29
47
8,3
27
19
23
8,2
14
10
101
6,6
75
26
76
6,5
56
20
25
6,7
18
7
231
5,3
211
20
154
7,0
106
48
39
3,1
61
-22
39
4,8
39
0
0
0,0
5
-5
98
4,2
113
-15
98
11,5
42
56
0
0,0
27
-27
0
0,0
31
-31
0
0,0
14
-14
744
4,9
744
0
Bedarf 2018
42
24
18
47
20
6
16
6
102
71
22
10
115
22
39
17
24
4
9
37
21
16
47
31
16
84
64
21
238
120
68
44
5
128
47
30
35
16
841
Differenz
-20
-3
-18
16
22
-6
5
-6
-72
-41
-22
-10
-56
8
-9
-17
-24
-4
-9
33
49
-16
23
16
8
17
12
4
-7
34
-30
-5
-5
-30
51
-30
-35
-16
-97
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
(Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich)
3.3.4
Niedrigschwellige Dienste
Auch für die niedrigschwelligen ambulanten Dienste gilt, dass sie ihre Versorgungsleistungen über den Ortsteil, in dem sie ihren Standort haben, hinaus erbringen. Hierzu gehören haushaltsnahe Dienste, die niedrigschwellige haushaltsbezogene Hilfen leisten.
Über das in diesen Diensten beschäftigte Personal liegen keine Daten vor.
28
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Tabelle 8
Niedrigschwellige Dienste
Ort / Ortsteil
Brüggen
Brüggen
Bracht
Grefrath
Grefrath
Vinkrath
Oedt
Mülhausen
Kempen
Kempen
St. Hubert
Tönisberg
Nettetal
Breyell
Lobberich
Hinsbeck
Kaldenkirchen
Leuth
Schaag
Niederkrüchten
Elmpt
Niederkrüchten
Schwalmtal
Waldniel
Amern
Tönisvorst
St. Tönis
Vorst
Viersen
Viersen
Dülken
Süchteln
Boisheim
Willich
Willich
Anrath
Schiefbahn
Neersen
Kreis Viersen
Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018
Zielwert: Kreisdurchschnitt
Dienste 2015 je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz
5
0,7
4
1
4
0,9
2
2
1
0,3
2
-1
3
0,3
5
-2
2
0,5
2
0
0
0,0
1
-1
1
0,3
2
-1
0
0,0
1
-1
8
0,4
11
-3
6
0,5
7
-1
2
0,5
2
0
0
0,0
1
-1
10
0,5
12
-2
1
0,3
2
-1
4
0,6
4
0
0
0,0
2
-2
4
0,9
3
1
0
0,0
0
0
1
0,6
1
0
3
0,4
4
-1
3
0,8
2
1
0
0,0
2
-2
6
0,7
5
1
6
1,1
3
3
0
0,0
2
-2
13
0,8
9
4
11
1,0
7
4
2
0,5
2
0
23
0,5
25
-2
12
0,5
12
0
6
0,5
7
-1
5
0,6
5
0
0
0,0
1
-1
15
0,6
13
2
8
0,9
5
3
2
0,4
3
-1
4
0,6
4
0
1
0,4
2
-1
87
0,6
87
0
Bedarf 2018
5
3
2
6
2
1
2
1
12
8
3
1
13
3
5
2
3
0
1
4
3
2
5
4
2
10
7
2
28
14
8
5
1
15
5
4
4
2
98
Differenz
0
1
-1
-3
0
-1
-1
-1
-4
-2
-1
-1
-3
-2
-1
-2
1
0
0
-1
0
-2
1
2
-2
3
4
0
-5
-2
-2
0
-1
0
3
-2
0
-1
-11
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
(Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich)
Weiterhin gehören Mahlzeitendienste, Fahrdienste und „Mobile Soziale Dienste“, die
mehrere ergänzende Angebote bündeln, zu dieser Angebotsform (siehe Bericht 2013,
S. 58 ff). Alle diese Unterstützungsformen können dazu beitragen, eine Weiterführung
des Haushalts und damit einen Verbleib in der gewohnten Wohnumgebung zu ermöglichen. Derzeit gibt es kreisweit 87 dieser Dienste, darunter 65 haushaltsnahe Dienste, 18
Mahlzeitendienste und 4 Fahrdienste. Bis zum Jahr 2018 steigt der rechnerische Bedarf
29
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
um weitere 11 Dienste an. Allerdings handelt es sich dabei nur um eine ungefähre
Schätzung, da keine belastbaren Erkenntnisse über den Bedarf an niedrigschwelligen
Diensten vorliegen.
3.3.5
Tagespflege
Im Januar 2015 stehen kreisweit 119 Tagespflegeplätze zur Verfügung, dies entspricht
0,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. In drei Gemeinden gibt es (noch) keine Tagespflege-Einrichtung. Mehrere Einrichtungen, die auf unterschiedliche Ortsteile verteilt
sind, wurden für Viersen und Willich registriert. Wenn derzeit geplante Einrichtungen in
Kempen und Nettetal bis Anfang 2017 in Betrieb sind, steht das Angebot Tagespflege
auch hier in verschiedenen Ortsteilen zur Verfügung.
Wenn man den Bedarf auf 1,2 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren veranschlagt, würde
der Bedarf bei 184 Plätzen liegen. Die Tabelle weist diese Bedarfe auch auf der Ebene
der Ortsteile aus. Das Angebot der Tagespflege sollte wohnortnah ausgerichtet sein, um
den Tagespflegegästen lange Hin- und Rückfahrten zu ersparen. Einrichtungen der Tagespflege sind allerdings erst ab einer Mindestgröße von etwa 12 bis 14 Plätzen wirtschaftlich zu betreiben, so dass der Ausweis kleinerer Bedarfswerte auf Ortsteilebene
so zu verstehen ist, dass bei der Planung weiterer Tagespflegeeinrichtungen geprüft
werden kann, welche Ortsteile sie zu ihrem Einzugsgebiet zählen könnten.
Auch diese Bedarfsberechnung wird prognostisch für das Jahr 2018 vorgenommen.
Dann wären kreisweit 208 Tagespflegeplätze erforderlich, um den angesetzten Zielwert
zu erreichen, dies sind 89 Plätze mehr als im Januar 2015. In einigen Ortsteilen mit
Tagespflegeeinrichtungen wird dieser Zielwert bereits jetzt erreicht oder übertroffen,
diese Einrichtungen versorgen aber angrenzende Ortsteile mit. Auf der Städte- bzw. Gemeindeebene verfügt nur Willich über ein Tagespflegeangebot, das auch in drei Jahren
noch ausreichend sein wird.
30
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Tabelle 9
Tagespflege
Ort / Ortsteil
Brüggen
Brüggen
Bracht
Grefrath
Grefrath
Vinkrath
Oedt
Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018
Zielwert: 1,2 Plätze je 100 Einwohner ab 80 Jahren
Plätze 2015 je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz Bedarf 2018
0
0,0
9
-9
10
0
0,0
5
-5
6
0
0,0
4
-4
4
0
0,0
10
-10
12
0
0,0
4
-4
5
0
0,0
1
-1
1
0
0,0
4
-4
4
Mülhausen
Kempen
0
12
Kempen
St. Hubert
Tönisberg
0,0
0,6
1
22
12
0,9
0
0,0
Differenz
-10
-6
-4
-12
-5
-1
-4
-1
-10
1
25
-1
-13
16
-4
18
-6
5
-5
5
-5
0
0,0
2
-2
2
-2
Nettetal
12
0,6
25
-13
28
-16
Breyell
Lobberich
12
0
3,0
0,0
5
8
7
-8
5
10
7
-10
0
0
0
0
0
0
0
11
0
11
14
14
0
40
12
28
0
0
30
15
0
15
0
119
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,3
0,0
3,9
0,9
1,2
0,0
0,9
0,5
2,2
0,0
0,0
1,3
1,8
0,0
2,4
0,0
0,8
4
5
1
2
8
5
3
10
7
3
18
14
5
52
26
15
10
1
28
10
7
8
3
184
-4
-5
-1
-2
-8
-5
-3
1
-7
8
-4
0
-5
-12
-14
13
-10
-1
2
5
-7
7
-3
-65
4
6
1
2
9
5
4
12
8
4
21
16
5
59
30
17
11
1
31
12
7
9
4
208
-4
-6
-1
-2
-9
-5
-4
-1
-8
7
-7
-2
-5
-19
-18
11
-11
-1
-1
3
-7
6
-4
-89
Hinsbeck
Kaldenkirchen
Leuth
Schaag
Niederkrüchten
Elmpt
Niederkrüchten
Schwalmtal
Waldniel
Amern
Tönisvorst
St. Tönis
Vorst
Viersen
Viersen
Dülken
Süchteln
Boisheim
Willich
Willich
Anrath
Schiefbahn
Neersen
Kreis Viersen
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge
nach § 72 SGB XI; Berechnungen ISG 2015
(Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich)
3.3.6
Kurzzeitpflege
Die Angebote der Kurzzeitpflege sind in Nettetal, Viersen und Willich auf mehrere Stadtteile verteilt. Von den 171 Kurzzeitpflegeplätzen sind allerdings nur 32 Plätze speziell
auf Kurzzeitpflege ausgerichtete eigenständige bzw. solitäre Plätze. Der Zielwert von
31
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
153 eigenständigen Plätzen (dies entspricht 1 solitären Platz je 100 Ältere ab 80 Jahren)
würde daher im Jahr 2015 weitere 121 eigenständige Kurzzeitpflegeplätze erfordern. Bis
zum Jahr 2018 steigt dieser Bedarf demografiebedingt um weitere 20 Plätze an. Die
Differenzierung nach Ortsteilen kann als Planungsgrundlage dafür dienen, mehrere Ortsteile (auch angrenzender Städte und Gemeinden) in den Blick zu nehmen, um Versorgungsgebiete für eine Kurzzeitpflegeeinrichtung zu definieren.
Tabelle 10
Kurzzeitpflege
Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018
Zielwert: 1 solitärer Platz je 100 Einwohner ab 80 Jahren
Ort / Ortsteil
Plätze 2015* dar. solitär je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz
Brüggen
10
0
0,0
8
-8
Brüggen
0
4
-4
Bracht
10
3
-3
Grefrath
18
0
0,0
9
-9
Grefrath
0
4
-4
Vinkrath
0
1
-1
Oedt
18
3
-3
Mülhausen
0
1
-1
7
7
0,4
19
-12
Kempen
Kempen
7
7
0,5
13
-6
St. Hubert
0
4
-4
0
2
-2
Tönisberg
Nettetal
29
12
0,6
21
-9
Breyell
6
4
-4
5
7
-7
Lobberich
Hinsbeck
12
12
3,8
3
9
Kaldenkirchen
6
4
-4
Leuth
0
1
-1
0
2
-2
Schaag
Niederkrüchten
10
0
0,0
7
-7
Elmpt
10
4
-4
0
3
-3
Niederkrüchten
Schwalmtal
10
0
0,0
8
-8
Waldniel
10
6
-6
0
3
-3
Amern
Tönisvorst
12
0
0,0
15
-15
St. Tönis
12
12
-12
Vorst
0
4
-4
58
0
0,0
43
-43
Viersen
Viersen
15
22
-22
Dülken
26
12
-12
17
8
-8
Süchteln
Boisheim
0
1
-1
Willich
17
13
0,6
23
-10
Willich
13
13
1,5
9
4
Anrath
0
6
-6
Schiefbahn
4
6
-6
Neersen
0
3
-3
171
32
0,2
153
-121
Kreis Viersen
Bedarf 2018
9
5
4
10
4
1
3
1
21
15
4
2
24
4
8
4
5
1
2
8
4
3
10
6
3
17
13
4
49
25
14
9
1
26
10
6
7
3
173
Differenz
-9
-5
-4
-10
-4
-1
-3
-1
-14
-8
-4
-2
-12
-4
-8
8
-5
-1
-2
-8
-4
-3
-10
-6
-3
-17
-13
-4
-49
-25
-14
-9
-1
-13
3
-6
-7
-3
-141
* Spalte 1: Kurzzeitpflegeplätze insgesamt; die Bedarfsberechnung bezieht sich nur auf solitäre Plätze.
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge
nach § 72 SGB XI; Berechnungen ISG 2015
(Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich)
32
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
3.3.7
Vollstationäre Pflege
Die stationären Pflegeeinrichtungen sind in den fünf Städten auf mehrere Ortsteile verteilt. Damit besteht weitgehend die Möglichkeit, bei Bedarf einen stationären Pflegeplatz
in der Nähe zum bekannten Wohnumfeld zu finden. Mit kreisweit 2.417 Plätzen15 wird im
Januar 2015 eine Versorgungsdichte von 15,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht.
Die Bedarfsschätzung schreibt in diesem Bereich zunächst die Versorgungsdichte auf
der Ebene der Städte und Gemeinden fort, da es keine gesicherten Anhaltspunkte dafür
gibt, welche Dichte an stationären Plätzen als bedarfsgerecht anzusehen ist. Möglicherweise kann durch den Ausbau ambulanter und teilstationärer Angebote sowie geeigneter
Wohnangebote im Rahmen der Strategie „ambulant vor stationär“ die Versorgungsdichte
mit stationären Pflegeplätzen reduziert werden, aber es liegen keine belastbaren Untersuchungen zum Substitutionseffekt eines Ausbaus vorstationärer Angebote vor. Derzeit
wird kein Bedarf an einem Ausbau des stationären Angebots gesehen. Einer aktuellen
Umfrage zufolge gibt es in den vollstationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Viersen
keine langen Wartelisten,16 was dafür spricht, dass der Ausbau der vorstationären Angebote bereits zu einer Entlastung der vollstationären Pflege geführt hat. Wenn diese
Annahme zutrifft, liegt der Bedarf im Jahr 2015 bei 2.417 Plätzen und steigt demografiebedingt bis zum Jahr 2018 auf 2.731 Plätze, dies sind 314 Plätze mehr als derzeit
vorhanden.
Obwohl stationäre Pflegeeinrichtungen eine bestimmte Mindestgröße haben müssen,
um wirtschaftlich betrieben werden zu können, sind die vorhandenen Pflegeplätze häufig
auf mehrere Ortsteile verteilt. Die vergleichsweise hohen Kapazitäten in der Stadt Viersen (21,6 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren) deuten darauf hin, dass die dort gelegenen
Einrichtungen auch eine über die Stadtgrenze hinausreichende Versorgungsfunktion erfüllen.
15
16
Die Plätze des „Alten- und Pflegeheims Haus Salus“ in Grefrath wurden hier nicht berücksichtigt, da diese Einrichtung von Ordensschwestern aus dem gesamten Bundesgebiet genutzt wird.
Umfrageergebnis des Kreissozialamtes, Stand März 2015
33
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Tabelle 11
Vollstationäre Pflege
Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018
Zielwert: Versorgungsstand 2015 auf Städte- und Gemeindeebene
Ort / Ortsteil
Plätze 2015 je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz Bedarf 2018
Brüggen
101
13,3
101
0
114
Brüggen
0
0,0
58
-58
66
Bracht
101
31,5
43
58
48
Grefrath
169
19,6
169
0
191
Grefrath
0
0,0
71
-71
81
Vinkrath
0
0,0
20
-20
22
Oedt
169
57,3
58
111
65
Mülhausen
0
0,0
20
-20
23
Kempen
215
11,5
215
0
243
Kempen
215
16,6
150
65
169
St. Hubert
0
0,0
45
-45
51
Tönisberg
0
0,0
20
-20
23
Nettetal
303
14,4
303
0
342
Breyell
80
20,2
57
23
65
Lobberich
51
7,3
101
-50
114
Hinsbeck
112
35,6
45
67
51
Kaldenkirchen
60
13,5
64
-4
73
Leuth
0
0,0
10
-10
12
Schaag
0
0,0
24
-24
27
Niederkrüchten
96
14,1
96
0
108
Elmpt
96
24,6
55
41
62
Niederkrüchten
0
0,0
41
-41
46
Schwalmtal
90
10,6
90
0
102
Waldniel
90
15,9
60
30
68
Amern
0
0,0
30
-30
34
Tönisvorst
222
14,5
222
0
251
St. Tönis
162
14,0
167
-5
189
Vorst
60
15,8
55
5
62
Viersen
937
21,6
937
0
1.059
Viersen
481
22,0
473
8
535
Dülken
330
26,5
269
61
305
Süchteln
126
15,8
173
-47
195
Boisheim
0
0,0
21
-21
24
Willich
284
12,2
284
0
321
Willich
82
9,6
104
-22
118
Anrath
86
15,6
68
18
76
Schiefbahn
116
18,4
77
39
87
Neersen
0
0,0
35
-35
39
Kreis Viersen
2.417
15,8
2.417
0
2.731
Differenz
-13
-66
53
-22
-81
-22
104
-23
-28
46
-51
-23
-39
15
-63
61
-13
-12
-27
-12
34
-46
-12
22
-34
-29
-27
-2
-122
-54
25
-69
-24
-37
-36
10
29
-39
-314
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge
nach § 72 SGB XI; Berechnungen ISG 2015
(Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich)
34
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
4.
Entwicklungsbedarf in den Städten und Gemeinden und Maßnahmenvorschläge
4.1
Versorgungslage und Entwicklungsbedarf in den Städten und Gemeinden
Im Folgenden werden die Kapazitäten und die an den genannten Zielwerten orientierten
Bedarfe auf der Ebene der Städte und Gemeinden des Kreises Viersen und deren Ortsteilen dargestellt.
4.1.1
Brüggen
In der Gemeinde Brüggen stehen 0,5 Stellen der kommunalen Seniorenberatung zur
Verfügung. Der Bedarf liegt bei derzeit 0,8 Stellen bzw. 0,9 Stellen im Jahr 2018, wenn
der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. Zusätzlich stehen
0,15 Stellenanteile für Wohnberatung zur Verfügung, die vom Standort Nettetal aus angeboten wird.
Tabelle 12
Kommunale
Brüggen
Bestand 2015
Brüggen gesamt
Brüggen
Bracht
Je 100 Einw. ab 80 J.
Kreis Viersen
Brüggen gesamt
Brüggen
Bracht
Bedarf 2015
Brüggen gesamt
Brüggen
Bracht
Bedarf 2018
Brüggen gesamt
Brüggen
Bracht
Beratung
Personal
0,5
0,5
0,0
Service-
Ambulant
Ambulante
Wohnen
betreute WG Pflegedienste
Wohnungen Wohnungen
Personal
21
0
28
0
0
28
21
0
0
Niedrigschw.
Tages-
Kurzzeit-
Vollstation.
Dienste
Dienste
5
4
1
pflege
Plätze
0
0
0
pflege
solitäre Pl.
0
0
0
Pflege
Plätze
101
0
101
0,1
0,1
0,1
0,0
0,1
0,8
0,4
0,3
5,1
2,8
0,0
6,5
8,0
61
35
26
0,4
0,0
0,0
0,0
0,4
3
2
1
4,9
3,7
6,4
0,0
4,9
37
21
16
0,6
0,7
0,9
0,3
0,6
4
2
2
0,8
0,0
0,0
0,0
1,2
9
5
4
0,2
0,0
0,0
0,0
1,0
8
4
3
15,8
13,3
0,0
31,5
13,3
101
58
43
0,9
0,5
0,4
69
40
29
4
2
1
42
24
18
5
3
2
10
6
4
9
5
4
114
66
48
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
Im Bereich des Service-Wohnens ist die Versorgungsdichte mit 21 Wohnungen bzw. 2,8
Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren etwa halb so hoch wie im Kreisdurchschnitt. Um
8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste die Zahl der ServiceWohnungen im Jahr 2015 bei 61 liegen und auf 69 Wohnungen im Jahr 2018 steigen.
Etwa 40 zusätzliche Wohnungen sollten im Ortsteil Brüggen zur Verfügung gestellt werden.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften gibt es in Brüggen nicht. Um eine kreisdurchschnittliche Versorgung zu erreichen, fehlen 3 bis 4 solcher Wohneinheiten, so dass die
Einrichtung einer betreuten Wohngemeinschaft die Bedarfslage in den angrenzenden
Orten mit in den Blick nehmen sollte.
35
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Zwei ambulante Pflegedienste mit zusammen 28 Mitarbeitern ergeben eine Versorgungsdichte von 3,7 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren, dies liegt unter dem Kreisdurchschnitt. Um die kreisdurchschnittliche Versorgungsdichte von 4,9 Mitarbeitern je
100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, wären derzeit 37 Pflegekräfte und im Jahr 2018
42 Pflegekräfte in ambulanten Diensten erforderlich, dies sind 14 Mitarbeiter mehr als
derzeit vorhanden.
Mit 5 niedrigschwelligen Diensten ist (ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten,
die nicht bekannt sind) der rechnerische Bedarf für Brüggen gedeckt.
Ein Angebot der Tagespflege gibt es in Brüggen nicht. Setzt man den Bedarf mit 1,2
Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren an, so fehlen 9 (2015) bis 10 (2018) Tagespflegeplätze.
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Brüggen 10 eingestreute Plätze, aber keine eigenständigen Kurzzeitpflegeplätze. Hier sollten in den nächsten drei Jahren 8 bis 9 solitäre Plätze hinzukommen. Da diese Kapazität für eine eigenständige Einrichtung zu gering ist, ist eine Anbindung an die stationäre Pflege zu empfehlen.
Mit 101 stationären Pflegeplätzen erreicht Brüggen eine Versorgungsdichte von 13,3
Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, dies liegt unter dem Kreisdurchschnitt von 15,8 Plätzen. Wenn diese Versorgungsdichte fortgeschrieben wird, steigt der Bedarf in Brüggen
bis zum Jahr 2018 auf 114 Plätze, das sind 13 Plätze mehr als zurzeit.
4.1.2
Grefrath
Die kommunale Seniorenberatung wird in Grefrath mit 0,77 Personalstellen geleistet.
Zusätzlich stehen 0,25 Stellenanteile für Wohnberatung zur Verfügung, die vom Standort
Kempen aus angeboten wird. Der Bedarf liegt bei derzeit 0,9 Stellen für die Seniorenberatung und steigt auf 1,0 Stellen im Jahr 2018, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100
Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird.
Im Bereich des Service-Wohnens gibt es in Grefrath 50 Wohnungen, dies entspricht einer Versorgungsdichte von 5,8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren und liegt etwa im
Kreisdurchschnitt. Um 8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste
die Zahl der Service-Wohnungen auf 69 (Jahr 2015) bzw. 78 Wohnungen (Jahr 2018)
steigen. Etwa 25 bis 30 zusätzliche Wohnungen mit Service sollten zur Verfügung stehen, und zwar außerhalb des Ortsteils Grefrath, sofern ein seniorengerechtes Wohnumfeld auch in den anderen Ortsteilen gegeben ist.
In Grefrath gibt es keine ambulant betreute Wohngemeinschaft. Um eine kreisdurchschnittliche Versorgung zu erreichen, fehlen 4 Wohneinheiten in dieser Form. Dies reicht
für die Entwicklung eines eigenen Angebots nicht aus, so dass auch die Bedarfslage in
den angrenzenden Orten zu berücksichtigen ist.
Die 3 ambulanten Pflegedienste in Grefrath mit insgesamt 57 Mitarbeitern erscheinen
ausreichend, die Versorgungsdichte liegt hier über dem Kreisdurchschnitt.
36
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Tabelle 13
Grefrath
Bestand 2015
Grefrath gesamt
Grefrath
Vinkrath
Oedt
Mülhausen
Je 100 Einw. ab 80 J.
Kreis Viersen
Grefrath gesamt
Grefrath
Vinkrath
Oedt
Mülhausen
Bedarf 2015
Grefrath gesamt
Grefrath
Vinkrath
Oedt
Mülhausen
Bedarf 2018
Grefrath gesamt
Grefrath
Vinkrath
Oedt
Mülhausen
Kommunale
Beratung
Personal
0,77
0,77
0,0
0,0
0,0
ServiceAmbulant
Ambulante Niedrigschw.
Wohnen
betreute WG Pflegedienste
Dienste
Wohnungen Wohnungen
Personal
Dienste
50
0
57
3
50
0
38
2
0
0
0
0
0
0
19
1
0
0
0
0
Tagespflege
Plätze
0
0
0
0
0
Kurzzeitpflege
solitäre Pl.
0
0
0
0
0
Vollstation.
Pflege
Plätze
169
0
0
169
0
0,1
0,1
0,2
0,0
0,0
0,0
0,1
0,9
0,4
0,1
0,3
0,1
5,1
5,8
13,7
0,0
0,0
0,0
8,0
69
29
8
24
8
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,4
4
2
0
1
0
4,9
6,6
10,4
0,0
6,4
0,0
4,9
42
18
5
14
5
0,6
0,3
0,5
0,0
0,3
0,0
0,6
5
2
1
2
1
0,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,2
10
4
1
4
1
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,0
9
4
1
3
1
15,8
19,6
0,0
0,0
57,3
0,0
19,6
169
71
20
58
20
1,0
0,4
0,1
0,3
0,1
78
33
9
27
9
4
2
0
1
0
47
20
6
16
6
6
2
1
2
1
12
5
1
4
1
10
4
1
3
1
191
81
22
65
23
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
Mit ebenfalls 3 niedrigschwelligen Diensten wird der rechnerische Bedarf (orientiert am
Kreisdurchschnitt 2015, vgl. S. 24 f, ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten,
die nicht bekannt sind) aber nicht erfüllt.
In Grefrath gibt es kein Angebot der Tagespflege. Setzt man den Bedarf mit 1,2 Plätzen
je 100 Ältere ab 80 Jahren an, so fehlen 10 (2015) bis 12 (2018) Tagespflegeplätze, so
dass die Einrichtung eines Tagespflegeangebots zu empfehlen ist.
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Grefrath 18 eingestreute Plätze, aber keine eigenständigen Kurzzeitpflegeplätze. Bis 2018 sollten 9 bis 10 solitäre Plätze hinzukommen. Da diese Kapazität für eine eigenständige Einrichtung zu gering ist, ist eine Anbindung an die stationäre Pflege zu empfehlen.
Im Bereich der vollstationären Pflege gibt es in Grefrath 169 Plätze, die Versorgungsdichte von 19,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt über dem Kreisdurchschnitt von
15,8 Plätzen. Wenn diese Versorgungsdichte fortgeschrieben wird, steigt der Bedarf in
Grefrath bis zum Jahr 2018 auf 191 Plätze. Wenn aber unter Berücksichtigung eines
Ausbau vorstationärer Angebote der Bedarf an stationärer Pflege in Zukunft auf den
Kreisdurchschnitt von 15,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren begrenzt würde, ergäbe
sich in Grefrath bis zum Jahr 2018 ein Überhang von etwa 15 Plätzen.
4.1.3
Kempen
In der Stadt Kempen stehen 1,5 Stellen der kommunalen Seniorenberatung zur Verfügung, ergänzt um weitere 0,25 Stellen für Wohnberatung. Der Bedarf liegt im Jahr 2018
37
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
bei 2,1 Stellen für die Seniorenberatung, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere
ab 80 Jahren angestrebt wird.
Im Bereich des Service-Wohnens ist die Versorgungsdichte mit 183 Wohnungen bzw.
9,8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren deutlich höher als der Kreisdurchschnitt. Das
Kriterium „8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren“ wird mit dieser Kapazität auch im
Jahr 2018 erfüllt sein. Im Ortsteil Tönisberg gibt es derzeit keine Service-Wohnungen.
Mit 20 Wohneinheiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften liegt Kempen deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Mangels belastbarer Bedarfswerte kann nicht davon
ausgegangen werden, dass ein größerer Zusatzbedarf besteht.
Tabelle 14
Kempen
Bestand 2015
Kempen gesamt
Kempen
St. Hubert
Tönisberg
Je 100 Einw. ab 80 J.
Kreis Viersen
Kempen gesamt
Kempen
St. Hubert
Tönisberg
Bedarf 2015
Kempen gesamt
Kempen
St. Hubert
Tönisberg
Bedarf 2018
Kempen gesamt
Kempen
St. Hubert
Tönisberg
Kommunale
Beratung
Personal
1,5
1,5
0,0
0,0
ServiceAmbulant
Ambulante Niedrigschw.
Wohnen
betreute WG Pflegedienste
Dienste
Wohnungen Wohnungen
Personal
Dienste
183
20
30
8
162
20
30
6
21
0
0
2
0
0
0
0
Tagespflege
Plätze
12
12
0
0
Kurzzeitpflege
solitäre Pl.
7
7
0
0
Vollstation.
Pflege
Plätze
215
215
0
0
0,1
0,1
0,1
0,0
0,0
0,1
1,9
1,3
0,4
0,2
5,1
9,8
12,5
5,4
0,0
8,0
149
104
31
14
0,4
1,1
1,5
0,0
0,0
0,4
8
5
2
1
4,9
1,6
2,3
0,0
0,0
4,9
91
63
19
9
0,6
0,4
0,5
0,5
0,0
0,6
11
7
2
1
0,8
0,6
0,9
0,0
0,0
1,2
22
16
5
2
0,2
0,4
0,5
0,0
0,0
1,0
19
13
4
2
15,8
11,5
16,6
0,0
0,0
11,5
215
150
45
20
2,1
1,5
0,4
0,2
168
117
35
16
9
6
2
1
102
71
22
10
12
8
3
1
25
18
5
2
21
15
4
2
243
169
51
23
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
Im Bereich der ambulanten Pflege gibt es in Kempen 4 Pflegedienste mit insgesamt 30
Mitarbeitern, dies entspricht 1,6 ambulanten Pflegekräften je 100 Ältere ab 80 Jahren
und liegt deutlich unter dem Kreisdurchschnitt. Um eine kreisdurchschnittliche Versorgungsdichte zu erhalten, wären derzeit 91 und im Jahr 2018 102 Mitarbeiter ambulanter
Dienste erforderlich.
Die Zahl von 8 niedrigschwelligen Diensten liegt etwas unter dem rechnerischen Bedarf
von derzeit 11 Diensten bzw. 12 Diensten im Jahr 2018 (ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten).
In Kempen gibt es eine Tagespflegeeinrichtung mit 12 Plätzen, dies entspricht einer Versorgungsdichte von 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Setzt man den Bedarf mit
1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren an, so sollten bis 2018 weitere 10 bis 15 Tagespflegeplätze geschaffen werden. Angesichts der niedrigen Bedarfswerte in den beiden
anderen Ortsteilen ist zu prüfen, ob diese Angebotserweiterung zentrumsnah erfolgen
sollte.
38
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Kempen 7 solitäre Plätze in stationärer Anbindung. Legt man einen Bedarf von 1 solitärem Platz je 100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde,
so sollten in den nächsten drei Jahren weitere 12 bis 14 solitäre Plätze hinzukommen.
Mit 215 stationären Pflegeplätzen liegt die Versorgungsdichte in Kempen bei 11,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren und damit deutlich unter dem Kreisdurchschnitt von 15,8
Plätzen. Wenn unter Berücksichtigung des vorstationären Angebots der zukünftige Bedarf an stationärer Pflege auf diesem Niveau fortgeschrieben wird, ergibt sich für Kempen im Jahr 2018 ein Bedarf von 243 Plätzen, dies sind 28 Plätze mehr als zurzeit vorhanden.
4.1.4
Nettetal
Die kommunale Seniorenberatung wird in Nettetal mit 1,25 Personalstellen im Ortsteil
Lobberich geleistet. Hinzu kommen 0,15 Stellen für die Wohnberatung. Der Bedarf liegt
bei derzeit 2,1 Stellen, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren
angestrebt wird, und steigt demografiebedingt auf 2,4 Stellen im Jahr 2018.
Im Bereich des Service-Wohnens gibt es in Nettetal 98 Wohnungen, dies entspricht einer
Versorgungsdichte von 4,7 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren und liegt damit nur
leicht unter dem Kreisdurchschnitt. Um 8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu
erreichen, müsste die Zahl der Service-Wohnungen auf 168 (Jahr 2015) bzw. 190 Wohnungen (Jahr 2018) erhöht werden. Daher sollten etwa 90 zusätzliche Wohnungen mit
Service zur Verfügung gestellt werden, und zwar außerhalb der Ortsteile Lobberich und
Hinsbeck, sofern dort ein seniorengerechtes Wohnumfeld vorhanden ist.
In Nettetal gibt es keine ambulant betreute Wohngemeinschaft. Um eine kreisdurchschnittliche Versorgung zu erreichen, fehlen 9 bis 10 Wohneinheiten in dieser Form. Die
Entwicklung eines eigenen Angebots ist daher zu befürworten, evtl. kann auch der Bedarf in einem angrenzenden Ort wie z.B. Brüggen dabei mit berücksichtigt werden.
Die vier ambulanten Pflegedienste mit 59 Mitarbeitern entsprechen einer Versorgungsdichte von 2,8 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren, dies erscheint für Nettetal unzureichend. Um den Kreisdurchschnitt zu erreichen, wären derzeit 102 ambulante Pflegekräfte erforderlich, bis zum Jahr 2018 steigt dieser Bedarf auf 115 Pflegekräfte. Mit 10
niedrigschwelligen Diensten wird auch der rechnerische Bedarf in diesem Bereich (orientiert am Kreisdurchschnitt, ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten, die nicht
bekannt sind) leicht unterschritten.
Eine Tagespflegeeinrichtung mit 12 Plätzen steht in Nettetal zur Verfügung, die Versorgungsdichte liegt mit 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren leicht unter dem Kreisdurchschnitt. Setzt man den Bedarf mit 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren an, so fehlen
13 (2015) bis 16 (2018) Tagespflegeplätze, so dass die Erweiterung des Tagespflegeangebots zu empfehlen ist. Eine Lokalisierung im Ortsteil Lobberich erscheint empfehlenswert.
39
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Tabelle 15
Nettetal
Bestand 2015
Nettetal gesamt
Breyell
Lobberich
Hinsbeck
Kaldenkirchen
Leuth
Schaag
Je 100 Einw. ab 80 J.
Kreis Viersen
Nettetal gesamt
Breyell
Lobberich
Hinsbeck
Kaldenkirchen
Leuth
Schaag
Bedarf 2015
Nettetal gesamt
Breyell
Lobberich
Hinsbeck
Kaldenkirchen
Leuth
Schaag
Bedarf 2018
Nettetal gesamt
Breyell
Lobberich
Hinsbeck
Kaldenkirchen
Leuth
Schaag
Kommunale
Beratung
Personal
1,25
0,0
1,25
0,0
0,0
0,0
0,0
ServiceAmbulant
Ambulante Niedrigschw.
Wohnen
betreute WG Pflegedienste
Dienste
Wohnungen Wohnungen
Personal
Dienste
98
0
59
10
0
0
30
1
72
0
30
4
26
0
0
0
0
0
0
4
0
0
0
0
0
0
0
1
Tagespflege
Plätze
12
12
0
0
0
0
0
Kurzzeitpflege
solitäre Pl.
12
0
0
12
0
0
0
Vollstation.
Pflege
Plätze
303
80
51
112
60
0
0
0,1
0,1
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
2,1
0,4
0,7
0,3
0,4
0,1
0,2
5,1
4,7
0,0
10,3
8,3
0,0
0,0
0,0
8,0
168
32
56
25
36
6
13
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,4
9
2
3
1
2
0
1
4,9
2,8
7,4
4,2
0,0
0,0
0,0
0,0
4,9
102
19
34
15
22
4
8
0,6
0,5
0,3
0,6
0,0
0,9
0,0
0,6
0,6
12
2
4
2
3
0
1
0,8
0,6
3,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,2
25
5
8
4
5
1
2
0,2
0,6
0,0
0,0
3,8
0,0
0,0
0,0
1,0
21
4
7
3
4
1
2
15,8
14,4
20,2
7,3
35,6
13,5
0,0
0,0
14,4
303
57
101
45
64
10
24
2,4
0,4
0,8
0,4
0,5
0,1
0,2
190
36
63
28
40
7
15
10
2
3
1
2
0
1
115
22
39
17
24
4
9
13
3
5
2
3
0
1
28
5
10
4
6
1
2
24
4
8
4
5
1
2
342
65
114
51
73
12
27
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
In Nettetal stehen insgesamt 29 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung, davon 12 solitäre
und 17 eingestreute Plätze. Bis 2018 sollten 10 bis 12 solitäre Plätze in Anbindung an
die stationäre Pflege hinzukommen, damit dann 24 solitäre Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen.
Im Bereich der vollstationären Pflege gibt es in Nettetal 303 Plätze, die Versorgungsdichte von 14,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt unter dem Kreisdurchschnitt von
15,8 Plätzen. Wenn unter der Voraussetzung eines weiteren Ausbaus vorstationärer Angebote der zukünftige Bedarf an stationärer Pflege auf diesem Niveau fortgeschrieben
wird, ergibt sich für Nettetal bis zum Jahr 2018 ein Bedarf von 342 Plätzen, dies sind 39
Plätze mehr als zurzeit.
4.1.5
Niederkrüchten
In der Gemeinde Niederkrüchten stehen 0,5 Stellen der kommunalen Seniorenberatung
zur Verfügung. Hinzu kommen 0,15 Stellen für Wohnberatung, die von Nettetal aus angeboten wird. Der rechnerische Bedarf der Seniorenberatung liegt bei derzeit 0,7 Stellen
bzw. 0,8 Stellen im Jahr 2018, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80
Jahren angestrebt wird.
40
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Im Bereich des Service-Wohnens ist die Versorgungsdichte mit 20 Wohnungen bzw. 2,9
Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren deutlich niedriger als im Kreisdurchschnitt. Um
8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste die Zahl der ServiceWohnungen auf bis zu 61 Wohnungen (Jahr 2018) steigen. Daher sollten etwa 40 zusätzliche Wohnungen im Ortsteil Niederkrüchten zur Verfügung gestellt werden. Ein
Viertel dieses Zusatzbedarfs (10 Service-Wohnungen) befindet sich bereits in Elmpt in
konkreter Planung.
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft gibt es nicht in Niederkrüchten. Um eine
kreisdurchschnittliche Versorgung zu erreichen, fehlen 3 solcher Wohneinheiten, so
dass die Einrichtung einer betreuten Wohngemeinschaft vom rechnerischen Bedarf her
noch verfrüht erscheint, es sei denn, der stationäre Bedarf kann dadurch kompensiert
werden.
Die beiden ambulanten Pflegedienste in Niederkrüchten verfügen über eine umfangreiche Personalkapazität, auch in den nächsten Jahren ist hier kein Erweiterungsbedarf
erkennbar. Auch mit den 3 niedrigschwelligen Diensten ist (ohne Berücksichtigung der
Mitarbeiterkapazitäten, die nicht bekannt sind) der rechnerische Bedarf in Niederkrüchten etwa gedeckt.
Ein Angebot der Tagespflege gibt es in Niederkrüchten nicht. Setzt man den Bedarf mit
1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren an, so fehlen 8 (2015) bis 9 (2018) Tagespflegeplätze.
Tabelle 16
Niederkrüchten
Bestand 2015
Niederkrüchten ges.
Elmpt
Niederkrüchten
Je 100 Einw. ab 80 J.
Kreis Viersen
Niederkrüchten ges.
Elmpt
Niederkrüchten
Bedarf 2015
Niederkrüchten ges.
Elmpt
Niederkrüchten
Bedarf 2018
Niederkrüchten ges.
Elmpt
Niederkrüchten
Kommunale
Beratung
Personal
0,5
0,5
0,0
ServiceAmbulant
Ambulante Niedrigschw.
Wohnen
betreute WG Pflegedienste
Dienste
Wohnungen Wohnungen
Personal
Dienste
20
0
70
3
20
0
70
3
0
0
0
0
Tagespflege
Plätze
0
0
0
Kurzzeitpflege
solitäre Pl.
0
0
0
Vollstation.
Pflege
Plätze
96
96
0
0,1
0,1
0,1
0,0
0,1
0,7
0,4
0,3
5,1
2,9
5,1
0,0
8,0
54
31
23
0,4
0,0
0,0
0,0
0,4
3
2
1
4,9
10,3
18,0
0,0
4,9
33
19
14
0,6
0,4
0,8
0,0
0,6
4
2
2
0,8
0,0
0,0
0,0
1,2
8
5
3
0,2
0,0
0,0
0,0
1,0
7
4
3
15,8
14,1
24,6
0,0
14,1
96
55
41
0,8
0,4
0,3
61
35
26
3
2
1
37
21
16
4
3
2
9
5
4
8
4
3
108
62
46
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Niederkrüchten 10 eingestreute Plätze, aber
keine eigenständigen Kurzzeitpflegeplätze. Hier sollten in den nächsten drei Jahren 7
bis 8 solitäre Plätze hinzukommen. Da diese Kapazität für eine eigenständige Einrichtung zu gering ist, ist eine Anbindung an die stationäre Pflege zu empfehlen.
Mit 96 stationären Pflegeplätzen erreicht Niederkrüchten eine Versorgungsdichte von
14,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, dies liegt unter dem Kreisdurchschnitt von 15,8
41
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Plätzen. Wenn unter der Voraussetzung eines weiteren Ausbaus vorstationärer Angebote diese Versorgungsdichte als bedarfsdeckend angesehen wird, ergibt sich für Niederkrüchten ein Bedarf von 108 Pflegeplätzen bis zum Jahr 2018, dies sind 12 Plätze
mehr als zurzeit vorhanden.
4.1.6
Schwalmtal
Die kommunale Seniorenberatung wird in Schwalmtal mit 0,5 Personalstellen geleistet,
eine Aufstockung auf 0,77 Personalstellen ist zum 1. Juli 2015 vorgesehen. Außerdem
ist ab 1. Mai 2015 eine Erweiterung der Beratungskapazitäten um ein gerontopsychiatrisches Beratungsangebot geplant. Weiterhin stehen in Schwalmtal 0,15 Stellen für
Wohnberatung zur Verfügung, die von Nettetal aus angeboten wird. Der Bedarf der Seniorenberatung liegt bei derzeit 0,8 Stellen und steigt auf 1,0 Stellen im Jahr 2018, wenn
der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird.
Im Bereich des Service-Wohnens gibt es in Schwalmtal 98 Wohnungen im Ortsteil Waldniel, dies entspricht einer Versorgungsdichte von 11,5 Wohnungen je 100 Ältere ab 80
Jahren und liegt deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Auch im Jahr 2018 ist damit das
Kriterium „8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren“ übererfüllt, so dass in den kommenden Jahren für die Gemeinde insgesamt kein zusätzlicher Bedarf in diesem Angebotsbereich festzustellen ist. Allerdings zeigt die Analyse nach Ortsteilen, dass sich dieses Angebot nur auf den Ortsteil Waldniel konzentriert, während es im Ortsteil Amern
kein entsprechendes Angebot gibt. Außerdem wird aus Schwalmtal berichtet, dass vor
allem der Bedarf an preisgünstigen barrierearmen Wohnungen für Ältere mit geringem
Einkommen nicht gedeckt ist.
Tabelle 17
Schwalmtal
Bestand 2015
Schwalmtal gesamt
Waldniel
Amern
Je 100 Einw. ab 80 J.
Kreis Viersen
Schwalmtal gesamt
Waldniel
Amern
Bedarf 2015
Schwalmtal gesamt
Waldniel
Amern
Bedarf 2018
Schwalmtal gesamt
Waldniel
Amern
Kommunale
Beratung
Personal
0,5
0,5
0,0
ServiceAmbulant
Ambulante Niedrigschw.
Wohnen
betreute WG Pflegedienste
Dienste
Wohnungen Wohnungen
Personal
Dienste
98
11
70
6
98
8
47
6
0
3
23
0
Tagespflege
Plätze
11
0
11
Kurzzeitpflege
solitäre Pl.
0
0
0
Vollstation.
Pflege
Plätze
90
90
0
0,1
0,1
0,1
0,0
0,1
0,8
0,6
0,3
5,1
11,5
17,4
0,0
8,0
68
45
23
0,4
1,3
1,4
1,1
0,4
3
2
1
4,9
8,2
8,3
8,2
4,9
41
27
14
0,6
0,7
1,1
0,0
0,6
5
3
2
0,8
1,3
0,0
3,9
1,2
10
7
3
0,2
0,0
0,0
0,0
1,0
8
6
3
15,8
10,6
15,9
0,0
10,6
90
60
30
1,0
0,6
0,3
77
51
26
4
3
1
47
31
16
5
4
2
12
8
4
10
6
3
102
68
34
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
In Schwalmtal stehen insgesamt 11 Wohneinheiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zur Verfügung. Die Versorgungsdichte liegt damit über dem Kreisdurchschnitt.
42
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Die 3 ambulanten Pflegedienste in Schwalmtal verfügen über eine hohe Mitarbeiterkapazität, die über dem Kreisdurchschnitt liegt, hier besteht auch in den kommenden Jahren kein Zusatzbedarf. Mit 6 niedrigschwelligen Diensten wird der rechnerische Bedarf
(orientiert am Kreisdurchschnitt, ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten) erfüllt.
In Schwalmtal gibt es 11 Tagespflegeplätze im Ortsteil Amern. Dies entspricht 1,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren an und entspricht auch im Jahr 2018 noch etwa dem
Zielwert, der für Tagespflegeplätze zugrunde gelegt wurde.
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Schwalmtal 10 eingestreute Plätze, aber kein
eigenständiges Kurzzeitpflegeangebot. Bis 2018 sollten 8 bis 10 solitäre Kurzzeitpflegeplätze hinzukommen. Da diese Kapazität für eine eigenständige Einrichtung zu gering
ist, ist eine Anbindung an die stationäre Pflege zu empfehlen.
Im Bereich der vollstationären Pflege stehen in Schwalmtal 90 Plätze zur Verfügung, die
Versorgungsdichte von 10,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt weit unter dem
Kreisdurchschnitt von 15,8 Plätzen. Dies kann auch daran liegen, dass das Angebot in
den Bereichen des betreuten Wohnens, der Tagespflege und der ambulanten Dienste
hier gut ausgebaut ist. Unter diesen günstigen Bedingungen ist sorgfältig zu prüfen, ob
dieser niedrige Wert dennoch bedarfsgerecht ist. In diesem Falle ist bis zum Jahr 2018
von einem demografiebedingten Mehrbedarf von 12 weiteren Plätzen auszugehen. Möglicherweise wird aber auch ein Teil des stationären Pflegebedarfs durch die hohen stationären Pflegekapazitäten in der Stadt Viersen mit abgedeckt. Sofern dieser Faktor eine
Rolle spielt, sollten aus demografischen Gründen entstehende Mehrbedarfe nicht durch
Fortschreibung eines solchen zentralisierten Angebots, sondern in dezentraler Form Berücksichtigung finden.
4.1.7
Tönisvorst
In der Stadt Tönisvorst stehen 1,5 Stellen der kommunalen Seniorenberatung zur Verfügung. Hinzu kommen 0,25 Stellen für Wohnberatung, die von Willich aus angeboten
wird. Der Bedarf der Seniorenberatung liegt derzeit bei 1,5 Stellen bzw. bei 1,7 Stellen
im Jahr 2018, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt
wird.
Im Bereich des Service-Wohnens ist die Versorgungsdichte mit 16 Wohnungen bzw. 1,0
Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren die niedrigste im Kreisgebiet. Um 8 Wohnungen
je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste die Zahl der Service-Wohnungen auf
bis zu 139 Wohnungen (Jahr 2018) steigen. Daher sollten etwa 120 weitere Wohnungen
zur Verfügung stehen, davon möglichst etwa 30 Wohnungen im Ortsteil Vorst und etwa
90 Wohnungen im Ortsteil St. Tönis.
43
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Tabelle 18
Tönisvorst
Bestand 2015
Tönisvorst gesamt
St. Tönis
Vorst
Je 100 Einw. ab 80 J.
Kreis Viersen
Tönisvorst gesamt
St. Tönis
Vorst
Bedarf 2015
Tönisvorst gesamt
St. Tönis
Vorst
Bedarf 2018
Tönisvorst gesamt
St. Tönis
Vorst
Kommunale
Beratung
Personal
1,5
1,5
0,0
ServiceAmbulant
Ambulante Niedrigschw.
Wohnen
betreute WG Pflegedienste
Dienste
Wohnungen Wohnungen
Personal
Dienste
16
0
101
13
16
0
76
11
0
0
25
2
Tagespflege
Plätze
14
14
0
Kurzzeitpflege
solitäre Pl.
0
0
0
Vollstation.
Pflege
Plätze
222
162
60
0,1
0,1
0,1
0,0
0,1
1,5
1,2
0,4
5,1
1,0
1,4
0,0
8,0
123
93
30
0,4
0,0
0,0
0,0
0,4
6
5
2
4,9
6,6
6,5
6,7
4,9
75
56
18
0,6
0,8
1,0
0,5
0,6
9
7
2
0,8
0,9
1,2
0,0
1,2
18
14
5
0,2
0,0
0,0
0,0
1,0
15
12
4
15,8
14,5
14,0
15,8
14,5
222
167
55
1,7
1,3
0,4
139
105
34
7
5
2
84
64
21
10
7
2
21
16
5
17
13
4
251
189
62
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft gibt es in Tönisvorst nicht. Um eine kreisdurchschnittliche Versorgung zu erreichen, fehlen 6 bis 7 solcher Wohneinheiten, so
dass die Einrichtung einer betreuten Wohngemeinschaft zu empfehlen ist. Falls sie mit
einer höheren Zahl von Wohneinheiten konzipiert wird, könnte ggf. der Bedarf in angrenzenden Orten mit berücksichtigt werden.
In 4 ambulanten Pflegediensten sind 101 Mitarbeiter beschäftigt, dies entspricht einer
Relation von 6,6 ambulanten Pflegekräften je 100 Ältere ab 80 Jahren und liegt etwas
über dem Kreisdurchschnitt. Daran gemessen besteht hier auch in den kommenden Jahren kein zusätzlicher Personalbedarf im ambulanten Bereich.
Mit 13 niedrigschwelligen Diensten ist (ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten, die nicht bekannt sind) der rechnerische Bedarf in Tönisvorst etwa gedeckt.
Im Bereich der Tagespflege gibt es in Tönisvorst eine Einrichtung mit 14 Plätzen, dies
entspricht 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Setzt man den Bedarf mit 1,2 Plätzen
je 100 Ältere ab 80 Jahren an, so ist bis zum Jahr 2018 eine Erweiterung um 6 bis 8
Tagespflegeplätze zu empfehlen.
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Tönisvorst 12 eingestreute Plätze, aber keine
eigenständigen Kurzzeitpflegeplätze. Hier sollten in den nächsten drei Jahren 15 bis 17
solitäre Plätze hinzukommen, um einen Versorgungsgrad von 1 solitären Platz je 100
Ältere ab 80 Jahren zu erreichen.
Mit 222 stationären Pflegeplätzen liegt die Versorgungsdichte in Tönisvorst bei 14,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, dies liegt leicht unter dem Kreisdurchschnitt von 15,8
Plätzen. Wenn unter der Voraussetzung eines weiteren Ausbaus vorstationärer Angebote der zukünftige Bedarf an stationärer Pflege in dieser Höhe fortgeschrieben wird,
ergibt sich für Tönisvorst bis zum Jahr 2018 ein Bedarf von 251 Pflegeplätzen, dies sind
rd. 30 Plätze mehr als zurzeit vorhanden.
44
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
4.1.8
Viersen
In der Stadt Viersen stehen 4,0 Stellen der kommunalen Seniorenberatung und weitere
0,5 Stellen für Wohnberatung zur Verfügung. Dies liegt leicht unter dem rechnerischen
Bedarf an Seniorenberatung von 4,3 Stellen bzw. 4,9 Stellen im Jahr 2018, wenn der
Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird.
Im Bereich des Service-Wohnens liegt die Versorgungsdichte mit 151 Wohnungen bzw.
3,5 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Kreisdurchschnitt. Um 8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste die Zahl der Service-Wohnungen
auf 347 (Jahr 2015) bzw. 392 Wohnungen (Jahr 2018) steigen. Dies erfordert etwa 200
bis 240 weitere Wohnungen, davon sollten etwa 40 Wohnungen im Ortsteil Alt-Viersen
und die übrigen 200 Wohnungen in den anderen Ortsteilen liegen.
In Viersen gibt es 3 ambulant betreute Wohngemeinschaften mit 24 Wohneinheiten, damit liegt Viersen etwas über dem Kreisdurchschnitt. Mangels belastbarer Bedarfswerte
kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein größerer Zusatzbedarf besteht.
Tabelle 19
Viersen
Bestand 2015
Viersen gesamt
Viersen
Dülken
Süchteln
Boisheim
Je 100 Einw. ab 80 J.
Kreis Viersen
Viersen gesamt
Viersen
Dülken
Süchteln
Boisheim
Bedarf 2015
Viersen gesamt
Viersen
Dülken
Süchteln
Boisheim
Bedarf 2018
Viersen gesamt
Viersen
Dülken
Süchteln
Boisheim
Kommunale
Beratung
Personal
4,0
4,0
0,0
0,0
0,0
ServiceAmbulant
Ambulante Niedrigschw.
Wohnen
betreute WG Pflegedienste
Dienste
Wohnungen Wohnungen
Personal
Dienste
151
24
231
23
151
16
154
12
0
8
39
6
0
0
39
5
0
0
0
0
Tagespflege
Plätze
40
12
28
0
0
Kurzzeitpflege
solitäre Pl.
0
0
0
0
0
Vollstation.
Pflege
Plätze
937
481
330
126
0
0,1
0,1
0,2
0,0
0,0
0,0
0,1
4,3
2,2
1,2
0,8
0,1
5,1
3,5
6,9
0,0
0,0
0,0
8,0
347
175
100
64
8
0,4
0,6
0,7
0,6
0,0
0,0
0,4
18
9
5
3
0
4,9
5,3
7,0
3,1
4,8
0,0
4,9
211
106
61
39
5
0,6
0,5
0,5
0,5
0,6
0,0
0,6
25
12
7
5
1
0,8
0,9
0,5
2,2
0,0
0,0
1,2
52
26
15
10
1
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,0
43
22
12
8
1
15,8
21,6
22,0
26,5
15,8
0,0
21,6
937
473
269
173
21
4,9
2,5
1,4
0,9
0,1
392
198
113
72
9
20
10
6
4
0
238
120
68
44
5
28
14
8
5
1
59
30
17
11
1
49
25
14
9
1
1.059
535
305
195
24
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
Mit 12 ambulanten Pflegediensten und 231 darin beschäftigten Mitarbeitern wird eine
Versorgungsdichte von 5,3 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht. Dies liegt
etwas über dem Kreisdurchschnitt, daher ergibt sich für das Jahr 2018 nur ein geringfügiger Zusatzbedarf, wenn dieser als Maßstab herangezogen wird.
Mit 23 niedrigschwelligen Diensten ist (ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten) der rechnerische Bedarf für Viersen in etwa gedeckt. Bis zum Jahr 2018 könnte evtl.
der Bedarf an niedrigschwelligen Diensten noch etwas zunehmen.
45
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Im Bereich der Tagespflege gibt es in Viersen drei Einrichtungen mit insgesamt 40 Plätzen. Dies entspricht einer Versorgungsdichte von 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren
und liegt leicht über dem Kreisdurchschnitt. Setzt man den Bedarf mit 1,2 Plätzen je 100
Ältere ab 80 Jahren an, so sollten bis 2018 12 bis 19 weitere Tagespflegeplätze geschaffen werden. Angesichts der niedrigen Bedarfswerte in den Ortsteilen sollte diese Angebotserweiterung in Süchteln erfolgen.
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Viersen 58 eingestreute Plätze, aber kein Angebot an eigenständiger Kurzzeitpflege. Legt man einen Bedarf von 1 solitärem Platz je
100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde, so sollten in den nächsten drei Jahren weitere etwa
40 bis 50 solitäre Plätze hinzukommen.
Mit 937 stationären Pflegeplätzen liegt die Versorgungsdichte in Viersen bei 21,6 Plätzen
je 100 Ältere ab 80 Jahren, dies ist kreisweit der höchste Wert. Wenn dieser hohe Wert
fortgeschrieben wird, weil auch berücksichtigt wird, dass die Einrichtungen in Viersen
möglicherweise auch durch Pflegebedürftige aus der Umgebung genutzt werden, dann
ergibt sich für das Jahr 2018 ein rechnerischer Bedarf von 1.059 Plätzen, dies sind rd.
120 Plätze mehr als zurzeit vorhanden. Wenn allerdings die Annahme zutrifft, dass die
derzeit vorhandenen stationären Pflegekapazitäten eine Versorgungsfunktion auch für
die Gemeinden in der Umgebung wahrnehmen, sollte kritisch geprüft werden, ob eine
solche zentralisierte Versorgungsstruktur in Zukunft fortgeschrieben werden oder in
Richtung auf eine stärker dezentrale Versorgung korrigiert werden soll.
4.1.9
Willich
In Willich stehen 2,5 Stellen der kommunalen Seniorenberatung zur Verfügung, hinzu
kommen 0,25 Stellen für Wohnberatung. Der Bedarf im Bereich der Seniorenberatung
liegt derzeit bei 2,3 Stellen bzw. bei 2,6 Stellen im Jahr 2018, wenn der Zielwert von 0,1
Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird.
Im Bereich des Service-Wohnens ist die Versorgungsdichte mit 149 Wohnungen bzw.
6,4 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren etwas höher als der Kreisdurchschnitt. Um
das Kriterium „8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren“ zu erfüllen, sind aktuell weitere
37 Wohnungen und bis 2018 etwa 60 Wohnungen mehr als heute erforderlich. Derzeit
konzentrieren sich die Service-Wohnungen auf die Ortsteile Alt-Willich und Neersen,
eine Erweiterung der Kapazitäten sollte die beiden anderen Stadtteile stärker berücksichtigen.
In Willich gibt es eine ambulant betreute Wohngemeinschaft mit 8 Wohneinheiten, dies
liegt etwa im Kreisdurchschnitt. Bis 2018 könnte der Bedarf weiter ansteigen, aber mangels belastbarer Bedarfswerte ist diese Schätzung sehr unsicher.
In 3 ambulanten Pflegediensten sind insgesamt 98 Pflegekräfte beschäftigt, dies entspricht einer leicht unter dem Kreisdurchschnitt liegenden Versorgungsquote von 4,2
ambulanten Pflegekräften je 100 Ältere ab 80 Jahren. Bis zum Jahr 2018 werden weitere
46
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
20 Pflegekräfte benötigt, wenn die Versorgungsdichte im Kreisdurchschnitt zur Orientierung dient. Mit 15 niedrigschwelligen Diensten (ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten, die nicht bekannt sind) ist der rechnerische Bedarf für Willich in etwa gedeckt.
Tabelle 20
Willich
Bestand 2015
Willich gesamt
Willich
Anrath
Schiefbahn
Neersen
Je 100 Einw. ab 80 J.
Kreis Viersen
Willich gesamt
Willich
Anrath
Schiefbahn
Neersen
Bedarf 2015
Willich gesamt
Willich
Anrath
Schiefbahn
Neersen
Bedarf 2018
Willich gesamt
Willich
Anrath
Schiefbahn
Neersen
Kommunale
Beratung
Personal
2,5
0,0
0,0
2,5
0,0
ServiceAmbulant
Ambulante Niedrigschw.
Wohnen
betreute WG Pflegedienste
Dienste
Wohnungen Wohnungen
Personal
Dienste
149
8
98
15
114
8
98
8
0
0
0
2
5
0
0
4
30
0
0
1
Tagespflege
Plätze
30
15
0
15
0
Kurzzeitpflege
solitäre Pl.
13
13
0
0
0
Vollstation.
Pflege
Plätze
284
82
86
116
0
0,1
0,1
0,0
0,0
0,4
0,0
0,1
2,3
0,9
0,6
0,6
0,3
5,1
6,4
13,4
0,0
0,8
10,5
8,0
186
68
44
51
23
0,4
0,3
0,9
0,0
0,0
0,0
0,4
10
4
2
3
1
4,9
4,2
11,5
0,0
0,0
0,0
4,9
113
42
27
31
14
0,6
0,6
0,9
0,4
0,6
0,4
0,6
13
5
3
4
2
0,8
1,3
1,8
0,0
2,4
0,0
1,2
28
10
7
8
3
0,2
0,6
1,5
0,0
0,0
0,0
1,0
23
9
6
6
3
15,8
12,2
9,6
15,6
18,4
0,0
12,2
284
104
68
77
35
2,6
1,0
0,6
0,7
0,3
210
77
50
57
26
11
4
3
3
1
128
47
30
35
16
15
5
4
4
2
31
12
7
9
4
26
10
6
7
3
321
118
76
87
39
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
Im Bereich der Tagespflege gibt es in Willich zwei Einrichtungen mit 30 Plätzen, dies
entspricht einer Versorgungsdichte von 1,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Das Bedarfskriterium „1,2 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren“ wird auch im Jahr 2018 damit erfüllt
werden.
Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Willich 13 solitäre Plätze in stationärer Anbindung und 4 eingestreute Plätze. Legt man einen Bedarf von 1 solitärem Platz je 100
Ältere ab 80 Jahren zugrunde, so sollten in den nächsten drei Jahren weitere 10 bis 13
solitäre Plätze hinzukommen.
Mit 284 stationären Pflegeplätzen liegt die Versorgungsdichte in Willich bei 12,2 Plätzen
je 100 Ältere ab 80 Jahren und damit deutlich unter dem Kreisdurchschnitt von 15,8
Plätzen. Wenn angenommen wird, dass aufgrund des guten vorstationären Angebots
der Bedarf an stationärer Pflege auf diesem Niveau bleiben wird, ergibt sich für das Jahr
2018 demografiebedingt ein rechnerischer Bedarf von 321 Plätzen, dies sind 37 Plätze
mehr als im Januar 2015.
4.2
Zusammenfassung und Fazit
Der vorliegende Bericht untersucht zum einen die Entwicklung der pflegerischen, pflegeergänzenden und wohnungsbezogenen Versorgungsstruktur im Kreis Viersen nach
47
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Veröffentlichung des Berichts 2013 der kommunalen Pflegeplanung. Zum andern werden die Versorgungskapazitäten auf der Ebene der Ortsteile dargestellt. Dies kann zu
Empfehlungen zur Kapazitätserweiterung in einem konkreten Ortsteil führen, was aber
nicht immer der Fall ist und in manchen Angebotsbereichen auch wirtschaftlich nicht
umsetzbar wäre. Der durchgängig aufgezeigte Ortsteilbezug kann aber dazu dienen, die
Konzeption neuer Angebote oder eine Erweiterung bestehender Angebote auf die Gegebenheiten in den Ortsteilen abzustimmen und dabei ggf. auch nahe gelegene Ortsteile
benachbarter Städte und Gemeinden mit in den Blick zu nehmen. Allerdings handelt es
sich hierbei um einen ersten Versuch einer sozialräumlich ausgerichteten Pflegeplanung, die in Zukunft weiterer Ausarbeitung und Überprüfung bedarf. Wichtig ist, dass die
statistische Ermittlung von rechnerisch sich ergebenden Bedarfen und die darauf aufbauende Empfehlung zur Veränderung der Angebotsstruktur nur die ersten Schritte der
Planung sind. In einem weiteren Schritt sind die Bedingungen vor Ort zu prüfen, und
dabei sind von den mitwirkenden Akteuren aus den Städten und Gemeinden aufgrund
ihrer Ortskenntnis qualitative Bewertungen der rechnerisch ermittelten Bedarfe vorzunehmen.
Übersicht zur empfohlenen Weiterentwicklung der Versorgung
In der folgenden Übersicht werden die Empfehlungen zur weiteren Entwicklung zusammengefasst. In der Zeile „Zielwert“ wird der jeweils angelegte Maßstab zur Bedarfsbewertung ausgewiesen. Legt man diese Richtwerte zugrunde, so sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:
•
Die Personalstellen zur kommunalen Seniorenberatung sollten bis zum Jahr
2018 in Niederkrüchten und Brüggen um 0,3 bis 0,4 Stellenanteile erhöht werden,
in Schwalmtal und Kempen um 0,5 bis 0,6 Stellenanteile, in Viersen um 0,9 und
in Nettetal um 1,1 Stellenanteile.
•
Um den Zielwert von 8 Service-Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müssten bis zum Jahr 2018 kreisweit rd. 600 Wohneinheiten hinzu kommen, und zwar in Grefrath rd. 30 Wohneinheiten, in Brüggen und Niederkrüchten
rd. 40 bis 50 Wohneinheiten (davon befinden sich in Niederkrüchten 10 Wohneinheiten in konkreter Planung), in Willich 60 Wohneinheiten, in Nettetal 92 Wohneinheiten, in Tönisvorst 123 und in Viersen 240 Wohneinheiten.
•
Die Wohn- und Betreuungsform für ältere Menschen in ambulant betreuten
Wohngemeinschaften sollte in Nettetal und Tönisvorst neu eingerichtet werden.
In Brüggen, Grefrath und Niederkrüchten fehlt dieses Angebot ebenfalls, dort
empfiehlt sich die Einrichtung eines solchen Angebots aber nur, wenn der Bedarf
aus fachlicher Sicht höher eingeschätzt wird als der derzeitige Kreisdurchschnitt
von 0,4 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren. Hierüber liegen aber noch
keine Erfahrungswerte vor.
48
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
Tabelle 21
Entwicklungsbedarf bis zum Jahr 2018
Kommunale
Beratung
Stadt / Gemeinde Personal
Zielwert*
0,1
Brüggen
-0,4
Grefrath
-0,2
-0,6
Kempen
Nettetal
-1,1
Niederkrüchten
-0,3
Schwalmtal
-0,5
Tönisvorst
-0,2
Viersen
-0,9
Willich
-0,1
Kreis Viersen
-4,3
Kreis Viersen, Stand 2015
ServiceAmbulant
Ambulante Niedrigschw.
Wohnen
betreute WG Pflegedienste
Dienste
Wohnungen Wohnungen
Personal
Dienste
8,0
0,4
4,9
0,6
-48
-4
-13
0
-28
-4
9
-3
15
11
-72
-4
-92
-10
-56
-3
-41
-3
33
-1
21
7
23
1
-123
-7
17
3
-241
4
-7
-5
-61
-3
-30
0
-598
-8
-97
-12
Tagespflege
Plätze
1,2
-10
-12
-13
-16
-9
-1
-7
-19
-1
-89
Kurzzeitpflege
solitäre Pl.
1,0
-9
-10
-14
-12
-8
-10
-17
-49
-13
-141
Vollstation.
Pflege
Plätze
wie 2015
-13
-22
-28
-39
-12
-12
-29
-122
-37
-314
* Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren
Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015
•
Die Versorgungsdichte mit ambulanter Pflege wird anhand der eingesetzten Personalkapazitäten beurteilt, Daten hierzu wurden vom Statistischen Landesamt für
die Städte und Gemeinden auf Basis der Pflegestatistik 2013 zur Verfügung gestellt. Um die kreisdurchschnittliche Versorgungsdichte angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können, sind bis zum
Jahr 2018 knapp 100 zusätzliche Pflegekräfte erforderlich. Ein rechnerischer Zusatzbedarf besteht vor allem in Kempen, Nettetal, Willich und Brüggen.
•
Weniger genau ist die Bewertungsgrundlage für die Versorgung mit niedrigschwelligen Diensten, da über deren Personalkapazitäten keine Daten vorliegen.
Gemessen an der kreisdurchschnittlichen Zahl der Dienste könnte ein Erweiterungsbedarf in Kempen, Nettetal und Viersen bestehen. Allerdings handelt es
sich dabei nur um eine ungefähre Schätzung, da keine belastbaren Erkenntnisse
über den Bedarf an niedrigschwelligen Diensten vorliegen.
•
Im Bereich der Tagespflege ist im gesamten Kreisgebiet bis zum Jahr 2018 eine
Erweiterung um 89 Plätze zu empfehlen, davon sollten 16 Plätze in Nettetal und
19 Plätze in Viersen geschaffen werden, 12 bis 13 Plätze in Grefrath und Kempen
sowie 9 bis 10 Plätze in Brüggen und Niederkrüchten.
•
Im gesamten Kreis Viersen fehlen bis 2018 rd. 140 eigenständige, verlässlich
einplanbare Kurzzeitpflegeplätze. In Viersen ergibt sich ein Bedarf von 49 solcher
Plätze und in Tönisvorst von 17 Plätzen. In Kempen, Nettetal und Willich ergibt
diese Berechnung einen zusätzlichen Bedarf von 12 bis 14 Plätzen, in Brüggen,
Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal von 8 bis 10 eigenständigen Kurzzeitpflegeplätzen.
49
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
•
Im Bereich der stationären Pflege wird derzeit kein Erweiterungsbedarf gesehen.
Wenn in der stationären Pflege die im Januar 2015 in den Städten und Gemeinden bestehende Versorgungsdichte auch in Zukunft beibehalten werden soll, entsteht aufgrund der demografischen Entwicklung bis zum Jahr 2018 ein rechnerischer Zusatzbedarf an kreisweit rd. 314 Plätzen. Dabei wird allerdings angenommen, dass diese Versorgungsdichte als bedarfsgerecht einzuschätzen ist. Eine
solche Bewertung sollte auch berücksichtigen, dass ggf. spezifische Pflegebedarfe noch nicht ausreichend gedeckt sind. So wird seitens der Arbeitsgruppe
z.B. ein zusätzlicher Bedarf an stationären Pflegeplätzen mit gerontopsychiatrischer Spezialisierung gesehen. Möglicherweise könnten aber auch die stationären Kapazitäten in einigen Städten und Gemeinden durch einen Ausbau vorstationärer Pflege- und Wohnangebote reduziert werden. Nähere Hinweise zur Einschätzung des stationären Bedarfs können durch eine Auswertung der Wartelisten stationärer Einrichtungen gewonnen werden. Noch genauer könnte der Bedarf abgeschätzt werden, wenn die Inanspruchnahme stationärer Pflege über
eine zentrale Heimplatzerfassung gesteuert würde.
Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Empfehlungen auf statistischen Berechnungen
beruhen und vor ihrer Umsetzung genau auf ihre Angemessenheit an örtliche Gegebenheiten zu prüfen sind. Bei dieser Prüfung können die Bedarfsberechnungen auf der
Ebene von Ortsteilen als weitere Informationen zur Standortwahl herangezogen werden.
Nicht enthalten sind an dieser Stelle die Empfehlungen zu den folgenden Bereichen:
•
Der Bedarf an Angeboten zur Betreuung von Demenzkranken und zur Unterstützung
ihrer Angehörigen wird in Anbetracht der prognostizierten Zunahme weiterhin steigen, ist aber nicht quantifizierbar.
•
Zum Bedarf an barrierefreien Wohnungen liegen noch zu wenige Erfahrungswerte
vor, zudem wird deren Zahl im Kreis Viersen nicht einheitlich erfasst.
•
Im Bereich der Nachtpflege gibt es kein Angebot im Kreis Viersen, hierzu gibt es
auch überregional keine bedarfsbezogenen Erfahrungswerte.
•
Das Angebot der stationären Hospizbetreuung erscheint unzureichend, aber auch
hierzu liegen keine verlässlichen Bedarfswerte vor. Zudem ist die Finanzierung dieses Angebots noch ungeklärt.
Im Bericht 2013 wird darüber hinaus eine vorausschauende Schätzung der Bedarfsentwicklung bis zum Jahr 2030 vorgenommen, die allerdings mit vielen Unsicherheiten verbunden ist, da sich mögliche Einflussfaktoren wie die Entwicklung neuer Versorgungselemente, veränderter Bedarfslagen, rechtlicher Änderungen etc. nicht prognostizieren
lassen. Da das APG einen derart weiten Planungshorizont nicht fordert, wird an dieser
Stelle darauf verzichtet.
50
Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
5.
Anhang –
Übersicht: Bestand - Parameter - Handlungsempfehlungen – Maßnahmen
51
Viersen den 24.04.2015
cht zur kommunalen Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015
des ISG, Köln vom 23.04.2015
Übersicht:
and - Parameter - Handlungsempfehlungen – Maßnahmen
Stand: 23.04.2015
– Maßnahmenübersicht
Stand: 23.04.2015
Gerontopsychiatrische Beratung / Wohnberatung (S. 9f)
ioren- und Pflegeberatung
darf 2015 / 2018
,8
0,9
,9
1,0
,9
2,1
,1
2,4
,7
0,8
,8
1,0
,5
1,7
,3
4,9
,3
2,6
5,3
17,3
Senioren- und Pflegeberatung
Empfehlung
0,3-0,4 (Erhöhung)
0,23 (Erhöhung)
0,5-0,6 (Erhöhung)
1,15 (Erhöhung
0,8
0,5-0,6 (Erhöhung)
Kein Bedarf
0,9 (Erhöhung
Kein Bedarf
Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 0,1 (Personal/Stellen)
Gerontopsychiatrische Beratung
1,0 (kreisweit)
Wohnberatung
Anmerkungen
0,15 (über Nettetal)
0,25 (über Kempen)
0,25
0,15
0,15 (über Nettetal)
0,15 (über Nettetal)
0,25 (über Willich)
0,5
0,25
2,1
S. 35 / 48
S. 36
S. 37 / 48
S. 39 / 48
S. 40 / 48
S. 42 / 48
S. 43
S. 45 / 48
S. 46
S. 24 / 48
rung und Weiterentwicklung
Termin
nd Pflegeberatung auf 1,0
nd Pflegeberatung auf 2,0
31.12.2018
nd Pflegeberatung auf 1,0
nd Pflegeberatung auf 0,77 oder 0,75
ab 01.07.2015
hiatrischen Beratung auf 2,0 Stellen
ab 01.05.2015
ab 01.09.2015
ab 01.07.2015
Bedarf
(abzgl. Maßnahmen)
0,4
----1,15
0,3
0,23
--0,9
---
Seite 2 von 9
– Maßnahmenübersicht
Stand: 23.04.2015
Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 8,0 (Wohnungen)
edarf 2015 / 2018
Empfehlung
Anmerkungen
61
69
149
69
78
168
40
25-30
Kein Bedarf
Weitere Wohnungen mit Service im Ortsteil Brüggen
In Oedt, Mülhausen oder Vinkrath
168
190
90
54
61
40
68
77
Kreisdurchschnitt in Ortsteil Waldniel erfüllt
123
139
120
347
392
200-240
186
210
60
.225
1.384
598
rung und Weiterentwicklung
en in Elmpt bereits in Planung.
S. 35 / 48
S. 36 / 48
S. 38
Weitere Wohnungen mit Service in Ortsteilen (außer Hinsbeck S. 39 / 48
und Lobberich) mit seniorengerechtem Wohnumfeld
Weitere Wohnungen mit Service im Ortsteil Niederkrüchten
S. 41 / 48
S. 42
Kein Angebot im Ortsteil Amern vorhanden.
Weitere Wohnungen mit Service: 30 Vorst / 90 St. Tönis
Weitere Wohnungen mit Service: 40 in Alt-Viersen sonst andere Ortsteile.
Weitere Wohnungen mit Service in Ortsteilen (außer Alt-Willich
und Neersen) mit seniorengerechtem Wohnumfeld
Weitere Wohnungen mit Service
Termin
31.12.2016
S. 43 / 48
S. 45 / 48
S. 46 / 48
S. 25f / 48
Bedarf
(abzgl. Maßnahmen)
40
30
--90
30
--120
240
60
588
Seite 3 von 9
– Maßnahmenübersicht
Stand: 23.04.2015
G (S. 13)
Bedarf 2018
Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 0,4 (Wohneneinheiten)
Empfehlung
(Wohneinheiten)
4
4
4
4
10
Kein Bedarf
9-10
3
3
Kein Bedarf
6-7
6-7
Kein Bedarf
Kein Bedarf
Anmerkungen
Ggfls. im Zusammenschluss mit angrenzenden Gemein- S. 35 / 48
den/Stadt
Ggfls. im Zusammenschluss mit angrenzenden Gemein- S. 36 / 48
den/Stadt
S. 38
Entwicklung eigenen Angebotes evtl. auch für Brüggen
S. 39 / 48
Ggfls. im Zusammenschluss mit angrenzenden Gemein- S. 41 / 48
den/Stadt
S. 42
Ggfls. im Zusammenschluss mit angrenzenden Gemein- S. 44 / 48
den/Stadt
S. 45
S. 46
S. 48
rung und Weiterentwicklung
Termin
von Interessenten in Zusammenarbeit mit dem SHT
von Interessenten in Zusammenarbeit mit dem SHT
31.12.2017
31.12.2017
von Interessenten in Zusammenarbeit mit dem SHT
von Interessenten in Zusammenarbeit mit dem SHT
31.12.2017
31.12.2017
von Interessenten in Zusammenarbeit mit dem SHT
31.12.2017
Bedarf
(abzgl. Maßnahmen)
4
4
--10
3
--7
----28 (WE)
Seite 4 von 9
– Maßnahmenübersicht
Stand: 23.04.2015
är
f)
Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 4,9 (Mitarbeiter)
edarf 2015 / 2018
Empfehlung
- Mitarbeiter -
37
42
91
42
47
102
14 weitere Mitarbeiter
Kein Bedarf
72 weitere Mitarbeiter
102
115
56 weitere Mitarbeiter
33
41
75
211
113
37
47
84
238
128
Kein Bedarf
Kein Bedarf
Kein Bedarf
Kein Bedarf
20 weitere Mitarbeiter
744
841
97
rung und Weiterentwicklung
ferenz Pflege und Alter
Anmerkungen
S. 36 / 49
S. 36
S. 38 / 49
Lt. Seniorenberatung ist aktuell kein zusätzlicher Bedarf er- S. 39 / 49
kennbar.
S. 41
S. 43
S. 44
S. 45
S. 46 / 49
S. 27 f / 49
Weitere Mitarbeiter
(Summe berücksichtigt Kommunen mit hohen Mitarbeiterzahlen ohne Bedarf)
Termin
Bedarf
(abzgl. Maßnahmen)
14
--72
56
--------20
97
Seite 5 von 9
– Maßnahmenübersicht
Stand: 23.04.2015
är
Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 0,6 (Dienste)
edarf 2015 / 2018
4
Empfehlung
5
Kein Bedarf
5
6
11
12
Kreisdurchschnitt nicht
erfüllt
Kreisdurchschnitt nicht
erfüllt
12
13
Kreisdurchschnitt nicht
erfüllt
4
5
9
4
5
10
Kein Bedarf
Kein Bedarf
Kein Bedarf
25
28
Kreisdurchschnitt nicht
erfüllt
13
15
Kein Bedarf
87
98
Anmerkungen
S. 36
S. 37
S. 38
Lt. Seniorenberatung ist aktuell kein zusätzlicher Bedarf er- S. 39
kennbar.
S. 41
S. 43
S. 44
S. 45
Da keine belastbaren Erkenntnisse über den Bedarf an niedrigschwelligen
Diensten vorliegen, die Dienste aber bei der Umsetzung des Handlungs- und
Leistungskonzeptes ‚ambulant vor stationär‘ eine wichtige Rolle spielen, wird
der Markt zunächst weiter beobachtet.
rung und Weiterentwicklung
Termin
S. 47
S. 28 / 49
Bedarf
(abzgl. Maßnahmen)
sse über den Bedarf an niedrigschwelligen Diensten vorliegen, die Dienste aber bei der Umsetzung des
ptes ‚ambulant vor stationär‘ eine wichtige Rolle spielen, wird der Markt zunächst weiter beobachtet.
Seite 6 von 9
– Maßnahmenübersicht
Stand: 23.04.2015
Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 1,2 (Plätze)
edarf 2015 / 2018
Empfehlung
Anmerkungen
9
10
22
25
8
10
18
52
28
184
10
12
10-15
16
9
Kein Bedarf
6-8
12-19
Kein Bedarf
89
Einrichtung empfohlen
Einrichtung empfohlen
Einrichtung empfohlen
Einrichtung empfohlen in Lobberich
10
12
25
28
9
12
21
59
31
208
Erweiterung empfohlen - Wirtschaftl. Größenordnung 12-14
Einrichtung empfohlen in Süchteln
Weitere Plätze als wohnortnahes Angebot
rung und Weiterentwicklung
Termin
S. 36 / 49
S. 37 / 49
S. 38 / 49
S. 39 / 49
S. 41 / 49
S. 43
S. 44
S. 46 / 49
S. 47
S. 30 / 49
Bedarf
(abzgl. Maßnahmen)
30.06.2016
Gesellschaft / Bedarfsbestätigung und Abstimmungsbescheinigung: 14Plätze
31.05.2015
zhof‘ vom Lazarus Hilfswerk Deutschland e.v. / Abstimmungsbescheinigung erteilt: 14 Plätze Frühj. 2016
ASB / Bedarfsbestätigung erteilt / Abstimmungsbescheinigung steht noch aus: 14 Plätze
31.12.2016
ftung St. Laurentius / Bedarfsbestätigung und Abstimmungsbescheinigung stehen noch aus:
30.06.2015
-----------
St. Irmgardisstift, Caritasverband / Abstimmungsbescheinigung erteilt: 14 Plätze
----5
--5
31.12.2016
Seite 7 von 9
– Maßnahmenübersicht
Stand: 23.04.2015
Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 1,0 (Plätze)
edarf 2015 / 2018
8
9
19
21
7
8
15
43
23
153
Empfehlung
9
10
21
24
8
10
17
49
26
173
rung und Weiterentwicklung
8-9
9-10
12-14
10-12
7-8
8-10
15-17
40-50
10-13
140
Anmerkungen
Solitäre Plätze in Anbindung an stationäre Einrichtung
Solitäre Plätze in Anbindung an stationäre Einrichtung
Solitäre Plätze
Solitäre Plätze in Anbindung an stationäre Einrichtung
Solitäre Plätze in Anbindung an stationäre Einrichtung
Solitäre Plätze in Anbindung an stationäre Einrichtung
Solitäre Plätze in Anbindung an stationäre Einrichtung
Solitäre Plätze
Solitäre Plätze
mehr solitäre Plätze
Termin
für eine eigenständige solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung erfolgt für den Sozialraum Kreis 31.12.2017
S. 36 / 49
S. 37 / 49
S. 39 / 49
S. 40 / 49
S. 41 / 49
S. 43 / 49
S. 44 / 49
S. 46 / 49
S. 43 / 49
S. 31 / 49
Bedarf
(abzgl. Maßnahmen)
9
10
14
12
8
10
17
40-50
13
133-143
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– Maßnahmenübersicht
Stand: 23.04.2015
Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: Versorgungsdichte 2015
Bedarf 2018
114
191
243
342
108
102
251
1.059
321
rechnerischer
Bedarf
Begrenzung d. Angebotes
2.731
28
39
30
120
37
314
Anmerkungen
Siehe Anmerkung Kreis Viersen
Kein weiterer Ausbau
S. 36
S. 37
S. 39
S. 40
Siehe Anmerkung Kreis Viersen
S. 41
Siehe Anmerkung Kreis Viersen
S. 43
S. 44
Siehe Anmerkung Kreis Viersen
S. 46
S. 47
Wegen der anstehenden, bereits abgestimmten Baumaßnahmen S. 33 / 50
sowie der Tatsache, dass aktuell keine langen Wartelisten in
den Häusern existieren, wird zurzeit kein zusätzlicher Bedarf
gesehen.
Das seit Jahren kontinuierlich umgesetzte Konzept ‚ambulant
vor stationär‘ hat offensichtlich bereits zu einer Entlastung geführt, so dass sich zwar quantitativ ein demografiebedingter
Zuwachs an stationären Plätzen errechnet, der allerdings qualitativ durch die aktuelle Nachfrage nach Pflegeplätzen nicht bestätigt wird.
rung und Weiterentwicklung
Termin
immungsbescheinigung erteilt: Abbau 58 Plätze
zhof‘ vom Lazarus Hilfswerk Deutschland e.v. / Abstimmungsbescheinigung erteilt: 36 Plätze
31.12.2017
Frühj. 2016
asverband / Abstimmungsbescheinigung erteilt: Aufstockung um 19 Plätze auf 113
31.12.2016
Abstimmungsbescheinigung erteilt für gerontopsych. Einrichtung: 80 Plätze
31.12.2016
den Stadtteil Neersen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stadt (Interessenbekundungsverfah30.06.2015
Bedarf
(abzgl. Maßnahmen)
------39
----30
--37
106
Seite 9 von 9
Herausgeber
Der Landrat
2015
Kreis Viersen
- Sozialamt Rathausmarkt 3
41747 Viersen
[email protected]
www.kreis-viersen.de