Verbindliche Pflegebedarfsplanung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NordrheinWestfalen als Grundlage für eine Entscheidung über die bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher Pflegeplätze in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Viersen Aufgrund des § 7 Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Landespflegerechts und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW) vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. 2014 S. 625) in der derzeit geltenden Fassung wird Folgendes öffentlich bekannt gemacht: 1. Der Kreistag des Kreises Viersen hat – nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege am 13. Mai 2015 – in seiner Sitzung am 25. Juni 2015 eine verbindliche Pflegebedarfsplanung für den Kreis Viersen beschlossen (Sitzungsvorlage 54/2015). 2. Diese Planung ist bis zur Aktualisierung, spätestens bis zum 25. Juni 2018, Grundlage für verbindliche Entscheidungen über die bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher Pflegeplätze in teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Viersen. Mit dem Beschluss des Kreistags des Kreises Viersen vom 25. Juni 2015 zur verbindlichen Bedarfsplanung für Pflegeplätze in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Viersen nach § 11 Absatz 7 APG NRW wurde hierfür die Grundlage geschaffen. 3. Die verbindliche Pflegebedarfsplanung für den Kreis Viersen ist in folgender Form kostenfrei zugänglich: - Internetseite des Kreises Viersen, www.kreis-viersen.de, Pfad: Bürgerservice, Formulare + Veröffentlichungen, Öffentliche Bekanntmachungen, - persönliche Einsichtnahme während der täglichen Servicezeiten im Sozialamt des Kreises Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, Zimmer 1116. - auf Anforderung beim Sozialamt des Kreises Viersen, Abteilung Pflege, besondere soziale Leistungen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, als Druckexemplar. 41747 Viersen, 02.07.2015 In Vertretung gez. Dr. Coenen Kreisdirektor 1 Sozialamt - Pflegeplanung - Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen Bericht 2015 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Dr. Dietrich Engels Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V. Köln, den 23.04.2015 2WWR%OXPH,QVWLWXWIU6R]LDOIRUVFKXQJXQG*HVHOOVFKDIWVSROLWLNH9•:HLQVEHUJVWUDH•'.|OQ 7HOHIRQ•7HOHID[•(0DLOLQIR#LVJLQVWLWXWGH 9RUVWDQG 'U'LHWULFK(QJHOV9RUV 'U0LFKDHO)HUWLJ 'U:HUQHU)ULHGULFK 6SDUNDVVH.|OQ%RQQ .RQWR1U%/= ,%$1'(%,&&2/6'( 6W1U Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Inhalt 1. Einführung ............................................................................................................. 4 2. Entwicklung der Versorgungsangebote von 2013 bis 2014 .................................... 8 2.1 Demografische Entwicklung ............................................................................ 8 2.2 Entwicklung der Versorgungsstruktur.............................................................. 9 2.2.1 Kommunale Seniorenberatung ................................................................ 9 2.2.2 Begegnung und Hilfen ........................................................................... 10 2.2.3 Wohnen im Alter .................................................................................... 11 2.2.4 Stationäre Gesundheitsversorgung ........................................................ 13 2.2.5 Ambulante Pflegedienste ....................................................................... 14 2.2.6 Pflegeergänzende und niedrigschwellige Dienste .................................. 15 2.2.7 Tagespflege ........................................................................................... 15 2.2.8 Kurzzeitpflege ........................................................................................ 16 2.2.9 Stationäre Pflege ................................................................................... 18 2.3 Fazit zur Entwicklung der Versorgungsstruktur ............................................. 19 3. Umsetzung einer sozialräumlich differenzierten Pflegeplanung ........................... 20 3.1 Bisherige Ansätze sozialräumlich differenzierter Planung im Kreis Viersen .. 20 3.2 Grundlagen und methodische Schritte .......................................................... 20 3.3 Sozialräumlich differenzierte Bestands- und Bedarfsanalyse ........................ 23 3.3.1 Kommunale Senioren- und Pflegeberatung ........................................... 24 3.3.2 Wohnen mit Service............................................................................... 25 3.3.3 Ambulante Pflege .................................................................................. 27 3.3.4 Niedrigschwellige Dienste ...................................................................... 28 3.3.5 Tagespflege ........................................................................................... 30 3.3.6 Kurzzeitpflege ........................................................................................ 31 3.3.7 Vollstationäre Pflege .............................................................................. 33 4. Entwicklungsbedarf in den Städten und Gemeinden und Maßnahmenvorschläge 35 4.1 Versorgungslage und Entwicklungsbedarf in den Städten und Gemeinden .. 35 4.1.1 Brüggen ................................................................................................. 35 4.1.2 Grefrath ................................................................................................. 36 4.1.3 Kempen ................................................................................................. 37 2 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 4.1.4 Nettetal .................................................................................................. 39 4.1.5 Niederkrüchten ...................................................................................... 40 4.1.6 Schwalmtal ............................................................................................ 42 4.1.7 Tönisvorst .............................................................................................. 43 4.1.8 Viersen .................................................................................................. 45 4.1.9 Willich .................................................................................................... 46 4.2 Zusammenfassung und Fazit ........................................................................ 47 5. Anhang – Übersicht: Bestand - Parameter - Handlungsempfehlungen – Maßnahmen ........................................................................................................ 51 3 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 1. Einführung Der Kreis Viersen hat seit mehreren Jahren eine langfristig angelegte und vorausschauende Pflegeplanung etabliert. Dieser Prozess begann mit der Erstellung von Planungsgrundlagen im Dezember 2006 und dem ersten Pflegegutachten 2008 und wurde mit der anschließenden Umsetzung der Pflegeplanung in mehreren Phasen fortgesetzt bis zur Erstellung des Folgegutachtens 2013. Mit der wissenschaftlichen Begleitung der Pflegeplanung wurde das Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V. (ISG Köln) beauftragt. Gesetzliche Grundlage der kommunalen Pflegeplanung Die gesetzliche Grundlage für die kommunale Pflegeplanung wurde durch das Altenund Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), das am 16.10.2014 in Kraft trat, zum Teil nachhaltig verändert. Einerseits werden bewährte Elemente wie der Sicherstellungsauftrag einer den örtlichen Gegebenheiten entsprechenden pflegerischen Angebotsstruktur fortgeführt, andererseits werden aber die Steuerungsmöglichkeiten der Kommune erweitert und gestärkt. Der Planungsauftrag wird im Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen übernommen und weiter konkretisiert: • Die Kreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen (§ 4 Abs. 1 APG NRW). • Den Inhalt der Planung bildet eine handlungsorientierte Angebotsanalyse auf empirischer Grundlage: Die kommunale Pflegeplanung umfasst „1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und 3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.“ (§ 7 Abs. 1 Satz 1 APG NRW). • Die Planung ist nicht auf Pflege im engeren Sinne beschränkt, sondern breiter angelegt: „Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen“ (§ 7 Abs. 1 Satz 2 APG NRW). • In diesen Prozess beziehen die Kreise die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein, und sie sollen auch die Planungen der angrenzenden Gebietskörperschaften berücksichtigen (§ 7 Abs. 2 APG NRW). 4 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Zur Verbindlichkeit der Planung gibt es zwei alternative Möglichkeiten, die auch Konsequenzen für die zeitliche Frequenz der Pflegeplanung haben: • Entweder impliziert die Planung keine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung: Dann ist eine Zusammenstellung der Ergebnisse der örtlichen Planung und zur Umsetzung von Maßnahmen ab 2015 jedes zweite Jahr vorgesehen (§ 7 Abs. 4 APG NRW), und die Konferenz Alter und Pflege gibt zu teil- und vollstationären Investitionsvorhaben eine Bedarfseinschätzung ab (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 APG NRW). • Oder der Kreistag beschließt, dass die Pflegeplanung „Grundlage für verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen“ sein soll: Dann ist diese „verbindliche Bedarfsplanung“ in jährlichen Abständen zu erstellen, der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zur Beratung vorzulegen und durch Beschluss des Kreistages festzustellen (§ 7 Abs. 6 Satz 1 APG NRW). Diese Bedarfsplanung ist für einen Planungszeitraum von drei Jahren zu konzipieren. Sie kann dabei für einzelne Sozialräume ausdifferenziert werden: „Die verbindliche Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen und auf der Grundlage nachvollziehbarer Parameter darstellen, ob das Angebot an Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf abdeckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Die Aussagen können auf verschiedene Sozialräume innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt bezogen sein (§ 7 Abs. 6 Satz 2 und 3 APG NRW). Das Sozialamt des Kreises Viersen schlägt dem Kreistag vor, die zweite Variante zu beschließen und sieht somit eine verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW vor. Daraus ergibt sich unter anderem, dass eine Förderung von zusätzlichen teiloder vollstationären Pflegeeinrichtungen eine formelle Bedarfsbestätigung auf Grundlage einer sozialräumlich differenzierten Bedarfsermittlung erforderlich macht (§ 11 Abs. 7 APG NRW). Der vorliegende Bericht untersucht zum einen die Entwicklung der Versorgungsstruktur Im Zeitraum von Juni 2013 (Datenstand des Berichts 2013) bis zum Juni 2014 und geht der Frage nach, inwieweit die Empfehlungen des Berichts umgesetzt wurden (Kapitel 2). Weiterhin wird geprüft, wie eine sozialräumlich differenzierte Pflegeplanung im Kreis Viersen umgesetzt werden kann und stellt dazu erste statistische Planungsgrundlagen bereit (Kapitel 3). Darauf aufbauend sind die Grundstrukturen einer bedarfsgerechten Versorgung auf der Ebene des Kreises, der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Ortsteile auch unter Berücksichtigung qualitativer Einschätzungen festzulegen (Kapitel 4). 5 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Datengrundlage der Darstellung der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote ist ein Angebotsverzeichnis, das in Vorbereitung des ersten Gutachtens zur Pflegeplanung 2008 entwickelt wurde. Darin werden folgende Angebote erfasst: (1) (2) (3) (4) Beratungsangebote (insbesondere trägerunabhängige kommunale Angebote) Begegnungsangebote, selbstorganisierte Gruppen und Hilfen bei Demenz Klinische Versorgung Wohnangebote (barrierefreie Wohnungen, Service-Wohnen, ambulant betreute Wohngemeinschaften)1 (5) Ambulante Pflegedienste (6) Haushaltsnahe Dienstleistungen (haushaltsnahe Dienste, Mahlzeitendienste, Fahrdienste) (7) Tagespflege (8) Kurzzeitpflege (9) Vollstationäre Pflege (10) Angebote der Sterbebegleitung (stationäre und ambulante Hospizangebote, Palliativmedizin und –pflege). Dieses Verzeichnis wird seither vom Sozialamt des Kreises Viersen fortgeschrieben. Die Aktualisierung erfolgt in halbjährlichen Abständen unter Einbeziehung amtlicher Verzeichnisse (z.B. der Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI), der Heimaufsicht und der Sozialämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der vorliegende Bericht spiegelt diese Daten zu den Zeitpunkten Juni 2013 und Juni 2014 (Kapitel 2) sowie Januar 2015 (Kapitel 3 und 4) wider. Um die Versorgungsangebote von Gebietskörperschaften unterschiedlicher Größe bzw. mit unterschiedlicher Einwohnerzahl vergleichbar zu machen, werden Kennzahlen berechnet, in denen die Kapazitäten der einzelnen Angebotsbereiche in Relation zur Bevölkerungszahl der jeweiligen Gebietskörperschaft gesetzt werden. Da Pflegebedürftigkeit stark mit höherem Alter korreliert,2 wurde vereinbart, die Angebotskapazitäten in Relation zur Bevölkerung ab 80 Jahren zu setzen. Im vorliegenden Bericht wurden verschiedene Bevölkerungsstatistiken herangezogen: • 1 2 3 Dem retrospektiven Vergleich in Kapitel 2 liegen die Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987 zugrunde, die auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes it.nrw veröffentlicht werden, um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf zu gewährleisten.3 Vgl. Sozialamt Kreis Viersen (2009): Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen – Wohnen–Definitionen, S. 3, Stand 19.11.2009. Engels, D. (2013): Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen - Bericht 2013, S. 18. https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/online;jsessionid=.worker3?sequenz=statistiken&selectionname=12* 6 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 • Den Analysen in Kapitel 3 und 4 liegen die Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 zugrunde, die auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes it.nrw veröffentlicht werden. • Den Analysen der Versorgungsdichte auf der Ebene der Quartiere in Kapitel 3 und 4 liegen die Daten der kommunalen Einwohnermeldeämter zugrunde, die von den Ansprechpartnern der Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden. Die Daten der kommunalen Einwohnermeldeämter stimmen allerdings in ihrer Summe nicht immer mit den Gemeindezahlen der amtlichen Bevölkerungsstatistik des Statistischen Landesamtes überein. Um die Pflegeplanung auf einer einheitlichen Datengrundlage durchführen zu können, wurde daher ein Anpassungsfaktor gebildet, mit dem die Einwohnerdaten auf Quartiersebene so multipliziert werden, dass die Summen der kommunalen Daten mit denen des Statistischen Landesamtes übereinstimmen. Dieser Anpassungsfaktor (FAnp) wird durch Division der auf Basis des Zensus 2011 fortgeschriebenen Bevölkerungszahl des Statistischen Landesamtes (BEVit.nrw) durch die von den Meldeämtern der Städte und Gemeinden gelieferten Daten (BEVS,G) berechnet: FAnp = • BEVit.nrw BEVS,G Da die Pflegeplanung vorausschauend über einen Zeitraum von drei Jahren vorzunehmen ist (§ 7 Abs. 6 Satz 2 APG NRW), ist auch die Bevölkerungsvorausrechnung 2011 bis 2030/2050 des Statistischen Landesamts it.nrw heranzuziehen. Diese basiert auf Bevölkerungsdaten vor Durchführung des Zensus 2011. Um eine Kompatibilität mit der aktuellen Bevölkerungsstatistik auf Basis einer Fortschreibung des Zensus 2011 zu gewährleisten, wurden der Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes nicht die absoluten Zahlen, sondern die relativen Veränderungen entnommen und auf den (derzeit aktuellen) Datenstand zum Jahresende 2013 übertragen. Damit werden die Annahmen des Statistischen Landesamtes zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung (insbesondere bezüglich Lebenserwartung, Geburtenraten und Migrationsströmen) übernommen. 7 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 2. Entwicklung der Versorgungsangebote von 2013 bis 2014 Im September 2013 wurde mit dem zweiten Bericht zur kommunalen Pflegeplanung, fünf Jahre nach dem ersten Bericht von 2008, eine aktualisierte, fortgeschriebene und um aktuelle Themenschwerpunkte ergänzte Planungsgrundlage für den Kreis Viersen vorgelegt. Anschließend wurde die erste Phase der Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen wissenschaftlich begleitet. Im Folgenden wird die Entwicklung der Versorgungsstruktur im Zeitraum von Juni 2013 (Datenstand des Berichts 2013) bis zum Juni 2014 untersucht und geprüft, inwieweit die Empfehlungen des Berichts umgesetzt wurden. 2.1 Demografische Entwicklung Betrachtet man zunächst die Entwicklung der Bevölkerung in den vergangenen Jahren,4 so zeigt sich, dass sich der demografische Wandel kontinuierlich fortgesetzt hat. Seit dem Jahr 2008 ist im Kreis Viersen die Bevölkerung ab 60 Jahren um 9% angestiegen und die Bevölkerung ab 80 Jahren sogar um 13%. Da die Risiken der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit ebenso wie von Demenzerkrankungen im höheren Alter stark ansteigen, folgt aus dieser Entwicklung, dass der Bedarf an geeigneten Unterstützungsstrukturen stetig zunimmt. Abbildung 1 Quelle: Statistisches Landesamt it.nrw, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der VZ 87 und Bevölkerungsvorausrechnung 2011 bis 2030/2050; Berechnungen ISG 2014 Den Prognosen des Statistischen Landesamts zufolge wird diese Entwicklung in den kommenden Jahren an Dynamik gewinnen. Von 2013 bis 2016 wird demnach die Zahl 4 Statistisches Landesamt NRW, hier aus Gründen der Vergleichbarkeit ohne Berücksichtigung der Umstellung aufgrund des Zensus 2011. 8 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 der Älteren ab 80 Jahren im Kreis Viersen um rd. 2.000 Personen bzw. 13% steigen und damit innerhalb von drei Jahren so stark wie zuvor innerhalb von sechs Jahren. 2.2 Entwicklung der Versorgungsstruktur Der Bericht 2013 zur kommunalen Pflegeplanung stellt das Versorgungsspektrum auf Basis des Angebotsverzeichnisses zum Stand Jahresmitte 2013 dar. Dieses Angebotsverzeichnis wurde kontinuierlich fortgeführt, so dass ein Jahr später ein Abgleich vorgenommen werden kann, welche der Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur (Vorschläge auf S. 133 – 140 des Berichts) umgesetzt wurden. Im Einzelnen wurden Empfehlungen zu folgenden Versorgungskomponenten gegeben: • • • • • • • • • 2.2.1 Information und Beratung, insbes. für Angehörige von Demenzkranken Hilfen und Betreuungsangebote für Demenzkranke Barrierefreie Wohnungen mit / ohne Service, bezahlbar Niederschwellige haushaltsnahe Hilfen Ambulant betreute Wohngruppen bei hohem Pflege- und Betreuungsbedarf Tagespflegeangebote in unterversorgten Städten/ Gemeinden Solitäre Kurzzeitpflegeplätze im gesamten Kreisgebiet Langfristig: weiterer stationärer Bedarf, aber vorstationäre Angebote sollten vorrangig ausgebaut werden („ambulant vor stationär“) Hospizangebote erweitern. Kommunale Seniorenberatung Die Kapazitäten der kommunalen Seniorenberatung umfassten im Juni 2013 kreisweit 11,25 Stellen. Hinzu kommen eine gerontopsychiatrische Beratungsstelle auf Kreisebene, die die kommunalen Seniorenberatungen bei Beratungsbedarf im Bereich psychischer Veränderungen unterstützt, sowie kreisweit 2,1 Stellen für Wohnberatung. Die Wohnberatung wurde im Jahr 2014 an den vier Standorten Viersen, Willich, Nettetal und Kempen eingerichtet. Die jeweiligen Beratungskapazitäten, die von hier aus auch für die anderen Städte und Gemeinden zur Verfügung stehen, sind der rechten Spalte von Tabelle 1 zu entnehmen.5 5 Vgl. auch Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen - Bericht 2013, S. 35. 9 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Tabelle 1 Kommunale Beratungskapazitäten Personal Vollzeitstellen Stadt/ Gemeinde Stand Juni 2013 Empfehlung Bericht 2013 Stand Juni 2014 Seniorenber. Wohnberatung Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 0,50 0,50 1,50 1,25 0,50 0,50 1,00 3,00 2,50 0,75 1,00 2,00 2,00 0,75 1,00 1,50 4,00 2,50 0,50 0,50 1,50 1,25 0,50 0,50 1,50 3,00 2,50 0,15 0,25 0,25 0,15 0,15 0,15 0,25 0,50 0,25 Kreis Viersen 11,25 15,50 11,75 2,10 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 Für 8 der 9 Kommunen war im Bericht 2013 darüber hinaus eine Aufstockung der Kapazitäten der Seniorenberatung empfohlen worden (siehe dort S. 137). Bis zum Juni 2014 wurde diese Empfehlung durch Aufstockung um eine halbe Personalstelle in Tönisvorst umgesetzt. In weiteren Städten und Gemeinden wurden im Herbst 2014 Entscheidungen zur Erweiterung der Beratungskapazitäten zum Januar 2015 (in Viersen und Grefrath) bzw. im weiteren Verlauf des Jahres 2015 (Brüggen, Schwalmtal und Niederkrüchten) getroffen. 2.2.2 Begegnung und Hilfen Im Kreis Viersen sind viele Begegnungsangebote für ältere Menschen und unterschiedliche Unterstützungsformen für Menschen mit Demenzerkrankungen und deren Angehörige dokumentiert. Hierüber wird allerdings keine Statistik geführt, so dass auch keine Vergleichswerte vorliegen. Wenn in diesem Bereich Veränderungen beobachtet werden, ist nicht eindeutig zu entscheiden, ob diese tatsächlich erweiterte Angebote widerspiegeln oder ob nur deren Registrierung verbessert wurde. Im Bericht 2013 wurden im Kreis Viersen 61 Angebote der Begegnung für ältere Menschen sowie 60 selbstorganisierte Gruppen und Vereine dokumentiert. Ein Jahr später wurden 59 Begegnungsangebote und damit zwei weniger als in 2013 gezählt. Die Zahl der selbstorganisierten Gruppen und Vereine ist dagegen um zwei auf 62 gestiegen. Die Zahl der Hilfen bei Demenz ist von 61 (Jahresmitte 2013) auf 71 (Jahresmitte 2014) gestiegen, wobei insbesondere die Zahl der Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI zugenommen hat. 10 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 2.2.3 Wohnen im Alter Im Rahmen des Angebotsverzeichnisses des Kreises Viersen werden unterschiedliche Formen des Wohnens im Alter registriert. Diese Wohnformen wurden im Jahr 2009 in einer Arbeitsgruppe definiert. Im Pflegebericht 2013 heißt es dazu: „Im Rahmen des Angebotsmonitorings werden im Bereich des Wohnens für ältere Menschen mit Hilfebedarf verschiedene Wohnformen erfasst. Erstens wurden anfangs sog. ‚Altenwohnungen‘ aufgelistet, die auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind. Da diese Wohnungen aber nur teilweise den genannten Kriterien der Barrierefreiheit entsprechen, wird hier auf eine Erfassung von barrierefreien Wohnungen umgestellt. Zweitens werden Wohnangebote systematisch erfasst, die mit einem zusätzlichen Serviceangebot verbunden sind und die als „Betreutes Wohnen“ oder „Service-Wohnen“ bezeichnet werden. Drittens werden ambulant betreute Wohngemeinschaften dargestellt, die für Ältere, die aufgrund ihres Hilfebedarfs bzw. ihrer demenziellen Erkrankung nicht mehr alleine wohnen können, eine Alternative zum Pflegeheim sein können. Um unterschiedliche Formen des Wohnens älterer Menschen klar benennen und voneinander abgrenzen zu können, hat eine Unterarbeitsgruppe der AG Maßnahmenplanung im Jahr 2009 ein ‚Definitionspapier Wohnen‘ erarbeitet.6 Die dort vorgenommenen Begriffsklärungen liegen der folgenden Darstellung des Wohnangebots für ältere Menschen im Kreis Viersen zu Grunde.“7 Im Bereich des Wohnens ist die Zahl der barrierefreien Wohnungen, soweit diese dokumentiert werden konnten, weiter angestiegen auf 533 Wohnungen, dies entspricht 30 Wohnungen je 1.000 Ältere ab 80 Jahren. In diesem Bereich ist die Bestandserhebung jedoch notgedrungen lückenhaft, da es keine Statistik über diesen Bestand gibt und insbesondere die entsprechenden Wohnungsbestände im privaten Bereich untererfasst sein dürften. 6 7 Kreis Viersen (2009): Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen: Wohnen - Definitionen, www.kreis-viersen.de. Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen - Bericht 2013, S. 40 f. 11 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Abbildung 2 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Statistisches Landesamt it.nrw, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015 Der Bestand an Wohnungen mit Service lässt sich dagegen genauer erfassen, da hierzu die Anbieter entsprechender Serviceleistungen befragt werden können. Auch die Zahl dieser Wohnungen ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen auf 778 Wohnungen im Juni 2014, dies sind 71% mehr als im Jahr 2008. Je 1.000 Hochaltrige ab 80 Jahren stehen kreisweit 49 dieser Wohnungen zur Verfügung, dieser Versorgungsgrad ist seit 2008 um 51% gestiegen. Abbildung 3 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Statistisches Landesamt it.nrw, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015 12 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Im Bericht 2013 war ein Versorgungsgrad von 80 Service-Wohnungen je 1.000 Hochaltrige als erstrebenswert angesehen worden. Dazu wären weitere 460 Wohnungen erforderlich gewesen, als im Juni 2013 registriert wurden. Im Juni 2014 war ein Zehntel davon (46 Wohnungen) umgesetzt worden. Den angestrebten Zielwert erfüllten zu diesem Zeitpunkt die Stadt Kempen und die Gemeinde Schwalmtal. Tabelle 2 Wohnungen mit Service Wohneinheiten Stadt/ Gemeinde Stand Juni 2013 Empfehlung Bericht 2013 Stand Juni 2014 Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 21 50 175 98 20 98 16 120 134 61 70 175 148 50 98 116 310 164 21 50 175 98 20 98 16 151 149 Kreis Viersen 732 1.192 778 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Kommunale Pflegeplanung – Bericht 2013, S. 138; Berechnungen ISG 2015 Die Zahl der ambulant betreuten Wohngemeinschaften lag im Jahr 2014 unverändert bei acht mit insgesamt 55 Wohneinheiten. 2.2.4 Stationäre Gesundheitsversorgung Die klinische Versorgung hat sich in den letzten Jahren kaum verändert. Die Versorgungsrelation zur älteren Bevölkerung, deren Zahl im Vergleichszeitraum gestiegen ist, ist entsprechend niedriger geworden. Zur Jahresmitte 2014 ist die Zahl der Betten in den Krankenhäusern im Kreis Viersen durch die Schließung eines Krankenhauses in Willich auf 1.302 Betten gesunken. Damit liegt die Bettenzahl um 10% unter der des Jahres 2008, und die Versorgungsquote ist von 102 Betten um 20% auf 81 Betten je 1.000 Ältere ab 80 Jahren gesunken. 13 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Abbildung 4 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Statistisches Landesamt it.nrw, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015 2.2.5 Ambulante Pflegedienste Die Zahl der ambulanten Pflegedienste war in den letzten Jahren von 38 auf 32 Dienste zurückgegangen. Diese Entwicklung hat sich nicht fortgesetzt, denn zur Jahresmitte 2013 wurden 34 Pflegedienste registriert. Im Zeitraum von 2013 bis 2014 ist die Zahl der ambulanten Pflegedienste um einen von 34 auf 35 Dienste gestiegen. Damit stehen 2,2 Pflegedienste je 1.000 Ältere ab 80 Jahren zur Verfügung, dies sind 19% weniger als im Jahr 2008. Abbildung 5 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Statistisches Landesamt it.nrw, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015 14 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 2.2.6 Pflegeergänzende und niedrigschwellige Dienste Eine systematische Erfassung von pflegeergänzenden und niedrigschwelligen Diensten wurde nicht von Beginn an, sondern erst im späteren Verlauf der Pflegeplanung vorgenommmen, so dass hierfür keine Zeitreihe mit Vergleichswerten zur Verfügung steht. Im Juni 2013 wurden 70 niedrigschwellige Dienste im Kreis Viersen registriert, darunter 47 Angebote haushaltsnaher Dienstleistungen (siehe Bericht 2013, S. 58 ff). Bis Juni 2014 ist die Zahl dieser Dienste auf 80 gestiegen, darunter waren 57 Angebote haushaltsnaher Dienstleistungen, 19 Mahlzeitendienste und 4 Fahrdienste. 2.2.7 Tagespflege Das Angebot an Tagespflege-Plätzen ist von 2008 bis 2014 um 133% auf 119 Plätze gestiegen. Die Versorgungsdichte ist in diesem Zeitraum von 3,6 auf 7,4 Plätze je 1.000 Hochaltrige gestiegen, dies entspricht einer Verbesserung um 106 %. Abbildung 6 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI; Statistisches Landesamt it.nrw, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015 Dieses Angebot war im Juni 2014 in Schwalmtal und Willich gut ausgebaut, aber in drei Gemeinden gab es noch kein Angebot der Tagespflege. 15 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Tabelle 3 Angebote der Tagespflege Stadt/ Gemeinde Plätze Stand Juni 2013 Empfehlung Bericht 2013 Stand Juni 2014 Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 0 0 12 12 0 11 14 40 30 12 12 26 24 14 11 20 54 30 0 0 12 12 0 11 14 40 30 Kreis Viersen 119 203 119 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI; Berechnungen ISG 2015 Im Bericht 2013 (siehe dort S. 62 ff) war eine Erweiterung dieses Angebots um 84 Plätze auf kreisweit 203 Plätze empfohlen worden, damit wäre auch in den drei Gemeinden, die bisher kein Angebot haben, die Versorgungssituation verbessert worden. Bis zum Juni 2014 gab es zwar einige Initiativen in diese Richtung, aber ein Ausbau des Angebots war bis dahin noch nicht erfolgt. 2.2.8 Kurzzeitpflege Im Bereich der Kurzzeitpflege zeigt sich im Kreis Viersen ein ambivalentes Bild. Auf den ersten Blick ist positiv zu vermerken, dass die Zahl der Kurzzeitpflege-Plätze seit dem Jahr 2008 um 90% auf 171 Plätze gestiegen ist, dies entspricht einer Versorgungsdichte von 10,7 Plätzen je 1.000 Hochaltrige ab 80 Jahren. Diese Steigerung ist ausschließlich auf einen Ausbau eingestreuter KurzzeitpflegePlätze zurückzuführen, deren Versorgungsfunktion im Bericht 2013 kritisch beurteilt wird (siehe dort S. 65 f). Die Zahl der eigenständigen Kurzzeitpflege-Plätze, die für diese Aufgabe spezialisiert sind, ist hingegen von 2010 bis 2012 bei 40 Plätzen geblieben und danach mit 32 Plätzen wieder auf den Stand des Jahres 2008 zurückgegangen. Die Empfehlung, diesen Bestand auf insgesamt 133 eigenständige Plätze auszubauen, wurde bis Juni 2014 nicht umgesetzt. 16 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Abbildung 7 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI; Statistisches Landesamt it.nrw, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015 Tabelle 4 Angebote der Kurzzeitpflege Plätze insgesamt und eigenständige Kurzzeitpflege Stadt/ Gemeinde Stand Juni 2013 insgesamt eigenständig Empfehlung eigenständig Stand Juni 2014 Brüggen Grefrath Kempen Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Tönisvorst Viersen Willich 10 26 7 29 10 10 12 49 17 0 8 7 12 0 0 0 0 13 8 8 20 21 8 10 15 20 23 0 0 7 12 0 0 0 0 13 Kreis Viersen 170 40 133 32 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI; Berechnungen ISG 2015 17 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 2.2.9 Stationäre Pflege Die Zahl der stationären Pflegeplätze ist seit dem Jahr 2008 nur geringfügig angestiegen (+4%). Da gleichzeitig die ältere Bevölkerung zugenommen hat (s.o. Abbildung 1), ist die Versorgungsdichte bezogen auf die Zahl der Hochaltrigen in diesem Zeitraum somit niedriger geworden (-8%). Abbildung 8 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI; Statistisches Landesamt it.nrw, Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der VZ 87; Berechnungen ISG 2015 Im Juni 2014 standen 151 Plätze je 1.000 Hochaltrige zur Verfügung.8 Längerfristig ist aufgrund der demografischen Entwicklung mit einem weiteren Bedarf an stationären Pflegeplätzen zu rechnen. Der Bericht 2013 hatte keine entsprechende Empfehlung ausgesprochen (siehe dort S. 138 f), da die Veröffentlichung einer solchen Aussage erfahrungsgemäß als Begründung zur Planung neuer Pflegeheime herangezogen wird, ohne die Möglichkeiten alternativer vorstationärer Versorgungsstrukturen bzw. geeigneter Äquivalente zu einer traditionellen Heimpflege (wie ambulant betreute Wohngruppen oder kleinere stationäre Wohn-Pflege-Einheiten nach dem Hausgemeinschaftskonzept) sorgfältig zu prüfen. Da dies nicht im Einklang mit dem im Kreis Viersen verfolgten Grundsatz „ambulant vor stationär“ steht, sind Empfehlungen in diesem Bereich eher vorsichtig zu formulieren (siehe unten Abschnitt 3.3.7). 8 Die Plätze des „Alten- und Pflegeheims Haus Salus“ in Grefrath wurden hier nicht berücksichtigt, da diese Einrichtung von Ordensschwestern aus dem gesamten Bundesgebiet genutzt wird. 18 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 2.3 Fazit zur Entwicklung der Versorgungsstruktur Die Bilanzierung ein Jahr nach der Erstellung des Berichts 2013 zur kommunalen Pflegeplanung hat ergeben: (1) Einige positive Entwicklungen sind feststellbar, aber mehrere geplante Vorhaben wurden noch nicht umgesetzt. (2) Längerfristig (seit 2008) gibt es positive Trends z.B. in den Bereichen ServiceWohnen und Tagespflege. (3) Die im Bericht 2013 empfohlenen Zielwerte wurden aber bisher nicht in allen Bereichen erreicht. (4) Keine Entwicklung ist insbesondere bei eigenständiger Kurzzeitpflege festzustellen. Dies gilt ebenfalls für Hospizbetreuung und Nachtpflege. (5) Handlungsmöglichkeit der Städte und Gemeinden bestehen weiterhin insbesondere darin, Information und Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen verbessern; hier wurde auch ein entsprechender Bedarf festgestellt. Die Beratung im Einzelfall und ein entsprechendes Fallmanagement können zu bedarfsgerechter Hilfe und letztlich zur Vermeidung oder Verzögerung von stationärer Pflege beitragen. „Doppelstrukturen“ oder nicht nötige Leistungen können vermieden werden. 19 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 3. Umsetzung einer sozialräumlich differenzierten Pflegeplanung Die kommunale Pflegeplanung soll wie bisher die vorhandenen Angebote und ihre Kapazitäten erfassen, auf ihre Bedarfsgerechtigkeit hin analysieren und Maßnahmen zur Zielerreichung einer bedarfsgerechten Versorgung erarbeiten. Hinzu kommt als neuer Aspekt, dass diese Planung sozialräumlich differenziert und mit einem Planungshorizont von drei Jahren erfolgen soll, und neu ist auch ihr verbindlicher Charakter (§ 7 Abs. 6 APG NRW). 3.1 Bisherige Ansätze sozialräumlich differenzierter Planung im Kreis Viersen Geeignete Wohnbedingungen und ein altersgerechtes Wohnumfeld sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf möglichst lange in ihrer Wohnung bleiben können. Ein Wohnviertel ist „altersgerecht“, wenn Einrichtungen der alltäglichen Versorgung und erforderliche Dienstleistungen gut erreichbar sind, wenn die Angebote zur Hilfe und Unterstützung bedarfsgerecht entwickelt sind und wenn die Wohn- und Lebensbedürfnisse älterer Menschen in der Kommunalpolitik und den Konzepten der Stadtplanung Berücksichtigung finden. Eine integrierte Abstimmung dieser Voraussetzungen des Wohnens, der Infrastruktur und der Unterstützungsangebote wird als „Quartierskonzept“ bezeichnet.9 Mit der Umsetzung von Quartierskonzepten wird eine Vernetzung und Abstimmung der Angebote innerhalb eines Ortsteils angestrebt. Die Umsetzung der Quartierskonzepte ist in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen zu einem zentralen Thema der Altenhilfepolitik geworden. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW (MGEPA) hat im Jahr 2013 einen „Masterplan altengerechte Quartiere.NRW - Strategie- und Handlungskonzept zum selbstbestimmten Leben im Alter“ herausgegeben und ein „Landesbüro altengerechte Quartiere“ eingerichtet, das die Kommunen bei der Entwicklung von Quartierskonzepten unterstützen soll.10 3.2 Grundlagen und methodische Schritte Für die kommunale Pflegeplanung wirft dies die Frage auf, wie die bisher auf der Ebene des Kreises und der kreisangehörigen Städten und Gemeinden erstellten Planungsgrundlagen so modifiziert werden können, dass die Versorgungsstruktur und ggf. bestehende Versorgungslücken auch auf der Ebene von Ortsteilen sichtbar gemacht werden können. Für eine Umsetzung dieses sozialräumlichen Planungsverfahrens sind folgende Fragen zu beantworten: 9 10 Kremer-Preiß, Ursula (2011): Quartierskonzepte - eine Antwort auf die zukünftigen Herausforderungen der Altenhilfe, hrsg. vom Kuratorium Deutsche Altershilfe Köln. Dieser Plan sowie weiterführende Informationen hierzu finden sich auf der Webseite www.aq-nrw.de. 20 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 • Erstens ist zu klären, welche Ortsteile dem Verfahren zugrunde gelegt werden sollen. Bei kleinen Ortsteilen mit geringer Einwohnerzahl kann es sein, dass diese in der kommunalen Stadtplanung mit anderen Ortsteilen zusammengefasst werden. Welche Gliederung sinnvoll ist, kann am besten jede Stadt bzw. Gemeinde selbst einschätzen. • Zweitens ist zu entscheiden, für welche Formen der Unterstützung von Pflegebedürftigen eine kleinräumige Planung sinnvoll ist. • Drittens sind Kriterien bzw. Zielwerte für eine Versorgungsdichte festzulegen, anhand deren die Feststellung getroffen werden kann, „ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen“ (§ 7 Abs. 1 APG NRW). Gliederung der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen nach Ortsteilen Die Städte und Gemeinden im Kreis Viersen haben sich im Januar 2015 für die folgende Gliederung der Ortsteile entschieden: Brüggen Brüggen Bracht Grefrath Grefrath Vinkrath Oedt Mülhausen Kempen Kempen St. Hubert Tönisberg Nettetal Niederkrüchten Schwalmtal Breyell Elmpt Waldniel Lobberich Niederkrüchten Amern Hinsbeck Kaldenkirchen Leuth Schaag Tönisvorst St. Tönis Vorst Viersen Viersen Dülken Süchteln Boisheim Willich Willich Anrath Schiefbahn Neersen Allerdings enthalten die Bevölkerungsdatenbanken der statistischen Ämter, von deren Webseite Daten zur Altersstruktur auf kommunaler Ebene abrufbar sind, keine Daten unterhalb dieser Ebene, diese werden nur in den Statistikstellen der Städte und Gemeinden geführt. Diese Daten werden benötigt, um die Kennzahl zur Versorgungsdichte „Kapazität je 100 Ältere ab 80 Jahren“ auch auf der Ebene der Ortsteile berechnen zu können. Daher benötigt der Kreis Viersen für die regelmäßige Aktualisierung dieser Daten die Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.11 Relevanz der Kleinräumigkeit für unterschiedliche Angebotsformen Hinsichtlich der zweiten Frage ist zu prüfen, welche Angebotsformen so wohnortnah konzipiert sind, dass für sie eine kleinräumige Planungsgrundlage relevant ist. Dazu gehören z.B. betreute Wohnangebote, die einen Wechsel von einer nicht seniorengerechten Wohnung in eine barrierefreie Wohnung mit Unterstützungsangebot ermöglichen soll, ohne das gewohnte Wohnumfeld und die dort gewachsenen sozialen Beziehungen verlassen zu müssen. Dazu gehört auch die Tagespflege, die mit täglichen Hin- und 11 Die Daten der kommunalen Einwohnermeldeämter stimmen allerdings in ihrer Summe nicht immer mit den Gemeindezahlen der amtlichen Bevölkerungsstatistik des Statistischen Landesamtes überein. Um die Pflegeplanung auf einer einheitlichen Datengrundlage durchführen zu können, wurde daher ein Anpassungsfaktor gebildet, mit dem die Einwohnerdaten auf Quartiersebene so multipliziert werden, dass die Summen der kommunalen Daten mit denen des Statistischen Landesamtes übereinstimmen. Auf die Berechnung der Kennzahlen zur Versorgungsdichte auf Quartiersebene wirkt sich dies nur geringfügig aus. 21 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Rückwegen genutzt wird, die nicht zu lange sein sollten, um die Tagespflegegäste nicht übermäßig zu belasten. Nicht ganz so relevant ist die Wohnortnähe bei stationärer Pflege und Kurzzeitpflege, bei deren Nutzung keine täglichen Fahrtzeiten anfallen. Auch hier ist aber eine gewisse Nähe zur bisherigen Wohnung und Wohnumgebung vorteilhaft, um den Kontakt zum bisherigen sozialen Umfeld besser aufrechterhalten zu können und Spaziergänge im bekannten Ortsteil zu ermöglichen. Bei der Planung teil- und vollstationärer Einrichtungen ist somit genau abzuwägen, inwieweit jeweils ein Ortsteilbezug zu berücksichtigen ist und welche Ortsteile ggf. als Versorgungsgebiet zusammenzufassen sind. Kaum relevant erscheint hingegen eine kleinräumige Verteilung ambulanter Dienste, da diese unabhängig von ihrem Sitz innerhalb der Städte und Gemeinden sowie über deren Grenzen hinaus tätig sind. Ebenfalls weniger relevant ist diese Differenzierung in Bezug auf Kliniken, die zwar nicht unmittelbar zur pflegerischen Versorgung gehören, die aber von älteren Menschen stärker in Anspruch genommen werden als von jüngeren Bevölkerungsgruppen; diese sind aus wirtschaftlichen Gründen auf größere Versorgungsgebiete hin angelegt. Diese Überlegungen zur Relevanz können allerdings nur zu einer ungefähren Orientierung dienen. Die statistische Berechnung der Versorgungsdichte wird zunächst für alle Angebotsformen vorgenommen, bei denen eine sozialräumliche Zuordnung möglicherweise eine Rolle spielt. Darauf aufbauend ist eine qualitative Bewertung der Versorgungsstruktur vorzunehmen, die in einer konkreten regionalisierten Planung mündet. Dabei ist jeweils zu prüfen, inwieweit sozialräumliche Gesichtspunkte in die Maßnahmenplanung einfließen sollen. Kriterien für eine bedarfsgerechte Versorgung Die dokumentierten Versorgungsstrukturen sind im Rahmen einer konkreten Planung unter der Fragestellung zu bewerten, ob sie eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleisten. Hierzu erläutert das Alten- und Pflegegesetz: „Eine Bedarfsdeckung kann angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen Pflegeund Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht und auch Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang gesichert sind“ (§ 7 Abs. 6 Satz 4 APG NRW). Hierfür stehen keine allgemein anerkannten Kriterien oder Zielwerte zur Verfügung, sondern diese müssen auf der Grundlage einer fachlichen Einschätzung der quantitativen und qualitativen Versorgungslage festgelegt werden. Im Rahmen des Berichtes 2013 der kommunalen Pflegeplanung im Kreis Viersen wurden folgende Zielwerte einer bedarfsgerechten Versorgung zugrunde gelegt, die zuvor in Beratungsprozessen mit der Arbeitsgruppe Pflegeplanung und der Konferenz Alter und Pflege vereinbart worden waren:12 12 Kommunale Pflegeplanung im Kreis Viersen – Bericht 2013, S. 138. 22 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Angebot Zielwert bedarfsgerechte Versorgung Kommunale Beratung 1 Stelle je 1.000 Einwohner ab 80 Jahren Service-Wohnen 8 Wohnungen je 100 Einwohner ab 80 Jahren Tagespflege 1,2 Plätze je 100 Einwohner ab 80 Jahren Kurzzeitpflege 1 solitärer Platz je 100 Einwohner ab 80 Jahren Für weitere Angebotsformen wird an dieser Stelle im Bericht 2013 erläutert, dass eine Festlegung von Kriterien der Bedarfsgerechtigkeit aus verschiedenen Gründen noch verfrüht erscheint (siehe dort S. 138 f). Für den Bedarf an Hilfen bei Demenz oder an ambulant betreuten Wohngruppen liegen noch keine Erfahrungswerte vor. Dies gilt ebenfalls für barrierefreie Wohnungen, hier kommt hinzu, dass die Vollständigkeit der recherchierten Angebote nicht sicher ist. Für den Bereich der vollstationären Pflege liegen zwar Erfahrungswerte vor, die in Kombination mit einer Auswertung aktueller Auslastungsquoten und Wartelisten den Status quo der Versorgung abbilden. Hier wird allerdings angestrebt, die derzeitige Versorgungslage nicht unverändert fortzuschreiben, sondern dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entsprechend vorstationäre Angebote weiter auszubauen, um den Versorgungsanteil vollstationärer Pflege möglichst zu reduzieren. Für eine erste Umsetzung einer sozialräumlich differenzierten Pflegeplanung werden daher vorläufige Kriterien für Bedarfsgerechtigkeit in weiteren Bereichen vorgeschlagen, die im weiteren Diskussionsprozess sorgfältig zu prüfen und ggf. zu modifizieren sind: Angebot vorläufiger Zielwert bedarfsgerechte Versorgung Ambulant betreute WohngeKreisdurchschnitt der Platzzahl meinschaften Ambulante Pflegedienste Kreisdurchschnitt der Anzahl der Dienste Niedrigschwellige Dienste Kreisdurchschnitt der Anzahl der Dienste Vollstationäre Pflege Versorgungsdichte 2015 in den Städten und Gemeinden Letztlich sollten in jedem Angebotsbereich zumindest ungefähre Anhaltspunkte dafür bestehen, welche Angebotsformen in welchem Umfang und mit welcher räumlichen Platzierung erforderlich und sinnvoll sind, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu erreichen. Dies ist eines der Ziele des neuen Planungsverfahrens, das aber erst im Laufe eines längeren Prozesses erreicht werden kann. Diese rechnerischen Bedarfswerte sind aber kein „Dogma“, sondern können im Rahmen einer qualitativen zweiten Stufe der Pflegeplanung unter Berücksichtigung ortsspezifischer Kenntnisse auf die Bedarfssituation in den Stadt- und Gemeindeteilen angepasst werden. 3.3 Sozialräumlich differenzierte Bestands- und Bedarfsanalyse In den folgenden Tabellen werden pflegerische und die Pflege ergänzende Unterstützungsformen, die seit mehreren Jahren fortlaufend dokumentiert werden, mit Bezug auf die dadurch versorgten Sozialräume dargestellt. Dabei wird zum einen (wie bisher, vgl. 23 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Bericht zur kommunalen Pflegeplanung 2013) die Versorgungsdichte auf der Ebene des Kreises und der Städte und Gemeinden dargestellt (fett formatiert) und zum andern die Versorgungslage in den Ortsteilen ausgewiesen. Die Daten zu den Angebotskapazitäten basieren auf dem Angebotsverzeichnis, das vom Sozialamt des Kreises Viersen fortlaufend geführt wird (hier: Stand Januar 2015). Die Kennziffern, mit denen die Versorgungsdichte vergleichbar gemacht werden kann, beziehen sich auf die ältere Bevölkerung im jeweiligen Ortsteil. 3.3.1 Kommunale Senioren- und Pflegeberatung Die im Bericht 2013 empfohlene Erweiterung der kommunalen Beratungskapazitäten (siehe dort S. 137) wurde teilweise umgesetzt, teilweise ist dies im Laufe des Jahres 2015 geplant. Derzeit stehen 13,0 Beraterstellen im Kreis zur Verfügung (0,09 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren). Empfohlen wurden insgesamt 15,3 Stellen, dies entspricht 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren und erscheint als Besetzung der Beratungsstellen mit dem derzeitigen Aufgabenspektrum angemessen. Ergänzt wird dieses Beratungsangebot durch kreisweit 2,1 Stellen der Wohnberatung, die an vier Standorten eingerichtet wurden (siehe oben Tabelle 1) sowie durch eine Stelle der gerontopsychiatrischen Beratung. In allen Städten und Gemeinden sind die Beratungsstellen auf einen Ortsteil konzentriert. In der Spalte „Bedarf 2015“ in Tabelle 5 wird dagegen ausgewiesen, wie die Stellenverteilung vorgenommen werden müsste, um auch in jedem Ortsteil das Kriterium „0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren“ zu erfüllen.13 Diese Stellenanteile liegen zwischen 0,1 und 0,4 Stellen und fallen damit so klein aus, dass es keinen Sinn macht, dafür jeweils neue Beratungsstellen in den Ortsteilen einzurichten. Eine solche kleinräumige Umsetzung der Beratung wäre organisatorisch allenfalls so denkbar, dass an Stadtteilbüros oder Quartierbüros Seniorenberatungsangebote in kleinerem Umfang angeschlossen würden. Der Bedarf im Jahr 2018 steigt demografiebedingt um weitere 2,0 Stellen auf kreisweit 17,3 Stellen. Auch dieser Bedarf wird auf der Ebene der Ortsteile ausgewiesen, und auch hier gilt, dass eine unmittelbare Umsetzung dieser Differenzierung auf Ortsteilebene aus organisatorischen Gründen nicht erwartet werden kann. Diese Darstellung kann aber für den Fall, dass auch in anderen Bereichen ein Ausbau quartiersnaher Angebote, etwa der Bürgerberatung, geplant wird, als Grundlage für eine Einbeziehung der Seniorenberatung in solche Planungen dienen. 13 Eine negative Differenz zum derzeitigen Bestand zeigt einen ungedeckten Bedarf an, eine positive Differenz bedeutet allein auf den Ortsteil bezogen eine Überkapazität, die sich aber durch Mitversorgung anderer Ortsteile ausgleichen kann. 24 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Tabelle 5 Kommunale Senioren- und Pflegeberatung Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018 Zielwert: 1 Stelle je 1.000 Einwohner ab 80 Jahren (bzw. 0,1 je 100 ab 80) Ort / Ortsteil Stellen 2015 je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz Bedarf 2018 Brüggen 0,50 0,07 0,8 -0,3 0,9 Brüggen 0,50 0,11 0,4 0,1 0,5 Bracht 0,00 0,00 0,3 -0,3 0,4 Grefrath 0,77 0,09 0,9 -0,1 1,0 Grefrath 0,77 0,21 0,4 0,4 0,4 Vinkrath 0,00 0,00 0,1 -0,1 0,1 Oedt 0,00 0,00 0,3 -0,3 0,3 Mülhausen 0,00 0,00 0,1 -0,1 0,1 Kempen 1,50 0,08 1,9 -0,4 2,1 Kempen 1,50 0,12 1,3 0,2 1,5 St. Hubert 0,00 0,00 0,4 -0,4 0,4 Tönisberg 0,00 0,00 0,2 -0,2 0,2 Nettetal 1,25 0,06 2,1 -0,8 2,4 Breyell 0,00 0,00 0,4 -0,4 0,4 Lobberich 1,25 0,18 0,7 0,5 0,8 Hinsbeck 0,00 0,00 0,3 -0,3 0,4 Kaldenkirchen 0,00 0,00 0,4 -0,4 0,5 0,00 0,00 0,1 -0,1 0,1 Leuth Schaag 0,00 0,00 0,2 -0,2 0,2 Niederkrüchten 0,50 0,07 0,7 -0,2 0,8 Elmpt 0,50 0,13 0,4 0,1 0,4 Niederkrüchten 0,00 0,00 0,3 -0,3 0,3 Schwalmtal 0,50 0,06 0,8 -0,3 1,0 Waldniel 0,50 0,09 0,6 -0,1 0,6 Amern 0,00 0,00 0,3 -0,3 0,3 Tönisvorst 1,50 0,10 1,5 0,0 1,7 St. Tönis 1,50 0,13 1,2 0,3 1,3 Vorst 0,00 0,00 0,4 -0,4 0,4 Viersen 4,00 0,09 4,3 -0,3 4,9 Viersen 4,00 0,18 2,2 1,8 2,5 Dülken 0,00 0,00 1,2 -1,2 1,4 Süchteln 0,00 0,00 0,8 -0,8 0,9 Boisheim 0,00 0,00 0,1 -0,1 0,1 Willich 2,50 0,11 2,3 0,2 2,6 Willich 0,00 0,00 0,9 -0,9 1,0 Anrath 0,00 0,00 0,6 -0,6 0,6 Schiefbahn 2,50 0,40 0,6 1,9 0,7 Neersen 0,00 0,00 0,3 -0,3 0,3 Kreis Viersen 13,0 0,09 15,3 -2,3 17,3 Differenz -0,4 0,0 -0,4 -0,2 0,4 -0,1 -0,3 -0,1 -0,6 0,0 -0,4 -0,2 -1,1 -0,4 0,5 -0,4 -0,5 -0,1 -0,2 -0,3 0,1 -0,3 -0,5 -0,1 -0,3 -0,2 0,2 -0,4 -0,9 1,5 -1,4 -0,9 -0,1 -0,1 -1,0 -0,6 1,8 -0,3 -4,3 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 (Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich) 3.3.2 Wohnen mit Service Im Januar 2015 wurden kreisweit 786 Service-Wohnungen registriert, dies entspricht einer Versorgungsdichte von 5,1 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Wenn man als Zielwert eine Versorgungsdichte von 8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren anstrebt (vgl. Bericht 2013, S. 138), so wären insgesamt 1.225 Service-Wohnungen erforderlich, 25 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 dies sind 439 Wohnungen mehr als der derzeitige Bestand. Bis zum Jahr 2018 steigt dieser Bedarf auf 1.384 Service-Wohnungen, dies sind 598 Wohnungen mehr als derzeit vorhanden. Die folgende Darstellung der Verteilung der Angebote des Service-Wohnens macht deutlich, dass sich diese Angebote oft in einem bestimmten Ortsteil konzentrieren, während andere Ortsteile geringer versorgt sind. Das Kriterium „8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren“ wird in den zentralen Ortsteilen von Grefrath, Kempen, Nettetal, Schwalmtal und Willich schon übererfüllt, aber nur in Kempen und Schwalmtal gilt dies auch für die Stadt bzw. Gemeinde insgesamt. Tabelle 6 Wohnen mit Service Ort / Ortsteil Brüggen Brüggen Bracht Grefrath Grefrath Vinkrath Oedt Mülhausen Kempen Kempen St. Hubert Tönisberg Nettetal Breyell Lobberich Hinsbeck Kaldenkirchen Leuth Schaag Niederkrüchten Elmpt Niederkrüchten Schwalmtal Waldniel Amern Tönisvorst St. Tönis Vorst Viersen Viersen Dülken Süchteln Boisheim Willich Willich Anrath Schiefbahn Neersen Kreis Viersen Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018 Zielwert: 8 Wohnungen je 100 Einwohner ab 80 Jahren WE 2015 je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz Bedarf 2018 21 2,8 61 -40 69 0 0,0 35 -35 40 21 6,5 26 -5 29 50 5,8 69 -19 78 50 13,7 29 21 33 0 0,0 8 -8 9 0 0,0 24 -24 27 0 0,0 8 -8 9 183 9,8 149 34 168 162 12,5 104 58 117 21 5,4 31 -10 35 0 0,0 14 -14 16 98 4,7 168 -70 190 0 0,0 32 -32 36 72 10,3 56 16 63 26 8,3 25 1 28 0 0,0 36 -36 40 0 0,0 6 -6 7 0 0,0 13 -13 15 20 2,9 54 -34 61 20 5,1 31 -11 35 0 0,0 23 -23 26 98 11,5 68 30 77 98 17,4 45 53 51 0 0,0 23 -23 26 16 1,0 123 -107 139 16 1,4 93 -77 105 0 0,0 30 -30 34 151 3,5 347 -196 392 151 6,9 175 -24 198 0 0,0 100 -100 113 0 0,0 64 -64 72 0 0,0 8 -8 9 149 6,4 186 -37 210 114 13,4 68 46 77 0 0,0 44 -44 50 5 0,8 51 -46 57 30 10,5 23 7 26 786 5,1 1.225 -439 1.384 Differenz -48 -40 -8 -28 17 -9 -27 -9 15 45 -14 -16 -92 -36 9 -2 -40 -7 -15 -41 -15 -26 21 47 -26 -123 -89 -34 -241 -47 -113 -72 -9 -61 37 -50 -52 4 -598 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 (Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich) 26 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Überlegungen zum Ausbau dieser Angebotsform können an diesen Berechnungsergebnissen ansetzen und zukünftig auszubauende Kapazitäten dort vorsehen, wo bisher noch kein hinreichendes Angebot besteht. Dabei ist allerdings zu prüfen, ob dort auch gute Standortvoraussetzungen bestehen, d.h. beispielsweise ob dort auch eine gute Versorgung mit wichtigen Einrichtungen des täglichen Lebens und eine gute Verkehrsinfrastruktur gegeben sind. 3.3.3 Ambulante Pflege Die ambulante Pflege wird im Kreis Viersen von 35 Pflegediensten geleistet, dies entspricht 0,2 Diensten je 100 Ältere ab 80 Jahren. Ein genauerer Indikator für die Versorgungsdichte ist die Relation der in diesen Diensten tätigen Fachkräfte. Deren Zahl wird im Rahmen der Pflegestatistik auf Kreisebene erhoben. Nach der Pflegestatistik 2013 sind im Kreis Viersen in diesen ambulanten Diensten insgesamt 744 Mitarbeiter beschäftigt, dies entspricht 4,9 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren. Das Statistische Landesamt hat im Auftrag des ISG eine Sonderauswertung durchgeführt, in der die Zahl der Mitarbeiter ambulanter Dienste auf der Ebene der Städte und Gemeinden ausgewiesen wird. Die Mitarbeiterzahl wird in der folgenden Tabelle den je Ortsteil registrierten ambulanten Diensten im rechnerischen Durchschnitt so zugewiesen, dass die Summe je Stadt bzw. Gemeinde dem Ergebnis der Pflegestatistik in der Sonderauswertung auf kommunaler Ebene entspricht. Um diesen Versorgungsstand auch bei Zunahme der älteren Bevölkerung beibehalten zu können, müssten bis zum Jahr 2018 weitere 97 Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Die Verteilung der Pflegedienste und ihrer Mitarbeiterkapazitäten auf die Ortsteile gibt einen Überblick über deren Standorte, sagt aber nichts über deren Versorgungsgebiete aus, die in der Regel über die Ortsgrenzen hinaus reichen.14 14 Hinzu kommt, dass ambulante Dienste mit Sitz im Kreis Viersen auch über die Kreisgrenze hinweg tätig sind, ebenso wie ambulante Dienste mit Sitz außerhalb des Kreises auch im Kreis Viersen tätig sind. Da dies nur durch eine überregionale Erhebung zu ermitteln wäre, wird hier davon ausgegangen, dass sich beide Richtungen dieses Effekts ausgleichen. 27 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Tabelle 7 Ambulante Pflegedienste Ort / Ortsteil Brüggen Brüggen Bracht Grefrath Grefrath Vinkrath Oedt Mülhausen Kempen Kempen St. Hubert Tönisberg Nettetal Breyell Lobberich Hinsbeck Kaldenkirchen Leuth Schaag Niederkrüchten Elmpt Niederkrüchten Schwalmtal Waldniel Amern Tönisvorst St. Tönis Vorst Viersen Viersen Dülken Süchteln Boisheim Willich Willich Anrath Schiefbahn Neersen Kreis Viersen Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018 Zielwert: Personal Kreisdurchschnitt Mitarb. 2015 je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz 21 2,8 37 -16 21 4,8 21 0 0 0,0 16 -16 64 7,4 42 22 43 11,7 18 25 0 0,0 5 -5 21 7,2 14 7 0 0,0 5 -5 30 1,6 91 -61 30 2,3 63 -33 0 0,0 19 -19 0 0,0 9 -9 59 2,8 102 -43 30 7,4 19 10 30 4,2 34 -5 0 0,0 15 -15 0 0,0 22 -22 0 0,0 4 -4 0 0,0 8 -8 70 10,3 33 37 70 18,0 19 51 0 0,0 14 -14 70 8,2 41 29 47 8,3 27 19 23 8,2 14 10 101 6,6 75 26 76 6,5 56 20 25 6,7 18 7 231 5,3 211 20 154 7,0 106 48 39 3,1 61 -22 39 4,8 39 0 0 0,0 5 -5 98 4,2 113 -15 98 11,5 42 56 0 0,0 27 -27 0 0,0 31 -31 0 0,0 14 -14 744 4,9 744 0 Bedarf 2018 42 24 18 47 20 6 16 6 102 71 22 10 115 22 39 17 24 4 9 37 21 16 47 31 16 84 64 21 238 120 68 44 5 128 47 30 35 16 841 Differenz -20 -3 -18 16 22 -6 5 -6 -72 -41 -22 -10 -56 8 -9 -17 -24 -4 -9 33 49 -16 23 16 8 17 12 4 -7 34 -30 -5 -5 -30 51 -30 -35 -16 -97 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 (Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich) 3.3.4 Niedrigschwellige Dienste Auch für die niedrigschwelligen ambulanten Dienste gilt, dass sie ihre Versorgungsleistungen über den Ortsteil, in dem sie ihren Standort haben, hinaus erbringen. Hierzu gehören haushaltsnahe Dienste, die niedrigschwellige haushaltsbezogene Hilfen leisten. Über das in diesen Diensten beschäftigte Personal liegen keine Daten vor. 28 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Tabelle 8 Niedrigschwellige Dienste Ort / Ortsteil Brüggen Brüggen Bracht Grefrath Grefrath Vinkrath Oedt Mülhausen Kempen Kempen St. Hubert Tönisberg Nettetal Breyell Lobberich Hinsbeck Kaldenkirchen Leuth Schaag Niederkrüchten Elmpt Niederkrüchten Schwalmtal Waldniel Amern Tönisvorst St. Tönis Vorst Viersen Viersen Dülken Süchteln Boisheim Willich Willich Anrath Schiefbahn Neersen Kreis Viersen Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018 Zielwert: Kreisdurchschnitt Dienste 2015 je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz 5 0,7 4 1 4 0,9 2 2 1 0,3 2 -1 3 0,3 5 -2 2 0,5 2 0 0 0,0 1 -1 1 0,3 2 -1 0 0,0 1 -1 8 0,4 11 -3 6 0,5 7 -1 2 0,5 2 0 0 0,0 1 -1 10 0,5 12 -2 1 0,3 2 -1 4 0,6 4 0 0 0,0 2 -2 4 0,9 3 1 0 0,0 0 0 1 0,6 1 0 3 0,4 4 -1 3 0,8 2 1 0 0,0 2 -2 6 0,7 5 1 6 1,1 3 3 0 0,0 2 -2 13 0,8 9 4 11 1,0 7 4 2 0,5 2 0 23 0,5 25 -2 12 0,5 12 0 6 0,5 7 -1 5 0,6 5 0 0 0,0 1 -1 15 0,6 13 2 8 0,9 5 3 2 0,4 3 -1 4 0,6 4 0 1 0,4 2 -1 87 0,6 87 0 Bedarf 2018 5 3 2 6 2 1 2 1 12 8 3 1 13 3 5 2 3 0 1 4 3 2 5 4 2 10 7 2 28 14 8 5 1 15 5 4 4 2 98 Differenz 0 1 -1 -3 0 -1 -1 -1 -4 -2 -1 -1 -3 -2 -1 -2 1 0 0 -1 0 -2 1 2 -2 3 4 0 -5 -2 -2 0 -1 0 3 -2 0 -1 -11 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 (Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich) Weiterhin gehören Mahlzeitendienste, Fahrdienste und „Mobile Soziale Dienste“, die mehrere ergänzende Angebote bündeln, zu dieser Angebotsform (siehe Bericht 2013, S. 58 ff). Alle diese Unterstützungsformen können dazu beitragen, eine Weiterführung des Haushalts und damit einen Verbleib in der gewohnten Wohnumgebung zu ermöglichen. Derzeit gibt es kreisweit 87 dieser Dienste, darunter 65 haushaltsnahe Dienste, 18 Mahlzeitendienste und 4 Fahrdienste. Bis zum Jahr 2018 steigt der rechnerische Bedarf 29 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 um weitere 11 Dienste an. Allerdings handelt es sich dabei nur um eine ungefähre Schätzung, da keine belastbaren Erkenntnisse über den Bedarf an niedrigschwelligen Diensten vorliegen. 3.3.5 Tagespflege Im Januar 2015 stehen kreisweit 119 Tagespflegeplätze zur Verfügung, dies entspricht 0,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. In drei Gemeinden gibt es (noch) keine Tagespflege-Einrichtung. Mehrere Einrichtungen, die auf unterschiedliche Ortsteile verteilt sind, wurden für Viersen und Willich registriert. Wenn derzeit geplante Einrichtungen in Kempen und Nettetal bis Anfang 2017 in Betrieb sind, steht das Angebot Tagespflege auch hier in verschiedenen Ortsteilen zur Verfügung. Wenn man den Bedarf auf 1,2 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren veranschlagt, würde der Bedarf bei 184 Plätzen liegen. Die Tabelle weist diese Bedarfe auch auf der Ebene der Ortsteile aus. Das Angebot der Tagespflege sollte wohnortnah ausgerichtet sein, um den Tagespflegegästen lange Hin- und Rückfahrten zu ersparen. Einrichtungen der Tagespflege sind allerdings erst ab einer Mindestgröße von etwa 12 bis 14 Plätzen wirtschaftlich zu betreiben, so dass der Ausweis kleinerer Bedarfswerte auf Ortsteilebene so zu verstehen ist, dass bei der Planung weiterer Tagespflegeeinrichtungen geprüft werden kann, welche Ortsteile sie zu ihrem Einzugsgebiet zählen könnten. Auch diese Bedarfsberechnung wird prognostisch für das Jahr 2018 vorgenommen. Dann wären kreisweit 208 Tagespflegeplätze erforderlich, um den angesetzten Zielwert zu erreichen, dies sind 89 Plätze mehr als im Januar 2015. In einigen Ortsteilen mit Tagespflegeeinrichtungen wird dieser Zielwert bereits jetzt erreicht oder übertroffen, diese Einrichtungen versorgen aber angrenzende Ortsteile mit. Auf der Städte- bzw. Gemeindeebene verfügt nur Willich über ein Tagespflegeangebot, das auch in drei Jahren noch ausreichend sein wird. 30 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Tabelle 9 Tagespflege Ort / Ortsteil Brüggen Brüggen Bracht Grefrath Grefrath Vinkrath Oedt Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018 Zielwert: 1,2 Plätze je 100 Einwohner ab 80 Jahren Plätze 2015 je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz Bedarf 2018 0 0,0 9 -9 10 0 0,0 5 -5 6 0 0,0 4 -4 4 0 0,0 10 -10 12 0 0,0 4 -4 5 0 0,0 1 -1 1 0 0,0 4 -4 4 Mülhausen Kempen 0 12 Kempen St. Hubert Tönisberg 0,0 0,6 1 22 12 0,9 0 0,0 Differenz -10 -6 -4 -12 -5 -1 -4 -1 -10 1 25 -1 -13 16 -4 18 -6 5 -5 5 -5 0 0,0 2 -2 2 -2 Nettetal 12 0,6 25 -13 28 -16 Breyell Lobberich 12 0 3,0 0,0 5 8 7 -8 5 10 7 -10 0 0 0 0 0 0 0 11 0 11 14 14 0 40 12 28 0 0 30 15 0 15 0 119 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,3 0,0 3,9 0,9 1,2 0,0 0,9 0,5 2,2 0,0 0,0 1,3 1,8 0,0 2,4 0,0 0,8 4 5 1 2 8 5 3 10 7 3 18 14 5 52 26 15 10 1 28 10 7 8 3 184 -4 -5 -1 -2 -8 -5 -3 1 -7 8 -4 0 -5 -12 -14 13 -10 -1 2 5 -7 7 -3 -65 4 6 1 2 9 5 4 12 8 4 21 16 5 59 30 17 11 1 31 12 7 9 4 208 -4 -6 -1 -2 -9 -5 -4 -1 -8 7 -7 -2 -5 -19 -18 11 -11 -1 -1 3 -7 6 -4 -89 Hinsbeck Kaldenkirchen Leuth Schaag Niederkrüchten Elmpt Niederkrüchten Schwalmtal Waldniel Amern Tönisvorst St. Tönis Vorst Viersen Viersen Dülken Süchteln Boisheim Willich Willich Anrath Schiefbahn Neersen Kreis Viersen Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI; Berechnungen ISG 2015 (Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich) 3.3.6 Kurzzeitpflege Die Angebote der Kurzzeitpflege sind in Nettetal, Viersen und Willich auf mehrere Stadtteile verteilt. Von den 171 Kurzzeitpflegeplätzen sind allerdings nur 32 Plätze speziell auf Kurzzeitpflege ausgerichtete eigenständige bzw. solitäre Plätze. Der Zielwert von 31 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 153 eigenständigen Plätzen (dies entspricht 1 solitären Platz je 100 Ältere ab 80 Jahren) würde daher im Jahr 2015 weitere 121 eigenständige Kurzzeitpflegeplätze erfordern. Bis zum Jahr 2018 steigt dieser Bedarf demografiebedingt um weitere 20 Plätze an. Die Differenzierung nach Ortsteilen kann als Planungsgrundlage dafür dienen, mehrere Ortsteile (auch angrenzender Städte und Gemeinden) in den Blick zu nehmen, um Versorgungsgebiete für eine Kurzzeitpflegeeinrichtung zu definieren. Tabelle 10 Kurzzeitpflege Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018 Zielwert: 1 solitärer Platz je 100 Einwohner ab 80 Jahren Ort / Ortsteil Plätze 2015* dar. solitär je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz Brüggen 10 0 0,0 8 -8 Brüggen 0 4 -4 Bracht 10 3 -3 Grefrath 18 0 0,0 9 -9 Grefrath 0 4 -4 Vinkrath 0 1 -1 Oedt 18 3 -3 Mülhausen 0 1 -1 7 7 0,4 19 -12 Kempen Kempen 7 7 0,5 13 -6 St. Hubert 0 4 -4 0 2 -2 Tönisberg Nettetal 29 12 0,6 21 -9 Breyell 6 4 -4 5 7 -7 Lobberich Hinsbeck 12 12 3,8 3 9 Kaldenkirchen 6 4 -4 Leuth 0 1 -1 0 2 -2 Schaag Niederkrüchten 10 0 0,0 7 -7 Elmpt 10 4 -4 0 3 -3 Niederkrüchten Schwalmtal 10 0 0,0 8 -8 Waldniel 10 6 -6 0 3 -3 Amern Tönisvorst 12 0 0,0 15 -15 St. Tönis 12 12 -12 Vorst 0 4 -4 58 0 0,0 43 -43 Viersen Viersen 15 22 -22 Dülken 26 12 -12 17 8 -8 Süchteln Boisheim 0 1 -1 Willich 17 13 0,6 23 -10 Willich 13 13 1,5 9 4 Anrath 0 6 -6 Schiefbahn 4 6 -6 Neersen 0 3 -3 171 32 0,2 153 -121 Kreis Viersen Bedarf 2018 9 5 4 10 4 1 3 1 21 15 4 2 24 4 8 4 5 1 2 8 4 3 10 6 3 17 13 4 49 25 14 9 1 26 10 6 7 3 173 Differenz -9 -5 -4 -10 -4 -1 -3 -1 -14 -8 -4 -2 -12 -4 -8 8 -5 -1 -2 -8 -4 -3 -10 -6 -3 -17 -13 -4 -49 -25 -14 -9 -1 -13 3 -6 -7 -3 -141 * Spalte 1: Kurzzeitpflegeplätze insgesamt; die Bedarfsberechnung bezieht sich nur auf solitäre Plätze. Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI; Berechnungen ISG 2015 (Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich) 32 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 3.3.7 Vollstationäre Pflege Die stationären Pflegeeinrichtungen sind in den fünf Städten auf mehrere Ortsteile verteilt. Damit besteht weitgehend die Möglichkeit, bei Bedarf einen stationären Pflegeplatz in der Nähe zum bekannten Wohnumfeld zu finden. Mit kreisweit 2.417 Plätzen15 wird im Januar 2015 eine Versorgungsdichte von 15,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht. Die Bedarfsschätzung schreibt in diesem Bereich zunächst die Versorgungsdichte auf der Ebene der Städte und Gemeinden fort, da es keine gesicherten Anhaltspunkte dafür gibt, welche Dichte an stationären Plätzen als bedarfsgerecht anzusehen ist. Möglicherweise kann durch den Ausbau ambulanter und teilstationärer Angebote sowie geeigneter Wohnangebote im Rahmen der Strategie „ambulant vor stationär“ die Versorgungsdichte mit stationären Pflegeplätzen reduziert werden, aber es liegen keine belastbaren Untersuchungen zum Substitutionseffekt eines Ausbaus vorstationärer Angebote vor. Derzeit wird kein Bedarf an einem Ausbau des stationären Angebots gesehen. Einer aktuellen Umfrage zufolge gibt es in den vollstationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Viersen keine langen Wartelisten,16 was dafür spricht, dass der Ausbau der vorstationären Angebote bereits zu einer Entlastung der vollstationären Pflege geführt hat. Wenn diese Annahme zutrifft, liegt der Bedarf im Jahr 2015 bei 2.417 Plätzen und steigt demografiebedingt bis zum Jahr 2018 auf 2.731 Plätze, dies sind 314 Plätze mehr als derzeit vorhanden. Obwohl stationäre Pflegeeinrichtungen eine bestimmte Mindestgröße haben müssen, um wirtschaftlich betrieben werden zu können, sind die vorhandenen Pflegeplätze häufig auf mehrere Ortsteile verteilt. Die vergleichsweise hohen Kapazitäten in der Stadt Viersen (21,6 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren) deuten darauf hin, dass die dort gelegenen Einrichtungen auch eine über die Stadtgrenze hinausreichende Versorgungsfunktion erfüllen. 15 16 Die Plätze des „Alten- und Pflegeheims Haus Salus“ in Grefrath wurden hier nicht berücksichtigt, da diese Einrichtung von Ordensschwestern aus dem gesamten Bundesgebiet genutzt wird. Umfrageergebnis des Kreissozialamtes, Stand März 2015 33 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Tabelle 11 Vollstationäre Pflege Bestand 2015 und Bedarfsermittlung 2018 Zielwert: Versorgungsstand 2015 auf Städte- und Gemeindeebene Ort / Ortsteil Plätze 2015 je 100 ab 80 Bedarf 2015 Differenz Bedarf 2018 Brüggen 101 13,3 101 0 114 Brüggen 0 0,0 58 -58 66 Bracht 101 31,5 43 58 48 Grefrath 169 19,6 169 0 191 Grefrath 0 0,0 71 -71 81 Vinkrath 0 0,0 20 -20 22 Oedt 169 57,3 58 111 65 Mülhausen 0 0,0 20 -20 23 Kempen 215 11,5 215 0 243 Kempen 215 16,6 150 65 169 St. Hubert 0 0,0 45 -45 51 Tönisberg 0 0,0 20 -20 23 Nettetal 303 14,4 303 0 342 Breyell 80 20,2 57 23 65 Lobberich 51 7,3 101 -50 114 Hinsbeck 112 35,6 45 67 51 Kaldenkirchen 60 13,5 64 -4 73 Leuth 0 0,0 10 -10 12 Schaag 0 0,0 24 -24 27 Niederkrüchten 96 14,1 96 0 108 Elmpt 96 24,6 55 41 62 Niederkrüchten 0 0,0 41 -41 46 Schwalmtal 90 10,6 90 0 102 Waldniel 90 15,9 60 30 68 Amern 0 0,0 30 -30 34 Tönisvorst 222 14,5 222 0 251 St. Tönis 162 14,0 167 -5 189 Vorst 60 15,8 55 5 62 Viersen 937 21,6 937 0 1.059 Viersen 481 22,0 473 8 535 Dülken 330 26,5 269 61 305 Süchteln 126 15,8 173 -47 195 Boisheim 0 0,0 21 -21 24 Willich 284 12,2 284 0 321 Willich 82 9,6 104 -22 118 Anrath 86 15,6 68 18 76 Schiefbahn 116 18,4 77 39 87 Neersen 0 0,0 35 -35 39 Kreis Viersen 2.417 15,8 2.417 0 2.731 Differenz -13 -66 53 -22 -81 -22 104 -23 -28 46 -51 -23 -39 15 -63 61 -13 -12 -27 -12 34 -46 -12 22 -34 -29 -27 -2 -122 -54 25 -69 -24 -37 -36 10 29 -39 -314 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis/ Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI; Berechnungen ISG 2015 (Summenabweichungen aufgrund gerundeter Darstellung möglich) 34 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 4. Entwicklungsbedarf in den Städten und Gemeinden und Maßnahmenvorschläge 4.1 Versorgungslage und Entwicklungsbedarf in den Städten und Gemeinden Im Folgenden werden die Kapazitäten und die an den genannten Zielwerten orientierten Bedarfe auf der Ebene der Städte und Gemeinden des Kreises Viersen und deren Ortsteilen dargestellt. 4.1.1 Brüggen In der Gemeinde Brüggen stehen 0,5 Stellen der kommunalen Seniorenberatung zur Verfügung. Der Bedarf liegt bei derzeit 0,8 Stellen bzw. 0,9 Stellen im Jahr 2018, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. Zusätzlich stehen 0,15 Stellenanteile für Wohnberatung zur Verfügung, die vom Standort Nettetal aus angeboten wird. Tabelle 12 Kommunale Brüggen Bestand 2015 Brüggen gesamt Brüggen Bracht Je 100 Einw. ab 80 J. Kreis Viersen Brüggen gesamt Brüggen Bracht Bedarf 2015 Brüggen gesamt Brüggen Bracht Bedarf 2018 Brüggen gesamt Brüggen Bracht Beratung Personal 0,5 0,5 0,0 Service- Ambulant Ambulante Wohnen betreute WG Pflegedienste Wohnungen Wohnungen Personal 21 0 28 0 0 28 21 0 0 Niedrigschw. Tages- Kurzzeit- Vollstation. Dienste Dienste 5 4 1 pflege Plätze 0 0 0 pflege solitäre Pl. 0 0 0 Pflege Plätze 101 0 101 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,8 0,4 0,3 5,1 2,8 0,0 6,5 8,0 61 35 26 0,4 0,0 0,0 0,0 0,4 3 2 1 4,9 3,7 6,4 0,0 4,9 37 21 16 0,6 0,7 0,9 0,3 0,6 4 2 2 0,8 0,0 0,0 0,0 1,2 9 5 4 0,2 0,0 0,0 0,0 1,0 8 4 3 15,8 13,3 0,0 31,5 13,3 101 58 43 0,9 0,5 0,4 69 40 29 4 2 1 42 24 18 5 3 2 10 6 4 9 5 4 114 66 48 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 Im Bereich des Service-Wohnens ist die Versorgungsdichte mit 21 Wohnungen bzw. 2,8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren etwa halb so hoch wie im Kreisdurchschnitt. Um 8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste die Zahl der ServiceWohnungen im Jahr 2015 bei 61 liegen und auf 69 Wohnungen im Jahr 2018 steigen. Etwa 40 zusätzliche Wohnungen sollten im Ortsteil Brüggen zur Verfügung gestellt werden. Ambulant betreute Wohngemeinschaften gibt es in Brüggen nicht. Um eine kreisdurchschnittliche Versorgung zu erreichen, fehlen 3 bis 4 solcher Wohneinheiten, so dass die Einrichtung einer betreuten Wohngemeinschaft die Bedarfslage in den angrenzenden Orten mit in den Blick nehmen sollte. 35 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Zwei ambulante Pflegedienste mit zusammen 28 Mitarbeitern ergeben eine Versorgungsdichte von 3,7 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren, dies liegt unter dem Kreisdurchschnitt. Um die kreisdurchschnittliche Versorgungsdichte von 4,9 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, wären derzeit 37 Pflegekräfte und im Jahr 2018 42 Pflegekräfte in ambulanten Diensten erforderlich, dies sind 14 Mitarbeiter mehr als derzeit vorhanden. Mit 5 niedrigschwelligen Diensten ist (ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten, die nicht bekannt sind) der rechnerische Bedarf für Brüggen gedeckt. Ein Angebot der Tagespflege gibt es in Brüggen nicht. Setzt man den Bedarf mit 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren an, so fehlen 9 (2015) bis 10 (2018) Tagespflegeplätze. Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Brüggen 10 eingestreute Plätze, aber keine eigenständigen Kurzzeitpflegeplätze. Hier sollten in den nächsten drei Jahren 8 bis 9 solitäre Plätze hinzukommen. Da diese Kapazität für eine eigenständige Einrichtung zu gering ist, ist eine Anbindung an die stationäre Pflege zu empfehlen. Mit 101 stationären Pflegeplätzen erreicht Brüggen eine Versorgungsdichte von 13,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, dies liegt unter dem Kreisdurchschnitt von 15,8 Plätzen. Wenn diese Versorgungsdichte fortgeschrieben wird, steigt der Bedarf in Brüggen bis zum Jahr 2018 auf 114 Plätze, das sind 13 Plätze mehr als zurzeit. 4.1.2 Grefrath Die kommunale Seniorenberatung wird in Grefrath mit 0,77 Personalstellen geleistet. Zusätzlich stehen 0,25 Stellenanteile für Wohnberatung zur Verfügung, die vom Standort Kempen aus angeboten wird. Der Bedarf liegt bei derzeit 0,9 Stellen für die Seniorenberatung und steigt auf 1,0 Stellen im Jahr 2018, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. Im Bereich des Service-Wohnens gibt es in Grefrath 50 Wohnungen, dies entspricht einer Versorgungsdichte von 5,8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren und liegt etwa im Kreisdurchschnitt. Um 8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste die Zahl der Service-Wohnungen auf 69 (Jahr 2015) bzw. 78 Wohnungen (Jahr 2018) steigen. Etwa 25 bis 30 zusätzliche Wohnungen mit Service sollten zur Verfügung stehen, und zwar außerhalb des Ortsteils Grefrath, sofern ein seniorengerechtes Wohnumfeld auch in den anderen Ortsteilen gegeben ist. In Grefrath gibt es keine ambulant betreute Wohngemeinschaft. Um eine kreisdurchschnittliche Versorgung zu erreichen, fehlen 4 Wohneinheiten in dieser Form. Dies reicht für die Entwicklung eines eigenen Angebots nicht aus, so dass auch die Bedarfslage in den angrenzenden Orten zu berücksichtigen ist. Die 3 ambulanten Pflegedienste in Grefrath mit insgesamt 57 Mitarbeitern erscheinen ausreichend, die Versorgungsdichte liegt hier über dem Kreisdurchschnitt. 36 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Tabelle 13 Grefrath Bestand 2015 Grefrath gesamt Grefrath Vinkrath Oedt Mülhausen Je 100 Einw. ab 80 J. Kreis Viersen Grefrath gesamt Grefrath Vinkrath Oedt Mülhausen Bedarf 2015 Grefrath gesamt Grefrath Vinkrath Oedt Mülhausen Bedarf 2018 Grefrath gesamt Grefrath Vinkrath Oedt Mülhausen Kommunale Beratung Personal 0,77 0,77 0,0 0,0 0,0 ServiceAmbulant Ambulante Niedrigschw. Wohnen betreute WG Pflegedienste Dienste Wohnungen Wohnungen Personal Dienste 50 0 57 3 50 0 38 2 0 0 0 0 0 0 19 1 0 0 0 0 Tagespflege Plätze 0 0 0 0 0 Kurzzeitpflege solitäre Pl. 0 0 0 0 0 Vollstation. Pflege Plätze 169 0 0 169 0 0,1 0,1 0,2 0,0 0,0 0,0 0,1 0,9 0,4 0,1 0,3 0,1 5,1 5,8 13,7 0,0 0,0 0,0 8,0 69 29 8 24 8 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 4 2 0 1 0 4,9 6,6 10,4 0,0 6,4 0,0 4,9 42 18 5 14 5 0,6 0,3 0,5 0,0 0,3 0,0 0,6 5 2 1 2 1 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,2 10 4 1 4 1 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,0 9 4 1 3 1 15,8 19,6 0,0 0,0 57,3 0,0 19,6 169 71 20 58 20 1,0 0,4 0,1 0,3 0,1 78 33 9 27 9 4 2 0 1 0 47 20 6 16 6 6 2 1 2 1 12 5 1 4 1 10 4 1 3 1 191 81 22 65 23 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 Mit ebenfalls 3 niedrigschwelligen Diensten wird der rechnerische Bedarf (orientiert am Kreisdurchschnitt 2015, vgl. S. 24 f, ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten, die nicht bekannt sind) aber nicht erfüllt. In Grefrath gibt es kein Angebot der Tagespflege. Setzt man den Bedarf mit 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren an, so fehlen 10 (2015) bis 12 (2018) Tagespflegeplätze, so dass die Einrichtung eines Tagespflegeangebots zu empfehlen ist. Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Grefrath 18 eingestreute Plätze, aber keine eigenständigen Kurzzeitpflegeplätze. Bis 2018 sollten 9 bis 10 solitäre Plätze hinzukommen. Da diese Kapazität für eine eigenständige Einrichtung zu gering ist, ist eine Anbindung an die stationäre Pflege zu empfehlen. Im Bereich der vollstationären Pflege gibt es in Grefrath 169 Plätze, die Versorgungsdichte von 19,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt über dem Kreisdurchschnitt von 15,8 Plätzen. Wenn diese Versorgungsdichte fortgeschrieben wird, steigt der Bedarf in Grefrath bis zum Jahr 2018 auf 191 Plätze. Wenn aber unter Berücksichtigung eines Ausbau vorstationärer Angebote der Bedarf an stationärer Pflege in Zukunft auf den Kreisdurchschnitt von 15,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren begrenzt würde, ergäbe sich in Grefrath bis zum Jahr 2018 ein Überhang von etwa 15 Plätzen. 4.1.3 Kempen In der Stadt Kempen stehen 1,5 Stellen der kommunalen Seniorenberatung zur Verfügung, ergänzt um weitere 0,25 Stellen für Wohnberatung. Der Bedarf liegt im Jahr 2018 37 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 bei 2,1 Stellen für die Seniorenberatung, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. Im Bereich des Service-Wohnens ist die Versorgungsdichte mit 183 Wohnungen bzw. 9,8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren deutlich höher als der Kreisdurchschnitt. Das Kriterium „8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren“ wird mit dieser Kapazität auch im Jahr 2018 erfüllt sein. Im Ortsteil Tönisberg gibt es derzeit keine Service-Wohnungen. Mit 20 Wohneinheiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften liegt Kempen deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Mangels belastbarer Bedarfswerte kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein größerer Zusatzbedarf besteht. Tabelle 14 Kempen Bestand 2015 Kempen gesamt Kempen St. Hubert Tönisberg Je 100 Einw. ab 80 J. Kreis Viersen Kempen gesamt Kempen St. Hubert Tönisberg Bedarf 2015 Kempen gesamt Kempen St. Hubert Tönisberg Bedarf 2018 Kempen gesamt Kempen St. Hubert Tönisberg Kommunale Beratung Personal 1,5 1,5 0,0 0,0 ServiceAmbulant Ambulante Niedrigschw. Wohnen betreute WG Pflegedienste Dienste Wohnungen Wohnungen Personal Dienste 183 20 30 8 162 20 30 6 21 0 0 2 0 0 0 0 Tagespflege Plätze 12 12 0 0 Kurzzeitpflege solitäre Pl. 7 7 0 0 Vollstation. Pflege Plätze 215 215 0 0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,1 1,9 1,3 0,4 0,2 5,1 9,8 12,5 5,4 0,0 8,0 149 104 31 14 0,4 1,1 1,5 0,0 0,0 0,4 8 5 2 1 4,9 1,6 2,3 0,0 0,0 4,9 91 63 19 9 0,6 0,4 0,5 0,5 0,0 0,6 11 7 2 1 0,8 0,6 0,9 0,0 0,0 1,2 22 16 5 2 0,2 0,4 0,5 0,0 0,0 1,0 19 13 4 2 15,8 11,5 16,6 0,0 0,0 11,5 215 150 45 20 2,1 1,5 0,4 0,2 168 117 35 16 9 6 2 1 102 71 22 10 12 8 3 1 25 18 5 2 21 15 4 2 243 169 51 23 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 Im Bereich der ambulanten Pflege gibt es in Kempen 4 Pflegedienste mit insgesamt 30 Mitarbeitern, dies entspricht 1,6 ambulanten Pflegekräften je 100 Ältere ab 80 Jahren und liegt deutlich unter dem Kreisdurchschnitt. Um eine kreisdurchschnittliche Versorgungsdichte zu erhalten, wären derzeit 91 und im Jahr 2018 102 Mitarbeiter ambulanter Dienste erforderlich. Die Zahl von 8 niedrigschwelligen Diensten liegt etwas unter dem rechnerischen Bedarf von derzeit 11 Diensten bzw. 12 Diensten im Jahr 2018 (ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten). In Kempen gibt es eine Tagespflegeeinrichtung mit 12 Plätzen, dies entspricht einer Versorgungsdichte von 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Setzt man den Bedarf mit 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren an, so sollten bis 2018 weitere 10 bis 15 Tagespflegeplätze geschaffen werden. Angesichts der niedrigen Bedarfswerte in den beiden anderen Ortsteilen ist zu prüfen, ob diese Angebotserweiterung zentrumsnah erfolgen sollte. 38 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Kempen 7 solitäre Plätze in stationärer Anbindung. Legt man einen Bedarf von 1 solitärem Platz je 100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde, so sollten in den nächsten drei Jahren weitere 12 bis 14 solitäre Plätze hinzukommen. Mit 215 stationären Pflegeplätzen liegt die Versorgungsdichte in Kempen bei 11,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren und damit deutlich unter dem Kreisdurchschnitt von 15,8 Plätzen. Wenn unter Berücksichtigung des vorstationären Angebots der zukünftige Bedarf an stationärer Pflege auf diesem Niveau fortgeschrieben wird, ergibt sich für Kempen im Jahr 2018 ein Bedarf von 243 Plätzen, dies sind 28 Plätze mehr als zurzeit vorhanden. 4.1.4 Nettetal Die kommunale Seniorenberatung wird in Nettetal mit 1,25 Personalstellen im Ortsteil Lobberich geleistet. Hinzu kommen 0,15 Stellen für die Wohnberatung. Der Bedarf liegt bei derzeit 2,1 Stellen, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird, und steigt demografiebedingt auf 2,4 Stellen im Jahr 2018. Im Bereich des Service-Wohnens gibt es in Nettetal 98 Wohnungen, dies entspricht einer Versorgungsdichte von 4,7 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren und liegt damit nur leicht unter dem Kreisdurchschnitt. Um 8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste die Zahl der Service-Wohnungen auf 168 (Jahr 2015) bzw. 190 Wohnungen (Jahr 2018) erhöht werden. Daher sollten etwa 90 zusätzliche Wohnungen mit Service zur Verfügung gestellt werden, und zwar außerhalb der Ortsteile Lobberich und Hinsbeck, sofern dort ein seniorengerechtes Wohnumfeld vorhanden ist. In Nettetal gibt es keine ambulant betreute Wohngemeinschaft. Um eine kreisdurchschnittliche Versorgung zu erreichen, fehlen 9 bis 10 Wohneinheiten in dieser Form. Die Entwicklung eines eigenen Angebots ist daher zu befürworten, evtl. kann auch der Bedarf in einem angrenzenden Ort wie z.B. Brüggen dabei mit berücksichtigt werden. Die vier ambulanten Pflegedienste mit 59 Mitarbeitern entsprechen einer Versorgungsdichte von 2,8 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren, dies erscheint für Nettetal unzureichend. Um den Kreisdurchschnitt zu erreichen, wären derzeit 102 ambulante Pflegekräfte erforderlich, bis zum Jahr 2018 steigt dieser Bedarf auf 115 Pflegekräfte. Mit 10 niedrigschwelligen Diensten wird auch der rechnerische Bedarf in diesem Bereich (orientiert am Kreisdurchschnitt, ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten, die nicht bekannt sind) leicht unterschritten. Eine Tagespflegeeinrichtung mit 12 Plätzen steht in Nettetal zur Verfügung, die Versorgungsdichte liegt mit 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren leicht unter dem Kreisdurchschnitt. Setzt man den Bedarf mit 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren an, so fehlen 13 (2015) bis 16 (2018) Tagespflegeplätze, so dass die Erweiterung des Tagespflegeangebots zu empfehlen ist. Eine Lokalisierung im Ortsteil Lobberich erscheint empfehlenswert. 39 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Tabelle 15 Nettetal Bestand 2015 Nettetal gesamt Breyell Lobberich Hinsbeck Kaldenkirchen Leuth Schaag Je 100 Einw. ab 80 J. Kreis Viersen Nettetal gesamt Breyell Lobberich Hinsbeck Kaldenkirchen Leuth Schaag Bedarf 2015 Nettetal gesamt Breyell Lobberich Hinsbeck Kaldenkirchen Leuth Schaag Bedarf 2018 Nettetal gesamt Breyell Lobberich Hinsbeck Kaldenkirchen Leuth Schaag Kommunale Beratung Personal 1,25 0,0 1,25 0,0 0,0 0,0 0,0 ServiceAmbulant Ambulante Niedrigschw. Wohnen betreute WG Pflegedienste Dienste Wohnungen Wohnungen Personal Dienste 98 0 59 10 0 0 30 1 72 0 30 4 26 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 1 Tagespflege Plätze 12 12 0 0 0 0 0 Kurzzeitpflege solitäre Pl. 12 0 0 12 0 0 0 Vollstation. Pflege Plätze 303 80 51 112 60 0 0 0,1 0,1 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 2,1 0,4 0,7 0,3 0,4 0,1 0,2 5,1 4,7 0,0 10,3 8,3 0,0 0,0 0,0 8,0 168 32 56 25 36 6 13 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 9 2 3 1 2 0 1 4,9 2,8 7,4 4,2 0,0 0,0 0,0 0,0 4,9 102 19 34 15 22 4 8 0,6 0,5 0,3 0,6 0,0 0,9 0,0 0,6 0,6 12 2 4 2 3 0 1 0,8 0,6 3,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,2 25 5 8 4 5 1 2 0,2 0,6 0,0 0,0 3,8 0,0 0,0 0,0 1,0 21 4 7 3 4 1 2 15,8 14,4 20,2 7,3 35,6 13,5 0,0 0,0 14,4 303 57 101 45 64 10 24 2,4 0,4 0,8 0,4 0,5 0,1 0,2 190 36 63 28 40 7 15 10 2 3 1 2 0 1 115 22 39 17 24 4 9 13 3 5 2 3 0 1 28 5 10 4 6 1 2 24 4 8 4 5 1 2 342 65 114 51 73 12 27 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 In Nettetal stehen insgesamt 29 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung, davon 12 solitäre und 17 eingestreute Plätze. Bis 2018 sollten 10 bis 12 solitäre Plätze in Anbindung an die stationäre Pflege hinzukommen, damit dann 24 solitäre Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen. Im Bereich der vollstationären Pflege gibt es in Nettetal 303 Plätze, die Versorgungsdichte von 14,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt unter dem Kreisdurchschnitt von 15,8 Plätzen. Wenn unter der Voraussetzung eines weiteren Ausbaus vorstationärer Angebote der zukünftige Bedarf an stationärer Pflege auf diesem Niveau fortgeschrieben wird, ergibt sich für Nettetal bis zum Jahr 2018 ein Bedarf von 342 Plätzen, dies sind 39 Plätze mehr als zurzeit. 4.1.5 Niederkrüchten In der Gemeinde Niederkrüchten stehen 0,5 Stellen der kommunalen Seniorenberatung zur Verfügung. Hinzu kommen 0,15 Stellen für Wohnberatung, die von Nettetal aus angeboten wird. Der rechnerische Bedarf der Seniorenberatung liegt bei derzeit 0,7 Stellen bzw. 0,8 Stellen im Jahr 2018, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. 40 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Im Bereich des Service-Wohnens ist die Versorgungsdichte mit 20 Wohnungen bzw. 2,9 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren deutlich niedriger als im Kreisdurchschnitt. Um 8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste die Zahl der ServiceWohnungen auf bis zu 61 Wohnungen (Jahr 2018) steigen. Daher sollten etwa 40 zusätzliche Wohnungen im Ortsteil Niederkrüchten zur Verfügung gestellt werden. Ein Viertel dieses Zusatzbedarfs (10 Service-Wohnungen) befindet sich bereits in Elmpt in konkreter Planung. Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft gibt es nicht in Niederkrüchten. Um eine kreisdurchschnittliche Versorgung zu erreichen, fehlen 3 solcher Wohneinheiten, so dass die Einrichtung einer betreuten Wohngemeinschaft vom rechnerischen Bedarf her noch verfrüht erscheint, es sei denn, der stationäre Bedarf kann dadurch kompensiert werden. Die beiden ambulanten Pflegedienste in Niederkrüchten verfügen über eine umfangreiche Personalkapazität, auch in den nächsten Jahren ist hier kein Erweiterungsbedarf erkennbar. Auch mit den 3 niedrigschwelligen Diensten ist (ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten, die nicht bekannt sind) der rechnerische Bedarf in Niederkrüchten etwa gedeckt. Ein Angebot der Tagespflege gibt es in Niederkrüchten nicht. Setzt man den Bedarf mit 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren an, so fehlen 8 (2015) bis 9 (2018) Tagespflegeplätze. Tabelle 16 Niederkrüchten Bestand 2015 Niederkrüchten ges. Elmpt Niederkrüchten Je 100 Einw. ab 80 J. Kreis Viersen Niederkrüchten ges. Elmpt Niederkrüchten Bedarf 2015 Niederkrüchten ges. Elmpt Niederkrüchten Bedarf 2018 Niederkrüchten ges. Elmpt Niederkrüchten Kommunale Beratung Personal 0,5 0,5 0,0 ServiceAmbulant Ambulante Niedrigschw. Wohnen betreute WG Pflegedienste Dienste Wohnungen Wohnungen Personal Dienste 20 0 70 3 20 0 70 3 0 0 0 0 Tagespflege Plätze 0 0 0 Kurzzeitpflege solitäre Pl. 0 0 0 Vollstation. Pflege Plätze 96 96 0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,7 0,4 0,3 5,1 2,9 5,1 0,0 8,0 54 31 23 0,4 0,0 0,0 0,0 0,4 3 2 1 4,9 10,3 18,0 0,0 4,9 33 19 14 0,6 0,4 0,8 0,0 0,6 4 2 2 0,8 0,0 0,0 0,0 1,2 8 5 3 0,2 0,0 0,0 0,0 1,0 7 4 3 15,8 14,1 24,6 0,0 14,1 96 55 41 0,8 0,4 0,3 61 35 26 3 2 1 37 21 16 4 3 2 9 5 4 8 4 3 108 62 46 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Niederkrüchten 10 eingestreute Plätze, aber keine eigenständigen Kurzzeitpflegeplätze. Hier sollten in den nächsten drei Jahren 7 bis 8 solitäre Plätze hinzukommen. Da diese Kapazität für eine eigenständige Einrichtung zu gering ist, ist eine Anbindung an die stationäre Pflege zu empfehlen. Mit 96 stationären Pflegeplätzen erreicht Niederkrüchten eine Versorgungsdichte von 14,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, dies liegt unter dem Kreisdurchschnitt von 15,8 41 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Plätzen. Wenn unter der Voraussetzung eines weiteren Ausbaus vorstationärer Angebote diese Versorgungsdichte als bedarfsdeckend angesehen wird, ergibt sich für Niederkrüchten ein Bedarf von 108 Pflegeplätzen bis zum Jahr 2018, dies sind 12 Plätze mehr als zurzeit vorhanden. 4.1.6 Schwalmtal Die kommunale Seniorenberatung wird in Schwalmtal mit 0,5 Personalstellen geleistet, eine Aufstockung auf 0,77 Personalstellen ist zum 1. Juli 2015 vorgesehen. Außerdem ist ab 1. Mai 2015 eine Erweiterung der Beratungskapazitäten um ein gerontopsychiatrisches Beratungsangebot geplant. Weiterhin stehen in Schwalmtal 0,15 Stellen für Wohnberatung zur Verfügung, die von Nettetal aus angeboten wird. Der Bedarf der Seniorenberatung liegt bei derzeit 0,8 Stellen und steigt auf 1,0 Stellen im Jahr 2018, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. Im Bereich des Service-Wohnens gibt es in Schwalmtal 98 Wohnungen im Ortsteil Waldniel, dies entspricht einer Versorgungsdichte von 11,5 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren und liegt deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Auch im Jahr 2018 ist damit das Kriterium „8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren“ übererfüllt, so dass in den kommenden Jahren für die Gemeinde insgesamt kein zusätzlicher Bedarf in diesem Angebotsbereich festzustellen ist. Allerdings zeigt die Analyse nach Ortsteilen, dass sich dieses Angebot nur auf den Ortsteil Waldniel konzentriert, während es im Ortsteil Amern kein entsprechendes Angebot gibt. Außerdem wird aus Schwalmtal berichtet, dass vor allem der Bedarf an preisgünstigen barrierearmen Wohnungen für Ältere mit geringem Einkommen nicht gedeckt ist. Tabelle 17 Schwalmtal Bestand 2015 Schwalmtal gesamt Waldniel Amern Je 100 Einw. ab 80 J. Kreis Viersen Schwalmtal gesamt Waldniel Amern Bedarf 2015 Schwalmtal gesamt Waldniel Amern Bedarf 2018 Schwalmtal gesamt Waldniel Amern Kommunale Beratung Personal 0,5 0,5 0,0 ServiceAmbulant Ambulante Niedrigschw. Wohnen betreute WG Pflegedienste Dienste Wohnungen Wohnungen Personal Dienste 98 11 70 6 98 8 47 6 0 3 23 0 Tagespflege Plätze 11 0 11 Kurzzeitpflege solitäre Pl. 0 0 0 Vollstation. Pflege Plätze 90 90 0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,8 0,6 0,3 5,1 11,5 17,4 0,0 8,0 68 45 23 0,4 1,3 1,4 1,1 0,4 3 2 1 4,9 8,2 8,3 8,2 4,9 41 27 14 0,6 0,7 1,1 0,0 0,6 5 3 2 0,8 1,3 0,0 3,9 1,2 10 7 3 0,2 0,0 0,0 0,0 1,0 8 6 3 15,8 10,6 15,9 0,0 10,6 90 60 30 1,0 0,6 0,3 77 51 26 4 3 1 47 31 16 5 4 2 12 8 4 10 6 3 102 68 34 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 In Schwalmtal stehen insgesamt 11 Wohneinheiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zur Verfügung. Die Versorgungsdichte liegt damit über dem Kreisdurchschnitt. 42 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Die 3 ambulanten Pflegedienste in Schwalmtal verfügen über eine hohe Mitarbeiterkapazität, die über dem Kreisdurchschnitt liegt, hier besteht auch in den kommenden Jahren kein Zusatzbedarf. Mit 6 niedrigschwelligen Diensten wird der rechnerische Bedarf (orientiert am Kreisdurchschnitt, ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten) erfüllt. In Schwalmtal gibt es 11 Tagespflegeplätze im Ortsteil Amern. Dies entspricht 1,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren an und entspricht auch im Jahr 2018 noch etwa dem Zielwert, der für Tagespflegeplätze zugrunde gelegt wurde. Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Schwalmtal 10 eingestreute Plätze, aber kein eigenständiges Kurzzeitpflegeangebot. Bis 2018 sollten 8 bis 10 solitäre Kurzzeitpflegeplätze hinzukommen. Da diese Kapazität für eine eigenständige Einrichtung zu gering ist, ist eine Anbindung an die stationäre Pflege zu empfehlen. Im Bereich der vollstationären Pflege stehen in Schwalmtal 90 Plätze zur Verfügung, die Versorgungsdichte von 10,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt weit unter dem Kreisdurchschnitt von 15,8 Plätzen. Dies kann auch daran liegen, dass das Angebot in den Bereichen des betreuten Wohnens, der Tagespflege und der ambulanten Dienste hier gut ausgebaut ist. Unter diesen günstigen Bedingungen ist sorgfältig zu prüfen, ob dieser niedrige Wert dennoch bedarfsgerecht ist. In diesem Falle ist bis zum Jahr 2018 von einem demografiebedingten Mehrbedarf von 12 weiteren Plätzen auszugehen. Möglicherweise wird aber auch ein Teil des stationären Pflegebedarfs durch die hohen stationären Pflegekapazitäten in der Stadt Viersen mit abgedeckt. Sofern dieser Faktor eine Rolle spielt, sollten aus demografischen Gründen entstehende Mehrbedarfe nicht durch Fortschreibung eines solchen zentralisierten Angebots, sondern in dezentraler Form Berücksichtigung finden. 4.1.7 Tönisvorst In der Stadt Tönisvorst stehen 1,5 Stellen der kommunalen Seniorenberatung zur Verfügung. Hinzu kommen 0,25 Stellen für Wohnberatung, die von Willich aus angeboten wird. Der Bedarf der Seniorenberatung liegt derzeit bei 1,5 Stellen bzw. bei 1,7 Stellen im Jahr 2018, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. Im Bereich des Service-Wohnens ist die Versorgungsdichte mit 16 Wohnungen bzw. 1,0 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren die niedrigste im Kreisgebiet. Um 8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste die Zahl der Service-Wohnungen auf bis zu 139 Wohnungen (Jahr 2018) steigen. Daher sollten etwa 120 weitere Wohnungen zur Verfügung stehen, davon möglichst etwa 30 Wohnungen im Ortsteil Vorst und etwa 90 Wohnungen im Ortsteil St. Tönis. 43 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Tabelle 18 Tönisvorst Bestand 2015 Tönisvorst gesamt St. Tönis Vorst Je 100 Einw. ab 80 J. Kreis Viersen Tönisvorst gesamt St. Tönis Vorst Bedarf 2015 Tönisvorst gesamt St. Tönis Vorst Bedarf 2018 Tönisvorst gesamt St. Tönis Vorst Kommunale Beratung Personal 1,5 1,5 0,0 ServiceAmbulant Ambulante Niedrigschw. Wohnen betreute WG Pflegedienste Dienste Wohnungen Wohnungen Personal Dienste 16 0 101 13 16 0 76 11 0 0 25 2 Tagespflege Plätze 14 14 0 Kurzzeitpflege solitäre Pl. 0 0 0 Vollstation. Pflege Plätze 222 162 60 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 1,5 1,2 0,4 5,1 1,0 1,4 0,0 8,0 123 93 30 0,4 0,0 0,0 0,0 0,4 6 5 2 4,9 6,6 6,5 6,7 4,9 75 56 18 0,6 0,8 1,0 0,5 0,6 9 7 2 0,8 0,9 1,2 0,0 1,2 18 14 5 0,2 0,0 0,0 0,0 1,0 15 12 4 15,8 14,5 14,0 15,8 14,5 222 167 55 1,7 1,3 0,4 139 105 34 7 5 2 84 64 21 10 7 2 21 16 5 17 13 4 251 189 62 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft gibt es in Tönisvorst nicht. Um eine kreisdurchschnittliche Versorgung zu erreichen, fehlen 6 bis 7 solcher Wohneinheiten, so dass die Einrichtung einer betreuten Wohngemeinschaft zu empfehlen ist. Falls sie mit einer höheren Zahl von Wohneinheiten konzipiert wird, könnte ggf. der Bedarf in angrenzenden Orten mit berücksichtigt werden. In 4 ambulanten Pflegediensten sind 101 Mitarbeiter beschäftigt, dies entspricht einer Relation von 6,6 ambulanten Pflegekräften je 100 Ältere ab 80 Jahren und liegt etwas über dem Kreisdurchschnitt. Daran gemessen besteht hier auch in den kommenden Jahren kein zusätzlicher Personalbedarf im ambulanten Bereich. Mit 13 niedrigschwelligen Diensten ist (ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten, die nicht bekannt sind) der rechnerische Bedarf in Tönisvorst etwa gedeckt. Im Bereich der Tagespflege gibt es in Tönisvorst eine Einrichtung mit 14 Plätzen, dies entspricht 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Setzt man den Bedarf mit 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren an, so ist bis zum Jahr 2018 eine Erweiterung um 6 bis 8 Tagespflegeplätze zu empfehlen. Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Tönisvorst 12 eingestreute Plätze, aber keine eigenständigen Kurzzeitpflegeplätze. Hier sollten in den nächsten drei Jahren 15 bis 17 solitäre Plätze hinzukommen, um einen Versorgungsgrad von 1 solitären Platz je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen. Mit 222 stationären Pflegeplätzen liegt die Versorgungsdichte in Tönisvorst bei 14,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, dies liegt leicht unter dem Kreisdurchschnitt von 15,8 Plätzen. Wenn unter der Voraussetzung eines weiteren Ausbaus vorstationärer Angebote der zukünftige Bedarf an stationärer Pflege in dieser Höhe fortgeschrieben wird, ergibt sich für Tönisvorst bis zum Jahr 2018 ein Bedarf von 251 Pflegeplätzen, dies sind rd. 30 Plätze mehr als zurzeit vorhanden. 44 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 4.1.8 Viersen In der Stadt Viersen stehen 4,0 Stellen der kommunalen Seniorenberatung und weitere 0,5 Stellen für Wohnberatung zur Verfügung. Dies liegt leicht unter dem rechnerischen Bedarf an Seniorenberatung von 4,3 Stellen bzw. 4,9 Stellen im Jahr 2018, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. Im Bereich des Service-Wohnens liegt die Versorgungsdichte mit 151 Wohnungen bzw. 3,5 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Kreisdurchschnitt. Um 8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste die Zahl der Service-Wohnungen auf 347 (Jahr 2015) bzw. 392 Wohnungen (Jahr 2018) steigen. Dies erfordert etwa 200 bis 240 weitere Wohnungen, davon sollten etwa 40 Wohnungen im Ortsteil Alt-Viersen und die übrigen 200 Wohnungen in den anderen Ortsteilen liegen. In Viersen gibt es 3 ambulant betreute Wohngemeinschaften mit 24 Wohneinheiten, damit liegt Viersen etwas über dem Kreisdurchschnitt. Mangels belastbarer Bedarfswerte kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein größerer Zusatzbedarf besteht. Tabelle 19 Viersen Bestand 2015 Viersen gesamt Viersen Dülken Süchteln Boisheim Je 100 Einw. ab 80 J. Kreis Viersen Viersen gesamt Viersen Dülken Süchteln Boisheim Bedarf 2015 Viersen gesamt Viersen Dülken Süchteln Boisheim Bedarf 2018 Viersen gesamt Viersen Dülken Süchteln Boisheim Kommunale Beratung Personal 4,0 4,0 0,0 0,0 0,0 ServiceAmbulant Ambulante Niedrigschw. Wohnen betreute WG Pflegedienste Dienste Wohnungen Wohnungen Personal Dienste 151 24 231 23 151 16 154 12 0 8 39 6 0 0 39 5 0 0 0 0 Tagespflege Plätze 40 12 28 0 0 Kurzzeitpflege solitäre Pl. 0 0 0 0 0 Vollstation. Pflege Plätze 937 481 330 126 0 0,1 0,1 0,2 0,0 0,0 0,0 0,1 4,3 2,2 1,2 0,8 0,1 5,1 3,5 6,9 0,0 0,0 0,0 8,0 347 175 100 64 8 0,4 0,6 0,7 0,6 0,0 0,0 0,4 18 9 5 3 0 4,9 5,3 7,0 3,1 4,8 0,0 4,9 211 106 61 39 5 0,6 0,5 0,5 0,5 0,6 0,0 0,6 25 12 7 5 1 0,8 0,9 0,5 2,2 0,0 0,0 1,2 52 26 15 10 1 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,0 43 22 12 8 1 15,8 21,6 22,0 26,5 15,8 0,0 21,6 937 473 269 173 21 4,9 2,5 1,4 0,9 0,1 392 198 113 72 9 20 10 6 4 0 238 120 68 44 5 28 14 8 5 1 59 30 17 11 1 49 25 14 9 1 1.059 535 305 195 24 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 Mit 12 ambulanten Pflegediensten und 231 darin beschäftigten Mitarbeitern wird eine Versorgungsdichte von 5,3 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht. Dies liegt etwas über dem Kreisdurchschnitt, daher ergibt sich für das Jahr 2018 nur ein geringfügiger Zusatzbedarf, wenn dieser als Maßstab herangezogen wird. Mit 23 niedrigschwelligen Diensten ist (ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten) der rechnerische Bedarf für Viersen in etwa gedeckt. Bis zum Jahr 2018 könnte evtl. der Bedarf an niedrigschwelligen Diensten noch etwas zunehmen. 45 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Im Bereich der Tagespflege gibt es in Viersen drei Einrichtungen mit insgesamt 40 Plätzen. Dies entspricht einer Versorgungsdichte von 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren und liegt leicht über dem Kreisdurchschnitt. Setzt man den Bedarf mit 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren an, so sollten bis 2018 12 bis 19 weitere Tagespflegeplätze geschaffen werden. Angesichts der niedrigen Bedarfswerte in den Ortsteilen sollte diese Angebotserweiterung in Süchteln erfolgen. Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Viersen 58 eingestreute Plätze, aber kein Angebot an eigenständiger Kurzzeitpflege. Legt man einen Bedarf von 1 solitärem Platz je 100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde, so sollten in den nächsten drei Jahren weitere etwa 40 bis 50 solitäre Plätze hinzukommen. Mit 937 stationären Pflegeplätzen liegt die Versorgungsdichte in Viersen bei 21,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, dies ist kreisweit der höchste Wert. Wenn dieser hohe Wert fortgeschrieben wird, weil auch berücksichtigt wird, dass die Einrichtungen in Viersen möglicherweise auch durch Pflegebedürftige aus der Umgebung genutzt werden, dann ergibt sich für das Jahr 2018 ein rechnerischer Bedarf von 1.059 Plätzen, dies sind rd. 120 Plätze mehr als zurzeit vorhanden. Wenn allerdings die Annahme zutrifft, dass die derzeit vorhandenen stationären Pflegekapazitäten eine Versorgungsfunktion auch für die Gemeinden in der Umgebung wahrnehmen, sollte kritisch geprüft werden, ob eine solche zentralisierte Versorgungsstruktur in Zukunft fortgeschrieben werden oder in Richtung auf eine stärker dezentrale Versorgung korrigiert werden soll. 4.1.9 Willich In Willich stehen 2,5 Stellen der kommunalen Seniorenberatung zur Verfügung, hinzu kommen 0,25 Stellen für Wohnberatung. Der Bedarf im Bereich der Seniorenberatung liegt derzeit bei 2,3 Stellen bzw. bei 2,6 Stellen im Jahr 2018, wenn der Zielwert von 0,1 Stellen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. Im Bereich des Service-Wohnens ist die Versorgungsdichte mit 149 Wohnungen bzw. 6,4 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren etwas höher als der Kreisdurchschnitt. Um das Kriterium „8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren“ zu erfüllen, sind aktuell weitere 37 Wohnungen und bis 2018 etwa 60 Wohnungen mehr als heute erforderlich. Derzeit konzentrieren sich die Service-Wohnungen auf die Ortsteile Alt-Willich und Neersen, eine Erweiterung der Kapazitäten sollte die beiden anderen Stadtteile stärker berücksichtigen. In Willich gibt es eine ambulant betreute Wohngemeinschaft mit 8 Wohneinheiten, dies liegt etwa im Kreisdurchschnitt. Bis 2018 könnte der Bedarf weiter ansteigen, aber mangels belastbarer Bedarfswerte ist diese Schätzung sehr unsicher. In 3 ambulanten Pflegediensten sind insgesamt 98 Pflegekräfte beschäftigt, dies entspricht einer leicht unter dem Kreisdurchschnitt liegenden Versorgungsquote von 4,2 ambulanten Pflegekräften je 100 Ältere ab 80 Jahren. Bis zum Jahr 2018 werden weitere 46 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 20 Pflegekräfte benötigt, wenn die Versorgungsdichte im Kreisdurchschnitt zur Orientierung dient. Mit 15 niedrigschwelligen Diensten (ohne Berücksichtigung der Mitarbeiterkapazitäten, die nicht bekannt sind) ist der rechnerische Bedarf für Willich in etwa gedeckt. Tabelle 20 Willich Bestand 2015 Willich gesamt Willich Anrath Schiefbahn Neersen Je 100 Einw. ab 80 J. Kreis Viersen Willich gesamt Willich Anrath Schiefbahn Neersen Bedarf 2015 Willich gesamt Willich Anrath Schiefbahn Neersen Bedarf 2018 Willich gesamt Willich Anrath Schiefbahn Neersen Kommunale Beratung Personal 2,5 0,0 0,0 2,5 0,0 ServiceAmbulant Ambulante Niedrigschw. Wohnen betreute WG Pflegedienste Dienste Wohnungen Wohnungen Personal Dienste 149 8 98 15 114 8 98 8 0 0 0 2 5 0 0 4 30 0 0 1 Tagespflege Plätze 30 15 0 15 0 Kurzzeitpflege solitäre Pl. 13 13 0 0 0 Vollstation. Pflege Plätze 284 82 86 116 0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,4 0,0 0,1 2,3 0,9 0,6 0,6 0,3 5,1 6,4 13,4 0,0 0,8 10,5 8,0 186 68 44 51 23 0,4 0,3 0,9 0,0 0,0 0,0 0,4 10 4 2 3 1 4,9 4,2 11,5 0,0 0,0 0,0 4,9 113 42 27 31 14 0,6 0,6 0,9 0,4 0,6 0,4 0,6 13 5 3 4 2 0,8 1,3 1,8 0,0 2,4 0,0 1,2 28 10 7 8 3 0,2 0,6 1,5 0,0 0,0 0,0 1,0 23 9 6 6 3 15,8 12,2 9,6 15,6 18,4 0,0 12,2 284 104 68 77 35 2,6 1,0 0,6 0,7 0,3 210 77 50 57 26 11 4 3 3 1 128 47 30 35 16 15 5 4 4 2 31 12 7 9 4 26 10 6 7 3 321 118 76 87 39 Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 Im Bereich der Tagespflege gibt es in Willich zwei Einrichtungen mit 30 Plätzen, dies entspricht einer Versorgungsdichte von 1,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Das Bedarfskriterium „1,2 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren“ wird auch im Jahr 2018 damit erfüllt werden. Im Bereich der Kurzzeitpflege gibt es in Willich 13 solitäre Plätze in stationärer Anbindung und 4 eingestreute Plätze. Legt man einen Bedarf von 1 solitärem Platz je 100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde, so sollten in den nächsten drei Jahren weitere 10 bis 13 solitäre Plätze hinzukommen. Mit 284 stationären Pflegeplätzen liegt die Versorgungsdichte in Willich bei 12,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren und damit deutlich unter dem Kreisdurchschnitt von 15,8 Plätzen. Wenn angenommen wird, dass aufgrund des guten vorstationären Angebots der Bedarf an stationärer Pflege auf diesem Niveau bleiben wird, ergibt sich für das Jahr 2018 demografiebedingt ein rechnerischer Bedarf von 321 Plätzen, dies sind 37 Plätze mehr als im Januar 2015. 4.2 Zusammenfassung und Fazit Der vorliegende Bericht untersucht zum einen die Entwicklung der pflegerischen, pflegeergänzenden und wohnungsbezogenen Versorgungsstruktur im Kreis Viersen nach 47 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Veröffentlichung des Berichts 2013 der kommunalen Pflegeplanung. Zum andern werden die Versorgungskapazitäten auf der Ebene der Ortsteile dargestellt. Dies kann zu Empfehlungen zur Kapazitätserweiterung in einem konkreten Ortsteil führen, was aber nicht immer der Fall ist und in manchen Angebotsbereichen auch wirtschaftlich nicht umsetzbar wäre. Der durchgängig aufgezeigte Ortsteilbezug kann aber dazu dienen, die Konzeption neuer Angebote oder eine Erweiterung bestehender Angebote auf die Gegebenheiten in den Ortsteilen abzustimmen und dabei ggf. auch nahe gelegene Ortsteile benachbarter Städte und Gemeinden mit in den Blick zu nehmen. Allerdings handelt es sich hierbei um einen ersten Versuch einer sozialräumlich ausgerichteten Pflegeplanung, die in Zukunft weiterer Ausarbeitung und Überprüfung bedarf. Wichtig ist, dass die statistische Ermittlung von rechnerisch sich ergebenden Bedarfen und die darauf aufbauende Empfehlung zur Veränderung der Angebotsstruktur nur die ersten Schritte der Planung sind. In einem weiteren Schritt sind die Bedingungen vor Ort zu prüfen, und dabei sind von den mitwirkenden Akteuren aus den Städten und Gemeinden aufgrund ihrer Ortskenntnis qualitative Bewertungen der rechnerisch ermittelten Bedarfe vorzunehmen. Übersicht zur empfohlenen Weiterentwicklung der Versorgung In der folgenden Übersicht werden die Empfehlungen zur weiteren Entwicklung zusammengefasst. In der Zeile „Zielwert“ wird der jeweils angelegte Maßstab zur Bedarfsbewertung ausgewiesen. Legt man diese Richtwerte zugrunde, so sind folgende Maßnahmen zu empfehlen: • Die Personalstellen zur kommunalen Seniorenberatung sollten bis zum Jahr 2018 in Niederkrüchten und Brüggen um 0,3 bis 0,4 Stellenanteile erhöht werden, in Schwalmtal und Kempen um 0,5 bis 0,6 Stellenanteile, in Viersen um 0,9 und in Nettetal um 1,1 Stellenanteile. • Um den Zielwert von 8 Service-Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müssten bis zum Jahr 2018 kreisweit rd. 600 Wohneinheiten hinzu kommen, und zwar in Grefrath rd. 30 Wohneinheiten, in Brüggen und Niederkrüchten rd. 40 bis 50 Wohneinheiten (davon befinden sich in Niederkrüchten 10 Wohneinheiten in konkreter Planung), in Willich 60 Wohneinheiten, in Nettetal 92 Wohneinheiten, in Tönisvorst 123 und in Viersen 240 Wohneinheiten. • Die Wohn- und Betreuungsform für ältere Menschen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften sollte in Nettetal und Tönisvorst neu eingerichtet werden. In Brüggen, Grefrath und Niederkrüchten fehlt dieses Angebot ebenfalls, dort empfiehlt sich die Einrichtung eines solchen Angebots aber nur, wenn der Bedarf aus fachlicher Sicht höher eingeschätzt wird als der derzeitige Kreisdurchschnitt von 0,4 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren. Hierüber liegen aber noch keine Erfahrungswerte vor. 48 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 Tabelle 21 Entwicklungsbedarf bis zum Jahr 2018 Kommunale Beratung Stadt / Gemeinde Personal Zielwert* 0,1 Brüggen -0,4 Grefrath -0,2 -0,6 Kempen Nettetal -1,1 Niederkrüchten -0,3 Schwalmtal -0,5 Tönisvorst -0,2 Viersen -0,9 Willich -0,1 Kreis Viersen -4,3 Kreis Viersen, Stand 2015 ServiceAmbulant Ambulante Niedrigschw. Wohnen betreute WG Pflegedienste Dienste Wohnungen Wohnungen Personal Dienste 8,0 0,4 4,9 0,6 -48 -4 -13 0 -28 -4 9 -3 15 11 -72 -4 -92 -10 -56 -3 -41 -3 33 -1 21 7 23 1 -123 -7 17 3 -241 4 -7 -5 -61 -3 -30 0 -598 -8 -97 -12 Tagespflege Plätze 1,2 -10 -12 -13 -16 -9 -1 -7 -19 -1 -89 Kurzzeitpflege solitäre Pl. 1,0 -9 -10 -14 -12 -8 -10 -17 -49 -13 -141 Vollstation. Pflege Plätze wie 2015 -13 -22 -28 -39 -12 -12 -29 -122 -37 -314 * Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren Quelle: Sozialamt des Kreises Viersen: Angebotsverzeichnis; Berechnungen ISG 2015 • Die Versorgungsdichte mit ambulanter Pflege wird anhand der eingesetzten Personalkapazitäten beurteilt, Daten hierzu wurden vom Statistischen Landesamt für die Städte und Gemeinden auf Basis der Pflegestatistik 2013 zur Verfügung gestellt. Um die kreisdurchschnittliche Versorgungsdichte angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können, sind bis zum Jahr 2018 knapp 100 zusätzliche Pflegekräfte erforderlich. Ein rechnerischer Zusatzbedarf besteht vor allem in Kempen, Nettetal, Willich und Brüggen. • Weniger genau ist die Bewertungsgrundlage für die Versorgung mit niedrigschwelligen Diensten, da über deren Personalkapazitäten keine Daten vorliegen. Gemessen an der kreisdurchschnittlichen Zahl der Dienste könnte ein Erweiterungsbedarf in Kempen, Nettetal und Viersen bestehen. Allerdings handelt es sich dabei nur um eine ungefähre Schätzung, da keine belastbaren Erkenntnisse über den Bedarf an niedrigschwelligen Diensten vorliegen. • Im Bereich der Tagespflege ist im gesamten Kreisgebiet bis zum Jahr 2018 eine Erweiterung um 89 Plätze zu empfehlen, davon sollten 16 Plätze in Nettetal und 19 Plätze in Viersen geschaffen werden, 12 bis 13 Plätze in Grefrath und Kempen sowie 9 bis 10 Plätze in Brüggen und Niederkrüchten. • Im gesamten Kreis Viersen fehlen bis 2018 rd. 140 eigenständige, verlässlich einplanbare Kurzzeitpflegeplätze. In Viersen ergibt sich ein Bedarf von 49 solcher Plätze und in Tönisvorst von 17 Plätzen. In Kempen, Nettetal und Willich ergibt diese Berechnung einen zusätzlichen Bedarf von 12 bis 14 Plätzen, in Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal von 8 bis 10 eigenständigen Kurzzeitpflegeplätzen. 49 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 • Im Bereich der stationären Pflege wird derzeit kein Erweiterungsbedarf gesehen. Wenn in der stationären Pflege die im Januar 2015 in den Städten und Gemeinden bestehende Versorgungsdichte auch in Zukunft beibehalten werden soll, entsteht aufgrund der demografischen Entwicklung bis zum Jahr 2018 ein rechnerischer Zusatzbedarf an kreisweit rd. 314 Plätzen. Dabei wird allerdings angenommen, dass diese Versorgungsdichte als bedarfsgerecht einzuschätzen ist. Eine solche Bewertung sollte auch berücksichtigen, dass ggf. spezifische Pflegebedarfe noch nicht ausreichend gedeckt sind. So wird seitens der Arbeitsgruppe z.B. ein zusätzlicher Bedarf an stationären Pflegeplätzen mit gerontopsychiatrischer Spezialisierung gesehen. Möglicherweise könnten aber auch die stationären Kapazitäten in einigen Städten und Gemeinden durch einen Ausbau vorstationärer Pflege- und Wohnangebote reduziert werden. Nähere Hinweise zur Einschätzung des stationären Bedarfs können durch eine Auswertung der Wartelisten stationärer Einrichtungen gewonnen werden. Noch genauer könnte der Bedarf abgeschätzt werden, wenn die Inanspruchnahme stationärer Pflege über eine zentrale Heimplatzerfassung gesteuert würde. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Empfehlungen auf statistischen Berechnungen beruhen und vor ihrer Umsetzung genau auf ihre Angemessenheit an örtliche Gegebenheiten zu prüfen sind. Bei dieser Prüfung können die Bedarfsberechnungen auf der Ebene von Ortsteilen als weitere Informationen zur Standortwahl herangezogen werden. Nicht enthalten sind an dieser Stelle die Empfehlungen zu den folgenden Bereichen: • Der Bedarf an Angeboten zur Betreuung von Demenzkranken und zur Unterstützung ihrer Angehörigen wird in Anbetracht der prognostizierten Zunahme weiterhin steigen, ist aber nicht quantifizierbar. • Zum Bedarf an barrierefreien Wohnungen liegen noch zu wenige Erfahrungswerte vor, zudem wird deren Zahl im Kreis Viersen nicht einheitlich erfasst. • Im Bereich der Nachtpflege gibt es kein Angebot im Kreis Viersen, hierzu gibt es auch überregional keine bedarfsbezogenen Erfahrungswerte. • Das Angebot der stationären Hospizbetreuung erscheint unzureichend, aber auch hierzu liegen keine verlässlichen Bedarfswerte vor. Zudem ist die Finanzierung dieses Angebots noch ungeklärt. Im Bericht 2013 wird darüber hinaus eine vorausschauende Schätzung der Bedarfsentwicklung bis zum Jahr 2030 vorgenommen, die allerdings mit vielen Unsicherheiten verbunden ist, da sich mögliche Einflussfaktoren wie die Entwicklung neuer Versorgungselemente, veränderter Bedarfslagen, rechtlicher Änderungen etc. nicht prognostizieren lassen. Da das APG einen derart weiten Planungshorizont nicht fordert, wird an dieser Stelle darauf verzichtet. 50 Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 5. Anhang – Übersicht: Bestand - Parameter - Handlungsempfehlungen – Maßnahmen 51 Viersen den 24.04.2015 cht zur kommunalen Pflegeplanung im Kreis Viersen 2015 des ISG, Köln vom 23.04.2015 Übersicht: and - Parameter - Handlungsempfehlungen – Maßnahmen Stand: 23.04.2015 – Maßnahmenübersicht Stand: 23.04.2015 Gerontopsychiatrische Beratung / Wohnberatung (S. 9f) ioren- und Pflegeberatung darf 2015 / 2018 ,8 0,9 ,9 1,0 ,9 2,1 ,1 2,4 ,7 0,8 ,8 1,0 ,5 1,7 ,3 4,9 ,3 2,6 5,3 17,3 Senioren- und Pflegeberatung Empfehlung 0,3-0,4 (Erhöhung) 0,23 (Erhöhung) 0,5-0,6 (Erhöhung) 1,15 (Erhöhung 0,8 0,5-0,6 (Erhöhung) Kein Bedarf 0,9 (Erhöhung Kein Bedarf Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 0,1 (Personal/Stellen) Gerontopsychiatrische Beratung 1,0 (kreisweit) Wohnberatung Anmerkungen 0,15 (über Nettetal) 0,25 (über Kempen) 0,25 0,15 0,15 (über Nettetal) 0,15 (über Nettetal) 0,25 (über Willich) 0,5 0,25 2,1 S. 35 / 48 S. 36 S. 37 / 48 S. 39 / 48 S. 40 / 48 S. 42 / 48 S. 43 S. 45 / 48 S. 46 S. 24 / 48 rung und Weiterentwicklung Termin nd Pflegeberatung auf 1,0 nd Pflegeberatung auf 2,0 31.12.2018 nd Pflegeberatung auf 1,0 nd Pflegeberatung auf 0,77 oder 0,75 ab 01.07.2015 hiatrischen Beratung auf 2,0 Stellen ab 01.05.2015 ab 01.09.2015 ab 01.07.2015 Bedarf (abzgl. Maßnahmen) 0,4 ----1,15 0,3 0,23 --0,9 --- Seite 2 von 9 – Maßnahmenübersicht Stand: 23.04.2015 Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 8,0 (Wohnungen) edarf 2015 / 2018 Empfehlung Anmerkungen 61 69 149 69 78 168 40 25-30 Kein Bedarf Weitere Wohnungen mit Service im Ortsteil Brüggen In Oedt, Mülhausen oder Vinkrath 168 190 90 54 61 40 68 77 Kreisdurchschnitt in Ortsteil Waldniel erfüllt 123 139 120 347 392 200-240 186 210 60 .225 1.384 598 rung und Weiterentwicklung en in Elmpt bereits in Planung. S. 35 / 48 S. 36 / 48 S. 38 Weitere Wohnungen mit Service in Ortsteilen (außer Hinsbeck S. 39 / 48 und Lobberich) mit seniorengerechtem Wohnumfeld Weitere Wohnungen mit Service im Ortsteil Niederkrüchten S. 41 / 48 S. 42 Kein Angebot im Ortsteil Amern vorhanden. Weitere Wohnungen mit Service: 30 Vorst / 90 St. Tönis Weitere Wohnungen mit Service: 40 in Alt-Viersen sonst andere Ortsteile. Weitere Wohnungen mit Service in Ortsteilen (außer Alt-Willich und Neersen) mit seniorengerechtem Wohnumfeld Weitere Wohnungen mit Service Termin 31.12.2016 S. 43 / 48 S. 45 / 48 S. 46 / 48 S. 25f / 48 Bedarf (abzgl. Maßnahmen) 40 30 --90 30 --120 240 60 588 Seite 3 von 9 – Maßnahmenübersicht Stand: 23.04.2015 G (S. 13) Bedarf 2018 Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 0,4 (Wohneneinheiten) Empfehlung (Wohneinheiten) 4 4 4 4 10 Kein Bedarf 9-10 3 3 Kein Bedarf 6-7 6-7 Kein Bedarf Kein Bedarf Anmerkungen Ggfls. im Zusammenschluss mit angrenzenden Gemein- S. 35 / 48 den/Stadt Ggfls. im Zusammenschluss mit angrenzenden Gemein- S. 36 / 48 den/Stadt S. 38 Entwicklung eigenen Angebotes evtl. auch für Brüggen S. 39 / 48 Ggfls. im Zusammenschluss mit angrenzenden Gemein- S. 41 / 48 den/Stadt S. 42 Ggfls. im Zusammenschluss mit angrenzenden Gemein- S. 44 / 48 den/Stadt S. 45 S. 46 S. 48 rung und Weiterentwicklung Termin von Interessenten in Zusammenarbeit mit dem SHT von Interessenten in Zusammenarbeit mit dem SHT 31.12.2017 31.12.2017 von Interessenten in Zusammenarbeit mit dem SHT von Interessenten in Zusammenarbeit mit dem SHT 31.12.2017 31.12.2017 von Interessenten in Zusammenarbeit mit dem SHT 31.12.2017 Bedarf (abzgl. Maßnahmen) 4 4 --10 3 --7 ----28 (WE) Seite 4 von 9 – Maßnahmenübersicht Stand: 23.04.2015 är f) Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 4,9 (Mitarbeiter) edarf 2015 / 2018 Empfehlung - Mitarbeiter - 37 42 91 42 47 102 14 weitere Mitarbeiter Kein Bedarf 72 weitere Mitarbeiter 102 115 56 weitere Mitarbeiter 33 41 75 211 113 37 47 84 238 128 Kein Bedarf Kein Bedarf Kein Bedarf Kein Bedarf 20 weitere Mitarbeiter 744 841 97 rung und Weiterentwicklung ferenz Pflege und Alter Anmerkungen S. 36 / 49 S. 36 S. 38 / 49 Lt. Seniorenberatung ist aktuell kein zusätzlicher Bedarf er- S. 39 / 49 kennbar. S. 41 S. 43 S. 44 S. 45 S. 46 / 49 S. 27 f / 49 Weitere Mitarbeiter (Summe berücksichtigt Kommunen mit hohen Mitarbeiterzahlen ohne Bedarf) Termin Bedarf (abzgl. Maßnahmen) 14 --72 56 --------20 97 Seite 5 von 9 – Maßnahmenübersicht Stand: 23.04.2015 är Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 0,6 (Dienste) edarf 2015 / 2018 4 Empfehlung 5 Kein Bedarf 5 6 11 12 Kreisdurchschnitt nicht erfüllt Kreisdurchschnitt nicht erfüllt 12 13 Kreisdurchschnitt nicht erfüllt 4 5 9 4 5 10 Kein Bedarf Kein Bedarf Kein Bedarf 25 28 Kreisdurchschnitt nicht erfüllt 13 15 Kein Bedarf 87 98 Anmerkungen S. 36 S. 37 S. 38 Lt. Seniorenberatung ist aktuell kein zusätzlicher Bedarf er- S. 39 kennbar. S. 41 S. 43 S. 44 S. 45 Da keine belastbaren Erkenntnisse über den Bedarf an niedrigschwelligen Diensten vorliegen, die Dienste aber bei der Umsetzung des Handlungs- und Leistungskonzeptes ‚ambulant vor stationär‘ eine wichtige Rolle spielen, wird der Markt zunächst weiter beobachtet. rung und Weiterentwicklung Termin S. 47 S. 28 / 49 Bedarf (abzgl. Maßnahmen) sse über den Bedarf an niedrigschwelligen Diensten vorliegen, die Dienste aber bei der Umsetzung des ptes ‚ambulant vor stationär‘ eine wichtige Rolle spielen, wird der Markt zunächst weiter beobachtet. Seite 6 von 9 – Maßnahmenübersicht Stand: 23.04.2015 Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 1,2 (Plätze) edarf 2015 / 2018 Empfehlung Anmerkungen 9 10 22 25 8 10 18 52 28 184 10 12 10-15 16 9 Kein Bedarf 6-8 12-19 Kein Bedarf 89 Einrichtung empfohlen Einrichtung empfohlen Einrichtung empfohlen Einrichtung empfohlen in Lobberich 10 12 25 28 9 12 21 59 31 208 Erweiterung empfohlen - Wirtschaftl. Größenordnung 12-14 Einrichtung empfohlen in Süchteln Weitere Plätze als wohnortnahes Angebot rung und Weiterentwicklung Termin S. 36 / 49 S. 37 / 49 S. 38 / 49 S. 39 / 49 S. 41 / 49 S. 43 S. 44 S. 46 / 49 S. 47 S. 30 / 49 Bedarf (abzgl. Maßnahmen) 30.06.2016 Gesellschaft / Bedarfsbestätigung und Abstimmungsbescheinigung: 14Plätze 31.05.2015 zhof‘ vom Lazarus Hilfswerk Deutschland e.v. / Abstimmungsbescheinigung erteilt: 14 Plätze Frühj. 2016 ASB / Bedarfsbestätigung erteilt / Abstimmungsbescheinigung steht noch aus: 14 Plätze 31.12.2016 ftung St. Laurentius / Bedarfsbestätigung und Abstimmungsbescheinigung stehen noch aus: 30.06.2015 ----------- St. Irmgardisstift, Caritasverband / Abstimmungsbescheinigung erteilt: 14 Plätze ----5 --5 31.12.2016 Seite 7 von 9 – Maßnahmenübersicht Stand: 23.04.2015 Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: 1,0 (Plätze) edarf 2015 / 2018 8 9 19 21 7 8 15 43 23 153 Empfehlung 9 10 21 24 8 10 17 49 26 173 rung und Weiterentwicklung 8-9 9-10 12-14 10-12 7-8 8-10 15-17 40-50 10-13 140 Anmerkungen Solitäre Plätze in Anbindung an stationäre Einrichtung Solitäre Plätze in Anbindung an stationäre Einrichtung Solitäre Plätze Solitäre Plätze in Anbindung an stationäre Einrichtung Solitäre Plätze in Anbindung an stationäre Einrichtung Solitäre Plätze in Anbindung an stationäre Einrichtung Solitäre Plätze in Anbindung an stationäre Einrichtung Solitäre Plätze Solitäre Plätze mehr solitäre Plätze Termin für eine eigenständige solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung erfolgt für den Sozialraum Kreis 31.12.2017 S. 36 / 49 S. 37 / 49 S. 39 / 49 S. 40 / 49 S. 41 / 49 S. 43 / 49 S. 44 / 49 S. 46 / 49 S. 43 / 49 S. 31 / 49 Bedarf (abzgl. Maßnahmen) 9 10 14 12 8 10 17 40-50 13 133-143 Seite 8 von 9 – Maßnahmenübersicht Stand: 23.04.2015 Zielwert je 100 Ältere ab 80 Jahren: Versorgungsdichte 2015 Bedarf 2018 114 191 243 342 108 102 251 1.059 321 rechnerischer Bedarf Begrenzung d. Angebotes 2.731 28 39 30 120 37 314 Anmerkungen Siehe Anmerkung Kreis Viersen Kein weiterer Ausbau S. 36 S. 37 S. 39 S. 40 Siehe Anmerkung Kreis Viersen S. 41 Siehe Anmerkung Kreis Viersen S. 43 S. 44 Siehe Anmerkung Kreis Viersen S. 46 S. 47 Wegen der anstehenden, bereits abgestimmten Baumaßnahmen S. 33 / 50 sowie der Tatsache, dass aktuell keine langen Wartelisten in den Häusern existieren, wird zurzeit kein zusätzlicher Bedarf gesehen. Das seit Jahren kontinuierlich umgesetzte Konzept ‚ambulant vor stationär‘ hat offensichtlich bereits zu einer Entlastung geführt, so dass sich zwar quantitativ ein demografiebedingter Zuwachs an stationären Plätzen errechnet, der allerdings qualitativ durch die aktuelle Nachfrage nach Pflegeplätzen nicht bestätigt wird. rung und Weiterentwicklung Termin immungsbescheinigung erteilt: Abbau 58 Plätze zhof‘ vom Lazarus Hilfswerk Deutschland e.v. / Abstimmungsbescheinigung erteilt: 36 Plätze 31.12.2017 Frühj. 2016 asverband / Abstimmungsbescheinigung erteilt: Aufstockung um 19 Plätze auf 113 31.12.2016 Abstimmungsbescheinigung erteilt für gerontopsych. Einrichtung: 80 Plätze 31.12.2016 den Stadtteil Neersen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stadt (Interessenbekundungsverfah30.06.2015 Bedarf (abzgl. Maßnahmen) ------39 ----30 --37 106 Seite 9 von 9 Herausgeber Der Landrat 2015 Kreis Viersen - Sozialamt Rathausmarkt 3 41747 Viersen [email protected] www.kreis-viersen.de
© Copyright 2024 ExpyDoc