Förderprogramm 7.9. - Verbandsgemeinde Wittlich-Land

LEBEN.
LIEBE. DORF.
Verbandsgemeinde
Wittlich-Land
Das Förderprogramm
der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
zur Stärkung und Entwicklung unserer Dörfer
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
es freut mich, Ihnen unser neues
Förderprogramm vorstellen zu dürfen.
gestiegenen Anforderungen junger Familien an die eigenen
Wohnverhältnisse.
Unsere Verbandsgemeinde Wittlich-Land
besteht heute aus 44 Ortsgemeinden
und der Stadt Manderscheid. In unseren
Dörfern leben fast 30.000 Einwohner.
Ein Wohnen im Dorfkern ist für viele Menschen heute
uninteressant, weil sie hier zum Teil zu wenig Freiflächen und
Entwicklungsmöglichkeiten haben - stattdessen ziehen sie
lieber in Neubaugebiete am Ortsrand. Dabei gibt es mitten im
Dorf eine gewachsene Infrastruktur, es gibt Dorfplätze,
oftmals auch Spielplätze. Diese Plätze sollen und müssen
auch in Zukunft mit Leben gefüllt werden. Kinderlärm gehört
ins Dorf - nicht an den Dorfrand! Denn Jung und Alt sollen sich
in der Mitte des Dorfes begegnen, miteinander ins Gespräch
kommen und sich gegenseitig ergänzen.
Daher stellt sich die Frage: Was wären wir ohne unsere
Dörfer? Die Antwort ist sehr einfach, nämlich NICHTS! Unsere
Dörfer sind unsere Heimat. Sie machen nicht nur den
Charakter unserer Landschaft aus, sie bilden auch die
Grundlage für ausreichenden Wohn-, Sozial- und Kulturraum.
Aber unsere Dörfer stehen heute auch vor großen
Herausforderungen. Herausforderungen, die viele Ursachen
haben. Der demographische Wandel insgesamt, die
Ausweisung von Baugebieten am Dorfrand, die
gesellschaftlichen Veränderungen, aber auch
die
Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Es gibt zunehmend
mehr leerstehende Häuser, Scheunen und Stallungen, weil
sich gerade auch die landwirtschaftliche Situation in unseren
Dörfern extrem gewandelt hat. Hierdurch verlieren oftmals
gut gepflegte, benachbarte Wohngebäude deutlich an Wert
oder Teile des Ortsbildes werden stark beeinträchtigt.
Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land will mit einem neuen
Förderprogramm Leben. Liebe. Dorf. bestehende Fördermaßnahmen der Dorferneuerung im Rahmen ihrer
Möglichkeiten zusätzlich unterstützen, um so dieser
negativen Entwicklung gegenzusteuern. Dabei sollen sowohl
Private, als auch die Ortsgemeinden in den Genuss der
Förderung kommen können.
Maßnahme:
Renovierung
Wohnhaus
Sprechen Sie uns an, helfen Sie mit, damit wir alle - Jung und
Alt - auch in Zukunft in unseren Dörfern unsere Heimat finden.
Ihr
Ausführung:
2000 - 2001
Dennis Junk
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Maßnahme:
Umnutzung
eines
Ökonomiegebäudes
zum Wohngebäude
Ziel ist es:
m
das Dorf als eigenständigen Wohn-, Arbeits-, Sozial-
und Kulturraum zu erhalten und weiter zu entwickeln
m
den individuellen Charakter des Dorfes mit seinem
Ortsbild zu erhalten
m
der „Landflucht“ entgegenzuwirken
m
die Innenentwicklung mit der vorhandenen Infrastruktur
zu forcieren und
m
die Außenentwicklung auf ein vertretbares Minimum zu
reduzieren
m
die Wohnqualität in den Ortskernen zu stärken
m
einem weiteren drohenden Anstieg von leerstehenden
Ausführung:
2004 - 2006
Objekten vorzubeugen und den vorhandenen Leerstand
zu beseitigen
Förderfähige Vorhaben:
ü
Planungs- und Beratungskosten
ü
Erwerb und Sanierung alter Bausubstanz
Sofern eine oder mehrere Fördervoraussetzungen nach den
vorstehenden Ziffern 1 bis 3 vorliegen, beträgt der max.
Zuschuss ebenfalls 10.000 Euro.
ü
Erwerb und Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude
ü
Neubauten nach Abriss; Ausnahmen können vom
Bauausschuss zugelassen werden
Höhe des Zuschusses:
1. Die Fördersumme beträgt bei Planungs- und
Beratungskosten durch ein Architekturbüro 50 % der
förderfähigen Kosten; max. jedoch 1.500 Euro.
2.
Der reine Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude wird
mit 5,00 Euro/m³ gefördert.
3.
Für alle weiteren förderfähigen Maßnahmen beträgt die
Förderung 25 % der förderfähigen Kosten; max. jedoch
10.000 Euro.
Sie haben Interesse an einer Förderung?
Sprechen Sie uns direkt an! Wir beraten Sie gerne.
Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Kurfürstenstraße 1
54516 Wittlich
Günter Weins
Tel.: 06571/107-36
E-Mail: [email protected]
Andreas Bollig
Tel.: 06571/107-58
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen zum Förderprogramm der
Verbandsgemeinde Wittlich-Land finden Sie unter:
www.vg-wittlich-land.de
Die Fördersumme wird über einen Zeitraum von max.
5 Jahren mit je 2.000 Euro ausgezahlt. Sofern der im Rahmen
dieser Richtlinien geförderte Wohnraum vom Antragsteller
mindestens 5 Jahre selbst genutzt wird, erhält er im sechsten
Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind auf Antrag eine
zusätzliche Einmalförderung in Höhe von 1.000 Euro.