LEBEN. LIEBE. DORF. Verbandsgemeinde Wittlich-Land Das Förderprogramm der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zur Stärkung und Entwicklung unserer Dörfer Liebe Bürgerinnen und Bürger, es freut mich, Ihnen unser neues Förderprogramm vorstellen zu dürfen. gestiegenen Anforderungen junger Familien an die eigenen Wohnverhältnisse. Unsere Verbandsgemeinde Wittlich-Land besteht heute aus 44 Ortsgemeinden und der Stadt Manderscheid. In unseren Dörfern leben fast 30.000 Einwohner. Ein Wohnen im Dorfkern ist für viele Menschen heute uninteressant, weil sie hier zum Teil zu wenig Freiflächen und Entwicklungsmöglichkeiten haben - stattdessen ziehen sie lieber in Neubaugebiete am Ortsrand. Dabei gibt es mitten im Dorf eine gewachsene Infrastruktur, es gibt Dorfplätze, oftmals auch Spielplätze. Diese Plätze sollen und müssen auch in Zukunft mit Leben gefüllt werden. Kinderlärm gehört ins Dorf - nicht an den Dorfrand! Denn Jung und Alt sollen sich in der Mitte des Dorfes begegnen, miteinander ins Gespräch kommen und sich gegenseitig ergänzen. Daher stellt sich die Frage: Was wären wir ohne unsere Dörfer? Die Antwort ist sehr einfach, nämlich NICHTS! Unsere Dörfer sind unsere Heimat. Sie machen nicht nur den Charakter unserer Landschaft aus, sie bilden auch die Grundlage für ausreichenden Wohn-, Sozial- und Kulturraum. Aber unsere Dörfer stehen heute auch vor großen Herausforderungen. Herausforderungen, die viele Ursachen haben. Der demographische Wandel insgesamt, die Ausweisung von Baugebieten am Dorfrand, die gesellschaftlichen Veränderungen, aber auch die Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Es gibt zunehmend mehr leerstehende Häuser, Scheunen und Stallungen, weil sich gerade auch die landwirtschaftliche Situation in unseren Dörfern extrem gewandelt hat. Hierdurch verlieren oftmals gut gepflegte, benachbarte Wohngebäude deutlich an Wert oder Teile des Ortsbildes werden stark beeinträchtigt. Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land will mit einem neuen Förderprogramm Leben. Liebe. Dorf. bestehende Fördermaßnahmen der Dorferneuerung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusätzlich unterstützen, um so dieser negativen Entwicklung gegenzusteuern. Dabei sollen sowohl Private, als auch die Ortsgemeinden in den Genuss der Förderung kommen können. Maßnahme: Renovierung Wohnhaus Sprechen Sie uns an, helfen Sie mit, damit wir alle - Jung und Alt - auch in Zukunft in unseren Dörfern unsere Heimat finden. Ihr Ausführung: 2000 - 2001 Dennis Junk Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Maßnahme: Umnutzung eines Ökonomiegebäudes zum Wohngebäude Ziel ist es: m das Dorf als eigenständigen Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum zu erhalten und weiter zu entwickeln m den individuellen Charakter des Dorfes mit seinem Ortsbild zu erhalten m der „Landflucht“ entgegenzuwirken m die Innenentwicklung mit der vorhandenen Infrastruktur zu forcieren und m die Außenentwicklung auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren m die Wohnqualität in den Ortskernen zu stärken m einem weiteren drohenden Anstieg von leerstehenden Ausführung: 2004 - 2006 Objekten vorzubeugen und den vorhandenen Leerstand zu beseitigen Förderfähige Vorhaben: ü Planungs- und Beratungskosten ü Erwerb und Sanierung alter Bausubstanz Sofern eine oder mehrere Fördervoraussetzungen nach den vorstehenden Ziffern 1 bis 3 vorliegen, beträgt der max. Zuschuss ebenfalls 10.000 Euro. ü Erwerb und Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude ü Neubauten nach Abriss; Ausnahmen können vom Bauausschuss zugelassen werden Höhe des Zuschusses: 1. Die Fördersumme beträgt bei Planungs- und Beratungskosten durch ein Architekturbüro 50 % der förderfähigen Kosten; max. jedoch 1.500 Euro. 2. Der reine Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude wird mit 5,00 Euro/m³ gefördert. 3. Für alle weiteren förderfähigen Maßnahmen beträgt die Förderung 25 % der förderfähigen Kosten; max. jedoch 10.000 Euro. Sie haben Interesse an einer Förderung? Sprechen Sie uns direkt an! Wir beraten Sie gerne. Verbandsgemeinde Wittlich-Land Kurfürstenstraße 1 54516 Wittlich Günter Weins Tel.: 06571/107-36 E-Mail: [email protected] Andreas Bollig Tel.: 06571/107-58 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen zum Förderprogramm der Verbandsgemeinde Wittlich-Land finden Sie unter: www.vg-wittlich-land.de Die Fördersumme wird über einen Zeitraum von max. 5 Jahren mit je 2.000 Euro ausgezahlt. Sofern der im Rahmen dieser Richtlinien geförderte Wohnraum vom Antragsteller mindestens 5 Jahre selbst genutzt wird, erhält er im sechsten Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind auf Antrag eine zusätzliche Einmalförderung in Höhe von 1.000 Euro.
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