Um eine Kremation (Einäscherung des Leichnams) in Deutschland durchführen zu können, ist es notwendig, dass dies im Einklang mit dem Willen des Verstorbenen steht. Falls keine diesbezügliche Verfügung des Verstorbenen existiert, genügt die Bestätigung der Angehörigen, dass dies der Willen des Verstorbenen war. Um jedoch Zweifeln vorzubeugen, empfiehlt sich eine Kremations- oder Bestattungsverfügung zu hinterlegen, in der später der Wille klar erkennbar ist Außerdem ist es angebracht, sich die Erklärung von mindestens einer anderen Personen bestätigen zu lassen, weil so Zweifel an der Echtheit der Bestattungsverfügung vermieden werden. Kremationsverfügung Ich, Name: Geburtsname: Vorname: geboren am: in: wohnhaft in: erkläre hiermit im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, dass ich nach meinem Ableben eingeäschert werden möchte. Meine Asche soll in folgender Weise beigesetzt werden: £ siehe meine Bestattungsverfügung T sonstige: , Entsprechend meines Rechts auf Selbstbestimmung unterschreibe ich diese Verfügung: Ort, Datum Unterschrift Diese Willenserklärung habe ich geprüft und bestätigt Ort, Datum Diese Kremationsverfügung wurde mit Unterstützung von: Bestattungshaus Marcel Hofmann und Ludwig GbR Saalstraße 27 07318 Saalfeld Tel: 03671- 52 77 88 Internet: http://www.bestattungshaus-hofmann.de e-Mail: [email protected] erstellt. Unterschrift
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