Hinweise zur Umsetzung des Tarifvertrags SuE

Hinweise zur Umsetzung des neuen
Tarifvertrags SuE
21.01.16
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst steht fest, der neue
Vertrag ist von ver.di und der VKA unterschrieben.
In vielen Kommunen und Einrichtungen wird mit der Umsetzung des Ergebnisses begonnen.
Um euch einen Überblick zu geben, was man bei der Umsetzung unbedingt
beachten sollte, geben wir euch im Folgenden einige Hinweise zu Fragen, die an uns
herangetragen worden sind:
1. Wer muss einen Antrag stellen?
Kita-Leitungen, die höhergruppiert werden können (bspw. von S13 zu S 15)
müssen einen Antrag stellen. Dieser muss bis zum 30. Juni 2016 erfolgen und
rückwirkend zum 01. Juli 2015 gestellt werden.
•
In manchen Verwaltungen wird gesagt, dass die Höhergruppierung
von Leitungen automatisch erfolgt und kein Antrag nötig ist. Dies ist
nicht korrekt und sollte unter keinen Umständen hingenommen
werden.
Es muss auf jeden Fall ein Antrag gestellt werden, wenn
man höhergruppiert werden will.
Ausnahme: Leitungen von Kitas unter 40 Plätzen. (Diese
werden automatisch der S 9 zugeordnet)
•
ABER: In manchen Fällen kann es sein, dass eine Höhergruppierung
zu finanziellen Einbußen führen würde und kein Antrag gestellt
werden sollte.
Um dies zu berechnen, können Betroffene Mitglieder sich bei
uns melden und wir prüfen, ob eine Höhergruppierung Sinn
macht.
ver.di Mitglieder haben ab dem 1. Tag der Mitgliedschaft
einen Anspruch auf diese Beratung
ver.di Mitglieder bekommen bei uns auf Nachfrage
Musteranträge zugeschickt.
Für die Berechnung Entgeltstufe nach Platzzahl gilt die
durchschnittliche tatsächliche Belegung in den Monaten
Oktober bis Dezember des Vorjahres (also 2014!!), nicht die
Betriebserlaubnis oder sonstiges.
(Einer Faktorisierung von U3 Kindern, oder Kindern mit
Behinderung haben die Arbeitgeber nicht zugestimmt.
Es sollen Gespräche zwischen VKA und ver.di diesbezüglich geführt
werden, aber solange gelten die oben genannten Regelungen!)
•
•
Eine Herabgruppierung von Leitungen ist erst dann möglich,
wenn die maßgebliche Durchschnittsbelegung um mehr als 5%
3 Jahre in Folge unterschritten wird!
Kolleginnen und Kollegen die sich 2009 entschieden haben nicht in die STabelle übergeleitet werden zu wollen, können sich jetzt erneut
entscheiden. Der Antrag muss bis 29.Februar 2016 und ebenfalls
rückwirkend zum 01. Juli 2015 gestellt werden.
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk
Bielefeld/Paderborn
und
Bezirk
Herford-Minden-Lippe
•
Auch hier gibt es die Möglichkeit für Mitglieder eine Beratung bei
uns zu bekommen, welche Variante günstiger ist und einen
Musterantrag zu erhalten.
1.1 Stellvertretende Leitungen
Alle Kommunen sollen eine stellvertretende Leitung für Kitas
bestellen.
Dies müssen jedoch nicht diejenigen sein, die jetzt die
Abwesenheitsvertretung
für die Leitungen machen.
• Der einzige triftige Grund keine stellvertretende Leitung zu bestellen
ist, wenn die Kita weniger als 40 Plätze hat.
• Die Kolleginnen, die als stellvertretende Leitung bestellt
werden, werden (genauso wie Leitungen) höhergruppiert.
Dies müssen sie genau wie die Leitungen beantragen
Ausnahme: Stellv. Leitungen von Kitas mit mind. 40 (-69)
Plätzen. (Diese werden automatisch der S9 zugeordnet)
2. Wer muss keinen Antrag stellen?
Kolleginnen und Kollegen, die vorher in der S6 eingruppiert waren, werden
stufengleich und unter Berücksichtigung der bisher zurückgelegten
Zeit in der Stufe der neuen S 8a rückwirkend zum 01. Juli 2015
zugeordnet.
Kolleginnen und Kollegen, die vorher in der S8 eingruppiert waren, werden
stufengleich und unter Berücksichtigung der bisher zurückgelegten
Zeit in der Stufe der neuen S 8b rückwirkend zum 01. Juli 2015
zugeordnet.
• Hier verkürzen sich die Stufenlaufzeiten in den Stufen 4 und 5 um
jeweils zwei Jahre. Kolleginnen, die mind. 6 Jahre in Stufe 4 waren
kommen direkt in Stufe 5, Kolleginnen die mind. 8 Jahre in Stufe 5
waren kommen direkt in Stufe 6.
Kolleginnen und Kollegen, die in der S3 oder S4 eingruppiert sind,
bekommen automatisch rückwirkend zum 01. Juli 2015 die höheren
Tabellenentgelte.
Die Stufenlaufzeit bleibt unberührt.
•
Die neuen Tabellenwerte finden sich im Anhang.
Bei Fragen wendet euch bitte an die für euch zuständigen Gewerkschaftssekretäre.
Viele Grüße,
Ver.di Bezirk Herford-Minden-Lippe
Ver.di Bezirk Bielefeld/Paderborn
Hermann Janßen
Bezirksgeschäftsführer
Tel:
05221/913428
Handy: 0170-4860534
E - Mail: [email protected]
Melanie Kranicz
Projektsekretärin SuE
Tel: 0521/41714-233
Handy: 0151-21204420
E-Mail: [email protected]
Petra Meyer
Gewerkschaftssekretärin FB Gemeinden
Tel: 0521/41714-113
Handy: 0160-90706416
E-Mail: [email protected]