Hinweise zur Umsetzung des neuen Tarifvertrags SuE 21.01.16 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst steht fest, der neue Vertrag ist von ver.di und der VKA unterschrieben. In vielen Kommunen und Einrichtungen wird mit der Umsetzung des Ergebnisses begonnen. Um euch einen Überblick zu geben, was man bei der Umsetzung unbedingt beachten sollte, geben wir euch im Folgenden einige Hinweise zu Fragen, die an uns herangetragen worden sind: 1. Wer muss einen Antrag stellen? Kita-Leitungen, die höhergruppiert werden können (bspw. von S13 zu S 15) müssen einen Antrag stellen. Dieser muss bis zum 30. Juni 2016 erfolgen und rückwirkend zum 01. Juli 2015 gestellt werden. • In manchen Verwaltungen wird gesagt, dass die Höhergruppierung von Leitungen automatisch erfolgt und kein Antrag nötig ist. Dies ist nicht korrekt und sollte unter keinen Umständen hingenommen werden. Es muss auf jeden Fall ein Antrag gestellt werden, wenn man höhergruppiert werden will. Ausnahme: Leitungen von Kitas unter 40 Plätzen. (Diese werden automatisch der S 9 zugeordnet) • ABER: In manchen Fällen kann es sein, dass eine Höhergruppierung zu finanziellen Einbußen führen würde und kein Antrag gestellt werden sollte. Um dies zu berechnen, können Betroffene Mitglieder sich bei uns melden und wir prüfen, ob eine Höhergruppierung Sinn macht. ver.di Mitglieder haben ab dem 1. Tag der Mitgliedschaft einen Anspruch auf diese Beratung ver.di Mitglieder bekommen bei uns auf Nachfrage Musteranträge zugeschickt. Für die Berechnung Entgeltstufe nach Platzzahl gilt die durchschnittliche tatsächliche Belegung in den Monaten Oktober bis Dezember des Vorjahres (also 2014!!), nicht die Betriebserlaubnis oder sonstiges. (Einer Faktorisierung von U3 Kindern, oder Kindern mit Behinderung haben die Arbeitgeber nicht zugestimmt. Es sollen Gespräche zwischen VKA und ver.di diesbezüglich geführt werden, aber solange gelten die oben genannten Regelungen!) • • Eine Herabgruppierung von Leitungen ist erst dann möglich, wenn die maßgebliche Durchschnittsbelegung um mehr als 5% 3 Jahre in Folge unterschritten wird! Kolleginnen und Kollegen die sich 2009 entschieden haben nicht in die STabelle übergeleitet werden zu wollen, können sich jetzt erneut entscheiden. Der Antrag muss bis 29.Februar 2016 und ebenfalls rückwirkend zum 01. Juli 2015 gestellt werden. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Bielefeld/Paderborn und Bezirk Herford-Minden-Lippe • Auch hier gibt es die Möglichkeit für Mitglieder eine Beratung bei uns zu bekommen, welche Variante günstiger ist und einen Musterantrag zu erhalten. 1.1 Stellvertretende Leitungen Alle Kommunen sollen eine stellvertretende Leitung für Kitas bestellen. Dies müssen jedoch nicht diejenigen sein, die jetzt die Abwesenheitsvertretung für die Leitungen machen. • Der einzige triftige Grund keine stellvertretende Leitung zu bestellen ist, wenn die Kita weniger als 40 Plätze hat. • Die Kolleginnen, die als stellvertretende Leitung bestellt werden, werden (genauso wie Leitungen) höhergruppiert. Dies müssen sie genau wie die Leitungen beantragen Ausnahme: Stellv. Leitungen von Kitas mit mind. 40 (-69) Plätzen. (Diese werden automatisch der S9 zugeordnet) 2. Wer muss keinen Antrag stellen? Kolleginnen und Kollegen, die vorher in der S6 eingruppiert waren, werden stufengleich und unter Berücksichtigung der bisher zurückgelegten Zeit in der Stufe der neuen S 8a rückwirkend zum 01. Juli 2015 zugeordnet. Kolleginnen und Kollegen, die vorher in der S8 eingruppiert waren, werden stufengleich und unter Berücksichtigung der bisher zurückgelegten Zeit in der Stufe der neuen S 8b rückwirkend zum 01. Juli 2015 zugeordnet. • Hier verkürzen sich die Stufenlaufzeiten in den Stufen 4 und 5 um jeweils zwei Jahre. Kolleginnen, die mind. 6 Jahre in Stufe 4 waren kommen direkt in Stufe 5, Kolleginnen die mind. 8 Jahre in Stufe 5 waren kommen direkt in Stufe 6. Kolleginnen und Kollegen, die in der S3 oder S4 eingruppiert sind, bekommen automatisch rückwirkend zum 01. Juli 2015 die höheren Tabellenentgelte. Die Stufenlaufzeit bleibt unberührt. • Die neuen Tabellenwerte finden sich im Anhang. Bei Fragen wendet euch bitte an die für euch zuständigen Gewerkschaftssekretäre. Viele Grüße, Ver.di Bezirk Herford-Minden-Lippe Ver.di Bezirk Bielefeld/Paderborn Hermann Janßen Bezirksgeschäftsführer Tel: 05221/913428 Handy: 0170-4860534 E - Mail: [email protected] Melanie Kranicz Projektsekretärin SuE Tel: 0521/41714-233 Handy: 0151-21204420 E-Mail: [email protected] Petra Meyer Gewerkschaftssekretärin FB Gemeinden Tel: 0521/41714-113 Handy: 0160-90706416 E-Mail: [email protected]
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