Nr. 2 - Februar 2016 - Kassenärztliche Vereinigung Berlin

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
Aktuelle Meldungen
Nr. 2 • Februar 2016
Aktuelles
Termine
Terminservicestelle: Aktuelle Hinweise
Seit dem 25. Januar 2016 arbeitet die Terminservicestelle der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) Berlin.
An dieser Stelle nochmals einige Hinweise, damit die Terminvermittlung reibungslos läuft:
• Alle Niedergelassenen, die Überweisungen ausstellen, haben per Post
ein Kontingent an Überweisungscodes erhalten. Die Etiketten sind mit
einer zwölfstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination (dem Überweisungscode) bedruckt. Bitte vermerken Sie den Überweisungscode
auf dem Überweisungsschein. Die BSNR ist kein Code für eine
Überweisung.
• Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie auf der Überweisung die Fachrichtung ausfüllen.
• Es werden nur Facharzttermine vermittelt. Gemeldete Termine von
Hausärzten und Psychotherapeuten können und dürfen nicht berücksichtigt werden. Termine von diesen Praxen können von den Niedergelassenen wieder freigegeben werden und für die reguläre Terminvergabe in der Praxis genutzt werden.
Alle relevanten Informationen finden Sie in dem Schreiben, das Sie im Januar
erhalten haben oder auf unserer Homepage.
Bitte melden Sie weiterhin verfügbare Termine zur Vergabe an Patienten.
Entweder geben Sie die Termine direkt über Ihren Zugang im Online-Portal ein
oder Sie nutzen den Meldebogen und übermitteln diesen per Fax (030 / 31003
50900) bzw. per E-Mail ([email protected]).
Medizinische Versorgung Asylsuchender
Bitte beachten Sie folgende Anhaltspunkte für die Behandlung von Asylsuchenden in der Vertragsarztpraxis:
Vergütung
Die Vergütung erfolgt vollständig extrabudgetär und unbeschränkt. Ein Antrag
auf eine RLV-Erhöhung ist zwecklos. Die Bezahlung richtet sich nach dem Berliner EBM-Punktwert.
Leistungsumfang
Die Beschränkungen auf Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes
(Schmerzen, Notfall, Schwangerschaft sowie drohende Verschlechterung chronischer Krankheiten) wurden in Berlin von der zur Zahlung verpflichteten
Senatsverwaltung deutlich erweitert. Hier wird angenommen, dass im Prinzip
jede bei einem Arztbesuch festgestellte Krankheit eine Verschlechterung erfahren würde, wenn keine Behandlung stattfindet. Der Behandlungsanspruch soll
weitgehend dem eines GKV-Versicherten entsprechen. Sonderverträge der
Krankenkassen können nicht abgerechnet werden. Auch auf den ersten Blick
nötige Leistungen, wie beispielsweise ein Spermiogramm, können nicht abgerechnet werden.
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Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
Nr. 2 • Februar 2016
Anspruchsberechtigte
1. „Bändchenkasse“
Alle noch nicht vollständig registrierten Asylsuchenden erhalten zur Einweisung
in ihre Unterkunft ein Plastikbändchen mit einer Registrierungsnummer. Solange dieses Bändchen um den Arm des Patienten befestigt ist, ist es der Behandlungsausweis. Sie tragen diese Nummer in die Kartei ein (unter Anschrift und /
oder Versichertennummer) und füllen die übrigen Daten nach den Angaben des
Patienten (lautmalerisch) aus. Für die Abrechnung über die Armbänder ist der
Kostenträger „KV Berlin-Asyl“/72900 anzugeben. Im Begründungsfeld „5009“
muss die Registrierungsnummer des Asylsuchenden ebenfalls eingetragen
werden.
2. „Grüner Schein“
Bitte schreiben Sie wie bisher die Daten aus dem Papier ab. Als Krankenkasse
ist „AOK Nordost A“ anzugeben.
3. „Vereinbarung“
Alternativ zum „Grünen Schein“ erhalten die Asylsuchenden eine Anmeldung
bei einer der Berliner Krankenkassen. Die Anmeldung gilt als Behandlungsausweis. Bitte übernehmen Sie die Daten aus der Anmeldung.
4. Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die eGK wird in Berlin von folgenden Kassen vergeben: AOK Nordost, BKKVBU, DAK Gesundheit sowie die Siemens-Betriebskrankenkasse. Sie erkennen
diese anhand der ungültig gemachten Europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite und der „9“ im Feld „Besondere Personengruppen“. Beim
Einlesen der Karte werden alle nötigen Angaben automatisch ins Praxisverwaltungssystem übernommen. Manuell müssen Sie in das System die „08“ in das
Feld „Kostenträgerabrechnungsbereich“ eintragen.
Der Arzt sollte prüfen, ob die Personengruppenbezeichnung „9“ als Status vom
PVS erkannt wurde.
Asylbewerber, die sich schon länger als 15 Monate in Berlin aufhalten, besitzen
eine Gesundheitskarte mit dem Status „4“ oder, wenn sie sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden, dem Status „1“.
Mehr Informationen dazu finden Sie in der Praxisinformation. Diese wird laufend
bei Bedarf aktualisiert.
Fortbildung der Ärztekammer Berlin:
„Ambulante Behandlung von Flüchtlingen und Asylsuchenden –
Herausforderung und Perspektiven für sicheres Handeln“
am 24. Februar 2016
Die Ärztekammer Berlin lädt am Mittwoch, 24. Februar 2016, 16.30 bis 21.00
Uhr, zur Fortbildungsveranstaltung „Ambulante Behandlung von Flüchtlingen
und Asylsuchenden – Herausforderung und Perspektiven für sicheres Handeln“
ein. Die Veranstaltung findet in der Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969
Berlin, statt. Eine persönliche Anmeldung ist erforderlich. Sie finden das Programm und das Anmeldeformular hier. Die Teilnahme ist kostenfrei. Niedergelassene erhalten fünf Fortbildungspunkte. Bitte bringen Sie Ihre BarcodeEtiketten zur Veranstaltung mit.
Arzt-Wegweiser für Flüchtlinge
Es sind Arzt-Wegweiser für Flüchtlinge und Asylbewerber in den Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch und Deutsch, Englisch, Französisch und Dari erschienen. Diese stehen für Sie zum Download bereit.
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Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
Nr. 2 • Februar 2016
Osterfeiertage: Vertretungsregelungen beachten
Immer wieder kommt es in der Urlaubszeit bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin zu Beschwerden von Ärzten und auch Patienten, wenn es um
Vertretungen geht. Mal verweist eine Praxis während der Betriebsferien ihre Patienten an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Berlin, mal benennt ein
Arzt einen Kollegen als Vertretung, ohne diesen zu informieren. Was bei den
Vertretungsregelungen zu beachten ist, hat die KV für ihre Mitglieder im Internet
– unter anderem in Form einer Praxisinformation – zusammengestellt. In dieser
werden die wichtigsten Fragen zu Praxisvertretungen beantwortet, beispielsweise:
•
Was heißt Vertretung?
Ärzte und Psychotherapeuten können sich bis zu einer Dauer von drei
Monaten innerhalb von zwölf Monaten vertreten lassen. Vertretung ist die
vertragsärztliche Tätigkeit des Vertreters in Abwesenheit des zu Vertretenden. Ist der zu Vertretende jedoch „im Dienst“, aber anderweitig beschäftigt, handelt es sich nicht um eine Vertretung, sondern um eine genehmigungspflichtige Assistenz.
•
Vertretungsgründe
Gründe für eine Vertretung sind etwa Krankheit, Urlaub, Fortbildungen,
Schwangerschaft und Elternzeit.
•
Muss ich meinen Urlaub der KV melden?
Ja, wenn er länger als eine Woche dauert. Dies gilt auch für Krankheit und
Fortbildung.
•
Wer darf mich vertreten?
Der Vertreter muss im Arztregister eingetragen sein oder die Voraussetzungen für eine Arztregistereintragung erfüllen. Fachärzte sollten sich von
Kollegen desselben Fachgebietes vertreten lassen. Ausnahmen sind nur
bei kürzeren Vertretungen möglich.
•
Wie ist die Vertretung zu organisieren?
Sie können sich durch einen Fachkollegen in oder außerhalb Ihrer Praxisräume vertreten lassen. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) ist kein
Vertreter.
Die Praxisinformation steht hier zum Download für Sie bereit.
Sie können Ihre Vertretung auch über das Online-Portal anmelden und sparen sich so lästigen Papierkrieg.
Vertretung bei Psychotherapeuten:
Eine Besonderheit gilt für Psychotherapeuten. Wegen der besonders engen
Patienten-Therapeuten-Beziehung regeln die Bundesmantelverträge, dass
eine Vertretung bei den probatorischen Sitzungen und bei der genehmigten
Psychotherapie unzulässig ist!
Bitte tragen Sie Ihre Sondersprechzeiten über Ostern im Online-Portal der
KV Berlin ein. Diese Sprechzeiten werden an den entsprechenden Tagen
zusätzlich zu Ihren regulären Sprechzeiten in der Online-Arztsuche angezeigt und als Sondersprechzeiten gekennzeichnet.
Heilmittel / Praxisbesonderheiten: Diagnose-Verschlüsselung
Seit dem 1. Januar 2016 (d. h. rückwirkend) ist die ICD-Codierung bei Z96.6X
(Endoprothetik vorhanden) um eine vierte Ziffer erweitert worden. Bitte geben
Sie bei der Verordnung von Heilmitteln und bei der Abrechnung Z96.60G bei
„Vorhandensein einer Schulterprothese“, Z96.64G bei „Vorhandensein einer
Hüftgelenkprothese“ oder Z96.65G bei „Vorhandensein einer Kniegelenkprothese“ an. Mit einer Angabe dieser genaueren Diagnosen können die als Praxisbesonderheit definierten Heilmittel zuverlässiger aus den Verordnungskosten
bei der Richtgrößenprüfung entfernt werden.
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Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
Nr. 2 • Februar 2016
Stationäre Einweisung CT-Untersuchungen
Einige Krankenhäuser fordern eine stationäre Einweisung zum CT. Die gültige
Einweisungsrichtlinie lässt eine solche aber nur zu, wenn der einweisende Arzt
sich vergewissert hat, dass die Untersuchung / Behandlung nicht ambulant
stattfinden kann. Das dürfte beim CT nicht gegeben sein. Stellt ein Arzt dennoch eine Einweisung aus, riskiert er von der Krankenkasse gegebenenfalls
schadensersatzpflichtig gemacht zu werden. Die KrankenhauseinweisungsRichtlinie finden Sie hier.
Ärztemonitor 2016 gestartet
Die größte Befragung ambulant tätiger Ärzte und Psychotherapeuten ist gestartet. Rund 10.000 Niedergelassene werden im Auftrag der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) und des NAV-Virchowbundes vom Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) telefonisch zu ihrer Arbeitssituation befragt.
Bitte nehmen Sie sich für die Erhebung Zeit. Mehr Informationen dazu finden
Sie hier.
Aktuelle Wartezimmerinformationen erschienen
Das Ärztliche Zentrum für Qualität (ÄZQ) hat eine neue Wartezimmerinformation zum Thema „Therapie des Typ-2-Diabetes – Wie läuft die Behandlung ab?“
entwickelt. Sie finden den pdf-Download hier.
Außerdem wurde eine aktuelle Wartezimmerinformation zum Thema „Gebärmutterhalskrebs“ veröffentlicht. Diese finden Sie hier zum Herunterladen.
KV-Sprechstunde ist „Projekt des Monats“
Die KV-Sprechstunde „Alkohol – Wie viel ist zu viel?“ vom 26. Januar 2016
wurde von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, zum
Projekt des Monats ernannt. Die Drogenbeauftragte lobte die Thematik dieser
Veranstaltung und das allgemeine Konzept der Reihe.
Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“
Die Aktion der Niedergelassenen wird mit Angeboten für die Mitglieder und
Aktionen für die Öffentlichkeit kontinuierlich weiterentwickelt.
Ein wichtiger Baustein ist die Kampagnen-Internetseite www.ihre-aerzte.de.
Regelmäßiges Reinklicken lohnt sich!
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Homepage Ihre Ärzte
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Notfallversorgung Berlin: Gesetz gilt auch für den Gesundheitssenator | 8.2.2016
Qualität für Kassenpatienten soll erhalten bleiben | 2.2.2016
Flüchtlinge noch ohne Asylantrag: Unbürokratische und schnelle Versorgung durch die KV Berlin | 28.1.2016
KV Berlin startet Terminservicestelle am 25. Januar 2016 | 21.1.2016
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Homepage KV Berlin
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Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
Nr. 2 • Februar 2016
Terminkalender:
Veranstaltungen Ihrer KV
Für Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Praxispersonal
Durch Klicken auf den Veranstaltungshinweis/Termin gelangen Sie zu weiterführenden Informationen.
26.2.2016
15.00-19.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Sag nicht „Ja“, wenn du „Nein“ denkst
2.3.2016
15.00-19.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Die Praxisabgabe –
eine Strategieempfehlung
4.3.2016
15.00-19.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Optimierung von Patientendialog und Praxisorganisation
9.3.2016
13.00-19.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Workshop: Datenschutz in der Arztpraxis
10.3.2016
20.00 Uhr
KV-Vertreterversammlung
11.3.2016
15.00-19.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Optimales Zeit- und Patientenmanagement
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Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
12.3.2016
10.00-16.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Netze und Kooperation
16.3.2016
13.00-19.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Hygienemanagement in der Praxis
(Ärzte und PPT)
16.3.2016
15.00-19.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Betriebswirtschaft kompakt für
Praxismanager
Nr. 2 • Februar 2016
Für Ihre Patienten
Hinter dem Veranstaltungshinweis verbirgt sich ein Link zur Einladung.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diese vervielfältigen und in Ihrer
Praxis auslegen.
Die nächste KV-Sprechstunde findet am 29.3.2016 Uhr um 18.00 Uhr zum
Thema „Chronische Darmerkrankungen – Entgleisung der Verdauung“
statt.
Eine Information
der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der KV Berlin
Redaktion: Juliana Gralak
Herausgeber: Vorstand der KV Berlin, Dr. Angelika Prehn (V.i.S.d.P)
Kontakt:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Service-Center
31 00 3-999
31 00 3-900
[email protected]
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