Tagesordnung - Gemeinde Senden

GEMEINDE SENDEN
48308 Senden, 09.12.2015
Mitglieder des
Gemeinderates
48308 Senden
Zur Sitzung des Rates der Gemeinde Senden lade ich ein am
Donnerstag, 17.12.2015, 16:00 Uhr,
Bürgersaal im Rathaus.
~
BOrgermeister
Tagesordnung:
1.
Öffentliche Sitzung
1.1
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
1.2
Neu- bzw. Umbesetzung von Ausschossen und weiteren Gremien
hier: Haupt- und Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss, Gemeindeentwicklungsausschuss, Sozialausschuss, Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Umweltausschuss, Bezirksausschuss Ottmarsbocholt, Arbeitskreis "Demographische Entwicklung", Arbeitskreis "Friedhofswesen"
265/15
1.3
Demog raphische Entwicklung
hier: Engagement
266/15
1.4
1.4.1
Satzungsangelegenheiten
27. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Siche rheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Senden vom 29.04.1997
hier: § 12 a; "Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen"
- Beschluss über die Änderung
Gebührensatzung zu r Satzung Ober die Abfallentsorgung in der Gemeinde Senden vom 17.12.2009
hier: Beschluss über die Kenntnisnahme der Gebührenkalkulation und
Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2016
1.4.2
Vorlage Nr.
267/15
268/15
-2-
Vorlage Nr.
1.4.3
Satzung zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Senden vom 18.12.2009
hier: Beschlussempfehlung über die Änderung
1.5
1.5.1
1.5.2
Haushaltsplan der Gemeinde Senden für das Jahr 2016
Beschlussempfehlung über die Gewährung von freiwilligen Leistungen
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016
1.6
Bericht über die Durchführung von Ratsbeschlüssen
1. 7
Mitteilungen der Verwaltung
1.8
Anfragen der Ratsmitglieder
Verabschiedung von RM Anneliese Pieper
2.
Nichtöffentliche Sitzung
2.1
Personalangelegenheiten
2.2
Auftragsangelegenheiten
2.3
Grundstücksangelegenheiten
2.4
Mitteilungen der Verwaltung
2.5
Anfragen der Ratsmitglieder
2.6
Veröffentlichungen
269/15
270/15
271/15
GEMEINDE SENDEN
DER BÜRGERMEISTER
Sitzungsvorlage Nr.
265/15
Datum:
04.12.2015
FB:
Az.:
I 022-30
am:
17.12.2015
zur Sitzung
des
Gemeinderates
Bezugsvorlagen-Nr.
[8J
öffentlich
TOP 1.2 Neu- bzw. Umbesetzung von Ausschüssen und weiteren
Gremien
hier: Haupt- und Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss, Gemeindeentwicklungsausschuss, Sozialausschuss, Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Umweltausschuss, Bezirksausschuss Ottmarsbocholt, Arbeitskreis noemegraphische Entwicklung", Arbeitskreis "Friedhofswesen"
1. Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
"Folgende Veränderungen werden mit Wirkung vom 01.01.2016 beschlossen:
1. Haupt- und Finanzausschuss (HFA):
Frau RM Anneliese Pieper scheidet als Mitglied aus dem HFA aus.
Neues Mitglied wird RM Philipp Scholz (Vertreterin jetzt neu: RM Bettina Scholz); RM
Rolf Wiederkehr wird jetzt Vertreter von RM Berthold Rieger, der ordentliches Mitglied
im HFA bleibt.
2. Rechnungsprüfungsausschuss (RPA):
Frau RM Anneliese Pieper scheidet als stellvertretendes Mitglied aus dem RPA aus.
Neue Stellvertreterin für RM Berthold Rieger wird jetzt RM Bettina Scholz.
3. Wahlprüfungsausschuss:
Frau RM Anneliese Pieper scheidet als Mitglied aus dem Wahlprüfungsausschuss
aus. Mitglied wird jetzt RM Berthold Rieger; neues stellvertretendes Ausschussmitglied wird RM Philipp Scholz.
4. Gemeindeentwicklungsausschuss (GEA):
Die Ratsmitglieder Anneliese Pieper und Rolf Wiederkehr, beide bislang stellvertretende Mitglieder im GEA, scheiden aus diesem Gremium aus.
- 2-
Neuer Vertreter für RM Philipp Scholz wird Herr Erich Westendarp als sachkundiger
Bürger; neue Stellvertreterin für Herrn skB Wolfgang Dropmann wird jetzt als sachkundige Bürgerin Frau Sandra Maaß (wohnhaft Siebenstücken 98, 48308 Senden).
5. Sozialausschuss:
a) Frau RM Anneliese Pieper scheidet als Mitglied aus dem Sozialausschuss aus.
Ihren Platz nimmt Frau Bettina Scholz ein, jetzt als Ratsmitglied (Vertreter wie bisher:
RM Berthold Rieger).
Herr Andreas Dötsch wird jetzt als sachkundiger Bürger Ausschussmitglied (bisher
stellvertretendes AM); sein Vertreter wird neu Herr Wolfgang Dropmann (sachkundiger Bürger).
b) Herr RM Dominik Schwan scheidet aus dem Sozialausschuss aus; sein Nachfolger
wird RM Ach im Peltzer (Vertreter wie bisher: RM Ludger Janning).
c) Herr RM Uwe Kasten scheidet aus dem Sozialausschuss aus, sein Nachfolger wird
Herr Michael Wilfling, dessen Stellvertreterin wird Frau Nicole Hashemian.
6. Ausschuss für Schule, Sport und Kultur (AfSSK):
a) Frau RM Anneliese Pieper scheidet als Mitglied aus dem AfSSK aus.
An ihre Stelle rückt jetzt Frau RM Bettina Scholz in den AfSSK ein.
b) Herr RM Achim Peltzer scheidet aus dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
aus; sein Nachfolger wird RM Dominik Schwan (Vertreter wie bisher: RM Lambert
Lenz).
7. Umweltausschuss:
Frau RM Anneliese Pieper scheidet als stellvertretendes Mitglied aus dem Umweltausschuss aus. Neuer Stellvertreter für Herrn Wiederkehr wird jetzt RM Philipp
Scholz.
Für Herrn Scholz als bislang ordentliches Ausschussmitglied rückt jetzt Herr Helmut
Hiliringhaus (wohnhaft: Dorffeld 96, 48308 Senden) als sachkundiger Bürger in den
Umweltausschuss ein.
8. Bezirksausschuss Ottmarsbocholt:
a) Frau RM Anneliese Pieper scheidet als stellvertretendes Mitglied aus dem Bezirksausschuss Ottmarsbocholt aus. Neues stellvertretendes Mitglied für Herrn Westendarp wird jetzt RM Philipp Scholz.
b) Herr skB Andreas Schwienhorst scheidet aus dem Bezirksausschuss Ottmarsbocholt aus. Neues Ausschussmitglied wird als sachkundiger Bürger Herr Roland
Wieging, bislang bereits Stellvertreter für AM Schütte. Neuer Stellvertreter für Herrn
Schütte wird als sachkundiger Bürger Herr Cornelius Bracht (Kreuzbauerschaft 5,
48308 Senden).
9. Arbeitskreis "Demographische Entwicklung":
Frau RM Anneliese Pieper scheidet als Mitglied aus dem Arbeitskreis aus.
Neues AK Mitglied wird Frau RM Bettina Scholz (bislang stellvertretendes AKMitglied). Ihr Stellvertreter wird jetzt RM Berthold Rieger.
10. Arbeitskreis "Friedhofswesen":
Frau RM Anneliese Pieper scheidet als stellvertretendes Mitglied aus diesem Arbeitskreis aus. Neues stellvertretendes Mitglied wird Frau RM Bettina Scholz."
2. Begründung:
Frau RM Anneliese Pieper hat mit Erklärung vom 13.10.2015 die Niederlegung Ihres
Rats- und Ausschussmandates mit Ablauf des 31.12.2015 erklärt. Als ihre Nachfolgerin wird mit Wirkung vom 01.01.2016 Frau Bettina Scholz in den Gemeinderat einrü-
- 3-
cken. Die Fraktion B90/Die Grünen hat der Verwaltung die im Beschlussvorschlag
dargestellten Ausschuss- und Arbeitskreisveränderungen mitgeteilt.
Die SPD-Fraktion hat mOndlieh die oben unter 5b) und 6b) dargestellten Beschlussvorschläge beantragt.
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 23.11.2015 den oben unter 8b) dargestellten Beschlussvorschlag beantragt.
Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 03.12.2015 den unter 5c) dargestellten Beschlussvorschlag beantragt.
Gemäß § 58 GO regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die
Zusammensetzung der Ausschüsse. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes wählt der Rat gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 GO auf Vorschlag der Fraktion,
welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger,
bzw. eine Nachfolgerin.
Hinweis:
Die SPD-Fraktion hat weiterhin mitgeteilt, daß RM Achim Peltzer auch den bislang
von Herrn Schwan innegehabten stellvertretenden Vorsitz des Sozialausschusses
übernimmt. Diese Veränderung im (stellv.) Ausschussvorsitz unterliegt nach den
Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 58 Abs. 5 S. 1 GO) nicht der Entscheidung
des Gemeinderates.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes bestimmen die Fraktionen nach vorheriger Einigung über die Verteilung der Ausschussvorsitze (erfolgte in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderatesam 24.06.2014) die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte
der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Scheidet ein
Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehörte, gem. § 58 Abs. 5 S. 5 GO ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Gleiches gilt für
stellvertretende Ausschussvorsitze.
Demzufolge ist Herr Peltzer jetzt gern. Erklärung der SPD-Fraktion stellvertretender
Vorsitzender des Sozialausschusses.
Täger
GEMEINDE SENDEN
DER BÜRGERMEISTER
Sitzungsvorlage Nr.:
266/15
Datum:
07.12.2015
FB:
DE
Az.:
zur Sitzung
des Gemeinderates
Bezugsvorlagen-N r.:
~
öffentlich
D
nicht öffentlich
TOP 1.3
am:
17.12.2015
153/14, 22/15, 240/15
Demographische Entwicklung
hier: Engagement
1. Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
"Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kommunale Anlaufstelle Engagement (KAE) einzurichten und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in die kommenden Haushaltsberatungen einzubringen."
2. Begründung:
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 die Empfehlung des Arbeitskreises "Demographische Entwicklung" zur Einrichtung einer KAE beraten und einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit diesem Vorhaben zu beauftragen. Die KAE soll
zukünftig die Rahmenbedingungen für ein zeitgemäßes bürgerschaftliches Engagement
schaffen und die vorhandenen Angebote und Bedarfe vor Ort stärker vernetzen und
kommunizieren.
/~---.
.::::---·-
(___...
Täger
~·--
GEMEINDE SENDEN
DER BüRGERMEISTER
Sitzungsvorlage Nr.:
267/15
Datum: 18.11.2015
FB:
111/0rdnung
Az.:
722-40
am:
17.12.2015
zur Sitzung
des
Gemeinderates
Bezugsvorlagen-N r.:
ISl
öffentlich
D
nicht öffentlich
256/15
TOP 1.4
Satzungsangelegenheiten
1.4.1 27. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Senden vom 29.04.1997
hier: § 12 a; "Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen"- Beschluss über die Änderung
1. Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
"Die 27. Änderungsverordnung zur ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde
Senden vom 29.04.1997 wird beschlossen."
2. Begründung:
Die Gewerbevereine Senden und Bösenseil haben die Termine für das Offenhalten
von Verkaufsstellen in den jeweiligen Ortsteilen und Gewerbegebieten für das Jahr
2016 beantragt. Die Kaufmannschaften erhoffen sich durch diese Termine die weitere Stärkung der jeweiligen Gewerbestandorte. Der entsprechende Entwurf der
Änderungsverordnung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Interessengemeinschaft Ottmarsbocholter Gewebetreibender hat sich im August 2015 aufgelöst. Somit ist für 2016 kein verkaufsoffener Sonntag geplant.
Zur Ermöglichung der beantragten Sonntagsöffnungen ist die gemeindliche Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung entsprechend zu ändern und die Termine sind darin aufzunehmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird sich in seiner Sitzung am 10.12.2015 mit
der Angelegenheit befassen. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung
~
Täger
Anlage
zu TOP 1.4.1 (Vorlage-Nr.:267/15) der Einladung zur Sitzung des Gemeinderatesam 17.12.2015
Entwurf zur
27. Änderungsverordnung
zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Senden vom _ _ __
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666/ SGV NRW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung und
des § 27 Abs. 1 und 4 Satz 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der
Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528/ SGV NRW 2060) in der zur Zeit gültigen
Fassung wird von der Gemeinde Senden als örtliche Ordnungsbehörde gemäß
Beschluss des Rates der Gemeinde Senden vom
folgende 27.
Änderungs-verordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Senden vom
- - - - erlassen:
§1
ln der vorstehenden Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Senden vom
29.04.1997 wird der§ 12 a Abs. 1 und 2 wie folgt gefasst:
§ 12 a
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
(1)
Verkaufsstellen im Ortsteil Senden dürfen an folgenden Sonn- oder Feiertagen
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Verkauf geöffnet sein:
a)
b)
c)
(2)
am 22.05.2016 zum Maifest
am vierten Sonntag im September jeden Jahres zum Sendener Herbst
am 04.12.2016 zum Adventsmarkt
Verkaufsstellen im Ortsteil Bösenseil dürfen an folgenden Sonn- oder Feiertagen
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Verkauf geöffnet sein:
a)
b)
c)
d)
am
am
am
am
03.01.2016
06.03.2016
04.09.2016
02.10.2016
zum
zum
zum
zum
Neujahrsmarkt
Frühjahrsmarkt
Septembermarkt
Herbstmarkt
§2
Diese 27. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde
Senden tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
GEMEINDE SENDEN
DER BüRGERMEISTER
Sitzungsvorlage Nr.
268/15
Datum: 07.12.2015
FB:
II
am:
17.12.2015
zur Sitzung
des Gemeinderates
Bezugsvorlagen-N r.:
[8J
öffentlich
D
nicht öffentlich
236/15 und 257/15
TOP 1.4
Satzungsangelegenheiten
1.4.2 Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Senden vom 17.12.2009
hier: Beschluss über die Kenntnisnahme der Gebührenkalkulation
und Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2016
1. Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
"Die Abfallgebühren für das Jahr 2016 werden auf Grundlage der "Gebührenkalkulation Abfallgebühren" (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Nr. 236/15) beibehalten."
2. Begründung:
Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 über die Abfallgebühren für 2016 beraten und dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen,
aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2016 die derzeit geltenden Gebührensätze für 2016 fortzuschreiben.
ln seiner Sitzung am 10.12.2015 wird sich der Haupt- und Finanzausschuss ebenfalls mit der Gebührenkalkulation Abfallgebühren für das Jahr 2016 befassen. Über
das Ergebnis der Beratungen wird in der Sitzung berichtet.
~~wird auf die Vorlagen 236/15 und 257/15 verwiesen.
~
GEMEINDE SENDEN
DER BüRGERMEISTER
Sitzungsvorlage Nr.
269/15
Datum: 03.12.2015
FB:
11/IV
Az.:
865-90
am:
17.12.2015
zur Sitzung
des Gemeinderates
Bezugsvorlagen-Nr.:
1Zl
öffentlich
D
nicht öffentlich
258/15
TOP 1.4
Satzungsangelegenheiten
1.4.3 Satzung zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Senden vom 18.12.2009
hier: Beschlussempfehlung über die Änderung
1. Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
"Die Satzung zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Senden vom 18.12.2009 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Nr. 258/15) wird beschlossen."
2. Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss wird sich in seiner Sitzung am 10.12.2015 mit
der Satzung zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Senden vom 18.12.2009 befassen. Über das Ergebnis der Beratungen wird in der Sitzung berichtet.
Q~;rd auf die Vorlage Nr. 258/15 verwiesen.
~$
GEMEINDE SENDEN
DER BüRGERMEISTER
Sitzungsvorlage Nr.
270/15
Datum: 08.12.2015
FB:
II
Az.:
912-00 (2016)
am:
17.12.2015
zur Sitzung
des Gemeinderates
Bezugsvorlagen-Nr.:
[gJ
öffentlich
D
nicht öffentlich
260/15
TOP 1.5. Haushaltsplan der Gemeinde Senden für das Jahr 2016
1.5.1 Beschlussempfehlung über die Gewährung von freiwilligen
Leistungen
1. Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
"Der möglichen Auszahlung freiwilliger Leistungen bei Vorlage der entsprechenden Auszahlungsvoraussetzungen wird zugestimmt. Auf die dem Hauptund Finanzausschuss vorgestellte Übersicht wird Bezug genommen."
2. Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss wird sich in seiner Sitzung am 10.12.2015 mit
der Gewährung von freiwilligen Leistungen in dem Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung befassen. Über das Ergebnis der Beratungen wird in der Sitzung berichtet.
Im Einzelnen wird auf die Vorlage Nr. 260/15 verwiesen.
Täger
GEMEINDE SENDEN
DER BORGERMEISTER
Sitzungsvorlage Nr.
271/15
Datum: 08.12.2015
FB:
II
Az.:
912-00 (2016)
des Gemeinderates
am:
17.12.2015
des
am:
zur Sitzung
Bezugsvorlagen-N~:
[8J
öffentlich
D
nicht öffentlich
TOP
1.5. Haushaltsplan der Gemeinde Senden für das Jahr 2016
1.5.2 Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016
Der Entwurf des Haushalts 2016 wird durch den BOrgermeister eingebracht. Alle
Ratsmitglieder erhalten während der Sitzung einen Planentwurf ausgehändigt.
Es ist Oblich, den Plan ohne Aussprache an die AusschOsse zu überweisen.
Täger