Geschäftsverteilung bei dem Oberlandesgericht Nürnberg für 2015

Geschäftsverteilung bei dem Oberlandesgericht Nürnberg
für 2015
5. Nachtrag
A.
Mit Wirkung vom 16. November 2015 werden
- Richterin am Amtsgericht Fischer (Amtsgericht Nürnberg, abgeordnet an das Oberlandesgericht Nürnberg) und
- Richterin am Amtsgericht Justen (Amtsgericht Ansbach)
jeweils zu Richterinnen am Oberlandesgericht Nürnberg ernannt sowie
- Richter am Oberlandesgericht Sauer zum Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter
des Direktors (Amtsgericht Hersbruck).
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Steckler ist mit Wirkung vom 1. November 2015
in den Ruhestand getreten, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Kammerer wird mit
Wirkung vom 1. Dezember 2015 in den Ruhestand treten.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 werden
- Richterin am Oberlandesgericht Bayerlein zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg und
- Richter am Oberlandesgericht Dr. Strößenreuther zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Nürnberg
ernannt.
B.
Das Präsidium des Oberlandesgerichts beschließt Folgendes:
1. Richterin am Oberlandesgericht Fischer bleibt weiterhin dem 6. Zivilsenat als weitere
Beisitzerin zugewiesen.
2. Mit Wirkung vom 16. November 2015 werden
- Richter am Oberlandesgericht Wiemer mit 50 % seiner Arbeitskraft dem 14. Zivilsenat
zugewiesen, dem er dann mit seiner vollen Arbeitskraft als weiterer Beisitzer angehört,
aus dem 9. Zivilsenat und Senat für Familiensachen scheidet er aus,
2
- Richter am Oberlandesgericht Wiemer zum Vertreter des Vorsitzenden im 14. Zivilsenat bestellt,
- Richterin am Oberlandesgericht Justen mit jeweils 50 % ihrer Arbeitskraft dem
9. Zivilsenat und Senat für Familiensachen und dem 14. Zivilsenat als weitere Beisitzerin zugeteilt,
- Richter am Oberlandesgericht Kellendorfer mit 30 % seiner Arbeitskraft dem
1. Strafsenat zugewiesen, im 15. Zivilsenat verbleibt er als Berichterstatter für die Behandlung des Verfahrens 15 W 2087/14 bis zu dessen endgültigem Abschluss,
- Richter am Oberlandesgericht Dr. Hoefler zum Vertreter des Vorsitzenden im 1. Strafsenat bestellt,
- Richter am Oberlandesgericht Dr. Wißmann zum Vertreter des Vorsitzenden im
15. Zivilsenat bestellt.
3. Mit Wirkung vom 1. Dezember 2015
- übernimmt Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Huprich den Vorsitz des
4. Zivilsenats, aus dem 7. Zivilsenat und Senat für Familiensachen scheidet er aus,
- übernimmt Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Bayerlein den Vorsitz des
7. Zivilsenats und Senat für Familiensachen,
- wird Richter am Oberlandesgericht Brauner zum Vertreter der Vorsitzenden im
7. Zivilsenat und Senat für Familiensachen bestellt,
- übernimmt Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Strößenreuther den Vorsitz
des 13. Zivilsenats,
- wird Richterin am Oberlandesgericht Demmel mit 20 % ihrer Arbeitskraft dem
15. Zivilsenat zugewiesen, aus dem 8. Zivilsenat scheidet sie aus,
- wird Richterin am Landgericht Ettl mit 50 % ihrer Arbeitskraft dem 4. Zivilsenat zugewiesen, aus dem 7. Zivilsenat und Senat für Familiensachen scheidet sie aus,
3
- werden die U- und W-Verfahren, in welchen Richterin am Landgericht Ettl Berichterstatterin im 7. Zivilsenat und Senat für Familiensachen war und in welchen die verfahrensbeendende Entscheidung bis einschließlich 30. November 2015 nicht gefällt ist, an
den 4. Zivilsenat abgegeben;
soweit U- und W-Verfahren, in welchen Richterin am Landgericht Ettl Berichterstatterin
im 7. Zivilsenat und Senat für Familiensachen war und in welchen die verfahrensbeendende Entscheidung vor dem 1. Dezember 2015 gefällt wurde oder die in sonstiger
Weise vor dem 1. Dezember 2015 beendet wurden, entweder nach Aufhebung und Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof (sog. Rückläufer) oder wegen sonstigen
Wiederauflebens, etwa durch Wiederaufnahme, erneut beim Oberlandesgericht anhängig werden, ist für diese der 4. Zivilsenat zuständig;
- werden die im Turnus gemäß Anlage I (U-Sachen) und II (W-Sachen) zum 3. Nachtrag
zur Geschäftsverteilung bei dem Oberlandesgericht Nürnberg dem 7. Senat und Senat
für Familiensachen zugeordneten Turnusnummern dem 4. Zivilsenat zugeordnet. Zum
Stichtag vorhandene Boni und Mali werden ebenfalls vom 7. auf den 4. Zivilsenat übertragen.
Nürnberg, den 6. November 2015
Das Präsidium des Oberlandesgerichts
Dr. Strötz
Präsident des Oberlandesgerichts
Bayerlein
Heublein
Dr. Holzberger
Junker-Knauerhase
Richterin
am Oberlandesgericht
Vorsitzender Richter
am Oberlandesgericht
Vorsitzender Richter
am Oberlandesgericht
Richterin
am Oberlandesgericht
Kellendorfer
Redel
Dr. Wankel
Dr. Zorn
Richter
am Oberlandesgericht
Vorsitzender Richter
am Oberlandesgericht
Vorsitzender Richter
am Oberlandesgericht
Richterin
am Oberlandesgericht
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Wankel sowie Richterinnen am Oberlandesgericht Junker-Knauerhase und Dr. Zorn sind verhindert.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Redel ist ebenfalls verhindert.
Dr. Strötz
Präsident des Oberlandesgerichts