Pressemitteilung im PDF-Format - Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Rechtsanwaltskammer Stuttgart
€ 15.000,00 Schmerzensgeld für die Veröffentlichung pornografischer Fotos im Internet
Ein Mann aus Oldenburg muss seiner Schwägerin für die Veröffentlichung pornografischer
Fotomontagen im Internet ein Schmerzensgeld in Höhe von € 15.000,00 zahlen. Das hat das
Oberlandesgericht in Oldenburg entschieden.
Die Frau war darauf angesprochen worden, dass pornografische Darstellungen ihrer Person auf
verschiedenen Websites im Internet veröffentlicht worden waren. Es handelte sich dabei um
Fotomontagen, auf denen ihr Gesicht und die teilweise oder vollständig entblößten Körper
nackter Frauen in pornografischen Posen zu sehen waren. Einige Darstellungen enthielten sogar
den Namen und die Heimatregion der späteren Klägerin. Die Klägerin verdächtigte ihren
Schwager, den Beklagten, und erstattete gegen ihn Strafanzeige. Im Zuge des polizeilichen
Ermittlungsverfahrens wurde das Wohnhaus des Beklagten durchsucht. Die Polizei
beschlagnahmte mehrere Computer und Festplatten. Darauf wurden etliche pornografische
Dateien und manipulierte Bilder mit dem Gesicht der Klägerin gefunden.
Trotzdem bestritt der Schwager, damit etwas zu tun zu haben. Er behauptete, die Festplatten
hätten frei zugänglich in seinem Arbeitszimmer gelegen. Bisweilen habe er sie auch an Freunde
und Verwandte verliehen. Doch das half ihm nichts. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte
ihn wegen schwerwiegender Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu einem Schmerzensgeld in
Höhe von € 15.000,00. Die Richterkollegen vom Landgericht Oldenburg hatten der Schwägerin
sogar € 22.000,00 Schmerzensgeld zuerkannt. Doch das Oberlandesgericht ruderte da wieder
zurück, weil höhere Beträge in der Rechtsprechung nur dann zuerkannt würden, wenn das Opfer
einer pornografischen oder erotischen Internetveröffentlichung konkrete Beeinträchtigungen wie
Telefonanrufe oder Klingeln an der Haustür erlitten habe. Das war bei der Schwägerin
glücklicherweise nicht der Fall.
Rechtsanwältin Heidi Milsch von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart warnt: „Veröffentlichungen
intimer Fotos im Internet ohne das Einverständnis der Abgebildeten sind eindeutig rechtswidrig
und können sogar mit einer strafrechtlichen Verurteilung enden. Das zeigt ein Urteil des
Amtsgerichts München vom 09.07.2015, dessen Aktenzeichen das Gericht aus Gründen des
Opferschutzes nicht bekannt gegeben hat.“ Der spätere Täter hatte eine 18-jährige Frau über
Facebook kennengelernt. Bereits kurze Zeit darauf trafen sich die beiden auf einem Bahnhof im
Großraum von München, mieteten auf Vorschlag des Täters ein Hotelzimmer und führten dort
den Geschlechtsverkehr durch, was der Täter filmte. Das Video veröffentlichte er im Internet.
Später nahm er zu der Frau wieder Kontakt auf und drohte ihr, das Video ihrem Vater zu
schicken, falls sie nicht in den Geschlechtsverkehr mit ihm einwillige. Das Amtsgericht München
verurteilte den Mann zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt
wurde.
Kurzfassung:
Veröffentlichung intimer Fotos im Internet teuer
€ 15.000,00 muss ein Schwager seiner Schwägerin dafür zahlen, dass er pornografische
Fotomontagen mit ihrem Gesicht ohne Erlaubnis ins Internet eingestellt hat. Das hat das
Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az. 13 U 25/15). Die Justiz war dem nicht
geständigen Mann auf die Schliche gekommen, nachdem sie sein Haus durchsucht und
Festplatten und Computer beschlagnahmt hatte.
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11.08.2015, Az.: 13 U 25/15
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Ellwangen, Heilbronn,
Stuttgart und Ulm und betreibt im Internet unter www.rak-anwaltssuche.de einen kostenlosen
Anwaltssuchservice. Hier sind über 7.300 Rechtsanwälte und Fachanwälte mit ihren Tätigkeits- und
Interessenschwerpunkten direkt abrufbar. Zusätzlich zu den Kontaktdaten bietet der Anwaltssuchservice im
Internet Direktverlinkungen zu einzelnen Anwaltskanzleien. Weitere Presseaussendungen finden Sie unter
www.anwalts-pressedienst.de.