Rechtsanwaltskammer Stuttgart € 15.000,00 Schmerzensgeld für die Veröffentlichung pornografischer Fotos im Internet Ein Mann aus Oldenburg muss seiner Schwägerin für die Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen im Internet ein Schmerzensgeld in Höhe von € 15.000,00 zahlen. Das hat das Oberlandesgericht in Oldenburg entschieden. Die Frau war darauf angesprochen worden, dass pornografische Darstellungen ihrer Person auf verschiedenen Websites im Internet veröffentlicht worden waren. Es handelte sich dabei um Fotomontagen, auf denen ihr Gesicht und die teilweise oder vollständig entblößten Körper nackter Frauen in pornografischen Posen zu sehen waren. Einige Darstellungen enthielten sogar den Namen und die Heimatregion der späteren Klägerin. Die Klägerin verdächtigte ihren Schwager, den Beklagten, und erstattete gegen ihn Strafanzeige. Im Zuge des polizeilichen Ermittlungsverfahrens wurde das Wohnhaus des Beklagten durchsucht. Die Polizei beschlagnahmte mehrere Computer und Festplatten. Darauf wurden etliche pornografische Dateien und manipulierte Bilder mit dem Gesicht der Klägerin gefunden. Trotzdem bestritt der Schwager, damit etwas zu tun zu haben. Er behauptete, die Festplatten hätten frei zugänglich in seinem Arbeitszimmer gelegen. Bisweilen habe er sie auch an Freunde und Verwandte verliehen. Doch das half ihm nichts. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte ihn wegen schwerwiegender Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu einem Schmerzensgeld in Höhe von € 15.000,00. Die Richterkollegen vom Landgericht Oldenburg hatten der Schwägerin sogar € 22.000,00 Schmerzensgeld zuerkannt. Doch das Oberlandesgericht ruderte da wieder zurück, weil höhere Beträge in der Rechtsprechung nur dann zuerkannt würden, wenn das Opfer einer pornografischen oder erotischen Internetveröffentlichung konkrete Beeinträchtigungen wie Telefonanrufe oder Klingeln an der Haustür erlitten habe. Das war bei der Schwägerin glücklicherweise nicht der Fall. Rechtsanwältin Heidi Milsch von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart warnt: „Veröffentlichungen intimer Fotos im Internet ohne das Einverständnis der Abgebildeten sind eindeutig rechtswidrig und können sogar mit einer strafrechtlichen Verurteilung enden. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München vom 09.07.2015, dessen Aktenzeichen das Gericht aus Gründen des Opferschutzes nicht bekannt gegeben hat.“ Der spätere Täter hatte eine 18-jährige Frau über Facebook kennengelernt. Bereits kurze Zeit darauf trafen sich die beiden auf einem Bahnhof im Großraum von München, mieteten auf Vorschlag des Täters ein Hotelzimmer und führten dort den Geschlechtsverkehr durch, was der Täter filmte. Das Video veröffentlichte er im Internet. Später nahm er zu der Frau wieder Kontakt auf und drohte ihr, das Video ihrem Vater zu schicken, falls sie nicht in den Geschlechtsverkehr mit ihm einwillige. Das Amtsgericht München verurteilte den Mann zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde. Kurzfassung: Veröffentlichung intimer Fotos im Internet teuer € 15.000,00 muss ein Schwager seiner Schwägerin dafür zahlen, dass er pornografische Fotomontagen mit ihrem Gesicht ohne Erlaubnis ins Internet eingestellt hat. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az. 13 U 25/15). Die Justiz war dem nicht geständigen Mann auf die Schliche gekommen, nachdem sie sein Haus durchsucht und Festplatten und Computer beschlagnahmt hatte. Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11.08.2015, Az.: 13 U 25/15 Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart und Ulm und betreibt im Internet unter www.rak-anwaltssuche.de einen kostenlosen Anwaltssuchservice. Hier sind über 7.300 Rechtsanwälte und Fachanwälte mit ihren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten direkt abrufbar. Zusätzlich zu den Kontaktdaten bietet der Anwaltssuchservice im Internet Direktverlinkungen zu einzelnen Anwaltskanzleien. Weitere Presseaussendungen finden Sie unter www.anwalts-pressedienst.de.
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