Mietvertrag Instrumente - Sophie-Scholl

Integrierte Sekundarschule
Staatliche Europaschule Berlin
Elßholzstraße 34 – 37
D-10781 Berlin-Schöneberg
Fachbereich Musik
Leihvertrag für ein schuleigenes Musikinstrument der Sophie-Scholl-Schule Berlin
§1 Verleiher/ Entleiher
Der Fachbereich Musik der Sophie-Scholl-Schule Berlin, im Folgenden Verleiher, entleiht folgender
Schülerin/ folgendem Schüler, im Folgenden Entleiher, ein schuleigenes Musikinstrument zur Nutzung.
Schüler/in:
Klasse:
gesetzliche(r) Vertreter (Eltern):
Straße, Hausnummer:
PLZ, Ort:
Telefon:
§2 Leihinstrument und Zubehör/ Leihbeginn
Der/ Dem o.g. Schülerin/ Schüler wird ab dem __________________ folgendes Musikinstrument zur
Nutzung überlassen.
Instrument, Marke, Firma:
Instrumenten- und/ oder Inventarnummer:
Zubehör:
Zustand des Instruments:
§3 Leihkosten
Für die Leihgabe des Musikinstrumentes wird eine jährliche Leihgebühr von 100,00 € erhoben.
Dieser Betrag ist jährlich, ab dem ersten Tag der Entleihe, unaufgefordert von der/ dem o.g. Schülerin/
Schüler bzw. deren/ dessen gesetzlicher Vertreter auf folgendes Konto des Fachbereichs Musik der
Sophie-Scholl-Schule einzuzahlen:
Inh.: Dirk Schmidt
IBAN: DE38 1005 0000 6011 6768 02
BIC:
BELADEBEXXX
Verw.: Name der Schülerin/des Schülers, Klasse, Instrument, Schuljahr
Berliner Sparkasse
Bei Nichtzahlung der Leihgebühr wird das Instrument bis zur endgültigen Zahlung der Leihgebühr eingezogen.
Besteht das Anrecht auf den Berlinpass und das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, kümmern sich die Erziehungsberechtigten selbst um die Antragstellung und die Kontrolle der Zahlung der Leihgebühr.
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Elßholzstraße 34 – 37
D-10781 Berlin-Schöneberg
Fachbereich Musik
§4 Versicherung/ Haftung
Das der Schülerin/ dem Schüler überlassene Musikinstrument ist versichert. Die Versicherung erstreckt
sich insbesondere auf Schäden durch den Transport, die durch Diebstahl und den Verlust des Musikinstruments, entstanden sind. Für Schäden, die von der Versicherung ausgeschlossen sind und beispielsweise durch unsachgemäßen Umgang mit dem Instrument oder mangelnde Pflege verursacht werden,
haftet/ haften die Schülerin/ der Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter.
Mit Übernahme des Instruments übernimmt der Entleiher die volle Haftung und Verantwortung für
den sachgemäßen Umgang mit dem Instrument.
§5 Sorgfaltspflicht und Pflege des Instruments
Das Leihinstrument und alle anderen Vertragsgegenstände (siehe §2) sind vor jeglicher Beschädigung
zu schützen. Die hauseigenen und speziell für das Instrument vorgesehenen Pflegeanweisungen und
die regelmäßige Reinigung* sind zu beachten. Zur Sorgfaltspflicht gehören unter anderem die grundsätzlich sachgemäße Handhabung und Behandlung des Instruments, die sachgemäße Lagerung an einem diebstahlsicheren Ort und der Transport in der dafür vorgesehenen Tasche bzw. dem dafür vorgesehenen Koffer.
*Die Pflegeanweisungen und –kontrollen werden von der jeweiligen Instrumentallehrerin/ dem jeweiligen Instrumentallehrer
vorgenommen in einem gesonderten Heft angegeben bzw. geführt.
§6 Reparaturen
Schäden am Instrument dürfen keinesfalls in Eigenarbeit repariert werden. Notwendige Reparaturen
bedürfen der Anweisung und Zustimmung des Verleihers. Für die Reparaturen sind nur die vom Entleiher angegebenen Fachwerkstätten und Händler* aufzusuchen.
*Eine Liste der Fachwerkstätten und Händler befindet sich im Anhang.
§7 Rückgabe
Die Rückgabe des Instruments ist nur persönlich an den Verleiher möglich. Vor der Rückgabe muss das
Instrument von der Schülerin/ dem Schüler in eine der von der Sophie-Scholl-Schule angegebenen
Fachwerkstätten geprüft und die Prüfung bestätigt werden. Entsprechende Formulare sind beim Fachbereich Musik zu erhalten. Die Rückgabe des Instruments erfolgt in komplett gereinigtem Zustand. Bei
der Rücknahme wird diese in Form einer Abnahme bestätigt.
§8 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Leihinstrumente bleiben im Besitz des Verleihers Fachbereich Musik der Sophie-SchollSchule Berlin und bleiben dessen uneingeschränktes Eigentum. Eine Veräußerung, Verpfändung, Verarbeitung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über das Mietinstrument an Dritte ist unzulässig.
§9 Salvatorische Klausel
Maßgebend für die Leihgabe des Musikinstrumentes ist allein dieser schriftliche Vertrag. Sollten eine
oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen unberührt. Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Berlin, den ___________________
Instrumentallehrer/in
Musiklehrer der Klasse
Schüler/in
Erziehungsberechtige/r
Fachbereich Musik
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Elßholzstraße 34 – 37
D-10781 Berlin-Schöneberg
Anhang:
Fachwerkstätten und Händler
Wenn Du/ Sie ein Leihinstrument der Sophie-Scholl-Schule zur Reparatur bringen, gehe bitte/ gehen
Sie bitte zu den folgenden Fachwerkstätten/ Händlern, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten:
Für Blechblasinstrumente
- Der Blechbläser Fachhandel und Meisterwerkstätte
Prinz-Eugen-Straße 1
13347 Berlin
Telefon: 465 13 47
E-Mail: [email protected]
Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag: 9—18 Uhr
Samstag: 10—13 Uhr
sowie nach Vereinbarung
oder
(nach Absprache mit dem Instrumentallehrer)
- Hanno Braun Reparaturwerkstatt und Handel von Holz- und Blechblasinstrumenten
Ratiborstraße 4
10999 Berlin
Telefon: 61 28 02 08
E-Mail: [email protected]
Für Streichinstrumente
- Anton Pilar Werkstatt für Geigenbau, Inhaber: Andreas von Niederhäusen
Eisenacher Straße 103
10781 Berlin
Telefon: 216 51 56
E-Mail: [email protected]
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Fachbereich Musik
Für Holzblasinstrumente
- Die Holzbläser Musikinstrumente und Zubehör GmbH
Hauptstraße 65
12159 Berlin
Verkauf:
Telefon: 85 07 05 74 - 0
E-Mail: [email protected]
Werkstatt:
Telefon: 85 07 05 74 - 1
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 10—18 Uhr
Samstag: 10—14 Uhr
Für Gitarren
- Berlin-Guitars Werkstatt für Gitarren in Berlin
Motzstraße 9
10777 Berlin
Telefon: 236 30 637
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 10 – 19 Uhr
Samstag: 10 – 18 Uhr