Département de l’économie, de l'énergie et du territoire Service de l’agriculture Departement für Volkswirtschaft , Energie und Raumentwicklung Dienststelle für Landwirtschaft P.P.A. 1951 Sitten 1 Tel.: 027/606.76.00 - Fax: 027/606.76.04 Internetseite: www.vs.ch/landwirtschaft Pflanzenschutzmitteilung Nr. 7, vom 6. August 2015 WEINBAU BLATTANOMALIEN UND VERRIESELUNG Die Winzer, die zurzeit auf ihren Parzellen noch anormale Verrieselungen entdeckten (manchmal verbunden mit Blattverformungen) und die Moon Privilege und/oder Moon Experience in 2014 benutzten, müssen es ohne zu zögern ihren Händler mitteilen. Informationen über das vom Schweizerischen Weinbauernverband empfohlene Vorgehen sowie Standardbriefe finden Sie auf den folgenden Internetseiten: www.fvv-vs.ch und www.vitival.ch. REBE IN GUTEN ZUSTAND In Châteauneuf begann der Farbumschlag der Rebsorte der ersten und zweiten Epoche ungefähr eine halbe Woche früher als in 2014. Das warme und trockene Wetter im Juli limitierte die Entwicklung der Krankheiten und bremste den echten Mehltauherd der sich in einigen Parzellen befindet. Folgenderweise werden die letzten Behandlungen auf die Rebsorten der ersten Epoche, die in der frühen Zone sind, diese Tage vollbracht. In Regionen, die am Ende der Vegetationsperiode regelmässig von falschem Mehltau befallen sind, lohnt es sich die Reben gegen Mitte August noch ein letztes Mal zu behandeln, damit die jungen Blätter bestmöglich geschützt sind (besonders späte Rebsorte). Ab Mitte August ist Kupfer das einzige zugelassene Mittel. Bei Rebpflanzungen dieses Jahres muss der Pflanzenschutz gegen den falschen Mehltau bis Mitte September fortgesetzt werden. Der Einsatz von Kupfer bei den letzten Behandlungen fördert den Wachstumsstopp und somit die Holzreife. STIELLÄHME Die Stiellähme ist eine physiologische Störung. Es handelt sich um braun-schwarze Nekrosen auf den Stielgerüsten. Die dazu gehörenden Beeren schrumpfen und bleiben sauer. Die Ursachen sind mannigfaltig. Die direkte Bekämpfung geschieht durch zweimalige Applikation von Bittersalz beim Weichwerden in einem Intervall von 10 Tagen (20 kg pro Hektaren in 400 - 1’000 Liter Wasser). Spezifische Handelspräparate sind ebenfalls erhältlich. Die langfristige Massnahmen sind: Wuchs kontrollieren, Wahl einer geeigneten Unterlage, harmonische Düngung oder Begrünung. ESSIGFÄULE Die befallenen Trauben werden hellbraun und riechen stark nach Essigsäure. Im Falle von Schäden in letzten Jahren, können ein bis zwei Spritzungen der Traubenzone mit einem Kupferpräparat im Verlaufe des Monats August gewisse Wirkungsergebnisse bringen. Die erlaubte Obergrenze des Kupfereinsatzes darf nicht überschritten werden (4 kg Reinkupfer pro Hektare für Direktzahlungen, 3 kg/ha für das Vitiswiss-Zertifikat)! Falls diese Krankheit auf Vogel- oder Bienenfrass zurückgeführt werden kann, ist es nötig, rechtzeitig ein Vogelschutznetz anzubringen. Falls die Krankheit auf Wespenfrass zurückgeführt werden kann, können Frassfallen den Befallsdruck reduzieren (6 dl Bier, 2 dl Sirup und 2 dl Essig, versetzt mit Abwaschmittel, in einer PET-Flasche, an welcher Öffnungen von 2 cm Durchmesser im oberen Bereich gemacht wurden). Wenn die Krankheit in 2014 von der D. Suzukii gefördert wurde, beziehen Sie sich auf den bezogenen untenstehenden Absatz. Sind Trauben von Essigfäule befallen, müssen die Krankheitsneste unmittelbar nach denen Auftreten weggeschnitten und aus der Rebparzelle entfernt werden. Nur so kann die Attraktivität für D. suzukii reduziert werden und der Krankheitsdruck in den nächsten Jahren verringert werden. VOGELSCHUTZNETZ Werden Vogelschutznetze eingesetzt, dann gilt es alle nötigen Massnahmen zu treffen, damit diese für Vögel und kleine Säuger nicht zu Fallen werden. Rebnetze mit hellen und auffälligen Farben verwenden. Enden von Netzen über dem Boden spannen und keine losen Teile auf dem Boden liegen lassen. Netze gewissenhaft kontrollieren und falls nötig Löcher verschliessen und gefangene Tiere befreien. Zum Schluss die Netze unbedingt nach der Traubenernte sofort entfernen. DROSOPHILA SUZUKII Mehrere Parzellen mit frühreifenden roten Rebsorten werden in enger Zusammenarbeit mit Agroscope verfolgt. Die erste Beobachtungen zeigen, dass der Einfang von der Drosophila Suzukii sehr schwach ist. Ausserdem wurde bis heute kein Eigelege auf den Beeren gefunden, die in diesen Parzellen entnommen wurden. Jede Behandlung, sogar in den frühreifenden Parzellen, ist zurzeit nutzlos. Für den Einsatz von Spritzmittel (Insektizid oder Surround) im Rahmen der ÖLN Richtlinien und der Vitiswiss Zertifizierung bedarf es einer Sonderbewilligung durch unsere Dienststelle. Vorbeugende Massnahmen Eine gute Durchlüftung der Traubenzone bremst die Ausbreitung der Essigfäule: angepasst entlauben und während der Reifeverlauf der Traube Begrünung kurz halten; Die Traube vor Vögeln, Bienen und Vespen schützen Eine individuelle Überwachung, mit attraktiven Fallen, kann am Anfang des Farbumschlages bei den gefährdeten Parzellen eingesetzt werden. Aber Vorsicht, der Einfang der D. Suzukii, bedeutet nicht dass sie die Weintraube angreift. Allein die Kontrolle der Eigelege gibt uns diese Information. Fallen herstellen und aufstellen: Im oberen Teil einer geschlossenen farblosen PET Flasche 8 Löcher von 3mm Durchmesser bohren. Ein Gemisch (1-2 dl) aus : 1/3 Apfelessig 1/3 Wasser, 1/3 Rotwein, einem Tropfen Seife. Die Flaschenfallen an schattigen Orten aufhängen. Leeren Sie die Fallen einmal pro Woche in einem weissen tiefen Teller und kontrollieren Sie die gefangenen Arten. Suchen Sie hauptsächlich das Männchen, das sich vom einheimische Arten, mit einem braunen Fleck hinter jedem Flügel, unterscheidet. Ein Datenblatt mit spezifischen Merkmalen der D. Suzukii ist hier verfügbar http://www.agroscope.admin.ch/baies/05590/08363/index.html?lang=de. Die Köderflüssigkeit muss nicht in den Reberg, sondern ins Abwasser entsorgt werden. Wenn ein Schutz gegen Vögeln nötig ist, kann man Seitennetze benutzen, anstatt klassischer Netze, die eventuelle Angriffe von der D. Suzukii ebenfalls reduzieren könnten. Massenfang mit Fallen Der Massenfang kann eine ergänzende Massnahme in kleinen, isolierten Parzellen darstellen. Er ermöglicht, den Befall durch den Schädling hinauszuzögern. Das Ausbringen der Fallen muss spätestens bei Beginn des 2 Farbumschlages erfolgen. Aufhängen von Fallen alle 2 m am Rand und alle 25 m in der Parzelle. Platzieren Sie die Fallen im Schatten und leeren Sie sie mindestens alle zwei Wochen ausserhalb der Parzelle (ins Abwasser leeren). Fallen Verkäufer : www.becherfalle.ch, Landi, Andermatt. Zusätzliche Informationen : http://www.agroscope.admin.ch/publikationen/einzelpublikation/index.html?lang=de&aid=31654&pid=31286 PFLANZENSCHUTZMITTEL-ANALYSE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ÖLN-ANFORDERUNGEN Das Bundesamt für Landwirtschaft, im Zusammenarbeit mit den Kantonen, wird im Jahr 2015 erneut Kontrollen zur Überprüfung der ÖLN-Anforderungen im Bereich Pflanzenschutz mittels Probenahmen und Laboranalysen durchführen. Diese Blatt-Analysen sollen die Konformität der Pflanzenschutzmittelpraxis mit den ÖLN-Auflagen prüfen. Im Rahmen der ÖLN dürfen nur Produkte, die im „Pflanzenschutzmittel für den Rebbau 2015“ von Agroscope aufgeführt sind, benutzt werden. DIENSTSTELLE FÜR LANDWIRTSCHAFT - M. Genini
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