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Kriterien des Beirats Breitensport für die Antragsbegutachtung 2017
(Stand: 3.12.2015)
Die Begutachtungskriterien werden herangezogen, um Anträge für die Maßnahmen- und
Projektförderung beurteilen zu können. Jedes Projekt wird individuell begutachtet und daher
können sich während des Begutachtungsverfahrens weitere Nachfragen an die
antragstellenden Verbände ergeben.
Die Projektanträge werden anhand relevanter Kriterien begutachtet, die nachfolgend in Form
von thematisch gebündelten Fragenkomplexen bezüglich der eingereichten Projekte
verdeutlicht werden.
Projektbegründung und -relevanz
 Dient die Zielsetzung des Projektes der übergeordneten Zielsetzung des BSFF sowie
den Zielen des Sportverbandes?
 Wird der Bedarf für das geplante Projekt durch eine Analyse schlüssig begründet
(Einbeziehung von Fachliteratur, statistisches Datenmaterial,…)?
 Hat das Projekt besonderen Innovationscharakter?
 Liegt der Fokus des Projektes auf einer der gesetzlich definierten relevanten
Zielgruppen oder einem relevanten Setting und sind die Zielgruppe oder das Setting
ausreichend beschrieben (Bedürfnisse, Bedarf, Ressourcen)?
Verweis auf Referenzprojekte oder theoretische Bezugsrahmen
 Gibt es Vorerfahrungen mit vergleichbaren, eventuell auch bereits selbst
durchgeführten Projekten?
 Werden erfolgreiche Referenzprojekte angeführt?
 Wird auf einem theoretischen Bezugsrahmen (einschließlich Literaturbelegen)
aufgebaut?
Projekt-Zielsetzung
 Werden für das Projekt konkrete Gesamt- und Teilziele formuliert?
 Sind die Zielsetzungen des Projektes spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch,
terminiert?
 Sind die Projektziele im Rahmen des Projektes realistisch erreichbar?
 Werden klare und in Bezug auf das Projekt sinnvolle Zielerreichungsindikatoren
benannt?
 Sind die Zielindikatoren mit Kennwerten versehen, die ihre Erreichung messbar
machen?
Projektbeschreibung sowie Projektmanagement
 Ist die Beschreibung des Projektes vollständig und nachvollziehbar?
 Erscheint der Projektzeitplan realistisch umsetzbar?
 Werden Maßnahmen für das Management des Projektes und ein Controlling der
fristgemäßen Erreichung der Projektziele beschrieben?
 Erfolgt eine präzise Beschreibung der einzelnen Arbeitspakete und der zu
erreichenden Meilensteine?
 Erscheinen die geplanten inhaltlichen Maßnahmen dazu geeignet, die Meilensteine
und das Projektziel zu erreichen?
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 Wie erfolgt das regelmäßige Controlling der Einhaltung der geplanten Einnahmen und
Ausgaben des Projektbudgets?
 Über welche Qualifikationen verfügt das eingeplante Personal, die eine erfolgreiche
Projektumsetzung wahrscheinlich machen?
Angemessenheit des Mitteleinsatzes im Projekt
 Sind alle für das Projekt notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen
berücksichtigt?
 Ist zu erwarten, dass mit den eingeplanten finanziellen Mitteln die Projektziele erreicht
werden können?
 Sind die für das Projekt eingeplanten finanziellen Mittel überdimensioniert oder zu
gering veranschlagt?
Nachhaltigkeit, Einbeziehung von Vereinen des organisierten Sports und Vernetzung mit
Projektpartner(inne)n
 Welche positiven Effekte für den organisierten Sport und insbesondere die
Sportvereine ergeben sich aus dem Projekt?
 Gibt es konkrete Planungen für die Weiterführung des Projektes nach Ende der
Projektlaufzeit und Auslaufen der Projektfinanzierung?
 Wie werden die Ergebnisse des Projektes in die Verbandsstruktur transferiert bzw. dort
für die Weiterentwicklung des organisierten Sports genutzt?
 Werden im Rahmen des Projektes längerfristige Vernetzungen mit
Projektpartner(inne)n aufgebaut?
Evaluation
 Gibt es ein fundiertes, klares und nachvollziehbar auf die Projektziele bezogenes intern
oder extern durchzuführendes Evaluationskonzept?
 Sind je nach Projektzielen Struktur-, Prozess- und Ergebnisevaluationen eingeplant?
 Werden im Evaluationskonzept insbesondere geeignete Verfahren zur Überprüfung der
Zielerreichung im Projekt genannt und skizziert?
 Bei externer Evaluation: Über welche einschlägigen Erfahrungen verfügt die
durchführende Person bzw. der die Evaluation durchführende Anbieter?
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Weitere Kriterien des Beirats Breitensport
Die folgenden Punkte beziehen sich auf konkrete Aspekte der Projekte.
1.
Bauliche Infrastruktur
Bauliche Infrastruktur wird in der Maßnahmen- und Projektförderung nicht gefördert.
Dachverbände haben die Möglichkeit, Infrastruktur-Projekte in der Grundförderung abzudecken
§12 Z(4), Z(5). Auch beim VAVÖ werden vom Gesetz her „Maßnahmen zur Sicherung der
bergsportlichen Infrastruktur in Österreich“ laut §14 Z(2) in der Grundförderung abgedeckt.
2.
Personalkosten
Als Gehaltsrahmen werden die von der Bundes-Sportkonferenz festgelegten Obergrenzen
herangezogen. Wünschenswert ist eine Auflistung der zeitlichen Arbeitsumfänge des ProjektPersonals mit Stundensätzen, um die Personalkosten für den Beirat auf einer einheitlichen
Basis einfacher beurteilbar zu machen.
3.
Materialien
Erforderlich ist eine genaue Beschreibung der Weiterverwendung der Materialien: Wer wird die
Materialien nutzen und zu welchem Hauptzweck werden Sie eingesetzt?
Eine Begrenzung der Materialanteils an Projekten auf 5 bis max. 10 Prozent der
Gesamtprojektsumme wurde beschlossen. Abweichungen können mit Begründung genehmigt
werden.
4.
Aus- und Fortbildungen
Das BSFG 2013 definiert für die Dachverbände und den ÖFB Aus- und Fortbildung als
Bestandteil der Grundförderung. In der Maßnahmen- und Projektförderung sind Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen der Dachverbände und des ÖFB nur im Zusammenhang mit
projektspezifischen Inhalten abrechenbar. Ausnahmen stellen dachverbandsübergreifende Ausund Fortbildungsmaßnahmen dar.
5.
Mindest-Projektgesamtkosten
Projekte werden ab einem Volumen von über 10.000 € Förderungssumme über die
Projektlaufzeit durch den BSFF gefördert.
6.
Evaluation
Bei Projekten in der Größenordnung einer beantragten Förderungssumme über 60.000 € muss
eine externe Evaluierung eingeplant und ein Evaluierungskonzept in der Antragstellung
dargestellt werden. Mindestens zwei Angebote müssen eingeholt werden sowie eine
Begründung für die Entscheidung abgegeben werden. Die Kosten für eine externe Evaluation
sind bei maximal 15 Prozent der Gesamtprojektkosten anzusetzen und können in der
Projektantragstellung im Budget Berücksichtigung finden.
In diesem Zusammenhang müssen die einschlägigen Vorerfahrungen der die Evaluation
durchführenden Person oder Institution mit Evaluationen angegeben werden
(Referenzevaluationen).
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7.
Projekte im Grenzbereich zum medizinischen System
Es besteht die Problematik der Abgrenzung zwischen bewegungsbezogener
Gesundheitsförderung im Breiten- und Gesundheitssport zu Interventionen, die in enger
Beziehung zum medizinischen System stehen.
Kofinanzierte Projekte mit Sozialversicherungsträgern werden individuell begutachtet.
Festgehalten wird, dass therapeutische und diagnostische Maßnahmen, für die medizinisches
Personal erforderlich ist, nicht gefördert werden.
8.
Betriebliche Gesundheitsförderungsprojekte (BGF-Projekte)
BGF-Projekte sind grundsätzlich förderwürdig. Für eine positive Begutachtung stellen dabei
a) der Anteil der Bewegungsaktivitäten an der Intervention,
b) der Eigenbeitrag des Betriebes und
c) die nachhaltige Einbindung von Sportvereinen
wesentliche Kriterien dar.
9.
Schul- und Kindergarten-Projekte
Die Vielzahl sehr ähnlich gelagerter Projekte der unterschiedlichen Sportverbände, in denen
unter verschiedenen Namen vergleichbare Maßnahmen angeboten werden, fällt auf.
Diese sind für die Schulpartner/innen bzw. Schulleiter/innen kaum unterscheidbar und können
zu einer ablehnenden Haltung gegenüber bewegungsbezogenen Angeboten angesichts der
permanenten Anfragen führen.
Es erscheint unumgänglich, zukünftig Synergien zu nutzen, eine einheitliche Struktur
aufzubauen und eingesetzte Mittel zu bündeln.
10. Projekte mit dauerhaften Personalstellen
Die Beurteilung von Projektanträgen, in denen im Gegensatz zu den gesetzlich vorgegebenen
Fördervorgaben für zeitlich begrenzte Projekte und Maßnahmen primär um Finanzierung
dauerhafter Personalstellen angesucht wird (beispielsweise das Bundesnetzwerk Fit Sport
Austria oder z.T. auch Kinder gesund bewegen), ist für den Beirat schwierig, da vielfach kaum
erkennbar ist, für welche konkreten Projektmaßnahmen das anzustellende Personal zuständig
sein soll. Die Personalstellen im Netzwerk sind vielfach mit anderen Projekten verknüpft, die
zusätzlich in eigenen Projektanträgen zur Förderung eingereicht werden.
Es ist zudem nicht transparent, welche Personalkosten nach welchen Kriterien der
Grundförderung und welche der Maßnahmen- und Projektförderung zugeordnet werden.
Zudem fällt auf, dass in Projekten häufig zusätzlich externes Personal für die
Projektkoordination angestellt werden soll, für die gleichzeitig in anderen Anträgen um
Finanzierung internen Personals angesucht wird.
Gefordert wird eine transparente Darstellung der Personalstruktur (einschließlich inhaltlicher
Begründung der Zuordnung), die einerseits aus der Grundförderung und andererseits zeitlich
klar begrenzt aus der Maßnahmen- und Projektförderung gefördert werden sollen.
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11. Durch FGÖ oder andere Förderungsgeber kofinanzierte Projekte
Projekte, für die ergänzend beim FGÖ oder anderen Förderungsgebern um eine Kofinanzierung
angesucht wird, werden insbesondere nach dem Anteil der Bewegungsaktivitäten an der
Projektintervention bewertet.
Dies bedeutet, dass der Beirat FGÖ-Projekte selbst begutachtet und auch bei zugesagter
Kofinanzierung durch den FGÖ nicht automatisch mit einer Kofinanzierung durch den BSFF
gerechnet werden kann.
In beim BSFF eingereichten Projekten muss die bewegungsbezogene Intervention einen
dominanten Stellenwert einnehmen und in ihren Inhalten entsprechend dargestellt werden.
12. Beantragte Cent Beträge
Cent-Beträge runden bzw. kein Ausweisen von Cent-Beträgen in den Projektbudgets.
13. Subbeauftragung externer Firmen
Wird eine externe Firma für ein Projekt herangezogen, hat der Förderungsnehmer nach dem
Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vorzugehen. Der Förderungsnehmer hat
unter Beachtung des Bundesvergabegesetzes Angebote für die geplante in Anspruch zu
nehmende Leistung einzuholen.
14. Projektumsetzung bundesweit – bundesländerübergreifend
Die Maßnahmen- und Projektförderung der Bundes-Sportförderung wird primär als Förderung
bundesweiter bzw. auch bundesländerübergreifender Projekte und Maßnahmen verstanden.
Allerdings kann bei Innovationsprojekten ein lokal/regional begrenzter Probelauf sinnvoll sein
und auch gefördert werden, wenn dies entsprechend begründet wird.
15. Auslagerung eines Projektes
Eine Auslagerung der Projektgesamtverantwortung oder -durchführung wird grundsätzlich vom
Beirat kritisch betrachtet. Grundgedanke ist, dass das Know-how im Verband bleiben soll. Die
Arbeit soll innerhalb des Sportverbandes von dafür finanziertem Personal geleistet werden, um
eine engere Verbindung zur Basis der Sportvereine gewährleisten zu können.
Projektverantwortliche sollen in dieser Funktion direkt im Verband eingebunden und angestellt
sein. Wenn dies anders geplant ist, ist dies jedenfalls umfassend zu begründen.
16. Projekte mit Kooperationspartnern
Antragsteller sind die 3 Dachverbände, VAVÖ und ÖFB.
Dennoch können Projekte mit Kooperationspartnern eingereicht werden.
Im Projektkonzept muss der kooperative Charakter des Projektes deutlich werden.
Projekte mit Kooperationspartnern haben bei der Antragstellung eine vertragliche Vereinbarung
zu enthalten, aus der hervorgeht, wer welche Rollen, Rechte und Pflichten hat.
Auch für diese Projekte gelten die Begutachtungskriterien des Beirats Breitensport. Das
bedeutet insbesondere, dass ein breitensportlicher Aspekt bzw. die Förderung
breitensportlicher Aktivitäten deutlich erkennbar sein muss.
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