Industriepraktikum: was, wann, wie, wo?

Department Chemie- und Bioingenieurwesen
Industriepraktikum: was, wann, wie, wo?
Bernhard Mohr
Chemie- und Bioingenieurwesen
Life Science Engineering
Chemical Engineering – Nachhaltige Chemische Technologien
www.tf.fau.de
Department Chemie- und Bioingenieurwesen
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•
•
Was?
Wann?
Wie?
Wo?
Zweck der „berufspraktischen Tätigkeit“
Zeitpunkt und Dauer des Industriepraktikums
Anerkennung des Industriepraktikums
Beispiele geeigneter Unternehmen
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Was? Zweck der berufspraktischen Tätigkeit
• Überblick über Ingenieurtätigkeiten in der chemischen,
verfahrenstechnischen, biotechnologischen oder biomedizinischen
Industrie.
• Erwerb von speziellen Tätigkeiten, ausgehend vom bereits im
Studium erworbenen Wissen
• Einblick in die Firmenorganisation
• Wünschenswert Auslandserfahrung
• Sie entscheiden selbst, wo und wann Sie das Praktikum machen.
Oktober 2015
Industriepraktikum der Studiengänge CBI, LSE und CEN
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Wie lange? Dauer des Industriepraktikums
Dauer laut
Prüfungsordnung
Bachelor
CBI, CEN
Bachelor
LSE
Master
CBI, CEN
Master
LSE
„Alte“ FPO
6 Wochen
(bis SS 2015)
Kein
Praktikum
7 Wochen
14 Wochen
FPO gültig
ab WS
2015/16
Kein
Praktikum
Mindestens
12 Wochen
Mindestens
12 Wochen
Oktober 2015
Kein
Praktikum
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Wann? Durchführung des Industriepraktikums
• in der vorlesungsfreien Zeit, z.B. nach dem 2. oder 4. Semester
• während des Semesters, z.B. beim Warten auf eine
Nachholprüfung
• Im Rahmen des Urlaubsemesters (Masterstudium)
• In jedem Fall vor der Masterarbeit (s. FPO)
• Teilen (6 + 7 Wochen), vorzugsweise in unterschiedlichen
Betrieben
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Befreiung/Beurlaubung für Praktikum
Dauer des
Praktikums in
Wochen
Befreiung/Beurlaubung möglich
0-6
nein
7 - 13
Beurlaubung, wenn Praktikum mind. 7 Wochen dauert (d.h. mehr als die
Hälfte der Vorlesungszeit) und in der Vorlesungszeit liegt. Hierbei kann
an das Pflichtpraktikum auch ein freiwilliges Praktikum noch angehängt
werden (auch >13 Wochen).
Nur einmal pro Studiengang!
Erforderliche Unterlagen:
Oktober 2015
•
Antrag auf Beurlaubung
•
Arbeitsvertrag
•
Bestätigung des Praktikumsamts
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Beurlaubung für Praktikum
Vorteile:
• keine Anrechnung auf Studiendauer
• immatrikuliert, damit Kindergeld und Krankenversicherung!
Nachteile:
• keine Prüfungen möglich (außer Wiederholungen)
• kein Projektierungskurs möglich
Richtlinien zur Beurlaubung und den Antrag finden Sie hier:
www.fau.de/studium/im-studium/die-studierendenverwaltung-der-fau/
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Wie? Anerkennung des Industriepraktikums
Schritte zur Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit:
1)
Zeugnis über Art (Auflistung der Tätigkeiten) und Dauer der ausgeübten
Tätigkeit ausstellen lassen (Schreiben auf Firmenbriefkopf).
2)
Zeugnis dem Praktikumsamt vorlegen.
3)
Schein für das Prüfungsamt wird vom Praktikumsamt ausgestellt bzw.
direkt in MeinCampus eingetragen.
Anerkennung u. U. möglich, z.B. praktische Tätigkeiten nach dem
Bachelorstudium, immer Einzelfallentscheidung!
Unterlagen persönlich, per E-Mail, Post mit Angabe von Namen,
Studiengang, angestrebtem Abschluss und Mat.-Nr. an Praktikumsamt
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Wo? Unternehmen: Beispiele
Faustregel: In einer Firma, wo Sie als Absolvent auch arbeiten könnten.
Chemie
Wacker-Chemie GmbH
Burghausen
Clariant GmbH
Gersthofen
Südzucker AG
Ochsenfurt
BASF AG
Ludwigshafen
Bayer AG
Leverkusen
Evonik
Hanau
Kosmetik
A.W. Faber-Castell GmbH
Stein
Schwan-STABILO Cosmetics GmbH
Heroldsberg
Folien
Leonhard Kurz GmbH
Fürth
Huhtamaki
Forchheim
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Wo? Unternehmen
Analytik, Umweltanalytik
LGA QualiTest GmbH
Nürnberg
Porst & Partner
Fürth
Anbus Analytik GmbH
Fürth
Competenza GmbH
Nürnberg
Versorgung, Entsorgung
Stadtwerke AG
Erlangen
Stadtentwässerungsbetrieb
Nürnberg
Sonderabfall-Entsorgung-Bayern GmbH Baar
Umweltschutz, Wasser und Altlasten
Ingolstadt
Biotechnologie
Identif GmbH
Erlangen
EuroFermGmbH
Erlangen
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Wo? Unternehmen
Auto-Branche, Maschinenbau
MAN Nutzfahrzeuge AG
BMW AG
Siemens Automation and Drives
LEONI AG
Keramik
CeramTec AG
Porzellanmanufaktur
Fluorchemie Stulln GmbH
Ölraffinerien
BayernOil GmbH
ESSO Deutschland GmbH
Medizintechnik
Siemens Medical Solutions
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Nürnberg
versch. Orte
Erlangen
Nürnberg
Lauf
Hilpoltstein
Stulln
Ingolstadt
Ingolstadt
Erlangen
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Praktikumsrichtlinie für jeden Studiengang (Beispiel CEN)
Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit der Studierenden des
Chemical Engineering – Nachhaltige Chemische Technologien (CEN)
Gültig für Studienbeginn ab WS 2015/16
1. Zweck der berufspraktischen Tätigkeit
Durch die berufspraktische Ausbildung sollen die Studierenden des Chemical Engineering – Nachhaltige
Chemische Technologien (CEN) mit Aufgaben bzw. Tätigkeiten in der chemischen, verfahrenstechnischen,
anlagenbauenden und verwandten Industrie vertraut werden und spezielle Fertigkeiten von Ingenieuren,
ausgehend vom bereits im Studium erreichten Wissen, erwerben. Dabei sollen die Studierenden Einblick in die
Organisation der Firma erhalten und die soziale Struktur eines Betriebs verstehen lernen.
2. Dauer und Gliederung der berufspraktischen Tätigkeit
Die berufspraktische Tätigkeit im Masterstudium umfasst mindestens 12 Wochen. Vor Studienbeginn abgeleistete
berufspraktische Tätigkeiten können in Absprache mit dem Praktikumsamt teilweise angerechnet werden. Der Rest
ist während des Studiums in Betrieben der oben genannten Industriezweige abzuleisten. Sie können in einzelne
Abschnitte unterteilt werden, die mindestens zwei aufeinander folgende Arbeitswochen, jeweils im Umfang der
gesetzlich geregelten Arbeitszeit, umfassen. Ferienarbeit während des Studiums wird nicht als berufspraktische
Tätigkeit anerkannt, ebenso wenig wie Tätigkeiten in reinen Forschungseinrichtungen (z. B. Universitäten, FhG u.
ä.). Für Praktika bei ausländischen Forschungsinstitutionen können in Absprache mit dem Praktikumsamt
Ausnahmenzugelassen werden.
Es wird empfohlen, die berufspraktische Tätigkeit möglichst in verschiedenen Ausbildungsstätten zu absolvieren.
Die Wahl einer geeigneten Ausbildungsstätte bleibt den Studierenden selbst überlassen. Das Praktikumsamt
schreibt keine bestimmten Betriebe vor. Bei auftretenden Schwierigkeiten können im Allgemeinen die Industrieund Handelskammern beraten. Das Praktikumsamt tritt nicht als Vermittler auf.
Praktikantenstellen im Ausland vermittelt die IAESTE (International Association for the Exchange of Students for
Technical Experience). Auskünfte hierüber erteilt das IAESTE Lokalkomitee (LC) Erlangen/ETG Kurzschluss c/o
Lehrstuhl für Elektrische Energieversorgung, Cauerstr. 4, Zi. 1.178, Tel. 85 29526.
3. Durchführung und Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit
Grund- und Fachpraxis sollen möglichst viele verschiedene Tätigkeitsbereiche eines Chemieingenieurs umfassen.
Die Ausbildung selbst ist dabei mit den Möglichkeiten der Ausbildungsstelle abzustimmen. Dabei kommt es neben
dem Erlernen spezieller Fertigkeiten auf einen ausreichenden Überblick über die verschiedenen Tätigkeiten an.
Wegen der Kürze der verfügbaren Zeit ist daher ein besonderes Bemühen der Praktikanten erforderlich, sich durch
Mitarbeit in Arbeits- bzw. Projektgruppen den nötigen Einblick zu verschaffen. Für die Anerkennung der
berufspraktischen Tätigkeiten sind Bescheinigungen der einzelnen Ausbildungsstellen über Art und Dauer der
ausgeübten Tätigkeit dem Praktikumsamt vorzulegen.
Wünschenswerte Tätigkeitsbereiche sind

Chemische Produktion, Umweltschutz

Kontroll-Labor, Mess- und Regelungstechnik

Anlagenplanung, Konstruktion

Apparatefertigung, Instandsetzung

Kostenrechnung, Marktanalyse
Eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachoberschule in Bayern oder an einem Technischen Gymnasium in
Baden-Württemberg kann mit bis zu 6 Wochen angerechnet werden. Die Durchführung der gesamten
berufspraktischen Tätigkeit vor der Vergabe des Themas der Masterarbeit nachzuweisen.
4. Praktikumsamt
Über die Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit entscheidet das Praktikumsamt, das vom Vorsitzenden der
Studienkommission Chemie- und Bioingenieurwesen geleitet wird. Zuständig für Anerkennung, für alle
Entscheidungen im Zusammenhang mit der berufspraktischen Ausbildung und für sonstige Fragen zum Praktikum
ist
Dr. Bernhard Mohr
Haberstr. 2
D-91058 Erlangen
Telefon 09131 - 85 29597
[email protected]
5. Anwendungsbereich
Diese Richtlinien gelten für alle Studierende, die ab WS 2015/16 ihr Studium des CEN aufgenommen haben.
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Weitere Informationen
Keine Anerkennung: Forschungsinstitutionen, wie andere Unis, FhG u.ä.!
Mögliche Ausnahme: Praktikum im Ausland (für 6 Wochen), Absprache unbedingt
vorher nötig!
• Zuständig: Dr. Bernhard Mohr
• Praktikumsamt: Haberstr. 2, 2. Stock links
• Telefon: (09131 85) 29597
• e-mail: [email protected] oder [email protected]
• Praktikumsrichtlinien: siehe
http://cbi.uni-erlangen.de/department/geschaeftsstelle/praktikumsamt.shtml
Danke fürs Zuhören! Fragen??
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