St. Pölten University of Applied Sciences Studium Finanzieren. Wie? Ihr Weg durch den Stipendien-Dschungel © Martin Lifka Photography Überblick zu Stipendien und Zuschüssen in Österreich. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte den angeführten Links. Für deren Richtigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Viel Erfolg bei Ihrer Suche nach dem passenden Stipendium! www.fhstp.ac.at Studienbeihilfe Selbsterhalterstipendium Für Ordentlich Studierende Für Ordentliche Studierende, die sich zuvor mind. vier Jahre selbst erhalten haben. Voraussetzungen: nÖsterreichische Staatsbürgerschaft oder „Gleichstellung“ zu dieser nnoch kein abgeschlossenes Studium nsoziale Förderungswürdigkeit der Familie ngünstiger Studienerfolg nDas Studium muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. Was wird gefördert? Ein ordentliches Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Hochschulen und zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene BewerberInnen für maximal zwei Semester. Voraussetzungen: nÖsterreichische Staatsbürgerschaft oder „Gleichstellung“ zu dieser nnoch kein abgeschlossenes Studium nsoziale Förderungswürdigkeit ngünstiger Studienerfolg nEinkommen von mind. EUR 7.272,- jährlich durch vier Jahre vor dem ersten Beihilfenbezug (Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes gelten als Selbsterhalterzeiten) nHöchstalter von 30 Jahren bei Antritt des Studiums, kann sich unter bestimmten Umständen auf 35 Jahre erhöhen. Förderhöhe: Die Studienbeihilfe beträgt max. EUR 8.148,- pro Jahr und wird in 12 Monatsraten zu je EUR 679,- ausbezahlt. Für Studierende mit mind. einem Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 112,- pro Monat. Studierenden, welche die Familienbeihilfe bekommen, wird dieser Betrag (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) von der Gesamtsumme abgezogen. Eine Verringerung des Höchststipendiums kann durch die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern, der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der eingetragenen Partnerin oder des Partners sowie durch die zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften erfolgen. Weitere Informationen: Stipendienstelle (zuständig für Wien, Niederösterreich, Burgenland) T: 01/60173-0 www.stipendium.at www.stipendienrechner.at Was wird gefördert? Ein ordentliches Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Hochschulen sowie zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene BewerberInnen für maximal zwei Semester. Förderhöhe: Das Selbsterhalterstipendium beträgt max. EUR 8.148,pro Jahr und wird in 12 Monatsraten zu je EUR 679,- ausbezahlt. Für Studierende mit mind. einem Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 112,- pro Monat. Studierenden, welche die Familienbeihilfe bekommen, wird dieser Betrag (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) von der Gesamtsumme abgezogen. Eine Verringerung des Höchststipendiums kann durch die zumutbare Unterhaltsleistung der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der eingetragenen Partnerin oder des Partners sowie durch die zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften erfolgen. Die Einkünfte der Eltern sind bei dem Bezug eines Selbsterhalterstipendiums nicht relevant. Weitere Informationen: Stipendienstelle (zuständig für Wien, Niederösterreich, Burgenland) T: 01/60173-0 www.stipendium.at www.stipendienrechner.at 2 © Shutterstock / Monkey Business Images Familienbeihilfe Für Personen in Berufsausbildung Voraussetzungen: nÖsterreichische Staatsbürgerschaft oder „Gleichstellung“ zu dieser nHöchstalter 24 Jahre (Erweiterung der Altersgrenze bei abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst, Geburt, Schwangerschaft oder Behinderung) nbei Studierenden günstiger Studienerfolg Studieren mit körperlicher/ psychischer Beeinträchtigung Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen im Ausmaß von mindestens 50% verlängern die Anspruchsdauer der Studienförderung. Außerdem erhöht sich die Studienbeihilfe um Weitere Informationen: nEUR 160,- monatlich für hochgradig sehbeeinträchtigte oder auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesene Studierende zuständiges Wohnsitzfinanzamt Bundesministerium für Familie und Jugend T: 01/71100 http://www.bmfj.gv.at nEUR 420,- monatlich für Studierende, welche hochgradig hörbeeinträchtigt sind oder ein Cochleaimplantat tragen Studieren mit Kindern Studieren mit Kind bedeutet eine zusätzliche Belastung im Studium. Informationen über erhöhte Studienbeihilfe & Zuverdienstgrenzen,Verlängerung der Anspruchsdauer, weitere Zuschüsse Weitere Informationen: http://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/behinderung/ Weitere Informationen: http://www.stipendium.at/studienfoerderung/ studieren-mit-kind/ 3 Stipendien der FH St. Pölten Leistungsstipendien Leistungsstipendien werden nach Kriterien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw) für herausragende Leistungen im Studium vergeben. Diese werden von den Studiengängen ausgeschrieben. Detailinformationen dazu bekommen Sie im jeweiligen Studiengangssekretariat. Weitere Informationen: www.bmwfw.gv.at Förderstipendien Bachelor Studiengang Medientechnik An ausgewählte Projektteams aus den Studiengängen Medientechnik und Digitale Medientechnologien werden jedes Semester Förderstipendien vergeben. Das Department Medien und digitale Technologien unterstützt somit die Realisierung der studentischen Projekte finanziell und mit der Zurverfügungstellung von Equipment. Detailinformationen dazu bekommen Sie im Studiengangssekretariat. Weitere Informationen: Karin Schachenhofer, Studiengangssekretärin Medientechnik (BA) E: [email protected] Stipendien- und Förderungslandschaft Niederösterreich n „Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich“ -Stipendien für erbrachte Leistungen im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr -Für SchülerInnen und Studierende aus Niederösterreich Richtlinien und Ansuchen: „Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich“ für Stipendien Die Einreichfrist für Ansuchen um ein Stipendium beginnt am 1. September und endet am 30. April des laufenden Studienjahres. http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/ Stipendienstiftungen/Windhag-Stipendienstiftung_Antrag_ Richtlinie.html n „Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich“ für Leistungsstipendien Diese Stiftung vergibt insgesamt 20 Leistungsstipendien für besondere Studienleistungen im vergangenen Studienjahr an StudentInnen aus Niederösterreich. Die Einreichfrist für Ansuchen um ein Leistungsstipendium beginnt am 1. September und endet am 15. Dezember des laufenden Studienjahres. http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/ Stipendienstiftungen/Windhag-Stipendienstiftung_Antrag_ Richtlinie.html n „Michael von Zoller-Stiftung“ -Stipendien für erbrachte Leistungen im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr -Für SchülerInnen und StudentInnen aus Nieder- österreich, Tirol und dem 7. Wiener Gemeinde bezirk Neubau. sponsored by 4 Richtlinien und Ansuchen: „Michael von Zoller-Stiftung“ Die Einreichfrist für Ansuchen beginnt am 1. September und endet am 30. April des laufenden Schul- bzw. Studienjahres. http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/ Stipendienstiftungen/Michael_von_Zoller_Antrag_Richtlinien.html n Allgemeine Stipendienstiftung NÖ - Stipendien für erbrachte Leistungen im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr - Für SchülerInnen und Studierende aus Niederösterreich http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/ Stipendienstiftungen/Allgemeine_Stipendienstiftung_Niederoesterreich.html TOP Stipendien Für Studierende an Fachhochschulen oder Universitäten Voraussetzungen: Es stehen viele verschiedene Förderschienen für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung. Weitere Informationen: Richtlinien und Ansuchen: „Allgemeine Stipendienstiftung NÖ“ Die Einreichfrist für Ansuchen beginnt am 1. September und endet am 30. April des laufenden Schul- bzw. Studienjahres. NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) T: 02742/2757026 http://www.topstipendien.at/ 05 7171-1818 Die AKNÖ BildungsexpertInnen helfen Ihnen bei der Orientierung im Aus- und Weiterbildungsdschungel Welche finanziellen Unterstützungen sind für Ihr Studium möglich? Wollen Sie studieren oder Ihre berufliche Position verändern? Das Angebot an Bildungsmaßnahmen (Studien, Kurse, Seminare etc.) ist in den letzten Jahren immer größer geworden. Das erschwert vielen Weiterbildungsinteressierten die Orientierung. Genaue Informationen sind für die Wahl der richtigen Bildungsmaßnahme wichtig. Die Expertinnen und Experten der AKNÖ informieren Sie gerne über folgende Themen: n Beratung von Studierenden n Finanzielle Unterstützung für Ihre Aus- oder Weiterbildung n Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium n Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung etc.) n Studieren ohne Matura n Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen n Bewerbungstipps Bildungsberatung der AKNÖ im Rahmen der Bildungsberatung Niederösterreich Tel.: 05 7171-1818 Erreichbarkeit: Mo-Do 8 - 16 Uhr, Fr 8 - 14 Uhr E-Mail: [email protected] Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Frauen. Zertifiziert für anbieterneutrale Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf 5 NÖ Semester Ticket – Gutschein Für Ordentlich Studierende bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, die an einer n öffentlichen Universität nPrivatuniversität nFachhochschule oder nPädagogischen Hochschule studieren und vom Wohn- zum Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen müssen. Förderhöhe: 3% bis max. EUR 15,- Rabatt pro Kurs. Weitere Informationen: AKNÖ Servicekarten, T: 05/7171/1212 noe.arbeiterkammer.at > Service > Service-Karte AK plus – Bildungsbonus Voraussetzungen: Jedes Mitglied der Niederösterreichischen Arbeiterkammer kann den Bildungsbonus nach Abschluss eines AK plus-Kurses beantragen. nÖsterreichische oder EWR Staatsbürgerschaft nHauptwohnsitz Niederösterreich Voraussetzungen: Förderhöhe: Der finanzielle Zuschuss beträgt die EUR 50,– übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, maximal jedoch EUR 75,- pro Semester. Weitere Informationen: Amt der OÖ Landesregierung T: 02742/9005-9005 www.noe.gv.at/semesterticket.at Mit dem AK plus-Bildungsbonus können alle Kurse gefördert werden, die mit dem AK plus-Logo gekennzeichnet sind. Was wird gefördert? Bei den gekennzeichneten Kursen handelt es sich unter anderem um Kurse aus den Bereichen Sprachen, EDV, Basisbildung, Nachholen von Bildungsabschlüssen, Gesundheitskursen usw. Förderhöhe: Förderungen für Kurse an Erwachsenenbildungseinrichtungen Ermäßigungen mit der AKNÖ Servicekarte Für Mitglieder der AKNÖ Weitere Informationen: Voraussetzungen: AKNÖ Bildungsbeihilfenhotline T: 05/7171/1234 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus Vorlage der AKNÖ-Service-Karte bei Kursanmeldung Was wird gefördert? Kurse zur beruflichen Weiterbildung die von niederösterreichischen Bildungseinrichtungen, bei denen der AK plus-Bildungsbonus eingelöst werden kann, angeboten werden. Die Förderung wird nur für berufliche Weiterbildungskurse gewährt, die im jeweiligen Kursprogramm nicht mit dem AK plus-Logo gekennzeichnet sind. 6 Der Bildungsbonus vergütet Ihnen nach Kursabschluss 50% der Kurskosten bis max. EUR 120,- pro Kalenderjahr. AKNÖ Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, können bis zu EUR 170,- refundiert bekommen und Mitglieder, die aktuell eine Leistung vom AMS beziehen, erhalten sogar 100% der Kurskosten bis zu EUR 220.-. AKNÖ Bildungsbonus Spezial: Vorbereitungskurse für den Besuch einer Fachhochschule bzw. eines Kollegs/ Aufbaulehrgangs Für Mitglieder der AKNÖ Voraussetzungen: Mindestens zehn Übungseinheiten an einer anerkannn ten/zertifizierten Bildungseinrichtung oder an jener Bildungseinrichtung, an der die weitere Ausbildung stattfindet. n Die Kosten für den Vorbereitungskurs waren selbst zu tragen. n Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur gefördert werden, wenn sie zuvor in NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren. AKNÖ Bildungsbonus Spezial: Schwerpunkt Berufsreifeprüfung Für Mitglieder der AKNÖ Voraussetzungen: nEs darf keine weitere Förderung der Arbeiterkammer Niederösterreich in Anspruch genommen worden sein. nEs sind nur Personen anspruchsberechtigt, welche nicht mit einer vollständigen Refundierung der Kurskosten (z. B. Förderung „Lehre mit Matura“) rechnen können. Was wird gefördert? Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung Förderhöhe: EUR 120,- für positiv abgeschlossene Module, für Kurskosten, welche selbst zu tragen waren. Was wird gefördert? Kosten für Vorbereitungskurse für den Besuch einer Fachhochschule bzw. eines Kollegs/Aufbaulehrgangs (Kosten für Nächtigungen sowie allfällige sonstige Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen) Weitere Informationen: Förderhöhe: Für jedes Modul muss ein eigener Antrag gestellt werden. Anträge müssen spätestens sechs Monate nach Kursabschluss eingereicht werden. 50 % der Kurskosten bis zu max. EUR 400,-. AKNÖ Bildungsbeihilfenhotline T: 05/7171/1234 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus Weitere Informationen: AKNÖ Bildungsbeihilfenhotline T: 05/7171/1234 noe.arbeiterkammer.at > Beratung > Bildung > AKNÖ Bildungsbeihilfen > Vorbereitungskurse FH/Kolleg Das Antragsformular steht auf der Homepage der AKNÖ unter http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus als Download zur Verfügung oder kann bei jeder Bezirksstelle abgeholt werden. AKNÖ Bildungsbonus Spezial: Schwerpunkt Gesundheit-Heimhilfe Für Mitglieder der AKNÖ Voraussetzungen: Ausbildung zur Heimhilfe wird im Zweiten Bildungsweg (d.h. es liegt eine zumindest einjährige Erwerbstätigkeit vor Ausbildungsbeginn vor) absolviert. Förderhöhe: bis max. EUR 500,- pro Person. Weitere Informationen: AKNÖ-Bildungsbeihilfenhotline T: 05/7171/1234 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus 7 AKNÖ Bildungsbonus Spezial: Schwerpunkt Gesundheit-Pflegehilfe AKNÖ Bildungsbonus Spezial: Schwerpunkt Nostrifikation Für Mitglieder der AKNÖ Für Mitglieder der AKNÖ Voraussetzungen: Voraussetzungen: Ausbildung zur Pflegehilfe wird im Zweiten Bildungsweg (d. h. es liegt eine zumindest einjährige Erwerbstätigkeit vor Ausbildungsbeginn vor) absolviert. Die Kosten für die Nostrifikation bzw. Nostifizierung und Gleichhaltung waren selbst zu tragen. Förderhöhe: Förderhöhe: bis max. EUR 600,- pro Person. 100% der entstandenen förderbaren Kosten bis zu EUR 300,- pro Person und zu nostrifizierendem Abschluss. Weitere Informationen: Weitere Informationen: AKNÖ-Bildungsbeihilfenhotline T: 05/7171/1234 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus AKNÖ-Bildungsbeihilfenhotline T: 05/7171/1234 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus NÖ Bildungsförderung Richtlinien für Kurse, die bis zum 31.05.2015 beginnen: n Für ArbeitnehmerInnen aus dem Bereich der Privatwirtschaft nFür ArbeitnehmerInnen, die -einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbe reitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind, -die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreife prüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung, oder zum Hauptschulabschluss besuchen nFür ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen nFür öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung, wie z. B. StraßenwärterInnen, TischlerInnen, ElektrikerInnen etc. nFür SozialhilfebezieherInnen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) nFür Kinderbetreuungsgeld-BezieherInnen nFür WiedereinsteigerInnen bis drei Jahre nach Ende der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten. 8 Voraussetzungen: Was wird gefördert? nÖsterreichische/EWR Staatsbürgerschaft nHauptwohnsitz in Niederösterreich mind. 3 Monate vor Kursbeginn nDie Weiterbildung muss für die aktuelle Erwerbstätigkeit berufsspezifisch sein. nDie Bildungseinrichtung muss von der niederösterreichischen Landesregierung zertifiziert sein. nKurskosten müssen mind. EUR 70,- betragen. Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen, d. h. neue Qualifikationen vermitteln oder alte erhalten und auffrischen, die im Beruf entweder unmittelbar zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte bzw. vor Antragstellung zuletzt ausgeübte Beruf. Was wird gefördert? nBerufsspezifische Weiterbildungen nVorbereitungskurse für die Studienberechtigungsprüfung bzw. Berufsreifeprüfung nVorbereitungskurse zum Nachholen von Hauptschulabschlüssen Nicht gefördert werden: Hobbykurse, Schulen mit Maturaabschluss, Berufsreifeprüfung (für die BRP gibt es aber ein Sonderprogramm), Studienberechtigungsprüfung, Erwerb von Lenkberechtigungen (die nicht zur berufsspezifischen Weiterbildung dienen), tertiäre und postgraduale Bildungsmaßnahmen (z. B. Studien, Lehrgänge, Module etc. an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten) Förderhöhe: n50% der Kurskosten: ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld n80% der Kurskosten: WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen Während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens EUR 2.640,- als Förderung in Anspruch genommen werden. Richtlinien für Kurse, die ab dem 1.06.2015 beginnen: nVollversicherte Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft nWiedereinsteigerinnen ohne AMS Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieherlnnen, Personen nach der Elternkarenz) nÖffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung Förderhöhe: Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens EUR 2.500,- Förderung in Anspruch genommen werden. Monatliches Bruttoeinkommen Monatliches Bruttoeinkommen Bis EUR 1.500,- 80% der Kurskosten Bis EUR 2.000,- 60% der Kurskosten Bis EUR 3.000,- 40% der Kurskosten Die Auszahlung des ersten Teilbetrags (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Der zweite Teilbetrag (70% der Förderung) erfolgt nach Einlagen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss. Weitere Informationen: Voraussetzungen: nHauptwohnsitz in Niederösterreich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn nKursinstitut ist vom Land Niederösterreich zertifiziert bzw. anerkannt nMindestens 75% Anwesenheit oder positiver Abschluss der Bildungsmaßnahme nKurskosten in der Höhe von zumindest EUR 150,nDie vorgegeben Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Amt der NÖ Landesregierung T: 02742/9005-9555 www.noe.gv.at/bildungsfoerderung 9 Förderungen für Weiterbildung Bildungskarenz Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhälntissen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte und öffentlich Bedienstete möglich). Voraussetzungen: Einverständnis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld. Darüber hinaus dürfen karenzierte ArbeitnehmerInnen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 405,98,(Stand 2015) monatlich dazu verdienen. Sonstiges: nArbeitnehmerInnen in Bildungskarenz sind Unfall-, Kranken- und Pensionsversichert. nDurch die Inanspruchnahme der Bildungskarenz entsteht kein Kündigungsschutz. nUnter bestimmten Voraussetzungen kann Weiterbildungsgeld auch während eines Kinderbetreuungsgeldbezuges erfolgen. Eine Bildungskarenz anschließend an eine Elternkarenz kann nur noch vereinbart werden, wenn das Kind vor dem 01.01.2017 geboren wird. Wie lange? Karenzierung im Ausmaß von mindestens zwei Monaten bis höchstens ein Jahr. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen vereinbart werden, wobei die Dauer eines Teiles mindestens zwei Monate betragen muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist (vier Jahre) ein Jahr nicht überschreiten darf. Was wird gefördert? Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 20 Wochenstunden bzw. einer vergleichbaren zeitlichen Belastung. Für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren reduziert sich das wöchentliche Mindestausmaß der Weiterbildungsmaßnahme, sofern keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, auf 16 Wochenstunden. Umfasst die Weiterbildungsmaßnahme nur eine geringere Wochenstundenanzahl, so kann eine vergleichbare zeitliche Gesamtbelastung auch durch zusätzliche Lern- und Übungszeiten nachgewiesen werden. 10 Weitere Informationen: Zuständige, regionale AMS Geschäftsstelle www.ams.at noe oder arbeiterkammer.at > Beratung > Bildung > Förderungen & Beihilfen > Bildungskarenz Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts (Alternative zur Bildungskarenz) Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhälntissen. Voraussetzungen: nEinverständnis der ArbeitgeberIn und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld nDas Unternehmen muss eine Ersatzarbeitskraft einstellen, die zuvor Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat und muss diese mehr als geringfügig beschäftigen. Für Studierende gilt, dass diese einen Leistungsnachweis von 4 Semesterwochenstunden bzw. 8 ECTS pro Semester erbringen müssen. Wie lange? Förderhöhe: Förderhöhe: Während der Bildungskarenz erhalten ArbeitnehmerInnen vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mindestens in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (dzt. EUR 14,53,- täglich). Während dieser Zeit erhalten Freigestellte vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mind. in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes von derzeit EUR 14,53,- täglich. Freistellung im Ausmaß von mindestens sechs Monaten bis höchstens ein Jahr. Darüber hinaus dürfen freigestellte ArbeitnehmerInnen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 405,98,monatlich (Stand 2015) dazu verdienen. Für Studierende gilt, dass diese einen Leistungsnachweis von 2 Semesterwochenstunden bzw. 4 ECTS pro Semester erbringen müssen. Sonstiges: Förderhöhe: Der große Vorteil dieser Variante besteht darin, dass ArbeitnehmerInnen die Zeit der Freistellung völlig frei gestalten können. Es muss keine Weiterbildung nachgewiesen werden. Während der Bildungsteilzeit erhalten ArbeitnehmerInnen vom Arbeitsmarktservice einen Fixsatz von derzeit EUR 0,77 für jede reduzierte Stunde der Wochenarbeitszeit, täglich. Die Berechnung erfolgt daher folgendermaßen: EUR 0,77 x der Anzahl der reduzierten Stunden x der Tage im Monat. Bsp.: EUR 0,77 x 10 Stunden (Reduktion) x 31 (Monat mit 31 Tagen) = EUR 238,70,- in diesem Monat. Darüber hinaus dürfen ArbeitnehmerInnen in Bildungsteilzeit bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 405,98,- monatlich (Stand 2015) dazu verdienen. Weitere Informationen: Zuständige, regionale AMS-Geschäftsstelle www.ams.at Bildungsteilzeit Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhälntissen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte und öffentlich Bedienstete möglich). Weitere Informationen: Zuständige, regionale AMS Geschäftsstelle www.ams.at bzw. noe.arbeiterkammer.at > Beratung > Bildung > Förderungen & Beihilfen > Bildungsteilzeit Voraussetzungen: Einverständnis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld. Wie lange und wie viele Stunden darf ich reduzieren? nReduzierung der Arbeitszeit im Ausmaß von mind. vier Monaten bis höchstens zwei Jahre. Die Bildungsteilzeit kann auch in Teilen vereinbart werden, wobei die Dauer eines Teiles mind. vier Monate betragen muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist (vier Jahre) zwei Jahre nicht überschreiten darf. nDie wöchentliche Normalarbeitszeit muss mindestens um ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte reduziert werden. 10 Stunden an wöchentlicher Arbeitszeit und Entlohnung über der Geringfügigkeitsgrenze müssen jedoch überbleiben. Liese Prokop Stipendium des Österreichischen Integrationsfonds nFür in Österreich erfolgreich Studierende nFür Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige mit dauerhaftem Aufenthalt aus einen Nicht-EU/EWR-Land nFür sozial Bedürftige ohne Anspruch auf Studienbeihilfe Förderhöhe: Monatliche Förderung von EUR 300,- im Vorstudienlehrgang, im ordentlichen Studium sowie bei der Nostrifikation Weitere Informationen: www.integrationsfonds.at/stipendium Was wird gefördert? Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 10 Wochenstunden bzw. einer vergleichbaren zeitlichen Belastung. Umfasst die Weiterbildungsmaßnahme nur eine geringere Wochenstundenanzahl, so kann eine vergleichbare zeitliche Gesamtbelastung auch durch zusätzliche Lern- und Übungszeiten nachgewiesen werden. 11 Gewerkschaftsförderung, Begabtenförderung Gewerkschaftliche Förderungen Teil etwas anders als zu Studienbeginn (Bachelor- oder Diplomstudien). In diesem Kapitel können Sie die wesentlichen Sonderregelungen für Master- und Doktoratsstudien kompakt zusammengefasst nachlesen. Weitere Informationen: Für Gewerkschaftsmitglieder http://www.stipendium.at/studienfoerderung/ master-doktoratsstudien/ Voraussetzungen: Je nach Fachgewerkschaft wird eine Mitgliedschaft von unterschiedlicher Dauer vorausgesetzt. Was wird gefördert? Grundsätzlich wird berufsorientierte Weiterbildung gefördert. Jede Gewerkschaft hat unterschiedliche Richtlinien für den Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme bzw. an welcher Bildungseinrichtung die Fortbildung absolviert wird. Förderhöhe: Förderungen werden in unterschiedlicher Höhe gewährt. Weitere Informationen: Österreichischer Gewerkschaftsbund T: 01/53 444 www.oegb.at Förderung von Master-, Doktoratsstudien und Diplomarbeiten und Dissertationen Johann-Böhm-Fonds Förderung von Diplomarbeiten und Dissertationen Der Johann-Böhm-Fonds will Forschungsthemen fördern, die für die ArbeitnehmerInnen-Vertretung relevant sind. Der ÖGB vergibt pro Jahr 4-6 Stipendien, die je nach Art der wissenschaftlichen Fokussierung mit bis zu EUR 5.000,dotiert sind. Weitere Informationen: www.oegb.at/stipendien Master- & Doktoratsstudien Die Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe für die weiterführenden Master- bzw. Doktoratsstudien sind zum 12 Studienabschluss-Stipendium (SAS) Das Studienabschluss-Stipendium können Studierende, die ihr Studienziel fast erreicht haben, in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass nnur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen, und nfalls eine Diplomarbeit/Masterarbeit anzufertigen ist – diese bereits begonnen, aber noch nicht abgeschlossen worden ist. Studierende eines Doktoratsstudiums können kein Studienabschluss-Stipendium erhalten. Weitere Informationen: Stipendienstelle: http://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-beruf/ studienabschluss-stipendium/allgemeines/ Studieren im Ausland Auslandsbeihilfe für Studienbeihilfen bezieherInnen (Auslandsstudium) StudienbeihilfenbezieherInnen können bei Absolvierung von Auslandssemestern „Auslandsbeihilfe“ bei der Stipendienstelle Wien beantragen. Für die Beantragung der Auslandsbeihilfe füllen Sie ndas Formular „SB-AS1 (Antrag auf Auslandsbeihilfe)“ der Stipendienstelle aus und schicken es gemeinsam mit der n„Bestätigung über die Absolvierung und Gleichwertigkeit eines Auslandsstudiums“ (erhalten Sie vom International Office der FH St. Pölten) an die Stipendienstelle Wien. Weitere Informationen: http://www.stipendium.at/studienfoerderung/ beihilfe-ausland/ Studierende, die zum Zeitpunkt des Antritts ihres Auslandsaufenthalts erst im 3. Semester ihres Studiums sind, können die Auslandsstudienbeihilfe erst beantragen, sobald sie tatsächlich im 3. Semester ihres Studiums an der Fachhochschule inskribiert sind. Die Antragsformulare für die Auslandsstudienbeihilfe können diese Studierenden deshalb erst im September/Oktober an die Stipendienstelle Wien schicken, da sonst der Antrag auf Auslandsstudienbeihilfe seitens der Stipendienstelle aus formalen Gründen abgelehnt werden muss. StudienbeihilfenbezieherInnen, die einen Erasmuszuschuss beantragt haben, müssen um Auslandsstudienbeihilfe ansuchen. Das Erasmus-Referat zahlt StudienbeihilfenbezieherInnen, die Auslandsstudienbeihilfe beziehen, ein Top-Up aus (= Ausgleichszahlung, wenn Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde niedriger als Erasmuszuschuss der LLP NA/ÖAD ist). Zusätzlich erhalten StudienbeihilfenbezieherInnen einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Auslandsstipendien der Bundesländer Die NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) vergibt Stipendien an FH-Studierende aller Studienrichtungen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz seit dem Stichtag 1.7.2008 in Niederösterreich haben und ein anrechenbares Auslandsstudium oder -praktikum oder ein postgraduales Studium absolvieren. Weitere Informationen: www.topstipendien.at Siehe auch TOP-Stipendien auf Seite 5 Stipendien anderer Bundesländer (Auslandsstudium & Auslandspraktikum) Auch andere Bundesländer vergeben Stipendien an Studierende, die den Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben (z. B. Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg). Das Land Wien vergibt keine Stipendien. Weitere Informationen finden Sie in der Stipendiendatenbank des ÖAD (www.grants.at). Studierende müssen eine Kopie des Auslandsstudienbeihilfenbescheids der Studienbeihilfenbehörde (egal ob positiv oder negativ) nach Erhalt an das Erasmus-Referat Wien senden. Sollte der Bescheid über den Erhalt der Auslandsstudienbeihilfe negativ ausfallen, so wird der Erasmuszuschuss gänzlich von der LLP NA/ÖAD ausbezahlt. Nach Beendigung des Auslandsstudiums und erfolgter Anerkennung des Auslandszeugnisses an der FH St. Pölten, muss das Formular „SB-AS2 (Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium)“ unterschrieben an die Stipendienstelle Wien geschickt werden (spätestens innerhalb der Antragsfrist des folgenden Semesters, da sonst die Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden muss). 13 Auslandsstipendium des Fördervereins der Fachhochschule St. Pölten (Auslandsstudium, Auslandspraktikum & internationale Vorhaben) Der Förderverein der Fachhochschule St. Pölten vergibt einmalige Leistungsstipendien in der Höhe von je EUR 1.000,- an Studierende, die im Rahmen ihres regulären Studiums an der FH St. Pölten ein anrechenbares Auslandsstudium oder Auslandspraktikum absolvieren. Zusätzlich werden auch wieder einmalige Förderstipendien an Studierende vergeben, die ein internationales Vorhaben im Studienjahr realisieren oder realisiert haben. Die Ausschreibung erfolgt im Laufe des jeweiligen Studienjahres. Marshallplanstipendium für TechnikStudierende in den USA FKTG-Stipendium für Studierende der Technik (Auslandsstudium & Auslandspraktikum) Die Fernseh- und Kinotechnische Gesellschaft e.V. (FKTG) in Berlin vergibt Auslandsstipendien für Auslandsaufenthalte zu Studien- und/oder Praktikumszwecken für bis zu 6 Monate, an Studierende der Ingenieurwissenschaften, des Wirtschaftsingenieurwesens und verwandter Naturwissenschaften, deren Arbeits- und Interessensschwerpunkt auf dem Gebiet der Technologien für elektronische Medien liegen. Die Höhe der Förderung, die bis zu EUR 3.000,- betragen kann, ergibt sich aus dem Aufenthaltszweck und der einzureichenden Kostenkalkuation und wird vom Vorstand der FKTG festgelegt. Weitere Informationen: (Auslandsstudium) www.fktg.de/studium.asp?id=30 Technik-Studierende, die ein mindestens dreimonatiges anrechenbares Studium an einer Universität in den USA absolvieren, können sich für ein Marshallplanstipendium bewerben. nHöhe des Stipendiums: max. EUR 10.000,nDie Nominierung erfolgt im International Office. Auslandsstipendium der Julius-Raab-Stiftung Weitere Informationen: www.marshallplan.at (Auslandsstudium & Auslandspraktikum; MindestAufenthaltsdauer: 1 Semester / 3 Monate) Die Auslandsförderung richtet sich an Studierende an Hochschulen ab dem zweiten Studienabschnitt sowie an graduierte Akademikerinnen und Akademiker. Vorzugsweise werden jene Bereiche behandelt, die für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Die Förderung besteht mindestens für ein, maximal für drei Semester und kann bis vier Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts beantragt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den budgetären Möglichkeiten der Julius-Raab-Stiftung und kann bis zum vollendeten 30. Lebensjahr beantragt werden. Weitere Informationen: http://www.stipendienfonds-julius-raab.at Downloads: Julius-Raab-Stipendium SB-AS2 Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium 14 Stipendien, Beratung, Service – beratende Stellen bzw. Plattformen: Unverbindliches Berechnungsprogramm der AK unter: www.stipendienrechner.at Bildungsförderungen http://noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/Bildungsfoerderungen.html Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium http://noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/Bildungskarenz.html Förderungen für Studierende http://noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/Foerderungen_Studierende.html ÖH Sozialbroschüre www.oeh.ac.at/#/rundumsgeld Stipendien und Beihilfen Niederösterreich www.noel.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen.html Studienbeihilfenbehörde für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland www.stipendium.at Internet_Förderaktion netidee www.netidee.at/ Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung www.grants.at talent.awards talent.awards bietet Studierenden, AbsolventInnen, WissenschaftlerInnen und GründerInnen eine umfassende Auswahl an nationalen und internationalen Einreichmöglichkeiten zu Wettbewerben und Ausschreibungen für nInnovative Ideen und (Forschungs-)fragen nBachelor-/ Master-/ Diplomarbeiten nUnternehmensgründungen Weitere Informationen: www.fhstp.ac.at/alumni/talentawards fh st. pölten talent.awards 15 twitter.com/fh_stpoelten Die FH St. Pölten Die Fachhochschule St. Pölten steht für qualitätsvolle Hochschulausbildung, Praxisbezug und Internationalität. Fachhochschule St. Pölten GmbH Matthias Corvinus-Straße 15, 3100 St. Pölten T: +43 2742 313 228, F: +43 2742 313 228-339 E: [email protected] www.fhstp.ac.at © Foto Kraus www.facebook.com/fhstp
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