Studium Finanzieren. Wie? - Fachhochschule St. Pölten

St. Pölten University of Applied Sciences
Studium Finanzieren. Wie?
Ihr Weg durch den Stipendien-Dschungel
© Martin Lifka Photography
Überblick zu Stipendien und Zuschüssen in Österreich. Ausführliche
Informationen entnehmen Sie bitte den
angeführten Links. Für deren Richtigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit wird
keine Gewährleistung oder Haftung
übernommen.
Viel Erfolg bei Ihrer Suche nach dem
passenden Stipendium!
www.fhstp.ac.at
Studienbeihilfe
Selbsterhalterstipendium
Für Ordentlich Studierende
Für Ordentliche Studierende, die sich
zuvor mind. vier Jahre selbst erhalten
haben.
Voraussetzungen:
nÖsterreichische Staatsbürgerschaft oder
„Gleichstellung“ zu dieser
nnoch kein abgeschlossenes Studium
nsoziale Förderungswürdigkeit der Familie
ngünstiger Studienerfolg
nDas Studium muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres
begonnen werden.
Was wird gefördert?
Ein ordentliches Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Hochschulen und zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene BewerberInnen für maximal
zwei Semester.
Voraussetzungen:
nÖsterreichische Staatsbürgerschaft oder
„Gleichstellung“ zu dieser
nnoch kein abgeschlossenes Studium
nsoziale Förderungswürdigkeit
ngünstiger Studienerfolg
nEinkommen von mind. EUR 7.272,- jährlich durch vier
Jahre vor dem ersten Beihilfenbezug
(Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes gelten als
Selbsterhalterzeiten)
nHöchstalter von 30 Jahren bei Antritt des Studiums,
kann sich unter bestimmten Umständen auf 35 Jahre
erhöhen.
Förderhöhe:
Die Studienbeihilfe beträgt max. EUR 8.148,- pro Jahr und
wird in 12 Monatsraten zu je EUR 679,- ausbezahlt. Für
Studierende mit mind. einem Kind erhöht sich dieser
Betrag um EUR 112,- pro Monat. Studierenden, welche die
Familienbeihilfe bekommen, wird dieser Betrag (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) von der Gesamtsumme
abgezogen. Eine Verringerung des Höchststipendiums
kann durch die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern,
der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der eingetragenen
Partnerin oder des Partners sowie durch die zumutbare
Eigenleistung aus eigenen Einkünften erfolgen.
Weitere Informationen:
Stipendienstelle (zuständig für Wien, Niederösterreich,
Burgenland)
T: 01/60173-0
www.stipendium.at
www.stipendienrechner.at
Was wird gefördert?
Ein ordentliches Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Hochschulen sowie zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene Bewerber­Innen für
maximal zwei Semester.
Förderhöhe:
Das Selbsterhalterstipendium beträgt max. EUR 8.148,pro Jahr und wird in 12 Monatsraten zu je EUR 679,- ausbezahlt. Für Studierende mit mind. einem Kind erhöht sich
dieser Betrag um EUR 112,- pro Monat. Studierenden,
welche die Familienbeihilfe bekommen, wird dieser Betrag
(Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) von der Gesamtsumme abgezogen. Eine Verringerung des Höchststipendiums kann durch die zumutbare Unterhaltsleistung der
Ehepartnerin oder des Ehepartners, der eingetragenen
Partnerin oder des Partners sowie durch die zumutbare
Eigenleistung aus eigenen Einkünften erfolgen. Die
Einkünfte der Eltern sind bei dem Bezug eines Selbsterhalterstipendiums nicht relevant.
Weitere Informationen:
Stipendienstelle (zuständig für Wien, Niederösterreich,
Burgenland)
T: 01/60173-0
www.stipendium.at
www.stipendienrechner.at
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© Shutterstock / Monkey Business Images
Familienbeihilfe
Für Personen in Berufsausbildung
Voraussetzungen:
nÖsterreichische Staatsbürgerschaft oder
„Gleichstellung“ zu dieser
nHöchstalter 24 Jahre (Erweiterung der Alters­grenze bei
abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst, Geburt, Schwangerschaft oder Behinderung)
nbei Studierenden günstiger Studienerfolg
Studieren mit körperlicher/
psychischer Beeinträchtigung
Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen im
Ausmaß von mindestens 50% verlängern die Anspruchsdauer der Studienförderung.
Außerdem erhöht sich die Studienbeihilfe um
Weitere Informationen:
nEUR 160,- monatlich für hochgradig sehbeeinträchtigte
oder auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesene
Studierende
zuständiges Wohnsitzfinanzamt
Bundesministerium für Familie und Jugend
T: 01/71100
http://www.bmfj.gv.at
nEUR 420,- monatlich für Studierende, welche hochgradig hörbeeinträchtigt sind oder ein Cochleaimplantat
tragen
Studieren mit Kindern
Studieren mit Kind bedeutet eine zusätzliche Belastung im
Studium. Informationen über erhöhte Studienbeihilfe &
Zuverdienstgrenzen,Verlängerung der Anspruchsdauer,
weitere Zuschüsse
Weitere Informationen:
http://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/behinderung/
Weitere Informationen:
http://www.stipendium.at/studienfoerderung/
studieren-mit-kind/
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Stipendien der FH St. Pölten
Leistungsstipendien
Leistungsstipendien werden nach Kriterien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
(bmwfw) für herausragende Leistungen im Studium
vergeben. Diese werden von den Studiengängen
ausgeschrieben.
Detailinformationen dazu bekommen Sie im jeweiligen
Studiengangssekretariat.
Weitere Informationen:
www.bmwfw.gv.at
Förderstipendien Bachelor Studiengang
Medientechnik
An ausgewählte Projektteams aus den Studiengängen
Medientechnik und Digitale Medientechnologien werden
jedes Semester Förderstipendien vergeben. Das Department Medien und digitale Technologien unterstützt somit
die Realisierung der studentischen Projekte finanziell und
mit der Zurverfügungstellung von Equipment.
Detailinformationen dazu bekommen Sie im
Studiengangssekretariat.
Weitere Informationen:
Karin Schachenhofer,
Studiengangssekretärin Medientechnik (BA)
E: [email protected]
Stipendien- und Förderungslandschaft Niederösterreich
n „Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich“
-Stipendien für erbrachte Leistungen im
vergangenen Schul- bzw. Studienjahr
-Für SchülerInnen und Studierende aus Niederösterreich
Richtlinien und Ansuchen:
„Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich“ für
Stipendien
Die Einreichfrist für Ansuchen um ein Stipendium beginnt
am 1. September und endet am 30. April des laufenden
Studienjahres.
http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/
Stipendienstiftungen/Windhag-Stipendienstiftung_Antrag_
Richtlinie.html
n „Windhag-Stipendienstiftung für
Niederösterreich“ für Leistungsstipendien
Diese Stiftung vergibt insgesamt 20 Leistungsstipendien für
besondere Studienleistungen im vergangenen Studienjahr
an StudentInnen aus Niederösterreich.
Die Einreichfrist für Ansuchen um ein Leistungs­stipendium
beginnt am 1. September und endet am 15. Dezember
des laufenden Studienjahres.
http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/
Stipendienstiftungen/Windhag-Stipendienstiftung_Antrag_
Richtlinie.html
n „Michael von Zoller-Stiftung“
-Stipendien für erbrachte Leistungen im
vergangenen Schul- bzw. Studienjahr
-Für SchülerInnen und StudentInnen aus Nieder-
österreich, Tirol und dem 7. Wiener Gemeinde bezirk Neubau.
sponsored by
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Richtlinien und Ansuchen:
„Michael von Zoller-Stiftung“
Die Einreichfrist für Ansuchen beginnt am 1. September
und endet am 30. April des laufenden Schul- bzw.
Studienjahres.
http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/
Stipendienstiftungen/Michael_von_Zoller_Antrag_Richtlinien.html
n Allgemeine Stipendienstiftung NÖ
- Stipendien für erbrachte Leistungen im
vergangenen Schul- bzw. Studienjahr
- Für SchülerInnen und Studierende aus
Niederösterreich
http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/
Stipendienstiftungen/Allgemeine_Stipendienstiftung_Niederoesterreich.html
TOP Stipendien
Für Studierende an Fachhochschulen oder
Universitäten
Voraussetzungen:
Es stehen viele verschiedene Förderschienen für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Richtlinien und Ansuchen:
„Allgemeine Stipendienstiftung NÖ“
Die Einreichfrist für Ansuchen beginnt am 1. September
und endet am 30. April des laufenden Schul- bzw.
Studienjahres.
NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB)
T: 02742/2757026
http://www.topstipendien.at/
05 7171-1818
Die AKNÖ BildungsexpertInnen helfen Ihnen bei
der Orientierung im Aus- und Weiterbildungsdschungel
Welche finanziellen Unterstützungen sind für Ihr Studium möglich?
Wollen Sie studieren oder Ihre berufliche Position verändern?
Das Angebot an Bildungsmaßnahmen (Studien, Kurse, Seminare etc.) ist in den letzten Jahren immer größer
geworden. Das erschwert vielen Weiterbildungsinteressierten die Orientierung. Genaue Informationen sind für die Wahl
der richtigen Bildungsmaßnahme wichtig.
Die Expertinnen und Experten der AKNÖ informieren Sie gerne über folgende Themen:
n Beratung von Studierenden
n Finanzielle Unterstützung für Ihre Aus- oder Weiterbildung
n Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium
n Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung etc.)
n Studieren ohne Matura
n Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
n Bewerbungstipps
Bildungsberatung der AKNÖ im Rahmen
der Bildungsberatung Niederösterreich
Tel.: 05 7171-1818
Erreichbarkeit: Mo-Do 8 - 16 Uhr, Fr 8 - 14 Uhr
E-Mail: [email protected]
Gefördert aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Frauen.
Zertifiziert für anbieterneutrale
Information, Beratung und
Orientierung für Bildung und Beruf
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NÖ Semester Ticket –
Gutschein
Für Ordentlich Studierende bis zur Vollendung des
26. Lebensjahres, die an einer
n
öffentlichen Universität
nPrivatuniversität
nFachhochschule oder
nPädagogischen Hochschule
studieren und vom Wohn- zum Studienort ein
öffentliches Verkehrsmittel benutzen müssen.
Förderhöhe:
3% bis max. EUR 15,- Rabatt pro Kurs.
Weitere Informationen:
AKNÖ Servicekarten, T: 05/7171/1212
noe.arbeiterkammer.at > Service > Service-Karte
AK plus – Bildungsbonus
Voraussetzungen:
Jedes Mitglied der Niederösterreichischen Arbeiterkammer
kann den Bildungsbonus nach Abschluss eines AK
plus-Kurses beantragen.
nÖsterreichische oder EWR Staatsbürgerschaft
nHauptwohnsitz Niederösterreich
Voraussetzungen:
Förderhöhe:
Der finanzielle Zuschuss beträgt die EUR 50,– übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, maximal
jedoch EUR 75,- pro Semester.
Weitere Informationen:
Amt der OÖ Landesregierung
T: 02742/9005-9005
www.noe.gv.at/semesterticket.at
Mit dem AK plus-Bildungsbonus können alle Kurse
gefördert werden, die mit dem AK plus-Logo gekennzeichnet sind.
Was wird gefördert?
Bei den gekennzeichneten Kursen handelt es sich unter
anderem um Kurse aus den Bereichen Sprachen, EDV,
Basisbildung, Nachholen von Bildungsabschlüssen,
Gesundheitskursen usw.
Förderhöhe:
Förderungen für Kurse an
Erwachsenenbildungseinrichtungen
Ermäßigungen mit der AKNÖ Servicekarte
Für Mitglieder der AKNÖ
Weitere Informationen:
Voraussetzungen:
AKNÖ Bildungsbeihilfenhotline
T: 05/7171/1234
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus
Vorlage der AKNÖ-Service-Karte bei Kursanmeldung
Was wird gefördert?
Kurse zur beruflichen Weiterbildung die von niederösterreichischen Bildungseinrichtungen, bei denen der AK
plus-Bildungsbonus eingelöst werden kann, angeboten
werden. Die Förderung wird nur für berufliche Weiterbildungskurse gewährt, die im jeweiligen Kursprogramm nicht
mit dem AK plus-Logo gekennzeichnet sind.
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Der Bildungsbonus vergütet Ihnen nach Kursabschluss
50% der Kurskosten bis max. EUR 120,- pro Kalenderjahr.
AKNÖ Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen,
können bis zu EUR 170,- refundiert bekommen und
Mitglieder, die aktuell eine Leistung vom AMS beziehen,
erhalten sogar 100% der Kurskosten bis zu EUR 220.-.
AKNÖ Bildungsbonus Spezial: Vorbereitungskurse für den Besuch einer Fachhochschule bzw. eines Kollegs/
Aufbaulehrgangs
Für Mitglieder der AKNÖ
Voraussetzungen:
Mindestens zehn Übungseinheiten an einer anerkannn
ten/zertifizierten Bildungseinrichtung oder an jener Bildungseinrichtung, an der die weitere Ausbildung
stattfindet.
n Die Kosten für den Vorbereitungskurs waren selbst zu
tragen.
n Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug
des AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe)
können nur gefördert werden, wenn sie zuvor in NÖ
AK-zugehörig beschäftigt waren.
AKNÖ Bildungsbonus Spezial:
Schwerpunkt Berufsreifeprüfung
Für Mitglieder der AKNÖ
Voraussetzungen:
nEs darf keine weitere Förderung der Arbeiterkammer
Niederösterreich in Anspruch genommen worden sein.
nEs sind nur Personen anspruchsberechtigt, welche nicht
mit einer vollständigen Refundierung der Kurskosten (z.
B. Förderung „Lehre mit Matura“) rechnen können.
Was wird gefördert?
Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung
Förderhöhe:
EUR 120,- für positiv abgeschlossene Module, für
Kurskosten, welche selbst zu tragen waren.
Was wird gefördert?
Kosten für Vorbereitungskurse für den Besuch einer
Fachhochschule bzw. eines Kollegs/Aufbaulehrgangs
(Kosten für Nächtigungen sowie allfällige sonstige Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen)
Weitere Informationen:
Förderhöhe:
Für jedes Modul muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Anträge müssen spätestens sechs Monate nach Kursabschluss eingereicht werden.
50 % der Kurskosten bis zu max. EUR 400,-.
AKNÖ Bildungsbeihilfenhotline
T: 05/7171/1234
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus
Weitere Informationen:
AKNÖ Bildungsbeihilfenhotline
T: 05/7171/1234
noe.arbeiterkammer.at > Beratung > Bildung > AKNÖ
Bildungsbeihilfen > Vorbereitungskurse FH/Kolleg
Das Antragsformular steht auf der Homepage der AKNÖ
unter http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus als
Download zur Verfügung oder kann bei jeder Bezirksstelle
abgeholt werden.
AKNÖ Bildungsbonus Spezial:
Schwerpunkt Gesundheit-Heimhilfe
Für Mitglieder der AKNÖ
Voraussetzungen:
Ausbildung zur Heimhilfe wird im Zweiten Bildungsweg
(d.h. es liegt eine zumindest einjährige Erwerbstätigkeit vor
Ausbildungsbeginn vor) absolviert.
Förderhöhe:
bis max. EUR 500,- pro Person.
Weitere Informationen:
AKNÖ-Bildungsbeihilfenhotline
T: 05/7171/1234
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus
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AKNÖ Bildungsbonus Spezial: Schwerpunkt Gesundheit-Pflegehilfe
AKNÖ Bildungsbonus Spezial: Schwerpunkt Nostrifikation
Für Mitglieder der AKNÖ
Für Mitglieder der AKNÖ
Voraussetzungen:
Voraussetzungen:
Ausbildung zur Pflegehilfe wird im Zweiten Bildungsweg (d.
h. es liegt eine zumindest einjährige Erwerbstätigkeit vor
Ausbildungsbeginn vor) absolviert.
Die Kosten für die Nostrifikation bzw. Nostifizierung und
Gleichhaltung waren selbst zu tragen.
Förderhöhe:
Förderhöhe:
bis max. EUR 600,- pro Person.
100% der entstandenen förderbaren Kosten bis zu
EUR 300,- pro Person und zu nostrifizierendem Abschluss.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen:
AKNÖ-Bildungsbeihilfenhotline
T: 05/7171/1234
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus
AKNÖ-Bildungsbeihilfenhotline
T: 05/7171/1234
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus
NÖ Bildungsförderung
Richtlinien für Kurse, die bis zum 31.05.2015
beginnen:
n Für ArbeitnehmerInnen aus dem Bereich der
Privatwirtschaft
nFür ArbeitnehmerInnen, die
-einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbe reitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind,
-die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreife
prüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung, oder zum Hauptschulabschluss besuchen
nFür ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld
beziehen
nFür öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung, wie z. B. StraßenwärterInnen, TischlerInnen,
ElektrikerInnen etc.
nFür SozialhilfebezieherInnen (laufende Hilfe zum
Lebensunterhalt)
nFür Kinderbetreuungsgeld-BezieherInnen
nFür WiedereinsteigerInnen bis drei Jahre nach Ende der
Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet
sind und keine Leistung vom AMS erhalten.
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Voraussetzungen:
Was wird gefördert?
nÖsterreichische/EWR Staatsbürgerschaft
nHauptwohnsitz in Niederösterreich mind. 3 Monate vor
Kursbeginn
nDie Weiterbildung muss für die aktuelle Erwerbs­tätigkeit
berufsspezifisch sein.
nDie Bildungseinrichtung muss von der niederösterreichischen Landesregierung zertifiziert sein.
nKurskosten müssen mind. EUR 70,- betragen.
Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen
Weiterbildung dienen, d. h. neue Qualifikationen vermitteln
oder alte erhalten und auffrischen, die im Beruf entweder
unmittelbar zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung
für eine Höherqualifizierung sind. Maßgeblich ist der zum
Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte bzw. vor Antragstellung zuletzt ausgeübte Beruf.
Was wird gefördert?
nBerufsspezifische Weiterbildungen
nVorbereitungskurse für die Studienberechtigungsprüfung
bzw. Berufsreifeprüfung
nVorbereitungskurse zum Nachholen von
Hauptschulabschlüssen
Nicht gefördert werden: Hobbykurse, Schulen mit Maturaabschluss, Berufsreifeprüfung (für die BRP gibt es aber ein
Sonderprogramm), Studienberechtigungsprüfung, Erwerb
von Lenkberechtigungen (die nicht zur berufsspezifischen
Weiterbildung dienen), tertiäre und postgraduale Bildungsmaßnahmen (z. B. Studien, Lehrgänge, Module etc. an
Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und
sonstigen Instituten)
Förderhöhe:
n50% der Kurskosten: ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld
n80% der Kurskosten: WiedereinsteigerInnen nach der
Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet
sind, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und
SozialhilfebezieherInnen
Während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens EUR 2.640,- als
Förderung in Anspruch genommen werden.
Richtlinien für Kurse, die ab dem 1.06.2015
beginnen:
nVollversicherte Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft
nWiedereinsteigerinnen ohne AMS Bezug
(Kinderbetreuungsgeldbezieherlnnen, Personen nach der
Elternkarenz)
nÖffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung
Förderhöhe:
Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens EUR 2.500,- Förderung
in Anspruch genommen werden.
Monatliches
Bruttoeinkommen
Monatliches
Bruttoeinkommen
Bis EUR 1.500,-
80% der Kurskosten
Bis EUR 2.000,-
60% der Kurskosten
Bis EUR 3.000,-
40% der Kurskosten
Die Auszahlung des ersten Teilbetrags (30% der Förderung)
erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Der zweite Teilbetrag (70% der Förderung)
erfolgt nach Einlagen der Teilnahmebestätigung bzw. der
Bestätigung über einen positiven Abschluss.
Weitere Informationen:
Voraussetzungen:
nHauptwohnsitz in Niederösterreich seit mind. 6 Monaten
vor Kursbeginn
nKursinstitut ist vom Land Niederösterreich zertifiziert bzw.
anerkannt
nMindestens 75% Anwesenheit oder positiver Abschluss
der Bildungsmaßnahme
nKurskosten in der Höhe von zumindest EUR 150,nDie vorgegeben Einkommensgrenzen dürfen nicht
überschritten werden.
Amt der NÖ Landesregierung
T: 02742/9005-9555
www.noe.gv.at/bildungsfoerderung
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Förderungen für Weiterbildung
Bildungskarenz
Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhälntissen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte und öffentlich Bedienstete
möglich).
Voraussetzungen:
Einverständnis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und
Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf
Arbeitslosengeld.
Darüber hinaus dürfen karenzierte ArbeitnehmerInnen bis
zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 405,98,(Stand 2015) monatlich dazu verdienen.
Sonstiges:
nArbeitnehmerInnen in Bildungskarenz sind Unfall-,
Kranken- und Pensionsversichert.
nDurch die Inanspruchnahme der Bildungskarenz entsteht
kein Kündigungsschutz.
nUnter bestimmten Voraussetzungen kann Weiterbildungsgeld auch während eines Kinderbetreuungsgeldbezuges erfolgen. Eine Bildungskarenz anschließend an
eine Elternkarenz kann nur noch vereinbart werden,
wenn das Kind vor dem 01.01.2017 geboren wird.
Wie lange?
Karenzierung im Ausmaß von mindestens zwei Monaten
bis höchstens ein Jahr. Die Bildungskarenz kann auch in
Teilen vereinbart werden, wobei die Dauer eines Teiles
mindestens zwei Monate betragen muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist (vier
Jahre) ein Jahr nicht überschreiten darf.
Was wird gefördert?
Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß
von 20 Wochenstunden bzw. einer vergleichbaren zeitlichen Belastung. Für Personen mit Betreuungspflichten für
Kinder unter 7 Jahren reduziert sich das wöchentliche
Mindestausmaß der Weiterbildungsmaßnahme, sofern
keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, auf 16
Wochenstunden. Umfasst die Weiterbildungsmaßnahme
nur eine geringere Wochenstundenanzahl, so kann eine
vergleichbare zeitliche Gesamtbelastung auch durch
zusätzliche Lern- und Übungszeiten nachgewiesen
werden.
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Weitere Informationen:
Zuständige, regionale AMS Geschäftsstelle
www.ams.at noe oder arbeiterkammer.at > Beratung >
Bildung > Förderungen & Beihilfen > Bildungskarenz
Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts (Alternative zur Bildungskarenz)
Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen
Dienstverhälntissen.
Voraussetzungen:
nEinverständnis der ArbeitgeberIn und Erfüllung der
Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld
nDas Unternehmen muss eine Ersatzarbeitskraft einstellen, die zuvor Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
bezogen hat und muss diese mehr als geringfügig
beschäftigen.
Für Studierende gilt, dass diese einen Leistungsnachweis
von 4 Semesterwochenstunden bzw. 8 ECTS pro Semester erbringen müssen.
Wie lange?
Förderhöhe:
Förderhöhe:
Während der Bildungskarenz erhalten ArbeitnehmerInnen
vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven
Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mindestens in der Höhe
des Kinderbetreuungsgeldes (dzt. EUR 14,53,- täglich).
Während dieser Zeit erhalten Freigestellte vom AMS
Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mind. in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes von derzeit EUR 14,53,- täglich.
Freistellung im Ausmaß von mindestens sechs Monaten bis
höchstens ein Jahr.
Darüber hinaus dürfen freigestellte ArbeitnehmerInnen bis
zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 405,98,monatlich (Stand 2015) dazu verdienen.
Für Studierende gilt, dass diese einen Leistungsnachweis
von 2 Semesterwochenstunden bzw. 4 ECTS pro Semester erbringen müssen.
Sonstiges:
Förderhöhe:
Der große Vorteil dieser Variante besteht darin, dass
ArbeitnehmerInnen die Zeit der Freistellung völlig frei
gestalten können. Es muss keine Weiterbildung nachgewiesen werden.
Während der Bildungsteilzeit erhalten ArbeitnehmerInnen
vom Arbeitsmarktservice einen Fixsatz von derzeit EUR
0,77 für jede reduzierte Stunde der Wochenarbeitszeit,
täglich. Die Berechnung erfolgt daher folgendermaßen:
EUR 0,77 x der Anzahl der reduzierten Stunden x der Tage
im Monat.
Bsp.: EUR 0,77 x 10 Stunden (Reduktion) x 31 (Monat mit
31 Tagen) = EUR 238,70,- in diesem Monat.
Darüber hinaus dürfen ArbeitnehmerInnen in Bildungsteilzeit bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR
405,98,- monatlich (Stand 2015) dazu verdienen.
Weitere Informationen:
Zuständige, regionale AMS-Geschäftsstelle
www.ams.at
Bildungsteilzeit
Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhälntissen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis ununterbrochen
seit mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für
Saisonarbeitskräfte und öffentlich Bedienstete möglich).
Weitere Informationen:
Zuständige, regionale AMS Geschäftsstelle
www.ams.at bzw. noe.arbeiterkammer.at > Beratung >
Bildung > Förderungen & Beihilfen > Bildungsteilzeit
Voraussetzungen:
Einverständnis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und
Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf
Arbeitslosengeld.
Wie lange und wie viele Stunden darf ich reduzieren?
nReduzierung der Arbeitszeit im Ausmaß von mind. vier
Monaten bis höchstens zwei Jahre. Die Bildungsteilzeit
kann auch in Teilen vereinbart werden, wobei die Dauer
eines Teiles mind. vier Monate betragen muss und die
Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist (vier Jahre) zwei Jahre nicht überschreiten darf.
nDie wöchentliche Normalarbeitszeit muss mindestens
um ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte reduziert
werden. 10 Stunden an wöchentlicher Arbeitszeit und
Entlohnung über der Geringfügigkeitsgrenze müssen
jedoch überbleiben.
Liese Prokop Stipendium des Österreichischen Integrationsfonds
nFür in Österreich erfolgreich Studierende
nFür Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und
Drittstaatsangehörige mit dauerhaftem Aufenthalt aus
einen Nicht-EU/EWR-Land
nFür sozial Bedürftige ohne Anspruch auf Studienbeihilfe
Förderhöhe:
Monatliche Förderung von EUR 300,- im Vorstudienlehrgang, im ordentlichen Studium sowie bei der Nostrifikation
Weitere Informationen:
www.integrationsfonds.at/stipendium
Was wird gefördert?
Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß
von 10 Wochenstunden bzw. einer vergleichbaren zeitlichen Belastung. Umfasst die Weiterbildungsmaßnahme
nur eine geringere Wochenstundenanzahl, so kann eine
vergleichbare zeitliche Gesamtbelastung auch durch
zusätzliche Lern- und Übungszeiten nachgewiesen werden.
11
Gewerkschaftsförderung,
Begabtenförderung
Gewerkschaftliche Förderungen
Teil etwas anders als zu Studienbeginn (Bachelor- oder
Diplomstudien). In diesem Kapitel können Sie die wesentlichen Sonderregelungen für Master- und Doktoratsstudien
kompakt zusammengefasst nachlesen.
Weitere Informationen:
Für Gewerkschaftsmitglieder
http://www.stipendium.at/studienfoerderung/
master-doktoratsstudien/
Voraussetzungen:
Je nach Fachgewerkschaft wird eine Mitgliedschaft von
unterschiedlicher Dauer vorausgesetzt.
Was wird gefördert?
Grundsätzlich wird berufsorientierte Weiterbildung gefördert. Jede Gewerkschaft hat unterschiedliche Richtlinien für
den Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme bzw. an welcher
Bildungseinrichtung die Fortbildung absolviert wird.
Förderhöhe:
Förderungen werden in unterschiedlicher Höhe gewährt.
Weitere Informationen:
Österreichischer Gewerkschaftsbund
T: 01/53 444
www.oegb.at
Förderung von Master-,
Doktoratsstudien und Diplomarbeiten und Dissertationen
Johann-Böhm-Fonds
Förderung von Diplomarbeiten und Dissertationen
Der Johann-Böhm-Fonds will Forschungsthemen fördern,
die für die ArbeitnehmerInnen-Vertretung relevant sind. Der
ÖGB vergibt pro Jahr 4-6 Stipendien, die je nach Art der
wissenschaftlichen Fokussierung mit bis zu EUR 5.000,dotiert sind.
Weitere Informationen:
www.oegb.at/stipendien
Master- & Doktoratsstudien
Die Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe für die
weiterführenden Master- bzw. Doktoratsstudien sind zum
12
Studienabschluss-Stipendium
(SAS)
Das Studienabschluss-Stipendium können Studierende,
die ihr Studienziel fast erreicht haben, in Anspruch nehmen.
Voraussetzung ist, dass
nnur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss
fehlen, und
nfalls eine Diplomarbeit/Masterarbeit anzufertigen ist
– diese bereits begonnen, aber noch nicht abgeschlossen worden ist.
Studierende eines Doktoratsstudiums können kein
Studienabschluss-Stipendium erhalten.
Weitere Informationen:
Stipendienstelle:
http://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-beruf/
studienabschluss-stipendium/allgemeines/
Studieren im Ausland
Auslandsbeihilfe für Studienbeihilfen­
bezieherInnen (Auslandsstudium)
StudienbeihilfenbezieherInnen können bei Absolvierung von
Auslandssemestern „Auslandsbeihilfe“ bei der Stipendienstelle Wien beantragen.
Für die Beantragung der Auslandsbeihilfe füllen Sie
ndas Formular „SB-AS1 (Antrag auf Auslands­beihilfe)“ der
Stipendienstelle aus und schicken es gemeinsam mit der
n„Bestätigung über die Absolvierung und Gleichwertigkeit
eines Auslandsstudiums“ (erhalten Sie vom International
Office der FH St. Pölten)
an die Stipendienstelle Wien.
Weitere Informationen:
http://www.stipendium.at/studienfoerderung/
beihilfe-ausland/
Studierende, die zum Zeitpunkt des Antritts ihres Auslandsaufenthalts erst im 3. Semester ihres Studiums sind,
können die Auslandsstudienbeihilfe erst beantragen,
sobald sie tatsächlich im 3. Semester ihres Studiums an
der Fachhochschule inskribiert sind. Die Antragsformulare
für die Auslandsstudienbeihilfe können diese Studierenden
deshalb erst im September/Oktober an die Stipendienstelle
Wien schicken, da sonst der Antrag auf Auslandsstudienbeihilfe seitens der Stipendienstelle aus formalen Gründen
abgelehnt werden muss.
StudienbeihilfenbezieherInnen, die einen Erasmuszuschuss
beantragt haben, müssen um Auslandsstudienbeihilfe
ansuchen. Das Erasmus-Referat zahlt StudienbeihilfenbezieherInnen, die Auslandsstudienbeihilfe beziehen, ein
Top-Up aus (= Ausgleichszahlung, wenn Auslandsbeihilfe
der Studienbeihilfenbehörde niedriger als Erasmuszuschuss der LLP NA/ÖAD ist). Zusätzlich erhalten
Studienbeihilfenbe­zieherInnen einen einmaligen
Reisekostenzuschuss.
Auslandsstipendien der Bundesländer
Die NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) vergibt
Stipendien an FH-Studierende aller Studienrichtungen, die
ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz seit dem Stichtag
1.7.2008 in Niederösterreich haben und ein anrechenbares
Auslandsstudium oder -praktikum oder ein postgraduales
Studium absolvieren.
Weitere Informationen:
www.topstipendien.at
Siehe auch TOP-Stipendien auf Seite 5
Stipendien anderer Bundesländer
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Auch andere Bundesländer vergeben Stipendien an
Studierende, die den Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben (z. B. Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol,
Vorarlberg). Das Land Wien vergibt keine Stipendien.
Weitere Informationen finden Sie in der Stipendiendatenbank des ÖAD (www.grants.at).
Studierende müssen eine Kopie des Auslandsstudienbeihilfenbescheids der Studienbeihilfenbehörde (egal ob positiv
oder negativ) nach Erhalt an das Erasmus-Referat Wien
senden. Sollte der Bescheid über den Erhalt der Auslandsstudienbeihilfe negativ ausfallen, so wird der Erasmuszuschuss gänzlich von der LLP NA/ÖAD ausbezahlt.
Nach Beendigung des Auslandsstudiums und erfolgter
Anerkennung des Auslandszeugnisses an der FH St.
Pölten, muss das Formular „SB-AS2 (Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium)“ unterschrieben an die Stipendienstelle Wien geschickt werden (spätestens innerhalb der
Antragsfrist des folgenden Semesters, da sonst die
Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden muss).
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Auslandsstipendium des Fördervereins der
Fachhochschule St. Pölten
(Auslandsstudium, Auslandspraktikum &
internationale Vorhaben)
Der Förderverein der Fachhochschule St. Pölten vergibt
einmalige Leistungsstipendien in der Höhe von je EUR
1.000,- an Studierende, die im Rahmen ihres regulären
Studiums an der FH St. Pölten ein anrechenbares Auslandsstudium oder Auslandspraktikum absolvieren.
Zusätzlich werden auch wieder einmalige Förderstipendien
an Studierende vergeben, die ein internationales Vorhaben
im Studienjahr realisieren oder realisiert haben. Die
Ausschreibung erfolgt im Laufe des jeweiligen
Studienjahres.
Marshallplanstipendium für TechnikStudierende in den USA
FKTG-Stipendium für Studierende der
Technik
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Die Fernseh- und Kinotechnische Gesellschaft e.V. (FKTG)
in Berlin vergibt Auslandsstipendien für Auslandsaufenthalte zu Studien- und/oder Praktikumszwecken für bis zu
6 Monate, an Studierende der Ingenieurwissenschaften,
des Wirtschaftsingenieurwesens und verwandter Naturwissenschaften, deren Arbeits- und Interessensschwerpunkt auf dem Gebiet der Technologien für elektronische
Medien liegen.
Die Höhe der Förderung, die bis zu EUR 3.000,- betragen
kann, ergibt sich aus dem Aufenthaltszweck und der
einzureichenden Kostenkalkuation und wird vom Vorstand
der FKTG festgelegt.
Weitere Informationen:
(Auslandsstudium)
www.fktg.de/studium.asp?id=30
Technik-Studierende, die ein mindestens dreimonatiges
anrechenbares Studium an einer Universität in den USA
absolvieren, können sich für ein Marshallplanstipendium
bewerben.
nHöhe des Stipendiums: max. EUR 10.000,nDie Nominierung erfolgt im International Office.
Auslandsstipendium der
Julius-Raab-Stiftung
Weitere Informationen:
www.marshallplan.at
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum; MindestAufenthaltsdauer: 1 Semester / 3 Monate)
Die Auslandsförderung richtet sich an Studierende an
Hochschulen ab dem zweiten Studienabschnitt sowie an
graduierte Akademikerinnen und Akademiker. Vorzugsweise werden jene Bereiche behandelt, die für die
österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung
sind. Die Förderung besteht mindestens für ein, maximal
für drei Semester und kann bis vier Wochen vor Antritt
des Auslandsaufenthalts beantragt werden. Die Höhe der
Förderung richtet sich nach den budgetären Möglichkeiten der Julius-Raab-Stiftung und kann bis zum vollendeten 30. Lebensjahr beantragt werden.
Weitere Informationen:
http://www.stipendienfonds-julius-raab.at
Downloads:
Julius-Raab-Stipendium
SB-AS2 Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium
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Stipendien, Beratung, Service – beratende Stellen bzw. Plattformen:
Unverbindliches Berechnungsprogramm der AK unter: www.stipendienrechner.at
Bildungsförderungen
http://noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/Bildungsfoerderungen.html
Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium
http://noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/Bildungskarenz.html
Förderungen für Studierende
http://noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/Foerderungen_Studierende.html
ÖH Sozialbroschüre
www.oeh.ac.at/#/rundumsgeld
Stipendien und Beihilfen Niederösterreich
www.noel.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen.html
Studienbeihilfenbehörde für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien,
Niederösterreich und dem Burgenland
www.stipendium.at
Internet_Förderaktion netidee
www.netidee.at/
Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung
www.grants.at
talent.awards
talent.awards bietet Studierenden, AbsolventInnen, WissenschaftlerInnen und GründerInnen eine umfassende Auswahl an
nationalen und inter­nationalen Einreichmöglichkeiten zu Wettbe­werben und Ausschreibungen für
nInnovative Ideen und (Forschungs-)fragen
nBachelor-/ Master-/ Diplomarbeiten
nUnternehmensgründungen
Weitere Informationen:
www.fhstp.ac.at/alumni/talentawards
fh st. pölten
talent.awards
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twitter.com/fh_stpoelten
Die FH St. Pölten
Die Fachhochschule St. Pölten steht für qualitätsvolle
Hochschulausbildung, Praxisbezug und Internationalität.
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