glp SZ Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des

Finanzdepartement des Kantons Schwyz
Herr Regierungsrat Kaspar Michel
Postfach 1230
6431 Schwyz
Siebnen, 20. Januar 2016
Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuergesetztes, des Gesetzes über den Finanzausgleich
und zum Erlass eines Gesetzes die Finanzierung des NFA-Beitrags
Vernehmlassungsantwort der Grünliberalen Partei des Kantons Schwyz
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Kaspar Michel
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin, sehr geehrte Herren Regierungsräte
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns Gelegenheit geboten, eine Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des
Steuergesetztes, des Gesetzes über den Finanzausgleich und zum Erlass eines Gesetzes die
Finanzierung des NFA-Beitrags einzureichen. Gerne nehmen die Grünliberalen Kanton Schwyz diese
Möglichkeit wahr und geben folgende Stellungnahme ab:
1. Ausgangslage
Per 1.1.2015 erfolgte die letzte Steuergesetzrevision. Trotz diesen Anpassungen muss heute
festgestellt werden, dass der Finanzbedarf des Kantons bei weitem noch nicht gedeckt ist. Wie der
Regierungsrat bekannt gibt, resultiert immer noch ein strukturelles Defizit im Betrag von CHF 170
Mio. Dieses Defizit soll nun unter Anderem mit dieser Teilrevision des Steuergesetzes und der
Anpassung des Gesetzes über den Finanzausgleich und mit dem Erlass eines Gesetzes für die
Finanzierung des NFA-Beitrags beseitigt werden.
Die bereits über mehrere Jahre vorherrschende Unsicherheit aufgrund der Schieflage der
Kantonsfinanzen ist schädlich für den Wirtschaftsstandort Schwyz. Die vom Kanton in den
vergangenen Jahren erfolgreich praktizierte Leuchtturmpolitik (einzelne Gemeinden mit einem
äusserst attraktiven Steuerfuss sollen Wohlhabende anziehen) ist mit der Einführung des NFA nun
zum Problem geworden. Es ist bedauerlich, dass der Kanton Schwyz in den letzten Jahren, statt mit
Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Unternehmer und die Privatpersonen zu brillieren,
dauerhaft mit dem Umbau seines Finanzhaushalts beschäftigt ist. Bereits zwei Jahre nach der
letzten Revision müssen schon wieder Korrekturen am Steuergesetz vorgenommen werden. Dies
darf kein Dauerzustand werden. Die Grünliberalen hätten es daher begrüsst, wenn an Stelle dieses
Schnellverfahrens der Steuergesetzanpassung zuerst eine Gesamtschau über die Aufgabenteilung
und die Finanzflüsse im Kanton vorgenommen worden wäre. Auf Basis einer umfassenden Analyse
der Ausgangslage hätte eine klare Aufgaben- und Finanzreform realisiert werden sollen. Die
heutige Aufgaben- und Finanzverteilung zwischen dem Kanton, den Bezirken und den Gemeinden
muss ernsthaft hinterfragt werden. Aktuell ist zu befürchten, dass am Schluss ein Flickwerk
entstehen wird, welches uns keine nachhaltig stabilen Staatsfinanzen bringen.
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Soll der Kanton Schwyz langfristig seine Attraktivität im Steuerwettbewerb behalten, müssen die
Finanzprobleme des Kantons umfassend und nachhaltig gelöst werden. Die Steuermarge ist daher
auf allen Ebenen auf das Notwendige anzupassen und auszuschöpfen. Dabei gilt es Lösungen zu
suchen, welche sich am Wohl der Gesamtbevölkerung orientieren und den Zusammenhalt des
Kantons nicht gefährden. Darum ist auch eine Anpassung des innerkantonalen Finanzausgleichs in
die gesamten Überlegungen miteinzubeziehen. Dabei gilt es zu beachten, dass für einzelne
Gemeinwesen keine Fehlanreize geschaffen werden.
Nach Meinung der Grünliberalen sollen mit der Teilrevision des Steuergesetzes folgende primären
Ziele erreicht werden:
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Die Steuerattraktivität soll im interkantonalen Verhältnis so gut wie möglich erhalten bleiben, so
dass die Platzierung des Kantons auf den vordersten Rängen im Belastungsbereich in allen
Einkommensklassen gewahrt werden kann.
Die Steuern sind in allen relevanten Kategorien auf einer Höhe festzulegen, welche neben der
Deckung der in den kommenden Jahren steigenden NFA-Last auch eine ausreichende
Mittelausstattung des Kantonshaushaltes gewährleisten.
Die NFA-Mitfinanzierung soll verursachergerecht sowohl auf die Gemeinwesen wie auch auf die
Steuerpflichtigen verteilt werden. Der nachhaltigen Gegenfinanzierung dieser NFA-Zahllast ist
eine grosse Bedeutung beizumessen.
Bei der Umsetzung sollen nach Meinung der Grünliberalen folgende, allgemeine Zielsetzungen
angestrebt werden:
a) Durch die Anpassung der Gesetze sollen finanzielle Entwicklungen des Kantons nachhaltig
sichergestellt werden.
b) Die Gesetzesanpassungen sollen zur Vereinfachung des Systems führen.
c) Die Ausgestaltung soll nachvollziehbar sein und sich an einer modernen Staatsführung
orientieren.
d) Es soll angestrebt werden, dass keine getrennten Tarife für die Kantons-, Bezirks- und
Gemeindesteuern mehr zur Anwendung gelangen.
e) Die Veränderungen sollen die Einheit des Kantons stärken und mit entsprechender Sorgfalt ist
die gravierend ungleiche Finanzstärke und Steuerbelastung innerhalb des Kantons
miteinzubeziehen.
f) Die unterschiedlich hohe Steuerlast in den Gemeinden darf nicht noch grösser werden. Im
Gegenteil es gilt anzustreben, dass sich die Bandbreite deutlich reduziert.
g) Die Steuerattraktivität soll weiterhin hochgehalten werden.
h) Die schweizweit tiefste Steuereintrittsschwelle soll angemessen angehoben werden.
i) Die Gegenfinanzierung des NFA-Beitrags muss nachhaltig und verursachergerecht gelöst
werden.
j) In allen relevanten Steuerteilbereichen ist sowohl bei den natürlichen Personen wie auch bei
den juristischen Personen sicherzustellen, dass eine ausreichende Marge erzielt wird, welche
unter Berücksichtigung der NFA-Finanzierung einen angemessenen Beitrag an die
Gemeinwesen sicherstellt.
k) Es dürfen keine finanzpolitischen Fehlanreize für Gemeinden und Bezirke geschaffen werden.
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2. Bemerkungen zu den beiden vorgeschlagenen Varianten:
Die beiden Varianten basieren auf zwei unterschiedlichen Systemen, einerseits die Variante 1 auf
dem System Flat Rate Tax, welches unseren liberalen Ansichten sehr entgegenkommt und
andererseits die Variante 2 auf dem bisherigen System Tarifkurve. Beide Systeme sind an und für
sich als Grundlage für ein Steuergesetz geeignet und entsprechen dem Verfassungsgrundsatz der
Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Betrachten wir das System Flat Rate Tax
jedoch vor dem Hintergrund, dass der Kanton Schwyz ein NFA Geberkanton ist, müssen wir
feststellen, dass das System Flat Rate Tax nicht NFA-kompatibel ist. Die lineare Abschöpfung führt
bei Steuerpflichtigen mit einem überdurchschnittlichen Steuersubstrat zu einer ungenügenden
Abschöpfung, welche nicht ausreicht, die dadurch verursachten NFA-Mehrkosten zu finanzieren,
und gleichzeitig auch noch einen angemessenen Anteil an die Finanzierung der normalen
Staatsaufgaben zu leisten.
Um diesen Nachteil auszugleichen, würde es einer Reihe von Korrekturmassnahmen bedürfen,
welche den Vorteil der Einfachheit einer Flat Rate Tax zunichte machen würden.
Aus der Sicht der Grünliberalen ist nicht nachvollziehbar, warum die beiden Varianten nicht mit den
gleichen Anpassungsgrundsätzen ausgestaltet wurden. Der Regierungsrat legt keine Begründung
vor, warum nicht in beiden Varianten die gleichen Grundsätze gelten sollen und nicht die gleichen
Zielsetzungen berücksichtigt wurden.
Aus welchem Grund sieht der Regierungsrat in der Variante 1 „Flat Rate Tax“ eine steuerliche
Entlastung für die untersten Einkommen vor und in der Variante 2 „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“
nicht?
Aus welchem Grund sieht der Regierungsrat in der Variante 1 „Flat Rate Tax“ eine Anpassung der
Besteuerung der Kapitalableistungen vor und in der Variante 2 „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“
nicht?
Aus welchem Grund sieht der Regierungsrat in der Variante 2 „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“
eine NFA-Beteiligung der Bezirke und Gemeinden vor und in der Variante 1 „Flat Rate Tax“ nicht?
Bedauerlicherweise wird durch diese ungleiche Ausgestaltung der beiden Varianten des
Regierungsrats bereits massiven Einfluss zugunsten der von ihm bevorzugten Variante 1 „Flat Rate
Tax“ genommen. Dies wird durch die ungleiche Titelausprägung noch unterstrichen. Die
Grünliberalen bedauert dies sehr, da dadurch unnötig Einfluss in die sachliche Diskussion der
einzelnen zu lösenden Grundsatzfragen genommen wird. Im Sinne einer Gesamtschau wäre es von
Vorteil gewesen, die Lösungsansätze ohne Beeinflussung einer breiten und vertieften politischen
Diskussion zuzuführen.
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3. Beurteilung der beiden Varianten
Die Grünliberalen betrachten beide vom Regierungsrat vorgelegten Varianten als nicht
ausgewogen und nicht ausgereift. Daher lehnen wir beide Varianten ab. In beiden müssten
beträchtliche Anpassungen vorgenommen werden, wenn die Zielsetzung von nachhaltigen
und ausgeglichenen Kantonsfinanzen erreicht werden en soll.
4. Beurteilung der Variante 1 „Flat Rate Tax“
Bei dieser Variante soll bei der Einkommenssteuer durch die Einführung eines für Kanton, Bezirke
und Gemeinden geltenden einheitlichen, proportionalen Steuersatzes von 5.5% ein Systemwechsel
vorgenommen werden. Aus liberaler Sicht wäre ein Systemwechsel zu einer Flat Rate Tax
wünschenswert, da dadurch das Steuersystem vereinfacht, zusätzliche Arbeit nicht mehr steuerlich
bestraft und volkswirtschaftlich fragwürdige Anreize zur Steueroptimierung beseitigt werden
könnten.
Die vorgeschlagene Variante1 „Flat Rate Tax“ hat allerdings einen gewichtigen Nachteil: Sie ist
nicht kompatibel mit den Mechanismen des nationalen Finanzausgleiches. Der NFA hat das Ziel die
kantonal unterschiedliche Höhe des Steuersubstrats national auszugleichen. Der Kanton Schwyz ist
aufgrund seiner hohen Ressourcenstärke ein NFA-Geberkanton. Folglich muss diese Finanzierung,
wie beim NFA, auch innerkantonal nach den gleichen Grundsätzen wie die NFA-Zahllast aufgebaut
sein. Da jedoch eine Flat Rate Tax alle Einkommensstufen mit dem gleichen Tarif besteuert, würde
dies bedeuten, dass alle Einkommensstufen den gleichen NFA-Mitfinanzierungsanteil zu leisten
hätten. Das schafft falsche Anreize und entspricht auch nicht dem NFA-Verursacherprinzip.
Ein proportionaler Tarif, wie es eine Flat Rate Tax vorsieht, führt zu einer markant höheren
Steuerbelastung für den Mittelstand. Gleichzeitig wird durch einen Einheitstarif die Besteuerung von
sehr hohen Einkommen zu stark begrenzt. Es kann nicht hingenommen werden, dass der
Mittelstand übermässig zur Sanierung der Kantonsfinanzen beitragen muss. Die Beibehaltung und
Förderung eines finanziell gesunden Mittelstandes muss angestrebt werden.
Warum in der Variante 1 „Flat Rate Tax“ keine NFA-Mitfinanzierung durch die Bezirke und
Gemeinden vorgeschlagen wird, ist nicht nachvollziehbar. Insbesondere da damit die fehlende
NFA-Kompatibilität des Flat Rate Tax Systems teilweise korrigiert würde. Da diese Variante den
Gemeinwesen markant höhere Steuereinkünfte beschert, können steuergünstige Bezirke und
Gemeinden ihre Steuerattraktivität weiter ausbauen. Folglich werden sich die Steuerunterschiede
zwischen den Gemeinden noch weiter vergrössern. Dies ist unerwünscht.
Die Variante 1 „Flat Rate Tax“ vermag bei der Zielsetzung der verursachergerechten NFAMitfinanzierung nicht zu überzeugen. Diese Variante verunmöglicht die notwenige
Steuermehrabschöpfung bei hohen Einkommensstufen, welche zur Hauptsache das hohe
Ressourcenpotenzial nach sich ziehen und somit die hohe NFA-Zahllast im Kanton verursachen.
Auch wenn das Modell einer Flat Rate Tax aus liberaler Sicht Vorteile hat, lehnen die Grünliberalen
diese Variante ab.
Bei der Variante 1 „Flat Rate Tax“ soll auch die Besteuerung von Kapitalabfindungen nach dem
System Flat Rate Tax erfolgen. Dies ist aus liberaler Sicht nicht vertretbar, da dazu eine
unrealistische Übergangsregelung von 32 Jahren für die Kapitalauszahlungen aus den
Vorsorgegelder Säule 2 und 3a eingerichtet werden müsste. Die Einzahlungen dieser
Vorsorgegelder konnten seit der Einführung des BVG vom steuerbaren Einkommen in Abzug
gebracht werden. Dies führte dazu, dass unter der progressiven Besteuerung die Steuerersparnis
pro einbezahlten Franken bei hohem Einkommen höher ausfiel als bei mittlerem und tiefem
Einkommen.
Die Grünliberalen lehnen die Variante 1 „Flat Rate Tax“ in der vom Regierungsrat
ausgestalteten Ausprägung klar ab.
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5. Beurteilung der Variante 2 „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“
Bei dieser Variante soll das System Tarifkurve beibehalten werden, was die Grünliberalen
unterstützen. Die vorgeschlagene Veränderung der heutigen Tarifkurve im mittleren Bereich führt
dazu, dass primär der Mittelstand die Sanierungskosten der Kantonsfinanzen zu tragen hat. Dies ist
nicht angemessen.
Der Kanton Schwyz ist aufgrund seiner hohen Ressourcenstärke ein NFA-Geberkanton. Folglich
muss nach den gleichen Grundsätzen, wie beim NFA auch innerkantonal diese Finanzierung der
NFA-Zahllast aufgebaut sein. Das ist beim System Tarifkurve möglich, jedoch muss die Progression
so ausgestaltet sein, dass diese Anforderung erfüllt wird. In der von Regierungsrat vorgelegten
Ausgestaltung ist dies nicht gegeben. Der Vorschlag ist somit nicht zielführend und entspricht nicht
dem Verursacherprinzip.
Die Besteuerung der Einkommen mit einer progressiven Tarifkurve hat Nachteile gegenüber einer
linearen Steuerbelastung (z.B. Doppelverdiener usw.). Gesamtbetrachtet vermag aber aktuell nur
ein Steuersystem mit einer progressiven Tarifkurve das Hauptziel einer verursachergerechten NFAMitfinanzierung zu erfüllen. Nur damit ist es möglich höhere Einkommen mittels progressiven Tarifs
und damit gezielt und verursachergerecht an der NFA-Zahllast zu beteiligen. Diese
Mehrabschöpfung ist beim hohen Steuersubstrat zwingend erforderlich, da ansonsten der
Mittelstand für deren NFA-Mitfinanzierung in einem grossen Ausmass dafür herhalten muss. Dies
gilt es zu verhindern.
Die Grünliberalen stören sich daran, dass weiterhin eine unterschiedliche Tarifkurve beim Kanton
und bei den Bezirken und Gemeinden beibehalten wird. Dieser Zustand soll sogar noch weiter
ausgebaut werden. Dies macht das ganze System noch komplexer und erschwert die Transparenz
und die Berechenbarkeit.
Die Grünliberalen orten das Hauptproblem im Schwyzer Finanzhaushalt vor allem an der
innexistenten NFA-Gegenfinanzierung. Aufgrund des weiter andauernden Ressourcenwachstums
wird in den nächsten Jahren die NFA-Zahllast noch weiter ansteigen. Diese NFAGegenfinanzierung kann jedoch nur verursachergerecht mittels progressiver Tarifkurve gelöst
werden. Nur so ist es möglich höhere Einkommen verursachergerecht höher abzuschöpfen.
Warum nur bei dieser Variante eine NFA-Beteiligung für Bezirke und Gemeinden vorgesehen ist,
kann nicht nachvollzogen werden. Ebenso wenig macht es Sinn, dass alle Bezirke und Gemeinden
für die NFA Beiträge aufkommen sollen. Die Bezirke und Gemeinden mit hohen Steuersubstraten
sind verursachergerecht an der NFA-Zahllast zu beteiligen.
Die Variante 2 „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“ vermag vor allem bei der Zielsetzung der
verursachergerechten NFA-Mitfinanzierung nicht zu überzeugen. Diese Variante verunmöglicht eine
zwingend notwenige Steuermehrabschöpfung bei jenen hohen Einkommensstufen, welche zur
Hauptsache für das hohe Ressourcenpotenzial verantwortlich sind und somit die hohe NFA-Zahllast
im Kanton verursachen. Das heutige und dieser Version zugrundeliegende System Tarifkurve ist die
richtige Basis für eine tragfähige Lösung. Die vom Regierungsrat vorgelegte Ausgestaltung ist
weder ausgereift, noch zielführend.
Die Grünliberalen lehnen die Variante 2 „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“ in der vom
Regierungsrat ausgestalteten Ausprägung klar ab.
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6. Fazit der Grünliberalen zu einzelnen Komponenten
Steuersystem
Das System Flat Rate Tax, welches die Grundlage der Variante 1 bildet, besticht durch die
Einfachheit, ist aber für den Kanton Schwyz ungeeignet, da es für einen Geberkanton nicht NFAkompatibel ist.
Das bisherige System Tarifkurve ist für sich gesehen NFA-kompatibel und somit als Grundlage für
das Steuergesetz des Kantons Schwyz besser geeignet. Nur die Beibehaltung einer Tarifkurve
ermöglicht eine NFA-verursachergerechte Steuerabschöpfung und nur dadurch findet eine
angemessene Verteilung der NFA-Zahllast auf die Steuerpflichtigen statt.
Die Grünliberalen befürworten eine Steuergesetzrevision auf der Grundlage einer
progressiven Tarifkurve.
Einkommenssteuer
In beiden Varianten werden bei der vorgeschlagenen Ausgestaltung die mittleren Einkommen
übermässig stark mit der Sanierung der Kantonsfinanzen belastet.
Die Grünliberalen lehnen die beiden vorgeschlagenen Ausgestaltungen zur
Einkommensbesteuerung ab.
Bei der heutigen progressiven Tarifkurve kann die Steigung so angepasst werden, dass die
mittleren und hohen Einkommen prozentual ausgewogen zur Sanierung der Kantonsfinanzen
beitragen. Bei dieser Anpassung soll der bei der letzten Steuergesetzreform eingeführte
„Kantonstarif“ in die allgemeingültige Tarifkurve integriert werden, so dass der gleiche Tarif auch für
die Bezirke und Gemeinden zur Anwendung kommt.
Die Grünliberalen befürworten eine Steuergesetzrevision auf der Grundlage einer moderat
angepassten progressiven Tarifkurve mit integriertem Kantonstarif.
Kapitalleistungsbesteuerung
In der Variante 1 „Flat Rate Tax“ wird vom Regierungsrat auch eine Anpassung der Besteuerung
der Kapitalleistungen mit einem Einheitssatz von 2.5 % vorgeschlagen. Dies würde Mehreinnahmen
von über CHF 13.7 Mio. bringen. Unklar bleibt, warum nur bei Variante 1 eine Anpassung
vorgesehen ist.
Die Grünliberalen lehnen die vorgeschlagene Ausgestaltung zur Besteuerung von
Kapitalleistungen ab.
Wie Vergleiche mit anderen Kantonen zeigen, werden im Kanton Schwyz aktuell tiefe
Kapitalleistungen mit sehr tiefen Steuern belastet. Aus diesem Grund ist eine moderate Erhöhung
der Besteuerung vorzusehen. Diese soll jedoch so angesetzt werden, dass der Sparanreiz weiterhin
erhalten bleibt.
Die Grünliberalen befürworten eine moderate Anhebung der unteren und mittleren
Tarifstufen zur Besteuerung von Kapitalleistungen.
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Vermögensbesteuerung
Die Grünliberalen unterstützen die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung nur teilweise.
Die Einführung eines getrennten Tarifs für den Kanton wird abgelehnt. Es soll weiterhin ein
einheitlicher Tarif angewendet werden. Es ist ein Tarif festzulegen, welcher zu einer Erhöhung der
Steuerbelastung bei hohen Vermögen führt (Zielgrösse Mehrertrag total CHF 55.6 Mio.). Die
Steuerattraktivität soll erhalten bleiben.
Es gilt jedoch zu beachten, dass die Einführung eines zweistufigen Steuertarifs gemeinsam
besteuerte Ehepaare nicht benachteiligt. Durch die Summenbildung des Vermögens infolge der
gemeinsamen Steuerpflicht wird diese Grenze von den Steuerpflichtigen schneller erreicht. Zur
Verhinderung dieser „Heiratsstrafe“ gilt es daher eine Lösung zu finden, die diesen Missstand
vermeidet und gleichzeitig die geplanten Steuermehrerträge sichert. Ein Vorschlag ist, dass
gemeinsam besteuerte Ehepaare gegenüber den ledigen Personen erst bei einem doppelt so
hohen Vermögen der höhere Vermögenstarif zur Anwendung kommt (z.B. bei ledigen Personen ab
CHF 350‘000 und bei verheirateten Paaren ab CHF 700‘000).
Die Grünliberalen befürworten eine Anhebung der Besteuerung der hohen Vormögen mit
einheitlichem Tarif für Kanton, Bezirk und Gemeinde.
NFA-Beteiligung der Bezirke und Gemeinden
Wenn eine verursachergerechte Mitfinanzierung der NFA-Kosten angestrebt wird, ist dies nicht
ohne Mitbeteiligung der Bezirke und Gemeinde an den NFA-Kosten möglich. Im Weiteren gilt es zu
beachten, dass die Bezirke und Gemeinden durch ihre Steuerattraktivität massgebend die
Anziehung von finanzstarken Personen befördert haben. Daher müssen Bezirke und Gemeinden
die durch diese Anziehung von hohem Steuersubstrat verursachte Mehrbelastung bei der NFAZahllast tragen. Nur so kann eine ausreichend hohe Steuerabschöpfung für die NFA-Finanzierung
verursachergerecht erreicht werden.
Unabhängig welche Einkommenssteuervariante in Zukunft zur Anwendung kommt, ist eine NFAMitfinanzierung durch die Bezirke und Gemeinden, welche ein überdurchschnittliches
Steuersubstrat pro Einwohner haben, zwingend erforderlich. Die Verteilung der NFAMitfinanzierung nur im Verhältnis zum Ressourcenpotenzial, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen,
ist nicht zweckmässig. Dadurch würden lediglich finanzschwachen Bezirken und Gemeinden
Finanzmittel entzogen, die anderweitig wieder zurückfliessen müssten.
Wenn es zu einer NFA-Beteiligung durch die Bezirke und Gemeinden kommt, ist diese
Finanzierung zwingend im Zusammenhang mit dem innerkantonalen Finanzausgleich zu
betrachten. Es gilt eine Überbelastung für Bezirke und Gemeinden, welche über ein hohes
Steuersubstrat verfügen, zu verhindern. Es dürfen keine Fehlanreize geschaffen werden.
Die Grünliberalen befürworten eine Mitfinanzierung der NFA-Kosten durch die Bezirke und
Gemeinden, welche ein über dem kantonalen Durchschnitt liegendes pro Kopf
Ressourcenpotential verfügen.
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7. Weitere Revisionsvorschläge
Juristische Personen
Wie unlängst bekannt wurde, genügt die kantonale Steuerausschöpfung bei den juristischen
Personen nur knapp, um die durch diese verursachten NFA-Kosten zu decken. Im Rahmen der
Steuergesetz Teilrevision sind daher zwingend Anpassungen beim Steuersatz bzw. Steuerfuss
erforderlich, um auch bei den juristischen Personen angemessene Margen zu erzielen. Ein
Zuwarten bis die laufende Unternehmenssteuerreform III kommt, dauert zu lange und wäre nicht
zielführend.
Die im Jahr 2010 eingeführte Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer soll rückgängig
gemacht werden. Aktuell verliert der Kanton dadurch wertvolle Steuereinnahmen. Einerseits werden
damit die gesteckten Zielsetzungen nicht erreicht und andrerseits kennen die umliegenden
Steuermitbewerber diese Steuerentlastung nicht. Von dieser Steuerentlastung auf Vorrat profitieren
ungewollt bereits ansässige Genossenschaften, Korporationen, Vereine, Stiftungen und Firmen,
welche im Kanton Betriebsstätten haben und somit nur sekundär steuerpflichtig sind.
Streichung des Sozialabzugs für über 65-jährige und IV-Rentner und gleichzeitige Erhöhung
der Steuereintrittsschwelle
Die schweizweit tiefste Eintrittsschwelle der Besteuerung ist im Kanton Schwyz anzupassen. Dies
soll mit der Streichung des Sozialabzugs für steuerpflichtige, die über 65 Jahre alt sind oder eine
ganze Rente der eidgenössischen Invalidenversicherung beziehen, erfolgen und somit
kostenneutral vorgenommen werden. Damit sollen Personen mit tiefen Einkommen gezielt
steuerlich entlastet werden.
Der Sozialabzug §35 Abs. 1 Buchstabe f ist zu streichen, da dieser nicht mehr gerechtfertigt ist.
Eine Steuerentlastung dieser Personengruppe im bisherigen „Giesskannen-Prinzip“ kann nicht
mehr begründet werden. Statt diesen generellen Abzug für alle zu gewähren, sollen die durch die
Streichung dieses Abzuges resultierenden Steuermehrerträge dafür eingesetzt werden, dass die
Steuereintrittsschwelle leicht angehoben wird. Somit würden genau jene Steuerpflichtigen steuerlich
zusätzlich entlastet, welche im Alter oder als Invalide über wenig Einkommen verfügen. Davon
profitieren würde genau jene Personengruppe mit tiefen Einkommen, welche dringend einer
finanziellen Entlastung bedürfen. Diese Anhebung der Steuereintrittsschwelle bzw. diese Entlastung
der tiefsten Einkommen sollte mittels Korrektur der Tarifkurve oder mittels progressiven
Sozialabzügen für tiefe Einkommen erfolgen können.
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8. Lösungsansatz der Grünliberalen „Der dritte Weg mit Finanzausgleich-Fond“
Die Grünliberalen Kanton Schwyz empfehlen dem Regierungsrat unter der Prämisse der
verursachergerechten NFA-Finanzierung eine Variante 3 zu erarbeiten.
Aufgaben- und Finanzreform
Die Grünliberalen Kanton Schwyz schlagen eine umfassende Aufgaben- und Finanzreform vor:
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•
In einem ersten Schritt gilt es die heutige Aufgabenverteilung zwischen Kanton, Bezirk und
Gemeinden zu analysieren und allenfalls neu zu regeln.
In einem zweiten Schritt muss auf der Basis der zugeteilten Aufgaben auf die Gemeinwesen
deren Finanzierung neu geregelt werden.
Die Grünliberalen verweisen dazu auf die Motion M 14/15 „Aufgaben- und Finanzreform“ von
Markus Ming.
Teilrevision des Steuergesetztes
Die Grünliberalen Kanton Schwyz schlagen folgende Lösungsansätze vor.
Steuersystem
Das bisherige System Tarifkurve ist für sich gesehen NFA-kompatibel und somit als Grundlage für
das Steuergesetz des Kantons Schwyz geeignet.
Einkommenssteuer
Ausgehend von der heutigen Progressionskurve wird bei den mittleren und oberen Einkommen eine
moderate Anpassung nach oben erfolgen. Bei der heutigen progressiven Tarifkurve wird die
Steigung so angepasst werden, dass die mittleren und hohen Einkommen prozentual ausgewogen
zur Sanierung der Kantonsfinanzen beitragen. Der bei der letzten Steuergesetzreform eingeführte
„Kantonstarif“ wird in die allgemeingültige Tarifkurve integriert. Somit kommt für Kanton, Bezirke
und Gemeinden der gleiche Tarif zur Anwendung.
Kapitalleistungsbesteuerung
Ausgehend von der heutigen Progressionskurve wird im unteren und mittleren Bereich eine
moderate und im oberen Bereich eine kleine Anpassung nach oben erfolgen. Diese soll so
angesetzt werden, dass der Sparanreiz weiterhin erhalten bleibt.
Alternativ könnte ein eigenständiger progressiver Tarif für Kapitalleistungsbesteuerung eingeführt
werden.
Vermögensbesteuerung
Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung wird umgesetzt jedoch mit der Korrektur, dass
gemeinsam besteuerte Ehepaare gegenüber den ledigen Personen erst bei einem doppelt so
hohen Vermögen der höhere Vermögenstarif zur Anwendung kommt (z.B. bei ledigen Personen ab
CHF 350‘000 und bei verheirateten Paaren ab CHF 700‘000).
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Finanzierung des NFA Beitrags und des innerkantonale Finanzausgleichs
Die Grünliberalen Kanton Schwyz schlagen folgenden Lösungsansatz „Finanzausgleich-Fond“ zur
Finanzierung des NFA Beitrags und des innerkantonale Finanzausgleichs vor:
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Der Kanton beteiligt sich mit einem noch zu definierenden, prozentualen Fixanteil seines
Bundessteueranteils am NFA-Beitrag (Zielgrösse 50-70% des NFA Beitrags).
Die Bezirke und die Gemeinden mit einem über dem kantonalen Durchschnitt liegendes
pro Kopf Ressourcenpotential übernehmen den verbleibenden NFA-Beitrag. (Zielgrösse
30-50% des NFA Beitrags).
Der Kanton übernimmt die gesamte Finanzierung des innerkantonalen Finanzausgleichs.
Die Finanzierung erfolgt aus dem verbleibenden Anteil seines Bundessteueranteils.
Für den Ausgleich von Schwankungen wird ein Finanzausgleich-Fond eingerichtet,
welcher durch den Bundessteueranteil des Kantons alimentiert wird. Daraus soll der
Kantonsanteil am NFA Beitrag und die Zahlungen für den innerkantonalen
Finanzausgleich geleistet werden.
Durch diese nachhaltige Lösung würde es zukünftig nicht mehr zu Verteil- und
Finanzierungsdiskussionen des innerkantonalen Finanzausgleichs kommen. Dies ist wichtig für den
Erhalt und die Förderung des innerkantonalen Zusammenhalts. Eine verursachergerechte NFABeteiligung der Bezirke und Gemeinden trägt dazu bei, Gemeinwesen mit hohem Steuersubtrat pro
Person in eine Mitverantwortung einzubinden.
Weitere Revisionsvorschläge
Die unter Kapitel 7 ausgeführten Revisionsvorschläge werden umgesetzt.
Die im Jahr 2010 eingeführte Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer bei juristischen
Personen soll rückgängig gemacht werden.
Streichung des Sozialabzugs für über 65-jährige und IV-Rentner und gleichzeitige Erhöhung der
Steuereintrittsschwelle.
Die Grünliberalen bedanken sich für die Kenntnisnahme und Berücksichtigung der Stellungnahme in
der weiteren Ausgestaltung der Vorlage.
Grünliberale Partei Kanton Schwyz
Siebnen, 20.01.2016
Arbeitsgruppe Finanz und Wirtschaft der Grünliberale Partei des Kantons Schwyz
Markus Ming, Steinen
Hanspeter Kennel, Küssnacht
Peter Steinemann, Sattel
Rudolf Bopp, Einsiedeln
Markus Weber, Arth
Markus Schilter, Goldau
Pietro Imhof, Siebnen
Freundliche Grüsse
Vize-Ppräsident Grünliberale Partei Kanton Schwyz
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