Finanzdepartement des Kantons Schwyz Herr Regierungsrat Kaspar Michel Postfach 1230 6431 Schwyz Siebnen, 20. Januar 2016 Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuergesetztes, des Gesetzes über den Finanzausgleich und zum Erlass eines Gesetzes die Finanzierung des NFA-Beitrags Vernehmlassungsantwort der Grünliberalen Partei des Kantons Schwyz Sehr geehrter Herr Regierungsrat Kaspar Michel Sehr geehrte Frau Regierungsrätin, sehr geehrte Herren Regierungsräte Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns Gelegenheit geboten, eine Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Steuergesetztes, des Gesetzes über den Finanzausgleich und zum Erlass eines Gesetzes die Finanzierung des NFA-Beitrags einzureichen. Gerne nehmen die Grünliberalen Kanton Schwyz diese Möglichkeit wahr und geben folgende Stellungnahme ab: 1. Ausgangslage Per 1.1.2015 erfolgte die letzte Steuergesetzrevision. Trotz diesen Anpassungen muss heute festgestellt werden, dass der Finanzbedarf des Kantons bei weitem noch nicht gedeckt ist. Wie der Regierungsrat bekannt gibt, resultiert immer noch ein strukturelles Defizit im Betrag von CHF 170 Mio. Dieses Defizit soll nun unter Anderem mit dieser Teilrevision des Steuergesetzes und der Anpassung des Gesetzes über den Finanzausgleich und mit dem Erlass eines Gesetzes für die Finanzierung des NFA-Beitrags beseitigt werden. Die bereits über mehrere Jahre vorherrschende Unsicherheit aufgrund der Schieflage der Kantonsfinanzen ist schädlich für den Wirtschaftsstandort Schwyz. Die vom Kanton in den vergangenen Jahren erfolgreich praktizierte Leuchtturmpolitik (einzelne Gemeinden mit einem äusserst attraktiven Steuerfuss sollen Wohlhabende anziehen) ist mit der Einführung des NFA nun zum Problem geworden. Es ist bedauerlich, dass der Kanton Schwyz in den letzten Jahren, statt mit Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Unternehmer und die Privatpersonen zu brillieren, dauerhaft mit dem Umbau seines Finanzhaushalts beschäftigt ist. Bereits zwei Jahre nach der letzten Revision müssen schon wieder Korrekturen am Steuergesetz vorgenommen werden. Dies darf kein Dauerzustand werden. Die Grünliberalen hätten es daher begrüsst, wenn an Stelle dieses Schnellverfahrens der Steuergesetzanpassung zuerst eine Gesamtschau über die Aufgabenteilung und die Finanzflüsse im Kanton vorgenommen worden wäre. Auf Basis einer umfassenden Analyse der Ausgangslage hätte eine klare Aufgaben- und Finanzreform realisiert werden sollen. Die heutige Aufgaben- und Finanzverteilung zwischen dem Kanton, den Bezirken und den Gemeinden muss ernsthaft hinterfragt werden. Aktuell ist zu befürchten, dass am Schluss ein Flickwerk entstehen wird, welches uns keine nachhaltig stabilen Staatsfinanzen bringen. Seite 1 von 10 Soll der Kanton Schwyz langfristig seine Attraktivität im Steuerwettbewerb behalten, müssen die Finanzprobleme des Kantons umfassend und nachhaltig gelöst werden. Die Steuermarge ist daher auf allen Ebenen auf das Notwendige anzupassen und auszuschöpfen. Dabei gilt es Lösungen zu suchen, welche sich am Wohl der Gesamtbevölkerung orientieren und den Zusammenhalt des Kantons nicht gefährden. Darum ist auch eine Anpassung des innerkantonalen Finanzausgleichs in die gesamten Überlegungen miteinzubeziehen. Dabei gilt es zu beachten, dass für einzelne Gemeinwesen keine Fehlanreize geschaffen werden. Nach Meinung der Grünliberalen sollen mit der Teilrevision des Steuergesetzes folgende primären Ziele erreicht werden: ‐ ‐ ‐ Die Steuerattraktivität soll im interkantonalen Verhältnis so gut wie möglich erhalten bleiben, so dass die Platzierung des Kantons auf den vordersten Rängen im Belastungsbereich in allen Einkommensklassen gewahrt werden kann. Die Steuern sind in allen relevanten Kategorien auf einer Höhe festzulegen, welche neben der Deckung der in den kommenden Jahren steigenden NFA-Last auch eine ausreichende Mittelausstattung des Kantonshaushaltes gewährleisten. Die NFA-Mitfinanzierung soll verursachergerecht sowohl auf die Gemeinwesen wie auch auf die Steuerpflichtigen verteilt werden. Der nachhaltigen Gegenfinanzierung dieser NFA-Zahllast ist eine grosse Bedeutung beizumessen. Bei der Umsetzung sollen nach Meinung der Grünliberalen folgende, allgemeine Zielsetzungen angestrebt werden: a) Durch die Anpassung der Gesetze sollen finanzielle Entwicklungen des Kantons nachhaltig sichergestellt werden. b) Die Gesetzesanpassungen sollen zur Vereinfachung des Systems führen. c) Die Ausgestaltung soll nachvollziehbar sein und sich an einer modernen Staatsführung orientieren. d) Es soll angestrebt werden, dass keine getrennten Tarife für die Kantons-, Bezirks- und Gemeindesteuern mehr zur Anwendung gelangen. e) Die Veränderungen sollen die Einheit des Kantons stärken und mit entsprechender Sorgfalt ist die gravierend ungleiche Finanzstärke und Steuerbelastung innerhalb des Kantons miteinzubeziehen. f) Die unterschiedlich hohe Steuerlast in den Gemeinden darf nicht noch grösser werden. Im Gegenteil es gilt anzustreben, dass sich die Bandbreite deutlich reduziert. g) Die Steuerattraktivität soll weiterhin hochgehalten werden. h) Die schweizweit tiefste Steuereintrittsschwelle soll angemessen angehoben werden. i) Die Gegenfinanzierung des NFA-Beitrags muss nachhaltig und verursachergerecht gelöst werden. j) In allen relevanten Steuerteilbereichen ist sowohl bei den natürlichen Personen wie auch bei den juristischen Personen sicherzustellen, dass eine ausreichende Marge erzielt wird, welche unter Berücksichtigung der NFA-Finanzierung einen angemessenen Beitrag an die Gemeinwesen sicherstellt. k) Es dürfen keine finanzpolitischen Fehlanreize für Gemeinden und Bezirke geschaffen werden. Seite 2 von 10 2. Bemerkungen zu den beiden vorgeschlagenen Varianten: Die beiden Varianten basieren auf zwei unterschiedlichen Systemen, einerseits die Variante 1 auf dem System Flat Rate Tax, welches unseren liberalen Ansichten sehr entgegenkommt und andererseits die Variante 2 auf dem bisherigen System Tarifkurve. Beide Systeme sind an und für sich als Grundlage für ein Steuergesetz geeignet und entsprechen dem Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Betrachten wir das System Flat Rate Tax jedoch vor dem Hintergrund, dass der Kanton Schwyz ein NFA Geberkanton ist, müssen wir feststellen, dass das System Flat Rate Tax nicht NFA-kompatibel ist. Die lineare Abschöpfung führt bei Steuerpflichtigen mit einem überdurchschnittlichen Steuersubstrat zu einer ungenügenden Abschöpfung, welche nicht ausreicht, die dadurch verursachten NFA-Mehrkosten zu finanzieren, und gleichzeitig auch noch einen angemessenen Anteil an die Finanzierung der normalen Staatsaufgaben zu leisten. Um diesen Nachteil auszugleichen, würde es einer Reihe von Korrekturmassnahmen bedürfen, welche den Vorteil der Einfachheit einer Flat Rate Tax zunichte machen würden. Aus der Sicht der Grünliberalen ist nicht nachvollziehbar, warum die beiden Varianten nicht mit den gleichen Anpassungsgrundsätzen ausgestaltet wurden. Der Regierungsrat legt keine Begründung vor, warum nicht in beiden Varianten die gleichen Grundsätze gelten sollen und nicht die gleichen Zielsetzungen berücksichtigt wurden. Aus welchem Grund sieht der Regierungsrat in der Variante 1 „Flat Rate Tax“ eine steuerliche Entlastung für die untersten Einkommen vor und in der Variante 2 „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“ nicht? Aus welchem Grund sieht der Regierungsrat in der Variante 1 „Flat Rate Tax“ eine Anpassung der Besteuerung der Kapitalableistungen vor und in der Variante 2 „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“ nicht? Aus welchem Grund sieht der Regierungsrat in der Variante 2 „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“ eine NFA-Beteiligung der Bezirke und Gemeinden vor und in der Variante 1 „Flat Rate Tax“ nicht? Bedauerlicherweise wird durch diese ungleiche Ausgestaltung der beiden Varianten des Regierungsrats bereits massiven Einfluss zugunsten der von ihm bevorzugten Variante 1 „Flat Rate Tax“ genommen. Dies wird durch die ungleiche Titelausprägung noch unterstrichen. Die Grünliberalen bedauert dies sehr, da dadurch unnötig Einfluss in die sachliche Diskussion der einzelnen zu lösenden Grundsatzfragen genommen wird. Im Sinne einer Gesamtschau wäre es von Vorteil gewesen, die Lösungsansätze ohne Beeinflussung einer breiten und vertieften politischen Diskussion zuzuführen. Seite 3 von 10 3. Beurteilung der beiden Varianten Die Grünliberalen betrachten beide vom Regierungsrat vorgelegten Varianten als nicht ausgewogen und nicht ausgereift. Daher lehnen wir beide Varianten ab. In beiden müssten beträchtliche Anpassungen vorgenommen werden, wenn die Zielsetzung von nachhaltigen und ausgeglichenen Kantonsfinanzen erreicht werden en soll. 4. Beurteilung der Variante 1 „Flat Rate Tax“ Bei dieser Variante soll bei der Einkommenssteuer durch die Einführung eines für Kanton, Bezirke und Gemeinden geltenden einheitlichen, proportionalen Steuersatzes von 5.5% ein Systemwechsel vorgenommen werden. Aus liberaler Sicht wäre ein Systemwechsel zu einer Flat Rate Tax wünschenswert, da dadurch das Steuersystem vereinfacht, zusätzliche Arbeit nicht mehr steuerlich bestraft und volkswirtschaftlich fragwürdige Anreize zur Steueroptimierung beseitigt werden könnten. Die vorgeschlagene Variante1 „Flat Rate Tax“ hat allerdings einen gewichtigen Nachteil: Sie ist nicht kompatibel mit den Mechanismen des nationalen Finanzausgleiches. Der NFA hat das Ziel die kantonal unterschiedliche Höhe des Steuersubstrats national auszugleichen. Der Kanton Schwyz ist aufgrund seiner hohen Ressourcenstärke ein NFA-Geberkanton. Folglich muss diese Finanzierung, wie beim NFA, auch innerkantonal nach den gleichen Grundsätzen wie die NFA-Zahllast aufgebaut sein. Da jedoch eine Flat Rate Tax alle Einkommensstufen mit dem gleichen Tarif besteuert, würde dies bedeuten, dass alle Einkommensstufen den gleichen NFA-Mitfinanzierungsanteil zu leisten hätten. Das schafft falsche Anreize und entspricht auch nicht dem NFA-Verursacherprinzip. Ein proportionaler Tarif, wie es eine Flat Rate Tax vorsieht, führt zu einer markant höheren Steuerbelastung für den Mittelstand. Gleichzeitig wird durch einen Einheitstarif die Besteuerung von sehr hohen Einkommen zu stark begrenzt. Es kann nicht hingenommen werden, dass der Mittelstand übermässig zur Sanierung der Kantonsfinanzen beitragen muss. Die Beibehaltung und Förderung eines finanziell gesunden Mittelstandes muss angestrebt werden. Warum in der Variante 1 „Flat Rate Tax“ keine NFA-Mitfinanzierung durch die Bezirke und Gemeinden vorgeschlagen wird, ist nicht nachvollziehbar. Insbesondere da damit die fehlende NFA-Kompatibilität des Flat Rate Tax Systems teilweise korrigiert würde. Da diese Variante den Gemeinwesen markant höhere Steuereinkünfte beschert, können steuergünstige Bezirke und Gemeinden ihre Steuerattraktivität weiter ausbauen. Folglich werden sich die Steuerunterschiede zwischen den Gemeinden noch weiter vergrössern. Dies ist unerwünscht. Die Variante 1 „Flat Rate Tax“ vermag bei der Zielsetzung der verursachergerechten NFAMitfinanzierung nicht zu überzeugen. Diese Variante verunmöglicht die notwenige Steuermehrabschöpfung bei hohen Einkommensstufen, welche zur Hauptsache das hohe Ressourcenpotenzial nach sich ziehen und somit die hohe NFA-Zahllast im Kanton verursachen. Auch wenn das Modell einer Flat Rate Tax aus liberaler Sicht Vorteile hat, lehnen die Grünliberalen diese Variante ab. Bei der Variante 1 „Flat Rate Tax“ soll auch die Besteuerung von Kapitalabfindungen nach dem System Flat Rate Tax erfolgen. Dies ist aus liberaler Sicht nicht vertretbar, da dazu eine unrealistische Übergangsregelung von 32 Jahren für die Kapitalauszahlungen aus den Vorsorgegelder Säule 2 und 3a eingerichtet werden müsste. Die Einzahlungen dieser Vorsorgegelder konnten seit der Einführung des BVG vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Dies führte dazu, dass unter der progressiven Besteuerung die Steuerersparnis pro einbezahlten Franken bei hohem Einkommen höher ausfiel als bei mittlerem und tiefem Einkommen. Die Grünliberalen lehnen die Variante 1 „Flat Rate Tax“ in der vom Regierungsrat ausgestalteten Ausprägung klar ab. Seite 4 von 10 5. Beurteilung der Variante 2 „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“ Bei dieser Variante soll das System Tarifkurve beibehalten werden, was die Grünliberalen unterstützen. Die vorgeschlagene Veränderung der heutigen Tarifkurve im mittleren Bereich führt dazu, dass primär der Mittelstand die Sanierungskosten der Kantonsfinanzen zu tragen hat. Dies ist nicht angemessen. Der Kanton Schwyz ist aufgrund seiner hohen Ressourcenstärke ein NFA-Geberkanton. Folglich muss nach den gleichen Grundsätzen, wie beim NFA auch innerkantonal diese Finanzierung der NFA-Zahllast aufgebaut sein. Das ist beim System Tarifkurve möglich, jedoch muss die Progression so ausgestaltet sein, dass diese Anforderung erfüllt wird. In der von Regierungsrat vorgelegten Ausgestaltung ist dies nicht gegeben. Der Vorschlag ist somit nicht zielführend und entspricht nicht dem Verursacherprinzip. Die Besteuerung der Einkommen mit einer progressiven Tarifkurve hat Nachteile gegenüber einer linearen Steuerbelastung (z.B. Doppelverdiener usw.). Gesamtbetrachtet vermag aber aktuell nur ein Steuersystem mit einer progressiven Tarifkurve das Hauptziel einer verursachergerechten NFAMitfinanzierung zu erfüllen. Nur damit ist es möglich höhere Einkommen mittels progressiven Tarifs und damit gezielt und verursachergerecht an der NFA-Zahllast zu beteiligen. Diese Mehrabschöpfung ist beim hohen Steuersubstrat zwingend erforderlich, da ansonsten der Mittelstand für deren NFA-Mitfinanzierung in einem grossen Ausmass dafür herhalten muss. Dies gilt es zu verhindern. Die Grünliberalen stören sich daran, dass weiterhin eine unterschiedliche Tarifkurve beim Kanton und bei den Bezirken und Gemeinden beibehalten wird. Dieser Zustand soll sogar noch weiter ausgebaut werden. Dies macht das ganze System noch komplexer und erschwert die Transparenz und die Berechenbarkeit. Die Grünliberalen orten das Hauptproblem im Schwyzer Finanzhaushalt vor allem an der innexistenten NFA-Gegenfinanzierung. Aufgrund des weiter andauernden Ressourcenwachstums wird in den nächsten Jahren die NFA-Zahllast noch weiter ansteigen. Diese NFAGegenfinanzierung kann jedoch nur verursachergerecht mittels progressiver Tarifkurve gelöst werden. Nur so ist es möglich höhere Einkommen verursachergerecht höher abzuschöpfen. Warum nur bei dieser Variante eine NFA-Beteiligung für Bezirke und Gemeinden vorgesehen ist, kann nicht nachvollzogen werden. Ebenso wenig macht es Sinn, dass alle Bezirke und Gemeinden für die NFA Beiträge aufkommen sollen. Die Bezirke und Gemeinden mit hohen Steuersubstraten sind verursachergerecht an der NFA-Zahllast zu beteiligen. Die Variante 2 „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“ vermag vor allem bei der Zielsetzung der verursachergerechten NFA-Mitfinanzierung nicht zu überzeugen. Diese Variante verunmöglicht eine zwingend notwenige Steuermehrabschöpfung bei jenen hohen Einkommensstufen, welche zur Hauptsache für das hohe Ressourcenpotenzial verantwortlich sind und somit die hohe NFA-Zahllast im Kanton verursachen. Das heutige und dieser Version zugrundeliegende System Tarifkurve ist die richtige Basis für eine tragfähige Lösung. Die vom Regierungsrat vorgelegte Ausgestaltung ist weder ausgereift, noch zielführend. Die Grünliberalen lehnen die Variante 2 „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“ in der vom Regierungsrat ausgestalteten Ausprägung klar ab. Seite 5 von 10 6. Fazit der Grünliberalen zu einzelnen Komponenten Steuersystem Das System Flat Rate Tax, welches die Grundlage der Variante 1 bildet, besticht durch die Einfachheit, ist aber für den Kanton Schwyz ungeeignet, da es für einen Geberkanton nicht NFAkompatibel ist. Das bisherige System Tarifkurve ist für sich gesehen NFA-kompatibel und somit als Grundlage für das Steuergesetz des Kantons Schwyz besser geeignet. Nur die Beibehaltung einer Tarifkurve ermöglicht eine NFA-verursachergerechte Steuerabschöpfung und nur dadurch findet eine angemessene Verteilung der NFA-Zahllast auf die Steuerpflichtigen statt. Die Grünliberalen befürworten eine Steuergesetzrevision auf der Grundlage einer progressiven Tarifkurve. Einkommenssteuer In beiden Varianten werden bei der vorgeschlagenen Ausgestaltung die mittleren Einkommen übermässig stark mit der Sanierung der Kantonsfinanzen belastet. Die Grünliberalen lehnen die beiden vorgeschlagenen Ausgestaltungen zur Einkommensbesteuerung ab. Bei der heutigen progressiven Tarifkurve kann die Steigung so angepasst werden, dass die mittleren und hohen Einkommen prozentual ausgewogen zur Sanierung der Kantonsfinanzen beitragen. Bei dieser Anpassung soll der bei der letzten Steuergesetzreform eingeführte „Kantonstarif“ in die allgemeingültige Tarifkurve integriert werden, so dass der gleiche Tarif auch für die Bezirke und Gemeinden zur Anwendung kommt. Die Grünliberalen befürworten eine Steuergesetzrevision auf der Grundlage einer moderat angepassten progressiven Tarifkurve mit integriertem Kantonstarif. Kapitalleistungsbesteuerung In der Variante 1 „Flat Rate Tax“ wird vom Regierungsrat auch eine Anpassung der Besteuerung der Kapitalleistungen mit einem Einheitssatz von 2.5 % vorgeschlagen. Dies würde Mehreinnahmen von über CHF 13.7 Mio. bringen. Unklar bleibt, warum nur bei Variante 1 eine Anpassung vorgesehen ist. Die Grünliberalen lehnen die vorgeschlagene Ausgestaltung zur Besteuerung von Kapitalleistungen ab. Wie Vergleiche mit anderen Kantonen zeigen, werden im Kanton Schwyz aktuell tiefe Kapitalleistungen mit sehr tiefen Steuern belastet. Aus diesem Grund ist eine moderate Erhöhung der Besteuerung vorzusehen. Diese soll jedoch so angesetzt werden, dass der Sparanreiz weiterhin erhalten bleibt. Die Grünliberalen befürworten eine moderate Anhebung der unteren und mittleren Tarifstufen zur Besteuerung von Kapitalleistungen. Seite 6 von 10 Vermögensbesteuerung Die Grünliberalen unterstützen die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung nur teilweise. Die Einführung eines getrennten Tarifs für den Kanton wird abgelehnt. Es soll weiterhin ein einheitlicher Tarif angewendet werden. Es ist ein Tarif festzulegen, welcher zu einer Erhöhung der Steuerbelastung bei hohen Vermögen führt (Zielgrösse Mehrertrag total CHF 55.6 Mio.). Die Steuerattraktivität soll erhalten bleiben. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Einführung eines zweistufigen Steuertarifs gemeinsam besteuerte Ehepaare nicht benachteiligt. Durch die Summenbildung des Vermögens infolge der gemeinsamen Steuerpflicht wird diese Grenze von den Steuerpflichtigen schneller erreicht. Zur Verhinderung dieser „Heiratsstrafe“ gilt es daher eine Lösung zu finden, die diesen Missstand vermeidet und gleichzeitig die geplanten Steuermehrerträge sichert. Ein Vorschlag ist, dass gemeinsam besteuerte Ehepaare gegenüber den ledigen Personen erst bei einem doppelt so hohen Vermögen der höhere Vermögenstarif zur Anwendung kommt (z.B. bei ledigen Personen ab CHF 350‘000 und bei verheirateten Paaren ab CHF 700‘000). Die Grünliberalen befürworten eine Anhebung der Besteuerung der hohen Vormögen mit einheitlichem Tarif für Kanton, Bezirk und Gemeinde. NFA-Beteiligung der Bezirke und Gemeinden Wenn eine verursachergerechte Mitfinanzierung der NFA-Kosten angestrebt wird, ist dies nicht ohne Mitbeteiligung der Bezirke und Gemeinde an den NFA-Kosten möglich. Im Weiteren gilt es zu beachten, dass die Bezirke und Gemeinden durch ihre Steuerattraktivität massgebend die Anziehung von finanzstarken Personen befördert haben. Daher müssen Bezirke und Gemeinden die durch diese Anziehung von hohem Steuersubstrat verursachte Mehrbelastung bei der NFAZahllast tragen. Nur so kann eine ausreichend hohe Steuerabschöpfung für die NFA-Finanzierung verursachergerecht erreicht werden. Unabhängig welche Einkommenssteuervariante in Zukunft zur Anwendung kommt, ist eine NFAMitfinanzierung durch die Bezirke und Gemeinden, welche ein überdurchschnittliches Steuersubstrat pro Einwohner haben, zwingend erforderlich. Die Verteilung der NFAMitfinanzierung nur im Verhältnis zum Ressourcenpotenzial, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, ist nicht zweckmässig. Dadurch würden lediglich finanzschwachen Bezirken und Gemeinden Finanzmittel entzogen, die anderweitig wieder zurückfliessen müssten. Wenn es zu einer NFA-Beteiligung durch die Bezirke und Gemeinden kommt, ist diese Finanzierung zwingend im Zusammenhang mit dem innerkantonalen Finanzausgleich zu betrachten. Es gilt eine Überbelastung für Bezirke und Gemeinden, welche über ein hohes Steuersubstrat verfügen, zu verhindern. Es dürfen keine Fehlanreize geschaffen werden. Die Grünliberalen befürworten eine Mitfinanzierung der NFA-Kosten durch die Bezirke und Gemeinden, welche ein über dem kantonalen Durchschnitt liegendes pro Kopf Ressourcenpotential verfügen. Seite 7 von 10 7. Weitere Revisionsvorschläge Juristische Personen Wie unlängst bekannt wurde, genügt die kantonale Steuerausschöpfung bei den juristischen Personen nur knapp, um die durch diese verursachten NFA-Kosten zu decken. Im Rahmen der Steuergesetz Teilrevision sind daher zwingend Anpassungen beim Steuersatz bzw. Steuerfuss erforderlich, um auch bei den juristischen Personen angemessene Margen zu erzielen. Ein Zuwarten bis die laufende Unternehmenssteuerreform III kommt, dauert zu lange und wäre nicht zielführend. Die im Jahr 2010 eingeführte Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer soll rückgängig gemacht werden. Aktuell verliert der Kanton dadurch wertvolle Steuereinnahmen. Einerseits werden damit die gesteckten Zielsetzungen nicht erreicht und andrerseits kennen die umliegenden Steuermitbewerber diese Steuerentlastung nicht. Von dieser Steuerentlastung auf Vorrat profitieren ungewollt bereits ansässige Genossenschaften, Korporationen, Vereine, Stiftungen und Firmen, welche im Kanton Betriebsstätten haben und somit nur sekundär steuerpflichtig sind. Streichung des Sozialabzugs für über 65-jährige und IV-Rentner und gleichzeitige Erhöhung der Steuereintrittsschwelle Die schweizweit tiefste Eintrittsschwelle der Besteuerung ist im Kanton Schwyz anzupassen. Dies soll mit der Streichung des Sozialabzugs für steuerpflichtige, die über 65 Jahre alt sind oder eine ganze Rente der eidgenössischen Invalidenversicherung beziehen, erfolgen und somit kostenneutral vorgenommen werden. Damit sollen Personen mit tiefen Einkommen gezielt steuerlich entlastet werden. Der Sozialabzug §35 Abs. 1 Buchstabe f ist zu streichen, da dieser nicht mehr gerechtfertigt ist. Eine Steuerentlastung dieser Personengruppe im bisherigen „Giesskannen-Prinzip“ kann nicht mehr begründet werden. Statt diesen generellen Abzug für alle zu gewähren, sollen die durch die Streichung dieses Abzuges resultierenden Steuermehrerträge dafür eingesetzt werden, dass die Steuereintrittsschwelle leicht angehoben wird. Somit würden genau jene Steuerpflichtigen steuerlich zusätzlich entlastet, welche im Alter oder als Invalide über wenig Einkommen verfügen. Davon profitieren würde genau jene Personengruppe mit tiefen Einkommen, welche dringend einer finanziellen Entlastung bedürfen. Diese Anhebung der Steuereintrittsschwelle bzw. diese Entlastung der tiefsten Einkommen sollte mittels Korrektur der Tarifkurve oder mittels progressiven Sozialabzügen für tiefe Einkommen erfolgen können. Seite 8 von 10 8. Lösungsansatz der Grünliberalen „Der dritte Weg mit Finanzausgleich-Fond“ Die Grünliberalen Kanton Schwyz empfehlen dem Regierungsrat unter der Prämisse der verursachergerechten NFA-Finanzierung eine Variante 3 zu erarbeiten. Aufgaben- und Finanzreform Die Grünliberalen Kanton Schwyz schlagen eine umfassende Aufgaben- und Finanzreform vor: • • In einem ersten Schritt gilt es die heutige Aufgabenverteilung zwischen Kanton, Bezirk und Gemeinden zu analysieren und allenfalls neu zu regeln. In einem zweiten Schritt muss auf der Basis der zugeteilten Aufgaben auf die Gemeinwesen deren Finanzierung neu geregelt werden. Die Grünliberalen verweisen dazu auf die Motion M 14/15 „Aufgaben- und Finanzreform“ von Markus Ming. Teilrevision des Steuergesetztes Die Grünliberalen Kanton Schwyz schlagen folgende Lösungsansätze vor. Steuersystem Das bisherige System Tarifkurve ist für sich gesehen NFA-kompatibel und somit als Grundlage für das Steuergesetz des Kantons Schwyz geeignet. Einkommenssteuer Ausgehend von der heutigen Progressionskurve wird bei den mittleren und oberen Einkommen eine moderate Anpassung nach oben erfolgen. Bei der heutigen progressiven Tarifkurve wird die Steigung so angepasst werden, dass die mittleren und hohen Einkommen prozentual ausgewogen zur Sanierung der Kantonsfinanzen beitragen. Der bei der letzten Steuergesetzreform eingeführte „Kantonstarif“ wird in die allgemeingültige Tarifkurve integriert. Somit kommt für Kanton, Bezirke und Gemeinden der gleiche Tarif zur Anwendung. Kapitalleistungsbesteuerung Ausgehend von der heutigen Progressionskurve wird im unteren und mittleren Bereich eine moderate und im oberen Bereich eine kleine Anpassung nach oben erfolgen. Diese soll so angesetzt werden, dass der Sparanreiz weiterhin erhalten bleibt. Alternativ könnte ein eigenständiger progressiver Tarif für Kapitalleistungsbesteuerung eingeführt werden. Vermögensbesteuerung Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung wird umgesetzt jedoch mit der Korrektur, dass gemeinsam besteuerte Ehepaare gegenüber den ledigen Personen erst bei einem doppelt so hohen Vermögen der höhere Vermögenstarif zur Anwendung kommt (z.B. bei ledigen Personen ab CHF 350‘000 und bei verheirateten Paaren ab CHF 700‘000). Seite 9 von 10 Finanzierung des NFA Beitrags und des innerkantonale Finanzausgleichs Die Grünliberalen Kanton Schwyz schlagen folgenden Lösungsansatz „Finanzausgleich-Fond“ zur Finanzierung des NFA Beitrags und des innerkantonale Finanzausgleichs vor: • • • • Der Kanton beteiligt sich mit einem noch zu definierenden, prozentualen Fixanteil seines Bundessteueranteils am NFA-Beitrag (Zielgrösse 50-70% des NFA Beitrags). Die Bezirke und die Gemeinden mit einem über dem kantonalen Durchschnitt liegendes pro Kopf Ressourcenpotential übernehmen den verbleibenden NFA-Beitrag. (Zielgrösse 30-50% des NFA Beitrags). Der Kanton übernimmt die gesamte Finanzierung des innerkantonalen Finanzausgleichs. Die Finanzierung erfolgt aus dem verbleibenden Anteil seines Bundessteueranteils. Für den Ausgleich von Schwankungen wird ein Finanzausgleich-Fond eingerichtet, welcher durch den Bundessteueranteil des Kantons alimentiert wird. Daraus soll der Kantonsanteil am NFA Beitrag und die Zahlungen für den innerkantonalen Finanzausgleich geleistet werden. Durch diese nachhaltige Lösung würde es zukünftig nicht mehr zu Verteil- und Finanzierungsdiskussionen des innerkantonalen Finanzausgleichs kommen. Dies ist wichtig für den Erhalt und die Förderung des innerkantonalen Zusammenhalts. Eine verursachergerechte NFABeteiligung der Bezirke und Gemeinden trägt dazu bei, Gemeinwesen mit hohem Steuersubtrat pro Person in eine Mitverantwortung einzubinden. Weitere Revisionsvorschläge Die unter Kapitel 7 ausgeführten Revisionsvorschläge werden umgesetzt. Die im Jahr 2010 eingeführte Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer bei juristischen Personen soll rückgängig gemacht werden. Streichung des Sozialabzugs für über 65-jährige und IV-Rentner und gleichzeitige Erhöhung der Steuereintrittsschwelle. Die Grünliberalen bedanken sich für die Kenntnisnahme und Berücksichtigung der Stellungnahme in der weiteren Ausgestaltung der Vorlage. Grünliberale Partei Kanton Schwyz Siebnen, 20.01.2016 Arbeitsgruppe Finanz und Wirtschaft der Grünliberale Partei des Kantons Schwyz Markus Ming, Steinen Hanspeter Kennel, Küssnacht Peter Steinemann, Sattel Rudolf Bopp, Einsiedeln Markus Weber, Arth Markus Schilter, Goldau Pietro Imhof, Siebnen Freundliche Grüsse Vize-Ppräsident Grünliberale Partei Kanton Schwyz Seite 10 von 10
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