Baudepartement des Kantons Schwyz Herr Regierungsrat Othmar Reichmuth Postfach 1250 6431 Schwyz Siebnen, 19. Januar 2016 Vernehmlassung Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (GöV) und des Steuergesetzes (StG) Vernehmlassungsantwort der Grünliberalen Partei des Kantons Schwyz Sehr geehrter Herr Regierungsrat Othmar Reichmuth Sehr geehrte Frau Regierungsrätin, sehr geehrte Herren Regierungsräte Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns Gelegenheit geboten, eine Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (GöV) und des Steuergesetzes (StG) einzureichen. Gerne nehmen die Grünliberalen Kanton Schwyz diese Möglichkeit wahr und geben folgende Stellungnahme ab: Allgemeine Bemerkungen Ausgangslage Die FABI-Vorlage wurde schweizweit mit 62% deutlich angenommen. Im Kanton Schwyz resultierte als einzigem Kanton ein knappes Nein. Damit wurde die Finanzierung der Bahninfrastruktur auf neue Beine gestellt. Mit dem neu geschaffenen Bahninfrastrukturfonds (BIF) werden nicht nur der Ausbau, sondern auch der Betrieb und der Substanzerhalt der Infrastruktur sichergestellt. Durch die neue Regelung ergeben sich Verschiebungen bei der Finanzierung. So reduzieren sich durch die Übernahme der gesamten Bahninfrastruktur durch den BIF die kantonalen Beiträge an das Grundangebot 2016-2019. Davon profitieren in erster Linie die Bezirke und Gemeinden, die jährlich um rund 2,7 Mio. Franken entlastet werden. Anderseits ergeben sich durch den neuen BIF-Verteilschlüssel zusätzliche Lasten für den Kanton im Umfang von rund 7 Mio. Franken. Durch die Teilrevision des Steuergesetzes (StG)“ sollen deshalb Mehreinnahmen generiert werden. Da auch die Bezirke und Gemeinden von dieser Massnahme profitieren, sollen durch die Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (GöV) die Bezirke und Gemeinden in Zukunft stärker an der Finanzierung des Betriebes und an den Beiträgen an Tarifverbunde des Kantons beteiligt werden. Der neue Kostenteiler soll so festgelegt werden, dass sich aus den Änderungen insgesamt weder für den Kanton noch für die Bezirke und Gemeinden zusätzliche Belastungen ergeben. Grundsätzliches Die Grünliberalen unterstützen den Regierungsrat in seiner Zielsetzung den Finanzhaushalt zügig wieder ins Lot zu bringen. Es ist daher nachvollziehbar und richtig, dass versucht wird die zusätzlichen Kosten, die sich aus der Neugestaltung des BIF ergeben, zu kompensieren. Seite 1 von 3 Teilrevision des StG Die Grünliberalen setzen sich dafür ein, dass für Arbeitswege nur sehr zurückhaltend Steuerabzüge gewährt werden. Wer weit entfernt von seinem Arbeitsplatz lebt und dadurch täglich weite Strecken zurücklegt, um zu seinem Arbeitsplatz zu gelangen, belastet die Umwelt und die Verkehrsinfrastruktur gerade zu Spitzenzeiten. Dass dafür Steuerabzüge gewährt werden, schafft falsche Anreize. Die Grünliberalen teilen die Ansicht des Kantons, dass ein unbegrenzter Pendlerabzug ökologisch und sozial fragwürdig ist und einen Fehlanreiz darstellt, den es zu beseitigen gilt. Die derzeitige Lösung mit einer unbeschränkten Abzugsfähigkeit von effektiv nachgewiesenen Fahrkosten lässt zu, dass in der Steuererklärung mehrere Zehntausend Franken abgezogen werden können. Solche Auswüchse werden mit einer Begrenzung des Pendlerabzuges richtigerweise verhindert. Der vorgeschlagene Maximalbetrag von 6.000 Franken, wird seitens des Kantons damit begründet, dass Schwyz ein Pendlerkanton ist. Im Erläuterungsbericht wird richtigerweise angemerkt, dass viele Randgebiete auf die Erschliessung und Benutzung des öffentlichen Verkehrs angewiesen sind. Allerdings liegt der vorgeschlagene Betrag deutlich über dem Preis eines Generalabonnements 2. Klasse von derzeit 3.655 Franken. Damit erfolgt auch mit einer neuen Obergrenze von 6.000 Franken noch immer eine unzweckmässige Förderung des Pendelns. Die Grünliberalen sind deshalb der Ansicht, dass der maximal zulässige Pendlerabzug auf die Höhe der Kosten eines GA 2. Klasse beschränkt werden soll. Teilrevision des GöV Ein gut ausgebauter, öffentlicher Verkehr ist ein wichtiger Standortfaktor, gerade für den Kanton Schwyz. Aus Sicht der Grünliberalen wurde in der Vergangenheit im Kanton Schwyz der Förderung des öffentlichen Verkehrs insgesamt ein zu geringes Gewicht beigemessen. Die Finanzierung des öV soll grundsätzlich verursachergerecht erfolgen. Neben einer Beteiligung der Benutzer heisst das, dass weiterhin auch die Gemeinden und Bezirke angemessen an der Finanzierung des überregionalen, öffentlichen Verkehrs zu beteiligen sind, da diese von einer guten öV-Versorgung direkt profitieren. Der neu vorgeschlagene Kostenteiler (§ 9 Abs. 1 der Teilrevision des GöV) wird von den Grünliberalen aus den folgenden Gründen abgelehnt: Der Kanton darf sich nicht durch die Hintertüre aus der Verantwortung für die Finanzierung des überregionalen öV verabschieden. Der bestehende Kostenteiler von 50:50 soll unangetastet bleiben. Der neue Kostenteiler gilt generell, also nicht nur für die bereits bestehenden öV-Angebote. Damit wird es in Zukunft schwerer zusätzliche öV-Angebote zu realisieren, da diese von einer verstärkten Finanzierung durch die Bezirke und Gemeinden abhängig sind. Lokale Interessen drohen damit berechtigte, überregionale Anliegen zu verhindern. Der vorgeschlagene, neue Verteilschlüssel (Kanton 43%, Bezirke und Gemeinden 57%) basiert auf nicht gesicherten Grundlagen. Sowohl die erwarteten Steuermehreinnahmen durch die Anpassungen des Pendlerabzuges als auch die erwartete Mehrbelastung des Kantons durch den BIF beruhen auf unsicheren Schätzungen. Es ist damit keineswegs aufgeschlossen, dass mit dem neuen Kostenteiler zu hohe Lasten an die Bezirke und Gemeinden überwälzt werden. Seite 2 von 3 Die Vorlage ist nur im Durchschnitt über alle Bezirke und Gemeinden kostenneutral. Bezirke und Gemeinden mit einem überdurchschnittlichen öV Bedarf werden überdurchschnittlich belastet. Es gibt also Gewinner und Verlierer. Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich wer die Gewinner und wer die Verlierer sind. Zu befürchten ist, dass die Randregionen besonders betroffen sind. Die Grünliberalen Kanton Schwyz wollen keine Katze im Sack kaufen. Die Ergänzung (§ 6 Abs. 2), dass auch an Busdrehscheiben Investitionsbeiträge geleistet werden können, ist sinnvoll. Dasselbe gilt für die Investitionen an Seilbahnanlagen (§ 6 Abs.3), auch wenn diese Ergänzung des GöV im Erläuterungsbericht nicht (!) erwähnt ist. Die Grünliberalen unterstützten die Reduktion des Pendlerabzugs auf maximal 6.000 Franken. Damit wird ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Die Finanzierung des überregionalen öffentlichen Verkehrs ist eine Kernaufgabe des Kantons. Eine Verschiebung der Lasten zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs zu den Bezirken und Gemeinden wird deshalb von den Grünliberalen abgelehnt. Um die zusätzlichen Kosten, die sich durch den BIF ergeben, zu decken, ist der Weg über eine stärkere Reduktion des Pendlerabzugs (z.B. auf den Betrag eines GA 2. Klasse) zu bevorzugen. Die zusätzlichen Steuererträge, die damit bei den Bezirken und Gemeinden anfallen, sind im Rahmen des kantonalen Finanzausgleiches zu berücksichtigen. Die Verknüpfung der beiden Vorlagen ist nicht zweckmässig. Die Grünliberalen bedanken sich für die Kenntnisnahme und Berücksichtigung der Stellungnahme in der weiteren Ausgestaltung der Vorlage. Grünliberale Partei Kanton Schwyz Siebnen, 19.01.2016 Arbeitsgruppe Mobilität der Grünliberale Partei des Kantons Schwyz Rudolf Bopp, Einsiedeln Adrian Forster; Einsiedeln Hugo Kaiser; Schindellegi Markus-Andreas Bamert, Tuggen Freundliche Grüsse Vize-Ppräsident Grünliberale Partei Kanton Schwyz Seite 3 von 3
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