STELLUNGNAHME Zur Entscheidung des EU-Parlamentes zur Revision der EU-Öko-Verordnung Bad Brückenau, 16.10.2015. Das EU-Parlament (EP) hat am Dienstag in Brüssel seine Position zum Vorschlag der Kommission (KOM) zur Revision der EU-Öko-Verordnung beschlossen. Der Agrarausschuss hat über 1.400 Änderungsanträge und 30 Kompromissvorschläge abgestimmt. Im Parlamentsbeschluss sind viele Punkte zur Weiterentwicklung des bestehenden Bio-Rechts gut und richtig angelegt: vieles, was sich bewährt hat, wurde aus der bestehenden Öko-Verordnung in die Parlamentsposition übertragen. Dazu gehört auch der sehr umstrittene Artikel 20. Die Kommission hat einen Grenzwert für Bio vorgeschlagen. Das Parlament ist diesem Ansatz nicht gefolgt und hat eine verbesserte Grundstruktur für den Gesamtumgang für Nichtübereinstimmungen mit dem Bio-Recht vorgeschlagen. Es beinhaltet klare Verfahren, genauere Teilung der Verantwortung und Entscheidungsfristen. Bedauerlich ist, dass sowohl Parlament als auch Rat sich dazu hat hinreißen lassen, einen Prüfvorbehalt für 2020 in Bezug auf die mögliche Etablierung von Grenzwerten zu verankern. Das ist sehr bedauerlich, schreibt dies doch die entstanden Verunsicherung auf Jahre weiter. Die seit Jahren bewährte Bio-Kontrolle bleibt im Beschluss des EP Teil des Bio-Rechts. Das bestehende System der Kontrolle mit all seinen Durchführungsbestimmungen wurde vollumfänglich übernommen. Auch der jährliche Turnus der Kontrolle und die risikoorientierten Kontrollen bleiben erhalten, wobei kleine Läden und Einzelhändler, die nur mit vorverpackten Waren handeln, von der Kontrolle ausgenommen werden. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Aufnahme von klaren Vorgaben für eine beschleunigte und verbesserte Rückverfolgbarkeit von Bio-Ware. Einzig die Definition von Unternehmergruppen im Rahmen der Gruppenzertifizierung bleibt für unsere Begriffe zu schwammig. In der jetzt verabschiedeten Definition bleiben zudem die Grenzen für Umsatz und Betriebsgrößen diskussionswürdig. Sehr zu unserer Freude ist es gelungen, eine Liste von klaren Aufgaben und veranlagten Zuständigkeiten zu verabschieden, die die Umsetzung des Bio-Rechts erheblich verbessern kann. Die Aufgaben sollen bis 2020 angegangen werden. Dabei geht es unter anderem um die Zusammenarbeit in der EU z.B. bei Betrugsfällen, die Überwachung von Importen aus Drittländern, den Umgang bei Engpässen in der Versorgung mit Saatgut, Futter oder Tieren und konkrete politische Maßnahmen zur Förderung des Öko-Landbaus. . Regeln für die Verarbeitung von Lebensmitteln sind aus der Öko-Verordnung weitgehend übernommen worden. Eine entscheidende Neuerung für unseren Sektor sind die Vorschläge und die rechtliche Positionierung der Vorgaben für die Herkunftskennzeichnung. Für ÖkoAromen wird es zukünftig Regelungen im Bio-Recht geben. Neu im Beschluss ist die Möglichkeit, Positivlisten für Tierarzneimittel und Aromen zuzulassen. Die Entscheidungsprozesse für z.B. Zusatzstoffe werden deutlich verbessert zum einen, da die Dossiers veröffentlich werden müssen und zum anderen, da der Vorschlag des EP einen vierjährigen Turnus zu Überarbeitung festlegt. Zudem wurde das umfassende GVO-Verbot erhalten, ein Nano-Verbot wurde neu aufgenommen. Kritisiert werden von der AöL die Beschlüsse zu Importen: die Regeln der Öko-Verordnung sollen 1:1 auf Kontrollstellen und Betriebe in Drittstaaten, mit denen keine gleichwertigen Handelsabkommen bestehen, übertragen werden. Bedenkt man jedoch die sozialen, klimatischen und kulturellen Bedingungen, ist dies pauschal nicht möglich. Die Grundgeste ist eher neokolonialistisch. AöL Stellungnahme vom 16.10.2015 Die Assoziation ökologischer Lebensmittel-Hersteller ist ein Zusammenschluss von 91 Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft. Sie repräsentiert mit etwa zweieinhalb Milliarden Euro Umsatz ein Drittel des deutschen Bio-Markts. Im Zentrum der Arbeit stehen die politische Interessensvertretung sowie die Förderung des Austauschs und der Kooperation der Mitglieder untereinander.
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