Stellungnahme vom 16.10.2015 - Assoziation ökologischer

STELLUNGNAHME
Zur Entscheidung des EU-Parlamentes zur Revision der EU-Öko-Verordnung
Bad Brückenau, 16.10.2015. Das EU-Parlament (EP) hat am Dienstag in Brüssel seine
Position zum Vorschlag der Kommission (KOM) zur Revision der EU-Öko-Verordnung
beschlossen. Der Agrarausschuss hat über 1.400 Änderungsanträge und 30
Kompromissvorschläge abgestimmt. Im Parlamentsbeschluss sind viele Punkte zur
Weiterentwicklung des bestehenden Bio-Rechts gut und richtig angelegt: vieles, was sich
bewährt hat, wurde aus der bestehenden Öko-Verordnung in die Parlamentsposition
übertragen.
Dazu gehört auch der sehr umstrittene Artikel 20. Die Kommission hat einen Grenzwert für
Bio vorgeschlagen. Das Parlament ist diesem Ansatz nicht gefolgt und hat eine verbesserte
Grundstruktur für den Gesamtumgang für Nichtübereinstimmungen mit dem Bio-Recht
vorgeschlagen. Es beinhaltet klare Verfahren, genauere Teilung der Verantwortung und
Entscheidungsfristen. Bedauerlich ist, dass sowohl Parlament als auch Rat sich dazu hat
hinreißen lassen, einen Prüfvorbehalt für 2020 in Bezug auf die mögliche Etablierung von
Grenzwerten zu verankern. Das ist sehr bedauerlich, schreibt dies doch die entstanden
Verunsicherung auf Jahre weiter.
Die seit Jahren bewährte Bio-Kontrolle bleibt im Beschluss des EP Teil des Bio-Rechts. Das
bestehende System der Kontrolle mit all seinen Durchführungsbestimmungen wurde
vollumfänglich übernommen. Auch der jährliche Turnus der Kontrolle und die
risikoorientierten Kontrollen bleiben erhalten, wobei kleine Läden und Einzelhändler, die nur
mit vorverpackten Waren handeln, von der Kontrolle ausgenommen werden. Entscheidend
ist in diesem Zusammenhang die Aufnahme von klaren Vorgaben für eine beschleunigte und
verbesserte Rückverfolgbarkeit von Bio-Ware. Einzig die Definition von Unternehmergruppen
im Rahmen der Gruppenzertifizierung bleibt für unsere Begriffe zu schwammig. In der jetzt
verabschiedeten Definition bleiben zudem die Grenzen für Umsatz und Betriebsgrößen
diskussionswürdig.
Sehr zu unserer Freude ist es gelungen, eine Liste von klaren Aufgaben und veranlagten
Zuständigkeiten zu verabschieden, die die Umsetzung des Bio-Rechts erheblich verbessern
kann. Die Aufgaben sollen bis 2020 angegangen werden. Dabei geht es unter anderem um
die Zusammenarbeit in der EU z.B. bei Betrugsfällen, die Überwachung von Importen aus
Drittländern, den Umgang bei Engpässen in der Versorgung mit Saatgut, Futter oder Tieren
und konkrete politische Maßnahmen zur Förderung des Öko-Landbaus.
.
Regeln für die Verarbeitung von Lebensmitteln sind aus der Öko-Verordnung weitgehend
übernommen worden. Eine entscheidende Neuerung für unseren Sektor sind die Vorschläge
und die rechtliche Positionierung der Vorgaben für die Herkunftskennzeichnung. Für ÖkoAromen wird es zukünftig Regelungen im Bio-Recht geben.
Neu im Beschluss ist die Möglichkeit, Positivlisten für Tierarzneimittel und Aromen
zuzulassen. Die Entscheidungsprozesse für z.B. Zusatzstoffe werden deutlich verbessert zum einen, da die Dossiers veröffentlich werden müssen und zum anderen, da der
Vorschlag des EP einen vierjährigen Turnus zu Überarbeitung festlegt. Zudem wurde das
umfassende GVO-Verbot erhalten, ein Nano-Verbot wurde neu aufgenommen.
Kritisiert werden von der AöL die Beschlüsse zu Importen: die Regeln der Öko-Verordnung
sollen 1:1 auf Kontrollstellen und Betriebe in Drittstaaten, mit denen keine gleichwertigen
Handelsabkommen bestehen, übertragen werden. Bedenkt man jedoch die sozialen,
klimatischen und kulturellen Bedingungen, ist dies pauschal nicht möglich. Die Grundgeste
ist eher neokolonialistisch.
AöL Stellungnahme vom 16.10.2015
Die Assoziation ökologischer Lebensmittel-Hersteller ist ein Zusammenschluss von 91 Unternehmen der
Lebensmittelwirtschaft. Sie repräsentiert mit etwa zweieinhalb Milliarden Euro Umsatz ein Drittel des
deutschen Bio-Markts. Im Zentrum der Arbeit stehen die politische Interessensvertretung sowie die
Förderung des Austauschs und der Kooperation der Mitglieder untereinander.