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Erklärung der NATO-Außenminister zur Politik der offenen Tür
Brüssel, 2. Dezember 2015
1. Heute bekräftigen wir unser Bekenntnis zur Politik der offenen Tür nach Artikel 10
des Washingtoner Vertrags, wie es jüngst von unseren Staats- und Regierungschefs in
Wales abgegeben wurde.
2. Die vorherigen Erweiterungsrunden haben unsere Sicherheit erhöht. Auch die euroatlantische Integration selbst fördert Reformen und gewährleistet die für Wohlstand
erforderliche Stabilität. Die Tür der NATO steht für alle demokratischen
europäischen Staaten offen, die die Werte unseres Bündnisses teilen sowie willens und
in der Lage sind, die Aufgaben und Verpflichtungen einer Mitgliedschaft zu
übernehmen, und die imstande sind, die Grundsätze des Vertrags weiter zu fördern,
und deren Einbeziehung zur Sicherheit des Nordatlantikraums beitragen kann.
Beschlüsse über eine Erweiterung fasst die NATO selbst.
3. Heute haben wir in Erfüllung des Auftrags unserer Staats- und Regierungschefs vom
Gipfeltreffen in Wales beschlossen, Montenegro einzuladen, Gespräche über einen
Beitritt zu unserem Bündnis einzuleiten.
4. Wir beglückwünschen Montenegro zu dieser historischen Errungenschaft. Unser
Beschluss geht zurück auf die von Montenegro durchgeführten Reformen und das
Engagement des Landes für unsere gemeinsamen Werte und die internationale
Sicherheit. Eine Mitgliedschaft Montenegros in der NATO wird die Sicherheit in der
Region und für das gesamte Bündnis erhöhen. Wir hoffen darauf, umgehend die
Beitrittsgespräche fortzusetzen, die Beitrittsprotokolle zu unterzeichnen und dann den
Ratifizierungsprozess abzuschließen. Bis zum Zeitpunkt des Beitritts wird die NATO
Montenegro so umfassend wie möglich an den Aktivitäten der NATO einschließlich
des Gipfeltreffens in Warschau beteiligen. Wir erwarten, dass weitere Fortschritte bei
Reformen, insbesondere im Bereich Rechtsstaatlichkeit, vor und nach dem Beitritt
angestrebt werden, damit Montenegros Beitrag zum Bündnis größer wird. Die NATO
wird weiter Unterstützung und Hilfe leisten, auch über den Mitgliedschaftsaktionsplan
(MAP).
5. Wir bekräftigen das feste Bekenntnis der NATO zur euro-atlantischen Integration der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien¹. Wir schätzen den festen Beitrag
des Landes zu unseren Operationen und sein langfristiges Bekenntnis zum NATOBeitrittsprozess.
6. Wir bekräftigen unseren auf dem Gipfeltreffen 2008 in Bukarest gefassten und auf
nachfolgenden Gipfeltreffen wiederholten Beschluss, dass die NATO eine Einladung
an die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien¹ aussprechen wird, sobald für
die Namensfrage im Rahmen der Vereinten Nationen eine beiderseits annehmbare
Lösung gefunden worden ist, und wir rufen weiter dringend zu stärkeren
diesbezüglichen Anstrengungen auf.
7. Angesichts der jüngsten politischen Entwicklungen in dem Land rufen wir alle
Parteien auf, die von der EU vermittelte Vereinbarung vom Juni und Juli einzuhalten
und weiter umzusetzen; die Durchführung freier und fairer Wahlen im nächsten Jahr
wird eine wichtige Prüfmarke in diesem Prozess sein, den wir weiter genau verfolgen
werden. Wir ermutigen zu stärkeren Anstrengungen hin zu einem politischen
Kompromiss und Reformen, die insbesondere einen effizienten demokratischen
Dialog, Rechtsstaatlichkeit, die Freiheit der Medien und die Unabhängigkeit der Justiz
gewährleisten. Wir ermutigen auch weiter zu mehr Anstrengungen hin zum Aufbau
einer auf der vollständigen Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid
beruhenden, voll funktionierenden multiethnischen Gesellschaft. Wir ermutigen zu
weiteren Anstrengungen zur Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen.
8. Das Engagement der NATO für ein stabiles und sicheres Bosnien und Herzegowina
wurde vor 20 Jahren im Übereinkommen von Dayton festgeschrieben und besteht
auch heute noch; Gleiches gilt für unsere volle Unterstützung der
Mitgliedschaftsbestrebungen des Landes. Wir sprechen Bosnien und Herzegowina
unsere Anerkennung für seine Beiträge zu Operationen der NATO und für sein
Engagement für Dialog, Zusammenarbeit und Sicherheit in der Region aus. Wir rufen
alle Politiker der Landes auf, konstruktiv und zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger
von Bosnien und Herzegowina zu arbeiten und die für die Realisierung der euroatlantischen Bestrebungen des Landes erforderlichen Reformen in Politik, Wirtschaft
und Verteidigung anzugehen.
9. In diesem Zusammenhang ermutigen wir die politische Führung von Bosnien und
Herzegowina, insbesondere bei der Durchführung von mitgliedschaftsbezogenen
Reformen weiter politischen Willen zu zeigen, und wir begrüßen die Fortschritte, die
auch bei der Registrierung militärischer Liegenschaften als Staatseigentum erzielt
wurden. Wie in Wales vereinbart, werden wir diese Entwicklungen weiter aktiv
prüfen. Die politische Führung von Bosnien und Herzegowina muss die vor ihr
liegende Zeit nutzen, um Anstrengungen zur Erfüllung der von den NATOAußenministern im April 2010 in Tallinn festgelegten Anforderungen zu
beschleunigen, damit der erste Zyklus des Mitgliedschaftsaktionsplans so schnell wie
möglich aktiviert werden kann, was weiterhin unser Ziel ist.
10. Auf dem Gipfeltreffen 2008 in Bukarest vereinbarten wir, dass Georgien ein Mitglied
der NATO werden und der MAP ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses sein wird;
heute bekräftigen wir alle Elemente dieses Beschlusses sowie nachfolgender
Beschlüsse. Wir begrüßen die seit 2008 erzielten beträchtlichen Fortschritte. Die
Beziehung Georgiens zum Bündnis beinhaltet alle praktischen Werkzeuge zur
Vorbereitung auf eine spätere Mitgliedschaft. Wir ermutigen Georgien, alle
Möglichkeiten zur Annäherung an das Bündnis voll auszuschöpfen, die die NATOGeorgien-Kommission, das nationale Jahresprogramm, seine Rolle als Partner mit
vertieften Mitwirkungsmöglichkeiten, seine Beteiligung an unserer Initiative zum
Aufbau von Verteidigungskapazitäten sowie das Substantielle NATO-Georgien-Paket
bieten.
11. Wir begrüßen die wichtigen Fortschritte, die bei der Umsetzung des Substantiellen
NATO-Georgien-Pakets erzielt wurden, unter anderem den Beginn gemeinsamer
Übungen und die Eröffnung des Gemeinsamen Ausbildungs- und
Evaluierungszentrums, was zur Stärkung der Selbstverteidigungs- und
Widerstandsfähigkeiten Georgiens beitragen wird. Wir betonen die Bedeutung der
Eigenverantwortung, die Georgien in diesem Prozess für einen nachhaltigen und
umfassenden Implementierungsansatz zusammen mit dem Bündnis trägt. Wir werden
weiter die zur Umsetzung des Substantiellen Pakets erforderlichen Ressourcen
bereitstellen; dieses Paket soll die Fähigkeiten Georgiens stärken und damit Georgien
helfen, bei den Vorbereitungen auf eine Mitgliedschaft im Bündnis Fortschritte zu
erzielen. Während der Vorbereitungen auf das Gipfeltreffen in Warschau werden wir
neue, praktische Wege zur Intensivierung der Anstrengungen ergründen,
einschließlich eines hochrangigen politischen Dialogs und stärkerer Zusammenarbeit
auch in der Verteidigung und bei der strategischen Kommunikation.
12. Die NATO erkennt die Anstrengungen Georgiens zur Stärkung seiner Demokratie und
zur Reform der Justiz und der Sicherheitsdienste sowie zur Modernisierung seiner
Streitkräfte und Verteidigungsinstitutionen an. Vor dem Hintergrund der jüngsten
Entwicklungen in den Bereichen Freiheit der Medien und Rechtsstaatlichkeit
ermutigen wir Georgien, das Tempo bei seinen Reformanstrengungen beizubehalten,
die wir weiter unterstützen werden. Die NATO schätzt außerordentlich die Beiträge
Georgiens zu den NATO-Reaktionskräften und unseren Operationen in Afghanistan
und ist sich der Opfer und Beiträge bewusst, die das georgische Volk für unsere
gemeinsame Sicherheit geleistet hat.
13. Wir bekräftigen, dass wir die territoriale Unversehrtheit und Souveränität Georgiens
innerhalb seiner international anerkannten Grenzen unterstützen. Wir begrüßen
Georgiens Selbstverpflichtung, keine Gewalt anzuwenden, und rufen Russland auf,
sich ebenso zu verhalten. Wir rufen Russland auf, seine Anerkennung der Regionen
Südossetien und Abchasien in Georgien als unabhängige Staaten zurückzunehmen und
seine Truppen aus Georgien zurückzuziehen. Die NATO erkennt die sogenannten
Verträge, die zwischen der georgischen Region Abchasien und Russland im
November 2014 und der georgischen Region Südossetien und Russland im März 2015
unterzeichnet wurden, nicht an. Diese verstoßen gegen die Souveränität und
territoriale Unversehrtheit Georgiens und stehen in eklatantem Widerspruch zu den
Grundsätzen des Völkerrechts, den Grundsätzen der OSZE und den internationalen
Verpflichtungen Russlands. Wir ermutigen alle Teilnehmer an den Genfer
Gesprächen, eine konstruktive Rolle zu spielen und weiterhin eng mit der OSZE, den
Vereinten Nationen und der EU zusammenzuarbeiten, um eine friedliche Beilegung
des Konflikts im international anerkannten Hoheitsgebiet von Georgien
herbeizuführen.
14. Wie wir mit unserem heutigen Beschluss erneut gezeigt haben, bleiben wir der Politik
der offenen Tür verpflichtet, die ein wesentlicher Grundsatz des Washingtoner
Vertrags ist. Wir bestärken die Partner darin, weiter die notwendigen Reformen und
Beschlüsse umzusetzen, um sich auf eine Mitgliedschaft vorzubereiten, und wir
werden weiter politische und praktische Unterstützung zu ihren Anstrengungen
anbieten. Die Orientierungen, die wir heute gegeben haben, erfüllen den Auftrag vom
Gipfeltreffen in Wales zu Montenegro und dienen anderen Anwärterstaaten mit Blick
auf das Gipfeltreffen in Warschau als Leitlinien. Wir hoffen, dass sie die
erforderlichen Schritte ergreifen werden, um ihre Bestrebungen voranzubringen.
Unsere Beschlüsse werden weiter auf diesen Überlegungen beruhen.
1. Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien mit ihrem verfassungsmäßigen Namen an.