Erklärung der NATO-Außenminister zur Politik der offenen Tür Brüssel, 2. Dezember 2015 1. Heute bekräftigen wir unser Bekenntnis zur Politik der offenen Tür nach Artikel 10 des Washingtoner Vertrags, wie es jüngst von unseren Staats- und Regierungschefs in Wales abgegeben wurde. 2. Die vorherigen Erweiterungsrunden haben unsere Sicherheit erhöht. Auch die euroatlantische Integration selbst fördert Reformen und gewährleistet die für Wohlstand erforderliche Stabilität. Die Tür der NATO steht für alle demokratischen europäischen Staaten offen, die die Werte unseres Bündnisses teilen sowie willens und in der Lage sind, die Aufgaben und Verpflichtungen einer Mitgliedschaft zu übernehmen, und die imstande sind, die Grundsätze des Vertrags weiter zu fördern, und deren Einbeziehung zur Sicherheit des Nordatlantikraums beitragen kann. Beschlüsse über eine Erweiterung fasst die NATO selbst. 3. Heute haben wir in Erfüllung des Auftrags unserer Staats- und Regierungschefs vom Gipfeltreffen in Wales beschlossen, Montenegro einzuladen, Gespräche über einen Beitritt zu unserem Bündnis einzuleiten. 4. Wir beglückwünschen Montenegro zu dieser historischen Errungenschaft. Unser Beschluss geht zurück auf die von Montenegro durchgeführten Reformen und das Engagement des Landes für unsere gemeinsamen Werte und die internationale Sicherheit. Eine Mitgliedschaft Montenegros in der NATO wird die Sicherheit in der Region und für das gesamte Bündnis erhöhen. Wir hoffen darauf, umgehend die Beitrittsgespräche fortzusetzen, die Beitrittsprotokolle zu unterzeichnen und dann den Ratifizierungsprozess abzuschließen. Bis zum Zeitpunkt des Beitritts wird die NATO Montenegro so umfassend wie möglich an den Aktivitäten der NATO einschließlich des Gipfeltreffens in Warschau beteiligen. Wir erwarten, dass weitere Fortschritte bei Reformen, insbesondere im Bereich Rechtsstaatlichkeit, vor und nach dem Beitritt angestrebt werden, damit Montenegros Beitrag zum Bündnis größer wird. Die NATO wird weiter Unterstützung und Hilfe leisten, auch über den Mitgliedschaftsaktionsplan (MAP). 5. Wir bekräftigen das feste Bekenntnis der NATO zur euro-atlantischen Integration der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien¹. Wir schätzen den festen Beitrag des Landes zu unseren Operationen und sein langfristiges Bekenntnis zum NATOBeitrittsprozess. 6. Wir bekräftigen unseren auf dem Gipfeltreffen 2008 in Bukarest gefassten und auf nachfolgenden Gipfeltreffen wiederholten Beschluss, dass die NATO eine Einladung an die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien¹ aussprechen wird, sobald für die Namensfrage im Rahmen der Vereinten Nationen eine beiderseits annehmbare Lösung gefunden worden ist, und wir rufen weiter dringend zu stärkeren diesbezüglichen Anstrengungen auf. 7. Angesichts der jüngsten politischen Entwicklungen in dem Land rufen wir alle Parteien auf, die von der EU vermittelte Vereinbarung vom Juni und Juli einzuhalten und weiter umzusetzen; die Durchführung freier und fairer Wahlen im nächsten Jahr wird eine wichtige Prüfmarke in diesem Prozess sein, den wir weiter genau verfolgen werden. Wir ermutigen zu stärkeren Anstrengungen hin zu einem politischen Kompromiss und Reformen, die insbesondere einen effizienten demokratischen Dialog, Rechtsstaatlichkeit, die Freiheit der Medien und die Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten. Wir ermutigen auch weiter zu mehr Anstrengungen hin zum Aufbau einer auf der vollständigen Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid beruhenden, voll funktionierenden multiethnischen Gesellschaft. Wir ermutigen zu weiteren Anstrengungen zur Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen. 8. Das Engagement der NATO für ein stabiles und sicheres Bosnien und Herzegowina wurde vor 20 Jahren im Übereinkommen von Dayton festgeschrieben und besteht auch heute noch; Gleiches gilt für unsere volle Unterstützung der Mitgliedschaftsbestrebungen des Landes. Wir sprechen Bosnien und Herzegowina unsere Anerkennung für seine Beiträge zu Operationen der NATO und für sein Engagement für Dialog, Zusammenarbeit und Sicherheit in der Region aus. Wir rufen alle Politiker der Landes auf, konstruktiv und zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger von Bosnien und Herzegowina zu arbeiten und die für die Realisierung der euroatlantischen Bestrebungen des Landes erforderlichen Reformen in Politik, Wirtschaft und Verteidigung anzugehen. 9. In diesem Zusammenhang ermutigen wir die politische Führung von Bosnien und Herzegowina, insbesondere bei der Durchführung von mitgliedschaftsbezogenen Reformen weiter politischen Willen zu zeigen, und wir begrüßen die Fortschritte, die auch bei der Registrierung militärischer Liegenschaften als Staatseigentum erzielt wurden. Wie in Wales vereinbart, werden wir diese Entwicklungen weiter aktiv prüfen. Die politische Führung von Bosnien und Herzegowina muss die vor ihr liegende Zeit nutzen, um Anstrengungen zur Erfüllung der von den NATOAußenministern im April 2010 in Tallinn festgelegten Anforderungen zu beschleunigen, damit der erste Zyklus des Mitgliedschaftsaktionsplans so schnell wie möglich aktiviert werden kann, was weiterhin unser Ziel ist. 10. Auf dem Gipfeltreffen 2008 in Bukarest vereinbarten wir, dass Georgien ein Mitglied der NATO werden und der MAP ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses sein wird; heute bekräftigen wir alle Elemente dieses Beschlusses sowie nachfolgender Beschlüsse. Wir begrüßen die seit 2008 erzielten beträchtlichen Fortschritte. Die Beziehung Georgiens zum Bündnis beinhaltet alle praktischen Werkzeuge zur Vorbereitung auf eine spätere Mitgliedschaft. Wir ermutigen Georgien, alle Möglichkeiten zur Annäherung an das Bündnis voll auszuschöpfen, die die NATOGeorgien-Kommission, das nationale Jahresprogramm, seine Rolle als Partner mit vertieften Mitwirkungsmöglichkeiten, seine Beteiligung an unserer Initiative zum Aufbau von Verteidigungskapazitäten sowie das Substantielle NATO-Georgien-Paket bieten. 11. Wir begrüßen die wichtigen Fortschritte, die bei der Umsetzung des Substantiellen NATO-Georgien-Pakets erzielt wurden, unter anderem den Beginn gemeinsamer Übungen und die Eröffnung des Gemeinsamen Ausbildungs- und Evaluierungszentrums, was zur Stärkung der Selbstverteidigungs- und Widerstandsfähigkeiten Georgiens beitragen wird. Wir betonen die Bedeutung der Eigenverantwortung, die Georgien in diesem Prozess für einen nachhaltigen und umfassenden Implementierungsansatz zusammen mit dem Bündnis trägt. Wir werden weiter die zur Umsetzung des Substantiellen Pakets erforderlichen Ressourcen bereitstellen; dieses Paket soll die Fähigkeiten Georgiens stärken und damit Georgien helfen, bei den Vorbereitungen auf eine Mitgliedschaft im Bündnis Fortschritte zu erzielen. Während der Vorbereitungen auf das Gipfeltreffen in Warschau werden wir neue, praktische Wege zur Intensivierung der Anstrengungen ergründen, einschließlich eines hochrangigen politischen Dialogs und stärkerer Zusammenarbeit auch in der Verteidigung und bei der strategischen Kommunikation. 12. Die NATO erkennt die Anstrengungen Georgiens zur Stärkung seiner Demokratie und zur Reform der Justiz und der Sicherheitsdienste sowie zur Modernisierung seiner Streitkräfte und Verteidigungsinstitutionen an. Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen in den Bereichen Freiheit der Medien und Rechtsstaatlichkeit ermutigen wir Georgien, das Tempo bei seinen Reformanstrengungen beizubehalten, die wir weiter unterstützen werden. Die NATO schätzt außerordentlich die Beiträge Georgiens zu den NATO-Reaktionskräften und unseren Operationen in Afghanistan und ist sich der Opfer und Beiträge bewusst, die das georgische Volk für unsere gemeinsame Sicherheit geleistet hat. 13. Wir bekräftigen, dass wir die territoriale Unversehrtheit und Souveränität Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen unterstützen. Wir begrüßen Georgiens Selbstverpflichtung, keine Gewalt anzuwenden, und rufen Russland auf, sich ebenso zu verhalten. Wir rufen Russland auf, seine Anerkennung der Regionen Südossetien und Abchasien in Georgien als unabhängige Staaten zurückzunehmen und seine Truppen aus Georgien zurückzuziehen. Die NATO erkennt die sogenannten Verträge, die zwischen der georgischen Region Abchasien und Russland im November 2014 und der georgischen Region Südossetien und Russland im März 2015 unterzeichnet wurden, nicht an. Diese verstoßen gegen die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Georgiens und stehen in eklatantem Widerspruch zu den Grundsätzen des Völkerrechts, den Grundsätzen der OSZE und den internationalen Verpflichtungen Russlands. Wir ermutigen alle Teilnehmer an den Genfer Gesprächen, eine konstruktive Rolle zu spielen und weiterhin eng mit der OSZE, den Vereinten Nationen und der EU zusammenzuarbeiten, um eine friedliche Beilegung des Konflikts im international anerkannten Hoheitsgebiet von Georgien herbeizuführen. 14. Wie wir mit unserem heutigen Beschluss erneut gezeigt haben, bleiben wir der Politik der offenen Tür verpflichtet, die ein wesentlicher Grundsatz des Washingtoner Vertrags ist. Wir bestärken die Partner darin, weiter die notwendigen Reformen und Beschlüsse umzusetzen, um sich auf eine Mitgliedschaft vorzubereiten, und wir werden weiter politische und praktische Unterstützung zu ihren Anstrengungen anbieten. Die Orientierungen, die wir heute gegeben haben, erfüllen den Auftrag vom Gipfeltreffen in Wales zu Montenegro und dienen anderen Anwärterstaaten mit Blick auf das Gipfeltreffen in Warschau als Leitlinien. Wir hoffen, dass sie die erforderlichen Schritte ergreifen werden, um ihre Bestrebungen voranzubringen. Unsere Beschlüsse werden weiter auf diesen Überlegungen beruhen. 1. Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien mit ihrem verfassungsmäßigen Namen an.
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