DGO EINWOHNERGEMEINDE LÜSSLINGEN-NENNIGKOFEN GV-genehmigt, Genehmigung Kanton ausstehend Anhang 2 1) Die Besoldungen werden wie folgt festgelegt: a) Jahresentschädigung Gemeindepräsident Gemeindevizepräsident Gemeinderäte Friedensrichter Kommissionspräsidenten: - Wahlbüro - Bau- und Werkkommission - Umweltkommission - Betriebskommission (Gemeindebauten) - Kulturkommission - Rechnungsprüfungskommission Feuerwehr - Kommandant - Vizekommandant - Atemschutz - Fourier Betreuung Robidogs Betreuung Recyclingsammelstelle Asylantenbetreuer Wasserwart b) spezielle Vergütungen Kommissionsmitglieder: - Bau- und Werkkommission - Beirat Bildung - Umweltkommission - Feuerwehrkommission - Betriebskommission (Gemeindebauten) - Kulturkommission - Rechnungsprüfungskommission Bau- und Werkkommission Aktuar / Sekretariat Bauabnahmen Gemeindewerkmeister Sachbearbeiter Perimeter und Anschlussgebühren Ackerbaustelle Asylbetreuung Brunnenmeister Bühnenmeister Erhebungsverantwortlicher Landwirtschaft + Stv. Fahnen aufhängen Gemeindewegmacher, Dorfelektriker Liegenschaftsverwaltung Muldensammlung / Abfallfestival Pflege ARA-Umgebung Sicherheitsbeauftragter 1 pauschal 20'000.00 2'500.00 1'500.00 250.00 550.00 Stundenansatz 550.00 550.00 550.00 1'100.00 3'000.00 750.00 750.00 500.00 550.00 3'000.00 300.00 500.00 Zusatzentschädigung Sitzungsgeld Sitzungsgeld Sitzungsgeld Stundenansatz Sitzungsgeld Sitzungsgeld Sitzungsgeld Sitzungsgeld Stundenansatz Sitzungsgeld Sitzungsgeld Sitzungsgeld Sitzungsgeld Stundenansatz pauschal Ansatz Bemerkung Sitzungsgeld Sitzungsgeld Sitzungsgeld Sitzungsgeld Sitzungsgeld Sitzungsgeld Sitzungsgeld pro Protokoll Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz DGO EINWOHNERGEMEINDE LÜSSLINGEN-NENNIGKOFEN GV-genehmigt, Genehmigung Kanton ausstehend Anhang 2 Stimmmaterial verpacken Unterhalt Bushaltestelle Lüsslingen Stundenansatz Stundenansatz Verantwortlicher Zivilschutzanlage Verschönerungs-"Verein" Wahlbüro-Mitglieder Wasen-Meister Wasserzähler auswechseln Wasserzähler ablesen Dorfweibel Anzeigerverträgerin Schulzahnpflege Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz Stundenansatz 6.00 pro Uhr 130.00 pro Gang / Ortsteil 22.00 pro Haushalt / Jahr gemäss Vertrag c) Sitzungsgelder Gemeinderat Kommissionen Delegierte der Gemeinde in Institutionen Ansatz 50.00 50.00 50.00 Einheit pro Sitzung pro Sitzung pro Sitzung d) allgemeine Entschädigungsansätze Taggeld (Tagungen und Kurse auswärts) Taggeld (Tagungen und Kurse auswärts) Stundenansatz Sitzungsgeld Protokoll Mittagessen Autoentschädigung Ansatz 200.00 120.00 30.00 50.00 55.00 30.00 0.65 Einheit ganzer Tag halber Tag pro Stunde pro Sitzung pro Protokoll pro Mahlzeit pro Km 2) Entschädigung nach Aufwand Nach Aufwand entschädigte Funktionäre haben auf Ende Jahr detailliert Rechnung zu stellen. Die Rechnung und allfällige Arbeitsrapporte sind dem zuständigen Ressortleiter zu unterbreiten 3) Taggeld Ein Taggeld wird nur ausgerichtet, wenn es sich um eine offizielle Vertretung der Gemeinde handelt und die betreffende Person von der Gemeindebehörde abgeordnet wurde. Ein ganzes Taggeld wird ausgerichtet, wenn die Sitzung mindestens 6 Stunden dauert. Gleichzeitig besteht Anrecht auf Entschädigung eines Mittagessens. Ein halbes Taggeld wird ausgerichtet, wenn die Sitzung mindestens 3 Stunden dauert. Zusätzlich zum Taggeld können die Km-Vergütung oder die Reisekosten des öffentlichen Verkehrs geltend gemacht werden. Genehmigt durch die Gemeindeversammlung am 24. Januar 2013, angepasst am 12. Dezember 2013 und 01. Dezember 2015 Abänderung vom Volkswirtschaftsdepartement mit Verfügung vom__________ genehmigt 2
© Copyright 2024 ExpyDoc