Verkaufs- und Lieferbedingungen der VETTER Industrie GmbH Stand: 1. März 2016 A. Allgemeine Bestimmungen I. Vertragsabschluß 1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der VETTER Industrie GmbH finden Verwendung bei allen Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträgen zwischen der VETTER Industrie GmbH und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der VETTER Industrie GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller vertraglichen Beziehungen zwischen uns und Dritten. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil. Entsprechendes gilt für andere vorformulierte Regelungswerke, zum Beispiel die VOL. 2. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zustande. 3. An Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. 4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer. II. Preise und Zahlung 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. 2. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, 30 Tage nach Rechungsdatum ohne Abzug zahlbar. 3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 4. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. 5. Die angebotenen Preise sind Nettopreise. Sie erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer. III. Eigentumsvorbehalt 1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf uns auch tatsächlich übergehen. 2. Die Befugnisse des Käufers im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch uns infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an uns ab. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben wir hieran in Höhe des Fakturenwerts Miteigentum erlangt, so steht uns die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so wird unsere Forderung sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Diese Abtretung nehmen wir bereits jetzt an. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. Für diesen Fall bevollmächtigt der Käufer uns bereits jetzt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist M_F 82-1 rev.5 verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskunft zu gestatten. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten sämtliche Forderungen um mehr als 20, so sind wir auf Verlangen des Verkäufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen hat der Käufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort Mitteilung zu machen. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir sind berechtigt, uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf zu befriedigen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich auf. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. IV. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Burbach und Gerichtsstand für beide Vertragsteile Siegen. Wir sind auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. B. Ausführung und Lieferung I. Lieferzeit 1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages; entsprechendes gilt für Liefertermine. 2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 3. Wenn der Käufer vertragliche Pflichten – auch Mitwirkungs- oder Nebenpflichten -, wie Eröffnung eines Akkreditivs, Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung oder ähnliches nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, unsere Lieferfristen und –termine – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – entsprechend den Bedürfnissen unseres Produktionsablaufes angemessen hinauszuschieben. 4. Für die Einhaltung der Lieferfristen und –termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, gelten die Lieferfristen und – termine mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. 5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Käufer den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. II. Versand, Gefahrübergang 1. Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtführer. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 2. Wird die Verladung oder Beförderung der Ware aus einem Grund, den der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern, alle zur Erhaltung der Ware geeignet erachteten Maßnahmen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt, wenn versandbereit gemeldete Ware nicht innerhalb von 4 Tagen abgerufen wird. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt. 3. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen. Evtl. Rücktransporte werden durch uns veranlasst. 4. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. 5. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Käufer zumutbar. III. Gewährleistung 1. Sollte die gelieferte Ware vor Gefahrübergang bereits mit einem Sachmangel behaftet sein, so werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Weitere Ansprüche des Käufers, mit Ausnahme der Ansprüche in Artikel C (Haftung) bestehen nicht. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 2. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. 3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Basis ist ein einschichtiger Betrieb. Bei Mehrschichtbetrieb reduziert sich die Frist anteilig. 4. Der Käufer hat uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen, insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen. Evtl. erforderliche Rücktransporte werden durch uns veranlasst. Bei Nichtbeachtung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Sollten sich Mängelrügen als unberechtigt herausstellen, so gehen alle entstandenen Kosten zu Lasten des Käufers. 5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht von uns zu verantworten sind. 6. Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht für uns keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes. 7. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei dieser Abnahme festgestellt werden können, ausgeschlossen. C. Haftung 1. Wir haften nur für Schadenersatz, wenn a) die Haftung unter dem anwendbaren Recht zwingend ist, wie z.B. nach dem ProdHaftG oder in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit b) wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder eine Garantie verletzt haben oder c) der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten von uns beruht. 2. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung für Schäden, unabhängig von der Rechtsgrundlage, ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. 3. Auf jeden Fall ist die Haftung auf diejenigen Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnten oder hätten vorhersehen können. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht in den Fällen des Abs. 1, Unterabsatz a der Klausel C (Haftung). 4. Der Haftungsausschluss und/oder die Haftungsbegrenzung nach vorstehenden Absätzen gilt auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen. D. Sonstiges I. Ausfuhrnachweise Sofern die Ware in das EU-Ausland zu liefern ist, hat der Käufer uns vor der Ausführung des Umsatzes seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, unter der er die Einfuhrbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Andernfalls hat der Käufer für die Lieferungen den vom Verkäufer gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen. II. Anzuwendendes Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). III. Wichtige Hinweise 1. Die Produkte dürfen nur gem. den „Unfallverhütungsvorschriften“, den „Richtlinien für die bestimmungsund ordnungsgemäße Verwendung von Flurförderzeugen“ und den Betriebs- und Prüfanleitungen der Staplerhersteller verwendet werden. 2. Erfolgen durch den Käufer, den Betreiber bzw. den Benutzer Veränderungen an den gelieferten Erzeugnissen (mech. Bearbeitung, Schweißungen, usw.) egal welcher Art, so erlöschen Gewährleistung, Haftung und Garantie. 3. Sollen an den Produkten Schweißungen/Bohrungen erfolgen, verweisen wir auf unsere diesbezüglichen Vorschriften, die wir auf Anforderung zusenden. Bei der Auslegung/Berechnung von Anschraubgabelzinken sind Querschnittsreduzierung und Kerbwirkung zu beachten. 4. Sonderprodukte können nicht zurückgenommen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung. 5. Der Käufer ist verpflichtet, die Verteilung und den Verbleib der Produkte nach deren Auslieferung an den Endkunden in einer Art und Weise zu dokumentieren, die erforderlichenfalls die Durchführung einer Rückrufaktion ermöglicht. 6. Falls erforderlich, sind Dokumentationen in deutscher Sprache im Lieferumfang enthalten. Bei Weiterverkauf der Produkte ins Ausland liegt die Verantwortung für die Dokumentation in entsprechender Landessprache beim Käufer. Ergänzende Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Onlineshop der VETTER Industrie GmbH Stand: 1. März 2016 M_F 82-09 rev. 1 1. Geltungsbereich Diese Zusatzbedingungen gelten ausschließlich für den Onlineshop der VETTER Industrie GmbH und ergänzen die bestehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 01.02.2014) einzusehen im Internet: www.gabelzinken.de. Alle auf dieser Homepage dargestellten oder beschriebenen Produkte werden nur an Geschäftskunden vertrieben. Ein Verkauf an Privatpersonen ist ausgeschlossen. Es besteht daher kein Rückgaberecht. Das Gesetz zum Schutze des Verbrauchers findet keine Anwendung. 2. Registrierung Die Registrierung in unserem Onlineshop erfolgt kostenlos. Sie können in der Rubrik „Login Onlineshop“ ein Konto erstellen, so dass Sie Ihre für Vertragszwecke erforderlichen personenbezogenen Daten nicht bei jeder weiteren Bestellung erneut eingeben müssen. Diese personenbezogenen Daten verwenden wir zur Geschäftsabwicklung. 3. Vertragsabschluss Das Lieferprogramm der VETTER Industrie GmbH gilt ausschließlich für den Fachhandel der Flurförderzeug-, Bau- und Landmaschinenindustrie. Bestellungen können wir innerhalb einer Woche annehmen. Alle Angebote sind freibleibend, Irrtum vorbehalten. Unsere Angebote gelten ausschließlich für Lieferungen und Leistungen innerhalb Deutschlands, Österreich und der Schweiz. Verträge kommen mit unserer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung zustande, die wir auf dem handelsüblichen Versandweg (z.B. per E-Mail, Fax, Brief) übermitteln. Bei allen Abbildungen und Darstellungen auf dieser Homepage handelt es sich lediglich um Prinzipdarstellungen. Im Rahmen des technischen Fortschritts und der Produktoptimierung sind technische Änderungen möglich. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an uns. Die Abbildungen und Darstellungen bilden keinen Vertragsbestandteil und begründen keinerlei Ansprüche jedweder Art. An Kostenvoranschlägen, Bildern und allen weiteren Inhalten des Onlineshops behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte sowie gewerbliche Schutzrechte uneingeschränkt vor. Dieses betrifft insbesondere Produktabbildungen, Produktfilme und alle weiteren multimedialen Inhalte des Onlineshops. Jede Verwendung, Verbreitung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung, einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die auf unserer Website enthaltenen Abbildungen und Produktvideos dienen ausschließlich Werbezwecken und begründen weder Leistungszusagen noch Gewährleistungsansprüche irgendeiner Art hinsichtlich der beworbenen Produkte. Für die Beschreibung von Art und Umfang der Produkte ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. 4. Lieferzeit Die Lieferung erfolgt an die angegebene Lieferadresse. Wird eine falsche, unvollständige oder unklare Lieferadresse angegeben, so werden alle daraus entstehenden Kosten an den Besteller weiterbelastet. Die voraussichtliche Lieferzeit wird als unverbindlicher Richtwert in Arbeitstagen angegeben. 5. Preise und Konditionen Die aufgeführten Preise gelten ausschließlich für Bestellungen über den Onlineshop. Vorliegende Preislisten und Angebote bleiben für Bestellungen per E-Mail, Fax, Post und Telefon gültig. Mit Erscheinen der jeweils aktuellen Angebote im Onlineshop verlieren alle Preisangaben und Beschreibungen von Produkten in vorangegangenen Online-Angeboten ihre Gültigkeit. Preisänderungen während des Jahres sind selten, aber – auch zu Ihren Gunsten – möglich. Daher gelten ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Sofern nicht anders beschrieben, verstehen sich die angegebenen Preise jeweils für ein Stück netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für alle weiteren Bestimmungen gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen der VETTER Industrie GmbH (Stand 01.02.2014). Datenschutzerklärung VETTER Industrie GmbH Stand: 1. März 2016 M_F 82-10 rev. 1 Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen Daten Um den heutigen Ansprüchen an eine kaufmännische Organisation gerecht zu werden, sind bei uns personenund unternehmensbezogene Daten unserer Kunden EDVtechnisch gespeichert und werden verarbeitet. Die uns mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Übereinstimmung mit den in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Grundsätzen und unter strikter Beachtung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Bei einem Login / einer Anmeldung in unserem Webshop werden die Detaildaten des Besuchs erfasst. Bei einer Bestellung speichern wir den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Ihre vergangenen 10 Bestellungen bei VETTER Industrie GmbH können Sie in unserem Webshop einsehen, sofern Sie sich registriert haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen. Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. bei einem Kauf auf Rechnung, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ggfs. eine Bonitätsauskunft ein. Wir verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch– statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Datenschutzbestimmungen Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten und auf jederzeitigen Widerspruch bzw. Widerruf der Datenverwendung zu Werbezwecken. Es genügt eine einfache Nachricht an uns unter Angabe von Firma, Name, vollständiger Anschrift und ggfs. Kundennummer. Es entstehen keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach dem Basistarif. Impressum Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. 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