AGB - VETTER Qualitäts

Verkaufs- und Lieferbedingungen der VETTER Industrie GmbH
Stand: 1. März 2016
A.
Allgemeine Bestimmungen
I.
Vertragsabschluß
1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
der VETTER Industrie GmbH finden Verwendung bei allen
Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträgen zwischen der
VETTER Industrie GmbH und Unternehmen, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen
Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote der VETTER
Industrie GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Bedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Die vorliegenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen sind Bestandteil aller vertraglichen
Beziehungen zwischen uns und Dritten. Entgegenstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von diesen
Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen. Sie werden
nicht Vertragsbestandteil. Entsprechendes gilt für andere
vorformulierte Regelungswerke, zum Beispiel die VOL.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt –
mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung durch uns zustande.
3. An Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie
dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung zugänglich gemacht werden.
4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
II. Preise und Zahlung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab
Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung.
2. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart,
30 Tage nach Rechungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu,
als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er
zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug
bleiben unberührt.
5. Die angebotenen Preise sind Nettopreise. Sie erhöhen
sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher
Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch
dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo
gezogen und anerkannt wird. Wird Vorbehaltsware vom
Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so
erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus
verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum.
Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht
uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der
neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes der
Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Käufer ist zur
Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau
der der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Bestimmungen und mit der Maßgabe
berechtigt, dass die Forderungen gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf uns auch tatsächlich
übergehen.
2. Die Befugnisse des Käufers im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu
verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch
uns infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der
Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner
Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw.
Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über
das Vermögen des Käufers. Der Käufer tritt hiermit die
Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf
der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an uns ab. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder
vermengt und haben wir hieran in Höhe des Fakturenwerts
Miteigentum erlangt, so steht uns die Kaufpreisforderung
anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu. Hat der
Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings
verkauft, so wird unsere Forderung sofort fällig und der
Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den
Factor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Diese Abtretung nehmen wir bereits jetzt
an. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen
einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Widerruf,
spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei
wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Käufers. Für diesen Fall bevollmächtigt der Käufer uns
bereits jetzt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten
und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist
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verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der
dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und
Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen,
Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die
Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser
Auskunft zu gestatten. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten sämtliche Forderungen um mehr als 20,
so sind wir auf Verlangen des Verkäufers oder eines durch
die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur
Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der
Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind
unzulässig. Von Pfändungen hat der Käufer unter Angabe
des Pfandgläubigers sofort Mitteilung zu machen. Nehmen
wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag
vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir sind berechtigt, uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware
durch freihändigen Verkauf zu befriedigen. Der Käufer
verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich auf. Er
hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer,
Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu
versichern.
IV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Burbach und Gerichtsstand für beide
Vertragsteile Siegen. Wir sind auch berechtigt, den Käufer
an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
B. Ausführung und Lieferung
I. Lieferzeit
1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung
aller Einzelheiten des Auftrages; entsprechendes gilt für
Liefertermine.
2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
3. Wenn der Käufer vertragliche Pflichten – auch
Mitwirkungs- oder Nebenpflichten -, wie Eröffnung eines
Akkreditivs, Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung oder ähnliches nicht
rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, unsere Lieferfristen
und –termine – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug
des Käufers – entsprechend den Bedürfnissen unseres
Produktionsablaufes angemessen hinauszuschieben.
4. Für die Einhaltung der Lieferfristen und –termine ist
der Zeitpunkt der Absendung ab Werk maßgebend. Wenn
die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, gelten die Lieferfristen und –
termine mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere
Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die
außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir
werden dem Käufer den Beginn und das Ende derartiger
Umstände baldmöglichst mitteilen.
II. Versand, Gefahrübergang
1. Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtführer.
Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Wird die Verladung oder Beförderung der Ware aus
einem Grund, den der Käufer zu vertreten hat, verzögert,
so sind wir berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Käufers
die Ware nach billigem Ermessen einzulagern, alle zur
Erhaltung der Ware geeignet erachteten Maßnahmen zu
treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen.
Dasselbe gilt, wenn versandbereit gemeldete Ware nicht
innerhalb von 4 Tagen abgerufen wird. Die gesetzlichen
Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt.
3. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich
eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu
veranlassen. Evtl. Rücktransporte werden durch uns
veranlasst.
4. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder
Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes
oder Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über.
5. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Käufer
zumutbar.
III. Gewährleistung
1. Sollte die gelieferte Ware vor Gefahrübergang bereits
mit einem Sachmangel behaftet sein, so werden wir nach
unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie
Ware liefern (Nacherfüllung). Weitere Ansprüche des
Käufers, mit Ausnahme der Ansprüche in Artikel C
(Haftung) bestehen nicht. Ersetzte Teile werden unser
Eigentum.
2. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden
Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer
nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der
Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab
Lieferung. Basis ist ein einschichtiger Betrieb. Bei Mehrschichtbetrieb reduziert sich die Frist anteilig.
4. Der Käufer hat uns unverzüglich Gelegenheit
zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen, insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder
Proben davon zur Verfügung zu stellen. Evtl. erforderliche Rücktransporte werden durch uns veranlasst. Bei
Nichtbeachtung entstehende Mehrkosten gehen zu
Lasten des Käufers.
Sollten sich Mängelrügen als unberechtigt herausstellen,
so gehen alle entstandenen Kosten zu Lasten des
Käufers.
5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden
Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung
durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung,
Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische elektrochemische oder elektrische
Einflüsse – sofern sie nicht von uns zu verantworten
sind.
6. Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß
nach, besteht für uns keine Haftung für die daraus
entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere
vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen des
Liefergegenstandes.
7. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist
die Rüge von Mängeln, die bei dieser Abnahme festgestellt werden können, ausgeschlossen.
C. Haftung
1. Wir haften nur für Schadenersatz, wenn
a) die Haftung unter dem anwendbaren Recht zwingend ist, wie z.B. nach dem ProdHaftG oder in den
Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit
b) wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) oder eine Garantie verletzt haben oder
c) der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten von uns beruht.
2. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung für
Schäden, unabhängig von der Rechtsgrundlage, ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für indirekte
Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
3. Auf jeden Fall ist die Haftung auf diejenigen Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss aufgrund der
uns zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnten oder hätten vorhersehen
können. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht in
den Fällen des Abs. 1, Unterabsatz a der Klausel C
(Haftung).
4. Der Haftungsausschluss und/oder die Haftungsbegrenzung nach vorstehenden Absätzen gilt auch für die
persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.
D. Sonstiges
I. Ausfuhrnachweise
Sofern die Ware in das EU-Ausland zu liefern ist, hat der
Käufer uns vor der Ausführung des Umsatzes seine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, unter
der er die Einfuhrbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Andernfalls hat der Käufer für die Lieferungen den
vom Verkäufer gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.
II. Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
III. Wichtige Hinweise
1. Die Produkte dürfen nur gem. den „Unfallverhütungsvorschriften“, den „Richtlinien für die bestimmungsund ordnungsgemäße Verwendung von Flurförderzeugen“ und den Betriebs- und Prüfanleitungen der Staplerhersteller verwendet werden.
2. Erfolgen durch den Käufer, den Betreiber bzw. den
Benutzer Veränderungen an den gelieferten Erzeugnissen (mech. Bearbeitung, Schweißungen, usw.) egal
welcher Art, so erlöschen Gewährleistung, Haftung und
Garantie.
3. Sollen an den Produkten Schweißungen/Bohrungen
erfolgen, verweisen wir auf unsere diesbezüglichen
Vorschriften, die wir auf Anforderung zusenden. Bei der
Auslegung/Berechnung von Anschraubgabelzinken sind
Querschnittsreduzierung und Kerbwirkung zu beachten.
4. Sonderprodukte können nicht zurückgenommen
werden. Es erfolgt keine Rückerstattung.
5. Der Käufer ist verpflichtet, die Verteilung und den
Verbleib der Produkte nach deren Auslieferung an den
Endkunden in einer Art und Weise zu dokumentieren, die
erforderlichenfalls die Durchführung einer Rückrufaktion
ermöglicht.
6. Falls erforderlich, sind Dokumentationen in deutscher Sprache im Lieferumfang enthalten. Bei Weiterverkauf der Produkte ins Ausland liegt die Verantwortung für die Dokumentation in entsprechender Landessprache beim Käufer.
Ergänzende Verkaufs- und Lieferbedingungen
für den Onlineshop der
VETTER Industrie GmbH
Stand: 1. März 2016 M_F 82-09 rev. 1
1. Geltungsbereich
Diese Zusatzbedingungen gelten ausschließlich für den
Onlineshop der VETTER Industrie GmbH und ergänzen die
bestehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand
01.02.2014) einzusehen im Internet: www.gabelzinken.de.
Alle auf dieser Homepage dargestellten oder beschriebenen Produkte werden nur an Geschäftskunden vertrieben.
Ein Verkauf an Privatpersonen ist ausgeschlossen. Es
besteht daher kein Rückgaberecht. Das Gesetz zum
Schutze des Verbrauchers findet keine Anwendung.
2. Registrierung
Die Registrierung in unserem Onlineshop erfolgt kostenlos.
Sie können in der Rubrik „Login Onlineshop“ ein Konto
erstellen, so dass Sie Ihre für Vertragszwecke erforderlichen personenbezogenen Daten nicht bei jeder weiteren
Bestellung erneut eingeben müssen. Diese personenbezogenen Daten verwenden wir zur Geschäftsabwicklung.
3. Vertragsabschluss
Das Lieferprogramm der VETTER Industrie GmbH gilt
ausschließlich für den Fachhandel der Flurförderzeug-,
Bau- und Landmaschinenindustrie.
Bestellungen können wir innerhalb einer Woche annehmen.
Alle Angebote sind freibleibend, Irrtum vorbehalten. Unsere
Angebote gelten ausschließlich für Lieferungen und Leistungen innerhalb Deutschlands, Österreich und der
Schweiz. Verträge kommen mit unserer schriftlichen oder
elektronischen Auftragsbestätigung zustande, die wir auf
dem handelsüblichen Versandweg (z.B. per E-Mail, Fax,
Brief) übermitteln.
Bei allen Abbildungen und Darstellungen auf dieser Homepage handelt es sich lediglich um Prinzipdarstellungen. Im
Rahmen des technischen Fortschritts und der Produktoptimierung sind technische Änderungen möglich. In
Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an uns. Die Abbildungen und Darstellungen bilden keinen Vertragsbestandteil
und begründen keinerlei Ansprüche jedweder Art.
An Kostenvoranschlägen, Bildern und allen weiteren Inhalten des Onlineshops behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte sowie gewerbliche Schutzrechte uneingeschränkt vor. Dieses betrifft insbesondere Produktabbildungen, Produktfilme und alle weiteren multimedialen Inhalte des Onlineshops. Jede Verwendung, Verbreitung,
insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung, einschließlich des auch
nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die auf unserer
Website enthaltenen Abbildungen und Produktvideos dienen ausschließlich Werbezwecken und begründen weder
Leistungszusagen noch Gewährleistungsansprüche irgendeiner Art hinsichtlich der beworbenen Produkte. Für
die Beschreibung von Art und Umfang der Produkte ist
ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung
verbindlich.
4. Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt an die angegebene Lieferadresse.
Wird eine falsche, unvollständige oder unklare Lieferadresse angegeben, so werden alle daraus entstehenden Kosten an den Besteller weiterbelastet.
Die voraussichtliche Lieferzeit wird als unverbindlicher
Richtwert in Arbeitstagen angegeben.
5. Preise und Konditionen
Die aufgeführten Preise gelten ausschließlich für Bestellungen über den Onlineshop. Vorliegende Preislisten und
Angebote bleiben für Bestellungen per E-Mail, Fax, Post
und Telefon gültig.
Mit Erscheinen der jeweils aktuellen Angebote im Onlineshop verlieren alle Preisangaben und Beschreibungen von
Produkten in vorangegangenen Online-Angeboten ihre
Gültigkeit.
Preisänderungen während des Jahres sind selten, aber –
auch zu Ihren Gunsten – möglich. Daher gelten ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesenen
Preise. Sofern nicht anders beschrieben, verstehen sich
die angegebenen Preise jeweils für ein Stück netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Für alle weiteren Bestimmungen gelten die Verkaufs- und
Lieferbedingungen der VETTER Industrie GmbH (Stand
01.02.2014).
Datenschutzerklärung
VETTER Industrie GmbH
Stand: 1. März 2016 M_F 82-10 rev. 1
Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen
Daten
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Organisation gerecht zu werden, sind bei uns personenund unternehmensbezogene Daten unserer Kunden EDVtechnisch gespeichert und werden verarbeitet.
Die uns mitgeteilten personenbezogenen Daten werden
ausschließlich in Übereinstimmung mit den in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Grundsätzen und unter
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sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) erhoben, verarbeitet und genutzt.
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Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen.
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Rechnung, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten
Interessen ggfs. eine Bonitätsauskunft ein. Wir verwenden
die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene
Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder
Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte beinhalten, die auf
Basis
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anerkannter
mathematisch–
statistischer Verfahren berechnet werden und in deren
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Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
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Basistarif-Übermittlungskosten.
Was wir Ihnen gerne noch sagen möchten…
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Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Wir finden sicher eine
akzeptable Lösung.
VETTER Industrie GmbH
Carl-Benz-Straße 45
57299 Burbach
Kristina Hartlieb
Telefon: +49 2736 4961-836
E-Mail: [email protected]